DE19916444A1 - Rad - Google Patents
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Abstract
Ein Rad, insbesondere für ein Zweirad, vorzugsweise für ein Motorrad, mit einer Nabe (1), einer Felge (2) und sich zwischen der Nabe (1) und der Felge (2) erstreckenden Speichen (3) oder einer Scheibe, wobei das Rad vertikal geteilt ist und jedes der beiden Radteile (4) im wesentlichen hälftig die Nabe (1), die Speichen (3) bzw. die Scheibe und die Felge (2) als integrale Bestandteile umfasst, ist zur einfachen und dabei kostengünstigen Fertigung unter Gewährleistung der erforderlichen Stabilität bzw. Steifigkeit derart ausgebildet, dass die beiden Radteile (4) zumindest weitgehend identisch ausgebildet und ausschließlich im Bereich der Nabe (1) und der Felge (2) miteinander verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Rad, insbesondere für ein Zweirad, vorzugsweise für ein
Motorrad, mit einer Nabe, einer Felge und sich zwischen der Nabe und der Felge
erstreckenden Speichen oder einer Scheibe, wobei das Rad vertikal geteilt ist und
jedes der beiden Radteile im wesentlichen hälftig die Nabe, die Speichen bzw. die
Scheibe und die Felge als integrale Bestandteile umfasst.
Räder der hier in Rede stehenden Art sind seit langem in den unterschiedlichsten
Ausführungsformen aus der Praxis bekannt. Lediglich beispielhaft wird dazu auf die
WO 96/08 383 verwiesen. Bei dem aus der WO 96/08 383 bekannten Rad handelt es
sich um ein Rad für Fahrräder, bei dem unterschiedlich gestaltete Radteile durch Kle
ben zusammengefügt sind. Die Radteile sind dort insgesamt zusammengeklebt, d. h.
sowohl im Bereich der Nabe und der Felge als auch im Bereich der Speichen. Mit
anderen Worten sind die Radteile an sämtlichen Naht- bzw. Stoßstellen miteinander
- durch Kleben - verbunden, so dass die beiden Radteile gemeinsam ein in sich
homogenes Rad ergeben.
Das aus der WO 96/08 383 bekannte Rad, bei dem die Radteile durch Kleben mitein
ander verbunden sind, mag sich zum Einsatz bei Fahrrädern eignen. Jedoch weist
dieses Rad aufgrund seiner rundum angelegten Verklebung eine nur begrenzte Fe
stigkeit bzw. Verwindungssteifigkeit auf, die zum Einsatz bei einem Motorrad jeden
falls nicht ausreicht. Außerdem ist es bei dem bekannten Rad erforderlich, aufgrund
der dort gewählten Verbindungstechnik und aufgrund des dort gewählten Eingriffs
der Radhälften ineinander unterschiedliche Radhälften zu fertigen, was wiederum
den Fertigungsaufwand und dabei die Fertigungskosten erhöht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rad, insbesondere für
ein Zweirad, vorzugsweise für ein Motorrad, der gattungsbildenden Art derart auszu
gestalten und weiterzubilden, dass es einfach und dabei kostengünstig zu fertigen
ist. Die zum Einsatz bei einem Motorrad erforderliche Stabilität und Steifigkeit muss
dabei gewährleistet sein.
Das erfindungsgemäße Rad löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale
des Patentanspruches 1. Danach ist ein gattungsbildendes Rad derart ausgestaltet,
dass die beiden Radteile zumindest weitgehend identisch ausgebildet und aus
schließlich im Bereich der Nabe und der Felge miteinander verbunden sind.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass es zum Erhalt der erforderlichen Stabilität
bzw. Festigkeit oder Steifigkeit des Rades vollkommen ausreicht, wenn die beiden
Radteile ausschließlich im Bereich der Nabe und der Felge - und nicht etwa im Be
reich der Speichen - miteinander verbunden sind. Einer solchen - erfindungsge
mäßen - Konstruktion liegt die Überlegung zugrunde, dass man Material in der neu
tralen Phase einsparen kann. Insoweit ist es nicht erforderlich, die beiden Radteile im
Bereich der Speichen miteinander zu verbinden. Vielmehr ist es zur Materialreduzie
rung und somit zur Reduzierung des Gewichts möglich, den Bereich zwischen den
Speichenhälften frei zu lassen, zumal dieser Bereich zur Festigkeit bzw. Steifigkeit
des Rades nur wenig beiträgt.
