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DE202019104414U1 - Auszugsystem für insbesondere Wohnmobile - Google Patents

Auszugsystem für insbesondere Wohnmobile Download PDF

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DE202019104414U1
DE202019104414U1 DE202019104414.4U DE202019104414U DE202019104414U1 DE 202019104414 U1 DE202019104414 U1 DE 202019104414U1 DE 202019104414 U DE202019104414 U DE 202019104414U DE 202019104414 U1 DE202019104414 U1 DE 202019104414U1
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    • B60P3/32Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects comprising living accommodation for people, e.g. caravans, camping, or like vehicles
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Abstract

Auszugsystem für Aufbewahrungszwecke in Fahrzeugen, mit zumindest einem Auszug (5), der in einer Auszugsrichtung (A) quer zur Fahrtrichtung (F) des Fahrzeugs an einem Grundrahmen (1) verschiebbar gelagert ist, wobei der Grundrahmen (1) beidseits der Auszugsrichtung (A) Tragrollen (4) aufweist, auf denen sich der Auszug (5) über in seitlichen Wandungen des Auszugs (5) integrierte Rollenlaufbahnen (6) abstützt, die insbesondere einstückig mit den seitlichen Wandungen des Auszugs (5) sind, und wobei der Auszug (5) insgesamt selbsttragend ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Auszugsystem bzw. eine Ausziehvorrichtung für Aufbewahrungszwecke in Fahrzeugen, insbesondere in Wohnfahrzeugen wie Wohnmobilen, Wohnwagen oder Kastenwagen. Besonders bei derartigen Fahrzeugen ist es wünschenswert, den vorhandenen Stauraum zur Aufbewahrung mitzuführender Gegenstände optimal zu nutzen. Gleichzeitig sollen die mitgeführten Gegenstände unabhängig von ihrer Packposition zugänglich sein. Es besteht daher Bedarf für Auszugsysteme, die nach Art einer Schublade aus dem Fahrzeug herausziehbar sind und Zugriff auf mitgeführte Gegenstände an verschiedenen Positionen gewähren.
  • Die DE 20 2016 004 841 U1 beschreibt einen Auszug für eine Heckgarage eines Wohnmobils, der beispielsweise zwei nach hinten aus dem Fahrzeug ausziehbare Schubkästen vorsieht. Die meisten Heckgaragen sind jedoch nur von den Seiten des Fahrzeugs aus zugänglich, so dass für derartige Auszüge eine umfangreiche Umrüstung des gesamten Fahrzeugs inklusive Veränderungen der Chassis-Öffnungen nötig ist.
  • Die EP 1 093 964 A2 zeigt eine Ausziehvorrichtung für Wohnfahrzeuge mit ausziehbaren Seitenteile, sogenannten Slide-Outs. Die dort vorgestellte Ausziehschiene weist zwar eine gute Stabilität auf, hat aber auch eine größere Bauhöhe. Da die ausziehbaren Seitenteile auf dieser Schiene aufliegen sollen, geht die Bauhöhe der Schiene dem Gesamtstauraum verloren.
