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DE19859923A1 - Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger - Google Patents

Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger

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Publication number
DE19859923A1
DE19859923A1 DE19859923A DE19859923A DE19859923A1 DE 19859923 A1 DE19859923 A1 DE 19859923A1 DE 19859923 A DE19859923 A DE 19859923A DE 19859923 A DE19859923 A DE 19859923A DE 19859923 A1 DE19859923 A1 DE 19859923A1
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DE
Germany
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identifier
file
video manager
playback device
video
Prior art date
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Withdrawn
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DE19859923A
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English (en)
Inventor
Marco Winter
Dirk Adolph
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Deutsche Thomson Brandt GmbH
Original Assignee
Deutsche Thomson Brandt GmbH
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Publication date
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Abstract

Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger mit vom Inhaltsverzeichnis unabhängigen Mitteln zum Zugriff auf Dateien beziehungsweise Informationen zu schaffen, das die Wiedergabe auch bei beschädigtem Inhaltsverzeichnis oder Filesystem ermöglicht. DOLLAR A Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein Suchmittel zum Auffinden eines Bezeichners einer zu lokalisierenden Datei in Blöcken des Aufzeichnungsträgers vorgesehen ist, DOLLAR A ein Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Bytes vorhanden ist, die eine Anzahl von 2048 Byte-Blöcke angeben, aus denen der Informationsblock besteht und der derart ermittelte Informationsblock zum Datenzugriff verwendet wird. DOLLAR A Das Anwendungsgebiet der Erfindung erstreckt sich auf Wiedergabegeräte für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger, wie beispielsweise eine Festplatte, eine auch als DVD bezeichnete Digital Versatile Disc, CD-ROM, Diskette oder ein Datenband, die ein Aufzeichnungsformat ab dem sogenannten Yellow Book aufweisen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger mit vom Inhaltsverzeichnis unabhängigen Mitteln zum Zugriff auf Dateien beziehungsweise Informationen, wie beispielsweise von Videoinformationen auf einer Festplatte, einer auch als DVD bezeichneten Digital Versatile Disc, CD-ROM, Diskette oder ein Datenband, die ein Aufzeichnungsformat ab dem sogenannten Yellow Book aufweisen.
Die ursprünglich als digitaler Aufzeichnungsträger für Audiosequenzen entwickelte CD hat bereits zahlreiche Nachfolger zur Aufzeichnung und/oder Wiedergabe von in Informationsblöcken gespeicherter Informationen erhalten.
Um die CD als Datenträger nutzen zu können waren jedoch Ergänzungen erforderlich.
Während bei der Audio-CD die Daten in Tracks gespeichert und zum Lokalisieren der einzelnen Sektoren ein Zeitcode ausreichend war, bekamen die Sektoren zusätzliche Header, eine weitere Fehlerkorrekturebene und ein Dateisystem zur Verwaltung der Daten auf der Disc. Viele Informationen, die bei der herkömmlichen CD in den Subchannels untergebracht waren, wurden in den Header verlegt. So hat man sich bei der DVD grundsätzlich von der Adressierung über Subchannels getrennt und die Größe der Sektoren für alle Arten von Daten auf 2048 Byte begrenzt. Aus Gründen der Datensicherheit sind die Daten auf CD-ROM und DVD physikalisch nicht sequentiell aufeinanderfolgend angeordnet sondern werden in Datenpaketen nach einem bestimmten Algorithmus, der bei der DVD noch aufwendiger als bei der CD-ROM ist, über die Disc verteilt. Die Daten jedes Sektors werden in Zeilen angeordnet, verschachtelt und in kleineren Paketen, den sogenannten Recording Sektors, die sich durch einen Synchronisationskode in zwei Blöcke aufteilen, auf der DVD gespeichert. Bei der DVD-Video kommen dann noch der Kopierschutz und die vorherige Datenreduktion hinzu. Da die Informationen in sogenannten Informationsblöcken auf den Aufzeichnungsträgern gespeichert sind, ist eine Wiedergabe mittels absoluter und relativer Zeitcodierung analog einer CD grundsätzlich nicht möglich.
