DE19961925A1 - Antrieb - Google Patents
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Abstract
Ein Antrieb eine Antriebswelle, die aus zwei Wellenabschnitten (100, 101) besteht, die über eine ein Membranpaket (105) aufweisende Membrankupplung (104) verbunden sind. Das äußere Ende des Membranpaketes (105) ist mit einer Scheibe (109) verbunden, die an einer Stirnseite mit einer Verzahnung (110) versehen ist. Diese Verzahnung (110) greift unter axialer Vorspannung des Membranpaketes (105) in eine entsprechende Verzahnung (111) eines mit dem ersten Wellenabschnitt (100) verbundenen Flansches (112) ein. Zur Erzeugung der Vorspannung wirkt gegen die Scheibe (109) eine Andrückvorrichtung, die über eine Fernbedienung im Stillstand steuerbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Antrieb bestehend aus einer
Antriebswelle aus zwei Wellenabschnitten, die über eine ein
Membranpaket aufweisende Membrankupplung verbunden.
Der gattungsgemäße Antrieb dient dazu, eine Antriebswelle
elastisch anzutreiben. In einem Anwendungsfall eines solchen
Antriebes greift an den ersten Wellenabschnitt eine
Antriebsmaschine direkt an, während der zweite Wellenabschnitt
über eine Kupplung mit einem Zusatzantrieb verbunden ist. Fällt
bei einem solchen Antrieb die Antriebsmaschine aus, übernimmt
der Zusatzantrieb das Antreiben der Antriebswelle, in den
meisten Fällen allerdings mit einer verringerten Leistung. In
einem solchen Fall muß die Membrankupplung gelöst werden.
Ein bevorzugtes Anwendungsgebiet des gattungsgemäßen Antriebes
ist ein Schiffsantrieb, der als Antriebsmaschine einen
Zweitaktmotor oder einen Dieselmotor aufweist, der die
Propellerwelle antreibt. Bei einem bekannten Schiffsantrieb
dieser Art (DE-OS 197 29 046) enthält die Membrankupplung eine
Schraubverbindung aus konischen Schraubbolzen, die durch Muttern
gesichert sind. Durch ein Lösen dieser Schraubverbindung wird
die Membrankupplung entkuppelt. Hierzu ist eine zeitaufwendige
Handarbeit erforderlich.
In der noch nicht veröffentlichen deutschen Patentanmeldung 198 47 771.6
ist eine Trennvorrichtung zum Lösen der
Schraubverbindung der aus der DE-OS 197 29 046 bekannten
Membrankupplung beschrieben. Diese Trennvorrichtung besteht aus
einem axial auf der Propellerwelle verschiebbaren
Führungsflansch, der eine Schraubverbindung trägt. Diese
Schraubverbindung überbrückt die Schraubverbindung, die das
Membranpaket der Membrankupplung verbindet. Zum Entkuppeln der
Membrankupplung wird die Schraubverbindung der Trennvorrichtung
gelöst und der Führungsflansch auf der Propellerwelle
verschoben. Unter Anwendung diese Trennvorrichtung bleibt zwar
das Membranpaket stets fest verbunden, zum Lösen ist aber
weiterhin Handarbeit erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für einen
gattungsgemäßen Antrieb eine Trennvorrichtung zum Lösen der
Membrankupplung zu schaffen, die von Ferne zu bedienen ist.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Antrieb
erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei dem erfindungsgemäßen Antrieb wird die Verbindung der
Membrankupplung durch die Verzahnung und durch die axiale
Vorspannung des Membranpaketes hergestellt. Diese axiale
Vorspannung läßt sich durch eine hydraulische Andrückvorrichtung
aufbauen und lösen, die aus der Ferne zu betätigen ist.
Mehrere Ausführungsbeispiele sind in der Zeichnung dargestellt
und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Antriebswelle mit einer Membrankupplung und einer
Trennvorrichtung,
Fig. 2 die Trennvorrichtung in zwei Betriebszuständen und
Fig. 3 einen Schiffsantrieb.
