DE20107693U1 - Befestigungselement für die Befestigung von vorzugsweise lösbaren Elementen - Google Patents
Befestigungselement für die Befestigung von vorzugsweise lösbaren ElementenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement für die Befestigung von vorzugsweise lösbaren Elementen wie Handtuchhaltern, Türgarderoben, anderen Haushalts- oder Küchengegenständen oder dergleichen.
Es sind derartige Halteelemente bekannt, bei denen Haken vorgesehen sind, die über eine Heizung, Tür oder dergleichen gehängt werden können. Nachteilig ist hierbei, daß diese Haken spezielle Größen aufweisen, wobei sie nicht universell einsetzbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den genannten Nachteil zu vermeiden.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß wenigstens ein Mittelelement mit wenigstens einem Halteelement, vorzugsweise mehreren Halteelementen, verbunden ist.
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IN KOOPERATION MIT MÜNCHEN
DR. THOMAS THIELE Patentanwalt
Diplom-Geophysiker European Trademark Attorney
HEIKE LEIBBRAND Rechtsanwältin
Fachanwältin fur Arbeitsrecht
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D-80804 München
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Mittelelement flexibel mit dem jeweiligen Halteelement verbindbar ist.
Dadurch ist das Mittelelement nicht starr mit dem Halteelement verbunden und kann in seiner Lage variiert werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß wenigstens zwei unterschiedlich ausgestaltete Halteelemente vorgesehen sind.
Hierdurch wird das erfindungsgemäße Befestigungselement vielseitig einsetzbar. Es können beispielsweise Halteelemente für die Befestigung an Heizkörpern und für die Befestigung an Türen an ein- und demselben Befestigungselement vorgesehen sein, so daß nicht von vornherein festgelegt sein muß, ob das Befestigungselement für die Befestigung beispielsweise eines Handtuchhalters an einer Tür vorgesehen ist.
Für die Befestigung des zu befestigenden Gegenstandes ist es vorteilhaft, wenn das Mittelelement eine Aufnahmevorrichtung, vorzugsweise in Form einer Ausnehmung oder dergleichen, zur Aufnahme des Handtuchhalters oder dergleichen aufweist.
Hierbei ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, wenn die Ausnehmung der äußeren Form eines Befestigungselementes des Handtuchhalters oder dergleichen angepaßt ist und mit dieser im zusammengesetzten Zustand zusammenwirkt.
Der Handtuchhalter oder dergleichen wird in die Ausnehmung des Mittelelementes geschoben, wodurch er befestigt wird.
Das Mittelelement kann hierbei verschiedene Ausgestaltungen aufweisen.
Gemäß der Erfindung ist es möglich, daß das Mittelelement als Hohlzylinder ausgebildet ist.
Hierbei ist es vorteilhaft, wenn der Handtuchhalter oder dergleichen einen stiftförmigen Vorsprung aufweist, der in den Hohlzylinder eingeschoben wird.
Unser Az.: 4330/01 AKi2Am*Tfokufl1fifttYtim^;Ma120di *··" ··**··* *··* ·&iacgr;·
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Das Mittelelement kann beispielsweise auch ein Gewinde aufweisen, das mit einem korrespondierenden Vorsprung eines Handtuchhalters oder dergleichen zusammenwirkt. Auch ist es möglich, daß das Mittelelement einen Vorsprung oder dergleichen zum Zusammenwirken mit einer Ausnehmung eines Handtuchhalters oder dergleichen aufweist. Vorzugsweise kann der Vorsprung hierbei ein Außengewinde zur sicheren Befestigung aufweisen. Gemäß der Erfindung ist es auch möglich, daß die Verbindung zwischen Mittelelement und Handtuchhalter oder dergleichen beispielsweise über eine Rastverbindung beispielsweise in Form einer Nut-Feder-Verbindung erfolgt.
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Weiterhin kann das Befestigungselement gemäß der Erfindung so ausgestaltet sein, daß die äußere Begrenzung des Mittelementes ein Vieleck bildet und zumindest abschnittsweise einen Hohlraum umschließt.
Hierbei sollte das entsprechende Gegenstück des Handtuchhalters oder dergleichen, mit dem die Ausnehmung zusammenwirkt, entsprechend ausgestaltet sein, so daß diese in den Hohlraum eingeschoben werden kann und fest in diesem sitzt.
Hierbei ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß das Mittelelement als Hohlquader ausgebildet ist.
