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DE202012000417U1 - Filter und Filterkartusche, die eine außermittige Entleerung zulassen - Google Patents

Filter und Filterkartusche, die eine außermittige Entleerung zulassen Download PDF

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DE202012000417U1
DE202012000417U1 DE201220000417 DE202012000417U DE202012000417U1 DE 202012000417 U1 DE202012000417 U1 DE 202012000417U1 DE 201220000417 DE201220000417 DE 201220000417 DE 202012000417 U DE202012000417 U DE 202012000417U DE 202012000417 U1 DE202012000417 U1 DE 202012000417U1
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Filtrauto SA
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Abstract

Filter für die Reinigung einer Flüssigkeit eines Verbrennungsmotors, insbesondere eines Schmieröls, umfassend: – ein Filtergehäuse (3), welches einen Eingang für unbehandelte Flüssigkeit und einen Ausgang (O) für gereinigte Flüssigkeit aufweist, wobei das Gehäuse einen Innenraum festlegt und einen Boden mit einem vom Eingang und vom Ausgang gesonderten Ausleitungskanal (5) aufweist; – eine Filterkartusche (1), die dazu angepasst ist, im Innenraum des Gehäuses herausnehmbar aufgenommen zu werden, und die umfasst: – ein ringförmiges Filtermedium (2), welches sich um eine Mittelachse (Z) herum erstreckt; und – einen Flansch (1a), der einen radialen Abschnitt (10) umfasst, der ringförmig ist und dort, wo das Filtermedium (2) angeordnet ist, einen erste Fläche einer ersten Seite aufweist, sowie eine zweite Fläche einer zweiten Seite, die zur ersten Seite gemäß der Richtung der Mittelachse (Z) entgegengesetzt ist, – einen vorzugsweise parallel zur Mittelachse (Z) verlaufenden Verschluss (12), der von der zweiten Seite...

Description

  • Die Erfindung betrifft die Reinigung von Flüssigkeiten und insbesondere von in Verbrennungsmotoren von Motorfahrzeugen verwendetem Öl.
  • Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf einen Filter für die Reinigung einer Flüssigkeit eines Verbrennungsmotors, insbesondere eines Schmieröls, umfassend:
    • – ein Filtergehäuse, welches einen Eingang für unbehandelte Flüssigkeit und einen Ausgang für gereinigte Flüssigkeit aufweist, wobei das Gehäuse einen Innenraum zum Aufnehmen einer Filterkartusche festlegt und einen Boden mit einem vom Eingang und vom Ausgang gesonderten Ausleitungskanal aufweist, wobei sich der Ausleitungskanal in der Nähe eines Seitenwandabschnitts des Gehäuses erstreckt;
    • – eine Filterkartusche, die dazu angepasst ist, im Innenraum des Gehäuses herausnehmbar aufgenommen zu werden, und die umfasst:
    • – ein ringförmiges Filtermedium, welches sich um eine Mittelachse herum erstreckt; und
    • – einen Flansch, der einen radialen Abschnitt umfasst, der ringförmig ist und dort, wo das Filtermedium angeordnet ist, einen erste Fläche einer ersten Seite aufweist, sowie eine zweite Fläche einer zweiten Seite, die zur ersten Seite gemäß einer Richtung der Mittelachse entgegengesetzt ist,
    • – einen vorzugsweise parallel zur Mittelachse verlaufenden Verschluss, der von der zweiten Seite bezüglich des Flanschs relativ zur Mittelachse um einen ersten Abstand exzentrisch vorspringt, wobei der Verschluss ein Dichtungselement oder einen Dichtungsabschnitt aufweist, um eine Öffnung des Ausleitungskanals dicht zu verschließen.
  • Dieser Typ von Filter mit Ausleitungskanal (häufig Entleerungskanal genannt), der außermittig in der Nähe eines Seitenwandabschnitts des Gehäuses vorgesehen ist, ist aus der Druckschrift EP 1 229 985 bekannt. Für eine korrekte Montage der Filterkartusche im Gehäuse ist es notwendig, die richtige Winkelstellung der Kartusche bezüglich des Gehäusebodens herzustellen, bevor die Kartusche in Richtung auf den Boden zu abgesenkt wird, was typischerweise mittels Schraubens der Gehäuseabdeckung bewerkstelligt wird.
