DE19859923A1 - Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger - Google Patents
Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende AufzeichnungsträgerInfo
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Abstract
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger mit vom Inhaltsverzeichnis unabhängigen Mitteln zum Zugriff auf Dateien beziehungsweise Informationen zu schaffen, das die Wiedergabe auch bei beschädigtem Inhaltsverzeichnis oder Filesystem ermöglicht. DOLLAR A Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein Suchmittel zum Auffinden eines Bezeichners einer zu lokalisierenden Datei in Blöcken des Aufzeichnungsträgers vorgesehen ist, DOLLAR A ein Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Bytes vorhanden ist, die eine Anzahl von 2048 Byte-Blöcke angeben, aus denen der Informationsblock besteht und der derart ermittelte Informationsblock zum Datenzugriff verwendet wird. DOLLAR A Das Anwendungsgebiet der Erfindung erstreckt sich auf Wiedergabegeräte für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger, wie beispielsweise eine Festplatte, eine auch als DVD bezeichnete Digital Versatile Disc, CD-ROM, Diskette oder ein Datenband, die ein Aufzeichnungsformat ab dem sogenannten Yellow Book aufweisen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Wiedergabegerät für
Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger mit vom
Inhaltsverzeichnis unabhängigen Mitteln zum Zugriff auf Dateien
beziehungsweise Informationen, wie beispielsweise von
Videoinformationen auf einer Festplatte, einer auch als DVD
bezeichneten Digital Versatile Disc, CD-ROM, Diskette oder ein
Datenband, die ein Aufzeichnungsformat ab dem sogenannten Yellow
Book aufweisen.
Die ursprünglich als digitaler Aufzeichnungsträger für
Audiosequenzen entwickelte CD hat bereits zahlreiche Nachfolger
zur Aufzeichnung und/oder Wiedergabe von in Informationsblöcken
gespeicherter Informationen erhalten.
Um die CD als Datenträger nutzen zu können waren jedoch
Ergänzungen erforderlich.
Während bei der Audio-CD die Daten in Tracks gespeichert und zum
Lokalisieren der einzelnen Sektoren ein Zeitcode ausreichend
war, bekamen die Sektoren zusätzliche Header, eine weitere
Fehlerkorrekturebene und ein Dateisystem zur Verwaltung der
Daten auf der Disc. Viele Informationen, die bei der
herkömmlichen CD in den Subchannels untergebracht waren, wurden
in den Header verlegt. So hat man sich bei der DVD grundsätzlich
von der Adressierung über Subchannels getrennt und die Größe der
Sektoren für alle Arten von Daten auf 2048 Byte begrenzt. Aus
Gründen der Datensicherheit sind die Daten auf CD-ROM und DVD
physikalisch nicht sequentiell aufeinanderfolgend angeordnet
sondern werden in Datenpaketen nach einem bestimmten
Algorithmus, der bei der DVD noch aufwendiger als bei der CD-ROM
ist, über die Disc verteilt. Die Daten jedes Sektors werden in
Zeilen angeordnet, verschachtelt und in kleineren Paketen, den
sogenannten Recording Sektors, die sich durch einen
Synchronisationskode in zwei Blöcke aufteilen, auf der DVD
gespeichert. Bei der DVD-Video kommen dann noch der Kopierschutz
und die vorherige Datenreduktion hinzu. Da die Informationen in
sogenannten Informationsblöcken auf den Aufzeichnungsträgern
gespeichert sind, ist eine Wiedergabe mittels absoluter und
relativer Zeitcodierung analog einer CD grundsätzlich nicht
möglich.
Grundsätzlich ist die als Layer bezeichnete Informationsebene
jedoch ähnlich wie eine CD in ein Lead-in, eine Program Area und
ein Lead-out aufgeteilt. Das Inhaltsverzeichnis ist bei der DVD,
die keinen Subchannel aufweist, in Sektoren untergebracht und
wird als sogenanntes Filesystem bezeichnet, mit dem Dateien auf
dem Aufzeichnungsträger lokalisiert werden. Die Filesysteme der
Anwendungen, wie der Festplatte eines Computers, einer nach dem
ISO 9660-Standard organisierten CD-ROM und einer entsprechend
dem UDF-Format gestalteten DVD, unterscheiden sich darüber
hinaus.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Wiedergabegerät für
Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger mit vom
Inhaltsverzeichnis unabhängigen Mitteln zum Zugriff auf Dateien
beziehungsweise Informationen, wie beispielsweise bei
beschädigtem Inhaltsverzeichnis oder Filesystem, zu schaffen,
obwohl das Inhaltsverzeichnis nicht in einfach zu
rekonstruierender Weise in einem Subchannel zur Verfügung steht
und der Anwendung entsprechend unterschiedlich ist.
