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DE19952607A1 - Verfahren und Kommunikationsnetz zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer - Google Patents

Verfahren und Kommunikationsnetz zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer

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DE19952607A1
DE19952607A1 DE1999152607 DE19952607A DE19952607A1 DE 19952607 A1 DE19952607 A1 DE 19952607A1 DE 1999152607 DE1999152607 DE 1999152607 DE 19952607 A DE19952607 A DE 19952607A DE 19952607 A1 DE19952607 A1 DE 19952607A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Kommunikationsnetz zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer. DOLLAR A Bestehende Kommunikationsnetze bestehen häufig aus Vermittlungseinrichtungen unterschiedlicher Hersteller, so dass das Implementieren neuer Dienstleistungsmerkmale aufwendig und teuer ist. DOLLAR A Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie ein Kommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen, mit dem es möglich ist, neue Dienstleistungsmerkmale schneller und kostengünstiger als bisher zu implementieren. DOLLAR A Dazu umfasst das Kommunikationsnetz (5) mehrere erste Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), die wenigstens einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen (40, 50), die wenigstens einem zweiten Hersteller zugeordnet sind, wobei wenigstens ein vorbestimmtes Leistungsmerkmal nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementiert ist. Die zweiten Vermittlungseinrichtungen sind in der Lage, unter Ansprechen auf ein angefordertes Dienstleistungsmerkmal, welches nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementiert ist, eine Verbindung zu einer der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) aufzubauen, um so dieses Dienstleistungsmerkmal auch den an diese zweite Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmern (41-43; 51-53) verfügbar zu machen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes sowie ein solches Telekommunikationsnetz zur Durchführung des Verfahrens.
Durch die zunehmende Konkurrenz auf dem Telekommunikationsmarkt wird es für die einzelnen Netzbetreiber immer wichtiger, neue und innovative Dienstleistungen rasch und kostengünstig den Kunden anbieten zu können.
Um eine flächendeckende Versorgung der Kunden mit neuen Leistungsmerkmalen über das Telekommunikationsnetz sicherstellen zu können, müssen alle Vermittlungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, die neuen Leistungsmerkmale bereitstellen zu können. Die Implementation neuer Dienstleistungen ist jedoch zeitaufwendig und kostspielig, wenn das Telekommunikationsnetz aus Vermittlungseinrichtungen unterschiedlicher Hersteller besteht, wie dies beispielsweise im Netz der Deutschen Telekom der Fall ist. Um in einem solchen heterogenen Telekommunikationsnetz neue Leistungsmerkmalen allen Teilnehmern anbieten zu können, werden bisher die neuen Leistungsmerkmale in allen Vermittlungseinrichtungen der unterschiedlichen Hersteller implementiert.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, das Einführen und Implementieren neuer Leistungsmerkmale in ein Telekommunikationsnetz, welches aus Vermittlungseinrichtungen unterschiedlicher Hersteller besteht, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten.
Dieses technische Problem löst die Erfindung zum einen mit den Verfahrensschritten des Anspruchs 1.
Der Kerngedanke der Erfindung ist darin zu sehen, das Zusammenwirken der Vermittlungseinrichtungen unterschiedlicher Hersteller derart zu harmonisieren, dass neue Leistungsmerkmale nur in den Vermittlungseinrichtungen eines ersten Herstellers vollständig implemetiert werden, so dass diese Vermittlungseinrichtungen hinsichtlich dieser Leistungsmerkmale als Master-Einrichtungen und die Vermittlungseinrichtungen eines zweiten Herstellers als Slave-Vermittlungseinrichtungen betrieben werden können. Natürlich können andere neue Leistungsmerkmale auch nur in den Vermittlungseinrichtungen des zweiten Herstellers implemetiert werden, so dass diese Vermittlungseinrichtungen hinsichtlich dieser Leistungsmerkmale als Master- Einrichtungen und die Vermittlungseinrichtungen des ersten Herstellers als Slave-Vermittlungseinrichtungen betrieben werden können.