Eine Antriebswelle ist aus zwei Wellenabschnitten 100, 101
aufgebaut. Der erste Wellenabschnitt 100 ist an seinem einen
Ende mit einem Antriebsflansch 102 versehen, an den direkt eine
nicht gezeigte Antriebsmaschine, z. B. ein Dieselmotor oder
vorzugsweise ein Zweitaktmotor angeflanscht ist. Auf dem zweiten
Wellenabschnitt 101 kann über eine elastische Kupplung 20 eine
Hohlwelle 30 befestigt sein. Die Hohlwelle 30 kann Zahnrad 103
tragen, das über ein Getriebe mit einem nicht gezeigten
Zusatzantrieb in Verbindung steht.
Die Verbindung der beiden Wellenabschnitte 100, 101 erfolgt über
eine Membrankupplung 104, die drehsteif aber in axialer Richtung
weich ist. Die Membrankupplung 104 enthält ein scheibenförmiges
Membranpaket 105, dessen innen liegendes Ende über Schrauben
zwischen zwei Flansche 106, 107 eingespannt ist, die an den
einander zugewandten Enden der Wellenabschnitte 100, 101
vorgesehen sind. Das radial außen liegende Ende des
Membranpaketes 105 ist über einen Gegenring 108 an eine
ringförmige Scheibe 109 geschraubt.
Wie im einzelnen aus der Fig. 2 zu erkennen ist, ist die Scheibe
109 an einer Stirnseite mit einer radialen Verzahnung 110
versehen, die vorzugsweise als spielfreie Hirth-Verzahnung
ausgebildet ist. Die Verzahnung 110 der Scheibe 109 ist
geeignet, in eine entsprechende Verzahnung 111 einzugreifen, die
an einem deckelförmigem Flansch 112 angebracht. Dieser
deckelförmige Flansch 112 ist an dem ersten Wellenabschnitt 100
befestigt.
Die Scheibe 109 und der Flansch 112 sind im Bereich der
Verzahnungen 110, 111 von zwei Schenkeln 114, 115 eines
bügelfömigen Ringes 113 übergriffen. Der bügelförmige Ring 113
ist mit dem Flansch 112 (Fig. 2) fest verbunden.
Auf der Außenseite eines der Schenkel des bügelförmigen Ringes
113 ist eine als hydraulische Zylinderanordnung 116 ausgebildete
Andrückvorrichtung befestigt. Der Kolben 117 der
Zylinderanordnung 116 wirkt direkt oder über den bügelförmigen
Ring 113 indirekt gegen die Scheibe 109. Durch eine Aktivierung
der Zylinderanordnung 116 fährt der Kolben 117 aus und bewirkt
eine axiale Vorspannung des Membranpaketes 105. In der
ausgerückten Stellung des Kolbens 117 und durch die dadurch
bewirkte Vorspannung des Membranpaketes 105 (oberes Teilbild in
Fig. 2) greift die Verzahnung 110 der Scheibe 109 in die
Verzahnung 111 des Flansches 112 ein. In dieser Stellung ist
über die Membrankupplung 104 eine Verbindung der beiden
Wellenabschnitte 100, 101 hergestellt. In der ausgerückten
Stellung ist der Kolben 117 in dem Zylinder mechanisch
blockiert, um die Membrankupplung 104 bei einen Ausfall des
Druckes in Eingriff zu halten.
Der Abstand der Innenseiten der Schenkel 114, 115 voneinander
ist mindestens um den Federweg des Membranpaketes 105 größer als
die radiale Dicke der Scheibe 109 und des Flansches 112 im
Bereich der Verzahnungen 110, 111. In der zurückgezogenen
Stellung des Kolbens 117 (unteres Teilbild in Fig. 2) wird die
Vorspannung des Membranpaketes 105 aufgehoben. Dadurch gelangen
die Verzahnungen 110, 111 von Scheibe 109 und Flansch 112 außer
Eingriff, so daß die beiden Wellenabschnitte 100, 101
voneinander getrennt sind.