  • In der Praxis werden Auszüge für Wohnfahrzeuge daher in Eigenbau oder Kleinserien hergestellt, wobei Standardbeschläge als Zukaufteile Verwendung finden. Sollen diese ausreichend belastbar sein, hat man sich dabei aus dem Schwerlastbereich zu bedienen. Auf derartigen Auszugschienen wird dann meist ein separater Schubkasten angeordnet. Da diese Bauformen an den Einsatzzweck nicht optimal angepasst sind, schränken sie den vorhandenen Einbauraum deutlich ein.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Ausnutzung des Stauraums in Fahrzeugen für Aufbewahrungszwecke zu schaffen bei gleichzeitig guter Zugänglichkeit. Diese Aufgabe wird durch ein Auszugsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Da sowohl Unterbodenstaufächer als auch Heckgaragen in Wohnfahrzeugen regelmäßig nur von den Seiten aus zugänglich sind, hat das erfindungsgemäße Auszugsystem zumindest einen Auszug, dessen Auszugsrichtung quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs angelegt ist. Der Auszug, vergleichbar einem Schubkasten, ist an einem Grundrahmen beweglich auf Rollen verschiebbar gelagert. Der Grundrahmen kann in Rastermaßen oder auch zentimetergenau individuell gefertigt sein. An ihm sind - nach innen zum Auszug gerichtet - beidseits der Auszugsrichtung Tragrollen drehbar gelagert. Auf diesen stützt sich der Auszug über Rollenlaufbahnen ab, wobei die Rollenlaufbahnen in seitliche Wandungen des Auszugs integriert sind. Insbesondere bilden die seitlichen Wandungen einstückig die Rollenlaufbahn selbst aus. Die seitlichen Wandungen des Auszugs sind miteinander derart verbunden, dass der gesamte Auszug selbsttragend ist. Es handelt sich bei dem Auszug insoweit um eine Art Schubkasten, dessen Seitenwandungen direkt die Rollenlaufbahnen bilden. Auf diese Weise wird kein Raum für zusätzliche Beschlagteile benötigt. Bei der selbsttragenden Ausgestaltung kommt es lediglich auf eine ausreichende Stabilität an; es muss hingegen beispielsweise kein durchgängiger Boden vorhanden sein. Der Boden kann auch nach unten offen sein und der Auszug beispielsweise Aufnahmen für Euroboxen oder dergleichen aufweisen. Auch ist es möglich, den Boden nur mit einem oder wenigen Bodenprofilstäben zu versteifen, die beispielsweise als Rutschbegrenzung für einzusetzende Standardboxen dienen.
  • Vorteilhaft kann das Auszugsystem aus Blechteilen, insbesondere Aluminiumblechteilen hergestellt sein. Die erforderlichen Profile können bevorzugt gekantet werden, wodurch sich eine hohe Stabilität bei geringem Gewicht erreichen lässt. Die gewünschte stabile Ausführung lässt sich insbesondere erhalten, wenn die seitlichen Wandungen des Auszugs einen Oberholm und einen Unterholm aufweisen, zwischen denen die Rollenbahn angeordnet ist. Die Holme können zumindest dreiseitig ausgeführt sein und einen Hohlraum definieren, eine eventuelle Öffnung der Holme ist bevorzugt zur Innenseite des Auszugs zu richten, während die Außenseite überwiegend geschlossen ausgeführt ist, wohingegen die dazwischen angeordnete Rollenlaufbahn zur Aufnahme der Tragrollen nach außen offen ausgebildet ist. So ergibt sich ein im Querschnitt bereichsweise mäanderförmiges Profil, das eine hohe Eigenstabilität aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Auszugsystem weist bevorzugt zumindest eine, besonders bevorzugt jedoch zu beiden Auszugsseiten, d.h. auf beiden Fahrzeugseiten zumindest je eine lösbare Arretiervorrichtung auf, über die das Herausziehen des Auszugs blockiert werden kann. Der Auszug kann so zu beiden Seiten funktional gleich ausgestattet werden und kann somit auch aus beiden Fahrzeugseiten herausgezogen werden. Stopper, die ein ungewünschtes vollständiges Herausziehen des Auszugs verhindern, sind weiter innen anzuordnen. Die Arretiervorrichtungen verhindern Bewegungen des Auszugs während der Fahrt des Fahrzeugs und ein unbeabsichtigtes Herausziehen bzw. Herausfahren des Auszugs bei geöffneten Seitenklappen des Wohnfahrzeugs. Dies ist essenziell, da sonst schon ein geringfügig schräger Standort des Fahrzeugs zu einem unbeabsichtigten Herausrollen des Auszugs führen könnte.
  • Bevorzugt sind die Arretiervorrichtungen auf beiden Fahrzeugseiten so ausgestaltet, dass ein Lösen auf einer Seite des Fahrzeugs ausreicht, um den Auszug auf dieser Fahrzeugseite herauszuziehen. So muss nicht extra um das Fahrzeug herumgegangen und die Arretierung auf der anderen Seite gelöst werden. Die Arretiervorrichtung kann über ein Betätigungselement vorzugsweise von einer Blockierposition in eine Freigabeposition und zurück überführt werden. Die Freigabeposition kann feststellbar ausgestaltet sein, wodurch die Arretiervorrichtung nicht immer wieder gelöst werden muss, wenn man den Auszug bewegen möchte. Es ist zudem möglich, für die Arretiervorrichtung verschiedene Arretierpositionen vorzusehen, so dass der Auszug auch in einer oder mehreren teilweise herausgezogenen Positionen festgelegt werden kann.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist jeder Arretiervorrichtung zudem ein Mitnehmer zugeordnet, der bei einem vollständigen Hereinschieben des Auszugs in das Fahrzeug die Arretiervorrichtung automatisch in die Blockierposition verbringt. Vorzugsweise ist die Arretiervorrichtung dazu auf ihre Blockierposition hin vorgespannt. So muss der Benutzer beispielsweise vor der Weiterfahrt des Fahrzeugs nicht daran denken, die Arretiervorrichtung aktiv in die Blockierposition zu überführen.