Diese Aufgabe wird mit in unabhängigen Ansprüchen angegebenen
Mitteln gelöst, vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind in
abhängigen Ansprüchen angegeben.
Es ist ein Aspekt der Erfindung, trotz eines beschädigten
Inhaltsverzeichnisses für das Filesystem und unterschiedlicher
Filesysteme, den Zugriff auf wichtige Dateien beziehungsweise
Informationen zu ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird hierzu in Blöcken des Aufzeichnungsträgers
nach einem charakteristischen Merkmal der zu lokalisierenden
Datei gesucht. Es wurde herausgefunden, daß Informationsblöcke
aufweisende Aufzeichnungsträger sogenannte Bezeichner aufweisen,
die in vorteilhafter Weise trotz nicht lesbarem
Inhaltsverzeichnis und unterschiedlicher Filesysteme geeignet
sind, um zur Wiedergabe erforderliche Dateien zu lokalisieren.
Auch wenn der physikalische Ort des Bezeichners aufgrund eines
defekten oder beschädigten Inhaltsverzeichnisses zunächst nicht
bekannt ist, wird er zunächst anhand seiner Länge, die
beispielsweise bei DVD-Video in der Regel 12 Byte beträgt, und
anhand seiner Stellung am Anfang eines Sektors oder Clusters
identifiziert. Ist ein derartiger Bezeichner aufgefunden, so
handelt es sich bei bisher bekannten Systemen generell um den
Video Manager Bezeichner selbst oder dessen Backup, die bei
einer DVD identisch als DVDVIDEO-VMG bezeichnet sind. Um
vollständig sicher zu sein, daß es sich um den gewünschten
Bezeichner handelt, können weitere Plausibilitätsprüfungen, wie
beispielsweise eine Überprüfung, ob dem Video Manager ein Video
Title Set folgt, oder eine Überprüfung mit der im Video Manager
enthaltenen Endadresse des Video Managers vorgenommen werden.
Die dem Video Manager Bezeichner folgenden vier Byte beschreiben
die Endadresse des Videomanagers. Der Wert der Endadresse des
Video Managers plus Eins ist gleich der Anzahl der 2048 Byte-
Blöcke, aus denen der Video Manager besteht. Damit sind die
Länge des Video Managers und die erste Clusternummer des Video
Managers bekannt. Die Clusternummer ergibt sich aus der
Position, an der sich der erste Video Manager Bezeichner
befindet. Diese Position wird unmittelbar mit dem als Suchmittel
verwendeten Vergleich mit dem Video Manager Bezeichner oder als
Ergebnis der Plausibilitätsprüfung aus dem aufgefundenen Backup
des Video Manager Bezeichners gefunden.
Im Fall, daß der Video Manager fragmentiert sein sollte, wird
dann mit der ersten Clusternummer des Video Managers und der
ersten oder zweiten File Allocation Tabelle die Lage des Video
Managers vollständig rekonstruiert. Der Begriff File Allocation
Tabelle steht dabei für einen Pointer, der auf die Nummer des
Blockes verweist, der die zugeordnete Information enthält. Die
erste und die zweite File Allocation Tabelle sind identisch, so
daß die dadurch vorhandene Redundanz eine ausreichende
Sicherheit für das Auffinden fragmentierter Informationsblöcke
gewährleistet.
Bei einer DVD-ROM oder einer DVD-Movie, die in der Regel nicht
fragmentiert sind, entfällt der Umweg über eine File Allocation
Tabelle, da die Lage des Video Managers bereits unmittelbar
vollständig bekannt ist, wenn der erste Speicherblock des Video
Managers gefunden wurde.
