DE20000506U1 - Anschlussleiste der Telekommunikationstechnik - Google Patents
Anschlussleiste der TelekommunikationstechnikInfo
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Description
80 946 p6/bn
Quante AG
Uellendahler Str. 353 D-42109 Wuppertal
Die Erfindung betrifft eine Anschlussleiste der Telekommunikationstechnik, die in neuartiger Weise mit einem integrierten Erdungselement versehen ist.
Auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnik ist es erforderlich, diejenigen Bauteile oder Geräte, die den Anschlussleisten nachgeschaltet sind, vor Überspannungen zu schützen. Zu diesem Zweck sind sogenannte Überspannungsschutzmagazine bekannt, die auf die Anschlussleiste aufgesteckt werden und in dem Fall, dass eine Überspannung auftritt, den entstehenden hohen Strom auf Erde ableiten. Darüber hinaus wird es angesichts der vermehrten Vermittlung von Daten im Bereich der Daten- und Fernmeldetechnik mit hohen Übertragungsraten zunehmend erforderlich, die verwendeten Anschlussleisten gegen die Abstrahlung elektromagnetischer Strahlung abzuschirmen. Zu diesem Zweck sind metallene Schirmbauteile vorgesehen, die mit Erde verbunden werden müssen.
Zur Verbindung von Uberspannungsableitermagazinen mit Erde ist es für die von der Anmelderin angebotenen Anschlussleisten mit der Bezeichnung "SID" bekannt, an beiden
seitlichen Randbereichen eine Öffnung vorzusehen, durch die im aufgesteckten Zustand ein seitlicher Erdkontakt des Überspannungsschutzmagazins hindurchreicht, so dass er mit einem Trägersystem, auf das die Anschlussleiste aufgerastet ist, elektrisch leitend in Verbindung steht. Hierdurch können die im Fall von Überspannungen auftretenden hohen Ströme auf Erde abgeleitet werden.
Bei dem unter der Bezeichnung "LSA+" bekannten System werden die Anschlussleisten auf einzelne Laschen eines Trägersystems aufgesteckt. Im aufgesteckten Zustand befinden sich diese Laschen an beiden seitlichen Randbereichen der Leisten an einer vergleichsweise hohen Stelle. Aus diesem Grund müssen die seitlichen Erdkontakte eines aufsteckbaren Überspannungsschutzmagazins nicht vollständig durch die Leiste hindurchtreten, sondern kontaktieren über vergleichsweise kurze Kontakte die an dem jeweiligen seitlichen Randbereich befindliche Lasche des Trägersystems.
Aus der DE 298 02 727 Ul der Anmelderin ist es bekannt, ein Überspannungsschutzmagazin an jedem seitlichen Rand mit einem Kontaktelement zu versehen, das zwei Kontakte aufweist, so dass unterschiedliche Trägersysteme kontaktiert werden können. Zu diesem Zweck weist eine damit versehbare Anschlussleiste zwei Öffnungen oder Aussparungen auf, um das Durchtreten der beiden Erdkontakte des Kontaktelements zu dem jeweils verwendeten Trägersystem zu ermöglichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussleiste der Telekommunikationstechnik mit einfachen Maßnahmen so anzupassen, dass auf einfache Weise ein Überspannungsschutz vorgesehen werden kann, und Schirmbauteile mit Erde verbunden werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Maßnahmen nach dem Anspruch 1.
