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Die
Erfindung betrifft ein elektromotorisch angetriebenes Radialgebläse gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 102 04 037
A1 ist ein gattungsgemäßes Radialgebläse bekannt,
das ein Gebläsegehäuse mit
einem darin rotierenden Gebläserad
sowie mit jeweils einer Ansaug- und Auslassöffnung aufweist. Das Gebläserad ist über eine
Antriebswelle mit dem Elektromotor verbunden. Der Elektromotor wird
von einer topfförmigen
Kappe abgedeckt. Innerhalb der Abdeckkappe ist eine Leiterplatte
mit Elektronikbauteilen angeordnet. Von dem Elektromotor wird ein
Lüfterrad
zur Kühlung
des Elektromotors und der auf der Leiterplatte angeordneten Elektronikbauteile
angetrieben.
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Der
mittels des bekannten Radialgebläses geförderte Volumenstrom
wird über
die Drehzahl des Elektromotors eingestellt. Diesem Zweck dienen
die Elektronikbauteile, die auf der Leiterplatte innerhalb der Abdeckkappe
angeordnet sind.
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Mittlerweile
wird dazu übergegangen,
eine Vielzahl von Elektronikbauteilen für die Steuerung des Elektromotors
in einer integrierten Schaltung (IC), auch als Chip bezeichnet,
zusammenzufassen. Problematisch hierbei ist, dass die Wärmeentwicklung
aufgrund der Verlustleistung in dem zur Anwendung kommenden ICs
relativ hoch ist. Zur Kühlung der
ICs ist es bekannt, Kühlkörper aus
Metall einzusetzen. Ohne eine solche Zwangskühlung würde sich der IC in kürzester
Zeit auf unzulässig
hohe Temperaturen erhitzen und mittels einer Schutzschaltung abgeschaltet
werden, wodurch das Gebläse
ebenfalls außer
Betrieb gesetzt würde.
Damit die von dem Kühlkörpern aufgenommene
Wärme wieder
an die Umgebung abgegeben werden kann, sind die Kühlkörper häufig an
der Gehäuseaußenseite
angebracht. Die Größe der zur
Anwendung kommenden Kühlkörper wirkt
sich negativ auf die Bauhöhe
des Radialgebläses
aus.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Radialgebläse der gattungsgemäßen Art
zu schaffen, das sich bei geringen Herstellkosten durch eine geringe
Störanfälligkeit
und eine geringe Bauhöhe
des Radialgebläses
auszeichnet.
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Diese
Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass mit der Leiterplatte ein integrierter Schaltkreis (IC bzw.
Chip) zur Steuerung des Motors leitend verbunden ist und dass der
mit dem Kühlrad erzeugte
Luftstrom gezielt zu dem IC geleitet wird. Das Radialgebläse kommt
aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ohne zusätzliche
Kühlkörper für den IC
aus, was sich positiv auf die Bauhöhe auswirkt.
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Der
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, einen mittels des Lüfterrades
erzeugten Luftstrom gezielt zu führen
und so eine effektive Kühlung thermisch
hoch beanspruchter elektronischer Bauteile, insbesondere des ICs,
zu gewährleisten.
Dabei werden unter den von dem Lüfterrad
erzeugten Luftströmen
nicht nur die unmittelbar von dem Lüfterrad geblasenen Teil-Luftströme, sondern
auch die angesaugten Luftströme
verstanden. Zur Führung
eines oder mehrerer (Teil-)Luftströme sind, wie noch ausgeführt wird,
separate Luftstromleiteinrichtung vorgesehen, mit denen der oder
die Luftströme
unmittelbar auf den IC oder an diesem vorbei geleitet werden. Es ist
zusätzlich
oder alternativ auch möglich,
die vorhandene Architektur des Radialgebläses durch kleinere Änderungen
im Hinblick auf eine optimale Bauteilkühlung abzuändern. Insbesondere sei an
dieser Stelle die Möglichkeit
des Einbringens einer Durchströmöffnung in
der sowieso vorhandenen Leiterplatte erwähnt, durch die ein (Teil-)Luftstrom
unmittelbar in Richtung IC gelenkt wird.