  • Gemäß der Druckschrift EP 1 229 985 ist eine geneigte Rampe vorgesehen, die ringförmig im Gehäuseboden angeordnet ist, um das Ende der Drehbewegung der Kartusche zu leiten, wobei der Verschluss auf der Rampe aufliegt und sich auf dieser bis zu einer Anschlagsposition verschiebt, in welcher der Verschluss zu der Öffnung des Entleerungskanals ausgerichtet ist. Anschließend kann der Verschluss unter der durch das Schrauben erlaubten Absenkwirkung in den Ausleitungskanal eingeführt werden, wobei der Eingriff des Verschlusses gegen den Anschlag das Drehen der Kartusche blockiert.
  • Ein Nachteil dieses Filtertyps besteht darin, dass die Dichtungselemente oder -abschnitte sich insoweit verformen können, als die Kräfte vom Verschluss aufgenommen werden.
  • Es besteht daher ein Bedarf nach einer Alternativlösung für einen Filterkartuschenaufbau, der einen außermittigen Verschluss in einem entsprechenden Gehäuse aufweist und der ein sicheres Verschließen des Ausleitungskanals unter minimalem Bedienungsaufwand für den Anwender zulässt.
  • Zu diesem Zweck wird erfindungsgemäß ein Filter des vorstehend erwähnten Typs vorschlagen, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Filterkartusche ferner eine vorzugsweise parallel zur Mittelachse verlaufende Einsetzklaue umfasst, die von der zweiten Seite bezüglich des Flanschs relativ zur Mittelachse um einen zweiten Abstand exzentrisch vorspringt, wobei der Gehäuseboden einen komplementären Durchgang zum Aufnehmen der Einsetzklaue aufweist, um die Filterkartusche bezüglich des Filtergehäuses um die Mittelachse herum in eine vorbestimmte Drehstellung auszurichten, wobei die Einsetzklaue mit dem komplementären Durchgang in Eingriff tritt, bevor der Verschluss in den Ausleitungskanal eindringt, um diesen zu verschließen.
  • Auf diese Weise sieht die Erfindung ein Unverwechselbarkeitssystem vor, welches durch das Ausrichten der Kartusche in die Drehstellung das korrekte Positionieren des Ausleitungsverschlusses zum Ausleitungskanal hin zulässt und welches bei der Montage der Kartusche ferner die Rolle der Drehmomentaufnahme übernimmt. Wenn sich die Kartusche in der Absenkposition befindet, dringt der Verschluss in den Ausleitungskanal ein und dringt die innere Unverwechselbarkeitseinrichtung in den Durchgang mit komplementärer Geometrie ein. Beim Aufschrauben/Abschrauben der Abdeckung, auf welcher die Kartusche befestigt ist, ist es die innere Unverwechselbarkeitseinrichtung, die gegen die komplementäre Form in Anlage tritt und das Drehmoment auf sie überträgt. Auf den Verschluss wird also keinerlei Kraft ausgeübt, wodurch die Verformung der Dichtungselemente verhindert und einer Beschädigung des Verschluss vorgebeugt wird.
  • In verschiedenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Filters kann gegebenenfalls auf die eine und/oder andere der folgenden Auslegungen zurückgegriffen werden:
    • – der Flansch schließt den Verschluss und die Einsetzklaue ein, um einen Kartuschenpositionierungsflansch zu bilden, wobei der Verschluss und die Einsetzklaue zur Mittelachse parallel verlaufen, und wobei der Flansch einstückig aus Kunststoff gefertigt ist;
    • – der Flansch umfasst ferner eine Führungslasche, die zur Mittelachse parallel verläuft und von der dem Filtermedium entgegengesetzten Seite relativ zur Mittelachse um einen dritten Abstand exzentrisch vorspringt, wobei der dritte Abstand größer ist als der erste Abstand oder der zweite Abstand;
    • – der komplementäre Durchgang ist begrenzt:
    • – einerseits zwischen einer entweder den Eingang oder den Ausgang des Filtergehäuses festlegenden Leitung und einer sich von der Seitenwand des Gehäuses beabstandet um die Leitung erstreckenden Zwischenwand, und
    • – andererseits zwischen zwei Drehanschlagsabschnitten, welche das Blockieren der Drehung der Filterkartusche um deren Mittelachse ermöglicht, wenn die Einsetzklaue mit dem komplementären Durchgang in Eingriff steht.
  • Gemäß einem Merkmal weist das Gehäuse auf:
    • – eine Schale, in welcher der Boden des Gehäuses angeordnet ist und die eine Montagehalterung aufweist, wobei der Flansch mit der Halterung zusammenwirkt, um die Filterkartusche koaxial auf einer Leitung der Halterung zu positionieren; und
    • – eine Abdeckung, die dazu angepasst ist, auf die Schale geschraubt zu werden, und die ein Befestigungsorgan für die Filterkartusche aufweist, wobei das Befestigungsorgan einen Antriebsabschnitt aufweist, um die Filterkartusche beim Schrauben der Abdeckung, auf welchem die Filterkartusche befestigt ist, zu drehen.