Demzufolge ist in die erfindungsgemäße Anschlussleiste in neuartiger Weise ein Erdungselement integriert. Dieses Erdungselement weist zum einen zumindest einen Kontaktbereich für eine elektrisch leitende Verbindung mit einem Überspannungschutzbauteil und/oder Schirmbauteilen auf. Mit anderen Worten reicht bei Verwendung der neuartigen Anschlussleiste der Erdkontakt eines Überspannungsschutzmagazins nicht mehr durch die Leiste hindurch und bis zu dem Trägersystem, sondern das Überspannungsschutzmagazin kann - im übrigen unabhängig von der Art des Trägersystems - derart gestaltet werden, dass seine Erdkontakte den Kontaktbereich des integrierten Erdungselements der erfindungsgemäßen Anschlussleiste kontaktieren. Hierdurch muss zum einen nicht mehr das Überspannungsschutzmagazin an unterschiedliche Trägersysteme angepasst werden oder durch einen doppelten Erdkontakt flexibel verwendbar ausgeführt werden, sondern kann an die Gestaltung der erfindungsgemäßen Anschlussleiste mit dem integrierten Erdungselement angepasst werden. Für diese Art einer Anschlussleiste ist somit unabhängig von dem Trägersystem nur eine Bauart eines
ÜberspannungsSchutzbauteils erforderlich.
ÜberspannungsSchutzbauteils erforderlich.
Ferner kann der Kontaktbereich des in die Anschlussleiste integrierten Erdungselements derart gestaltet und angeordnet sein, dass er der elektrisch leitenden Verbindung mit Schirmbauteilen dient. Hierdurch können auf besonders einfache Weise ein oder mehrere Schirmbauteile, die miteinander elektrisch leitend verbunden sein können, auf Erde gelegt werden.
Dies erfolgt in einer flexiblen Art und Weise mittels des erfindungsgemäßen, integrierten Erdungselements dadurch, dass dieses zumindest zwei Kontakte für die Ausbildung einer
elektrisch leitenden Verbindung mit zwei unterschiedlichen Trägersystemen der Telekommunikationstechnik aufweist. Mit anderen Worten ist an zumindest zwei unterschiedlichen Stellen ein Kontakt zur Kontaktierung mit einem Trägersystem vorgesehen, so dass die Leiste auf unterschiedliche Trägersysteme aufrastbar ist und in jedem Fall der hierfür vorgesehene Kontakt des integrierten Erdungselements eine elektrisch leitende Verbindung mit Erde herstellt.
Hierdurch wird anders als im Stand der Technik nicht ein Überspannungsschutzmagazin flexibel für unterschiedliche Trägersysteme verwendbar gestaltet, sondern die Anschlussleiste selbst. Zu diesem Zweck weist sie Verriegelungseinrichtungen auf, die eine Verriegelung mit unterschiedlichen Trägersystemen ermöglichen. Wie erwähnt, wird durch das erfindungsgemäße, integrierte Erdungselement mit unterschiedlichen Kontakten für unterschiedliche Trägersysteme stets gewährleistet, das die Anschlussleiste, insbesondere deren Schirmbauteile, mit Erde verbunden sind. Ein lediglich an die Anschlussleiste und nicht an das Trägersystem angepasstes Überspannungsschutzbauteil wird mit dem Kontaktbereich des Erdungselements kontaktiert und ist somit stets zuverlässig mit Erde verbunden.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Für die Form des integrierten Erdungselements hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dieses weitgehend U-förmig zu gestalten, wobei der mittlere Verbindungssteg den Kontaktbereich für die elektrisch leitende Verbindung mit dem Erdkontakt eines Überspannungsschutzbauteils und/oder mit Schirmbauteilen aufweist. Die Schenkel des U weisen die Kontakte für die elektrisch leitende Verbindung mit unterschiedlichen Trägersystemen auf. Hierbei können die beiden Schenkel, an unterschiedliche Trägersysteme angepasst, entsprechend unterschiedlich lang gestaltet sein. Die
bevorzugte U-Form des Erdungselements bietet den Vorteil, dass in dem seitlichen Randbereich, in dem das Erdungselement üblicherweise angeordnet ist, zwischen den beiden Schenkeln des U die für die Verrastung mit den verschiedenen TrägerSystemen erforderlichen Verriegelungseinrichtungen einen ausreichenden Platz finden.