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Eine
an sich bekannte und Platz sparende relative Anordnung der Leiterplatte,
der vorzugsweise topfförmigen
Abdeckkappe und des Elektromotors zueinander soll in Ausgestaltung
der Erfindung beibehalten werden. Dabei ist vorgesehen, dass die
Leiterplatte eine dem Deckel der Abdeckkappe zugewandte Oberseite
und eine gegenüberliegende
Unterseite aufweist und dass die Leiterplatte im Wesentlichen parallel
zu dem Deckel der Abdeckkappe sowie orthogonal zur Antriebswelle
des Elektromotors angeordnet ist und dass das Lüfterrad zwischen dem Elektromotor
und dem Deckel der Abdeckkappe angeordnet ist. Vorteilhafterweise
ist das Lüfterrad
als Radiallüfter
ausgebildet. Durch diese Bauform kann kühle Außenluft axial angesaugt und
radial, insbesondere parallel zur Leiterplatte, abgeströmt werden.
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Wie
bereits zu Anfang erwähnt,
ist es überraschender
Weise bereits durch kleinere Abänderungen
der Architektur möglich,
zur Verbesserung der Kühlung
beizutragen. Mit Vorteil kann beispielsweise in der Leiterplatte
eine Durchströmöffnung vorgesehen
und der IC benachbart zu dieser Durchströmöffnung angeordnet werden. Ein
(Teil-)Luftstrom strömt dann
durch die Durchströmöffnung unmittelbar
auf den IC zu.
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Die
Kühlwirkung
kann noch dadurch verbessert werden, dass der IC innerhalb des durch
die Durchströmöffnung strömenden (Teil-)Luftstroms
angeordnet ist. Hierzu kann der IC beispielsweise beabstandet zur
Leiterplatte auf einem Träger
angeordnet werden, welcher unter einem Winkel, insbesondere zwischen
90° und
10°, von
der Leiterplatte absteht. Es kann vorgesehen werden, den Träger biegsam auszugestalten,
um so die Position des ICs relativ zur Durchströmöffnung variieren zu können.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der IC auf der Unterseite
der Leiterplatte, beabstandet zu dieser, angeordnet. Zusätzlich oder
alternativ ist die Elektronik auf der Unterseite der Leiterplatte
angeordnet. Ein von dem Lüfterrad abströmender (Teil-)Luftstrom kann aufgrund
dieser erfinderischen Maßnahme,
ohne zu erwärmen,
entlang der Oberseite der Leiterplatte strömen und dann, beispielsweise
durch die Durchströmöffnung in der
Leiterplatte, unmittelbar den IC an- oder an diesem vorbei strömen. Hierdurch
wird eine besonders effektive Kühlung
des ICs sichergestellt.
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Damit
eine möglichst
hohe Kühlleistung
erzielt wird, ist es zweckmäßig, wenn
in der Abdeckkappe mindestens eine Einströmöffnung für Außenluft vorgesehen ist, die
vorzugsweise der art relativ zu dem Lüfterrad angeordnet ist, dass
ein unmittelbares Entlangströmen
der Außenluft
an der Elektronik und/oder an dem IC und/oder an dem Elektromotor und
eine damit verbundene Vorwärmung
dieser Luft vor Erreichen des Lüfterrades
vermieden wird.
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Dies
wird gemäß einer
ersten Ausführungsform
dadurch erreicht, dass die Einströmöffnung im Deckel der Abdeckkappe
angeordnet ist, insbesondere unmittelbar benachbart zu dem Lüfterrad.
Die Ansaugöffnung
des Lüfterrades
ist dabei in Richtung Einströmöffnung gerichtet,
so dass hauptsächlich oder
besser ausschließlich,
kühle Außenluft
angesaugt wird.
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Eine
zweite Ausführungsform
sieht vor, dass die Einströmöffnung in
die Umfangswand der Abdeckkappe, vorzugsweise benachbart zum IC,
eingebracht ist. Hierdurch kann die kühle Außenluft noch vor Erreichen
des Lüfterrades
an dem IC entlang strömen.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform ist
die Einströmöffnung von
einem Spalt zwischen Abdeckkappe und Gebläsegehäuse gebildet. Diese Variante
hat fertigungstechnische Vorteile, da keine zusätzliche Öffnung in die Abdeckkappe eingebracht werden
muss.
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Erfindungsgemäß ist zur
Optimierung der Kühlung
des ICs weiterhin vorgesehen, dass die Elektronik und/oder der Elektromotor
derart angeordnet sind, dass die durch die Einströmöffnung einströmende Außenluft
nicht unmittelbar an diesen Bauteilen, vor Erreichen des ICs, vorbeiströmt. Dies
wird insbesondere durch das Vorsehen von Luftleitblechen erreicht.
