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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Abstandshalter, insbesondere
für den
Einbau elektrischer Komponenten an einer Leichtbauplatte. Insbesondere
wenn eine derartige Platte als Deckenverkleidung eingesetzt und
mit Dämmmaterial
hinterlegt ist, tritt das Problem auf, dass Hitze erzeugende elektrische
Komponenten, die an der Leichtbauplatte montiert werden sollen,
zuverlässig
von dem Dämmmaterial
ferngehalten werden müssen,
um Brandgefahr zu vermeiden.
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Aus
DE 43 240 57 C2 ist
ein Abstandshalter mit einem Rückenschild
und zwei davon abstehenden Beinen bekannt, der vorgesehen ist, um
mit dem Rückenschild
voran in eine Öffnung
einer Platte eingeschoben zu werden, wobei die beiden Beine den Rückenschild
an der Platte mit Hilfe von an einer Innenseite der Platte anliegenden
Auflageflächen
abstützen.
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Bei
diesem bekannten Abstandshalter sind die von dem Rückenschild
abgewandten Enden der zwei Beine durch einen Ring verbunden, der
vorgesehen ist, um in die Öffnung
der Platte eingefügt
zu werden, wobei ein umlaufender Flansch des Rings der Rand der Öffnung an
einer Vorderseite der Platte verdeckt und die an der Rückseite
der Platte zur Anlage kommenden Auflageflächen mit Hilfe von Schrauben
fest gespannt werden, um die Platte zwischen den Auflageflächen und
dem Flansch einzuklemmen.
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Ein
Problem dieser Konstruktion ist, dass der Ring genau an die Abmessungen
der Öffnung
der Platte angepasst sein muss, in der der Abstandshalter montiert
werden soll. Für Öffnungen
in unterschiedlichen Abmessungen werden daher zahlreiche verschiedene
Modelle des Abstandshalters benötigt, was
die Herstellung verteuert und die Benutzung für einen Handwerker beschwerlich
macht, da die verschiedenen Modelle des Abstandshalters bereit gehalten
und für
jede Anwendung das jeweils passende ausgesucht werden muss.
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Ein
anderer Typ von Abstandshalter ist aus
DE 103 35 515 A1 bekannt.
Dieser besteht aus zwei drehbar miteinander verbundenen, U-förmig gekrümmten Streifen,
wobei jeder Streifen als bestehend aus einem Rückenschild und zwei davon in
eine gleiche Richtung abstehenden Beinen aufgefasst werden kann
und die drehbare Verbindung zwischen den Streifen sich jeweils an
deren Rückenschild
befindet. Die freien Enden der Arme sind bei diesem Abstandshalter
unverbunden, was es ermöglicht,
den Abstandshalter durch Wandöffnungen
hindurch zu schieben, deren lichte Weite wesentlich kleiner ist
als der Abstand der Enden der Beine im entspannten Zustand. Da jedoch
der Abstandshalter nach Passieren der Öffnung nicht lagefixiert ist,
kann nicht ausgeschlossen werden, dass er so verrutscht, dass dennoch
das Dämmmaterial
an der Innenseite der Wand einer in der Öffnung montierten Wärmequelle
kritisch nahe kommt.
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Aufgabe
der Erfindung ist, einen Abstandshalter zu schaffen, der die oben
erwähnten
Nachteile des Stands der Technik vermeidet.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst,
indem bei einem Abstandshalter mit wenigstens zwei von einem Rückenschild
in eine gleiche Richtung abstehenden Beinen, wobei von jedem Bein
wenigstens eine Auflagefläche
radial nach außen
absteht, jedes Bein in einem Bereich zwischen seinem von dem Rückenschild
abgewandten Ende und der Auflagefläche wenigstens eine Sollbruchstelle
aufweist. Dies erlaubt es, die betreffenden Bereiche der Beine deutlich
länger
zu machen als die Stärke
einer Platte, an der der Abstandshalter montiert werden soll, so dass
ein Benutzer die Enden der Beine während des Platzierens des Abstandshalters
ständig
in der Hand behalten und exakt führen
kann. Dank der Sollbruchstellen können die nach dem Platzieren
des Abstandshalters über
die Außenseite
der Platte überstehenden
Enden der Beine bequem entfernt werden.