Zu der Zylinderanordnung 116 sind Hydraulikleitungen 118
geführt, in den Ventile 119 angeordnet sind. Diese Ventile 119
sind fernbedienbar und nur im Stillstand angekoppelt. Bei
drehender Anlage ist der Kolben mechanisch blockiert, der im
Stillstand gelöst wird.
Außer für den Fall einer aus zwei Wellenabschnitten bestehenden
Antriebswelle ist die beschriebene Trennvorrichtung für die
Membrankupplung 104 eines Antriebes generell einsetzbar in
Wellenlagen, bei denen der Drehmomentfluß mittels Fernbedienung
unterbrochen werden soll. Ein bevorzugter Anwendungsfall sind
Einmotorenschiffe mit Zweitaktmotor, der direkt mit dem
Propeller über eine Wellenleitung verbunden ist. Ein solcher
Schiffsantrieb ist in der Fig. 3 dargestellt.
Die in Fig. 3 nicht dargestellte Antriebsmaschine eines
Schiffsantriebes, die ein Diesel-Langsamläufer oder vorzugsweise
eine Zweitaktverbrennungsmaschine ist, ist über den
antriebsseitigen, an der Druckwelle 2 (erster Wellenabschnitt)
angebrachten Flansch 1 und durch die Membrankupplung 104 mit
einer Propellerzwischenwelle 22 (zweiter Wellenabschnitt)
verbunden. Die Verbindung der Propellerzwischenwelle 22 mit der
eigentlichen Propellerwelle einschließlich des daran befestigten
Propellers ist hier nicht dargestellt. Wesentlich ist nur, daß
es sich hier um einen sogenannten Direktantrieb handelt, bei dem
die Einstellung der gewünschten Propellerdrehzahl über eine
Regelung der Drehzahl der Antriebsmaschine erfolgt. Die
Anordnung eines Getriebes zwischen Antriebsmaschine und
Propeller ist hier nicht erforderlich. Damit das Schiff auch bei
Ausfall der Antriebsmaschine weiterhin manövrierfähig bleibt,
ist ein Zusatzantrieb vorgesehen. Dieser besteht aus einer
wahlweise als Motor oder Generator zu betreibenden elektrischen
Maschine 40, die über eine Schaltkupplung 33 mit einem Getriebe
32 verbunden ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Getriebe
32 als zweistufiges Eingangsgetriebe ausgebildet und das große
Zahnrad 31 ist auf einer Hohlwelle 30 befestigt, welche die
Propellerzwischenwelle 22 umgreift. Die Verbindung des Getriebes
32 mit der Propellerzwischenwelle 22 erfolgt über eine
hochelastische Kupplung 20, die mittels eines ringförmigen
geteilten Flansches 21 mit der Propellerzwischenwelle 22
verbunden ist. Dazu weist die Propellerzwischenwelle 22
ebenfalls einen Flansch 23 auf.
Die Übertragung des Propellerschubes auf ein in der
Antriebsmaschine angeordnetes Drucklager (hier nicht
dargestellt) erfolgt über Vorwärtsdrucksteine 8 und
Rückwärtsdrucksteine 7. Die Vorwärtsdrucksteine 8 sind auf einer
dem antriebsseitigen Flansch 1 gegenüberliegenden Stirnfläche
des Flansches 13 der Druckwelle 2 befestigt. Die
Rückwärtsdrucksteine 7 sind auf einer dem Flansch 13 der
Druckwelle 2 zugewandten Stirnfläche eines Flansches 15 eines
Aufnahmebundes 5 befestigt. Der Aufnahmebund 5 ist auf einem auf
der Druckwelle 2 befestigten Gleitlager 16 axial verschiebbar
angeordnet. Der Aufnahmebund 5 ist auf dem zylindrischen Teil
mit einem Gewindeabschnitt 17 versehen. Auf diesem ist ein
Gewindering 6 drehbar angeordnet. Mit einer der Antriebsseite
abgewandten Stirnseite stützt sich der Gewindering 6 gegen die
Innenfläche eines glockenartig ausgebildeten Stützbundes 3 ab.