Des weiteren ist erkannt worden, dass es möglich ist, die beiden Radteile zumindest
weitgehend identisch auszubilden, wenn man eine Verbindung lediglich im Bereich
der Nabe und der Felge realisiert. So können die beiden Radteile - bspw. druck
gusstechnisch - mit nur einem Werkzeug - zunächst identisch - hergestellt werden.
Im Rahmen einer Nachbearbeitung können die Verbindungsbereiche der Nabe und
der Felge bearbeitet bzw. überarbeitet werden, so dass unterschiedliche Verbin
dungstechniken anwendbar sind. Darauf wird später noch eingegangen werden.
Die beiden Radteile bilden gemeinsam einerseits die Nabe und andererseits die
Felge. Dazu ist es von Vorteil, wenn die Radteile - zur Bildung der Nabe - jeweils
einen sich nach innen erstreckenden Verbindungsbereich aufweisen und mit dem
jeweiligen Verbindungsbereich ineinander greifen. Im Konkreten könnte der Verbin
dungsbereich als sich nach innen erstreckender, im wesentlicher zylindrischer Ab
schnitt ausgebildet sein, wobei der zylindrische Abschnitt des einen Radteils über
den zylindrischen Abschnitt des anderen Radteils greifen könnte. Ebenso ist es auch
denkbar, dass der zylindrische Abschnitt des einen Radteils in den zylindrischen Ab
schnitt des anderen Radteils, insbesondere in eine Ausnehmung des anderen
Radteils, greift, wobei es sich dabei um eine Art Nut- und Federverbindung zwischen
den beiden Radteilen handelt.
Die die Nabe bildenden Verbindungsbereiche der Radteile könnten kraft- und/oder
form- und/oder materialschlüssig miteinander verbunden sein. Im Konkreten könnten
die die Nabe bildenden Verbindungsbereiche der Radteile ineinander oder aufeinan
der gesteckt sein. Ebenso ist es möglich, dass die die Nabe bildenden Verbindungs
bereiche der Radteile miteinander verpresst, miteinander verschraubt, miteinander
vernietet und/oder miteinander verklebt sind. Eine Kombination der zuvor genannten
Verbindungstechniken ist möglich. So könnten zusätzlich zu einer Verklebung der
Verbindungsbereiche diese obendrein verschraubt oder vernietet sein.
Ähnlich verhält es sich im Bereich der Felge, wonach nämlich die Radteile mit jeweils
einem Verbindungsbereich - vorzugsweise umlaufend - verbunden sind und dabei
die Felge bilden. Im Konkreten könnten die Verbindungsbereiche der Felge aneinan
derstoßen und formschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder materialschlüssig mit
einander verbunden sein. Die Verbindungsbereiche könnten miteinander verschweißt
sein, wobei im Bereich der Stoßstellen eine zur Aufnahme einer Schweißnaht die
nende, vorzugsweise umlaufend ausgebildete Kerbung vorgesehen sein kann. Inso
weit ließe sich die Schweißnaht problemlos in die Kerbung hineinlegen und könnte
außerhalb der Kerbung zur glatten Oberfläche abgetragen werden.
Ebenso ist es denkbar, dass die Verbindungsbereiche der Felge miteinander ver
klebt, verschraubt und/oder vernietet sind. Auch hier ist eine Kombination verschie
dener Verbindungstechniken möglich.
Zwischen den Verbindungsbereichen der Felge könnten ganz besondere Dichtmittel
zur Luftabdichtung vorgesehen sein, wobei eine umlaufende Dichtung zwischen den
Stoßstellen der Verbindungsbereiche angeordnet sein kann. Dazu könnten die Ver
bindungsbereiche auf ihren einander zu gerichteten Stirnflächen entsprechende
Ausnehmungen bzw. Nuten zur Aufnahme der Dichtmittel aufweisen. Im Konkreten
könnte ein umlaufender O-Ring als Quetschdichtung eingelegt sein.
Im Hinblick auf eine konkrete Ausgestaltung der Speichen ist es insbesondere im
Hinblick auf eine stets anzustrebende Gewichtsreduzierung von Vorteil, wenn die
Speichenhälften der Radteile an ihren Enden, d. h. im Bereich der Nabe und der
Felge, aneinanderliegen und ansonsten zumindest geringfügig zueinander beab
standet sind. Der Abstand zwischen den Speichenhälften könnte sich von der Nabe
zur Felge hin verringern. Der Bereich zwischen den Speichenhälften könnte als Hohl
raum ausgebildet sein, wodurch sich das Gewicht in ganz besonderem Maße redu
zieren lässt. Ebenso ist es jedoch auch denkbar, dass der Bereich zwischen den
Speichenhälften ausgefüllt ist. Dazu könnte man ein leichtes und korrosionsbestän
diges Material verwenden. Der Einsatz von Kunststoff ist hier denkbar.
