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Die
Erfindung betrifft eine Dichtung für eine Glasscheibe einer Duschabtrennung,
mit mindestens einer Tür,
die an einer ihrer vertikalen Seitenkanten mit einer Dichtung versehen
ist, wobei die Dichtung mehrere als Anlagefläche dienende ebene Außenflächen mit
einem eingelagerten Magneten aufweist, und einem Befestigungsbereich,
der aus einer Fixierung und/oder einer Klebung besteht. Ferner betrifft die
Erfindung eine Duschabtrennung mit einer solchen Dichtung.
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Der
EP 0 852 926 B1 ist
eine Dichtung für eine
Duschabtrennung zu entnehmen, die vor den Stoßkanten von Gläsern geklebt
wird. Es wird eine Dichtung verwendet, die aus einer mit entsprechender
Viskosität
ausgestatteten Ummantelung und einer Magneteinlage so gestaltet
ist, dass sie auf der der Anlagefläche vorzugsweise gegenüber liegenden Seite
eine selbstklebende Schicht aufweist, die dazu geeignet ist, auf
der Längsseite,
d. h. auf der Kante eines Flügels
oder feststehenden Elementes aufgeklebt zu werden. Die Verklebung
kann durch einen entsprechenden innerhalb eines geringen Rücksprunges,
d. h. durch leichte Vorsprünge
definierte Bereiche, geschehen wobei es je nach Klebstoff auch möglich ist,
die Vorsprünge
entsprechend fallen zu lassen, wobei jedoch auch als Einsatz einer
Klebschicht ein doppelseitiges Klebeband verwendet werden kann.
Durch diese Art der Ausführung
einer Dichtung wird der sichtbare Bereich der Dichtung wesentlich
geringer, so dass dem Betrachter keine vergilbenden Dichtungsleisten
mehr ins Auge stechen. Dabei weist die Anlagefläche mit der Magneteinlage eine
gewölbte
Form auf, um so eine ästhetische
Anpassung an entsprechend gestaltete Duschen sicher zu stellen.
Gleichzeitig wird durch die selbstklebende Dichtung ein Kantenschutz
für aufeinander
treffende Flügel
gewähr leistet.
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In
der
DE 10 216 981
A1 ist ebenfalls eine Dichtung für eine Duschabtrennung offenbart,
die mit einer Magneteinlage versehen ist. Die Magneteinlage ist
hier als dünner
Streifen ausgeführt
und entsprechend den gewünschten
Anlageflächen
außen profiliert.
Hierdurch entstehen mehrere Anlageflächen, die mit einer weiteren
Dichtung zusammenwirken können.
Befestigt wird diese Dichtung ebenfalls nur an der Stirnkante der
verwendeten Glasscheiben.
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Die
DE 35 22 558 A1 offenbart
ein Dichtungsprofil aus einem Elastomer mit einem auf einen Abschlussteil
aufzuschiebenden U-förmigen
Halteteil, dessen U-Schenkel vom Quersteg weg konvergieren, mit
wenigstens einer an der den U-Schenkeln abgewandten Seite des Halteteiles
angebrachten langen Dichtlippe und mit wenigstens einer an jedem U-Schenkel
angebrachten, zum Abschlussteil weisenden kurzen Dichtlippe, wobei
die Dichtlippe aus einem weicheren Elastomer besteht als der Halteteil.
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Eine
Dichtung zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem Rand einer
Muffel und einer beweglich angeschlagenen Tür eines Backofens beschreibt die
DE 20 2004 019 224
U1 . Dabei besteht die Dichtung aus einem elastisch deformierbaren
Profil aus einem Polymer-Material, das eine Einlage aufweist, die
kraft- und formschlüssig
mit dem Polymer-Material verbunden ist.
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Es
hat sich herausgestellt, dass derartige vor beschriebenen Dichtungen
des Standes der Technik an den Stirnkanten der Gläser für Türen bzw.