Dies wird dadurch erreicht, dass ein Verfahren zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes verfügbar gemacht wird, welches mehrere erste Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem zweiten Hersteller zugeordnet sind, umfasst. An dieser Stelle sei bereits erwähnt, dass es sich bei dem Telekommunikationsnetz um ein analoges oder digitales herkömmliches Fernsprechnetz, wie z. B. das ISDN-Netz, handeln kann.
Bei der Einführung neuer Leistungsmerkmale werden nunmehr die vorbestimmten Leistungsmerkmale nur noch in den ersten Vermittlungseinrichtungen vollständig implementiert. Um ein Zusammenwirken zwischen den ersten und zweiten Vermittlungseinrichtungen gewährleisten zu können, werden Informationen in wenigstens einer der zweiten Vermittlungseinrichtung gespeichert, wobei die Informationen die Adresse wenigstens einer der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung zugeordneten ersten Vermittlungseinrichtung enthalten. Wenn nunmehr ein an die zweite Vermittlungseinrichtung angeschalteter Teilnehmer wenigstens ein nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen implementiertes Leistungsmerkmal anfordert, wird daraufhin eine Verbindung zwischen der zweiten Vermittlungseinrichtung und einer ersten Vermittlungseinrichtung, deren Adresse in der zweiten Vermittlungseinrichtung gespeichert ist, hergestellt. Auf diese Weise kann dem an der zweiten Vermittlungseinrichtung angeschalteten Teilnehmer über die hergestellte Verbindung das angeforderte Leistungsmerkmal bereitgestellt werden, ohne dass dieses Leistungsmerkmal selbst in der zweiten Vermittlungseinrichtung implementiert worden ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Um eine Überlastung der ersten Vermittlungseinrichtungen durch einen Zugriff einer oder mehrerer zweiter Vermittlungseinrichtungen vermeiden zu können, wird die Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen zu vorbestimmten Zeitpunkten oder kontinuierlich ermittelt. Ferner sind in der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung die Adressen mehrerer erster Vermittlungseinrichtungen abgelegt, um in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung zu einer ersten, weniger ausgelasteten Vermittlungseinrichtung herstellen zu können.
Damit eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung zu einer Zieladresse über jede erste, der zweiten Vermittlungseinrichtung zugeordnete Vermittlungseinrichtung aufgebaut werden kann, werden in den ersten und/oder zweiten Vermittlungseinrichtungen sogenannte Querwahlcodes gespeichert, die jeweils den Verbindungspfaden zwischen den ersten Vermittlungseinrichtungen zugeordnet sind.
Im einfachsten Fall wird zwischen der ersten und zweiten Vermittlungseinrichtung eine transparente Verbindung aufgebaut, über die der an die zweite Vermittlungseinrichtung angeschaltete Teilnehmer direkt an die erste Vermittlungseinrichtung angeschaltet werden kann, um so auf das angeforderte Leistungsmerkmal direkt zugreifen zu können.
Damit eine zweite Vermittlungseinrichtung erkennen kann, ob das von einem an diese Vermittlungseinrichtung angeschalteten Teilnehmer angeforderte Leistungsmerkmal über eine erste Vermittlungseinrichtung angefordert werden muß, sind Informationen über sämtliche, nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen implementierten Leistungsmerkmalen sowie die Adressen aller an die jeweilige zweite Vermittlungseinrichtung angeschalteten Teilnehmer abgespeichert.
Das oben genannte technische Problem wird ferner durch die Merkmale des Anspruchs 6 gelöst.
Danach ist ein Kommunikationsnetz vorgesehen, welches mehrere erste Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen, die wenigstens einem zweiten Hersteller zugeordnet sind, enthält. Ferner ist wenigstens ein vorbestimmtes Leistungsmerkmal nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen vollständig implementiert. Wenigstens eine der zweiten Vermittlungseinrichtungen umfasst einen Speicher zum Ablegen der Adresse wenigstens einer ersten Vermittlungseinrichtung, eine Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung zu der ersten Vermittlungseinrichtung, deren Adresse im Speicher abgespeichert ist, und eine Einrichtung zum Bereitstellen des nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen implementierten Leistungsmerkmals einem an die zweite Vermittlungseinrichtung angeschalteten Teilnehmer. Die Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung ist derart ausgebildet, dass eine Verbindung zwischen der zweiten Vermittlungseinrichtung und einer ersten Vermittlungseinrichtung, deren Adresse im Speicher abgespeichert ist, dann aufgebaut wird, wenn der an der zweiten Vermittlungseinrichtung angeschaltete Teilnehmer das wenigstens eine Leistungsmerkmal anfordert, welches nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen implementiert ist.