  • Gemäß einem Merkmal legt das Filtermedium ein Innenvolumen fest, welches mittels eines durch den Flansch zum Positionieren der Kartusche verlaufenden Durchgangs während dessen Zusammenwirkens mit der Halterung entweder mit dem Eingang oder dem Ausgang dicht in Verbindung steht, wobei sich des Filtermedium zwischen dem Positionierungsflansch und einem ringförmigen Flansch erstreckt, durch welchen das Befestigungsorgan während des Befestigens der Filterkartusche an der Abdeckung hindurchtritt.
  • Außerdem hat die Erfindung auch eine Filterkartusche zum Gegenstand, die dazu angepasst ist, in einem erfindungsgemäßen Filter mitzuwirken.
  • In verschiedenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Filterkartusche kann gegebenenfalls auf die eine und/oder andere der folgenden Auslegungen zurückgegriffen werden:
    • – die Führungslasche schließt einen Längsabschnitt ein, der sich von einer radialen Verbindung mit dem äußeren Umfang des radialen Abschnitts des Flanschs bis zu einem freien Rand, der kürzer ist als die Verbindung, erstreckt (die Kartusche kann mittels eines einfachen Kontaktes einer Außenfläche der Führungslasche gegen eine Innenfläche der Schalenwand auf diese Weise vorbereitend geführt werden);
    • – der Längsabschnitt der Führungslasche ist länger als die Einsetzklaue und ist bezüglich des Verschlusses um mehr als 90° winkelversetzt vorgesehen, wobei der freie Rand dem Verschluss vorzugsweise derart entgegengesetzt angeordnet ist, dass eine die Mittelachse enthaltende Ebene zugleich den freien Rand und den Verschluss quert (diese Anordnungsweise der Führungslasche lässt das Begrenzen der Drehbewegungsamplitude zu, da die Führungslasche bei der Montage nur in einem dem außermittigen Ausleitungskanal diametral gegenüberliegenden, beschränkten Bereich des Gehäusebodens abgesenkt werden kann);
    • – die Einsetzklaue weist wenigstens eine erste Rippe auf, die in Richtung auf die Mittelachse zu radial vorspringt, sowie wenigstens eine zweite Rippe, die bezüglich der Richtung der ersten Rippe entgegengesetzt radial vorspringt (diese Auslegung lässt das Verstärken dieser Klaue zu, welche die während der Montage der Kartusche ausgeübten Kräfte aufnimmt); vorzugsweise begrenzt die erste und/oder die zweite Rippe ein seitliches Ende der Einsetzklaue, um gegen einen der Drehanschläge der Montagehalterung in Anlage zu treten.
  • Andere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden im Verlauf der folgenden Beschreibung von mehreren beispielhaften, nicht einschränkenden Ausführungsformen derselben ersichtlich, und zwar unter Berücksichtigung der beiliegenden Zeichnungen, in welchen:
  • 1 eine Perspektivansicht ist, welche die Art der Montage einer erfindungsgemäßen Filterkartusche darstellt;
  • 2 und 3 Längsschnittansichten sind, welche die Montage der Filterkartusche im Gehäuseboden gemäß der gleichen Ausführungsform wie in 1 zeigt;
  • 4 eine Draufsicht eines Bodens einer vorbestimmten Halterung ist, die zur Montage der Filterkartusche verwendet wird.
  • In den verschiedenen Figuren werden für identische oder ähnliche Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet.
  • Mit Bezug auf die 1 und 2 umfasst der Flüssigkeitsfilter eine wiederverwendbare Halterung S sowie ein Filterkartusche 1 genanntes Wegwerf-Filterelement. Wie in 1 ersichtlich, umfasst die Filterkartusche 1 einen unteren Flansch 1a, einen oberen Flansch 1b, ein im Wesentlichen rohrförmiges Kanalelement 1c sowie ein Filtermedium 2, welches um das Kanalelement 1c herum angeordnet ist und durch welches die zu filternde Flüssigkeit, beispielsweise ein Schmieröl, hindurchtreten kann. Das Filtermedium 2 ist in an sich bekannter Weise zwischen dem unteren Flansch 1a und dem oberen Flansch 1b angeordnet und lässt das Herausfiltern der im Öl enthaltenen Verunreinigungen zu. Das Filtermedium 2 ist hier ringförmig ausgebildet und erstreckt sich um eine Mittelachse Z herum, die eine Längsrichtung der Kartusche 1 festlegt.