  • Konstruktiv einfach und belastbar kann die Arretiervorrichtung nach Art eines Riegels mit zumindest einem Vorsprung zum Eingriff in eine korrespondierende Ausnehmung ausgebildet sein, wobei der Vorsprung am Grundrahmen oder dem Auszug angeordnet werden kann, während die Ausnehmung sich dann in dem jeweils anderen Teil (Auszug oder Grundrahmen) befindet. Die Ausnehmungen sind vorzugsweise zur der Arretiervorrichtung naheliegenden Auszugsseite bzw. Auszugsvorderseite, d.h. zur Fahrzeugaußenseite hin offen, beispielsweise nach Art eines einseitig nicht begrenzten Langlochs. Dadurch ist in Auszugsrichtung nach vorne kein Anschlag gegeben. Die Arretiervorrichtung wirkt so nur auf der (Fahrzeug-)Seite, zu der der Auszug herausgezogen werden soll, während sie einen Auszug zur gegenüberliegenden Seite nicht verhindert. So erübrigt sich ein Lösen der Arretiervorrichtung auf der jeweils nicht benötigten Fahrzeugseite. Anders ausgestaltete Arretierungsvorrichtungen, z.B. unter Verwendung von Elektromagneten, sein ebenfalls möglich.
  • Wenn bei einer bevorzugten Ausführungsform zwei Arretiervorrichtungen des Auszugsystems diagonal gegenüberliegend angeordnet sind, kann das Auszugsystem auch um 180° um eine senkrechte Achse gedreht in das Fahrzeug eingebaut werden. Eine vorherige Festlegung der Montagerichtung erübrigt sich dadurch. So werden auch die Lagerhaltungskosten über die Anzahl der zu bevorratenden Montageteile verringert.
  • Zwar ist es möglich, mehrere Auszugsysteme im Fahrzeug übereinander zu montieren, wenn der Einbauraum ausreichend hoch ist, jedoch ist es gerade im Bereich großer und hoher Stauräume wie beispielsweise einer Heckgarage vorteilhaft, ein bodennahes Auszugsystem vorzusehen, das einen oder mehrere Regalaufbauten zur Aufnahme von Staufächern in verschiedenen Höhen aufweist. Der Regalaufbau kann individuell ausgestaltet sein und verschiedene Befestigungsplätze für unterschiedliche Gegenstände aufweisen.
  • Ebenfalls ist es möglich, den erfindungsgemäßen Auszug mit Fahrscheinen oder Halterungen für Kleinfahrzeuge auszustatten, wobei unter Kleinfahrzeugen insbesondere Fahrräder aber auch kleine motorisierte Fahrzeuge, auch drei- oder vierrädrig zu verstehen sind. Für diese kann der Auszug eine integrierte, anhängbare oder ausziehbare Auffahrrampe oder -schiene aufweisen.
  • Das erfindungsgemäße Auszugsystem kann modular aufgebaut sein und somit multifunktional aber individuell an verschiedene Anwendungszwecke und Einbauorte angepasst werden. Seine Stabilität und der geringe benötigte Bauraum verringern den Stauraum so wenig wie möglich, erleichtern aber gleichzeitig den Zugriff in sämtliche Bereiche des Stauraums, ohne dass sich verschiedene transportierte Gegenstände gegenseitig blockieren.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus den Unteransprüchen und einem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel, das im Folgenden beschrieben wird; es zeigen:
    • 1 eine Ansicht von oben auf ein erfindungsgemäßes Auszugsystem,
    • 2 eine Seitenansicht aus Richtung II auf den Gegenstand aus 1,
    • 3 einen Ansicht aus Richtung III auf den Gegenstand aus 1,
    • 4 eine Vergrößerung des Details IV aus 3,
    • 5 eine vergrößerte Darstellung einer seitlichen Wandung des Auszugs aus 3,
    • 6 eine vergrößerte Darstellung des Details VI aus 2 (a) sowie in einer Ansicht gemäß 1 (b),
    • 7 eine Darstellung entsprechend 6 bei leicht herausgezogenem Auszug und
    • 8 eine Darstellung entsprechend 6 a bei zu zwei Dritteln herausgezogenem Auszug.
