DE19952607A1 - Verfahren und Kommunikationsnetz zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer - Google Patents
Verfahren und Kommunikationsnetz zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen TeilnehmerInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Kommunikationsnetz zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer. DOLLAR A Bestehende Kommunikationsnetze bestehen häufig aus Vermittlungseinrichtungen unterschiedlicher Hersteller, so dass das Implementieren neuer Dienstleistungsmerkmale aufwendig und teuer ist. DOLLAR A Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie ein Kommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen, mit dem es möglich ist, neue Dienstleistungsmerkmale schneller und kostengünstiger als bisher zu implementieren. DOLLAR A Dazu umfasst das Kommunikationsnetz (5) mehrere erste Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), die wenigstens einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen (40, 50), die wenigstens einem zweiten Hersteller zugeordnet sind, wobei wenigstens ein vorbestimmtes Leistungsmerkmal nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementiert ist. Die zweiten Vermittlungseinrichtungen sind in der Lage, unter Ansprechen auf ein angefordertes Dienstleistungsmerkmal, welches nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementiert ist, eine Verbindung zu einer der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) aufzubauen, um so dieses Dienstleistungsmerkmal auch den an diese zweite Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmern (41-43; 51-53) verfügbar zu machen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen
eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen
Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes sowie ein solches
Telekommunikationsnetz zur Durchführung des Verfahrens.
Durch die zunehmende Konkurrenz auf dem
Telekommunikationsmarkt wird es für die einzelnen
Netzbetreiber immer wichtiger, neue und innovative
Dienstleistungen rasch und kostengünstig den Kunden anbieten
zu können.
Um eine flächendeckende Versorgung der Kunden mit neuen
Leistungsmerkmalen über das Telekommunikationsnetz
sicherstellen zu können, müssen alle
Vermittlungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, die
neuen Leistungsmerkmale bereitstellen zu können. Die
Implementation neuer Dienstleistungen ist jedoch
zeitaufwendig und kostspielig, wenn das
Telekommunikationsnetz aus Vermittlungseinrichtungen
unterschiedlicher Hersteller besteht, wie dies beispielsweise
im Netz der Deutschen Telekom der Fall ist. Um in einem
solchen heterogenen Telekommunikationsnetz neue
Leistungsmerkmalen allen Teilnehmern anbieten zu können,
werden bisher die neuen Leistungsmerkmale in allen
Vermittlungseinrichtungen der unterschiedlichen Hersteller
implementiert.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe
zugrunde, das Einführen und Implementieren neuer
Leistungsmerkmale in ein Telekommunikationsnetz, welches aus
Vermittlungseinrichtungen unterschiedlicher Hersteller
besteht, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten.
Dieses technische Problem löst die Erfindung zum einen
mit den Verfahrensschritten des Anspruchs 1.
Der Kerngedanke der Erfindung ist darin zu sehen, das
Zusammenwirken der Vermittlungseinrichtungen
unterschiedlicher Hersteller derart zu harmonisieren, dass
neue Leistungsmerkmale nur in den Vermittlungseinrichtungen
eines ersten Herstellers vollständig implemetiert werden, so
dass diese Vermittlungseinrichtungen hinsichtlich dieser
Leistungsmerkmale als Master-Einrichtungen und die
Vermittlungseinrichtungen eines zweiten Herstellers als
Slave-Vermittlungseinrichtungen betrieben werden können.
Natürlich können andere neue Leistungsmerkmale auch nur in
den Vermittlungseinrichtungen des zweiten Herstellers
implemetiert werden, so dass diese Vermittlungseinrichtungen
hinsichtlich dieser Leistungsmerkmale als Master-
Einrichtungen und die Vermittlungseinrichtungen des ersten
Herstellers als Slave-Vermittlungseinrichtungen betrieben
werden können.
Dies wird dadurch erreicht, dass ein Verfahren zum
Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem
beliebigen Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes
verfügbar gemacht wird, welches mehrere erste
Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem ersten
Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite
Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem zweiten
Hersteller zugeordnet sind, umfasst. An dieser Stelle sei
bereits erwähnt, dass es sich bei dem Telekommunikationsnetz
um ein analoges oder digitales herkömmliches Fernsprechnetz,
wie z. B. das ISDN-Netz, handeln kann.
Bei der Einführung neuer Leistungsmerkmale werden
nunmehr die vorbestimmten Leistungsmerkmale nur noch in den
ersten Vermittlungseinrichtungen vollständig implementiert.
