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Leuchtgerät Dia Erfindung betrifft ein Leuchtgerät, insbesondere für
Schiffe; mit einem mit mindestens einer Lichtquelle versehenen Montageträger, der
an einem mit Anschlußklemmen und Durchverdrahtung versehenen ortsfest angeordneten,
am Netz angeschlossenen Gehäuse beftstigbar ist.
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Insbesondere in Schiffen sowie in Lager- und Fabrikräumen wird vielfach
eine größere Anzahl von Leuchtgeräten von vorzugsweise gleicher Bauart an einen
Netzabschnitt angeschlossen. Dabei werden zunächst Lampengehäuse an den für die
Leuchtgeräte vorgesehenen Stellen befestigt und verdrahtet. Erst später, wenn noch
am Schiff oder Gebäude erforderliche Arbeiten durchgeführt worden sind, werden mit
Leuchtstoffröhren oder anderen Lichtquellen und mit dem für deren Betrieb erforderlichen
Schaltungszubehör versehene Nontageträger mit den ortsfesten Gehäusen.
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verbunden.
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ZUJIL Befestigen und Lösen eines Montageträgers an seinem bzw. von
seinem zugeordneten Gehäuse wurden bisher erhebliche Arbeitszeiten benötigt, da
eine größere Anzahl von Anschlüssen an teilweise schwer zugänglichen Stellen miteinander
verbunden oler voneinander gelöst werden mußten. Auch bereitete das ausgerichtete
Aneinandersetzen von Gehäuse und tageträger erhebliche Schwierigkeiten.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, das Anbringen
von flontageträgern an den Gehäusen wesentlich zu vereinfachen, wobei nicht nur
wertvolle Arbeitszeit bei der Fertiginstallation, bei Rep-araturen und bei Wartungsarbeiten
eingespart wird, sondern auch ein leichtes Auswechseln eines beispielsweise nur
mit einer einzelnen Lichtquelle versehenen Montageträgers durch einen mehrere Lichtquellen
aufweisenden Träger ermöglicht wird.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der Montageträger
am Gehäuse mittels einer Elemmverbindung befestigt ist1 und zwischen Träger und
Gehäuse Führungen vorgesehen sind, die am Träger und am Gehäuse vorgesehene Teile
einer Steckerverbindung beim Anbringen des Trägers zueinander ausrichten.
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Vorzugsweise weist die Klemmverbindung einen oder mehrere am Bodenteil
des Trägers gelagerte Drehriegel auf, die gehäusefeste, dem Gehiuseboden zugewandte
Anschlagflächen übergreifen.
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Es empfiehlt sich den oder die Drehriegel nahe der den Lichtquellen
zugewandten Seite des Xrågerbodenteils
anzuordnen und die Anschlagflächen
an den freien inden von einen Teil der Führung bildenden gehäusefesten Schienen
vorzusehen, die sich normal zum Gehäuseboden bis zu oberhalb der Lichtquellen liegenden
Stellen erstrecken und dabei mit ihren freien Enden im Trägerbodenteil vorgesehene
Führungsöffnungen durchdringen.
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Bei einer bevorzugten Ausuhrungsform ist ein sweiarmiser Drehriegel
in der Mitte zwischen zwei Schienen gelagert, die sich durch im wesentlichen rechteckige
Fuh'gsöffnungen erstrecken, wobei die voneinander abgewandten Seiten der Schienen
und die diesen benachbarten Seiten der Öffnungen als Fuhrungen dienen, während die
in Richtung aufeinander zuruckgebogenen freien Enden der Schienen die Anschlagflächen
für die Drehriegel bilden.
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Vorteilhafterweise sind die Montageträger mit den Fassungen und dem
Zubehör für zwei nebeneinander angeordnete Leuchtstoffröhren versehen, wobei der
oder die Drehriegel in der iängsmittelebene des Trägers gelagert sind.
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Das Gehäuse ist vorzugsweise eine nach unten offene Wanne mit einem
umlaufenden Flansch, an dem der im wesentlichen flache Trägerbodenteil durch die
Klemm-Verbindung angedrückt wird, wobei der zwischen Gehäuseboden und Trägerbodenteil
vorhandene Abstand so gewahlt ist, daß im eingebauten Zustand des Xrägers die beiden
sich gegenüberliegend am Gehäuse boden und am XrägerbJdenteil angeordneten Steckerteile
ineinanderfassen.