Des weiteren ist es möglich, dass der Bereich zwischen den Speichenhälften aus
schließlich im Randbereich, vorzugsweise gegen Feuchtigkeit und schmutzabdich
tend, ausgefüllt ist. Auch dazu könnte man - quasi als abdichtenden
Einsatz - Kunststoff verwenden.
Im Hinblick auf eine besondere Stabilität bei materialreduzierender Ausgestaltung
könnten die Speichenhälften im Querschnitt U-förmig bzw. schalenförmig ausgebildet
sein. Zur Erhöhung der Stabilität könnten die Speichenhälften sich in Längsrichtung
erstreckende Versteifungen aufweisen. Insoweit könnten die Speichenhälften im
Querschnitt W-förmig ausgebildet sein, wobei der mittlere, sich in Längsrichtung er
streckende Steg die Steifigkeit erhöht.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die einander gegenüberliegenden Speichenhälften
gemeinsam einen in etwa kreisrunden Querschnitt aufweisen, wodurch die Steifigkeit
einer jeden Speiche ganz erheblich begünstigt ist. Ebenso ist es möglich, dass die
einander gegenüberliegenden Speichenhälften einen in etwa ovalen Querschnitt
aufweisen.
Insbesondere im Hinblick auf eine wirksame Gewichtsreduzierung ist es von Vorteil,
wenn die Radhälften aus Aluminium oder aus einer Aluminiumlegierung hergestellt
sind. Ebenso können die Radhälften aus Magnesium oder aus einer Magnesiumle
gierung hergestellt sein. Zur Erhöhung der Festigkeit lassen sich faserverstärkte
Aluminium- bzw. Magnesiumwerkstoffe verwenden. Ebenso ist es denkbar, die Rad
hälften aus einem carbonfaserverstärkten Werkstoff herzustellen, wobei dazu auch
Kunststoff - mit eingelagerten Carbonfasern - Verwendung finden kann.
Im Falle einer Herstellung der Radhälften aus Aluminium, Magnesium oder entspre
chenden Legierungen könnten die Radhälften druckgusstechnisch hergestellt wer
den. Vor dem Verbinden der Radhälften ist eine Nachbearbeitung der Radhälften
denkbar, insbesondere zur Schaffung eines geeigneten Verbindungsbereichs der
Radhälfte einerseits zur Bildung der Nabe und andererseits zur Bildung der Felge.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die
dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol
gende Erläuterung zweier Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeich
nung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausfüh
rungsbeispiele der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltun
gen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfin
dungsgemäßen Rades im Querschnitt,
Fig. 2 in einer vergrößerten Darstellung Detail Z des Rades aus Fig. 1,
Fig. 3 in einer vergrößerten Darstellung Detail Y des Rades aus Fig. 1,
Fig. 4 Schnitte entlang den Linien E-E, D-D und C-C des Rades au s Fig. 1,
l
Fig. 5 Schnitte durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsge
mäßen entlang der Linien E-E, D-D und C-C gemäß Fig. 7,
Fig. 6 in einer kombinierten Vorder-/Rückansicht das Rad aus Fig. 11 und
Fig. 7 in einer schematischen Teilansicht das zweite Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Rades mit versteiften Speichen gemäß der
Darstellung aus Fig. 5, jedoch in einer Rückansicht.
Fig. 1 zeigt ein Rad für ein Motorrad. Das Rad umfasst eine Nabe 1, eine Felge 2
und sich zwischen der Nabe 1 und der Felge 2 erstreckende Speichen 3. Ebenso ist
es denkbar, das statt der Speichen 3 eine mittige Scheibe, bspw. gelocht oder mit
Ausnehmungen versehen, vorgesehen ist. Fig. 1 zeigt deutlich, dass das Rad vertikal
- mittig - geteilt ist und dass jedes der beiden Radteile 4 im wesentlichen hälftig die
Nabe 1, die Speichen 3 und die Felge 2 als integrale Bestandteile umfasst.
Erfindungsgemäß sind die beiden Radteile 4 zumindest weitgehend identisch ausge
bildet und ausschließlich im Bereich der Nabe 1 und der Felge 2, d. h. nicht im Be
reich der Speichen 3, miteinander verbunden.