Um die Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen ermitteln zu können, ist eine entsprechend ausgebildete Einrichtung im Telekommunikationsnetz vorgesehen. Ferner sind im Speicher der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung die Adressen mehrerer erster Vermittlungseinrichtungen abgelegt, so dass in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen die Einrichtung zur Herstellung einer Verbindung eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung zu einer ersten Vermittlungseinrichtung herstellen kann, die nicht voll ausgelastet ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung näher erläutert.
Die Figur zeigt ein beispielhaftes Telekommunikationsnetz 5, welches ein digitales ISDN-Netz sein kann. Das digitale Kommunikationsnetz 5 enthält Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 eines ersten Herstellers sowie Vermittlungseinrichtungen 40, 50 eines zweiten Herstellers. Obwohl nur drei Vermittlungseinrichtungen des ersten Herstellers und zwei Vermittlungseinrichtungen des zweiten Herstellers dargestellt sind, umfasst das Telekommunikationsnetz 5 natürlich weitere Vermittlungseinrichtungen beider Hersteller. An jede Vermittlungseinrichtung können mehrere Teilnehmer angeschaltet sein. Der einfachen Darstellung wegen sind an jede Vermittlungseinrichtung lediglich drei Teilnehmer angeschaltet, und zwar an die Vermittlungseinrichtung 10 die Teilnehmer 11 bis 13, an die Vermittlungseinrichtung 20 die Teilnehmer 21 bis 23, an die Vermittlungseinrichtung 30 die Teilnehmer 31 bis 33, an die Vermittlungseinrichtung 40 die Teilnehmer 41 und 43 und an die Vermittlungseinrichtung 50 die Teilnehmer 51 bis 53. Ferner sei innerhalb des Telekommunikationsnetzes 5 eine Einrichtung (nicht dargestellt) implementiert, die die Auslastung insbesondere der Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 des ersten Herstellers kontinuierlich oder zu vorbestimmten Zeitpunkten ermitteln, auswerten und die Ergebnisse den einzelenen Vermittlungseinrichtungen übermitteln kann.
Nachfolgend wird die Funktionsweise des in der Figur gezeigten Telekommunikationsnetzes 5 anhand des Dienstleistungsmerkmales CENTREX (Central Office Exchange Service) näher erläutert. Mit dem Dienstleitungsmerkmal CENTREX ist es möglich, virtuelle TK-Anlagen innerhalb des Telekommunikationsnetzes 5 zu realisieren.
Es sei nunmehr angenommen, dass das Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" des Herstellers der Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 geeigneter sei als das Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" des Herstellers der Vermittlungseinrichtungen 40 und 50. Aus diesem Grunde hat sich der Netzbetreiber entschieden, dass das Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" nur in den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 implementiert wird. Der Hersteller der Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 hat lediglich dafür zu sorgen, dass die an die Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 angeschalteten Teilnehmer 41 bis 43 bzw. 51 bis 53 auf das in den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 implementierte Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" zugreifen können. Diese Zugriffsmöglichkeiten auf die Vermittlungseinrichtungen 10, 20 oder 30 werden dadurch gewährleistet, dass in der Vermittlungseinrichtung 40 beispielsweise die Adresse der unmittelbar benachbarten Vermittlungseinrichtungen 10 und 30 des ersten Herstellers und in der Vermittlungseinrichtung 50 beispielsweise die Adressen der Vermittlungseinrichtungen 20 und 30 des ersten Herstellers hinterlegt sind. Zusätzlich können in der Vermittlungseinrichtung 40 die Adressen oder Rufnummern der angeschalteten Teilnehmer 41 bis 43 und in der Vermittlungseinrichtung 50 die Adressen der angeschalteten Teilnehmer 51 bis 53 abgelegt werden. Schließlich kann in den Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 jeweils ein Hinweis darüber abgespeichert sein, dass das Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" nur über die Vermittlungseinrichtungen 10, 20 oder 30 erhältlich ist.