Grundsätzlich ist die als Layer bezeichnete Informationsebene jedoch ähnlich wie eine CD in ein Lead-in, eine Program Area und ein Lead-out aufgeteilt. Das Inhaltsverzeichnis ist bei der DVD, die keinen Subchannel aufweist, in Sektoren untergebracht und wird als sogenanntes Filesystem bezeichnet, mit dem Dateien auf dem Aufzeichnungsträger lokalisiert werden. Die Filesysteme der Anwendungen, wie der Festplatte eines Computers, einer nach dem ISO 9660-Standard organisierten CD-ROM und einer entsprechend dem UDF-Format gestalteten DVD, unterscheiden sich darüber hinaus.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger mit vom Inhaltsverzeichnis unabhängigen Mitteln zum Zugriff auf Dateien beziehungsweise Informationen, wie beispielsweise bei beschädigtem Inhaltsverzeichnis oder Filesystem, zu schaffen, obwohl das Inhaltsverzeichnis nicht in einfach zu rekonstruierender Weise in einem Subchannel zur Verfügung steht und der Anwendung entsprechend unterschiedlich ist.
Diese Aufgabe wird mit in unabhängigen Ansprüchen angegebenen Mitteln gelöst, vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind in abhängigen Ansprüchen angegeben.
Es ist ein Aspekt der Erfindung, trotz eines beschädigten Inhaltsverzeichnisses für das Filesystem und unterschiedlicher Filesysteme, den Zugriff auf wichtige Dateien beziehungsweise Informationen zu ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird hierzu in Blöcken des Aufzeichnungsträgers nach einem charakteristischen Merkmal der zu lokalisierenden Datei gesucht. Es wurde herausgefunden, daß Informationsblöcke aufweisende Aufzeichnungsträger sogenannte Bezeichner aufweisen, die in vorteilhafter Weise trotz nicht lesbarem Inhaltsverzeichnis und unterschiedlicher Filesysteme geeignet sind, um zur Wiedergabe erforderliche Dateien zu lokalisieren. Auch wenn der physikalische Ort des Bezeichners aufgrund eines defekten oder beschädigten Inhaltsverzeichnisses zunächst nicht bekannt ist, wird er zunächst anhand seiner Länge, die beispielsweise bei DVD-Video in der Regel 12 Byte beträgt, und anhand seiner Stellung am Anfang eines Sektors oder Clusters identifiziert. Ist ein derartiger Bezeichner aufgefunden, so handelt es sich bei bisher bekannten Systemen generell um den Video Manager Bezeichner selbst oder dessen Backup, die bei einer DVD identisch als DVDVIDEO-VMG bezeichnet sind. Um vollständig sicher zu sein, daß es sich um den gewünschten Bezeichner handelt, können weitere Plausibilitätsprüfungen, wie beispielsweise eine Überprüfung, ob dem Video Manager ein Video Title Set folgt, oder eine Überprüfung mit der im Video Manager enthaltenen Endadresse des Video Managers vorgenommen werden. Die dem Video Manager Bezeichner folgenden vier Byte beschreiben die Endadresse des Videomanagers. Der Wert der Endadresse des Video Managers plus Eins ist gleich der Anzahl der 2048 Byte- Blöcke, aus denen der Video Manager besteht. Damit sind die Länge des Video Managers und die erste Clusternummer des Video Managers bekannt. Die Clusternummer ergibt sich aus der Position, an der sich der erste Video Manager Bezeichner befindet. Diese Position wird unmittelbar mit dem als Suchmittel verwendeten Vergleich mit dem Video Manager Bezeichner oder als Ergebnis der Plausibilitätsprüfung aus dem aufgefundenen Backup des Video Manager Bezeichners gefunden.
