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DE202012010830U1 - Wälzlageranordnung, insbesondere für ein Radialwälzlager - Google Patents

Wälzlageranordnung, insbesondere für ein Radialwälzlager Download PDF

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DE202012010830U1
DE202012010830U1 DE202012010830U DE202012010830U DE202012010830U1 DE 202012010830 U1 DE202012010830 U1 DE 202012010830U1 DE 202012010830 U DE202012010830 U DE 202012010830U DE 202012010830 U DE202012010830 U DE 202012010830U DE 202012010830 U1 DE202012010830 U1 DE 202012010830U1
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Abstract

Wälzlageranordnung, insbesondere für ein Radialwälzlager (1), im Wesentlichen bestehend aus einem in eine Lageraufnahme (2) eines Bauteiles (3) einsetzbaren Lageraußenring (4) sowie aus einem in diesem Lageraußenring (4) angeordneten Wälzkörperkranz (5), der durch einen Lagerkäfig (6) und eine Vielzahl in diesem in Umfangsrichtung in gleichmäßigen Abständen geführten Wälzkörpern (7) gebildet wird, die an der Innenmantelfläche (8) des Lageraußenrings (4) und an der Außenmantelfläche (9) einer Achse (10), einer Welle oder eines gesonderten Lagerinnenrings abrollen, wobei das Radialwälzlager (1) mittels einer Presspassung zwischen der Außenmantelfläche (11) seines Lageraußenrings (4) und der Innenmantelfläche (12) der Lageraufnahme (2) des Bauteils (3) in der Lageraufnahme (2) befestigt ist und mit zusätzlichen Sicherungsmitteln (13) gegen Verdrehen und axiales Verschieben des Lageraußenrings (4) in der Lageraufnahme (2) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsmittel (13) durch eine zumindest auf die Außenmantelfläche (11) des Lageraußenrings (4) aufgebrachte weiche metallische Beschichtung (14) gebildet wird, die durch Einfließen in...

Description

  • Gebiet der Neuerung
  • Die Neuerung betrifft eine Wälzlageranordnung nach den oberbegriffsbildenden Merkmalen des Schutzanspruchs 1, welche insbesondere vorteilhaft bei der Lagerung der Planetenräder eines Planetengetriebes mittels Nadelhülsen in einem PKW-Starter anwendbar ist.
  • Hintergrund der Neuerung
  • In der Wälzlagertechnik ist es allgemein bekannt, dass Nadelhülsen diejenige Bauform von Nadellagern sind, welche die kleinste radiale Bauhöhe aufweisen und besonders raumsparende und montagefreundliche Lagerungen mit hoher radialer Tragfähigkeit ermöglichen. Derartige Nadelhülsen sind beispielsweise aus dem Katalog „Wälzlager” der Anmelderin, Ausgabe Oktober 2008, auf den Seiten 681 bis 697 bekannt und werden neben vielen anderen Anwendungen in Kraftfahrzeugen auch bei der Lagerung der Planetenräder eines Planetengetriebes in einem PKW-Starter eingesetzt. Die dabei verwendeten Nadelhülsen bestehen aus einem in eine Bohrung im Planetenrad einsetzbaren Außenring sowie aus einer Vielzahl innerhalb des Außenrings in einem Nadelkäfig in Umfangsrichtung in gleichmäßigen Abständen geführten und an der Innenmantelfläche des Außenrings und an der Außenmantelfläche der Planetenradachse abrollender Lagernadeln, und werden mittels einer Presspassung zwischen der Außenmantelfläche des Außenrings und der Innenmantelfläche der Bohrung im Planetenrad in der Bohrung befestigt.
  • Aufgrund der immer höher werdenden Belastungen sowie den immer kleineren werdenden Bauformen von PKW Startern kommt es jedoch speziell im Bereich der Lagerung der Planetenräder des Planetenradgetriebes zu Mikrobewegungen, die dazu führen, dass die Nadelhülse innerhalb ihrer Bohrung im Planetenrad in Umfangsrichtung zu wandern beginnt. Im weiteren Verlauf dieser Mikrobewegungen kommt es infolge eines entstehenden Schraubeffektes dann zu einem axialen Herauswandern der Nadelhülse aus der Bohrung im Planetenrad, so dass es aufgrund der stetig abnehmenden Lagerunterstützung des Planetenrades zur Zerstörung des Planetenradgetriebes kommen kann.