Um ein Zusammenwirken zwischen den ersten und zweiten
Vermittlungseinrichtungen gewährleisten zu können, werden
Informationen in wenigstens einer der zweiten
Vermittlungseinrichtung gespeichert, wobei die Informationen
die Adresse wenigstens einer der jeweiligen zweiten
Vermittlungseinrichtung zugeordneten ersten
Vermittlungseinrichtung enthalten. Wenn nunmehr ein an die
zweite Vermittlungseinrichtung angeschalteter Teilnehmer
wenigstens ein nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen
implementiertes Leistungsmerkmal anfordert, wird daraufhin
eine Verbindung zwischen der zweiten Vermittlungseinrichtung
und einer ersten Vermittlungseinrichtung, deren Adresse in
der zweiten Vermittlungseinrichtung gespeichert ist,
hergestellt. Auf diese Weise kann dem an der zweiten
Vermittlungseinrichtung angeschalteten Teilnehmer über die
hergestellte Verbindung das angeforderte Leistungsmerkmal
bereitgestellt werden, ohne dass dieses Leistungsmerkmal
selbst in der zweiten Vermittlungseinrichtung implementiert
worden ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Um eine Überlastung der ersten Vermittlungseinrichtungen
durch einen Zugriff einer oder mehrerer zweiter
Vermittlungseinrichtungen vermeiden zu können, wird die
Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen zu
vorbestimmten Zeitpunkten oder kontinuierlich ermittelt.
Ferner sind in der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung
die Adressen mehrerer erster Vermittlungseinrichtungen
abgelegt, um in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung
der ersten Vermittlungseinrichtungen eine Verbindung von der
zweiten Vermittlungseinrichtung zu einer ersten, weniger
ausgelasteten Vermittlungseinrichtung herstellen zu können.
Damit eine Verbindung von der zweiten
Vermittlungseinrichtung zu einer Zieladresse über jede erste,
der zweiten Vermittlungseinrichtung zugeordnete
Vermittlungseinrichtung aufgebaut werden kann, werden in den
ersten und/oder zweiten Vermittlungseinrichtungen sogenannte
Querwahlcodes gespeichert, die jeweils den Verbindungspfaden
zwischen den ersten Vermittlungseinrichtungen zugeordnet
sind.
Im einfachsten Fall wird zwischen der ersten und zweiten
Vermittlungseinrichtung eine transparente Verbindung
aufgebaut, über die der an die zweite Vermittlungseinrichtung
angeschaltete Teilnehmer direkt an die erste
Vermittlungseinrichtung angeschaltet werden kann, um so auf
das angeforderte Leistungsmerkmal direkt zugreifen zu können.
Damit eine zweite Vermittlungseinrichtung erkennen kann,
ob das von einem an diese Vermittlungseinrichtung
angeschalteten Teilnehmer angeforderte Leistungsmerkmal über
eine erste Vermittlungseinrichtung angefordert werden muß,
sind Informationen über sämtliche, nur in den ersten
Vermittlungseinrichtungen implementierten Leistungsmerkmalen
sowie die Adressen aller an die jeweilige zweite
Vermittlungseinrichtung angeschalteten Teilnehmer
abgespeichert.
Das oben genannte technische Problem wird ferner durch
die Merkmale des Anspruchs 6 gelöst.
Danach ist ein Kommunikationsnetz vorgesehen, welches
mehrere erste Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem
ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite
Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem zweiten
Hersteller zugeordnet sind, enthält. Ferner ist wenigstens
ein vorbestimmtes Leistungsmerkmal nur in den ersten
Vermittlungseinrichtungen vollständig implementiert.
Wenigstens eine der zweiten Vermittlungseinrichtungen umfasst
einen Speicher zum Ablegen der Adresse wenigstens einer
ersten Vermittlungseinrichtung, eine Einrichtung zum
Herstellen einer Verbindung zu der ersten
Vermittlungseinrichtung, deren Adresse im Speicher
abgespeichert ist, und eine Einrichtung zum Bereitstellen des
nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen implementierten
Leistungsmerkmals einem an die zweite Vermittlungseinrichtung
angeschalteten Teilnehmer. Die Einrichtung zum Herstellen
einer Verbindung ist derart ausgebildet, dass eine Verbindung
zwischen der zweiten Vermittlungseinrichtung und einer ersten
Vermittlungseinrichtung, deren Adresse im Speicher
abgespeichert ist, dann aufgebaut wird, wenn der an der
zweiten Vermittlungseinrichtung angeschaltete Teilnehmer das
wenigstens eine Leistungsmerkmal anfordert, welches nur in
den ersten Vermittlungseinrichtungen implementiert ist.