Seitenteile nur sehr schwer aufzukleben sind. Dieses liegt daran,
dass die Dichtung insgesamt mit der Magneteinlage ein recht flexibles
Bauteil ist. Darüber
hinaus bieten die zum Stand der Technik zählenden Dichtungen keine Möglichkeit,
bei unterschiedlichen Gläsern eine
genaue Positionierung.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, den Stand der Technik
zu verbessern, und zwar in der Form, dass die Dichtung zum einen
eine entsprechend hohe Schließwirkung
(Anzugskräfte der
Magneteinlagen) aufweist und darüber
hinaus leicht zu montieren ist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Dichtung gemäß der Lehre des Anspruches
1 und einer Duschabtrennung gemäß Anspruch
9. Die Unteransprüche
geben eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens
wieder.
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Die
Erfindung schlägt
vor, eine Dichtung zu schaffen, die für Duschabtrennungen mit mindestens einer
Tür und/oder
einem Seitenteil verwendet werden kann. Dabei wird auch wie beim
Stand der Technik diese Dichtung vor die vertikale Seitenkante der Gläser geklebt.
Um jedoch eine genaue Platzierung der Dichtung zu gewährleisten,
beinhaltet die Dichtung einen Befestigungsbereich, der aus einer
Fixierung und/oder einer Klebung besteht.
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Um
gleichzeitig auch für
verschiedenartige Gläser,
d. h. Gläser
unterschiedlicher Dicke, die gleiche Dichtung zu verwenden, ist
eine Fixierung durch den Befestigungsbereich möglich. Durch die Fixierung
ist es sichergestellt, dass stets die Dichtung einen korrekten geraden
Sitz auf der Kante der Glasscheibe aufweist. Um eine solche Fixierung
durchzuführen,
weist der Befestigungsbereich vorzugsweise ein U-förmiges Bauteil
auf, das von einer Basis ausgehend zwei unter einem Winkel, der
kleiner als 90° ist,
zwei einwärts
gerichtete Schenkel aufweist. Durch die einwärts gerichteten Schenkel wird
klar, dass hier unterschiedliche Glasstärken mit ein und der gleichen
Dichtung ausgestattet werden können.
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Die
abstehenden Schenkel sind entgegen dem Stand der Technik sehr kurz
gehalten und sollen die Aufgabe der Fixierung der Dichtung an der
Stirnkante einer Glasscheibe übernehmen.
Bei einer Ausführung
der Schenkel in einer längeren
Form können diese
sowohl zur Fixierung und Halterung mit herangezogen werden wobei
bei einer ausreichenden Klemmung auch ganz oder teilweise auf eine
Klebung verzichtet werden kann.
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Das
U-förmige
Bauteil besteht dabei vorzugsweise aus einem Kunststoff oder einem
rostfreien Metall, insbesondere aus Aluminium.
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Die
Haftwirkung an der vertikalen Kante einer Glasscheibe wird durch
ein entsprechendes Klebeband bzw. durch einen entsprechenden Kleber, vorzugsweise
in Form eines doppelseitigen Klebebandes, ausgeführt, dass eine wasserfeste
Verbindung gewährleistet.
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Um
die Fixierungswirkung noch zu erhöhen, befinden sich an den Enden
der Schenkel zur Glasoberfläche
gerichtete Vorsprünge.
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Zur
Erzielung einer hohen Anzugskraft und damit einer guten Schließung einer
Tür bzw.
zweier Türen
untereinander für
eine Duschabtrennung weist die Dichtung in ihrem vorderen abstehenden
Teil eine Magneteinlage auf. Diese Magneteinlage ist so gestaltet,
dass vorzugsweise eine trapezförmige
Form entsteht. Durch die trapezförmige
Form werden verschiedene Vorteile erreicht. Dieses ist eine gute
Haftkraft, nämlich
dadurch, dass die Magneteinlage gerade relativ große Flächen beinhaltet
wobei diese Flächen
unter einem bestimmten Winkel, vorzugsweise 45°, stehen, um so auch gleichzeitig
andere Duschabtrennungen zu realisieren, so dass mit der gleichen
Dichtung sowohl eine stirnseitige Annäherung als auch aus dem Seitenbereich
eine Dusche mit 90° und
135° ohne
weiteres realisiert werden kann. Dieses geschieht entsprechend durch
eine abwechselnde Polarisierung der Magneteinlage.