  • Zur Vermeidung dieser Mikrobewegungen wurde es deshalb zunächst versucht, die Überdeckung der Presspassung zwischen dem Außenring der Nadelhülse und der Bohrung im Planetenrad zu vergrößern, um dadurch den Reibungswiderstand zwischen diesen Bauteilen zu erhöhen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sich mit einer solchen Maßnahme innerhalb der zulässigen Verformungsgrenzen von Nadelhülse und Planetenrad kein zur Vermeidung der Mikrobewegungen ausreichender Reibungswiderstand erzielen lässt.
  • Darüber hinaus sind aus dem Stand der Technik noch eine Vielzahl weiterer Lösungen bekannt, um ein Radialwälzlager gegen Verdrehen und/oder axiales Verschieben in seiner Lageraufnahme zu fixieren.
  • So offenbart beispielsweise die DE 15 25 296 A1 eine Lagerung einer Welle eines Lenkgetriebes über ein Radialnadellager gegenüber einem Gehäuse, bei der das Radialnadellager eine aus einem Blech gefertigte Lagerhülse mit radialen nach innen weisenden Borden aufweist, an deren Innenmantelfläche die Nadeln abwälzen. Diese Lagerhülse ist an einer Bordseite mit einer flanschartigen Anlage in Form einer radial nach außen vorstehenden U-förmigen Faltung ausgebildet, die im eingebautem Zustand des Radialnadellagers zur Anlage an die Gehäusewand kommt und dadurch eine formschlüssige Sicherung gegen axiales Verschieben des Radialnadellagers gegenüber der Gehäusewand in eine Richtung bildet. Die axiale Sicherung in die andere Richtung erfolgt durch den Einsatz einer Endplatte, welche eine ringförmige Aussparung besitzt und mit der Gehäusewand verbundenen ist, so dass die flanschartige Anlage zwischen der Gehäusewand und der Endplatte gegen axiales Verschieben fixiert ist.
  • Desweiteren ist aus der DE 26 11 218 A1 eine form- und kraftschlüssige Fixierung eines als Kugellager ausgebildeten Radialwälzlagers im Lagersitz in einer Gehäusewand bekannt, bei der der Außenring des Kugellagers am Rand seiner Außenmantelfläche mit einer umlaufenden Nut ausgebildet ist. Nach dem Einsetzen des Kugellagers in den Lagersitz in der Gehäusewand wird das weicher als das Material des Außenrings ausgebildete Material der Gehäusewand in unmittelbarer Nähe des Lagersitzes abschnittsweise mittels eines Pressstempels derart verformt, dass das Material der Gehäusewand in radialer Richtung in die Nut des Außenrings verdrängt wird und somit das Kugellager gegen Verdrehen und axiales Verschieben im Lagersitz fixiert.
  • Weiterhin wird durch die DE 39 31 447 A1 unter anderem die Befestigung eines als Zylinderrollenlager ausgebildeten Radialwälzlagers mittels Presssitz in einem Lagersitz eines weicheren Gehäuses offenbart, bei dem die axiale Lagesicherung des Außenrings des Zylinderrollenlagers durch mindestens eine umlaufende Rille im Kontaktbereich zwischen Außenring und Gehäuse erfolgt. Die Rille weist dabei einen scharfkantigen Übergang zur zylinderförmigen Mantelfläche des Außenrings auf, durch den Material von der weicheren Oberfläche des Lagersitzes abgeschabt werden und sich in den Rillen ansammeln kann. Infolge des gewählten Presssitzes zwischen dem Außenring und dem Gehäuse quillt somit bei der Lagermontage Material des Gehäuses in die Rille des Außenrings, durch welches zu einer Verdickung des Gehäuses sowie zu einer axialen Lagesicherung des Außenrings durch Formschluss kommt.