  • Die Filterkartusche 1 kann herausnehmbar im Innenraum eines die wiederverwendbare Halterung S bildenden Gehäuses 3 des Filters aufgenommen sein. In an sich bekannter Weise weist das Gehäuse 3 einen Eingang für unbehandelte Flüssigkeit (nicht dargestellt) sowie einen Ausgang O für gereinigte Flüssigkeit auf. Das Gehäuse 3 ist im Allgemeinen zweiteilig ausgebildet mit einer in 2 ersichtlichen Schale 4 und einer Abdeckung 3a, die auf die Schale 4 geschraubt werden kann. Die Abdeckung 3a ist demnach vorzugsweise selbst dann wiederverwendbar, wenn die Funktion der abnehmbaren Abdeckung gegebenenfalls in der Kartusche 1 integriert werden könnte. Die Abdeckung 3a kann derjenigen in 1 der Druckschrift EP 1 229 985 gezeigten ähnlich sein und kann Befestigungsmittel aufweisen, wie beispielsweise Rasthaken, um mit inneren Vorsprüngen, die auf dem rohrförmigen Kanalelement 1c der Filterkartusche 1 ausgebildet sind, in Eingriff zu treten. Noch allgemeiner weist die Abdeckung 3a ein Befestigungsorgan auf, welches mit einem Drehantriebsabschnitt für die Filterkartusche 1 beim Schrauben der Abdeckung 3a (auf welcher die Kartusche 1 befestigt ist) ausgebildet ist. Typischerweise weist der ringförmige Flansch 1b eine Öffnung 1d auf, so dass ein derartiges Befestigungsorgan durch diesen hindurchtreten kann, wenn die Kartusche 1 an der Abdeckung 3a befestigt ist.
  • Mit Bezug auf die 2 bis 4 legt die Schale 4 einen Boden des Gehäuses 3 fest, auf welchem sich der untere Flansch 1a der Kartusche 1 anlegt. Der Boden weist einen Ausleitungskanal 5 auf, der sich in der Nähe eines Abschnitts der Seitenwand 4a der Schale 4 befindet. Die Filterkartusche 1 umfasst einen O-Ring 6, der im Bereich der Verbindung zwischen dem Kanalelement 1c und dem unteren Flansch 1a angeordnet und dazu bestimmt ist, die Dichtigkeit mit der Längsleitung 7 sicherzustellen, welche den Eingang oder den Ausgang des Filtergehäuses festlegt. In einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die Leitung 7 um eine Mittelachse X herum, die mit der Mittelachse Z des Filtermediums 2 der Kartusche 1 zusammenfällt, wenn die Kartusche 1 auf der Halterung S montiert ist. Diese koaxiale Montage der Kartusche 1 wird hier durch das nachstehend beschriebene Zusammenwirken des Flanschs 1a mit der Halterung S erlaubt. Die Leitung 7 legt beispielsweise den Ausgang für die gereinigte Flüssigkeit fest. Es versteht sich, dass der Ausleitungskanal 5 bezüglich der Mittelachse X der Leitung 7, die den Ausgang O für die gereinigte Flüssigkeit festlegt, außermittig angeordnet ist.
  • In den 2 und 3 ist ersichtlich, dass die Leitung 7 in der montierten Konfiguration der Kartusche 1 derart vorspringt, dass sie in das mittels des Filtermediums 2 festgelegte Innenvolumen V2 eindringt. Dieses Filtermedium 2 trennt das mit dem Ausgang O in Verbindung stehende Innenvolumen V2 (den stromabwärtigen Bereich) vom Umfangsvolumen V1 (dem stromaufwärtigen Bereich), in welchem die zu reinigende, unbehandelte Flüssigkeit zirkuliert. Die dichte Verbindung mit dem Ausgang O wird durch eine mittlere Öffnung 11 des Flanschs 1a bewerkstelligt.
  • Die Kartusche 1 wird hier beispielsweise mit Hilfe der die Verbindung mit der Schale 4 vorsehenden Abdeckung 3a herausnehmbar auf der Halterung S befestigt. Alternativ kann die Befestigung auch mittels Befestigungsorganen bewerkstelligt werden, die sich außerhalb der Abdeckung 3a befinden. Die Halterung S kann integraler Bestandteil der Schale 4 sein, die vorzugsweise über geeignete Befestigungsorgane auf einem Fahrzeug montiert ist. Die Seitenwand 4a der Schale 4 kann metallisch sein, und die Struktur 8 der Halterung S kann aus Kunststoff gefertigt sein und kann die beiden Kanäle oder Leitungen (5, 7) einschließen.