Die Figur zeigen insgesamt, dass die Radteile 4 zur Bildung der Nabe 1 jeweils einen
sich nach innen erstreckenden Verbindungsbereich 5 aufweisen und mit dem jeweili
gen Verbindungsbereich 5 ineinander greifen. Dabei ist der Verbindungsbereich 5 als
als sich nach innen erstreckender, im wesentlichen zylindrischer Abschnitt ausgebil
det. Im Konkreten greift der zylindrische Abschnitt des einen Radteils 4 in den zylin
drischen Abschnitt des anderen Radteils 4, und zwar in eine dort vorgesehene Aus
nehmung 6 des anderen Radteils 4, nämlich im Sinne einer Nut- und Federverbin
dung. Dies lässt sich ganz besonders deutlich den Fig. 1 und 2 entnehmen.
Wesentlich ist jedenfalls, dass die die Nabe 1 bildenden Verbindungsbereiche 5 der
Radteile 4 kraft- und/oder form- und/oder materialschlüssig ineinander greifen, wobei
die Verbindungsbereiche 5 ineinander bzw. aufeinander gesteckt sind. Bei dem in
den Figur gewählten Ausführungsbeispielen sind die Verbindungsbereiche 5 miteinan
der verpresst, so dass keine weiteren Maßnahmen zur Verbindung der Radteile 4
erforderlich sind. Zusätzlich oder alternativ können die Radteile 4 miteinander ver
schraubt, vernietet oder verklebt sein. Jedwede Möglichkeiten zur Verbindung der
beiden Radteile 4 sind denkbar.
Die Fig. 1 und 3 zeigen gemeinsam, dass die Radteile im Bereich der Felge 2 eben
falls mit jeweils einem Verbindungsbereich 7 umlaufend miteinander verbunden sind
und dabei die Felge 2 bilden. Im Konkreten stoßen die Verbindungsbereiche 7 der
Felge 2 aneinander und sind formschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder materi
alschlüssig miteinander verbunden. Bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel
sind die Verbindungsbereiche 7 der Felge 2 miteinander verschweißt, wobei die Ver
bindungsbereiche 7 im Bereich Ihrer Stoßstellen zur Aufnahme der Schweißnaht 8
umlaufend gekerbt sind. Ebenso ist es denkbar, dass die Verbindungsbereiche 7 der
Felge 2 miteinander verklebt, verschraubt oder vernietet sind. Die zuvor genannten
Verbindungstechniken lassen sich auch einander ergänzend realisieren.
Die Fig. 1, 2 und 3 zeigen deutlich, dass die Speichenhälften 9 der Radteile 4 an ih
ren Enden, d. h. im Bereich der Nabe 1 und der Felge 2, aneinanderliegen und an
sonsten zumindest geringfügig zueinander beabstandet sind. Die Fig. 4 und 5 zeigen
Schnittdarstellungen durch die Speichen 3 zweier unterschiedlicher Ausführungsbei
spiele, und zwar jeweils entlang der Linien E-E, D-D und C-C aus den Fig. 1, 6 und
7.
Die Fig. 4 und 5 lassen des weiteren erkennen, dass sich der Abstand zwischen den
Speichenhälften 9 von der Nabe 1 zur Felge 2 hin verringert. Der Bereich zwischen
den Speichenhälften 9 ist als Hohlraum 10 ausgefüllt, wobei dieser Hohlraum 10
durchaus auch mit einem Material geringer Dichte, so bspw. Kunststoff, ausgefüllt
sein kann.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Speichenhälften 9 im Quer
schnitt U-förmig bzw. schalenförmig ausgebildet. Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausfüh
rungsbeispiel weisen die Speichenhälften 9 sich in Längsrichtung erstreckende Ver
steifungen 11 auf. Aufgrund dieser Vorkehrung sind bei dem in Fig. 5 gezeigten
Ausführungsbeispiel die Speichenhälften 9 im Querschnitt W-förmig ausgebildet. An
dersartige Versteifungen sind ebenso denkbar.
Ebenso ist es denkbar, dass die einander gegenüberliegenden Speichenhälften 9
gemeinsam einen etwa kreisrunden oder ovalen Querschnitt bilden, zumal sich da
durch eine ganz besonders hohe Stabilität der miteinander verbundenen Radteile 4
ergibt.
Bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel sind die Radteile 4 aus einer Magnesi
umlegierung hergestellt, und zwar druckgusstechnisch. Aluminium bzw. eine geeig
nete Aluminiumlegierung sowie faserverstärkter Kunststoff kommen für die Herstel
lung des erfindungsgemäßen Rades ebenso in Betracht.
Abschließend sei hervorgehoben, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbei
spiele zur Beschreibung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die
beiden Ausführungsbeispiele einschränken.