Der Stützbund 3 ist mittels Schrauben 18 mit dem
antriebsseitigen Flansch 1 fest verbunden. Die axiale
Verschiebung des Aufnahmebundes 5 erfolgt über eine Paßfeder 12,
die in einer Ausnehmung des zylindrischen Teiles des
Aufnahmebundes 5 eingelegt ist und in einer axial sich
erstreckenden Nut des Stützbundes 3 eingreift. Der Stützbund 3
ist über den zylindrischen Teil des Aufnahmebundes 5 und über
das Gleitlager 16 auf der Druckwelle 2 gelagert. Der Stützbund 3
besteht aus zwei Ringhälften, die über eine
Teilfugenverschraubung 19 miteinander verbunden sind. Die
Schmierung der Drucksteine 7, 8 erfolgt über im Stützbund 3, im
Aufnahmebund 5 und in der Druckwelle 2 angeordnete Kanäle 11,
die in Zwischenräumen münden, in denen die Drucksteine 7, 8
angeordnet sind.
Im Normalbetrieb sind die Drucksteine 7, 8 durch Drehung des
Gewinderinges 6 gegen die Flansche 1, 13 verspannt, so daß der
Propellerschub über diese Verbindung in das bereits erwähnte, in
der Antriebsmaschine angeordnete Drucklager eingeleitet wird.
Die Drehmomentübertragung übernimmt die in den Fig. 1 und 2
dargestellte und zuvor ausführlich erläuterte drehsteif aber
axial nachgebend ausgebildete Membrankupplung 104. Das
Membranpaket 105 der Membrankupplung 104 ist zwischen dem
Flansch 23 der Propellerzwischenwelle 22 einerseits und dem
Flansch 26 der Druckwelle 2 andererseits eingespannt. Die
erforderliche Verbindung der Membrankupplung 104 mit dem
Hilfsdrucklager erfolgt über Schrauben 34, die den
deckelförmigen Flansch 112 der Membrankupplung 104 mit dem
Stützkörper 3 verbinden.
Für den Notbetrieb wird der eingangs beschriebene Zusatzantrieb
aktiviert und der E-Motor 40 treibt über die eingeschaltete
Schaltkupplung 33 das Getriebe 32 und über die elastische
Kupplung 20 die Propellerzwischenwelle 22 an. Da dieser
Zusatzantrieb eine wesentlich geringere Leistung hat als die
Antriebsmaschine ist auch der Propellerschub entsprechend
verringert. Trotzdem muß dieser aber aufgenommen werden. Dies
geschieht in der Weise, dass mittels einer im Mantelbereich des
Stützbundes 3 eingelassenen Öffnung 9 die Verspannung gelöst
wird, indem der Gewindering 6 entgegengesetzt gedreht wird.
Zuvor muss die Schutzabdeckung 10 über der Öffnung 9 entfernt
werden. Darüber muß die Membrankupplung 104 in der oben näher
beschriebenen Weise gelöst werden, damit kein Drehmoment
zwischen Propellerzwischenwelle 22 und dem Stützbund 3
übertragen werden kann. Nach Wegfall der Verspannungen haben die
Drucksteine 7, 8 Spiel. Im Falle einer Vorwärtsfahrt im
Notbetrieb kommen die Vorwärtsdrucksteine 8 am stillstehenden
antriebsseitigen Flansch 1 zur Anlage und übertragen statisch
den verringerten Propellerschub. Die dabei entstehende
Reibungswärme muß abgeführt werden. Je nach zu übertragender
Leistung reicht eine Vollfüllung des Hilfsdrucklagers aus oder
es ist eine Druckschmierung über die bereits erwähnten Kanäle 11
erforderlich. Bei einer Rückwärtsfahrt im Notbetrieb kommt der
Flansch 13 der Druckwelle 2 an den Rückwärtsdrucksteinen 7 zur
Anlage und der verringerte Propellerschub wird über den
stillstehenden Aufnahmebund 5, Gewindering 6, Stützbund 3 und
dem damit verbundenen antriebsseitigen Flansch 1 in das in der
Antriebsmaschine angeordnete Drucklager geleitet.