  • In Verbindung mit 1 wird jetzt der Flansch 1a der Filterkartusche 1 ausführlicher beschrieben.
  • Der Flansch 1a umfasst einen ringförmigen, radialen Abschnitt 10, der eine erste Fläche einer ersten Seite aufweist, wo das Filtermedium 2 angeordnet ist, sowie eine zweite Fläche einer der ersten Seite gemäß der Richtung der Mittelachse Z gegenüberliegenden, zweiten Seite. Der radiale Abschnitt 10 ist beispielsweise im Wesentlichen eben und erstreckt sich ringförmig um die mittlere Öffnung 11 herum. In der nicht beschränkenden Ausführungsform von 1 hat der Flansch 1a eine Anordnungsfunktion für die Kartusche 1 und schließt daher ein:
    • – einen vorzugsweise parallel zur Mittelachse Z verlaufenden Verschluss 12, der von der zweiten Seite bezüglich des Flanschs 1a exzentrisch vorspringt, wobei der Verschluss 12 ein Dichtungselement oder einen Dichtungsabschnitt 12a aufweist, um eine Öffnung 5a des Ausleitungskanals 5 dicht zu verschließen;
    • – eine vorzugsweise parallel zur Mittelachse Z verlaufende Einsetzklaue 13, die von der zweiten Seite bezüglich des Flanschs 1a exzentrisch vorspringt; und
    • – eine Führungslasche 14, die sich vorzugsweise zur Mittelachse Z parallel erstreckt und von der zweiten Seite bezüglich des Flanschs 1a exzentrisch vorspringt.
  • In diesem Beispiel schließt die Führungslasche 14 einen Längsabschnitt 14a ein, der hier länger ist als die Einsetzklaue 13, die wiederum länger ist als der Verschluss.
  • Noch allgemeiner versteht es sich, dass die Führungslasche bezüglich des Filtermediums 2 in Längsrichtung weiter reicht als die Einsetzklaue 13, wobei der Verschluss 12 in der gleichen allgemeinen Richtung vorspringt, indes weniger weit.
  • Der Längsabschnitt 14a kann sich von einer radialen Verbindung 14b mit dem Außenumfang 10a des radialen Abschnitts 10 des Anordnungsflanschs 1a bis hin zu einem freien Rand 14c erstrecken, welcher kürzer ist als die radiale Verbindung 14b. Mit dieser Ausbildung stellt die Führungslasche 14 eine Hilfe bei der Montage der Kartusche 1 bereit, um den Flansch 1a gegenüber der Struktur der Halterung S anzuordnen. Auf dem Flansch 1a ist die Führungslasche 14 dem Verschluss 12 diametral gegenüberliegend angeordnet, so dass sich eine Ebene II-II bildet, welche die Mittelachse Z enthält und zugleich den Verschluss 12 und den freien Rand 14c quert.
  • Im Beispiel von 1 wird die Einsetzklaue 13 von der Ebene III-III geschnitten, die zur Ebene II-II orthogonal verläuft und die Mittelachse Z enthält. Die Einsetzklaue 13 weist hier wenigstens eine erste Rippe 13a auf, die in Richtung auf die Mittelachse Z zu radial vorspringt, sowie wenigstens eine zweite Rippe 13b, die bezüglich der Richtung der ersten Rippe 13a entgegengesetzt radial vorspringt.
  • Die Bedienungsperson muss die Kartusche 1 zunächst typischerweise gemäß der durch den Pfeil A in 1 angezeigten Richtung verschwenken. Während der Annäherungsphase der Halterung S verschiebt sich die Führungslasche 14 dann derart entlang der Seitenwand 4a der Schale 4, dass das Federn der Kartusche 1 bezüglich der Mittelachse Z eingeschränkt wird. Darüber hinaus schränkt die Konfiguration des Bodens der Schale 4, wie in 4 ersichtlich, die Annäherungsmöglichkeiten der Kartusche winkelmäßig ein. Im Innern der Schale 4 bildet der erste Bereich 15, welcher der Öffnung 5a des Ausleitungskanals 5 gegenüberliegt und sich längs des Innenumfangs der Schale 4 befindet, den einzigen Bereich, der die Führungslasche 14 aufnehmen kann. Der Rest des von der Schale 4 festgelegten Innenvolumens wird nämlich von der Struktur der Halterung S ausgefüllt.