Um die Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen
ermitteln zu können, ist eine entsprechend ausgebildete
Einrichtung im Telekommunikationsnetz vorgesehen. Ferner sind
im Speicher der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung
die Adressen mehrerer erster Vermittlungseinrichtungen
abgelegt, so dass in Abhängigkeit von der ermittelten
Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen die
Einrichtung zur Herstellung einer Verbindung eine Verbindung
von der zweiten Vermittlungseinrichtung zu einer ersten
Vermittlungseinrichtung herstellen kann, die nicht voll
ausgelastet ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines
Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der beiliegenden
Zeichnung näher erläutert.
Die Figur zeigt ein beispielhaftes
Telekommunikationsnetz 5, welches ein digitales ISDN-Netz
sein kann. Das digitale Kommunikationsnetz 5 enthält
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 eines ersten
Herstellers sowie Vermittlungseinrichtungen 40, 50 eines
zweiten Herstellers. Obwohl nur drei
Vermittlungseinrichtungen des ersten Herstellers und zwei
Vermittlungseinrichtungen des zweiten Herstellers dargestellt
sind, umfasst das Telekommunikationsnetz 5 natürlich weitere
Vermittlungseinrichtungen beider Hersteller. An jede
Vermittlungseinrichtung können mehrere Teilnehmer
angeschaltet sein. Der einfachen Darstellung wegen sind an
jede Vermittlungseinrichtung lediglich drei Teilnehmer
angeschaltet, und zwar an die Vermittlungseinrichtung 10 die
Teilnehmer 11 bis 13, an die Vermittlungseinrichtung 20 die
Teilnehmer 21 bis 23, an die Vermittlungseinrichtung 30 die
Teilnehmer 31 bis 33, an die Vermittlungseinrichtung 40 die
Teilnehmer 41 und 43 und an die Vermittlungseinrichtung 50
die Teilnehmer 51 bis 53. Ferner sei innerhalb des
Telekommunikationsnetzes 5 eine Einrichtung (nicht
dargestellt) implementiert, die die Auslastung insbesondere
der Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 des ersten
Herstellers kontinuierlich oder zu vorbestimmten Zeitpunkten
ermitteln, auswerten und die Ergebnisse den einzelenen
Vermittlungseinrichtungen übermitteln kann.
Nachfolgend wird die Funktionsweise des in der Figur
gezeigten Telekommunikationsnetzes 5 anhand des
Dienstleistungsmerkmales CENTREX (Central Office Exchange
Service) näher erläutert. Mit dem Dienstleitungsmerkmal
CENTREX ist es möglich, virtuelle TK-Anlagen innerhalb des
Telekommunikationsnetzes 5 zu realisieren.
Es sei nunmehr angenommen, dass das
Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" des Herstellers der
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 geeigneter sei als
das Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" des Herstellers der
Vermittlungseinrichtungen 40 und 50. Aus diesem Grunde hat
sich der Netzbetreiber entschieden, dass das
Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" nur in den
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 implementiert wird.
Der Hersteller der Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 hat
lediglich dafür zu sorgen, dass die an die
Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 angeschalteten Teilnehmer
41 bis 43 bzw. 51 bis 53 auf das in den
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 implementierte
Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" zugreifen können. Diese
Zugriffsmöglichkeiten auf die Vermittlungseinrichtungen 10,
20 oder 30 werden dadurch gewährleistet, dass in der
Vermittlungseinrichtung 40 beispielsweise die Adresse der
unmittelbar benachbarten Vermittlungseinrichtungen 10 und 30
des ersten Herstellers und in der Vermittlungseinrichtung 50
beispielsweise die Adressen der Vermittlungseinrichtungen 20
und 30 des ersten Herstellers hinterlegt sind. Zusätzlich
können in der Vermittlungseinrichtung 40 die Adressen oder
Rufnummern der angeschalteten Teilnehmer 41 bis 43 und in der
Vermittlungseinrichtung 50 die Adressen der angeschalteten
Teilnehmer 51 bis 53 abgelegt werden. Schließlich kann in den
Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 jeweils ein Hinweis
darüber abgespeichert sein, dass das Dienstleistungsmerkmal
"CENTREX" nur über die Vermittlungseinrichtungen 10, 20 oder
30 erhältlich ist.