  • Darüber hinaus ist durch die DE 101 53 432 C1 eine weitere Befestigung eines als Kugellager ausgebildeten Radialwälzlagers in einer Bohrung eines Gehäuses bekannt, dessen Außenring am Rand einen sich radial weg erstreckenden Flansch aufweist. Dieser Flansch besitzt einen in Umfangsrichtung umlaufenden axialen Keilfortsatz, welcher ein Stempelelement bildet, das bei der Montage des Kugellagers in der Bohrung des Gehäuses an einer radialen Gehäusewand zur Anlage kommt. Beim weiteren Einpressen des Kugellagers in das Gehäuse bewirkt das Stempelelement eine plastische Verformung des Materials der radialen Gehäusewand radial in eine neben dem Keilfortsatz angeordnete umlaufende Vertiefung im Außenring, so dass dieser formschlüssig gegen axiales Verschieben gesichert ist. Eine zusätzliche Verbindung zwischen dem Außenring und dem Gehäuse erfolgt zudem dadurch, dass unmittelbar neben der Vertiefung im Außenring die Mantelfläche des Außenrings mit einer Rändelung versehen ist, welche sich in die Bohrung des Gehäuses einformt, so dass durch den entstehenden Formschluss auch ein Verdrehen des Außenrings relativ zum Gehäuse nach der Montage ausgeschlossen ist.
  • Eine weitere Sicherung gegen Verdrehen eines als Nadellager ausgebildeten Radialwälzlagers im Lagersitz ist aus der DE 101 23 965 A1 bekannt. Das darin offenbarte Nadellager besteht in bekannter Weise aus einem dünnwandigen Außenring sowie einem in den Außenring eingesetzten Nadelkranz und zeichnet sich dadurch aus, dass der Außenring nur an einer Axialseite einen radial nach innen gerichteten Bord aufweist, während die andere Axialseite bordlos ausgeführt ist und am Umfang zwei radial nach außen gebogenen Lappen aufweist. Diese Lappen werden bei der Montage des Nadellagers in entsprechende Nuten im Lagersitz eingeführt und bilden somit eine Verdrehsicherung. Da durch die einseitige Ausbildung des Nadellagers ohne Bord jedoch die Gefahr des Herauswanderns des Nadelkranzes aus dem Außenring besteht, wird der fehlende Bord durch eine zusätzliche Anlaufscheibe gebildet, die an den Lappen des Außenrings befestigt wird.
  • In der DE 10 2007 022 316 A1 ist desweiteren noch eine Lösung zur Sicherung einer Nadelhülse gegen Verdrehen und axiales Verschieben im Lagersitz eines Gehäuses offenbart, die darin besteht, dass aus der Außenmantelfläche des Außenrings außerhalb des Laufbahnbereiches der Lagernadeln zwei sich gegenüberliegend angeordnete Haltenasen ausgeklinkt und radial nach außen so angestellt werden, dass sie die Außenmantelfläche des Außenrings überragen. Diese Haltenasen sind federnd ausgebildet und verhaken sich nach der Montage der Nadelhülse im weicher als die Nadelhülse ausgebildeten Material des Gehäuses derart, dass die Nadelhülse sich im Lagersitz durch den entstehenden Formschluss weder verdrehen noch axial verschieben kann.
  • Eine der vorgenannten Lösung sehr ähnliche Sicherung einer Nadelhülse gegen Verdrehen und axiales Verschieben im Lagersitz eines Gehäuses ist darüber hinaus aus der DE 10 2007 046 527 A1 bekannt. Bei dieser Lösung wird anstelle der Haltenasen in der Außenmantelfläche des Außenrings am Übergang zwischen einem der radialen Borde der Nadelhülse zu deren Außenmantelfläche spanlos ein Vorsprung eingeformt, der ebenfalls die Außenmantelfläche der Nadelhülse überragt. Beim Einpressen der Lagerhülse in den Lagersitz des Gehäuses erzeugt dieser Vorsprung ebenfalls durch plastische Verformung eine Ausnehmung im weicher als die Nadelhülse ausgebildeten Material des Gehäuses, in der die Nadelhülse formschlüssig positions- und verdrehgesichert wird.