Claims (33)
1. Rad, insbesondere für ein Zweirad, vorzugsweise für ein Motorrad, mit einer
Nabe (1), einer Felge (2) und sich zwischen der Nabe (1) und der Felge (2) er
streckenden Speichen (3) oder einer Scheibe, wobei das Rad vertikal geteilt ist und
jedes der beiden Radteile (4) im wesentlichen hälftig die Nabe (1), die Speichen (3)
bzw. die Scheibe und die Felge (2) als integrale Bestandteile umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Radteile (4) zumindest weit
gehend identisch ausgebildet und ausschließlich im Bereich der Nabe (1) und der
Felge (2) miteinander verbunden sind.
2. Rad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) zur Bil
dung der Nabe (1) jeweils einen sich nach innen erstreckenden Verbindungsbereich
(5) aufweisen und mit dem jeweiligen Verbindungsbereich (5) ineinander greifen.
3. Rad nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich
(5) als sich nach innen erstreckender, im wesentlichen zylindrischer Abschnitt aus
gebildet ist.
4. Rad nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Ab
schnitt des einen Radteils (4) über den zylindrischen Abschnitt des anderen Radteils
(4) greift.
5. Rad nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Ab
schnitt des einen Radteils (4) in den zylindrischen Abschnitt des anderen Radteils
(4), insbesondere in eine Ausnehmung (6) des anderen Radteils (4), vorzugsweise
im Sinne einer Nut- und Federverbindung, greift.
6. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die
Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) kraft- und/oder form-
und/oder materialschlüssig miteinander verbunden sind.
7. Rad nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1) bilden
den Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) ineinander oder aufeinander gesteckt
sind.
8. Rad nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1)
bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander verpresst sind.
9. Rad nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die die
Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander ver
schraubt sind.
10. Rad nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die die
Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander vernietet
sind.
11. Rad nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
die Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander ver
klebt sind.
12. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Radteile (4) im Bereich der Felge (2) mit jeweils einem Verbindungsbereich (7) um
laufend miteinander verbunden sind und dabei die Felge (2) bilden.
13. Rad nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsberei
che (7) der Felge (2) aneinanderstoßen und formschlüssig und/oder kraftschlüssig
und/oder materialschlüssig miteinander verbunden sind.
14. Rad nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsberei
che (7) der Felge (2) miteinander verschweißt sind.
15. Rad nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindlungsberei
che (7) der Felge (2) im Bereich ihrer Stoßstellen zur Aufnahme einer Schweißnaht
(8) vorzugsweise umlaufend gekerbt sind.
16. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verbindungsbereiche (7) der Felge (2) miteinander verklebt sind.
17. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verbindungsbereiche (7) der Felge (2) miteinander verschraubt sind.
18. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verbindungsbereiche (7) der Felge (2) miteinander vernietet sind.
19. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwi
schen den Verbindungsbereichen (7) der Felge (2) Dichtmittel zur Luftabdichtung
vorgesehen sind.
20. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die
Speichenhälften (9) der Radteile (4) an ihren Enden, d. h. im Bereich der Nabe (1)
und der Felge (2), aneinander liegen und ansonsten zumindest geringfügig zueinan
der beabstandet sind.
21. Rad nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Abstand zwi
schen den Speichenhälften (9) von der Nabe (1) zur Felge (2) hin verringert.
22. Rad nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich
zwischen den Speichenhälften (9) als Hohlraum (10) ausgebildet ist.
23. Rad nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich
zwischen den Speichenhälften (9) ausgefüllt ist.
24. Rad nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich
zwischen den Speichenhälften (9) ausschließlich im Randbereich, vorzugsweise ge
gen Feuchtigkeit und Schmutz abdichtend, ausgefüllt ist.
25. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die
Speichenhälften (9) im Querschnitt U-förmig bzw. schalförmig ausgebildet sind.
26. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die
Speichenhälften (9) sich in Längsrichtung erstreckende Versteifungen (11) aufwei
sen.
27. Rad nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichenhälften
(9) im Querschnitt W-förmig ausgebildet sind.
28. Rad nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die
einander gegenüberliegenden Speichenhälften (9) gemeinsam einen in etwa kreis
runden Querschnitt aufweisen.
29. Rad nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die
einander gegenüberliegenden Speichenhälften (9) einen in etwa ovalen Querschnitt
aufweisen.
30. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die
Radteile (4) aus Aluminium oder aus einer Aluminiumlegierung hergestellt sind.
31. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die
Radteile (4) aus Magnesium oder aus einer Magnesiumlegierung hergestellt sind.
32. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die
Radteile (4) gusstechnisch hergestellt sind.
33. Rad nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) druck
gusstechnisch hergestellt sind.
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