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Eine
besonders vorteilhafte Anordnung wird dadurch erreicht, dass in
der Leiterplatte eine Ausnehmung für das Lüfterrad vorgesehen ist und
dass das Lüfterrad
die Leiterplatte durchsetzend angeordnet ist, so dass ein abströmender (Teil-)Luftstrom
entlang der Oberseite und ein weiterer abströmender (Teil-)Luftstrom entlang
der Unterseite der Leiterplatte streicht. Wenn nun auf der Oberseite
der Leiterplatte keine Elektronik angeordnet ist, kann die oberhalb
der Leiterplatte entlang strömende
Luft, ohne erwärmt
zu werden, unmittelbar zu dem IC geleitet werden. Durch die horizontale
Luftströmung
unterhalb der Leiterplatte wird parallel dazu die auf der Unterseite
der Leiterplatte angeordnete Elektronik gekühlt.
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Die
Kühlung
des ICs und/oder der Elektronik wird dadurch verbessert, dass mindestens
eine Luftstromleiteinrichtung vorgesehen ist. Um Montagekosten zu
reduzieren, kann diese an dem Deckel der Abdeckkappe und einstückig mit
dieser ausgebildet werden. Durch die Luftstromleitungseinrichtung
kann beispielsweise der kühle
Luftstrom von der Oberseite der Leiterplatte durch die Durchströmöffnung zum
IC umgeleitet werden. Auf der Unterseite der Leiterplatte kann eine
Luftleiteinrichtung angebracht werden, die verhindert, dass der
entlang der Elektronik strömende
(Teil-)Luftstrom zu dem IC strömt.
Als Luftleiteinrichtungen können
beispielsweise Leitbleche, an Bauteile angeformte Stege oder Kanäle eingesetzt werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist in der Leiterplatte
eine Anströmöffnung für das Lüfterrad
vorgesehen. Das Lüfterrad
ist dabei unmittelbar benachbart zu dieser Anströmöffnung, auf der Unterseite
der Leiterplatte, angeordnet. Der erzeugte Luftstrom wird ausschließlich auf
der Unterseite der Leiterplatte aus dem Lüfterrad abgeströmt. Durch
diese Maßnahme
kann die Bauhöhe
reduziert werden, da auf Luftleiteinrichtungen zwischen der Leiterplatte
und dem Deckel der Abdeckkappe verzichtet werden kann. Weiterhin
wirkt sich das zur Anwendung kommende, verkürzte Laufrad positiv auf die
Minimierung der Bauhöhe
aus.
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Um
die Drehzahl und damit die Kühlleistung des
Lüftungsrades
zu erhöhen,
kann zwischen den Elektromotor und das Lüfterrad ein Getriebe geschaltet
sein.
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Im
Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die in den Figuren
dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert. In
den Figuren zeigen:
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1 eine
schematische Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Radialgebläses,
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1a eine schematische Ansicht entsprechend
derjenigen in 1 eines weiteren Ausführungsbeispiels,
und
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1b eine
schematische Ansicht einer Abdeckkappe des Gebläses nach 1a von
unten.
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2 eine
schematische Ansicht einer Abdeckkappe des Gebläses nach 1 von
unten,
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3 eine
schematische Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Radialgebläses,
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4 eine
schematische Ansicht einer Abdeckkappe des Gebläses nach 3 von
unten,
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In
den Figuren sind gleiche Bauteile oder Bauteile mit gleicher Funktion
mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Radialgebläses 1, das
ein flachzylindrisch geformtes Gebläsegehäuse 2 mit einem darin
rotierenden Gebläserad 3 sowie
einen das Gebläserad 3 antreibenden
Elektromotor 4 aufweist. Das Gebläsegehäuse 2 weist eine zentrische
Ansaugöffnung 5 sowie
eine seitliche Auslassöffnung 6 auf.
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Derartige
Radialgebläse 1 werden
zur Förderung
eines Gas-Luft-Gemisches für
eine Gastherme, für
einen Gasbrenner oder dergleichen eingesetzt.
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Der
Elektromotor 4 ist an der der Ansaugöffnung 5 gegenüberliegenden
Seite 7 des Gebläsegehäuses 2 gelagert.