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An
die Magneteinlage schließt
sich ein vierseitig geschlossener Hohlraum an, der komprimierbar
ist und somit als Luftpolster und gleichzeitig als Ausgleich für nicht
korrekt sitzende Türen
bzw. Seitenteile fungiert, bzw. können mit einer solchen Dichtung
aufgrund des Luftpolsters auch Duschabtrennungen sicher abgedichtet
werden, die unter abweichende Winkel (90°, 135°) gefertigt worden sind.
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Die
gesamte Dichtung, bestehend aus Magneteinlage, Hohlraum und U-förmiges Bauteil, wird von einer
Kunststoffhülle
umgeben. Es versteht sich, dass diese Kunststoffhülle relativ
dünn ist
und nur als Schutz sowohl des U-förmigen Bauteiles
und damit der Oberfläche
der Gläser
dient, als auch ein Schutz für
die Magneteinlage darstellt. Die Kunststoffhülle kann dabei verschiedenfarbig
ausgeführt
werden. Dieses kann insbesondere eine silberfarbige oder transparente
Ausführung
beinhalten.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer schematisch dargestellter
Ausführungen
in den Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigt:
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1 Eine
Dichtung im Querschnitt,
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2 eine
trapezförmige
Magneteinlage im Querschnitt,
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3 ein
Anwendungsfall mit frontal voreinander stehenden Dichtungen,
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4 wie 3,
jedoch in einer Eckausführung
mit 90°,
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5 wie 3,
jedoch in einer 135° Ausführung.
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Eine
Dichtung 1 ist in der 1 im Querschnitt
dargestellt. Dabei besteht die Dichtung im Wesentlichen aus einer
Magneteinlage 3, einem U-förmigen Bauteil 2,
wobei sowohl das U-förmige Bauteil
als auch die Magneteinlage 3 von einer Kunststoffhülle 4 umhüllt sind.
Die Magneteinlage 3 besteht vorzugsweise aus einem im Querschnitt
trapezförmigen
Bauteil, das insbesondere der 2 zu entnehmen
ist. Dabei sind ausgehend von einer Rückfläche 17 seitliche gerade
Winkelflächen 10 und 12 vorhanden,
die im vorderen Bereich durch eine Winkelfläche 11 miteinander
verbunden werden. Die trapezförmige
Form hat sich deshalb als sehr effektiv herausgestellt, weil durch
entsprechende Winkelgestaltung der Flächen 10 und 12 zu
der Fläche 11 hier eine
Möglichkeit
besteht, mehrere Arten von Duschen, nämlich Eckduschen mit 90° als auch
135° und
frontal voreinander stoßende
Glasscheiben auszuführen.
Darüber
hinaus wird durch die Trapezform erreicht, dass große äußere Anlageflächen 10, 11, 12 entstehen
und nicht, wie beim Stand der Technik, nur schmale Anlageflächen. Große Anlageflächen bedeuten,
dass die Anzugskräfte
der miteinander wirkenden Magneteinlagen 3 zweier Dichtungen 1,
auch einen besseren Halt und damit Verbund bieten.
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Die
Magneteinlage 3 ist durch eine Kunststoffhülle 4 umhüllt, die
sich der Form der Magneteinlage 3 formmäßig anpasst. Durch die Hülle 4 wird
ein Schutz für
die Magneteinlage 3 gewährleistet
und gleichzeitig eine präzise
Haltung erreicht. Darüber
hinaus ist die Kunststoffhülle 4 in
ihrer Stärke
sehr dünn,
damit zwischen den beiden aufeinander treffenden Magnetdichtungen 1 kein
zu großer
Luftspalt entsteht. Darüber
hinaus ist das Material so, dass es sehr weich ist und damit eine
gute Anschmiegbarkeit der beiden Dichtungen 1 untereinander
gewährleistet.
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An
die Magneteinlage 3 schließt sich ein vierseitig geschlossener
Hohlraum 5 an, der gleichzeitig als Polster und damit auch
als Toleranzausgleich für zwei
aufeinander treffende Dichtungen 1 fungiert.