Bei dieser beispielhaften Ausführungsform des
Telekommunikationsnetzes 5 fungieren die
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 des ersten
Herstellers hinsichtlich des implementierten
Leistungsmerkmals "CENTREX" als Master-Einrichtungen und die
Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 des zweiten Herstellers
als Slave-Einrichtungen. Wie bereits weiter oben erwähnt,
können für ein anderes Leistungsmerkmal, welches vollständig
nur in den Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 implementiert
ist, die Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 als Master-
Einrichtungen und die übrigen Vermittlungseinrichtungen 10,
20 und 30 als Slave-Einrichtungen betrieben werden. Eine
nicht dargestellte Einrichtung ermittelt, wie bereits
erwähnt, fortlaufend oder in vorbestimmten Intervallen die
Auslastung der Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30, und
zwar insbesondere bezüglich eines Zugriffs durch
Vermittlungseinrichtungen 40 und 50.
Ferner sind in den Vermittlungseinrichtungen sogenannte
Querwahlcodes gespeichert, die die Verbindungspfade zwischen
den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30, in denen das
Dienstleistungsmerkmal "CENTRREX" implementiert ist,
kennzeichnen. So ist, wie die Figur zeigt, der
Verbindungspfad zwischen den Vermittlungseinrichtungen 10 und
20 mit dem Bezugszeichen 35, der Verbindungspfad zwischen den
Vermittlungseinrichtungen 10 und 30 mit dem Bezugszeichen 55,
und der Verbindungspfad zwischen den
Vermittlungseinrichtungen 20 und 30 mit dem Bezugszeichen 46
versehen.
Im vorliegenden Beispiel sei angenommen, dass alle fünf
dargestellten Vermittlungseinrichtungen als eine virtuelle
TK-Anlage mit angeschalteten Nebenstellen innerhalb des
Telekommunikationsnetzes 5 betrieben werden können, obgleich
das Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" nur in den
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 realisiert ist. Um
diese Netzfähigkeit zu gewährleisten, sind neben den
Querwahlcodes auch die Rufnummern aller Teilnehmer-
Anschlüsse, die Nebenstellen entsprechen, in den
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 abgespeichert. Mit
anderen Worten sind die Adressen 11 bis 13, 21 bis 23, 31 bis
33, 41 bis 43 und 51 bis 53 in den Vermittlungseinrichtungen
10, 20 und 30 abgelegt.
Soll beispielsweise eine Verbindung zwischen den
Nebenstellen 11 und 53 aufgebaut werden, so wählt der Kunde
an der Nebenstelle 11 nach dem Abheben des Hörers die Ziffern
35 und 53. Aus den gewählten Ziffern 35 erkennt die
Vermittlungseinrichtung 10, dass eine Verbindung zwischen
zwei virtuellen TK-Anlagen, nämlich der als virtuelle TK-
Anlage wirkenden Vermittlungseinrichtung 10 und der als
virtuelle TK-Anlage 20 fungierenden Vermittlungseinrichtung
20 aufgebaut werden soll. Die Vermittlungseinrichtung 20
erkennt wiederum aus den empfangenen Ziffern 53, dass die
gewünschte Nebenstelle nicht direkt, sondern über die
ebenfalls als virtuelle TK-Anlage verwendete
Vermittlungseinrichtung 50 an der Vermittlungseinrichtung 20
angeschlossen ist. Die Vermittlungseinrichtung 20 leitet
daher den Ruf über die Vermittlungseinrichtung 50 zum
Teilnehmer mit der Rufnummer 53 weiter. Auf diese Weise ist
es möglich, eine Verbindung zwischen zwei virtuelle TK-
Anlagen innerhalb des Telekommunikationsnetzes 5
herzustellen, auch wenn die eine, als virtuelle TK-Anlage
wirkende Vermittlungseinrichtung 50 nicht mit dem
Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" ausgerüstet ist.