Er weist eine durchgehende Antriebswelle 8 auf, die in
das Gebläsegehäuse 2 hineinragt
und die an ihrem einen Endbereich 9 drehfest mit dem Gebläserad 3 und
an dem gegenüberliegenden
Endbereich 10 drehfest mit einem als Radiallüfter ausgebildeten
Lüfterrad 11 verbunden
ist. Über die
gemeinsame Antriebswelle 8 treibt der Elektromotor 4 sowohl
das Gebläserad 3,
als auch das Lüfterrad 11 an.
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Eine
flache Leiterplatte 12 ist orthogonal zur Antriebswelle 8 angeordnet.
Auf der Leiterplatte 12 befindet sich die nicht dargestellte
Elektronik, die sich ausschließlich
auf der Unterseite 13 der Leiterplatte 12 erstreckt.
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Der
Elektromotor 4 mit der Leiterplatte 12 und das
Lüfterrad 11 sind
von einer topfförmige
Abdeckkappe 14 umschlossen. Die topfförmige Abdeckkappe 14 ist
stirnseitig von einem kreisförmigen
Deckel 15 begrenzt, von dem aus sich eine zylindrische Umfangswand 16 senkrecht
in Richtung Gebläsegehäuse 2 erstreckt,
so dass die zuvor erwähnten
Komponenten gegen Berühren
geschützt
sind. Die Abdeckkappe 14 ist mittels einer nicht gezeigten Schrauben-
oder Rastverbindung an dem Gebläsegehäuse 3 festgelegt,
so dass Leiterplatte 12, Elektromotor 4 und Lüfterrad 11 allseitig
umschlossen sind.
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Die
Leiterplatte 12 verläuft
parallel zu dem Deckel 15 der Abdeckkappe 14,
so dass zwischen Deckel 15 und Leiterplatte 12 ein
Raum gebildet wird.
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Auf
der Unterseite 13 der Leiterplatte 12 ist ein
Träger 17 mit
einem darauf angeordneten integrierten Schaltkreis (IC) 18 angebracht.
Die Verlustleistung des ICs beträgt
etwa 3 W bis 4 W mit einem Wärmewiderstand
von etwa 60 K/W. Der Träger 17 steht
in der Zeichenebene in einem Winkel von etwa 80° von der Leiterplatte 12 nach
unten ab, so dass der IC 18 von der Leiterplatte 12 beabstandet
ist.
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Mittels
des Trägers 17 ist
der IC 18 direkt unterhalb einer Durchströmöffnung 19 platziert,
also unmittelbar in einem von einer Oberseite 20 der Leiterplatte
durch die Durchströmöffnung 19 strömenden (Teil-)Luftstrom.
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In
der Leiterplatte 12 ist eine Ausnehmung 32 für das Lüfterrad 11 vorgesehen.
Das Lüfterrad 11 durchsetzt
die Ausnehmung 32 in der Leiterplatte 12, so dass
der vom Lüfterrad 11 abgeströmte, horizontale
Luftstrom in zwei (Teil-)Luftströme 27 und 28 aufgeteilt
wird, wobei der (Teil-)Luftstrom 27 entlang der Oberseite 20 und
der (Teil-)Luftstrom 28 entlang der Un terseite 13 der
Leiterplatte 12 strömt.
Es kann alternativ der Luftstrom 28 entfallen, so dass
dementsprechend die Öffnung
kleiner sein kann.
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In
der Zeichenebene ist unmittelbar oberhalb des Lüfterrades 11 im Deckel 15 der
Abdeckkappe 14 eine Einströmöffnung 21 für Außenluft
vorgesehen. Die kühle
Außenluft
wird axial von dem Lüfterrad 11 angesaugt
und radial in Pfeilrichtung abgeströmt.
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Um
einen (Teil-)Luftstrom gezielt in Richtung IC 18 zu leiten,
ist eine Luftstromleiteinrichtung 22 vorgesehen. Die Luftstromleiteinrichtung 22 besteht im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus geeignet gestalteten und einstückig mit dem Deckel 15 der
Abdeckkappe 14 ausgebildeten und nach unten senkrecht abstehenden
Leitwänden 23, 24, 25.
Die schematisch dargestellten Stege 23, 24, 25 bilden
zusammen mit dem Deckel 15 und der Leiterplatte 12 einen an
vier Seiten geschlossenen Kühlkanal 26.
