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DE19857597C2 - Beschlagteile für Fenster oder Türen mit Andruckverstellvorrichtung - Google Patents

Beschlagteile für Fenster oder Türen mit Andruckverstellvorrichtung

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DE19857597C2
DE19857597C2 DE1998157597 DE19857597A DE19857597C2 DE 19857597 C2 DE19857597 C2 DE 19857597C2 DE 1998157597 DE1998157597 DE 1998157597 DE 19857597 A DE19857597 A DE 19857597A DE 19857597 C2 DE19857597 C2 DE 19857597C2
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lever arm
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bearing pin
wing
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AUBI BAUBESCHLAEGE GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Beschlagteil für ein Fenster oder eine Tür. Das Beschlagteil kann jedoch auch anderweitig eingesetzt sein und bezieht sich all­ gemein auf eine in einem Rahmen montierte und durch eine Schwenkbewegung zu öffnende und zu schließende Einrichtung. Ein besonderer Anwendungsfall sind Mittelverschlüsse für Drehflügelfenster.
Im Folgenden wird in der Allgemeinheit der eben gegebenen Definition das zu öffnende und zu schließende Teil als Flügel und das demgegenüber feststehende Teil als Rahmen bezeichnet.
Die Funktion des hier betrachteten Beschlagteils besteht darin, den Flügel gegen den Rahmen zu drücken. Bei einem Mittelverschluß sollen dadurch Abstände zwi­ schen anderen Verschlußvorrichtungen überbrückt werden. Insbesondere sind bei Drehflügelfenstern oder -türen Beschläge verbreitet, die über Treibstangen­ getriebe und Eckumlenkungen um den Flügelumfang verteilte Verschlußvorrich­ tungen mit einem Bedienungshebel verbinden. Zwischen den einzelnen Ver­ schlußvorrichtungen sollten dabei z. B. nicht mehr als 800 mm bei Kunststoffen­ stern oder -türen oder 1000 mm bei Holzfenstern oder -türen auftreten. Diese Zahlenwerte sind nur beispielhaft und in keiner Weise einschränkend.
Zur Kostenverringerung werden jedoch auch Beschläge ohne Treibstangengetrie­ be oder mit weniger Treibstangengetriebeteilen verwendet. Damit lassen sich so­ wohl im Bereich der Bauteilkosten als auch hinsichtlich der Montage Einsparun­ gen erzielen. Um dennoch auf den von dem Bedienungshebel entfernten Seiten des Flügels einen ausreichenden Andruck bei längeren Seitenlängen erzielen zu können, werden Mittelverschlüsse verwendet, die bereits aus der Schließbewe­ gung des Flügels heraus für eine zusätzliche Andruckkraft sorgen. Dazu besteht ein Mittelverschluß aus zumindest einem am Flügel oder am Rahmen montierten Beschlagteil, das mit einem entsprechenden Teil des gegenüberliegenden Rah­ mens bzw. Flügels oder einem dort angebrachten weiteren Beschlagteil zusam­ menwirkt.
Ein derartiger Beschlag ist aus dem Prospekt "KURIER-GLS, Verdecktliegendes Mittelandruckband" der Firma Wilhelm Weidtmann, bekannt.
Das hieraus bekannten Mittelandruckband besteht aus einem an einem Grundkörper schwenkbar gelagerten zweiarmigen Hebel, der einenends eine Anlage für ein festrahmenseitig montiertes Widerlager aufweist und anderenends mit einer Rolle versehen ist, welche beim Verschwenken des Hebels durch Schließen des Flügels eine Riegelkante des Widerlagers hintergreift.
Zwar lässt sich der Andruck des Flügels an den Rahmen in einem engen Bereich justieren, in dem die Anlage für das Widerlager durch eine Stellschraube gebildet wird, bedingt durch die bewegliche Lagerung der Rolle und des Hebels ist diese Lösung jedoch vergleichsweise aufwendig. Zugleich beansprucht diese Lösung einen großen Bauraum.
