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DE1933018C3 - Riegel - Google Patents

Riegel

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Publication number
DE1933018C3
DE1933018C3 DE19691933018 DE1933018A DE1933018C3 DE 1933018 C3 DE1933018 C3 DE 1933018C3 DE 19691933018 DE19691933018 DE 19691933018 DE 1933018 A DE1933018 A DE 1933018A DE 1933018 C3 DE1933018 C3 DE 1933018C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
slide
tongue
front guide
pressure piece
Prior art date
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Expired
Application number
DE19691933018
Other languages
English (en)
Other versions
DE1933018B2 (de
DE1933018A1 (de
Inventor
Manfred Fader
Peter Simon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FA KARL SIMON 7234 AICHHALDEN
Original Assignee
FA KARL SIMON 7234 AICHHALDEN
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Filing date
Publication date
Application filed by FA KARL SIMON 7234 AICHHALDEN filed Critical FA KARL SIMON 7234 AICHHALDEN
Priority to DE19691933018 priority Critical patent/DE1933018C3/de
Publication of DE1933018A1 publication Critical patent/DE1933018A1/de
Publication of DE1933018B2 publication Critical patent/DE1933018B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1933018C3 publication Critical patent/DE1933018C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05CBOLTS OR FASTENING DEVICES FOR WINGS, SPECIALLY FOR DOORS OR WINDOWS
    • E05C1/00Fastening devices with bolts moving rectilinearly
    • E05C1/02Fastening devices with bolts moving rectilinearly without latching action
    • E05C1/04Fastening devices with bolts moving rectilinearly without latching action with operating handle or equivalent member rigid with the bolt

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • Adjustable Resistors (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Riegel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem bekannten Riegel dieser Art (DE-GM 18 44 247) ist zum einfachen Einsetzen des Riegels in das Gehäuse die Schieberzunge elastisch, so daß sie unter elastischem Abbiegen in die ihr zugeordnete vordere Führung des Gehäuses eingesteckt werden kann. Dieser Riegel hat zwar den Vorteil, daß der Schieber in das Gehäuse nach dessen vollständiger Herstellung nachträglich eingesetzt werden kann und es danach keinerlei zusätzlicher Maßnahmen mehr bedarf, um den Schieber im Gehäuse zu halten, jedoch kann man den Schieber auf dieselbe Weise aus dem Gehäuse wieder herausnehmen, so daß dies beispielsweise spielende Kinder tun können und den Schieber verlieren oder verlegen. Die starke elastische Biegsamkeit der Schieberzunge ermöglicht es ferner, sie auch in ihrer Verriegelungsstellung durch das durch sie verriegelte Teil, beispielsweise eine Möbeltür, in Öffnungsrichtung der Tür zu verbiegen und es besteht dann die Gefahr, daß infolge des hierdurch vorgetäuschten Öffnungsbeginns der Versuch des weiteren öffnens mit größerer Kraft durchgeführt und hierdurch die Schieberzunge unter Freigabe der Tür vollends aufgebogen wird. Auch muß der Schieber infolge der beträchtlichen elastischen Biegsamkeit der Schieberzunge in seinem mittleren Bereich zur Versteifung verstärkt sein, was zusätzlichen Materialaufwand erforderlich macht.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, einen Riegel für Türen od. dgl. der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Schieber ebenfalls in das bereits fertiggestellte Gehäuse im ganzen nachträglich eingesetzt werden kann, ohne daß es danach noch der Anbringung von Halterungen für den Schieber bedarf, wobei jedoch das Einsetzen des Schiebers ohne Verbiegen der Schieberzunge möglich sein soll, so daß der Schieber im ganzen starr sein kann. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Gehäuse des Riegels so stark elastisch biegsam ausgebildet ist, daß die Schieberzunge des Schiebers in die vordere Führung des Gehäuses unter alleinigem Verbiegen des Gehäuses einsetzbar ist.
Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme kann der Schieber ohne weiteres starr ausgebildet sein, vorzugsweise aus preislich günstigem Eisenband hergestellt sein. Da die dem Einsetzen des Riegels dienende Elastizität des Gehäuses durch dessen Befestigung an
dem betreffenden Möbelteil od. dgL verlorengeht, weil sich dann der Gehäuseboden nicht mehr aufbiegen läßt, läßt sich der Schieber nach erfolgter Befestigung des Gehäuses am betreffenden Möbelteil od. dgL nicht mehr demontieren, so .daß die Gefahr mutwilliger Herausnahme aus dem Gehäuse nicht mehr besteht- Auch kann der Riegel größeren Belastungen als bei elastischer Schieberzunge standhalten. Dennoch hat der Riegel eine äußerst einfache, billig herstellbare Bauart und eignet sich als billiger Massenartikel.
Geeignete elastische Kunststoffe für das Gehäuse des erfindungsgemäßen Riegels sind beispielsweise das unter dem Handeisnamen Delrin von der Firma DUPONT vertriebene Polyoxylmethylen, Polyamid oder Polyäthylen.
In den Unteransprüchen sind zweckmäßige Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Riegels beschrieben.
Da beim erfindungsgemäßen Riegel der Schieber außerhalb seiner Schieberzunge keine, zusätzlichen Material verdickung zu seiner Versteifung bedarf, kann der Schieber bevorzugt aus einem einstückigen, winklig gebogenen Metallstreifen bestehen, dessen langer Schenkel die Schieberzunge und dessen kurzer Schenkel die Handhabe bildet Im Falle einstückiger Ausbildung des Gehäuses kann dann der Riegel aus nur zwei einstückigen Teilen bestehen, nämlich dem Gehäuse und dem Schieber, wenn man, was ohne weiteres möglich ist, auf eine gesonderte Feder zur Belastung des Schiebers zwecks ausreichender Reibung im Gehäuse verzichtet. Da solche Federn die Herstellung verteuern, ferner brechen oder korrodieren können und zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Montage erfordern und auch kompliziertere Gestaltungen des Gehäuses erforderlich machen, ist es äußerst vorteilhaft, wenn man sie weglassen kann. Dies ist beim erfindungsgemäßen Riegel besonders leicht zu realisieren, da sein Gehäuse aus elastischem Kunststoff besteht. Es kann deshalb ohne weiteres so ausgebildet sein, daß die Schieberzunge an den sie führenden Gehäuseteilen reibungsschlüssig anliegt, so daß auf gesonderte Federn verzichtet werden kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist hierzu vorgesehen, daß ein Teilbereich des die Schieberzunge führenden Gehäusebodens als Federzunge ausgebildet ist, die sich federnd an die Unterseite der Schieberzunge andrücken kann. Auch kann zum selben Zweck am Gehäuseboden im Längsabstand hinter der vorderen Führung für die Schieberzunge ein mit einem rückwärtigen Bereich der Unterseite der Schieberzunge zusammenwirkendes Druckstück vorgesehen sein, das bei Anlage der Schieberzunge an ihm diese in der vorderen Führung verkantet. Durch die Verkantung der Schieberzunge wird der Anlagedruck der Schieberzunge an die Kanten seiner vorderen Gehäuseführung, an die er rur Anlage kommt, durch Hebelwirkung verstärkt, da das Druckstück im Längsabstand von der vorderen Führung angeordnet ist. Durch diese Hebelwirkung läßt sich die Reibung der Schieberzunge im Gehäuse erheblich verstärken. Der Verstärkungsgrad kann durch geeignete Wahl des Abstandes zwischen den zur Anlage an die t>o Schieberzunge kommenr1·^ Kanten der vorderen Führung und dem Abstand des Druckstückes von der vorderen Führung in weiten Grenzen eingestellt werden. Da die Schieberzunge auch bei weitgehender Starrheit meist noch etwas elastisch biegsam ist, weil b5 beispielsweise selbst Eisen etwas elastisch ist, kann sich die Schieberzunge zwischen den genannten drei Anlagestellen etwas elastisch verformen und so kann ihre Eigenelastizität an dem Zustandekommen einer gleichmäßigen Reibung im Gehäuse mitwirken.