  • Schließlich ist in der DE 10 2007 043 627 A1 noch eine Befestigung eines Radialwälzlagers in einer Bohrung eines Gehäuses offenbart, bei der in den Außenring des Radialwälzlagers mehrere sich nicht gegenseitig kreuzende Rillen mit einer Neigung relativ zur Längsmittelachse des Lagers angeordnet sind. Auf den derart ausgebildeten Außenring ist darüber hinaus ein zylindrischer Ring aus einem Harz aufgeschoben, der nach dem Einsetzen des Radialwälzlagers in den Lagersitz erwärmt wird. Durch das Erwärmen des zylindrischen Ringes fließt dann das Harz in die Rillen in der Außenmantelfläche des Außenrings und verbindet sich gleichzeitig mit dem Lagersitz, so dass das Radialwälzlager gegen Verdrehen uns axiales Verschieben fixiert ist.
  • Alle vorbeschriebenen bekannten Lösungen zur Sicherung eines Radialwälzlagers gegen Verdrehen und/oder axiales Verschieben im Lagersitz haben jedoch den Nachteil gemein, dass für deren Realisierung in jedem Fall zusätzliche mechanische Mittel am Lagersitz und/oder am Radialwälzlager selbst notwendig sind, die einen erhöhten Fertigungsaufwand erfordern und dadurch die Herstellungskosten für die Wälzlageranordnung erhöhen. Darüber hinaus setzen eine Vielzahl der genannten Lösungen einen Lagersitz in einem weicher als das Material des Außenrings des Radialwälzlagers ausgebildeten Gehäuse voraus, so dass diese Lösungen nicht geeignet für Wälzlageranordnungen sind, bei denen das Material des Außenrings zumindest annähernd die gleiche Härte wie das Material des Bauteiles mit dem Lagersitz aufweist.
  • Aufgabe der Neuerung
  • Ausgehend von den dargelegten Nachteilen des bekannten Standes der Technik liegt der Neuerung deshalb die Aufgabe zu Grunde, eine Wälzlageranordnung, insbesondere für ein Radialwälzlager, zu konzipieren, bei der das Sicherungsmittel des Radialwälzlagers gegen Verdrehen und/oder axiales Verschieben im Lagersitz kostengünstig herstellbar und auch für Wälzlageranordnungen geeignet ist, bei denen das Material des Außenrings zumindest annähernd die gleiche Härte wie das Material des Bauteiles mit dem Lagersitz aufweist.
  • Beschreibung der Neuerung
  • Neuerungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Wälzlageranordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart gelöst, dass das Sicherungsmittel durch eine zumindest auf die Außenmantelfläche des Lageraußenrings aufgebrachte weiche metallische Beschichtung gebildet wird, die durch Einfließen in die Oberflächenrauheiten der Innenmantelfläche der Lageraufnahme beim Einpressen des Radialwälzlagers in die Lageraufnahme den Lageraußenring des Radialwälzlagers durch eine Mischform aus Kraft-, Form- und Stoffschluss gegen Verdrehen und axiales Verschieben in der Lageraufnahme fixiert.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der neuerungsgemäß ausgebildeten Wälzlageranordnung werden in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Danach ist es gemäß den Ansprüchen 2 und 3 bei der neuerungsgemäß ausgebildeten Wälzlageranordnung vorgesehen, dass die Beschichtung des Lageraußenrings durch eine galvanisch aufgebrachte Korrosionsschutzschicht auf der Basis einer Zink-Eisen-Legierung gebildet wird. Das verwendete Zink-Eisen ist dabei eine Zink-Legierung mit einem Eisenanteil von 0,3% bis 1%, die sich an sich durch hohe Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse auszeichnet, im neuerungsgemäßen Anwendungsfall sich aber durch ihre gleichzeitig hervorragenden Fließeigenschaften als besonders geeignet erwiesen hat. In konkreter Ausführung ist die Beschichtung des Lageraußenrings dabei als Corrotect®-Dünnschichtbeschichtung ausgebildet, bei der die ansonsten übliche Passivierungsschicht weggelassen wird. Diese zumeist chemisch erzeugte silber irisierende Passivierungsschicht dient bei Verwendung von Corrotect® als Korrosionsschutzschicht dem Schutz der Zink-Eisen-Legierung vor vorzeitiger Auflösung, würde aber im neuerungsgemäßen Anwendungsfall die Fließeigenschaften der Zink-Eisen-Legierung negativ beeinflussen und wird deshalb weggelassen.