  • Das in den 1 bis 3 dargestellte Auszugsystem verfügt über einen Grundrahmen 1, der aus mit Querprofilen 2 verbundenen Längsprofilen 3 gebildet ist. Der Grundrahmen 1 lagert an seinen Längsprofilen 3 mehrere Tragrollen 4. Auf diesen stützt sich ein Auszug 5 über in diesen integrierte Rollenlaufbahnen 6 ab. Das Auszugsystem ist bevorzugt quer zur Fahrtrichtung F eines nicht dargestellten Fahrzeugs einzubauen, so dass der Auszug 5 in Auszugsrichtung A seitlich aus dem Fahrzeug herausgezogen werden kann. In 2 ist auf der rechten Seite der Auszug 5 nochmals in leicht herausgezogener Position angedeutet. Er kann jedoch auch zur anderen Seite, hier nach links (nicht gezeigt), herausgezogen werden. Bei der dargestellten Ausführungsform weist der Auszug in seiner Längsrichtung, die gleich der Auszugsrichtung A ist, einen Führungsträger 7 auf. Dieser muss wie hier dargestellt nicht zwingend mittig im Auszug 5 angeordnet sein, sondern kann den Auszug 5 beispielsweise auf eine Art unterteilen, dass zu beiden Seiten genormte Aufbewahrungsmittel, z.B. Euroboxen, gehalten und geführt werden. Querträger 8 können den Auszug 5 zusätzlich versteifen, damit dieser auch in großen Ausführungsformen selbsttragend und zur Aufnahme der gewünschten Lasten ausgelegt ist.
  • In den 3 bis 5 ist die Ausgestaltung des Auszugs 5 näher erkennbar, wobei 5 freigestellt von anderen Bauteilen die bevorzugte Form und Ausgestaltung einer Seitenwandung des Auszugs 5 zeigt. Das erzeugte Profil ist hier aus einem Blechabschnitt gekantet, wobei die Rollenlaufbahn 6 zwischen einem Oberholm 11 und einem Unterholm 12 angeordnet ist. Beim Oberholm 11 begrenzen dreieinhalb Seiten einen Hohlraum 11'. Die innere Flanke 11" lässt den Oberholm 11 nach innen teilweise offen. Auch der Unterholm 12 hat drei Vollseiten und eine Teilseite, die hier dessen Hohlraum 12' begrenzen. Die Teilseite 12" befindet sich dabei auf der Unterseite des Unterholms 12. Diese Bauweise verleiht der seitlichen Wandung des Auszugs 5 eine mäanderförmige, hoch stabile Form, bei der die Rollenlaufbahn 6 zur Aufnahme der Tragrollen 4 nach außen offenbleibt.
  • Das dargestellte Auszugsystem verfügt über zwei Arretiervorrichtungen 14, die hier diagonal gegenüberliegend angeordnet sind (siehe 1). Die Arretiervorrichtungen 14 und deren Funktion werden anhand der 4, 6, 7 und 8 näher erläutert. 4 ist eine Detailvergrößerung aus 3 und zeigt die Arretiervorrichtung 14, die so ausgestaltet ist, dass sie mit einem stiftartigen Vorsprung 15 in eine Ausnehmung 16 im Oberholm 11 der Seitenwandung des Auszugs 5 eingreift. In den 4 und 6 befindet sich die Arretiervorrichtung 14 in einer Blockierposition, so dass der Auszug 5 in Auszugsrichtung A nicht hinausgezogen werden kann. Über ein Betätigungselement 17, hier einen Griffhebel, kann die Arretiervorrichtung 14 in eine Freigabeposition, dargestellt in den 7 und 8, überführt werden, wobei der Vorsprung 15 aus der Ausnehmung 16 herausgezogen wird. Die Ausnehmung 16 ist hier als einseitig offenes Langloch ausgebildet, deren geschlossene Seite 16' einen Anschlag darstellt, so dass der Auszug 5 in der Blockierposition in Auszugsrichtung A, hier nach rechts, nicht herausgezogen werden kann. In die entgegengesetzte Richtung, für ein Ausziehen zur linken Seite, hindert die in 6 dargestellte Arretiervorrichtung 14 die Bewegung des Auszugs 5 hingegen nicht, da die Ausnehmung 16 in Auszugsrichtung vorne, hier rechts, offen ist.