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Ein weiteres, bei den erfindungsgemäßen Leuchtgeräten, aber auch bei
anders ausgebildeten Geräten, verwendbares, vorteilhaftes Merkmal besteht darin,
daß die die durchsichtige Abdeckhaube am Gehäuse befestigenden Spannhebel anschließend
an ihre den Haubenrand hintergreifenden, im wesentlichen waagerecht nach innen und
dann nach oben abgebogenen Halteabschnitten mit nach unten und außen abgebogenen
Endteilen versehen sind, deren Abstand von den im wesentlichen wanzerechten Teilen
ihrer Halteabschnitte so bemessen ist, daß zwischen den Endteilen und diesen waagerechten
Teilen der obere waagerechte Draht eines Schutzkorts festklemmbar ist. Bei dieser
Anordnung sind keine zusätzlichen Einrichtungen zum Festlegen des Schutzkorbs erforderlich.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden Teil
der Beschreibung, in dem eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand von
schematischen Zeichnungen beschrieben ist. In den Zeichnungen ist bzw. sind: Fig.
1 ein Querschnitt in der Ebene 1-1 der Fig. 2 durch ein fertig montiertes Leuchtgerät
gemäß der Erfindung, in dem nur einer der die Haube und den Schutzkorb haltenden
Spannhebel gezeigt ist; Big. 2 eine von unten gesehene Ansicht eines Endes des Nontageträgers,
in der der Drehriegel in seiner ausgerückten Stellung gezeigt ist; Fig. 3 eine Seitenansicht
der in Fig. 1 gezeigten bügel artigen Filhrungsschiene von der Mittelltingsebene
des Gehäuses aus gesehen; und
Fig. 4a und 4b eine Draufsicht und
eine Vorderansicht des Drehriegels.
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Das erfindungsgemäße Leuchtgerät, von dem mehrere durchverdrahtete
Geräte gleicher Bauart an einem Netzabschnitt angeschlossen sind, besteht im wesentlichen
aus zwei in Fig. 1 im zusnmmengebauten Zustand gezeigten Hauptteilen, nämlich den
an einer Wand oder Decke des Schiffs bzw. Gebäudes befestigten, als Ganzes mit 10
bezeichneten Gehäuse und dem an diesem durch die Klemmverbindung befestigten Montageträgers
12 für die Lichtquellen 14. Da im vorliegenden Fall Leuchtstoffröhren als Lichtquellen
verwendet werden, haben das Gehäuse und der Träger eine entsprechend langgestreckte
Form.
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Von dem im Gehäuse 10 untergebrachten elektrischen Zubehör des Gerätes
ist nur die Stackerverbindung gezeigte, deren einer Teil 16 am Boden 18 des als
unten offene Wanne ausgebildeten Gehäuses befestigt ist. Das untere offene Ende
der Wanne 10 ist mit einem nach außen und dann nach unten abgewinkelten Flansch
20 versehen. Eine in der äußeren Abwinklung dieses Flansches 20 angeordnete Dichtung
22 dient als Auflagefläche für die durchsichtige Abdeckhaube 24 des Gerätes, die
durch mehrere auf der Oberseite des Flansches 20 mit Abstand voneinander angeordnete
Spannhebel 26 (von denen nur einer gezeigt ist), an die Dichtung 22 angedrückt wird.
Mittels der in besonderer Weise ausgebildeten SpAnnhebel 26 wird gleichzeitig ein
die Abieckhaube 24 umgebender Schutzkorb 28 befestigt, wie weiter unten noch eingehend
beschrieben werden wird.
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Der Montageträger 12 besteht aus einem Bodenteil 30 in Form einer
durchgehenden Platte, der an seinen beiden langen Seiten nach unten abgewinkelte
schmale Flansche 32 und an seinen beiden schmalen Seiten heruntergezogene Stirnwände
34 aufweist, die mit den Fassungen 36 (Fig. 2) fffr-zwei nebeneinanderliegende Leuchtstoffröhren
14 versehen sind. Auf der Oberseite des Bodenteils 30 des Montageträgers 12 ist
der untere Xeil 38 der Steckerverbindung angeordnet. Der Randbereich des Bodenteils
30 liegt im zusammengebauten Zustand des Geräts an der Unterseite des Gehäuse flansches
20 an. Es ist ersichtlich, daß der Abstand zwischem dem Bodenteil 30 des Trägers
12 und dem Boden 18 des Gehäuses 10 so bemessen ist, daß nach dem Zusammenbau die
Steckerstifte des einen Steckerteiles 38 in die sie aufnehmenden Löcher des anderen
Teiles 16 einfassen müssen.
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Zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems, Montageträger
12 und Gehäuse 10 mit einem geringstmöglichen Aufwand an Arbeitszeit auch von ungelernten
Kräften miteinander verbinden und voneinander lösen zu können, sind die bei der
gezeigten Ausführungsform zur genauen Ausrichtung der bereits beschriebenen Steckerteile
16 und 38 dienenden Führungen und die das Gehäuse 10 mit dem Träger 12 verbindende
Klemmverbindung in der nachiolgend beschriebenen Weise ausgebildet.