Nach in dieser Art und Weise erfolgter Rekonstruktion des
Inhaltsverzeichnisses, das im Video Manager enthalten ist, kann
der Aufzeichnungsträger dann auch bei beschädigten Filesystem
oder Inhaltsverzeichnis vollständig abgespielt werden.
In vorteilhafter Weise werden die dem Inhaltsverzeichnis des
Aufzeichnungsträgers entsprechenden Informationen rekonstruiert
und eine Wiedergabe von Informationsträgern ermöglicht, die
hinsichtlich des anderenfalls zur Wiedergabe zwingend
erforderlichen Inhaltsverzeichnisses Fehler aufweisen. Mit einem
derart aufgebauten Wiedergabegerät werden dann sowohl die
Wiedergabe von unterschiedliche Filesysteme aufweisenden
Aufzeichnungsträgern als auch die Wiedergabe von
Aufzeichnungsträgern mit beschädigtem Inhaltsverzeichnis
ermöglicht.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Prinzipskizze zur Datenstruktur auf einer Festplatte,
Fig. 2 Prinzipskizze zur Struktur des ersten Clusters einer
Datei auf einer Festplatte,
Fig. 3 Prinzipskizze zur Datenstruktur gemäß ISO 9660
Standard,
Fig. 4 Prinzipskizze zur Datenstruktur gemäß UDF-Format,
Fig. 5 Ablaufdiagramm zur Rekonstruktion des
Inhaltsverzeichnisses einer Festplatte,
Fig. 6 Ablaufdiagramm zur Rekonstruktion des
Inhaltsverzeichnisses einer DVD und
Fig. 7 Prinzipskizze zum Aufbau eines Video Managers.
Wie in den Fig. 1, 3 und 4 dargestellt, weisen
Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger entsprechend
ihrer Ausführung als Festplatte in einem Computer, als CD-ROM
oder als DVD grundsätzlich ein unterschiedliches File- oder
Dateisystem auf, mit dem der Zugriff auf ein bestimmtes File
oder eine bestimmte Datei vorgesehen ist. Einheitlich,
wenngleich auch unterschiedlich strukturiert, ist ein
Inhaltsverzeichnis, das zum Abspielen der Aufzeichnungsträger
vorgesehen ist. Da ein der CD-Audio entsprechender Zeitcode
aufgrund der Aufteilung und Verschachtelung der in
Informationsblöcken gespeicherten Informationen zum Lokalisieren
der Information nicht verwendet werden kann, ist zunächst davon
auszugehen, daß eine Wiedergabe eines Informationsblöcke
aufweisenden Aufzeichnungsträgers bei fehlendem oder
beschädigtem Inhaltsverzeichnis nicht möglich ist. Gründe dafür
sind, daß das Inhaltsverzeichnis in der Regel im Gegensatz zur
CD nur einmal vollständig und über Informationsblöcke verteilt
vorhanden ist und darüber hinaus die zur gewünschten Datei oder
dem gewünschten File führenden Wege der Art des
Aufzeichnungsträgers entsprechend unterschiedlich sind.
In Fig. 1 ist hierzu beispielsweise die Datenstruktur einer
MS-DOS-Partition auf der Festplatte eines Computers dargestellt.
Sie besteht aus einem sogenannten Bootsektor BS, einer ersten,
sogenannten File Allocation Tabelle FAT und einer zweiten File
Allocation Tabelle FAT sowie einem sogenannten File Space FS,
das in sogenannte Cluster CL aufgeteilt ist. Der Bootsektor BS
weist eine der Zahl Null entsprechende Listennummer LN auf und
die Allocation Tabellen FAT enthalten ein Liste aller Cluster CL
im File Space FS. Ein Cluster CL besteht wiederum aus einer
Anzahl Sektoren und eine sogenannte Datei oder ein sogenanntes
File besteht aus einer ganzen Anzahl von Clustern CL. Jeder
Eintrag in der File Allocation Tabelle FAT enthält die Nummer
des folgenden Clusters CL beziehungsweise die sogenannte
Clusternummer CLN und es ist eine Marke, letztes Cluster LC,
vorgesehen, die kennzeichnet, daß das File beziehungsweise die
Datei dort endet. Weitere Sonderwerte, auf die hier nicht näher
eingegangen werden soll, kennzeichnen, daß ein Cluster CL frei
oder beschädigt beziehungsweise nicht verwendbar ist. Die erste
File Allocation Tabelle FAT und die zweite File Allocation
Tabelle FAT sind identisch und weisen auch die entsprechenden
Listennummern LN auf. Ein Dateiort Dat ist dann Fig. 1
entsprechend beispielsweise mit den Listennummern LN 123 bis 127
angegeben, wobei der Eintrag LC bei der Listennummer LN 127 das
Ende der Datei angibt. Das bedeutet, daß sich im File Space FS
ab der Clusternummer CLN 123 eine fünf Cluster CL lange Datei
befindet.