Bei dieser beispielhaften Ausführungsform des Telekommunikationsnetzes 5 fungieren die Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 des ersten Herstellers hinsichtlich des implementierten Leistungsmerkmals "CENTREX" als Master-Einrichtungen und die Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 des zweiten Herstellers als Slave-Einrichtungen. Wie bereits weiter oben erwähnt, können für ein anderes Leistungsmerkmal, welches vollständig nur in den Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 implementiert ist, die Vermittlungseinrichtungen 40 und 50 als Master- Einrichtungen und die übrigen Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 als Slave-Einrichtungen betrieben werden. Eine nicht dargestellte Einrichtung ermittelt, wie bereits erwähnt, fortlaufend oder in vorbestimmten Intervallen die Auslastung der Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30, und zwar insbesondere bezüglich eines Zugriffs durch Vermittlungseinrichtungen 40 und 50.
Ferner sind in den Vermittlungseinrichtungen sogenannte Querwahlcodes gespeichert, die die Verbindungspfade zwischen den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30, in denen das Dienstleistungsmerkmal "CENTRREX" implementiert ist, kennzeichnen. So ist, wie die Figur zeigt, der Verbindungspfad zwischen den Vermittlungseinrichtungen 10 und 20 mit dem Bezugszeichen 35, der Verbindungspfad zwischen den Vermittlungseinrichtungen 10 und 30 mit dem Bezugszeichen 55, und der Verbindungspfad zwischen den Vermittlungseinrichtungen 20 und 30 mit dem Bezugszeichen 46 versehen.
Im vorliegenden Beispiel sei angenommen, dass alle fünf dargestellten Vermittlungseinrichtungen als eine virtuelle TK-Anlage mit angeschalteten Nebenstellen innerhalb des Telekommunikationsnetzes 5 betrieben werden können, obgleich das Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" nur in den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 realisiert ist. Um diese Netzfähigkeit zu gewährleisten, sind neben den Querwahlcodes auch die Rufnummern aller Teilnehmer- Anschlüsse, die Nebenstellen entsprechen, in den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 abgespeichert. Mit anderen Worten sind die Adressen 11 bis 13, 21 bis 23, 31 bis 33, 41 bis 43 und 51 bis 53 in den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 abgelegt.
Soll beispielsweise eine Verbindung zwischen den Nebenstellen 11 und 53 aufgebaut werden, so wählt der Kunde an der Nebenstelle 11 nach dem Abheben des Hörers die Ziffern 35 und 53. Aus den gewählten Ziffern 35 erkennt die Vermittlungseinrichtung 10, dass eine Verbindung zwischen zwei virtuellen TK-Anlagen, nämlich der als virtuelle TK- Anlage wirkenden Vermittlungseinrichtung 10 und der als virtuelle TK-Anlage 20 fungierenden Vermittlungseinrichtung 20 aufgebaut werden soll. Die Vermittlungseinrichtung 20 erkennt wiederum aus den empfangenen Ziffern 53, dass die gewünschte Nebenstelle nicht direkt, sondern über die ebenfalls als virtuelle TK-Anlage verwendete Vermittlungseinrichtung 50 an der Vermittlungseinrichtung 20 angeschlossen ist. Die Vermittlungseinrichtung 20 leitet daher den Ruf über die Vermittlungseinrichtung 50 zum Teilnehmer mit der Rufnummer 53 weiter. Auf diese Weise ist es möglich, eine Verbindung zwischen zwei virtuelle TK- Anlagen innerhalb des Telekommunikationsnetzes 5 herzustellen, auch wenn die eine, als virtuelle TK-Anlage wirkende Vermittlungseinrichtung 50 nicht mit dem Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" ausgerüstet ist.