Die Erfindung ist nicht auf die vorgenannten Beispiele beschränkt. Beispielsweise müssen die Form der äußeren Begrenzung des Mittelelementes und die Form der inneren Begrenzung des Mittelelementes, das den Hohlraum umgibt, nicht kongruent sein. So kann beispielsweise die äußere Form einen Hohlzylinder, ein Dreieck, ein Vieleck oder ein Sechseck darstellen, während beliebig kombinierbar die innere Begrenzung der Form eines Fünfeckes eines Siebeneckes oder auch eine der vorgenannten äußeren Formen entspricht.
Die Funktionalität der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung wird dadurch erhöht, wenn jedes Halteelement an dem Mittelelement vorzugsweise flexibel angelenkt ist.
Unser Az.: 4330/01 AKi^/TmVDbkuMent Mim'4:Mal200*1
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Insbesondere bei Befestigungselementen, bei denen die äußere Begrenzung des Mittelelementes ein Vieleck bildet, ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, wenn jedes Halteelement an wenigstens einer äußeren Begrenzungskante des Mittelelementes angelenkt ist.
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Damit das erfindungsgemäße Befestigungselement vielseitig einsetzbar ist, kann jedes Halteelement unterschiedlich ausgebildet sein.
Beispielsweise ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß wenigstens ein Halteelement hakenförmig ausgebildet ist.
Hierbei kann der Haken aus zwei in einem etwa 90°-Winkel zueinander angeordneten Abschnitten des Halteelementes gebildet werden.
Derartige hakenförmige Halteelemente können beispielsweise für die Befestigung an einem Heizkörper oder an einer Tür vorgesehen sein.
Gemäß der Erfindung kann das hakenförmige Element aber auch derartig ausgestaltet sein, daß der Haken aus wenigstens drei jeweils in einem etwa 90°-Winkel zueinander angeordneten Abschnitten des Halteelementes gebildet wird.
Hierbei weist das Halteelement mehrere miteinander verbundene Haken auf, die unter anderem für den Einsatz des Befestigungselementes an einem Heizkörper geeignet sein können.
Eine andere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungselementes sieht vor, daß wenigstens ein Halteelement eine Aussparung, vorzugsweise in Form eines Langlochs oder eine zumindest annähernd kreisförmige Aussparung, zur Befestigung des Befestigungselementes an einem stiftförmigen Element oder dergleichen aufweist.
Hierbei kann beispielsweise das Befestigungselement mit einer Schraube an einer Wand festgeschraubt werden.
Unser Az.: 4330/01 AK1*2Arn:,*CfbkuMfeTit"^bm*4:iVla1"20()1
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß wenigstens ein Halteelement wenigstens einen Rastvorsprung zur Bildung einer Rastverbindung mit einem Zusatzbefestigungselement im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes aufweist. 5
Hierbei wird das Zusatzbefestigungselement an dem Halteelement des eigentlichen Befestigungselementes aufgerastet, so daß es fest mit diesem verbunden, aber gegebenenfalls auch wieder lösbar ist.
Für eine optimale Befestigung des Halteelementes ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, wenn das Halteelement zumindest abschnittsweise flexibel ausgebildet ist.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes nicht benötigte Halteelemente von dem Mittelelement abtrennbar sind.
Hierbei kann das Befestigungselement beispielsweise eine Vielzahl von verschiedenen ausgestalteten Halteelementen aufweisen. Lediglich das Halteelement, das für die Befestigung notwendig ist, bleibt an dem Mittelelement befestigt, während die weiteren Halteelemente, die bei dieser Befestigung nicht benötigt werden, abgetrennt werden.
Die Abtrennung der nicht benötigten Halteelemente kann unterschiedlich erfolgen. Beispielsweise können diese mit einem Messer oder dergleichen abgeschnitten werden. Die Verbindung zwischen Halteelement und Mittelelement kann aber auch so gestaltet werden, so daß das Halteelement abgerissen werden kann. Hierbei muß allerdings berücksichtigt werden, daß hierfür relativ hohe Kräfte erforderlich sein müssen, damit ein Halteelement, das benötigt wird, nicht durch das Gewicht des Handtuchhalters oder dergleichen ebenfalls vom Mittelelement abgerissen wird. Um das Abreißen zu erleichtern, kann beispielsweise eine spezielle Perforation vorgesehen sein, die ein Abreißen in anderer Zugrichtung ermöglicht als die Zugrichtung, die aus der Belastung des Halteelementes im ordnungsgemäß benutztem Zustand durch das Gewicht des befestigten lösbaren Elementes, beispielsweise eines Handtuchhalters, entspricht.
Unser Az.: 4330/01 AKI^m*"ObkumWvbm '47
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
5 Dabei zeigt die einzige Figur:
ein erfindungsgemäßes Befestigungselement für die Befestigung eines Handtuchhalters.