Im Fall, daß der Video Manager fragmentiert sein sollte, wird dann mit der ersten Clusternummer des Video Managers und der ersten oder zweiten File Allocation Tabelle die Lage des Video Managers vollständig rekonstruiert. Der Begriff File Allocation Tabelle steht dabei für einen Pointer, der auf die Nummer des Blockes verweist, der die zugeordnete Information enthält. Die erste und die zweite File Allocation Tabelle sind identisch, so daß die dadurch vorhandene Redundanz eine ausreichende Sicherheit für das Auffinden fragmentierter Informationsblöcke gewährleistet.
Bei einer DVD-ROM oder einer DVD-Movie, die in der Regel nicht fragmentiert sind, entfällt der Umweg über eine File Allocation Tabelle, da die Lage des Video Managers bereits unmittelbar vollständig bekannt ist, wenn der erste Speicherblock des Video Managers gefunden wurde.
Nach in dieser Art und Weise erfolgter Rekonstruktion des Inhaltsverzeichnisses, das im Video Manager enthalten ist, kann der Aufzeichnungsträger dann auch bei beschädigten Filesystem oder Inhaltsverzeichnis vollständig abgespielt werden.
In vorteilhafter Weise werden die dem Inhaltsverzeichnis des Aufzeichnungsträgers entsprechenden Informationen rekonstruiert und eine Wiedergabe von Informationsträgern ermöglicht, die hinsichtlich des anderenfalls zur Wiedergabe zwingend erforderlichen Inhaltsverzeichnisses Fehler aufweisen. Mit einem derart aufgebauten Wiedergabegerät werden dann sowohl die Wiedergabe von unterschiedliche Filesysteme aufweisenden Aufzeichnungsträgern als auch die Wiedergabe von Aufzeichnungsträgern mit beschädigtem Inhaltsverzeichnis ermöglicht.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Prinzipskizze zur Datenstruktur auf einer Festplatte,
Fig. 2 Prinzipskizze zur Struktur des ersten Clusters einer Datei auf einer Festplatte,
Fig. 3 Prinzipskizze zur Datenstruktur gemäß ISO 9660 Standard,
Fig. 4 Prinzipskizze zur Datenstruktur gemäß UDF-Format,
Fig. 5 Ablaufdiagramm zur Rekonstruktion des Inhaltsverzeichnisses einer Festplatte,
Fig. 6 Ablaufdiagramm zur Rekonstruktion des Inhaltsverzeichnisses einer DVD und
Fig. 7 Prinzipskizze zum Aufbau eines Video Managers.
Wie in den Fig. 1, 3 und 4 dargestellt, weisen Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger entsprechend ihrer Ausführung als Festplatte in einem Computer, als CD-ROM oder als DVD grundsätzlich ein unterschiedliches File- oder Dateisystem auf, mit dem der Zugriff auf ein bestimmtes File oder eine bestimmte Datei vorgesehen ist. Einheitlich, wenngleich auch unterschiedlich strukturiert, ist ein Inhaltsverzeichnis, das zum Abspielen der Aufzeichnungsträger vorgesehen ist. Da ein der CD-Audio entsprechender Zeitcode aufgrund der Aufteilung und Verschachtelung der in Informationsblöcken gespeicherten Informationen zum Lokalisieren der Information nicht verwendet werden kann, ist zunächst davon auszugehen, daß eine Wiedergabe eines Informationsblöcke aufweisenden Aufzeichnungsträgers bei fehlendem oder beschädigtem Inhaltsverzeichnis nicht möglich ist. Gründe dafür sind, daß das Inhaltsverzeichnis in der Regel im Gegensatz zur CD nur einmal vollständig und über Informationsblöcke verteilt vorhanden ist und darüber hinaus die zur gewünschten Datei oder dem gewünschten File führenden Wege der Art des Aufzeichnungsträgers entsprechend unterschiedlich sind.