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Indem
die Beine an ihren vom Rückenschild abgewandten
Enden unverbunden sind, kann der Abstandshalter an Öffnungen
mit unterschiedlichen Durchmessern eingesetzt werden, so dass eine
kleine Zahl von Modellen in unterschiedlicher Größe oder gar nur ein einziges
Modell des Abstandshalters für
die meisten praktischen Anwendungen ausreicht.
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Die
Auflageflächen
sind vorzugsweise einteilig mit den Beinen ausgebildet und stehen
von den Beinen im Abstand von deren von dem Rückenschild abgewandten Enden
ab. Dadurch bleibt nach dem Einführen
des Abstandshalters in eine Öffnung
jeweils ein Abschnitt der Beine in der Öffnung zurück, wodurch ein Verrutschen
des Abstandshalters ausgeschlossen ist.
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Vorzugsweise
trägt jedes
Bein in einem Bereich zwischen seinem von dem Rückenschild abgewandten Ende
und der Auflagefläche
wenigstens einen radial nach außen
gerichteten Dorn. Ein solcher Dorn kann in eine Platte aus geeignetem
Material nach Platzieren der Auflageflächen an der Innenseite einer Öffnung der
Platte eingedrückt
werden, um eine formschlüssige
Verankerung des Abstandshalters an der Platte unabhängig von
deren Dicke zu erreichen.
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Zur
Erleichterung des Einbaus eines elektrischen Verbrauchers wie etwa
einer Leuchte in der Plattenöffnung
nach Anbringung des Abstandshalters kann ein Klemmstein mit elektrischen
Kontakten zur Versorgung des Verbrauchers auf einen Haltestift des
Abstandshalters aufgesteckt sein. So ist es möglich, die elektrischen Kontakte
an dem Klemmstein vor Anbringung des Abstandshalters an der Platte vorzumontieren
und dann den Abstandshalter mitsamt des vormontierten Klemmsteins
an der Öffnung der
Platte zu fixieren.
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Um
einen schnellen Zusammenbau zu ermöglichen, ist der Klemmstein
an dem Haltestift vorzugsweise reibschlüssig gehalten.
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Um
an der Innenseite der Platte Isolationsmaterial oder dergleichen
sicher vom Einbauort des elektrischen Verbrauchers fern zu halten,
ist es vorteilhaft, wenn der Rückenschild
breiter als die davon abstehenden Beine ist.
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Um
eine hohe Tragfähigkeit
und Steifigkeit des Rückenschilds
zu gewährleisten,
ist dieser zweckmäßigerweise
in zwei zueinander senkrechten und zu der besagten gleichen Richtung
parallelen Schnittebenen gewölbt.
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Auch
die Beine sind zweckmäßigerweise
in einem Schnitt quer zu der besagten gleichen Richtung kreisbogenförmig gewölbt, um
eine hohe Biegesteifigkeit bei geringer Materialstärke zu erzielen.
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Die
Auflageflächen
sind zweckmäßigerweise über die
sie tragenden Beine hinaus seitlich verbreitert, um eine hohe Standfestigkeit
zu gewährleisten, insbesondere,
wenn die Zahl der Beine lediglich zwei ist.
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Der
Abstandshalter kann aus einem thermoplastischen Polymermaterial
wie etwa Polyamid einteilig geformt sein. Das Polymermaterial ist
zweckmäßigerweise
mit einem flammhemmenden Zuschlag versetzt, und es kann durch Fasern,
insbesondere Glasfasern verstärkt
sein.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Abstandshalters; und
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2 einen
Schnitt durch den Abstandshalter, montiert an einer Deckenplatte.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Abstandshalters 1.
Der Abstandshalter 1 ist einteilig aus glasfaserverstärktem, flammhemmendem
Polyamid spritzgeformt. Er umfasst einen kreisrunden Rückenschild 2 in
Form einer flachen Schale, deren konkave Seite in der bevorzugten
Einbaulage des Abstandshalters 1, wie in den Figuren gezeigt,
nach unten gewandt ist. In Verlängerung
der Ränder
des Rückenschildes 2 erstrecken sich
zwei Beine 3 schräg
auseinander laufend nach unten. Die Breite der im Querschnitt kreisbogenförmigen Beine 3 beträgt etwa
ein Drittel des Durchmessers des Rückenschildes 2. Von
ihrer Wurzel am Rückenschild 2 bis
zu ihrem von dem Rückenschild 2 abgewandten
Ende weisen die Beine 3 jeweils der Reihe nach auf: einen
radial nach außen
abstehenden zylindrischen Zapfen 4 mit stumpfer, abgerundeter
Spitze, eine in etwa rechtwinklig zur Längsrichtung der Beine 3 nach
außen
abstehende Lasche 5, deren Breite kleiner als der Durchmesser
des Rückenschilds 2,
aber deutlich größer als
die Breite der Beine 3 ist, zwei schmale spitze Dorne 6 sowie
eine Sollbruchstelle 7.