Bei einem zweiten Szenario soll eine Verbindung von der virtuellen Nebenstellen 41 zur virtuellen Nebenstelle 22 hergestellt werden. Man beachte, daß in der Vermittlungseinrichtung 40, an die die virtuelle Nebenstelle 41 angeschaltet ist, das Leistungsmerkmal "CENTREX" nicht implementiert ist. Der Kunde an der Nebenstelle 41 wählt zunächst beispielsweise den Querwahlcode 35 und danach die Rufnummer 22. Die Vermittlungseinrichtung 40 erkennt aus dem gewählten Querwahlcode 35, dass der Teilnehmer 41 ein Leistungsmerkmal anfordert, welches sie nicht selbst durchführen kann. Deshalb versucht die Vermittlungseinrichtung 40 zunächst auf die Vermittlungseinrichtung 10, in der das Leistungsmerkmal "CENTREX" implemetiert ist, zuzugreifen, da diese Vermittlungseinrichtung direkt über den Verbindungspfad 35 mit der Vermittlungseinrichtung 20 verbunden ist, an der der gewünschte Teilnehmer 22 angeschaltet ist. Dieser Verbindungsweg kommt jedoch nur zustande, wenn die Vermittlungseinrichtung 10 nicht überlastet ist. Für den Fall, daß die Vermittlungsstelle 10 überlastet ist, greift die Vermittlungseinrichtung 40 automatisch auf die nächste ihr zugeordnete Vermittlungseinrichtung 30 zu, um eine Verbindung zur Nebenstelle 22 zu erhalten. Die Vermittlungseinrichtung 30 ist in der Lage, aus dem empfangenen Querwahlcode 35 die Information zu gewinnen, daß eigentlich eine Verbindung zur Vermittlungseinrichtung 20 gewünscht ist. Daraufhin interpretiert die Vermittlungseinrichtung 30 den empfangenen Querwahlcode 35 als den Querwahlcode 46 und baut eine Verbindung zur Vermittlungseinrichtung 20 auf. Die Vermittlungseinrichtung 20 erkennt wiederum aus der empfangenen Ziffernfolge 22, dass eine Verbindung zur virtuellen Nebenstelle 22 gewünscht ist und schaltet diese Verbindung durch. Auf diese Weise kann ausgehend von einer virtuellen Nebenstelle 41, die an einer Vermittlungseinrichtung 40, in der das Leistungsmerkmal "CENTREX" nicht implementiert, angeschaltet ist, eine Verbindung zu einer anderen virtuellen Nebenstelle, die an einer anderen Vermittlungseinrichtung angeschaltet ist, hergestellt werden.
Bei einem weiteren Szenario soll eine Verbindung von der virtuellen Nebenstelle 41 zur virtuellen Nebenstelle 42 hergestellt werden. Zunächst sei angenommen, dass das Leistungsmerkmal "CENTREX" vollständig nur in den Vermittlungseinrichtungen 10, 20 und 30 implemetiert ist. Die Vermittlungseinrichtung 40 ist jedoch teilweise mit dem Dienstleistungsmerkmal "CENTREX" derart ausgebildet, dass sie eine virtuelle "Inhouse-Verbindung" zwischen virtuellen Nebenstellen, die direkt an sie angeschaltet sind, erkennen kann. Im vorliegenden Fall erkennt die Vermittlungseinrichtung 40 eine Inhouse-Verbindung anhand der an der Nebenstelle 41 eingegebenen Ziffernfolge 42. Unter Ansprechen auf die erkannte "Inhouse-Verbindung" legt die Vermittlungseinrichtung 40 ein Rufsignal, welches einen Inhouse-Ruf signalisiert, an die gerufene Nebenstelle 42 an. Der Benutzer der Nebenstelle 42 erkennt an dem bestimmten Rufsignal, dass ein interner und kein externer Ruf anliegt.
Mit dem oben beschriebenen Verfahren und dem oben beschriebenen Kommunikationsnetz ist es nunmehr möglich, neue Dienstleistungsmerkmale über ein Telekommunikationsnetz 5 jedem angeschalteten Teilnehmer zur Verfügung zu stellen, ohne dass diese Leistungsmerkmale in allen Vermittlungseinrichtungen implementiert werden müssen. Vielmehr genügt es, die Vermittlungseinrichtungen eines Herstellers als Master-Einrichtungen zu bestimmen und die neuen Dienstleistungsmerkmale ausschließlich darin zu implementieren. Die Vermittlungseinrichtungen des anderen Herstellers werden hierbei als Slave-Einrichtungen benutzt, die lediglich derart anzupassen sind, dass diese auf die nur in den Master-Einrichtungen implementierten Dienstleistungsmerkmale zugreifen können, wenn ein an der Slave-Einrichtung angeschalteter Teilnehmer einen solchen Dienst anfordert.