  • Nach Anspruch 4 ist es ein weiteres Merkmal der neuerungsgemäß ausgebildeten Wälzlageranordnung, dass die Beschichtung auf den gesamten Lageraußenring aufgebracht ist und auf dessen Außenmantelfläche eine Schichtdicke von maximal 5 μm aufweist. Die Beschichtung wird dabei in fertigungstechnisch einfachster und kostengünstigster Weise in einem galvanischen Tauchbad auf den Lageraußenring aufgebracht, bei der auch dessen mit der Laufbahn der Wälzkörper ausgebildete Innenmantelfläche in geringem Maß mitbeschichtet wird. Die geringe Beschichtung der Laufbahn für die Wälzkörper wirkt sich jedoch nicht negativ auf die Rolleigenschaften der Laufbahn aus, da die Beschichtung bereits nach wenigen Umdrehungen der Wälzkörper von diesen in den Grundwerkstoff des Lageraußenrings eingerollt bzw. von dessen Innenmantelflache wieder abgetragen wird. Die Schichtdicke der Beschichtung an der Außenmantelfläche des Lageraußenrings ist selbstverständlich abhängig von der Größe der Oberflächenrauheiten der Innenmantelfläche der Lageraufnahme, so dass bei bestimmten Anwendungsfällen auch Schichtdicken über 5 um denkbar sind. Für die Befestigung von Radialwälzlagern in Lageraufnahmen mit den üblichen Oberflächenrauheiten stellt eine Schichtdicke von 5 μm jedoch eine Obergrenze dar, da festgestellt wurde, dass höhere Schichtdicken dazu führen, dass der Pressverband zwischen der Lageraufnahme und dem Lageraußenring lediglich über die Beschichtung getragen wird und dass durch die geringe Festigkeit der Beschichtung der Pressverband dann zum Abriss innerhalb der Beschichtung neigt, infolge dessen das axiale Herauswandern des Radialwälzlagers aus der Lageraufnahme noch schneller erfolgt.
  • Gemäß Anspruch 5 zeichnet sich die neuerungsgemäß ausgebildete Wälzlageranordnung darüber hinaus noch dadurch aus, dass die mittlere Überdeckung der Presspassung zwischen dem beschichteten Lageraußenring und der Lageraufnahme etwa 40 μm beträgt. Auch dieser Wert hat sich bei den gängigsten Befestigungen von Radialwälzlagern in Lageraufnahmen als Optimum für eine maximal erreichbare Haltekraft zwischen dem Lageraußenring und der Lageraufnahme erwiesen, da festgestellt wurde, dass bei einer wesentlich kleineren Überdeckung der Presspassung die Haltekraft der angestrebten „Kaltverschweißung” zwischen beiden Bauteilen nicht ausreicht und bei einer wesentlich größeren Überdeckung der Presspassung es zumindest zu einer teilweisen Abschabung der Beschichtung kommt, durch welche die verbleibende Schichtdicke nicht ausreicht, um in die Oberflächenrauheiten der Lageraufnahme einfließen und die „Kaltverschweißung” zwischen den Bauteilen herstellen zu können.
  • Schließlich wird es als vorteilhafte Anwendung der neuerungsgemäß ausgebildeten Wälzlageranordnung nach Ansprüchen 6 und 7 noch vorgeschlagen, dass das Radialwälzlager bevorzugt als Nadelhülse mit spanlos geformten dünnwandigen Lageraußenring ausgebildet ist und dass das die Lageraufnahme aufweisende Bauteil bevorzugt ein Planetenrad eines Planetengetriebes in einem PKW-Starter ist. Die Neuerung soll jedoch nicht auf den genannten Anwendungsfall beschränkt sein, sondern ist grundsätzlich bei allen Pressverbandsverbindungen anwendbar, bei denen die Haltekraft der Verbindungsbauteile erhöht werden soll.