Das in Cluster CL aufgeteilte File Space FS enthält die Files
und sogenannte Directorys, wobei ein Directory wiederum aus
Einträgen besteht, die den Namen der Datei, die Dateilänge,
Dateiattribute wie beispielsweise Read-Only und die Nummer des
ersten Clusters CL in der File Allocation Tabelle FAT enthalten.
Der Name der Datei sei beispielsweise Fig. 1 entsprechend
Videoinformation VIDEO. IFO und die Datei ist aufgrund der fünf
Cluster CL dann 10240 Byte lang, ein Dateiattribut Read-Only
kennzeichnet einen nur Lese Status und der erste Cluster CL der
Datei hat die Clusternummer CLN 123. Der Aufbau eines Clusters
CL mit der beispielhaften Clusternummer CLN 123 ist in Fig. 2
dargestellt. Die ersten 12 Bytes des ersten Clusters CL der
Datei mit dem Namen Videoinformation VIDEO. IFO enthalten einen
Video Manager Bezeichner VMG-BZ und die folgenden 4 Byte geben
die Endadresse des Video Managers VMG_EA an.
Der Erfindung entsprechend ist ein Suchmittel zum Auffinden
eines Bezeichners, der hier der Video Manager Bezeichner VMG-BZ
ist, vorgesehen, um zu einer zu lokalisierenden Datei, die hier
die Datei mit dem Namen Videoinformation VIDEO. IFO ist, zu
gelangen beziehungsweise um diese Datei trotz eines zerstörten
Inhaltsverzeichnisses aufzufinden. Die Blöcke sind hier Blöcke
im File Space FS beziehungsweise die Cluster CL im File Space
FS, die mit einer als Suchmittel verwendeten Maske durchsucht
werden. Dieser Ausführung entsprechend ist das Suchmittel ein
Vergleich der ersten 12 Byte eines jeden Clusters CL mit dem
Video Manager Bezeichner VMG-BZ. Es wird vorzugsweise ein
Fenster mit einer 12 Byte entsprechenden Breite verwendet,
dessen Inhalt mit dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ verglichen
wird. Wurde ein Video Manager Bezeichner VMG-BZ aufgefunden,
werden die dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ folgenden 4 Byte
ausgewertet. Hierzu ist ein Auswertemittel zum Ermitteln dem
Bezeichner folgender Byte vorgesehen. Die dem Video Manager
Bezeichner VMG-BZ folgenden Byte geben die Endadresse des Video
Managers VMG_EA an. Mit dieser Endadresse des Video Managers
VMG_EA ist dann eine Anzahl der 2048 Byte-Blöcke bekannt, aus
denen der Informationsblock besteht. Hierzu wird zur Endadresse
des Video Managers VMG_EA Eins addiert. Damit sind die Lage und
die Länge des Video Managers, der zur Wiedergabe der Datei mit
dem Namen Videoinformation VIDEO. IFO benötigt wird, eindeutig
ermittelt, da die erste Clusternummer CLN bereits aus dem
Suchergebnis, daß es sich an der untersuchten Stelle um einen
Video Manager Bezeichner VMG-BZ handelt, bekannt ist.