Das Befestigungselement (2) weist vier Halteelemente (4, 6, 8, 10) auf, die flexibel an einem Mittelelement (12) angelenkt sind.
Das Mittelelement (12), das als Hohlquader ausgebildet ist, weist in seinem inneren eine Ausnehmung (14) auf, in die der Handtuchhalter, der über das Befestigungselement (2) befestigt werden soll, zumindest abschnittsweise eingeschoben werden soll. Der hier nicht dargestellte Handtuchhalter weist dafür einen Vorsprung auf, dessen äußere Begrenzung dem Hohlraum (14) angepaßt ist, so daß er formschlüssig mit dem Mittelelement (12) verbindbar ist, ohne daß ein unbeabsichtigtes Herausrutschen zu befürchten ist. Dennoch läßt er sich ohne zusätzliche Hilfsmittel in die Aus-
20 nehmung (14) einschieben.
Die vier unterschiedlich ausgebildeten Halteelemente (4, 6, 8, 10) sind an den äußeren Begrenzungskanten des Mittelelementes (12) angelenkt.
Das Halteelement (4) weist sechs verschiedene Abschnitte (16) auf, die jeweils in einem 90°-Winkel zueinander angeordnet sind, so daß dieses Halteelement (4) an seinem oberen Ende einen Haken bildet, der beispielsweise über einer Tür angehängt werden kann.
Das Halteelement (6) besteht nur aus zwei in einem 90°-Winkel zueinander angeordneten Abschnitten (18). Dieses Halteelement (6) ist beispielsweise für die Befestigungen an einem Heizkörper vorgesehen.
Unser Az.: 4330/01 AKi2/im**Dbkumef)t v&m tf/Mai^Ocfl
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Das Halteelement (8) ist ähnlich ausgebildet wie das Halteelement (6). Es weist zwei Abschnitte (20) in einem 90°-Winkel zueinander auf, wobei sich das Halteelement (8) von dem Halteelement (6) dadurch unterscheidet, daß der Abschnitt (20) des Halteelementes (20), der näher dem Mittelelement (12) zugeordnet ist, länger ausgebildet ist als dies bei dem Halteelement (6) der Fall ist. Von daher kann das Halteelement (8) beispielsweise bei Heizkörpern eingesetzt werden, die eine größere Tiefe aufweisen als es bei Heizkörpern der Fall ist, bei denen das Halteelement (6) Anwendung findet.
Das Halteelement (10) weist verschiedene Rastvorsprünge (22) auf, die mit einem nicht dargestellten Zusatzbefestigungselement zusammenwirken können, so daß diese Rastvorsprünge (22) mit korrespondierenden Rastvorsprüngen des Zusatzelementes im gebrauchsfertigen Zustand eine Rastverbindung bilden. Das Halteelement (10) weist zudem ein Langloch (24) auf, so daß es mit einer Schraube oder dergleichen an einer Wand befestigt werden kann.
Durch die Ausbildung des Befestigungselementes (2) in Form des Mittelelementes (12) mit den vier unterschiedlich ausgebildeten Halteelementen (4, 6, 8, 10) ist dieses erfindungsgemäße Befestigungselement vielseitig einsetzbar und nicht auf die Befestigung an einem speziellen Heizkörper oder dergleichen beschränkt. Dies bedeutet, daß der Handtuchhalter, der mit diesem Befestigungselement befestigt werden soll, sowohl an Türen oder Heizungen oder dergleichen befestigt werden kann, ohne daß hierfür zusätzliche beziehungsweise verschiedene Befestigungselemente notwendig sind.
Hierdurch erhält das erfindungsgemäße Befestigungselement (2) einen vielseitigen Einsatzbereich, so daß sich die Herstellungskosten enorm reduzieren, da nicht verschiedene Halteelemente hergestellt werden müssen, sondern dieses Halteelement eigentlich fast allen denkbaren Anforderungen gerecht werden dürfte.
Wenn die bei einem konkreten Einsatz nicht benötigten Halteelemente nicht abgetrennt werden, besteht zudem der Vorteil, daß bei Wahl eines neuen Einsatzortes für das Befestigungselement sowie des mit ihm verbundenen eigentlichen Gebrauchselementes, beispielsweise eines.JHajidtuchhaJters^ säcntiictie Hajteelemente verfüg-
Unser Az.: 4330/01 AKI^m'TfokuntePit torn ^TMaT 2*001 *··' ··**··' *··' ·'·-
bar sind. Wenn bei einem herkömmlichen Befestigungssystem zum eigentlichen Gebrauchselement verschiedene einzelne Haken oder dergleichen mitgeliefert werden, so gehen die überzähligen, andersartigen Haken meist im Laufe der Zeit verloren. Die Veränderung der Befestigung an einen anderen Gegenstand, der einen anderen Haken und dergleichen erfordert, bereitet daher in diesem Sinne oft Schwierigkeiten. Auch dieser Nachteil wird mit dem erfindungsgemäßen Befestigungselement vermieden. Optische Nachteile durch nicht abgetrennte, bei einer konkreten Nutzung nicht benötigte Halteelemente lassen sich dadurch vermeiden, wenn der eigentliche, mit dem Befestigungselement befestigte Gebrauchsgegenstand, insbesondere in einem Hohlraum, die nicht benötigten Halteelemente kaschiert und optisch unsichtbar macht.