Bei einem zweiten Szenario soll eine Verbindung von der
virtuellen Nebenstellen 41 zur virtuellen Nebenstelle 22
hergestellt werden. Man beachte, daß in der
Vermittlungseinrichtung 40, an die die virtuelle Nebenstelle
41 angeschaltet ist, das Leistungsmerkmal "CENTREX" nicht
implementiert ist. Der Kunde an der Nebenstelle 41 wählt
zunächst beispielsweise den Querwahlcode 35 und danach die
Rufnummer 22. Die Vermittlungseinrichtung 40 erkennt aus dem
gewählten Querwahlcode 35, dass der Teilnehmer 41 ein
Leistungsmerkmal anfordert, welches sie nicht selbst
durchführen kann. Deshalb versucht die
Vermittlungseinrichtung 40 zunächst auf die
Vermittlungseinrichtung 10, in der das Leistungsmerkmal
"CENTREX" implemetiert ist, zuzugreifen, da diese
Vermittlungseinrichtung direkt über den Verbindungspfad 35
mit der Vermittlungseinrichtung 20 verbunden ist, an der der
gewünschte Teilnehmer 22 angeschaltet ist. Dieser
Verbindungsweg kommt jedoch nur zustande, wenn die
Vermittlungseinrichtung 10 nicht überlastet ist. Für den
Fall, daß die Vermittlungsstelle 10 überlastet ist, greift
die Vermittlungseinrichtung 40 automatisch auf die nächste
ihr zugeordnete Vermittlungseinrichtung 30 zu, um eine
Verbindung zur Nebenstelle 22 zu erhalten. Die
Vermittlungseinrichtung 30 ist in der Lage, aus dem
empfangenen Querwahlcode 35 die Information zu gewinnen, daß
eigentlich eine Verbindung zur Vermittlungseinrichtung 20
gewünscht ist. Daraufhin interpretiert die
Vermittlungseinrichtung 30 den empfangenen Querwahlcode 35
als den Querwahlcode 46 und baut eine Verbindung zur
Vermittlungseinrichtung 20 auf. Die Vermittlungseinrichtung
20 erkennt wiederum aus der empfangenen Ziffernfolge 22, dass
eine Verbindung zur virtuellen Nebenstelle 22 gewünscht ist
und schaltet diese Verbindung durch. Auf diese Weise kann
ausgehend von einer virtuellen Nebenstelle 41, die an einer
Vermittlungseinrichtung 40, in der das Leistungsmerkmal
"CENTREX" nicht implementiert, angeschaltet ist, eine
Verbindung zu einer anderen virtuellen Nebenstelle, die an
einer anderen Vermittlungseinrichtung angeschaltet ist,
hergestellt werden.
Bei einem weiteren Szenario soll eine Verbindung von der
virtuellen Nebenstelle 41 zur virtuellen Nebenstelle 42
hergestellt werden. Zunächst sei angenommen, dass das
Leistungsmerkmal "CENTREX" vollständig nur in den
Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 implemetiert ist. Die
Vermittlungseinrichtung 40 ist jedoch teilweise mit dem
Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" derart ausgebildet, dass sie
eine virtuelle "Inhouse-Verbindung" zwischen virtuellen
Nebenstellen, die direkt an sie angeschaltet sind, erkennen
kann. Im vorliegenden Fall erkennt die
Vermittlungseinrichtung 40 eine Inhouse-Verbindung anhand der
an der Nebenstelle 41 eingegebenen Ziffernfolge 42. Unter
Ansprechen auf die erkannte "Inhouse-Verbindung" legt die
Vermittlungseinrichtung 40 ein Rufsignal, welches einen
Inhouse-Ruf signalisiert, an die gerufene Nebenstelle 42 an.
Der Benutzer der Nebenstelle 42 erkennt an dem bestimmten
Rufsignal, dass ein interner und kein externer Ruf anliegt.
Mit dem oben beschriebenen Verfahren und dem oben
beschriebenen Kommunikationsnetz ist es nunmehr möglich, neue
Dienstleistungsmerkmale über ein Telekommunikationsnetz 5
jedem angeschalteten Teilnehmer zur Verfügung zu stellen,
ohne dass diese Leistungsmerkmale in allen
Vermittlungseinrichtungen implementiert werden müssen.
Vielmehr genügt es, die Vermittlungseinrichtungen eines
Herstellers als Master-Einrichtungen zu bestimmen und die
neuen Dienstleistungsmerkmale ausschließlich darin zu
implementieren. Die Vermittlungseinrichtungen des anderen
Herstellers werden hierbei als Slave-Einrichtungen benutzt,
die lediglich derart anzupassen sind, dass diese auf die nur
in den Master-Einrichtungen implementierten
Dienstleistungsmerkmale zugreifen können, wenn ein an der
Slave-Einrichtung angeschalteter Teilnehmer einen solchen
Dienst anfordert.