In Fig. 1 ist hierzu beispielsweise die Datenstruktur einer MS-DOS-Partition auf der Festplatte eines Computers dargestellt. Sie besteht aus einem sogenannten Bootsektor BS, einer ersten, sogenannten File Allocation Tabelle FAT und einer zweiten File Allocation Tabelle FAT sowie einem sogenannten File Space FS, das in sogenannte Cluster CL aufgeteilt ist. Der Bootsektor BS weist eine der Zahl Null entsprechende Listennummer LN auf und die Allocation Tabellen FAT enthalten ein Liste aller Cluster CL im File Space FS. Ein Cluster CL besteht wiederum aus einer Anzahl Sektoren und eine sogenannte Datei oder ein sogenanntes File besteht aus einer ganzen Anzahl von Clustern CL. Jeder Eintrag in der File Allocation Tabelle FAT enthält die Nummer des folgenden Clusters CL beziehungsweise die sogenannte Clusternummer CLN und es ist eine Marke, letztes Cluster LC, vorgesehen, die kennzeichnet, daß das File beziehungsweise die Datei dort endet. Weitere Sonderwerte, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, kennzeichnen, daß ein Cluster CL frei oder beschädigt beziehungsweise nicht verwendbar ist. Die erste File Allocation Tabelle FAT und die zweite File Allocation Tabelle FAT sind identisch und weisen auch die entsprechenden Listennummern LN auf. Ein Dateiort Dat ist dann Fig. 1 entsprechend beispielsweise mit den Listennummern LN 123 bis 127 angegeben, wobei der Eintrag LC bei der Listennummer LN 127 das Ende der Datei angibt. Das bedeutet, daß sich im File Space FS ab der Clusternummer CLN 123 eine fünf Cluster CL lange Datei befindet.
Das in Cluster CL aufgeteilte File Space FS enthält die Files und sogenannte Directorys, wobei ein Directory wiederum aus Einträgen besteht, die den Namen der Datei, die Dateilänge, Dateiattribute wie beispielsweise Read-Only und die Nummer des ersten Clusters CL in der File Allocation Tabelle FAT enthalten.
Der Name der Datei sei beispielsweise Fig. 1 entsprechend Videoinformation VIDEO. IFO und die Datei ist aufgrund der fünf Cluster CL dann 10240 Byte lang, ein Dateiattribut Read-Only kennzeichnet einen nur Lese Status und der erste Cluster CL der Datei hat die Clusternummer CLN 123. Der Aufbau eines Clusters CL mit der beispielhaften Clusternummer CLN 123 ist in Fig. 2 dargestellt. Die ersten 12 Bytes des ersten Clusters CL der Datei mit dem Namen Videoinformation VIDEO. IFO enthalten einen Video Manager Bezeichner VMG-BZ und die folgenden 4 Byte geben die Endadresse des Video Managers VMG_EA an.
Der Erfindung entsprechend ist ein Suchmittel zum Auffinden eines Bezeichners, der hier der Video Manager Bezeichner VMG-BZ ist, vorgesehen, um zu einer zu lokalisierenden Datei, die hier die Datei mit dem Namen Videoinformation VIDEO. IFO ist, zu gelangen beziehungsweise um diese Datei trotz eines zerstörten Inhaltsverzeichnisses aufzufinden. Die Blöcke sind hier Blöcke im File Space FS beziehungsweise die Cluster CL im File Space FS, die mit einer als Suchmittel verwendeten Maske durchsucht werden. Dieser Ausführung entsprechend ist das Suchmittel ein Vergleich der ersten 12 Byte eines jeden Clusters CL mit dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ. Es wird vorzugsweise ein Fenster mit einer 12 Byte entsprechenden Breite verwendet, dessen Inhalt mit dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ verglichen wird. Wurde ein Video Manager Bezeichner VMG-BZ aufgefunden, werden die dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ folgenden 4 Byte ausgewertet. Hierzu ist ein Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Byte vorgesehen. Die dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ folgenden Byte geben die Endadresse des Video Managers VMG_EA an. Mit dieser Endadresse des Video Managers VMG_EA ist dann eine Anzahl der 2048 Byte-Blöcke bekannt, aus denen der Informationsblock besteht. Hierzu wird zur Endadresse des Video Managers VMG_EA Eins addiert. Damit sind die Lage und die Länge des Video Managers, der zur Wiedergabe der Datei mit dem Namen Videoinformation VIDEO. IFO benötigt wird, eindeutig ermittelt, da die erste Clusternummer CLN bereits aus dem Suchergebnis, daß es sich an der untersuchten Stelle um einen Video Manager Bezeichner VMG-BZ handelt, bekannt ist.