Der (Teil-)Luftstrom 27 strömt horizontal in diesen Kanal 26 und
kann nach unten in Richtung Durchströmöffnung 19 fließen.
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In 2 ist
die topfförmige
Abdeckkappe 14 mit Deckel 15 in einer schematischen
Ansicht von unten dargestellt. Im Zentrum des Deckels 15 ist
die Einströmöffnung 21 ausgebildet.
Seitlich der Einströmöffnung 21 erstreckt
sich die Luftströmleiteinrichtung 22 mit
Kühlkanal 26 mit
den Wänden 23, 24, 25.
Es ist denkbar, dass die Stege oder Wände 23, 24, 25 bis
unmittelbar an die in 1 dargestellte Durchströmöffnung 19 in
der Leiterplatte 12 herangeführt werden, um eine möglichst
gebündelte
Anströmung
des ICs 18 zu erreichen.
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In
den 1b und 1c ist
eine einer alternative Ausführungsform
dargestellt. Bei dieser kann der Kanal 26 als Radialgebläsegehäuse ausgebildet sein,
an dessen Ausgang die Durchströmöffnung 19 anschließt. Die
Leiterplatte 20 bildet gemeinsam mit der umlaufend geschlossenen
Wand 24 die Seitenwände
des Spiralgehäuses,
wodurch der Luftstrom des Radialgebläses wirkungsvoll auf die Öffnung 19 gerichtet
werden kann.
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Im
Folgenden werden die (Teil-)Luftströmungen innerhalb der Abdeckkappe 14 beschrieben.
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Das
Lüfterrad 11 saugt
während
des Betriebs axial Außenluft
durch die Einströmöffnung 21 im
Deckel 15 der Abdeckkappe 14 an. Dadurch, dass
die Einströmöffnung 21 unmittelbar
benachbart zum Lüfterrad 11 angeordnet
ist, strömt
die Außenluft
unmittelbar in das Lüfterrad 11,
ohne an der Elektronik, dem IC 18 und dem Elektromotor 4 entlang
zu strömen.
Hierdurch wird eine Erwärmung
der angesaugten Luft vermieden.
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Da
das Lüfterrad 11 die
Leiterplatte 12 axial durchsetzt, werden zwei Teilluftströme 27 und 28 erzeugt.
Der (Teil-)Luftstrom 27 strömt entlang der Oberseite 20 der
Leiterplatte 12 und wird zumindest teilweise durch die
Luftleiteinrichtung 22 um 90° in Richtung der in der Zeichenebene
darunter liegenden Durchströmöffnung 19 abgelenkt
und gelangt so unmittelbar zu dem in der Zeichenebene unterhalb der
Leiterplatte 12 angeordneten IC 18. Da auf der Oberseite 20 der
Leiterplatte 12 keine Elektronik angeordnet ist, hat sich
der Teilluftstrom 27 bei Erreichen des ICs 18 kaum
erwärmt
und sorgt daher für eine
effektive Kühlung
des ICs. Der (Teil-)Luftstrom 28 strömt entlang der Unterseite 13 der
Leiterplatte 20 und kühlt
so die auf der Leiterplatte 12 angebrachte Elektronik.
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3 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Radialgebläses 1.
Der grundsätzliche
Aufbau des in 3 dargestellten Radialgebläses entspricht
dem zuvor beschriebenen Aufbau des ersten Ausführungsbeispiels. Zur Vermeidung
von Wiederholungen wird im Folgenden hauptsächlich auf die Unterschiede
zwischen den beiden Ausführungsbeispielen
eingegangen. Es sind weitere Ausführungsbeispiele denkbar, die
(Teil-)Kombinationen beider Ausführungsbeispiele
entsprechen können.
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Die
Einströmöffnung 21 für Außenluft
ist bei dem in den 3 und 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel
eines Radialgebläses 1 in
der Umfangswand 16, unmittelbar benachbart zum Gebläsegehäuse 3,
angeordnet. In einer weiteren, nur angedeuteten Ausführungsform
ist die Einströmöffnung 21 unmittelbar
benachbart zum IC 18 in der Umfangswand 16 eingebracht.
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Der
den IC haltende Träger 17 ist
im dargestellten Ausführungsbeispiel
in einem rechten Winkel zur Leiterplatte 12 angeordnet,
so dass die durch die ebenfalls vorgesehene Durchströmöffnung 19 strömende Luft
an dem IC vorbeistreift. Auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist die Elektronik ausschließlich
auf der Unterseite 13 der Leiterplatte 12 angeordnet.