Das der Erfindung zugrundeliegende Verfahren ist in Fig. 5 als
Ablaufdiagramm dargestellt. Wie bereits erwähnt, werden in einem
ersten Verfahrensschritt die ersten 12 Bytes der Cluster CL mit
dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ so lange verglichen, bis
eine Übereinstimmung festgestellt wird. Bei positivem
Vergleichsergebnis ist dann auch bereits die Clusternummer CLN
des ersten Clusters CL der zu suchenden Datei bekannt. Durch
Auswerten der dem Bezeichner folgenden Bytes wird dann die Länge
des Video Managers bestimmt, so daß dadurch alle einem
Inhaltsverzeichnis entsprechenden Informationen rekonstruiert
sind. Gemäß Fig. 5 ist ein zusätzlicher Verfahrensschritt
vorgesehen, der jedoch nur dann vorzusehen ist, wenn davon
auszugehen ist, daß der Aufzeichnungsträger fragmentiert ist. In
einem derartigen Fall wird dann mit der ersten Clusternummer CLN
des Video Managers und der ersten oder zweiten File Allocation
Tabelle FAT die Lage des Video Managers vollständig
rekonstruiert. In der File Allocation Tabelle FAT sind Pointer
vorgesehen, die dann auf die entsprechende Nummer des Blockes
beziehungsweise die entsprechende Clusternummer CLN verweisen,
an der sich der folgende Informationsblock befindet. Da die
erste und die zweite File Allocation Tabelle FAT identisch sind,
ist eine ausreichende Sicherheit auch für das Auffinden
fragmentierter Dateien gewährleistet.
Ein dem ISO 9660 Standard entsprechender Aufzeichnungsträger,
dessen Datenstruktur in Fig. 3 dargestellt ist, weist logische
Sektornummern LSN auf. Die logischen Sektornummern LSN von Null
bis 16 sind reserviert und an der logischen Sektornummer LSN
gleich 16 befindet sich ein Primary Volume Descriptor PVD, der
ebenfalls einen Wegweiser RootDir zu dem anschließend von
Directory-Einträgen DR gebildeten Wegweiser RootDir aufweist. In
dieser Art verweist Fig. 3 entsprechend der Wegweiser RootDir
im Primary Volume Descriptor PVD beispielsweise auf die logische
Sektornummer LSN gleich 20 und im von Directory-Einträgen DR
gebildeten Wegweiser RootDir ist ein Verweis auf eine logische
Sektornummer LSN im Titelbereich Video_TS vorgesehen, der ab der
logischen Sektornummer LSN gleich 50 beginnt. Ein Directory-
Eintrag DR im Titelbereich Video_TS verweist schließlich auf
eine Datei, die, um bei dem Fig. 1 entsprechenden Beispiel zu
bleiben, trotz eines vergleichsweise unterschiedlichen Anfangs
beispielhaft die logische Sektornummer LSN gleich 123 haben
soll. Die Datei entspricht hier jedoch einer
Videotitelinformation VIDEO_TS.IFO.
Obwohl sich die Wege zum Erreichen der Datei grundsätzlich
unterscheiden, kann sie mit dem bereits angegebenen Verfahren in
einem entsprechenden Gerät ebenfalls auf dem Aufzeichnungsträger
gemäß ISO 9660 Standard aufgefunden werden. Da, wie
herausgefunden wurde, auch die Videotitelinformation
VIDEO_TS.IFO aus Informationsblöcken besteht, deren erster
Informationsblock dieser Datei einen Video Manager Bezeichner
VMG-BZ enthält, wird dieses charakteristische Merkmal zum
Auffinden der Datei verwendet und werden die Länge des Video
Managers und eine logische Sektornummer LSN, bei der die Datei
beginnt, in analoger Weise zur Clusternummer CLN bestimmt. Das
anhand eines Ablaufplans in Fig. 6 dargestellte Verfahren
unterscheidet sich dabei nicht von dem, wie es bei
Aufzeichnungsträgern mit einer gemäß dem UDF-Format
aufgezeichneten Information vorzusehen ist.