  • Zusammenfassend weist die neuerungsgemäß ausgebildete Wälzlageranordnung weist somit gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Wälzlageranordnungen den Vorteil auf, dass für das Sicherungsmittel des Radialwälzlagers gegen Verdrehen und/oder axiales Verschieben im Lagersitz keine zusätzlichen, den Fertigungsaufwand erhöhenden mechanischen Mittel am Lagersitz und/oder am Radialwälzlager selbst mehr notwendig sind, sondern dass das Sicherungsmittel als kostengünstig herstellbare weiche metallische Beschichtung ausgebildet ist, die den Lageraußenring im Lagersitz durch „Kaltverschweißung” fixiert und die auch für Wälzlageranordnungen geeignet ist, bei denen das Material des Außenrings zumindest annähernd die gleiche Härte wie das Material des Bauteiles mit dem Lagersitz aufweist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der neuerungsgemäß ausgebildeten Wälzlageranordnung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 einen vergrößerten Ausschnitt einer Draufsicht auf ein Planetengetriebe mit einem auf einer neuerungsgemäß ausgebildeten Nadelhülse gelagerten Planetenrad;
  • 2 einen nochmals vergrößerten Ausschnitt des Querschnittes A – A gemäß 1 durch das auf der neuerungsgemäß ausgebildeten Nadelhülse gelagerte Planetenrad;
  • 3 eine lichtmikroskopische Aufnahme eines Schnittes durch die Verbindung der neuerungsgemäß ausgebildeten Nadelhülse mit der Lageraufnahme im Planetenrad in einem ebenen Bereich;
  • 4 eine weitere lichtmikroskopische Aufnahme eines Schnittes durch die Verbindung der neuerungsgemäß ausgebildeten Nadelhülse mit der Lageraufnahme im Planetenrad im Bereich einer Pore.
  • Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
  • Aus 1 geht deutlich ein Ausschnitt einer Draufsicht auf ein Planetengetriebe 16 hervor, bei dem das gezeigte Planetenrad 3 auf einem als Nadelhülse ausgebildeten Radialwälzlager 1 gelagert ist. In Zusammenschau mit 2 ist desweiteren zu sehen, dass die Lageranordnung des Planetenrades 3 im Wesentlichen aus einem in eine Lageraufnahme 2 des Planetenrades 3 einsetzbaren, spanlos geformten, dünnwandigen Lageraußenring 4 sowie aus einem in diesen Lageraußenring 4 eingesetzten Wälzkörperkranz 5 besteht, der durch einen als Nadelkäfig ausgebildeten Lagerkäfig 6 und eine Vielzahl in diesem in Umfangsrichtung in gleichmäßigen Abständen geführten und als Lagernadeln ausgebildeten Wälzkörpern 7 gebildet wird, die an der Innenmantelfläche 8 des Lageraußenrings 4 und an der Außenmantelfläche 9 einer das Planetenrad 3 tragenden Achse 10 abrollen. Das als Nadelhülse ausgebildete Radialwälzlager 1 ist dabei mittels einer Presspassung zwischen der Außenmantelfläche 11 seines Lageraußenrings 4 und der Innenmantelfläche 12 der Lageraufnahme 2 des Planetenrades 3 in der Lageraufnahme 2 befestigt und, wie nachfolgend noch näher erläutert wird, mit zusätzlichen Sicherungsmitteln 13 gegen Verdrehen und axiales Verschieben des Lageraußenrings 4 in der Lageraufnahme 2 ausgebildet.
  • Die in den 3 und 4 abgebildeten lichtmikroskopischen Aufnahmen zeigen dann deutlich, dass diese Sicherungsmittel 13 neuerungsgemäß durch eine auf die Außenmantelfläche 11 des Lageraußenrings 4 aufgebrachte weiche metallische Beschichtung 14 gebildet wird, die durch Einfließen in die Oberflächenrauheiten 15 der Innenmantelfläche 12 der Lageraufnahme 2 beim Einpressen des Radialwälzlagers 1 in die Lageraufnahme 2 den Lageraußenring 4 des Radialwälzlagers 1 durch eine Mischform aus Kraft-, Form- und Stoffschluss gegen Verdrehen und axiales Verschieben in der Lageraufnahme 2 fixiert.
  • Die Beschichtung 14 des Lageraußenrings 4 wird dabei durch eine galvanisch aufgebrachte Korrosionsschutzschicht auf der Basis einer Eisen-Zink-Legierung gebildet und ist in konkreter Ausführung als unpassivierte Corrotect®-Beschichtung ausgebildet, die auf den gesamten Lageraußenring 4 aufgebracht ist und an dessen Innenmantelfläche 8 von den Wälzkörpern 7 wieder abgetragen wird.