Claims (5)
1. Antrieb bestehend aus einer Antriebswelle aus zwei
Wellenabschnitten (100, 101), die über eine ein Membranpaket
(105) aufweisende Membrankupplung (104) verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Ende des
Membranpaketes (105) mit einer Scheibe (109) verbunden ist,
die an einer Stirnseite mit einer Verzahnung (110) versehen
ist, die unter axialer Vorspannung des Membranpaketes (105)
in eine entsprechende Verzahnung (111) eines mit dem ersten
Wellenabschnitt (100) verbundenen Flansches (112) eingreift
und daß zur Erzeugung der Vorspannung gegen die Scheibe (109)
eine Andrückvorrichtung wirkt, die über eine Fernbedienung im
Stillstand steuerbar ist.
2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Andrückvorrichtung aus einer Hydraulikzylinderanordnung (116)
besteht, die außen an einem bügelförmigen Ring (113)
befestigt ist und deren Kolben (117) gegen die Scheibe (109)
wirkt, daß der bügelförmige Ring (113) mit zwei Schenkeln
(114; 115) die Scheibe (109) und den Flansch (112) im Bereich
der Verzahnung (110, 111) übergreift und an der Scheibe (109)
oder an dem Flansch (112) befestigt ist und daß der Abstand
der Schenkel (114, 115) voneinander um mindestens den
Federweg des Membranpaketes (105) größer ist als die radiale
Dicke der Scheibe (109) und des bügelförmigen Ringes (113) im
Bereich der Verzahnung (110, 111).
3. Antrieb nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kolben (117) in der ein- und ausgerückten Position mechanisch
blockierbar ist.
4. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verzahnung (110, 111) als radiale,
spielfreie Hirth-Verzahnung ausgebildet ist.
5. Schiffsantrieb bestehend aus einer Antriebsmaschine und einer
damit direkt verbundenen mit einem Propeller versehenen
Propellerwelle (22), deren Schub von einem Drucklager
aufgenommen wird, sowie einem Zusatzantrieb (40), bestehend
aus einer wahlweise als Generator oder Motor zu betreibenden
elektrischen Maschine, die über eine Schaltkupplung (33) mit
einem Getriebe verbunden ist und ein Zahnrad des Getriebes
die Propellerzwischenwelle (32) umschließt und mit ihr über
eine flexible Kupplung (20) verbunden ist, wobei zwischen
Getriebe (32) und der einen antriebsseitigen Flansch (1)
aufweisenden Antriebsmaschine auf einer Druckwelle (2) eine
spielfreie, lösbare und formschlüssige Verbindung angeordnet
und mit Vorwärtsdrucksteinen (8) und Rückwärtsdrucksteinen
(7) aufweisendes Hilfsdrucklager verknüpft ist, das bei
Hilfs- oder Notbetrieb des Schiffes aktivierbar ist, wobei
der entsprechend verringerte Propellerschub über das
Hilfsdrucklager auf ein in der Antriebsmaschine angeordnetes
Drucklager in den Schiffsrumpf eingeleitet wird, wobei eine
mit der Propellerzwischenwelle (22) und dem Hilfsdrucklager
verbundene drehsteife, aber axial weiche, ein Membranpaket
(105) aufweisende Membrankupplung (104) die spielfreie
formschlüssige Verbindung bildet und im Normalbetrieb das
Hilfsdrucklager mittels der Drucksteine (7, 8) gegen die
Flansche (1, 13) der Antriebsseite und der Druckwelle (2)
verspannt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Ende
des Membranpaketes 105 mit einer Scheibe 109 verbunden ist,
die an einer Stirnseite mit einer Verzahnung versehen ist,
die unter axialer Vorspannung des Membranpaketes 105 in eine
entsprechende Verzahnung eines mit dem ersten Wellenabschnitt
verbundenen Flansches 112 eingreift und daß zur Erzeugung der
Vorspannung gegen die Scheibe 109 eine Andrückvorrichtung
wirkt, die über eine Fernbedienung steuerbar ist.
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