Das erfindungsgemäße Beschlagteil kann jedoch auch in einem allgemeineren Sinn zum Andruck eines Flügels gegen einen Rahmen eingesetzt werden, bei­ spielsweise um Toleranzen auszugleichen und eine genaue Passung aufrecht zu erhalten, wenn bei der Fertigung oder durch Zeitablauf oder Montagefehler Fehl­ passungen auftreten. Auch ohne Notwendigkeit eines Toleranzausgleichs kann das erfindungsgemäße Beschlagteil zur Andruckerhöhung sinnvoll sein, wenn die durch andere Beschlagteile ausgeübte Andruckkraft zur Erzielung einer ge­ wünschten Dichtheit nicht ausreicht. Schließlich kann das Beschlagteil auch den Vorteil oder die Aufgabe haben, eine zusätzliche Sicherung gegen Aufdrücken oder Aufbrechen des Flügels zu bilden.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein verbessertes Be­ schlagteil zur Herstellung einer Andruckkraft zwischen einem Flügel und einem Rahmen anzugeben.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem gelöst durch ein Beschlagteil für ein Fen­ ster, eine Tür oder dergleichen mit einem einen exzentrischen Lagerbolzen la­ gernden Lagerstück und mit zwei Hebelarmen, die an dem Lagerbolzen gelagert und drehfest miteinander verbunden sind, wobei ein erster der Hebelarme ferner von der Lagerung an dem Lagerbolzen entfernt an einem Verschiebungslager verschieblich gelagert ist, dessen Verschiebungen im wesentlichen auf die Lage­ rung des ersten Hebelarmes an dem Lagerbolzen zu gerichtet sind, und wobei die Lagerung an dem Lagerbolzen und die Lagerung an dem Verschiebungslager zusammenwirkend eine gehemmte Verstellbarkeit des zweiten Hebelarmes defi­ nieren.
Die erfindungsgemäße Konstruktion weist also drei wesentliche Bestandteile auf, nämlich einen exzentrischen Lagerbolzen und zwei daran drehfest zueinander, jedoch gegenüber dem Lagerbolzen drehbar befestigte Hebelarme. Der eine, nämlich der zweite Hebelarm ist vorgesehen zum Zusammenwirken mit einem Teil des gegenüberliegenden Flügels oder Rahmens, je nachdem ob das Beschlagteil an dem Rahmen oder an dem Flügel angebracht werden soll. Der andere, näm­ lich der erste Hebelarm dient dazu, bei einem Kraftschluß zwischen dem zweiten Hebelarm mit dem gegenüberliegenden Flügel oder Rahmen bzw. einem Teil da­ von oder einem daran befestigten weiteren Beschlagteil eine Drehung des zwei­ ten Hebelarmes um seine Lagerung an dem exzentrischen Lagerbolzen zu ver­ hindern.
Dazu ist der erste Hebelarm an einem zweiten Lager verschieblich gelagert. Um eine Drehung der Hebelarme um den Lagerbolzen zu verhindern, ist die Ver­ schiebungsrichtung dieses Verschiebungslagers im wesentlichen auf die Lage­ rung des ersten Hebelarms an dem Lagerbolzen zu gerichtet. Kleinere Winkelab­ weichungen von dieser Richtung spielen dabei solange keine Rolle, wie eine Ver­ drehung der Hebelarme um den Lagerbolzen gesperrt ist und sich zusammen mit der Verstellbarkeit des exzentrischen Lagerbolzens insgesamt eine günstige Ver­ stellungsgeometrie für das mit dem gegenüberliegenden Flügelrahmen zusam­ menwirkende Ende des zweiten Hebelarmes ergibt.