  • Weiterhin auf 4 Bezug nehmend erstreckt sich eine Zwischenwand 16 von der Seitenwand des Gehäuses beabstandet ringförmig um die Leitung 7 herum. Diese Zwischenwand 16 und die Wand 4a der Schale 4 umgrenzen einen Umfangsbereich, der sich aus dem ersten Bereich 15 und einem komplementären Bereich 17 zusammensetzt, der ebenfalls längs des Innenumfangs der Schale 4 angeordnet ist. Der Umfangsbereich (15, 17) umgibt hier die Zwischenwand 16, wobei er in der Schalenhälfte M1 in der Nähe des Ausleitungskanals aber zu klein ist, um die Führungslasche 14 hindurchtreten zu lassen. Der erste Bereich 15 erstreckt sich in der anderen Schalenhälfte M2. In diesem Beispiel weist die Schale 4 einen kreisförmigen Querschnitt auf und erstreckt sich um eine bezüglich der Mittelachse X der Leitung 7 versetzte Längsachse herum.
  • Mit Bezug auf die 1 bis 4 kann man sehen, dass sich die Kartusche 1 nach einem korrekten Anordnen der Führungslasche 14 im ersten Bereich 15 in einem ersten Absenkzustand befindet, in welchem sie um ihre Achse Z herum verdreht werden kann, wobei sie sich aufgrund einer Schraubwirkung gegebenenfalls noch weiter absenkt. In diesem ersten Absenkzustand befindet sich das obere Ende der Leitung 7 in der Nähe des Innenvolumens V2 (2). Die Kartusche 1 folgt nun der mit dem Pfeil B in 1 angezeigten Bewegung, und die Einsetzklaue 13 legt sich an die obere Fläche der Struktur 8 der Halterung S an.
  • Unter Berücksichtigung der relativen Anordnung der Einsetzklaue 13 und der Führungslasche 14, wobei der Längsabschnitt 14a der Führungslasche 14 bezüglich des Verschlusses 12 um mehr als 90° winkelversetzt ist, kann die zu bewerkstelligende Drehung weniger als 180° betragen.
  • Wenn die Einsetzklaue 13 in Ausrichtung zur Öffnung 5a des Ausleitungskanals 5 gelangt, senkt sich die Kartusche 1 dann gemäß der durch den Pfeil C in 1 angezeigten Richtung ab, da der Verschluss 12 ebenfalls zu der Öffnung 5a des Ausleitungskanals 5 ausgerichtet ist. Der Verschluss 12 dringt daher in den Ausleitungskanal 5, ohne zuvor mit einem anderen Abschnitt der am Boden des Gehäuses 3 ausgebildeten Halterung S in Kontakt getreten zu sein. Im Gehäuse 3 wird ein zweiter Absenkzustand erreicht, welcher der endgültigen Montageposition der Kartusche 1 entspricht.
  • Mit Bezug auf 4 weist der Gehäuseboden einen komplementären Durchgang 20 zum Aufnehmen der Einsetzklaue 13 auf, um die Kartusche 1 bezüglich des Filtergehäuses 3 um die Mittelachse Z herum in einer vorbestimmten Drehstellung auszurichten. Unter Berücksichtigung der relativen Anordnung des Verschlusses 12 und der Einsetzklaue 13 tritt die Letztgenannte mit dem komplementären Durchgang 20 in Eingriff, bevor der Verschluss 12 in den Ausleitungskanal 5 eindringt, um diesen zu verschließen.
  • Der komplementäre Durchgang 20 kann zwischen der Leitung 7, der Zwischenwand 16 und zwei Drehanschlagsabschnitten 21, 22 begrenzt sein, welche das Blockieren der Drehung der Kartusche 1 um deren Mittelachse Z herum ermöglichen, wenn die Einsetzklaue 13 mit dem komplementären Durchgang 20 in Eingriff steht.
  • Die 2 und 3 zeigen die Stellung der auf der Halterung S montierten Kartusche 1. Das obere Ende der Leitung 7 befindet sich nun vollständig im Innern des Innenvolumens V2, und der radiale Abschnitt 10 liegt auf einer Schulter 7a auf, die auf der Außenfläche der Leitung 7 ausgebildet ist. In 1 ist ersichtlich, dass die Einsetzklaue 13 näher an der Mittelachse Z angeordnet ist als der Verschluss 12. Die Drehmomentkräfte werden aufgrund der größeren Nähe der Einsetzklaue 13 zur Mittelachse Z verringert, um welche sich die Kartusche 1 bei ihrer Montage drehen kann. Die Rippen 13a, 13b verstärken die Einsetzklaue 13, indem sie die mit der Struktur 8 der Halterung S in Anlage stehenden Seitenflächen vergrößern.