Das der Erfindung zugrundeliegende Verfahren ist in Fig. 5 als Ablaufdiagramm dargestellt. Wie bereits erwähnt, werden in einem ersten Verfahrensschritt die ersten 12 Bytes der Cluster CL mit dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ so lange verglichen, bis eine Übereinstimmung festgestellt wird. Bei positivem Vergleichsergebnis ist dann auch bereits die Clusternummer CLN des ersten Clusters CL der zu suchenden Datei bekannt. Durch Auswerten der dem Bezeichner folgenden Bytes wird dann die Länge des Video Managers bestimmt, so daß dadurch alle einem Inhaltsverzeichnis entsprechenden Informationen rekonstruiert sind. Gemäß Fig. 5 ist ein zusätzlicher Verfahrensschritt vorgesehen, der jedoch nur dann vorzusehen ist, wenn davon auszugehen ist, daß der Aufzeichnungsträger fragmentiert ist. In einem derartigen Fall wird dann mit der ersten Clusternummer CLN des Video Managers und der ersten oder zweiten File Allocation Tabelle FAT die Lage des Video Managers vollständig rekonstruiert. In der File Allocation Tabelle FAT sind Pointer vorgesehen, die dann auf die entsprechende Nummer des Blockes beziehungsweise die entsprechende Clusternummer CLN verweisen, an der sich der folgende Informationsblock befindet. Da die erste und die zweite File Allocation Tabelle FAT identisch sind, ist eine ausreichende Sicherheit auch für das Auffinden fragmentierter Dateien gewährleistet.
Ein dem ISO 9660 Standard entsprechender Aufzeichnungsträger, dessen Datenstruktur in Fig. 3 dargestellt ist, weist logische Sektornummern LSN auf. Die logischen Sektornummern LSN von Null bis 16 sind reserviert und an der logischen Sektornummer LSN gleich 16 befindet sich ein Primary Volume Descriptor PVD, der ebenfalls einen Wegweiser RootDir zu dem anschließend von Directory-Einträgen DR gebildeten Wegweiser RootDir aufweist. In dieser Art verweist Fig. 3 entsprechend der Wegweiser RootDir im Primary Volume Descriptor PVD beispielsweise auf die logische Sektornummer LSN gleich 20 und im von Directory-Einträgen DR gebildeten Wegweiser RootDir ist ein Verweis auf eine logische Sektornummer LSN im Titelbereich Video_TS vorgesehen, der ab der logischen Sektornummer LSN gleich 50 beginnt. Ein Directory- Eintrag DR im Titelbereich Video_TS verweist schließlich auf eine Datei, die, um bei dem Fig. 1 entsprechenden Beispiel zu bleiben, trotz eines vergleichsweise unterschiedlichen Anfangs beispielhaft die logische Sektornummer LSN gleich 123 haben soll. Die Datei entspricht hier jedoch einer Videotitelinformation VIDEO_TS.IFO.
Obwohl sich die Wege zum Erreichen der Datei grundsätzlich unterscheiden, kann sie mit dem bereits angegebenen Verfahren in einem entsprechenden Gerät ebenfalls auf dem Aufzeichnungsträger gemäß ISO 9660 Standard aufgefunden werden. Da, wie herausgefunden wurde, auch die Videotitelinformation VIDEO_TS.IFO aus Informationsblöcken besteht, deren erster Informationsblock dieser Datei einen Video Manager Bezeichner VMG-BZ enthält, wird dieses charakteristische Merkmal zum Auffinden der Datei verwendet und werden die Länge des Video Managers und eine logische Sektornummer LSN, bei der die Datei beginnt, in analoger Weise zur Clusternummer CLN bestimmt. Das anhand eines Ablaufplans in Fig. 6 dargestellte Verfahren unterscheidet sich dabei nicht von dem, wie es bei Aufzeichnungsträgern mit einer gemäß dem UDF-Format aufgezeichneten Information vorzusehen ist.