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Auf
der in der 1 dargestellten Querschnittzeichung
fügt sich
an die linken Seite des Hohlraumes 5 das U-förmige Bauteil 2 an.
Dieses besteht aus einer Basis 7 und unter einem Winkel
von unter 90° zueinander
geneigten Schenkeln B. Das U-förmige
Bauteil 2 ist ebenfalls von der Kunststoffhülle 4 allseitig
umhüllt.
Das Bauteil 2 besteht vorzugsweise aus Kunststoff oder
einem nicht rostenden Metall, insbesondere aus Aluminium.
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Die
Funktion des U-förmigen
Bauteiles besteht darin, eine Fixierung der Dichtung 1 an
einer Seitenkante eines Glases 13 vor der Befestigung zu realisieren.
Durch die einwärts
gebogenen Schenkel 8 ist eine gewisse geringe Klemmkraft
vorhanden, die jedoch nicht als Klemmkraft bezeichnet werden kann, da
die Schenkel 8 einzig und allein zur Fixierung der Dichtung
dienen. Nachdem die Dichtung auf einer Kante der Glasscheibe 13 leicht
aufgesetzt ist, was durch Vorsprünge 9,
die sich an den Enden der Schenkel 8 der Kunststoffumhüllung 4 befinden,
verstärkt
wird, wird durch ein weiteres Andrücken der Dichtung 1 eine
Verklebung mit der Kante der Glasscheibe 13 durch eine
Klebschicht 6, vorzugsweise als doppelseitiges Klebeband,
erreicht.
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Durch
das U-förmige
Bauteil 2 ist es möglich, auch
Glasscheiben 13 unterschiedlichster Dicke mit der gleichen
Dichtung auszustatten, da die Schenkel 8 federnd ausgebildet
sind und somit für
verschiedene Glasdicken einsetzbar sind. Ferner kann durch die Länge der
Schenkel 8 auch eine Dichtung geschaffen werden, die neben
der Fixierung auch eine Halterung der Dichtung beispielsweise ohne
Klebung bewerkstelligt.
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In
den 3, 4 und 5 sind unterschiedlichste
Anwendungsbereiche für
Ausführungen
von Duschabtrennungen mit der Dichtung 1 wiedergegeben.
Bei der Ausführung
der 3 handelt es sich um zwei stirnseitig voreinander
stehende Glasscheiben 13, die jeweils mit einer Dichtung 1 stirnseitig
ausgestattet sind. Durch die Magneteinlage 3, die eine
entsprechende polarisierte Magnetisierung aufweist, ist es möglich, durch
die entsprechende Polarisierung, dass sich die Dichtungen 1 anziehen.
Hierzu sind die Stirnfläche 16 auf
der linken Seite als Nordpol und auf der rechten Seite als Südpol magnetisiert,
wobei die Seitenflächen 14 und 15 auf der
linken Seite jeweils einen Südpol
und auf der rechten Seite einen Nordpol aufweisen. Durch diese Art
der Polarisierung ist, ohne eine andere Dichtung zu verwenden, auch
eine Ecklösung,
wie es die 4 zeigt, von 90° machbar.
Hierzu weist die trapezförmige
Magneteinlage 3 Seitenflächen 10, 12 auf,
die unter einem Winkel von 45° zu
der Stirnfläche 11 ausgeführt sind.
Die 5 zeigt ein Beispiel mit einer Ausführung von
135° der
beiden zueinander stehenden Glasscheiben 13.
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- 1
- Dichtung
- 2
- U-förmiges Bauteil
- 3
- Magneteinlage
- 4
- Kunststoffhülle
- 5
- Hohlraum
- 6
- Doppelseitiges
Klebeband
- 7
- Basis
- 8
- Schenkel
- 9
- Vorsprung
- 10
- Wirkfläche
- 11
- Wirkfläche
- 12
- Wirkfläche
- 13
- Glasscheibe
- 14
- Anlagefläche
- 15
- Anlagefläche
- 16
- Anlagefläche
- 17
- Rückfläche