Vorteile der vorbeschriebenen Federzunge bzw. des Druckstückes des Gehäuses sind auch, daß die Größe der Reibung des Schiebers im Gehäuse auch nach langen Standzeiten praktisch unverändert bleibt and von normalen Abnützungen der an die Schieberzunge zur Anlage kommenden Gehäuseteile nahezu unabhängig ist und daß auch relativ große Fertigungstoleranzen zulässig sind.
Vorteilhaft kann das Druckstück unterhalb der für die Handhabe des Schiebers vorgesehenen Gehäuseöffnung angeordnet sein, vorzugsweise sich ungefähr über die Länge dieser Gehäuseöffnung erstrecken und so gleichzeitig die der Gehäuseöffnung gegenüberliegende Gehäuseunterseite gegen Durchsicht durch das Gehäuse hindurch verblenden. Bei dieser Stellung des Druckstückes hat es bei einem als Winkelstück ausgebildeten Schieber auch einen maximalen Abstand von der an der vorderen Gehäuseöffnung des Gehäuses angeordneten bodenseitigen Kante der vorderen Führung für die Schieberzunge, was besonders günstig ist.
Ferner ist es im allgemeinen besonders vorteilhaft, wenn das Druckstück als Auflaufstück ausgebildet ist, auf das die Schieberzunge in Längsrichtung aufläuft, wenn sie aus ihrer vordersten Stellung zurückgeschoben wird. Die Schieberzunge liegt dann in ihrer vordersten Stellung nicht auf dem Druckstück auf, sondern wird lediglich durch die vordere Führung mit Spiel gehalten, so daß in dieser Stellung der Schieberzunge diese mit Spiel in dem Gehäuse gehalten ist und sie keine ständig wirkenden Druckkräfte auf ihre Führungsstellen des Gehäuses ausübt, was unter anderem im Hinblick auf eine eventuelle Materialhysteresis des Gehäusematerials günstig ist, da in der druckfreien Stellung der Schieberzunge sich das Gehäusematerial von vorangehenden Hysteresiserscheinungen wieder erholen kann.
In der Zeichnung ist ein bevorzugstes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Riegel gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 eine bodenseitige Ansicht des Riegels nach Fig.l,
F i g. 3 einen Längsschnitt durch den Riegel nach den F i g. 1 und 2 bei vorgeschobenem Schieber,
F i g. 4 einen Längsschnitt entsprechend F i g. 3, wobei jedoch der Schieber in seiner zurückgezogenen Stellung dargestellt ist,
Fig. 5 eine Vorderansicht des Riegels nach den F i g. 1 bis 4,
Fig. 6 einen Schnitt durch den Riegel nach Fig.4 gesehen entlang der Schnittlinie VI-Vl,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch den Riegel nach den vorangehenden Figuren, wobei jedoch das Gehäuse zum Einsetzen des Schiebers elastisch verbogen ist.
Der dargestellte Riegel besteht lediglich aus zwei jeweils einstückigen Teilen, nämlich einem aus dem Gehäuse 10 und zwei Einschlagzapfen 12 bestehenden Kunststoff-Formteil 9 und einem Schieber 11. Das Teil 9 besteht aus einem elastisch beschränkt biegbaren Kunststoff, so daß das Gehäuse 10 gemäß Fig.7 zum Einsetzen und Herausnehmen des Schiebers 11 vei bogen werden kann, um so eine besonders einfache Montage des Riegels und auch eine besonders einfache Herstellung seiner beiden Teile 9 und 11 zu ermöglichen. Der Schieber 11 besteht aus einem flachen Metallstreifen rechteckförmiEen Querschnittes, beispielsweise
einem oberflächenveredelten Eisenband. Seine Handhabe 13 ist hierbei lediglich durch rechtwinkelieges Abwinkein des rückwärtigen Endbereiches eines ursprünglich ebenen Streifens gebildet, so daß seine Schieberzunge 14 und die Handhabe 13 je einen Schenkel eines Winkelstückes bilden.