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Der
Abstandshalter 1 ist vorgesehen, um in einer Öffnung einer
Platte 8, wie in 2 gezeigt, montiert
zu werden, indem ein Benutzer die zwei jenseits der Sollbruchstellen 7 liegenden
Endabschnitte 9 der Beine 3 mit den Fingern gegeneinander
drücken,
so dass die beiden Laschen 5 im Wesentlichen nicht über den
Umfang des Rückenschildes 2 überstehen.
So kann der Abstandshalter 1 in eine Öffnung 10 der Platte 8 eingeschoben
werden, sofern deren Durchmesser wenigstens so groß ist wie
der des Rückenschildes 2.
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Vor
dem Einschieben des Abstandshalters 1 in die Öffnung 10 der
Platte 8 wird jeweils auf einen der zwei Dorne 6 ein
Klemmstein 11 aufgesteckt, an dem Versorgungskabel 12, 13 einer
in der Wandöffnung
nach dem Abstandshalter 1 zu montierenden Halogenleuchte
befestigt sind.
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Die
Platte 8 besteht vorzugsweise aus Gipskarton, einem Hartschaum
oder einem anderen Leichtbaumaterial und bildet die Sichtseite einer
Deckenkonstruktion, die in ihrem Inneren eine Dämmstofflage 14 enthält. Eine
lose aufliegende Folie 15 trennt die Dämmstofflage 14 von
der Platte 8. Die Folie 15 liegt auf dem Rückenschild 2 des
Abstandshalters 1 auf. Das Gewicht der durch den Abstandshalter 1 unterstützen Dämmstofflage 14 überträgt sich über die
Laschen 5 auf die Platte 8. Der Abstandshalter 1 ist
an der Platte 8 formschlüssig verankert, indem die Dorne 6 von
innen gegen den Rand der Öffnung 10 gedrückt sind.
Der Abstand zwischen der Lasche 5 und der Sollbruchstelle 7 an
jedem Bein 3 ent spricht der Stärke der Platte 8,
so dass, wenn der Benutzer nach Platzieren des Abstandshalters 1 die
Endabschnitte 9 der Beine 3 abbricht, wie am linken Bein 3 in 2 gezeigt,
der Abstandshalter 1 nicht mehr über die Außenseite der Platte 14 übersteht.
So ist sichergestellt, dass das Vorhandensein des Abstandshalters 1 die
Montage einer Halogenleuchte in der Öffnung 10 nicht behindert,
deren Gehäuse
einen den Rand der Öffnung 10 überdeckenden
Flansch aufweist.
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Die
Dornen 6 sind flach und im Vergleich zu den Laschen 5 dünnwandig,
einerseits um das Eindrücken
der Dornen 6 in eine Platte aus Gipskarton oder einem anderen
nachgiebigen Leichtbaumaterial zu erleichtern, zum anderen, um dem
Benutzer die Möglichkeit
zu geben, vor der Platzierung des Abstandshalters 1 die
Dornen 6 mit einem Messer abzuschneiden, wenn die Platte 8,
in der der Abstandshalter 1 montiert werden soll, zu hart
ist, um die Dornen 6 darin einzudrücken.
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Diverse
nicht in Figuren dargestellte Abwandlungen der Erfindung sind möglich. So
können beispielsweise
mehr als zwei Beine 3 gleichmäßig am Umfang des Rückenschildes 2 verteilt
sein, es können
mehrere Sollbruchstellen 7 nacheinander an den Beinen 3 vorgesehen
sein, um die Endabschnitte 9 jeweils passend zur Stärke der
Platte 8, in der der Abstandshalter 1 montiert
ist, abbrechen zu können, oder
die Zapfen 4 können
mit Widerhaken und eventuell einem Längsschlitz versehen sein, um
den Klemmstein 11 formschlüssig daran zu verankern.