  • In Ausführungsvarianten können der Verschluss 12 und/oder die Einsetzklaue 13 vom Flansch 1a getrennt vorgesehen sein, so dass sie beispielsweise direkt oder indirekt mit einem Element verbunden sind, welches um das Filtermedium 2 oder das Kanalelement 1c herum angeordnet ist. Außerdem kann die Führungslasche 14 weggelassen oder durch jedes andere, gleichwertige Führungsmittel ersetzt werden. Der Flansch 1a könnte beispielsweise lediglich radiale Führungslaschen 24 aufweisen, die sich vom Umfangsabschnitt 10b des Flanschs 1a aus nach außen hin radial erstrecken. Wie es in 1 ersichtlich ist, können um den zylindrischen Umfangsabschnitt 10b, der sich um das axiale Ende 2a des Filtermediums 2 herum erstreckt und den radialen Abschnitt 10 axial verlängert, drei Laschen 24 gleichmäßig verteilt sein. In der bevorzugten Ausführungsform von 1 bilden diese radialen Laschen 24 eine für die Führungslasche 14 vorteilhafte Ergänzung.
  • Es muss für Fachleute offensichtlich sein, dass die vorliegende Erfindung Ausführungsformen mit zahlreichen weiteren spezifischen Gestalten zulässt, ohne sich von dem in den Ansprüchen festgelegten Schutzbereich der Erfindung zu entfernen.
  • Filterkartusche (1), die sich in einem Filtergehäuse befestigen kann, welches einen Boden mit einem außermittigen Entleerungskanal (5) aufweist.
  • Die Kartusche schließt ein:
    ein ringförmiges Filtermedium (2), welches sich um eine Mittelachse (Z) herum erstreckt;
    einen Flansch (1a), der einen radialen Abschnitt (10) umfasst;
    einen zur Mittelachse (Z) parallelen Verschluss (12), der zum Flansch gehören kann und exzentrisch vorspringt, um eine Öffnung des Entleerungskanals (5) dicht zu verschließen;
    eine Einsetzklaue (13), die zur Mittelachse parallel verläuft und exzentrisch vorspringt, wobei die Einsetzklaue vorzugsweise länger ist als der Verschluss, um bei der Montage der Kartusche im Gehäuse eine Drehstellungsunverwechselbarkeitseinrichtung zu bilden, wobei die Einsetzklaue mit einem komplementären Durchgang (20) in Eingriff tritt, bevor der Verschluss in den Entleerungskanal eindringt.
  • Ein Filter, in welchem eine solche Kartusche montiert ist, ist ebenfalls beschrieben.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1229985 [0003, 0004, 0020]

Claims (10)

  1. Filter für die Reinigung einer Flüssigkeit eines Verbrennungsmotors, insbesondere eines Schmieröls, umfassend: – ein Filtergehäuse (3), welches einen Eingang für unbehandelte Flüssigkeit und einen Ausgang (O) für gereinigte Flüssigkeit aufweist, wobei das Gehäuse einen Innenraum festlegt und einen Boden mit einem vom Eingang und vom Ausgang gesonderten Ausleitungskanal (5) aufweist; – eine Filterkartusche (1), die dazu angepasst ist, im Innenraum des Gehäuses herausnehmbar aufgenommen zu werden, und die umfasst: – ein ringförmiges Filtermedium (2), welches sich um eine Mittelachse (Z) herum erstreckt; und – einen Flansch (1a), der einen radialen Abschnitt (10) umfasst, der ringförmig ist und dort, wo das Filtermedium (2) angeordnet ist, einen erste Fläche einer ersten Seite aufweist, sowie eine zweite Fläche einer zweiten Seite, die zur ersten Seite gemäß der Richtung der Mittelachse (Z) entgegengesetzt ist, – einen vorzugsweise parallel zur Mittelachse (Z) verlaufenden Verschluss (12), der von der zweiten Seite bezüglich des Flanschs (1a) relativ zur Mittelachse um einen ersten Abstand exzentrisch vorspringt, wobei der Verschluss (12) ein Dichtungselement oder einen Dichtungsabschnitt (12a) aufweist, um eine Öffnung (5a) des Ausleitungskanals (5) dicht zu verschließen; dadurch gekennzeichnet, dass die Filterkartusche (1) ferner eine vorzugsweise parallel zur Mittelachse verlaufende Einsetzklaue (13) umfasst, die von der zweiten Seite bezüglich des Flanschs (1a) relativ zur Mittelachse (Z) um einen zweiten Abstand exzentrisch vorspringt; und dass der Gehäuseboden einen komplementären Durchgang (20) zum Aufnehmen der Einsetzklaue (13) aufweist, um die Filterkartusche (1) bezüglich des Filtergehäuses (3) um die Mittelachse (Z) herum in eine vorbestimmte Drehstellung auszurichten, wobei die Einsetzklaue (13) mit dem komplementären Durchgang (20) in Eingriff tritt, bevor der Verschluss (12) in den Ausleitungskanal (5) eindringt, um diesen zu verschließen.
