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DE20118243U1 - Anzeige für eine Steuerung eines Elektrogerätes - Google Patents

Anzeige für eine Steuerung eines Elektrogerätes

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DE20118243U1
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    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
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    • F24C7/08Arrangement or mounting of control or safety devices
    • F24C7/082Arrangement or mounting of control or safety devices on ranges, e.g. control panels, illumination
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
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    • GPHYSICS
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    • G09F9/33Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements in which the desired character or characters are formed by combining individual elements being semiconductor devices, e.g. diodes
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
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    • H05B3/74Non-metallic plates, e.g. vitroceramic, ceramic or glassceramic hobs, also including power or control circuits
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Description

Anwendungsgebiet und Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Anzeige für eine Steuerung eines Elektrogerätes nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Glaskeramikfelder sind in der Regel rot oder braun oder ähnlich eingefärbt. Unter solchen Glaskeramikfeldern können Anzeigen, beispielsweise in Form von LED oder sogenannten Sieben-Segment-Anzeigen, angeordnet sein, mit denen der Betriebszustand eines zugehörigen Elektrogerätes angezeigt werden kann. Ein solches Elektrogerät ist beispielsweise ein Kochfeld. Die Lichtdurchlässigkeit solcher Glaskeramiken ist derart, dass übliche LED oder Sieben-Segment-Anzeigen durch die Glaskeramik hindurch gut sichtbar sind. Diese Sichtbarkeit bzw. Erkennbarkeit ist jedoch bei weißer Glaskeramik, die im wesentlichen milchig diffus-weiß ist, nicht gegeben. Eine übliche, bei rotbrauner Glaskeramik sehr gut einsetzbare Anzeige ist hier nicht oder kaum erkennbar.
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Aufgabe und Lösung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vorgenannte Anzeige für eine Steuerung eines Elektrogerätes zu schaffen, die unterhalb eines Glaskeramikfeldes aus im wesentlichen weißer Glaskeramik angeordnet werden kann und gut sowie fehlerfrei und störungsfrei sichtbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anzeige mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und werden im folgenden näher erläutert. Der Inhalt der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Erfindungsgemäß werden Leuchtmittel verwendet, die stärker, insbesondere erheblich stärker, als übliche Leuchtmittel für Anzeigen unter rotbraunen Glaskeramiken verwendete Leuchtmittel sind. Zum einen weisen die Leuchtmittel also eine Intensität auf, die über derjenigen üblicherweise verwendeter LED oder dergleichen liegt. Allein dadurch kann jedoch noch keine zufriedenstellend arbeitende Anzeige geschaffen werden, da stärker strahlende Leuchtmittel sich gegenseitig stören bzw. die Anzeige wieder undeutlich werden lassen. Erfindungsgemäß ist ferner vorgesehen, dass die Leuchtmittel einen engen Austritts- bzw. Öffnungswinkel mit weniger als 20° aufweisen. Dadurch wird eine sehr gute Abbildungsschärfe der Leuchtmittel auf der einen Seite und ein vernachlässigbares gegenseitiges Stören oder Überlagern von Lichterscheinungen auf der anderen Seite vermieden. Zusätzlich sind erfindungsgemäß Lichtblenden vorgesehen, die den Lichtaustritt der Leuchtmittel aus der Glaskeramik bzw. durch die Glaskeramik hindurch begrenzen.
Mit einer Kombination dieser Merkmale ist es möglich, im Rahmen der Erfindung eine Anzeige mit Leuchtmitteln zu schaffen, die unterhalb einer oben beschriebenen weißen Glaskeramik angeordnet sein kann.
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Bevorzugt ist der Austrittswinkel deutlich kleiner als 20°, besonders bevorzugt beträgt er ca. 8°. Dadurch wird eine sehr gute Abbildung der Leuchtdarstellung auch bei einer gewissen Entfernung des Leuchtmittels von der Glaskeramikplatte erreicht.
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Die Lichtstärke der Leuchtmittel kann mindestens 2000 mcd betragen, vorzugsweise noch erheblich darüber liegen. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung liegt die Lichtstärke bei ca. 4.000 mcd. Auf diese Art und Weise ist eine gute Durchdringung eines weißen Glaske-10. ramikfeldes üblicher Stärke, also mit ca. 3 bis 12 mm, vorzugsweise 4 mm, möglich. Je dicker die Glaskeramik desto höher sollte die Lichtstärke gewählt sein.
Verwendbar sind grundsätzlich verschiedene Leuchtmittel, beispielsweise auch Glimm- oder Glühlampen. Besonders bevorzugt werden LED, da diese eine sehr hohe Lebensdauer sowie geringen Energieverbrauch und sehr geringe Wärmeentwicklung aufweisen. Sie sind auch in den erforderlichen Lichtstärken verfügbar.