Die Halteelemente (4, 6, 8, 10) weisen an ihrem dem Mittelelement (12) zugewandten Enden jeweils eine Rastvorsprung (26) der mit dem entsprechenden Handtuchhalter zusammenwirken kann, so daß dieser Handtuchhalter einen zusätzlichen Halt an dem Befestigungselement (2) erfährt. Die Abschnitte (28) der Halteelemente (4, 6, 8, 10), die dem Mittelelement (12) zugewandt sind, sind flexibel ausgebildet, so daß sich der Handtuchhalter ohne Schwierigkeiten an dem erfindungsgemäßen Befestigungselement befestigen läßt. Das Befestigungselement (2) besteht aus Kunststoff.
Der Vorsprung des Handtuchhalters, der in die Ausnehmung (14) des Mittelementes (12) eingeführt werden soll, kann selbstverständlich auch zylinderförmig ausgebildet sein, es muß nur gewährleistet sein, daß er in der Ausnehmung (14) einen ausreichenden Halt erfährt.
Unser Az.: 4330/01 AKfS^rrf.'DokuWBhtVbm'ir Mäi'2001
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Claims (17)
1. Befestigungselement für die Befestigung von vorzugsweise lösbaren Elementen wie Handtuchhaltern, Türgarderoben, anderen Haushalts- oder Küchengegenständen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Mittelelement (12) mit wenigstens einem Halteelement (4, 6, 8, 10), vorzugsweise mehreren Halteelementen (4, 6, 8, 10), verbunden ist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelelement (12) flexibel mit dem jeweiligen Halteelement (4, 6, 8, 10) verbindbar ist.
3. Befestigungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei unterschiedlich ausgestaltete Halteelemente (4, 6, 8, 10) vorgesehen sind.
4. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelelement (12) eine Aufnahmevorrichtung (14), vorzugsweise in Form einer Ausnehmung (14) oder dergleichen, zur Aufnahme des Handtuchhalters oder dergleichen aufweist.
5. Befestigungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (14) der äußeren Form eines Befestigungselementes des Handtuchhalters oder dergleichen angepaßt ist und mit dieser im zusammengesetzten Zustand zusammenwirkt.
6. Befestigungselement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelelement als Hohlzylinder ausgebildet ist.
7. Befestigungselement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Begrenzung des Mittelelementes (12) ein Vieleck bildet und zumindest abschnittsweise einen Hohlraum (14) umschließt.
8. Befestigungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelelement (12) als Hohlquader ausgebildet ist,
9. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Halteelement (4, 6, 8, 10) an dem Mittelelement (12) vorzugsweise flexibel angelenkt ist.
10. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Halteelement (4, 6, 8, 10) an wenigstens einer äußeren Begrenzungskante des Mittelelementes (12) angelenkt ist.
11. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Halteelement (4, 6, 8) hakenförmig ausgebildet ist.
12. Befestigungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken aus zwei in einem etwa 90°-Winkel zueinander angeordneten Abschnitten (18, 20) des Haltelementes (6, 8) gebildet wird.
13. Befestigungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken aus wenigstens drei jeweils in einem etwa 90°-Winkel zueinander angeordneten Abschnitten (16) des Halteelementes (4) gebildet wird.
14. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Halteelement (10) eine Aussparung (24), vorzugsweise in Form eines Langlochs (24) oder eine zumindest annähernd kreisförmige Aussparung, zur Befestigung des Befestigungselementes an einem stiftförmigen Element oder dergleichen aufweist.
15. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Halteelement (10) wenigstens einen Rastvorsprung (22) zur Bildung einer Rastverbindung mit einem Zusatzbefestigungselement im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes aufweist.
16. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (4, 6, 8, 10) zumindest abschnittsweise flexibel ausgebildet ist.
17. Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im gebrauchsfertigen Zustand des Befestigungselementes (2) nicht benötigte Halteelemente (4, 6, 8, 10) von dem Mittelelement (12) abtrennbar sind.
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