  2. Filter gemäß Anspruch 1, bei welchem der Flansch (1a) den Verschluss (12) und die Einsetzklaue (13) einschließt, um einen Kartuschenpositionierungsflansch zu bilden, wobei der Verschluss und die Einsetzklaue zur Mittelachse (Z) parallel verlaufen, und wobei der Flansch (1a) einstückig aus Kunststoff gefertigt ist.
  3. Filter gemäß Anspruch 2, bei welchem der Flansch (1a) ferner eine Führungslasche (14) umfasst, die zur Mittelachse (Z) parallel verläuft und von der dem Filtermedium (2) entgegengesetzten Seite relativ zur Mittelachse (Z) um einen dritten Abstand exzentrisch vorspringt, wobei der dritte Abstand größer ist als der erste Abstand oder der zweite Abstand.
  4. Filter gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, bei welchem der komplementäre Durchgang (20) einerseits zwischen einer entweder den Eingang oder den Ausgang des Filtergehäuses (3) festlegenden Leitung (7) und einer sich von der Seitenwand des Gehäuses beabstandet um die Leitung erstreckenden Zwischenwand (16) begrenzt ist, und andererseits zwischen zwei Drehanschlagsabschnitten (21, 22), welche das Blockieren der Drehung der Filterkartusche (1) um deren Mittelachse (Z) ermöglichen, wenn die Einsetzklaue (13) mit dem komplementären Durchgang (20) in Eingriff steht.
  5. Filter gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, bei welchem das Gehäuse (3) aufweist: – eine Schale (4), in welcher der Boden des Gehäuses angeordnet ist und die eine Montagehalterung (S) aufweist, wobei der Flansch (1a) mit der Halterung (S) zusammenwirkt, um die Filterkartusche (1) koaxial auf einer Leitung (7) der Halterung (S) zu positionieren; und – eine Abdeckung (3a), die dazu angepasst ist, auf die Schale (4) geschraubt zu werden, und die ein Befestigungsorgan für die Filterkartusche (1) aufweist, wobei das Befestigungsorgan einen Antriebsabschnitt aufweist, um die Filterkartusche (1) beim Schrauben der Abdeckung (3a), auf welchem die Filterkartusche (1) befestigt ist, zu drehen.
  6. Filter gemäß Anspruch 5, bei welchem das Filtermedium (2) ein Innenvolumen (V2) festlegt, welches mittels eines durch den Flansch (1a) zum Positionieren der Kartusche (1) verlaufenden Durchgangs (11) während dessen Zusammenwirkens mit der Halterung (S) entweder mit dem Eingang oder dem Ausgang (O) dicht in Verbindung steht, wobei sich das Filtermedium (2) zwischen dem Positionierungsflansch (1a) und einem ringförmigen Flansch (1b) erstreckt, durch welchen das Befestigungsorgan während des Befestigens der Filterkartusche (1) an der Abdeckung (3a) hindurchtritt.
  7. Filterkartusche (1) des Filters gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6.
  8. Filterkartusche (1) gemäß Anspruch 7, welche zum Ausstatten des Filters gemäß Anspruch 3 vorgesehen ist, bei welcher die Führungslasche (14) einen Längsabschnitt (14a) einschließt, der sich von einer radialen Verbindung (14b) mit dem äußeren Umfang (10a) des radialen Abschnitts (10) des Flanschs (1a) bis zu einem freien Rand (14c), der kürzer ist als die Verbindung (14b), erstreckt.
  9. Filterkartusche (1) gemäß Anspruch 8, bei welcher der Längsabschnitt (14a) der Führungslasche (14) in Axialrichtung länger ist als die Einsetzklaue (13) und bezüglich des Verschlusses (12) um mehr als 90° winkelversetzt vorgesehen ist, wobei der freie Rand (14c) dem Verschluss (12) vorzugsweise derart entgegengesetzt angeordnet ist, dass eine die Mittelachse (Z) enthaltende Ebene (II-II) zugleich den Verschluss (12) und den freien Rand (14c) quert.
  10. Filterkartusche (1) gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9, bei welcher die Einsetzklaue (13) wenigstens eine erste Rippe (13a) aufweist, die in Richtung auf die Mittelachse (7) zu radial vorspringt, sowie wenigstens eine zweite Rippe (13b), die bezüglich der Richtung der ersten Rippe (13a) entgegengesetzt radial vorspringt.
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