Für die zuverlässige Verbindung der Kontakte des erfindungsgemäßen Erdungselements mit Erde bietet es Vorteile, wenn für jedes Trägersystem, mit dem das Erdungselement kontaktierbar ist, zwei getrennte Kontakte vorgesehen sind. Mit anderen Worten erstrecken sich gewissermaßen parallel zueinander zwei Kontakte an einer geeigneten Stelle in Richtung eines Trägersystems, beispielsweise in Richtung zu dem oberen Rand eines wannenförmigen Trägersystems. An einer weiteren Stelle, beispielsweise in einem höheren Bereich der Anschlussleiste und beispielsweise in Richtung der Außenseite versetzt, erstrecken sich parallel zueinander zwei weitere Erdkontakte, die der Verbindung mit einem anderen Trägersystem, beispielsweise mit den Laschen des Systems LSA+ dienen. Hierdurch kann stets zuverlässig eine Kontaktierung mit dem Trägersystem gewährleistet werden. Darüber hinaus entsteht hierdurch für das erfindungsgemäSe Erdungselement eine vorteilhafte Symmetrie.
Für die Kompatibilität mit üblichen Trägersystemen der Telekommunikationstechnik, auf welche die erfindungsgemäße Anschlussleiste aufsteckbar ist, ist es vorteilhaft, wenn das zumindest eine integrierte Erdungselement an einem seitlichen Rand der Anschlussleiste vorgesehen ist. Hierdurch ergibt sich für das Erdungselement ein besonders einfacher Aufbau, weil sich in den Randbereichen der Anschlussleiste diejenigen Abschnitte des Trägersystems befinden, über welche die Kontaktierung zwischen dem integrierten Erdungselement und dem Trägersystem erfolgen kann.
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Angesichts der vorangehend beschriebenen Überlegungen wird darüber hinaus bevorzugt, dass bei der neuartigen Anschlussleiste an beiden seitlichen Rändern jeweils ein Erdungselement vorgesehen ist. Hierdurch kann der auf Erde abzuleitende Strom beispielsweise an beiden Seiten über die Wände eines wannenartigen Trägersystems oder die jeweilige Schiene eines aus Schienen bestehenden Trägersystems abgeleitet werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von beispielhaft in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussleiste mit nachrüstbaren Schirmbauteilen:;
Fig. 2 ein Paar von Erdungselementen der erfindungsgemäßen Anschlussleiste in einer ersten Ausführungsform;
Fig. 3 ein Paar von Erdungselementen der erfindungsgemäßen Anschlussleiste in einer zweiten Ausführungsform; und
Fig. 4 eine Ausschnittdarstellung eines Erdungselements gemäss der zweiten Ausführungsform.
Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, besteht die erfindungsgemäße Anschlussleiste 10 aus einem Ober- 12 und einem Unterteil 14, die im zusammengesteckten und miteinander verrasteten Zustand die beiden Erdungselemente 16 zwischen sich fixieren. In diesem Endzustand der erfindungsgemäßen Anschlussleiste 10
sind nur noch die Beinchen der Erdungselement 16, die nachfolgend genauer beschrieben sind, von außen sichtbar.
Wie in Fig. 1 ferner angedeutet ist, ist das gezeigte Ausführungsbeispiel der neuartigen Anschlussleiste 10 durch verschiedene Schirmbauteile derart nachrüstbar, dass eine vollständig geschirmte Anschlussleiste geschaffen werden kann. Hierzu sind sogenannte Zwischenbleche 18 vorgesehen, die von der Oberseite her in Kammern eingesteckt werden können, die zwischen Kontaktpaaren vorgesehen sind. An den Seitenflächen der Leiste ist zum einen ein Abdeckbauteil und zum anderen ein sogenannter Kabelschirm 22 zur Schirmung der Anschlussleiste und der daran angeschlossenen Kabeladern vorgesehen. Schließlich weist die gezeigte Ausführungsform auf der Kabelseite ein Abdeckbauteil 24 auf, das sich von beiden Seiten jeweils zur Oberseite erstreckende Kabelführungskanäle besitzt. In dem gezeigten Fall ist der Kabelschirm 22 mit einem sich quer zu seiner Blechebene in Richtung der Anschlussleiste erstreckenden und aus zwei Kontaktschenkeln bestehenden Kontakt 26 versehen, der in einem bestimmten Bereich des Erdungselements 16 eine elektrische Verbindung zu diesem herstellt, was nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 4 noch genauer beschrieben ist.