Die Datenstruktur gemäß UDF-Format, wie sie in Fig. 4 angegeben
ist, weist ebenfalls logische Sektornummern LSN auf und verfügt
darüber hinaus über logische Blocknummern LBN. Die logischen
Blocknummern LBN beginnen ab einer logischen Sektornummer LSN,
die sich aus den für den Anfangsbereich benötigten logischen
Sektornummer LSN ergibt. Dadurch kann auch im Bereich der
logischen Blocknummern LBN eine korrespondierende logische
Sektornummer LSN angegeben werden, die in diesem Bereich mit der
Gleichung LSN = LBN + X berechnet wird, wobei X die logische
Sektornummer LSN ist, bei der die Partition beziehungsweise der
sogenannte File Set Descriptor FSD beginnt. Im Anfangsbereich
der UDF-Datenstruktur sind diverse Descriptoren DS vorgesehen,
die auf den File Set Descriptor FSD verweisen und auf die vom
Anchor Volume Descriptor AVD verwiesen wird. Der Anchor Volume
Descriptor AVD ist an der fest vorgeschriebenen logischen
Sektornummer LSN gleich 256 vorgesehen und dadurch generell an
dieser logischen Sektornummer LSN vorhanden. Der File Set
Descriptor FSD führt zu File Identifier Descriptoren FID, die
in einem Wegweiser RootDir vorgesehenen sind und die ihrerseits
auf ein sogenanntes File Entry FE verweisen, das sich an dem
Wegweiser RootDir anschließt. Auf den Wegweiser RootDir folgende
File Entrys FE führen zu File Identifier Descriptoren FID, die
in einem Titelbereich Video_TS vorgesehen sind und die
ihrerseits auf File Entrys FE verweisen, die dem Titelbereich
Video_TS folgen. Grundsätzlich enthalten File Identifier
Descriptoren FID einen Bezeichner, die Dateilänge, optional
Attribute und die logische Sektornummer LSN der Datei. Ein File
Entry FE enthält die erste logische Sektornummer LSN der
Fragmente, in die die Datei aufgeteilt ist. Da bei DVD-Video
keine Fragmentierung erlaubt ist, enthält ein File Entry FE bei
DVD-Video nur einen Eintrag bezüglich Dateilänge und
Blocknummer.
Dem Titelbereich Video_TS folgende File Entrys FE verweisen
schließlich auf eine Datei Video Manager Information VGMI, deren
erster Informationsblock einen Video Manager Bezeichner VMG-BZ
enthält.
Auch beim UDF-Format folgen dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ
4 Bytes, die die Endadresse des Video Managers VMG_EA angeben,
so daß das vorgeschlagene Verfahren auch für Aufzeichnungsträger
mit gemäß UDF-Format aufgezeichneter Information anwendbar ist
und ein Wiedergabegerät geschaffen werden kann, mit dem Dateien
auf Informationsblöcke enthaltenden Aufzeichnungsträgern
unterschiedlicher Datenformate und auch bei defektem
Inhaltsverzeichnis des Aufzeichnungsträgers aufgefunden und
wiedergegeben werden können.
Die Struktur des als Ablaufdiagramm in Fig. 6 dargestellten
Verfahrens ist im wesentlichen mit dem in Fig. 5 dargestellten
Ablauf identisch. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß
dem Typ des Aufzeichnungsträgers entsprechend, logische Sektoren
nach dem Video Manager Bezeichner VMG-BZ durchsucht werden.
Das Problem, daß ein File, Video Manager Information VGMI, Fig. 7
entsprechend im Video Manager zusätzlich als Backup vorgesehen
ist und deshalb beim Auffinden des Video Manager Bezeichners
VMG-BZ mit dem als Suchmittel verwendeten Fenster nicht mit
absoluter Sicherheit feststeht, ob der Video Manager Bezeichner
VMG-BZ oder das Backup des Video Manager Bezeichners VMG-BZ
aufgefunden wurde, wird vorzugsweise mit einer
Plausibilitätsprüfung gelöst. Das genannte Problem entsteht, da
die Endadresse des Video Managers VMG_EA, die mit den dem Video
Manager Bezeichner VMG-BZ folgenden vier Bytes ermittelt wird,
nur eine relative Adresse ist.
Nachfolgend werden beispielhaft zwei Arten einer
Plausibilitätsprüfung angegeben.