Dabei kann die durch die Verstellung bewirkte Bewegung des zweiten Hebelar­ mes verschiedene Formen aufweisen, die neben dem Hebelübersetzungsverhält­ nis und dem Maß der Exzentrizität des Lagerbolzens vor allem durch die genaue Ausführung des Verschiebungslagers bedingt sind. In jedem Fall, in dem diese Verstellbewegung eine Komponente in der gewünschten Andruckrichtung auf­ weist, ist damit die Verstellbarkeit des Andrucks bereits gewährleistet. Selbst in dem Fall, daß die Verstellbewegung nur eine sehr kleine oder keine solche Kom­ ponente aufweisen sollte, ist durch eine entsprechende zu der Andruckrichtung geneigte Kantengestaltung des zweiten Hebelarmes ohne weiteres eine Verände­ rung der Andruckkraft auch durch eine im wesentlichen senkrecht dazu erfolgen­ de Bewegung des zweiten Hebelarmes möglich.
Insgesamt ergibt sich aus der Schließbewegung des Flügels heraus, d. h. im all­ gemeinen aus der den Flügel schließenden Kraft einer den Flügel schließenden Person heraus, eine relativ hohe Andruckkraft für den Andruck zwischen dem Flügel und dem Rahmen. Insbesondere ist es von Vorteil, daß keine Federele­ mente verwendet werden, weil damit ausgestattete Mittelverschlüsse im allgemei­ nen zu geringe Andruckkräfte aufbauen. Das bedeutet jedoch nicht, daß nicht auch elastische Bauteile Verwendung finden können, wobei jedoch die Elastizität im Vergleich zu den bei solchen Bauteilen üblicherweise verwendeten Federn relativ große Kräfte benötigen sollte.
Um diese Andruckkraft auch aufrecht erhalten zu können, wenn sich der Flügel oder der Rahmen mit Zeitablauf in der Form verändern, Fertigungstoleranzen auftreten oder durch Verschleiß Spiel auftritt, ist das erfindungsgemäße Be­ schlagteil verstellbar ausgeführt.
Durch die besondere Art der Verstellung ergeben sich bei einem Verdrehen des Exzenterbolzens letztlich geschlossene Bewegungsbahnen des wechselwirken­ den Endes des zweiten Hebelarmes. Dementsprechend erlaubt das Beschlagteil durch geeignete Wahl des Bezugspunktes der Verstellung, also beispielsweise der Werkseinstellung des Beschlagteils und der Position des Beschlagteils bei einer Fertigung und Montage mit Nulltoleranzen, die Form der Verstellbewegung des zweiten Hebelarmes innerhalb dieser geschlossenen Kurve auszuwählen. Damit ist insbesondere in den geeigneten Kurvenstücken eine "zweidimensionale" Verstellung möglich, nämlich eine Bewegung des zweiten Hebelarmes sowohl in der Andruckrichtung als auch in der dem Falzabstand zwischen Flügel und Rah­ men entsprechenden dazu senkrechten Richtung. Bei bestimmten Anwendungen kann es von Vorteil sein, daß die Verstellbarkeit des Beschlagteils nicht nur in der Andruckrichtung sondern auch in der Falzabstandsrichtung möglich ist, wenn­ gleich die beiden Richtungen nicht unabhängig voneinander, sondern allenfalls in einem bei der Konstruktion wählbaren Verhältnis zueinander gleichzeitig verstellt werden können.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Hebelkonstruktion eine in der Andruck­ richtung schlanke Bauweise des Beschlagteils erlaubt. Gerade in dieser Richtung sind die Platzverhältnisse häufig beengt. Dies wirkt zusammen mit dem Vorzug, daß das erfindungsgemäße Beschlagteil - auch wegen der genannten schlanken Bauweise - in einem Falzbereich eines Flügels oder eines Rahmens - und damit unsichtbar - montiert werden kann, wenngleich diese Montageposition und die Eignung hierfür nicht erfindungsnotwendig sind. Die Hebelkonstruktion erlaubt es, den Verstellbereich des exzentrischen Lagerbolzens in seiner Auswirkung auf die Bewegung des eigentlich mit dem gegenüberliegenden Flügel oder Rahmen wechselwirkenden Endes des zweiten Hebelarmes zu vergrößern. Darüber hinaus lassen sich die für die Verstellung notwendigen Bauteile in der Richtung des Falzabstandes und damit senkrecht zu der Andruckrichtung anordnen, wie weiter unten noch näher ausgeführt wird.