In Fig. 2 ist das Paar von Erdungselementen 16, die zueinander identisch gestaltet sind und gewissermaßen spiegelbildlich in der Anschlussleiste 10 angeordnet sind, einzeln gezeigt. Die Erdungselemente 16 sind im wesentlichen U-förmig gestaltet und weisen in dem gezeigten Fall einen Verbindungssteg 2 8 sowie zwei Paare von Beinchen 3 0 auf, die sich von dem Verbindungssteg in Richtung eines (nicht gezeigten) Trägersystems der Telekommunikationstechnik erstreckende und an deren Ende ausgebildete Kontakte aufweisen. Die Beinchen sind aus der Blechebene des Verbindungssteges 28 abgewinkelt. An einer der Leistenmitte näheren Stelle erstrecken sich zwei Beinchen 30 nach unten, die der Kontaktierung des Erdungselements mit dem unter der
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Bezeichnung SID bekannten Trägersystem der Anmelderin dienen. Die Beinchen 30 weisen an ihrem freien Ende jeweils einen Kontakt 40 auf, der durch zwei parallele Kontaktschenkel gebildet wird, die in dem gezeigten Fall im Bereich ihres vorderen Endes derart ausgebildet sind, dass sie an dieser Stelle einen kleineren Durchgang zwischen einander definieren als im weiteren Verlauf, so dass ein Klemmkontakt ausgebildet wird. Die Beinchen 30 sind in ihrem Verlauf bis zu dem Verbindungssteg 28 im wesentlichen umgekehrt L-förmig gestaltet.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel erstreckt sich von dem kürzeren Schenkel des L parallel zu dem längeren Schenkel des L der Beinchen 30 jeweils ein weiteres Beinchen 32 mit einem daran ausgebildeten Kontakt 42 nach unten. Diese Kontakte 42 befinden sich an der zusammengesetzten Anschlussleiste 10 an einer Stelle, an der sie das bekannte LSA+ Trägersystem, insbesondere deren Laschen, auf welche die Anschlussleisten aufgerastet werden, kontaktieren. Somit besteht mittels des gezeigten Erdungselements 16 die Möglichkeit, sämtliche Bauteile, die beispielsweise im Bereich des Verbindungsstegs 28, was nachfolgend noch genauer beschrieben wird, mit dem Erdungselement 16 in elektrisch leitender Verbindung stehen, zuverlässig mit Erde zu verbinden. Das an dem gegenüberliegenden Rand vorgesehene Erdungselement, das ebenfalls in Fig. 2 gezeigt ist, ist zu dem vorangehend beschriebenen identisch und in einer spiegelbildlichen Ausrichtung in der Anschlussleiste 10 angebracht.
Die alternative, in Fig. 3 gezeigte Ausführungsform eines in eine Anschlussleiste 10 integrierten Erdungselements 16 ergibt sich aus der Ausführungsform von Fig. 2 im wesentlichen dadurch, dass von jedem der beiden Paare von Beinchen 30, 32 nur ein einziges Beinchen 30, 32 eines jeden Paares vorgesehen ist. Dementsprechend weist das in Fig. 3 links dargestellte Erdungselement 16 ein in dem gezeigten Fall links ausgebildetes L-förmiges Beinchen 30 und ein an
der gegenüberliegenden Seite des Verbindungsstegs 28 vorhandenes, kürzeres und weiter außen liegendes Beinchen 32 auf. Dies gilt in gleicher Weise für das in Fig. 3 rechts dargestellte Erdungselement 16, das nunmehr zu dem linken Erdungselement 16 nicht identisch ist, sondern sich gewissermaßen durch Spiegelung desselben ergibt. In dem gezeigten Fall weist das rechtere Erdungselement dementsprechend an der linken, inneren Seite das längere Beinchen 30 und an der rechten, äußeren Seite das kürzere Beinchen 32 auf. Auch in dieser Ausführungsform lässt sich durch Einbau eines oder beider Erdungselemente 16 gemäss Fig. 3 zwischen Ober- und Unterteil der Anschlussleiste 10 eine Anschlussleiste realisieren, bei der über den Verbindungssteg 2 8 sämtliche damit elektrisch leitend verbundenen Bauteile mit Erde verbunden werden können.