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Als Führung dienen einerseits an der Innenseite des Gehäuses befestigte
bügelartige Schienen 40. Bei der gezeigten Ausführungsform werden zwei-in den Endbereichen
des Gehäuses angeordnete Schienen verwendet,
von denen nur eine
in Fig. 1 gezeigt ist.
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Diese Schienen 40, deren Stegteile am Gehäuseboden und deren Schenkel
an der Gehäusewand befestigt sind, dienen auch zur Versteifung des Gehäuses, so
daß dieses aus verhältnismäßig dünnem Material (Xunststoff oder Metall) hergestellt
werden kann. Die freien Enden 42 der Schienen 40 erstrecken sich über den Gehäuseflansch
20 hinaus nach unten. Sie sind nach innen zurückgebogen und ihre den Lichtquellen
abgewandten, zum Gehäuseboden weisenden Stirnflächen 44 sind in der in Fig. 3 gezeigten
Weise gewölbt.
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Damit der Bodenteil 30 des Montageträgers 12 in seinemhingebauter
Zustand an der Unterseite des Flansches 20 anliegen kann, sind im Bodenteil 30 sich
gegenüberliegende, im wesentlichen rechteckige Offnungen 46 vorgesehen, durch die
sich die überstehenden freien Enden 42 der Schienen 40 hindurcherstrecken.
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Diese Öffnungen 46, deren außen litngende Seitenwände als Führungen
für die außen liegenden Schienenseiten dienen, bilden die anderen Teile der Führung.
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Als Rlemmverbindungdient bei der beschriebenen Ausführungsform ein
mittels einer federbelasteten Schraube 50 in der Längsmittelebene des Bodenteils
30 drehbar befestigter zweiarmiger Drehriegel 52, der in Fig.
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1 in seiner verriegelten und in Fig. 2 in seiner entriegelten Stellung
gezeigt ist. Wie aus Fig. 4a zu ersehen ist, besteht der Drehriegel 52 aus einem
flachen, federnden Blechteil, dessen Arme 54 etwas nach unten abgebogen sind und
an den entgegengesetzten Seiten mit nach unten abgewinkelten Abschnitten 56 versehen
sind, die zur Begrenzung der Drehbewegung
des Riegels dienende
Anschläge bilden, Wenn bei der Montage der Bodenteil 30 des Trägers 12 so weit angehoben
worden ist, daß nach dem Hindurchtreten der freien Enden 42 durch die Öffnungen
46 der Bodenteil 30 am Gehäuseflansch 20 anliegt, wird der Drehriegel 52 entweder
bei Hand oder mittels eines Werkzeugs aus seiner in Fig. 2 gezeigten Stellung in
die in Fig. 1 gezeigte verriegelte Stellung gedreht., wobei also die Arje 54 sich
an den gewölbten Stirn- oder Anschlagflächen 44 der zurückgebogenen Schienenenden
42 entlang bewegen und dadurch den Montageträger 12 am Gehäuse 10 festklemmen.
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Der Montageträger 12 kann mit einem, mehreren, oder, wie bei der dargestellten
Ausführungsform mit zwei nebeneinanderliegenden Leuchtstoffröhren 14 versehen sein.
Bs ist daher ohne weiteres möglich, bei Verwendung eines Trägers 12 än einer Stelle
mit geringem Lichtbedarf nur eine Leuchtstoffröhre 14 und an einer Stelle mit größerem
Lichtbedarf zwei oder meh * uchtstofvröhren 14 anzuordnen, ohne daß irgendwelche
Änderungen am Gerät erforderlich sind.
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Der in Fig. 1 gezeigte, aus federndem Material bestehende zweitellige
Spannhebel 26, der, soweit er zur Festlegung der Abdeckhaube 24 dient, von. an sich
bekannter Bauart ist, weist einen den Randflansch der Haube untergreifenden und
diesen gegen die Dichtung 22 drückenden unteren Halteabschnitt 58 auf, der sich
im wesentlichen waagerecht nach innen und dann nach oben erstreckt. In weiterer
Ausgestaltung der Erfindung schließt sich nun an das an der Dichtung
22
anliegende Ende des Halteabschnitts 58 ein Endteil 60 aus der nach unten und nach
außen abgebogen ist.
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Dieser Endteil 60 wird zur Befestigung des aus senkrechten und waagerechten
Drähten bestehenden Schutzkorbs 28 so weit nach innen abgebogen, daß er anschließend
zwischen den senkrechten Drähten hindurch unter den oberen waagerechten Draht 62
des Korbes geschoben werden kann und diesen Draht 62 an den im wesentlichen waagerechten
Teil des Halteabschnitts andrilckt. Aufgrund dieser Ausbildung kann der Spannhebel
26 also gleichzeitig zum Befestigen des Schutzkorbes 28 und der Abdeckhaube 24 verwendet
werden.