Schlußendlich läßt sich das Beschlagteil im einfachsten Fall aus drei mechanisch separaten Bauteilen aufbauen, nämlich dem Lagerstück, dem Lagerbolzen und, als ein Teil, den beiden fest verbundenen Hebelarmen. Dies ist ein im Vergleich zu vielen konventionellen Konstruktionen verstellbarer Mittelverschlüsse ver­ gleichsweise einfacher Aufbau.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der zweite Hebel­ arm zu seinem von der Lagerung an dem Lagerbolzen entfernten Ende hin kon­ vex gerundet ausgebildet, insbesondere als tropfenförmiger Finger, um ein entsprechendes Gegenstück an dem gegenüberliegenden Flügel oder Rahmen formgünstig hintergreifen zu können. Eine schlanke tropfenförmige Fingerform hat dabei auch den Vorteil, daß für das Hintergreifen nur ein begrenzter Raum zur Verfügung stehen muß, in den der Finger hineinragt. Hierzu wird wiederum auf das Ausführungsbeispiel verwiesen.
Weiterhin ist es bevorzugt, eine Seite des zweiten Hebelarmes, nämlich die bei dem Hintergreifen dem entsprechenden Gegenstück zugewandte Seite, konkav auszubilden. Diese Konkavität sorgt für eine gleichmäßigere und bei geeigneter Form des Gegenstücks großflächige Anlage gegen das Gegenstück. Dabei könnte insbesondere eine Formanpassung an die Schließbewegung des Flügels erfolgen, wie weiter unten konkretisiert.
Die beiden Hebelarme können bei der Erfindung getrennte Hebel sein, müssen jedoch drehfest verbunden sein. Bevorzugt ist jedoch eine einstückige Ausbildung der Hebelarme.
Bei Fenster- oder Türflügeln oder Rahmen hierfür sind bei Kunststoff- und Metall­ profilen grundsätzlich Beschlagnuten vorgesehen. Dann kann der erste Hebel in die Beschlagnut hineingerichtet sein, und zwar insbesondere als Hebelarm eines durchgehenden einstückigen Hebels, dessen eines Ende der erste und entge­ gengesetztes Ende der zweite Hebelarm ist. Bei Holzflügeln oder Rahmen können hierzu Nuten eingefräst werden. Die Ausbildung der Hebelarme als entgegenge­ setzte Enden eines einstückigen und in der Längserstreckung zwischen dem er­ sten und dem zweiten Hebelarm die Lagerung an dem Lagerbolzen aufweisenden Hebels ist nicht nur von Vorteil im Hinblick auf die bereits weiter oben angespro­ chene geringe Ausdehnung des Beschlagteils in der Andruckrichtung durch im wesentlichen senkrecht dazu aufeinanderfolgende Anordnung der Hebelarme. Sie ist auch fertigungstechnisch besonders einfach und damit kostengünstig. Schließ­ lich sorgt diese Ausführungsform auch für eine in der Falzrichtung geringe Bau­ größe des Beschlagteils, weil die Hebelarme nicht aufeinander folgend angeord­ net sein müssen. Im Fall einer ohnehin vorhandenen Beschlagnut oder im Fall ohnehin für das Einfräsen einer Beschlagnut zur Verfügung stehenden Raumes wird somit anderweitig nicht mehr nutzbarer Raum in günstiger Weise ausgenutzt.