In Fig. 4 ist gezeigt, wie verschiedene Kontaktbereiche des Verbindungsstegs 28 hierfür genutzt werden. An einem mittleren, oberen Bereich ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Kontaktbereich 34 vorgesehen, welcher der elektrischen Verbindung mit dem Erdkontakt eines Uberspannungsablextermagazins dient. Wie eingangs ausgeführt, muss ein derartiges Uberspannungsablextermagazin lediglich an die damit zu bestückende Anschlussleiste 10 mit den integrierten Erdungselementen 16 angepasst sein. Die erforderliche Flexibilität im Hinblick auf unterschiedliche Trägersysteme wird durch die unterschiedlichen Erdkontakte des integrierten Erdungselements 16 verwirklicht. Zu diesem Zweck sind bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel des Erdungselements 16 zusätzlich in den seitlichen Bereichen des Verbindungsstegs 2 8 Kontaktbereiche 3 6 vorgesehen, an denen in dem gezeigten Fall beispielsweise das Schirmbauteil 22 mittels des entsprechend gestalteten Kontakts 26 (vgl. Fig. 1) kontaktiert wird. Hierdurch kann folglich nicht nur der von einem Uberspannungsablextermagazin auf Erde abzuleitende Strom, sondern auch der Strom, der infolge der in dem Schirmbauteil 22 induzierten Spannung entsteht, zuverlässig
auf Erde abgeleitet werden. Es sei noch angemerkt, dass der zwischen den Beinchen 30 und 32 ausgebildete Abstand A in vorteilhafter Weise so gewählt werden kann, dass sich in diesem Bereich der erfindungsgemäßen Anschlussleiste 10 die für die Verriegelung mit einem Trägersystem der Telekommunikationstechnik erforderlichen Verriegelungsbauteile einschließlich Betätigungselementen und dergleichen unterbringen lassen.
Claims (5)
1. Anschlussleiste (10) der Telekommunikationstechnik mit zumindest einem integrierten Erdungselement (16), das zumindest einen Kontaktbereich (34, 36) zur Ausbildung einer elektrisch leitenden Verbindung mit einem Überspannungsschutzbauteil und/oder einem Schirmbauteil (20, 22) und zumindest zwei Kontakte (40, 42) zur Ausbildung einer elektrisch leitenden Verbindung mit zwei unterschiedlichen Trägersystemen der Telekommunikationstechnik aufweist.
2. Anschlussleiste (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Erdungselement (16) weitgehend U-förmig gestaltet ist, wobei der Verbindungssteg (28) den zumindest einen Kontaktbereich (34, 36) aufweist, und die Schenkel (30, 32) die Kontakte (40, 42) aufweisen.
3. Anschlussleiste (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zumindest zwei Kontakte (40, 42) zur Ausbildung einer elektrisch leitenden Verbindung mit unterschiedlichen Trägersystemen vorgesehen sind.
4. Anschlussleiste (10) nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Erdungselement (16) an einem seitlichen Rand der Anschlussleiste (10) vorgesehen ist.
5. Anschlussleiste (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden seitlichen Rändern jeweils ein Erdungselement (16) vorgesehen ist.
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Effective date: 20080403 |
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