Claims (7)

1. Verfahren zum Bereitstellen eines oder mehrerer Leistungsmerkmale einem beliebigen Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes (5), welches mehrere erste Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), die wenigstens einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen (40, 50), die wenigstens einem zweiten Hersteller zugeordnet sind, umfasst, mit folgenden Verfahrensschritten:
  • a) Vollständiges Implementieren wenigstens eines vorbestimmten Leistungsmerkmals nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30);
  • b) Speichern von Informationen in wenigstens einer der zweiten Vermittlungseinrichtungen (40, 50), wobei die Informationen die Adresse wenigstens einer der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung zugeordneten ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) enthalten;
  • c) Anfordern wenigstens eines nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementierten Leistungsmerkmals durch einen an die zweite Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmer (41-43; 51-53);
  • d) Herstellen einer Verbindung zwischen der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) und einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), deren Adresse in der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) gespeichert ist; und
  • e) Bereitstellen des angeforderten Leistungsmerkmals dem an der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmer über die hergestellte Verbindung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt b) die Adressen mehrerer der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zugeordneter erster Vermittlungseinrichtungen in der jeweiligen zweiten Vermittlungseinrichtung abgelegt werden, dass Querwahlcodes (35, 46, 55), die jedem Verbindungspfad zwischen den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) zugeordnet sind, in den ersten und/oder zweiten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30; 40, 50) abgelegt werden, dass
die Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) zu vorbestimmten Zeitpunkten oder kontinuierlich ermittelt wird, und dass
in Schritt d) eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zu einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen hergestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten und zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 10) eine transparente Verbindung zur Bereitstellung des angeforderten Leistungsmerkmals für den an die zweite Vermittlungseinrichtung (40) angeschalteten Teilnehmer (41-43) aufgebaut wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) als Master-Vermittlungseinrichtungen und die zweiten Vermittlungseinrichtungen (40, 50) als Slave- Vermittlungseinrichtungen und umgekehrt betrieben werden können, wobei das wenigstens eine Leistungsmerkmal, welches vollständig nur in den Master- Vermittlungseinrichtungen implementiert ist, teilweise in den Slave-Vermittlungseinrichtungen implementiert sein kann.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der wenigstens einen zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) die Adresse der daran angeschalteten Teilnehmer (41-43; 51-53) und Informationen über das wenigstens eine, nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementierte Leistungsmerkmal enthalten sind.
6. Kommunikationsnetz umfassend mehrere erste Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), die wenigstens einem ersten Hersteller zugeordnet sind, und mehrere zweite Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), die wenigstens einem zweiten Hersteller zugeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens ein vorbestimmtes Leistungsmerkmal nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) vollständig implementiert ist, dass
wenigstens eine der zweiten Vermittlungseinrichtungen (40, 50) folgende Merkmale umfasst:
einen Speicher zum Ablegen der Adresse wenigstens einer ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), eine Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung zu der ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30), deren Adresse im Speicher abgespeichert ist, eine Einrichtung zum Bereitstellen des nur in der ersten Vermittlungseinrichtung (10, 20, 30) implemetierten Leistungsmerkmals einem an die zweite Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschalteten Teilnehmer (41-43; 51-53),
wobei die Einrichtung zum Herstellen einer Verbindung darauf anspricht, dass der an der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) angeschaltete Teilnehmer (41-43; 51-53) das wenigstens eine Leistungsmerkmal anfordert, welches nur in den ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) implementiert ist.
7. Kommunikationsnetz nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Ermitteln der Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30), wobei im Speicher die Adressen mehrerer erster Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) abgelegt sind, und wobei
die Einrichtung eine Verbindung von der zweiten Vermittlungseinrichtung (40, 50) zu einer der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) in Abhängigkeit von der ermittelten Auslastung der ersten Vermittlungseinrichtungen (10, 20, 30) herstellt.
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