Die Datenstruktur gemäß UDF-Format, wie sie in Fig. 4 angegeben ist, weist ebenfalls logische Sektornummern LSN auf und verfügt darüber hinaus über logische Blocknummern LBN. Die logischen Blocknummern LBN beginnen ab einer logischen Sektornummer LSN, die sich aus den für den Anfangsbereich benötigten logischen Sektornummer LSN ergibt. Dadurch kann auch im Bereich der logischen Blocknummern LBN eine korrespondierende logische Sektornummer LSN angegeben werden, die in diesem Bereich mit der Gleichung LSN = LBN + X berechnet wird, wobei X die logische Sektornummer LSN ist, bei der die Partition beziehungsweise der sogenannte File Set Descriptor FSD beginnt. Im Anfangsbereich der UDF-Datenstruktur sind diverse Descriptoren DS vorgesehen, die auf den File Set Descriptor FSD verweisen und auf die vom Anchor Volume Descriptor AVD verwiesen wird. Der Anchor Volume Descriptor AVD ist an der fest vorgeschriebenen logischen Sektornummer LSN gleich 256 vorgesehen und dadurch generell an dieser logischen Sektornummer LSN vorhanden. Der File Set Descriptor FSD führt zu File Identifier Descriptoren FID, die in einem Wegweiser RootDir vorgesehenen sind und die ihrerseits auf ein sogenanntes File Entry FE verweisen, das sich an dem Wegweiser RootDir anschließt. Auf den Wegweiser RootDir folgende File Entrys FE führen zu File Identifier Descriptoren FID, die in einem Titelbereich Video_TS vorgesehen sind und die ihrerseits auf File Entrys FE verweisen, die dem Titelbereich Video_TS folgen. Grundsätzlich enthalten File Identifier Descriptoren FID einen Bezeichner, die Dateilänge, optional Attribute und die logische Sektornummer LSN der Datei. Ein File Entry FE enthält die erste logische Sektornummer LSN der Fragmente, in die die Datei aufgeteilt ist. Da bei DVD-Video keine Fragmentierung erlaubt ist, enthält ein File Entry FE bei DVD-Video nur einen Eintrag bezüglich Dateilänge und Blocknummer.
Dem Titelbereich Video_TS folgende File Entrys FE verweisen schließlich auf eine Datei Video Manager Information VGMI, deren erster Informationsblock einen Video Manager Bezeichner VMG-BZ enthält.
Auch beim UDF-Format folgen dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ 4 Bytes, die die Endadresse des Video Managers VMG_EA angeben, so daß das vorgeschlagene Verfahren auch für Aufzeichnungsträger mit gemäß UDF-Format aufgezeichneter Information anwendbar ist und ein Wiedergabegerät geschaffen werden kann, mit dem Dateien auf Informationsblöcke enthaltenden Aufzeichnungsträgern unterschiedlicher Datenformate und auch bei defektem Inhaltsverzeichnis des Aufzeichnungsträgers aufgefunden und wiedergegeben werden können.
Die Struktur des als Ablaufdiagramm in Fig. 6 dargestellten Verfahrens ist im wesentlichen mit dem in Fig. 5 dargestellten Ablauf identisch. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß dem Typ des Aufzeichnungsträgers entsprechend, logische Sektoren nach dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ durchsucht werden. Das Problem, daß ein File, Video Manager Information VGMI, Fig. 7 entsprechend im Video Manager zusätzlich als Backup vorgesehen ist und deshalb beim Auffinden des Video Manager Bezeichners VMG-BZ mit dem als Suchmittel verwendeten Fenster nicht mit absoluter Sicherheit feststeht, ob der Video Manager Bezeichner VMG-BZ oder das Backup des Video Manager Bezeichners VMG-BZ aufgefunden wurde, wird vorzugsweise mit einer Plausibilitätsprüfung gelöst. Das genannte Problem entsteht, da die Endadresse des Video Managers VMG_EA, die mit den dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ folgenden vier Bytes ermittelt wird, nur eine relative Adresse ist.