Das Gehäuse 10 weist eine Decke 15 mit einer rechteckförmigen Gehäuseöffnung 16 für die Handhabe 13 auf, wobei der vordere Rand 17 und die Rückwand 19 dieser öffnung 16 Anschläge für die Handhabe zur Begrenzung des Verschiebeweges des Schiebers 11 bilden. Das Gehäuse 10 weist ferner zwei an die Decke
15 angrenzende, durchgehende Längsseitenwände 20 und eine Rückwand 21 auf. Zur Führung der Schieberzunge 14 hat das Gehäuse 10 eine kanalförmige vordere Führung 22, deren Breite geringfügig größer als die Breite der Schieberzunge 14 und deren lichte Höhe etwas größer als die Höhe der Schieberzunge 14 ist. Der mit der Oberseite der Schieberzunge 14 zusammenwirkende Bereich der vorderen Führung 22 besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus zwei parallelen, sich in Längsrichtung der Schieberzunge 14 erstreckenden Führungsschienen 23 rechteckförmigen Querschnittes. Der untere Bereich 24 der vorderen Führung 22 ist als ebene Gehäusebodenplatte ausgebildet. Die vordere Führung 22 reicht bis zu der Vorderseite des Gehäuses 10. Das rückwärtige Ende 25 der vorderen Führung 22 ist im Längsabstand von der Gehäuseöffnung 16 angeordnet. Die Gehäuseöffnung 16 hat ebenfalls eine Breite, die geringfügig größer als die Breite der Handhabe 13 ist. Die Breite der Handhabe 13 entspricht der Breite der Schieberzunge 14.
Unterhalb der Gehäuseöffnung 16 ist ein weiteres, als Federzunge ausgebildetes Gehäusebodenstück vorgesehen, das ein Druckstück 26 bildet und einstückig mit der Rückwand 19 der Gehäuseöffnung 16 verbunden ist und durch zwei sich zu seinem freien Ende 27 erstreckende, durchgehende Längsschlitze 29 eine blattfederartige Federzunge bildet. Seine der öffnung
16 zugewendete Oberseite (Bereich 30) ist in druckentlastetem Zustand (F i g. 3) etwas höher angeordnet als die ebene Fläche 31 der Bodenplatte der vorderen Führung 22, so daß das Druckstück 26 an der Schieberzunge 14 diese in der vorderen Führung 22 verkantend zur Anlage kommt. Dieselbe Wirkung könnte auch durch eine entsprechende Abkröpfung der Schieberzunge 14 auf das Druckstück 26 zu erreicht werden. Die Länge des Druckstückes 26 ist geringfügig kleiner als die Länge der Gehäuseöffnung 16 für die Handhabe 13, so daß der Schieber 11 gemäß F i g. 3 in seiner vordersten Stellung nicht auf diesem Druckstück 26 aufliegt. Wenn die Schieberzunge 14 aus dieser Stellung nach Fig.3 zurückgeschoben wird, läuft sie mit ihrer Unterseite auf das Druckstück 26 auf, so daß dieses ein Auflaufstück für die Unterseite der Schieberzunge 14 bildet und die Schieberzunge 14 in der vorderen Führung 22 gemäß Fig.4 so verkantet, daß sie an zwei im Längsabstand voneinander versetzt angeordneten festen Kanten (Anlagebereiche 32,33) der Führung 22 unter Druck zur Anlage kommt. Die Schieberzunge 14 ist dann in jeder Stellung, in welcher sie auf dem Druckstück 26 aufliegt, spielfrei und reibungsschlüssig in dem Gehäuse 10 geführt, wobei sie an insgesamt drei im Längsabstand voneinander angeordneten Bereichen 30, 32 und 33 des Gehäuses 10 unter Druck anliegt, von denen die Bereiche 32 und 33 praktisch starre Kanten bilden, während der Bereich 30 sich am elastisch biegbaren Druckstock 26 befindet. Der Bereich 33 entspricht hier den rückwärtigen Endkanten der beiden Führungsschie nen 23. Dieser Bereich 33 ist in Längsrichtung dei Schieberzunge 14 zwischen dem Bereich 32 und den Bereich 30 angeordnet, wodurch das elastische Druck stück 26 eine Hebelwirkung auf die Schieberzunge U ausübt, durch die sie an die Bereiche 32 und 3J angepreßt wird. Die Hebelwirkung und damit die Größe der Reibung der Schieberzunge 14 ist von den Längsabstand der Bereiche 32, 33 und dem Längsab