  • Eine maximale Haltekraft der erzeugten Verbindung zwischen dem Lageraußenring 4 und dem Lageraufnahme 2 wird erreicht, wenn die Beschichtung 14, wie in den 3 und 4 gezeigt, auf der Außenmantelfläche 11 des Lageraußenrings 4 eine Schichtdicke von maximal 5 μm aufweist und die mittlere Überdeckung der Presspassung zwischen dem beschichteten Lageraußenring 4 und der Lageraufnahme 2 etwa 40 μm beträgt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Radialwälzlager
    2
    Lageraufnahme
    3
    Bauteil/Planetenrad
    4
    Lageraußenring
    5
    Wälzkörperkranz
    6
    Lagerkäfig
    7
    Wälzkörper
    8
    Innenmantelfläche von 4
    9
    Außenmantelfläche von 10
    10
    Achse von 3
    11
    Außenmantelfläche von 4
    12
    Innenmantelfläche von 2
    13
    Sicherungsmittel
    14
    Beschichtung
    15
    Oberflächenrauheiten von 12
    16
    Planetengetriebe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (7)

  1. Wälzlageranordnung, insbesondere für ein Radialwälzlager (1), im Wesentlichen bestehend aus einem in eine Lageraufnahme (2) eines Bauteiles (3) einsetzbaren Lageraußenring (4) sowie aus einem in diesem Lageraußenring (4) angeordneten Wälzkörperkranz (5), der durch einen Lagerkäfig (6) und eine Vielzahl in diesem in Umfangsrichtung in gleichmäßigen Abständen geführten Wälzkörpern (7) gebildet wird, die an der Innenmantelfläche (8) des Lageraußenrings (4) und an der Außenmantelfläche (9) einer Achse (10), einer Welle oder eines gesonderten Lagerinnenrings abrollen, wobei das Radialwälzlager (1) mittels einer Presspassung zwischen der Außenmantelfläche (11) seines Lageraußenrings (4) und der Innenmantelfläche (12) der Lageraufnahme (2) des Bauteils (3) in der Lageraufnahme (2) befestigt ist und mit zusätzlichen Sicherungsmitteln (13) gegen Verdrehen und axiales Verschieben des Lageraußenrings (4) in der Lageraufnahme (2) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsmittel (13) durch eine zumindest auf die Außenmantelfläche (11) des Lageraußenrings (4) aufgebrachte weiche metallische Beschichtung (14) gebildet wird, die durch Einfließen in die Oberflächenrauheiten (15) der Innenmantelfläche (12) der Lageraufnahme (2) beim Einpressen des Radialwälzlagers (1) in die Lageraufnahme (2) den Lageraußenring (4) des Radialwälzlagers (1) durch eine Mischform aus Kraft-, Form- und Stoffschluss gegen Verdrehen und axiales Verschieben in der Lageraufnahme (2) fixiert.
  2. Wälzlageranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (14) des Lageraußenrings (4) durch eine galvanisch aufgebrachte Korrosionsschutzschicht auf der Basis einer Eisen-Zink-Legierung gebildet wird.
  3. Wälzlageranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (14) des Lageraußenrings (4) bevorzugt als unpassivierte Corrotect®-Beschichtung ausgebildet ist.
  4. Wälzlageranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (14) auf den gesamten Lageraußenring (4) aufgebracht ist und auf dessen Außenmantelfläche (11) eine Schichtdicke von maximal 5 μm aufweist.
  5. Wälzlageranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Überdeckung der Presspassung zwischen dem beschichteten Lageraußenring (4) und der Lageraufnahme (2) etwa 40 μm beträgt.
  6. Wälzlageranordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Radialwälzlager (1) bevorzugt als Nadelhülse mit spanlos geformten dünnwandigen Lageraußenring (4) ausgebildet ist.
  7. Wälzlageranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das die Lageraufnahme (2) aufweisende Bauteil (3) bevorzugt ein Planetenrad eines Planetengetriebes (16) in einem PKW-Starter ist.
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