  • 7 zeigt den Auszug 5 in bereits leicht herausgezogener Position. In 8 ist eine Position des Auszugs dargestellt, bei der ein vorstehender Stopper 19, der am Auszug 5 linksseitig angebracht ist, vor die Rückseite der Befestigung der Arretiervorrichtung 14 fährt und damit ein vollständiges Herausziehen des Auszugs 5 verhindert. Das Herausziehen ist bei der dargestellten Ausführungsform somit auf zwei Drittel der Auszugslänge beschränkt. Auch die gegenüberliegende Seite des Auszugs 5 hat einen entsprechenden Stopper 19', siehe 1, der diese Funktion bei einem Herausziehen des Auszugs 5 nach links übernimmt. In 2 sind im Übrigen in der Seitenwandung des Auszugs 5 zusätzliche Öffnungen 21 zu sehen. Diese bieten die Möglichkeit, den Auszug 5 teilweise herausgezogen in weiteren Arretierpositionen festzulegen, indem der Vorsprung 15 der Arretiervorrichtung 14 in eine dieser Öffnungen 21 hineinbewegt wird. Der Vorsprung 15 ist bevorzugt in Richtung auf den Auszug 5 hin federvorgespannt. Die Betätigung der Arretiervorrichtung 14 zwischen Ver- und Entriegelung kann beispielsweise nach Art eines Bajonettverschlusses entlang einer vorgegebenen Führungskurve erfolgen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202016004841 U1 [0002]
    • EP 1093964 A2 [0003]

Claims (12)

  1. Auszugsystem für Aufbewahrungszwecke in Fahrzeugen, mit zumindest einem Auszug (5), der in einer Auszugsrichtung (A) quer zur Fahrtrichtung (F) des Fahrzeugs an einem Grundrahmen (1) verschiebbar gelagert ist, wobei der Grundrahmen (1) beidseits der Auszugsrichtung (A) Tragrollen (4) aufweist, auf denen sich der Auszug (5) über in seitlichen Wandungen des Auszugs (5) integrierte Rollenlaufbahnen (6) abstützt, die insbesondere einstückig mit den seitlichen Wandungen des Auszugs (5) sind, und wobei der Auszug (5) insgesamt selbsttragend ausgebildet ist.
  2. Auszugsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Wandungen des Auszugs (5) als gekantete Blechteile ausgeführt sind.
  3. Auszugsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Wandungen des Auszugs (5) die Rollenlaufbahn (6) zwischen einem Oberholm (11) und einem Unterholm (12) aufnehmen.
  4. Auszugsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Holme (11, 12) mindestens dreiseitige, einen Hohlraum (11', 12') definierende Profile sind.
  5. Auszugsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es vorzugsweise beidseits zumindest je eine lösbare Arretiervorrichtung (14) aufweist, durch die das Herausziehen des Auszugs (5) blockierbar ist.
  6. Auszugsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (14) ein Betätigungselement (17) aufweist und von einer Blockierposition in eine Freigabeposition und zurück überführbar ausgebildet ist.
  7. Auszugsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Arretiervorrichtung (14) ein Mitnehmer zugeordnet ist, der bei einem vollständigen Hereinschieben des Auszugs (5) die Arretiervorrichtung (14) in ihre das Herausziehen des Auszugs (5) unterbindende Blockierposition verlagert.
  8. Auszugsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (14) mit zumindest einem Vorsprung (15) zum Eingriff in eine korrespondierende Ausnehmung (16) ausgebildet ist.
  9. Auszugsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (16) zu einer Fahrzeugaußenseite hin offen sind.
  10. Auszugsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Arretiervorrichtungen (14) diagonal gegenüberliegend angeordnet sind.
  11. Auszugsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Auszug (5) einen Regalaufbau zur Aufnahme von Staufächern in verschiedenen Höhen aufweist.
  12. Auszugsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Auszug (5) an Kleinfahrzeuge angepasste Fahrschienen und/oder Halterungen aufweist.
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