Einer ersten Ausführung entsprechend wird untersucht, ob dem
Video Manager, abgesehen von einigen ECC-Blöcken zum Auffüllen
und Herstellen eines ganzzahligen Blockformates, unmittelbar ein
sogenanntes Video Title Set folgt. Ist dies zutreffend, so ist
der aufgefundene Video Manager Bezeichner VMG-BZ als das Backup
des Video Manager Bezeichners VMG-BZ identifiziert.
Eine zweite Art einer Plausibilitätsprüfung besteht darin, daß
eine Video Manager Information VGMI größer als Null und ein
Video Manager größer als eine Video Manager Information VGMI als
Hinweis auf den Bereich des Video Managers gewertet werden und
der erste Sektor des Video Managers auf eine Video-Manager-
Informationstabelle verweist, die zusätzlich zum Video Manager
Bezeichner VMG-BZ sowohl die Endadresse des Video Managers
VMG_EA als auch die Endadresse der Video Manager Information
VGMI enthält. Durch Subtrahieren der Endadresse der Video
Manager Information VGMI von der Endadresse des Video Managers
VMG_EA ist dann der Beginn des Backups der Video Manager
Information VGMI ermittelt. Dadurch ist eine eindeutige
Zuordnung gewährleistet, ob es sich an der logischen
Sektornummer LSN, bei der ein Video Manager Bezeichner VMG-BZ
mit dem Suchmittel gefunden wurde, um den Video Manager
Bezeichner VMG-BZ oder das Backup des Video Manager Bezeichners
VMG-BZ handelt.
Das eindeutige Identifizieren beziehungsweise Lokalisieren des
Video Manager Bezeichners VMG-BZ ermöglicht somit in
vorteilhafter Weise, unabhängig vom Datenformat, in dem die
Information auf dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet wurde, den
Zugriff auf Videodaten und auch unabhängig davon, ob das
Inhaltsverzeichnis des Aufzeichnungsträgers verfügbar ist oder
nicht.
Aus Gründen der Vollständigkeit sei erwähnt, daß der in Fig. 7
dargestellte Video Manager außer den Video Manager Informationen
VGMI ein Video Object Set für ein Video Manager Menü VMGM VOBS,
eine Darstellungssteuerinformation PCI und eine
Datensuchinformation DSI enthält.
Claims (9)
1. Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende
Aufzeichnungsträger, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Suchmittel zum Auffinden eines Bezeichners einer zu
lokalisierenden Datei in Blöcken des Aufzeichnungsträgers
vorgesehen ist,
ein Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender
Bytes vorhanden ist, die eine Anzahl der 2048 Byte-Blöcke
angeben, aus denen der Informationsblock besteht, und der
derart ermittelte Informationsblock zum Datenzugriff verwendet
wird.
2. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Informationsblock der Video Manager ist.
3. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Suchmittel aus einem Vergleich der ersten 12 Byte eines
jeden Clusters (CL) mit einem Video Manager Bezeichner (VMG-BZ)
besteht.
4. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Suchmittel aus einem Vergleich der ersten 12 Byte eines
jeden Sektors mit einem Video Manager Bezeichner(VMG-BZ)und aus
einem Fenster zum Auswerten der darauf folgenden 4 Byte
besteht.
5. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Bytes
vier dem Bezeichner folgende Bytes sind.
6. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Auswertemittel zum Ermitteln dem Bezeichner folgender Bytes
vier dem Bezeichner unmittelbar folgende Byte sind, die eine
Anzahl der 2048 Byte-Blöcke angeben, aus denen der Video
Manager besteht.
7. Wiedergabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der mit dem Suchmittel aufgefundene Bezeichner zum
Unterscheiden von seinem Backup einer Plausibilitätsprüfung
unterzogen wird.
8. Wiedergabegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Plausibilitätsprüfung untersucht wird, ob dem Bezeichner
von ECC-Blöcken abgesehen ein Video Title Set folgt.
9. Wiedergabegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Plausibilitätsprüfung eine der Endadresse der Video Manager
Information (VGMI) von der Endadresse des Video Managers
(VMG_EA) subtrahiert wird.
Priority Applications (12)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19859923A DE19859923A1 (de) | 1998-12-23 | 1998-12-23 | Wiedergabegerät für Informationsblöcke enthaltende Aufzeichnungsträger |
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