to stand des Bereiches 30 von dem Bereich 33 abhängig und kann durch geeignete Wahl dieser Längsabstände ir weiten Grenzen eingestellt werden. Es gilt hier, daß be vorgegebener Druckkraft des Druckstückes 26 die Reibung des Schiebers 11 im Gehäuse 10 umso größei ist, je größer der Längsabstand des Bereiches 33 vor dem Bereich 30 und je kleiner der Längsabstanc zwischen den Bereichen 32,33 ist
Insgesamt wird die Druckkraft des Druckstückes 2( durch die beschriebene Hebelwirkung in Bezug auf dk insgesamt erzielte Reibung erheblich verstärkt, so dal: bereits mit relativ kleinen Druckkräften eine wirkungs volle Reibung der Schieberzunge 14 erzielt wird.
Zwischen der vorderen Führung 22 und den Druckstock 26 ist der Boden des Gehäuses 10 offen, se daß die Schieberzunge 14 diesen Bereich frei überbrück und sich folglich unter dem Druck des Druckstückes 2( elastisch verbiegen kann. Dasselbe trifft für der zwischen den beiden Bereichen 32 und 33 liegender Schieberzungenbereich zu. Hierdurch wird, selbst wenr das Druckstock 26 nicht als Federzunge, sondern al; fester Bodenteil des Gehäuses 10 ausgebildet wäre erreicht, daß erhebliche Fertigungstoleranzen zulässig sind und trotz solcher Fertigungstoleranzen dei Schieber 11 mit der gewünschten Reibung im Gehaust 10 gelagert ist und auch eventuelle Abnutzungserschei nungen der mit seiner Oberseite und Unterseite zusammenwirkenden Gehäuseteile die Größe dei Reibung nicht störend vermindern.
Die in Längsrichtung im Abstand voneinandei angeordneten Einschlagzapfen 12 sind einstückig mil dem Bereich 24 der vorderen Führung 22 bzw. mil einem rückwärtigen Bereich 35 der Decke 15 verbun den. Diese Einschlagzapfen 12 dienen der Befestigung des Riegels in zugeordneten Bohrungen der Auflagefläehe, auf die der Riegel montiert wird. Diese Einschlagzapfen 12 weisen rotationssymmetrische Widerhakenprofile auf, so daß sie sich in den zugeordneter Bohrungen widerhakenförmig verkeilen, jedoch leichi in die Bohrungen eingeschlagen werden können. Das Widerhakenprofil ist durch ringförmige Nuten gebildet deren Profile sägezalhnförmig ausgebildet sind.
Wie aus einem Vergleich der Fig.3 und 4 zi erkennen ist, wird das als Federzunge ausgebildete Druckstück 26 beim Auflaufen der Schieberzunge 14 ir die in F: 3.4 dargestellte Stellung nach unten gedrückt in welcher es über die Unterseite des Gehäuses IC jedoch nicht übersteht, da in der in F i g. 3 dargestellter druckentlasteten Stellung des Druckstückes 26 seine bodenseitige Unterseite 36 gegenüber der übriger Unterseite des Gehäuses t. arsenkt angeordnet ist
Das Gehäuse 10 mit Einschlagzapfen 12 ist als einstückiges Kunstsiloff-Formteil hergestellt und kanr beispielsweise durch Spritzen hergestellt werden. Das Gehäusematerial ist beschränkt elastisch, so daß das Gehäuse 10 gemäß F i g. 7 zum Einsetzen des Schiebers 11 verbogen werden kann und dieser in Richtung des Pfeiles 39 durch die Gehäuseöffnung hindurch in die vordere Führung eingeschoben werden kann. Eine
Demontage k;inn einsprechend in umgekehrter Rich· lung erfolgen. Wenn der Riegel mil seinen Hinschlugzapfen an einer Türfassung od. dgl. befesligl ist. kann das (iehiiiise 10 nicht mehr verbogen werden, so daß dann der Schieber nicht mehr demontiert w erden kann.