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In
der Leiterplatte 12 ist eine Anströmöffnung 29 für das Lüfterrad 11 vorgesehen.
Das Lüfterrad 11 ist
unmittelbar in der Zeichenebene unterhalb der Anströmöffnung 29 platziert
und durchsetzt die Leiterplatte 12, anders als bei dem
ersten Ausführungsbeispiel,
nicht. Das Lüfterrad 11 bläst die durch
die Anströmöffnung 29 von
der Oberseite 20 der Leiterplatte 12 angesaugte
Luft ausschließlich
unterhalb der Leiterplatte 12 ab.
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In 4 ist
die topfförmige
Abdeckkappe 14 in einer schematischen Ansicht von unten
dargestellt. In der Umfangswand 16 ist die Einströmöffnung 21 für Außenluft
zu erkennen.
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Im
Folgenden werden die (Teil-)Luftströmungen im zweiten Ausführungsbeispiel
innerhalb der Abdeckkappe 14 beschrieben.
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Das
Unterhalb der Leiterplatte 12 angeordnete Lüfterrad 11 saugt
durch die Öffnung 29 Luft
von der Oberseite der Leiterplatte 12 an. An dieser Stelle sei
ergänzend
erwähnt,
dass das Lüfterrad 11 die Leiterplatte 12 selbstverständlich auch
bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
durchsetzen kann – es
sollte jedoch sichergestellt werden, dass das Lüfterrad 11 die angesaugte
Luft ausschließlich
auf der Unterseite 13 der Leiterplatte 12 abgibt.
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Durch
den durch das Ansaugen von Luft auf der Oberseite 20 der
Leiterplatte 12 entstehenden Unterdruck strömt Luft
von unten durch die Durchströmöffnung 19 in
der Leiterplatte 12 in den Raum zwischen Deckel 15 und
Leiterplatte 12. Ein Großteil dieses mit dem Bezugszeichen 30 bezeichneten (Teil-)Luftstroms
gelangt durch die Einströmöffnung 21 in
das Innere der Abdeckkappe 14. Die noch kühle Außenluft
streift auf ihrem Weg in Richtung Durchströmöffnung 19 an dem IC 18 vorbei
und kühlt
diesen.
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Der
von dem Lüfterrad 11 abgeströmte (Teil-)Luftstrom 31 fließt entlang
der Unterseite 13 der Leiterplatte 12 und kühlt somit
die dort angeordnete Elektronik.
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Es
versteht sich, dass Leitwände
vorgesehen sein können,
die gegebenenfalls ein Vermischen der Luftströme 30 und 31 verhindern.
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In
den Figuren ist eine weitere Variante des Radialgebläses nicht
dargestellt, bei der die Einströmöffnung von
einem Umfangsspalt zwischen der Abdeckkappe 14 und Gebläsegehäuse 3 gebildet
ist. Ebenfalls nicht gezeigt ist eine mögliche Integration von einem
oder mehreren Getrieben in den Antriebstrang zwischen Elektromotor 4 und
Lüfterrad 11.
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- 1
- Radialgebläse
- 2
- Gebläsegehäuse
- 3
- Gebläserad
- 4
- Elektromotor
- 5
- Ansaugöffnung
- 6
- Auslassöffnung
- 7
- Stirnseite
- 8
- Antriebswelle
- 9
- Endbereich
der Antriebswelle
- 10
- Endbereich
der Antriebswelle
- 11
- Lüfterrad
- 12
- Leiterplatte
- 13
- Unterseite
der Leiterplatte
- 14
- Abdeckkappe
- 15
- Deckel
- 16
- Umfangswand
- 17
- Träger
- 18
- Integrierte
Schaltung (IC)
- 19
- Durchströmöffnung
- 20
- Oberseite
der Leiterplatte
- 21
- Einströmöffnung
- 22
- Luftstromleiteinrichtung
- 23
- Steg
- 24
- Steg
- 25
- Steg
- 26
- Umlenkkammer
- 27
- (Teil-)Luftstrom
- 28
- (Teil-)Luftstrom
- 29
- Anströmöffnung
- 30
- (Teil-)Luftstrom
- 31
- (Teil-)Luftstrom
- 32
- Ausnehmung