Eine Lichtblende kann nach einer Möglichkeit als flächendeckende Maskierung an dem Glaskeramikfeld ausgebildet sein. Bevorzugt ist sie an dessen Unterseite angeordnet, so dass ein Benutzer das Vorhandensein einer Lichtblende nicht bemerkt und lediglich die dadurch sehr scharf begrenzte Leuchtanzeige wahrnimmt. Eine Lichtblende bzw. Maskierung kann auf unterschiedliche Art und Weise lichtundurchlässig ausgebildet sein. Eine Möglichkeit ist eine Platte oder Klebefolie. Eine bevorzugte Möglichkeit ist eine Schicht aus lichtundurchlässigem Lack, die sehr einfach an einem Glaskeramikfeld angebracht werden kann. Sie kann in etwa üblichen Aufdrücken für Dekorzwecke entsprechen.
Somit können Lichtblenden einerseits als Maskierungen ausgebildet sein, die den Lichtdurchtritt durch das Glaskeramikfeld begrenzen. Des
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weiteren ist es möglich, Lichtblenden als lichtschluckende und/oder lichtundurchlässige Blenden zwischen zwei oder mehreren Leuchtmitteln auszubilden. Lichtblenden dieser Art verhindern den Lichtübertritt von einem Leuchtmittel zum anderen bzw. von einem Leuchtmittel zu einem Bereich des Glaskeramikfeldes, der eigentlich einem anderen Leuchtmittel zugeordnet ist und darüber liegt. Damit wird vermieden, dass durch Aktivierung eines Leuchtmittels an anderer, nicht vorhergesehener, Stelle eine Leuchtdarstellung erscheint, die einen falschen Betriebszustand vermittelt.
Derartige Lichtblenden können in einer einfachen Ausbildung rohrzylinder- oder trichterförmig ausgebildet sein und über dem Leuchtmittel geführt sein. Vorteilhaft umgeben sie ein Leuchtmittel zumindest zu einer Seite hin völlig, bevorzugt umgeben sie dieses. Zwar reicht es aus, derartige Blenden so auszubilden, dass sie bei den Leuchtmitteln einen verengten Lichtaustritt bewirken. Bevorzugt jedoch reichen sie bis nahe an die Glaskeramik heran, um so ein Leuchten zur Seite mit Sicherheit auszuschließen. Weiters ist es möglich eine Lichtblende als Lichtleiter auszubilden, der nach oben gerichtet ist und seitliche Lichtabstrahlung verhindert.
Eine Anzeige kann auf im wesentlichen beliebige Art und Weise ausgebildet sein. Bevorzugt werden mehrere Leuchtmittel einer bestimmten Reihenfolge entsprechend angeordnet. Dies kann im wesentlichen hinfüreinander, aufsteigend oder in einer Reihe sein. Damit kann eine Art Balkenanzeige geschaffen werden, mit der beispielsweise mehrere, unterschiedliche Leistungsstufen dargestellt werden können.
Des weiteren ist es möglich, Leuchtmittel mit mindestens zwei verschiedenen Farben zu verwenden. Der Farbverlauf bzw. die Farbverteilung zwischen Leuchtmitteln einer Anzeige, die einer einzigen elektrischen Funktionseinheit zugeordnet sind, kann unterschiedliche Betriebszu-
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stände signalisieren. Dies können beispielsweise aufsteigende Leistungsstufen sein.
Eine solche Anzeige kann für im Prinzip jedes Elektrogerät verwendet werden, das ein Bedienfeld mit einer Berühroberfläche oder dergleichen oder Anzeigeoberfläche aus weißer Glaskeramik aufweist. Bevorzugt wird eine Anzeige zusammen mit einem Kochfeld aus weißer Glaskeramik verwendet, bei der jede Kochstelle des Kochfeldes mehrere Leuchtmittel der oben beschriebenen Art aufweist. Diese Leuchtmittel liegen räumlich nahe beieinander und sind als Leistungsstufenanzeige ausgebildet.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränkt die unter diesen gemachten Aussage nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
Kurzbezeichnung der Zeichnungen
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Anordnung einer erfindungsgemäßen Anzeige unter einem Glaskeramikfeld,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Anordnung ähnlich derjenigen aus Fig. 1 mit einer Darstellung einer Maskierung sowie einer rohrförmigen Blende und
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Fig. 3 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Anzeige ähnlich der aus der Fig. 1 für mehrere Kochstellen eines Kochfeldes.
Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist in einer Teilschnittdarstellung eine Anzeige 11 dargestellt. Diese besteht aus einem Glaskeramikfeld 12, unter dem in abwechselnd zueinander versetzter Anordnung Leuchtmittel in Form von LED 14 mit Leuchtrichtung nach oben angeordnet sind. Die LED 14 ganz rechts weist eine Lichtblende 15 auf, die sich von dem unteren Teil der LED nach oben bis an die Unterseite des Glaskeramikfeldes 12 erstreckt. Die Lichtblende 15 ist nach Art eines Rohrabschnittes ausgebildet. Im Zusammenhang mit Fig. 2 wird genauer darauf eingegangen.
Oberhalb des Bereichs der LED 14 befindet sich eine ovale Maskierung 16. Diese ist auf die Unterseite des Glaskeramikfeldes 12 aufgebracht und kann beispielsweise als Schicht aus lichtundurchlässigem Material, insbesondere Lack, ausgebildet sein. Direkt oberhalb jeder LED 14 weist die Maskierung 16 einen Durchlass 17 auf. Dieser ist in einer einfachen Variante als Aussparung in der lichtundurchlässigen Maskierung 16 ausgebildet, somit liegt hier nur die Glaskeramik über der LED 14. In weiterer Ausgestaltung kann der Durchlass 17 eine gewisse Einfärbung bzw. einfärbende Schicht aufweisen, um nach oben einen bestimmten Lichtton abzugeben. Durch unterschiedliche Gestaltung der Umrandung des Durchlasses 17 kann ein Symbol dargestellt werden. Dies ist ebenso möglich durch einen zusätzlichen lichtundurchlässigen, ein Symbol darstellenden Aufdruck innerhalb des Durchlasses 17.
Es können auch farbige LED 14 verwendet werden, beispielsweise um bestimmte Funktionen oder Anzeigen farblich deutlich erkennbar abzuheben.
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Durch die Strichlierung oberhalb der Maskierung 16 wird in Fig. 1 angedeutet, dass die Maskierung eventuell von der Oberseite her auch mit ihrer Außenbegrenzung sichtbar ist.
In Fig. 2 ist im Schnitt dargestellt, wie Licht von den LED 14 entweder durch eine Lichtblende in Form einer Maskierung 16 an der Unterseite eines Glaskeramikfeldes 12 oder mittels einer rohrförmigen Lichtblende 15 am Streuen zur Seite hin gehindert wird. Entweder wird das Licht durch die Maskierung 16 am breiten Eintritt in die Glaskeramik 12 gehindert. Oder es wird mittels der Lichtblende 15 Licht, das nicht in der gewünschten Weise auf die Glaskeramik 12 gerichtet ist, am seitlichen Abstrahlen gehindert. Zusätzlich ist es möglich, die Innenseite der Lichtblende 15 reflektierend auszubilden, so dass sozusagen möglichst viel von dem Licht nach oben abgestrahlt wird.
Zum einen ist aus Fig. 2 erkennbar, dass LED 14 mit einem relativ engen Öffnungs- bzw. Lichtaustrittswinkel verwendet werden. Dies hat den Vorteil, dass zum einen der gesamte Anteil des Lichtes oder der größte Teil in der gewünschten Richtung abgestrahlt wird und ausreicht, durch die Glaskeramik hindurch eine ausreichende Lichterscheinung zu bilden. Des weiteren wird ein „Übersprechen" vom Anzeigebereich, welcher vor allem durch einen Durchlass 17 gebildet wird, einer LED 14 zum Anzeigebereich einer anderen LED zu verhindern.
Aus Fig. 2 ist erkennbar, dass sowohl durch eine Maskierung 16 mit Durchlass 17 als auch durch eine Lichtblende 15 der austretende Lichtkegel relativ scharf begrenzt werden kann.
Es ist auch möglich, die Lichtblende 15 kürzer auszuführen, so dass sie nicht bis vollständig an die Unterseite des Glaskeramikfeldes 12 reicht.
Dies ist beispielsweise möglich in Form eines auf eine LED 14 aufsteck-
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oder aufschiebbaren Röhrchens oder Schlauches. Diese können elastisch sein und sich selbsttätig auf der LED halten.
Die LED 14 sind auf einer Leiterplatte 19 angeordnet. Auf dieser Leiterplatte 19 können weitere elektrische und/oder elektronische Bauelemente angeordnet sein, beispielsweise Steuermittel oder Schaltmittel für die Anzeige 11.