Nachfolgend werden beispielhaft zwei Arten einer Plausibilitätsprüfung angegeben.
Einer ersten Ausführung entsprechend wird untersucht, ob dem Video Manager, abgesehen von einigen ECC-Blöcken zum Auffüllen und Herstellen eines ganzzahligen Blockformates, unmittelbar ein sogenanntes Video Title Set folgt. Ist dies zutreffend, so ist der aufgefundene Video Manager Bezeichner VMG-BZ als das Backup des Video Manager Bezeichners VMG-BZ identifiziert.
Eine zweite Art einer Plausibilitätsprüfung besteht darin, daß eine Video Manager Information VGMI größer als Null und ein Video Manager größer als eine Video Manager Information VGMI als Hinweis auf den Bereich des Video Managers gewertet werden und der erste Sektor des Video Managers auf eine Video-Manager- Informationstabelle verweist, die zusätzlich zum Video Manager Bezeichner VMG-BZ sowohl die Endadresse des Video Managers VMG_EA als auch die Endadresse der Video Manager Information VGMI enthält. Durch Subtrahieren der Endadresse der Video Manager Information VGMI von der Endadresse des Video Managers VMG_EA ist dann der Beginn des Backups der Video Manager Information VGMI ermittelt. Dadurch ist eine eindeutige Zuordnung gewährleistet, ob es sich an der logischen Sektornummer LSN, bei der ein Video Manager Bezeichner VMG-BZ mit dem Suchmittel gefunden wurde, um den Video Manager Bezeichner VMG-BZ oder das Backup des Video Manager Bezeichners VMG-BZ handelt.
Das eindeutige Identifizieren beziehungsweise Lokalisieren des Video Manager Bezeichners VMG-BZ ermöglicht somit in vorteilhafter Weise, unabhängig vom Datenformat, in dem die Information auf dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet wurde, den Zugriff auf Videodaten und auch unabhängig davon, ob das Inhaltsverzeichnis des Aufzeichnungsträgers verfügbar ist oder nicht.
Aus Gründen der Vollständigkeit sei erwähnt, daß der in Fig. 7 dargestellte Video Manager außer den Video Manager Informationen VGMI ein Video Object Set für ein Video Manager Menü VMGM VOBS, eine Darstellungssteuerinformation PCI und eine Datensuchinformation DSI enthält.

Claims (9)

1. Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger, dadurch gekennzeichnet, daß ein Suchmittel zum Auffinden eines Bezeichners einer zu lokalisierenden Datei in Blöcken des Aufzeichnungsträgers vorgesehen ist, ein Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Bytes vorhanden ist, die eine Anzahl der 2048 Byte-Blöcke angeben, aus denen der Informationsblock besteht, und der derart ermittelte Informationsblock zum Datenzugriff verwendet wird.
2. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsblock der Video Manager ist.
3. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Suchmittel aus einem Vergleich der ersten 12 Byte eines jeden Clusters (CL) mit einem Video Manager Bezeichner (VMG-BZ) besteht.
4. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Suchmittel aus einem Vergleich der ersten 12 Byte eines jeden Sektors mit einem Video Manager Bezeichner(VMG-BZ)und aus einem Fenster zum Auswerten der darauf folgenden 4 Byte besteht.
5. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Bytes vier dem Bezeichner folgende Bytes sind.
6. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Bytes vier dem Bezeichner unmittelbar folgende Byte sind, die eine Anzahl der 2048 Byte-Blöcke angeben, aus denen der Video Manager besteht.
7. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Suchmittel aufgefundene Bezeichner zum Unterscheiden von seinem Backup einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wird.
8. Wiedergabegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Plausibilitätsprüfung untersucht wird, ob dem Bezeichner von ECC-Blöcken abgesehen ein Video Title Set folgt.
9. Wiedergabegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Plausibilitätsprüfung eine der Endadresse der Video Manager Information (VGMI) von der Endadresse des Video Managers (VMG_EA) subtrahiert wird.
DE19859923A 1998-12-23 1998-12-23 Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger Withdrawn DE19859923A1 (de)

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