Hici/ii 2 BIaI! Zeichnungen

Claims (14)

Patentansprüche:
1. Riegel mit einem biegsamen, vorzugsweise einstückigen Gehäuse aus Kunststoff und einem in ihm geradegeführten Schieber, der eine durch eine deckenseitige öffnung des Gehäuses hindurchragende Handhabe hat und in einer vorderen Führung des Gehäuses an seinen beiden Längsseiten, seiner Oberseite und seiner Unterseite geführt ist, und wobei zum Einsetzen des Schiebers in das Gehäuse die Schieberzunge in die vordere Führung des Gehäuses durch die deckenseitige Gehäuseöffnung hindurch einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) so stark elastisch biegsam ausgebildet ist, daß die Schieberzunge (14) des Schiebers (11) in die vordere Führung (22) des Gehäuses unter alleinigem Verbiegen des Gehäuses einsetzbar ist.
2. Riegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (Jl) aus einem einstückigen, winklig gebogenen flachen Metallstreifen besteht, dessen langer Schenkel die Schieberzunge (14) und dessen kurzer Schenkel die Handhabe (13) bildet.
3. Riegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teilbereich des die Schieberzunge (14) führenden Gehäusebodens als Federzunge ausgebildet ist, die sich federnd an die Unterseite der Schieberzunge (14) andrücken kann.
4. Riegel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseboden im Längsabstand hinter der vorderen Führung (22) ein mit einem rückwärtigen Bereich der Unterseite der Schieberzunge (14) zusammenwirkendes Druckstück (26) vorgesehen ist, das bei Anlage der Schieberzunge (14) an ihm diese in der vorderen Führung (22) verkantet.
5. Riegel nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federzunge das Druckstück (26) bildet.
6. Riegel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (26) unterhalb der deckenseitigen für die Handhabe (13) des Schiebers (11) vorgesehenen Gehäuseöffnung (16) angeordnet ist.
7. Riegel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (26) als Auflaufstück ausgebildet ist, auf das die Schieberzunge (14) reibungsschlüssig aufläuft, wenn sie aus ihrer vordersten Stellung zurückgeschoben wird.
8. Riegel nach einem der Ansprüche 4 — 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Anlage an die Schieberzunge (14) bestimmte Fläche des Druckstückes (26) höher als die ebenfalls zur Anlage an die Unterseite der Schieberzunge bestimmte Fläche (31) oder Flächen der vorderen Führung (22) angeordnet ist.
9. Riegel nach einem der Ansprüche 4—8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseboden zwischen dem Druckstück (26) und dem unteren Bereich (24) der vorderen Führung (22) offen ist.
10. Riegel nach einem der Ansprüche 4 — 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück (26) an der Rückwand (19) der Gehäuseöffnung (16) für die Handhabe (13) des Schiebers (11) angeordnet ist.
11. Riegel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der der Oberseite der Schieberzunge (14) zugewendete Bereich der vorderen Führung (22) des Gehäuses
eine Mehrzahl von sich in Längsrichtung des Gehäuses (10) erstreckende Führungsschienen (23) aufweist
12. Riegel nach einem der Ansprüche 4—11, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Führung (22) im Längsabstand von dem vorderen Rand (17) der von der Handhabe (13) des Schiebers (11) durchdrungenen vorderen Gehäuseöffnung (16) angeordnet ist.
13. Riegel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (10) zwei im Längsabstand voneinander angeordnete Einschlagzapfen (12) fest angeordnet sind.
14. Riegel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschlagzapfen (12) einstückig mit dem Gehäuse (10) sind.
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DE1933018B2 DE1933018B2 (de) 1980-03-20
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