In Fig. 3 ist eine Draufsicht auf einen gestrichelt dargestellten Ausschnitt eines Glaskeramikfeldes 12 mit mehreren Anzeigen 11 dargestellt. Die Anzeigen 11 sind dabei im wesentlichen entsprechend Fig. 1 aufgebaut und umfassen mehrere LED, die gegeneinander versetzt in einer Reihe zu sechs Stück angeordnet sind. An der Unterseite des Glaskeramikfeldes 12 befindet sich über den LED eine Maskierung 16 in schmaler ovaler Form. Sie weist der Position der LED entsprechende Durchlässe 17 auf, durch die die LED nach oben leuchten können. Links und rechts neben den Anzeigen mit je sechs LED ist eine Minus-Markierung und eine Plus-Markierung als Dekor auf die Glaskeramik 12 aufgebracht. Die Markierungen 21 können auf übliche Art und Weise mit einem Lack oder dergleichen aufgebracht sein. Dabei können sie vorteilhaft widerstandsfähig sein gegen mechanische und thermische Einflüsse, beispielsweise ein Darüberkratzen mit einem Stahltopf oder dergleichen. Unter den Plus-/Minus-Markierungen 21 befinden sich vorteilhaft Berührungsschalter. Deren Betätigung löst die durch das jeweilige Symbol der Markierung gekennzeichnete Funktion aus, beispielsweise eine Erhöhung oder Reduzierung der Leistung.
Die LED 14 der Anzeige 11 dienen bei diesen speziellen Anzeigen dazu, einen Zustand bzw. eine bestimmte eingestellte Leistungsstufe darzustellen. Dies entspricht im wesentlichen einer üblichen Balkenanzeige.
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Rechts im Bereich der Anzeige 11 sind zwei kleinere ovale Maskierungen 16 dargestellt. Auch diese weisen einen runden Durchlass 17 auf, unter dem sich eine LED 14 befindet. Von dem Aufbau und der Art her entsprechen diese Maskierungen den zuvor beschriebenen.
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Des weiteren befindet sich im Bereich der rechten Maskierungen 16 jeweils eine Markierung, hier mit einem Schlüsselsymbol sowie einem Ein/Aus-Symbol. Unter diesen Markierungen sind ebenfalls Berührungsschalter angeordnet zum Bedienen einer Steuerung, deren Zustand durch die Anzeige 11 dargestellt wird.

Claims (9)

1. Anzeige für eine Steuerung eines Elektrogerätes, wobei die Anzeige (11) Leuchtmittel (14) aufweist und unterhalb eines Glaskeramikfeldes (12) aus weißer Glaskeramik angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (14) eine Intensität aufweisen, die über derjenigen üblicher LED liegt, und dass die Leuchtmittel (14) einen engen Austrittswinkel mit weniger als 20° aufweisen, wobei Lichtblenden (15, 16) vorgesehen sind, die den Lichtaustritt der Leuchtmittel (14) begrenzen.
2. Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Austrittswinkel ca. 8° beträgt.
3. Anzeige nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtstärke der Leuchtmittel (14) mindestens 2000 mcd beträgt, vorzugsweise ca. 4000 mcd.
4. Anzeige nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel LED (14) sind.
5. Anzeige nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtblende als flächendeckende Maskierung (16) an dem Glaskeramikfeld (12) ausgebildet ist, vorzugsweise an dessen Unterseite, wobei vorzugsweise die Maskierung (16) von einer Lackschicht gebildet wird.
6. Anzeige nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass lichtschluckende und/oder lichtundurchlässige Blenden (15) als Lichtblenden zwischen mehreren Leuchtmitteln (14) vorgesehen sind, die einen Lichtübertritt von einem Leuchtmittel (14) zum anderen bzw. von einem Bereich des Glaskeramikfeldes (12) über einem Leuchtmittel (14) zu einem Bereich des Glaskeramikfeldes (12) über einem anderen Leuchtmittel (14) verhindern.
7. Anzeige nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blenden (15) rohrzylinder- oder trichterförmig ausgebildet sind und ein Leuchtmittel (14) zur Seite hin völlig umgeben, wobei sie vorzugsweise mindestens bis nahe an das Glaskeramikfeld (12) reichen.
8. Anzeige nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mehrere entsprechend einer Reihenfolge angeordnete Leuchtmittel (14), vorzugsweise im wesentlichen hintereinander oder in einer Reihe angeordnet, wobei insbesondere die Leuchtmittel (14) zumindest teilweise unterschiedliche Farben aufweisen und ein Farbverlauf entsprechend der Anordnung hintereinander ausgebildet ist.
9. Anzeige nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Anzeige (11) für eine Kochstelle eines Kochfeldes aus Glaskeramik (12) ausgebildet ist und pro Kochstelle mehrere Leuchtmittel (14) aufweist, die räumlich nahe beieinander liegen und als Leistungsstufenanzeige ausgebildet sind.
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