Claims (7)
1. Verfahren zum Bereitstellen eines oder mehrerer
Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer eines
Telekommunikationsnetzes (5), welches mehrere erste
Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), die wenigstens
einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere
zweite Vermittlungseinrichtungen (40, 50), die wenigstens
einem zweiten Hersteller zugeordnet sind, umfasst,
mit folgenden Verfahrensschritten:
- a) Vollständiges Implementieren wenigstens eines vorbestimmten Leistungsmerkmals nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30);
- b) Speichern von Informationen in wenigstens einer der zweiten Vermittlungseinrichtungen (40, 50), wobei die Informationen die Adresse wenigstens einer der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung zugeordneten ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) enthalten;
- c) Anfordern wenigstens eines nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementierten Leistungsmerkmals durch einen an die zweite Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmer (41-43; 51-53);
- d) Herstellen einer Verbindung zwischen der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) und einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), deren Adresse in der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) gespeichert ist; und
- e) Bereitstellen des angeforderten Leistungsmerkmals dem an der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmer über die hergestellte Verbindung.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
in Schritt b) die Adressen mehrerer der jeweiligen
zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zugeordneter
erster Vermittlungseinrichtungen in der jeweiligen
zweiten Vermittlungseinrichtung abgelegt werden, dass
Querwahlcodes (35, 46, 55), die jedem Verbindungspfad
zwischen den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20,
30) zugeordnet sind, in den ersten und/oder zweiten
Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30; 40, 50) abgelegt
werden, dass
die Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) zu vorbestimmten Zeitpunkten oder kontinuierlich ermittelt wird, und dass
in Schritt d) eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zu einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen hergestellt wird.
die Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) zu vorbestimmten Zeitpunkten oder kontinuierlich ermittelt wird, und dass
in Schritt d) eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zu einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen hergestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass
zwischen der ersten und zweiten Vermittlungseinrichtung
(40, 10) eine transparente Verbindung zur Bereitstellung
des angeforderten Leistungsmerkmals für den an die zweite
Vermittlungseinrichtung (40) angeschalteten Teilnehmer
(41-43) aufgebaut wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) als
Master-Vermittlungseinrichtungen und die zweiten
Vermittlungseinrichtungen (40, 50) als Slave-
Vermittlungseinrichtungen und umgekehrt betrieben werden
können, wobei das wenigstens eine Leistungsmerkmal,
welches vollständig nur in den Master-
Vermittlungseinrichtungen implementiert ist, teilweise in
den Slave-Vermittlungseinrichtungen implementiert sein
kann.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
in der wenigstens einen zweiten Vermittlungseinrichtung
(40, 50) die Adresse der daran angeschalteten Teilnehmer
(41-43; 51-53) und Informationen über das wenigstens
eine, nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10,
20, 30) implementierte Leistungsmerkmal enthalten sind.
6. Kommunikationsnetz umfassend
mehrere erste Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), die
wenigstens einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und
mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30),
die wenigstens einem zweiten Hersteller zugeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens ein vorbestimmtes Leistungsmerkmal nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) vollständig implementiert ist, dass
wenigstens eine der zweiten Vermittlungseinrichtungen (40, 50) folgende Merkmale umfasst:
einen Speicher zum Ablegen der Adresse wenigstens einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), eine Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung zu der ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), deren Adresse im Speicher abgespeichert ist, eine Einrichtung zum Bereitstellen des nur in der ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) implemetierten Leistungsmerkmals einem an die zweite Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmer (41-43; 51-53),
wobei die Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung darauf anspricht, dass der an der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschaltete Teilnehmer (41-43; 51-53) das wenigstens eine Leistungsmerkmal anfordert, welches nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementiert ist.
wenigstens ein vorbestimmtes Leistungsmerkmal nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) vollständig implementiert ist, dass
wenigstens eine der zweiten Vermittlungseinrichtungen (40, 50) folgende Merkmale umfasst:
einen Speicher zum Ablegen der Adresse wenigstens einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), eine Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung zu der ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), deren Adresse im Speicher abgespeichert ist, eine Einrichtung zum Bereitstellen des nur in der ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) implemetierten Leistungsmerkmals einem an die zweite Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmer (41-43; 51-53),
wobei die Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung darauf anspricht, dass der an der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschaltete Teilnehmer (41-43; 51-53) das wenigstens eine Leistungsmerkmal anfordert, welches nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementiert ist.
7. Kommunikationsnetz nach Anspruch 6,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung zum Ermitteln der Auslastung der ersten
Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), wobei
im Speicher die Adressen mehrerer erster
Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) abgelegt sind, und
wobei
die Einrichtung eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zu einer der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) herstellt.
die Einrichtung eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zu einer der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) herstellt.
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