Bei der Beschreibung der Erfindung wurde bislang eine Verstellbarkeit beschrie­ ben, die jedoch gemäß Anspruch 1 gehemmt sein soll. Dies ist auch notwendig, weil eine einmal getroffene Einstellung nicht durch die beim Schließen und Öffnen auftretenden Kräfte wieder verstellt werden soll. Im Prinzip kann diese Hemmung in den beiden mit der Verstellung zusammenhängenden Lagern, nämlich dem La­ ger des exzentrischen Lagerbolzens und dem Verschiebungslager, in unter­ schiedlicher Weise erfolgen. Als besonders einfache und gleichzeitig wirkungs­ volle Variante hat es sich jedoch bewährt, den Lagerbolzen als in dem Umfang kraftschlüssig in das Lagerstück eingepaßten Niet auszuführen, daß allein durch die Reibung zwischen dem Lagerbolzenniet und dem Lagerstück eine ausrei­ chende Schwergängigkeit der Verstellung, nämlich Verdrehung der Lagerbolzen­ niet gegen das Lagerstück, erreicht wird. Die Verdrehung kann dabei durch einen Werkzeugeingriff an dem Niet unter Zuhilfenahme eines passenden Werkzeugs, etwa eines Sechskantschlüssels, erfolgen.
Eine aufgrund ihrer einfachen Ausführung und guten Eignung zur Massenproduk­ tion bevorzugte Ausgestaltung des Verschiebungslagers weist einen Führungs­ zapfen auf, der in einer Ausnehmung des ersten Hebelarmes geführt ist. Die Aus­ nehmung ist am äußersten Ende des ersten Hebelarmes auf die Lagerung an dem Lagerbolzen zu gerichtet angebracht, so daß der erste Hebelarm an diesem Ende eine Klauenform hat. Der Führungszapfen wiederum muß gegenüber dem Lagerstück ortsfest sein und ist bevorzugt als einstückiges integriertes Teil des Lagerstücks mit einer Anschraubplatte und einem Steg zur Lagerung des Lager­ bolzens ausgeführt, etwa als Druckgußteil. Natürlich sind auch andere Verschie­ bungslager denkbar, etwa mit einer Aufnahme an dem Lagerstück für einen Zap­ fen an dem ersten Hebelarm. Jedoch ist es produktionstechnisch sinnvoll, den ersten Hebelarm, insbesondere in der mit dem zweiten Hebelarm zu einem zwei­ armigen durchgehenden Hebel zusammengefaßten Ausführung, als im wesentli­ chen planares Teil auszubilden, das dementsprechend gestanzt werden kann.
Schon aufgrund der Notwendigkeit einer Aufnahme für den Lagerbolzen und Montage des Lagerstücks selbst wird sich das Lagerstück in vielen Fällen nicht planar ausführen lassen, so daß die Ausbildung eines Zapfens hierbei einen ge­ ringeren Mehraufwand bedeutet. Es wird auf das Ausführungsbeispiel verwiesen.
Bislang wurde offen gelassen, welche genaue Form das mit dem zweiten Hebel­ arm zusammenwirkende Teil des dem bisher behandelten Beschlagteil gegen­ überliegenden Flügels bzw. Rahmens aufweist, und ob es sich dabei um ein von dem Flügel bzw. Rahmen separates Teil handelt. Grundsätzlich ist diese Frage auch nicht entscheidend für die Erfindung, weil selbst eine einfache Kante eines Flügel- oder Rahmenprofils bei geeigneter Ausgestaltung des zweiten Hebelar­ mes zum Erzeugen einer Andruckkraft geeignet ist. Vorzugsweise ist jedoch an dem gegenüberliegenden Flügel oder Rahmen ein separates Schließteil vorgese­ hen, das dann ein Bestandteil des erfindungsgemäßen Beschlagteiles bildet. Die­ ses Schließteil sollte eine aus der Sicht des zweiten Hebelarmes konvexe Quer­ schnittsform aufweisen, um von dem zweiten Hebelarm günstig hintergriffen wer­ den zu können. Es kann sich dabei beispielsweise um ein einfaches kissenähnli­ ches Bauteil handeln, das in eine Nut des gegenüberliegenden Flügels oder Rahmens eingedrückt und festgeklemmt wird. Das die Hebelarme aufweisende Teil des erfindungsgemäßen Beschlagteils wird zur Abgrenzung im Folgenden als Eingriffteil bezeichnet.
Insbesondere wenn das Material des Flügels oder Rahmens aus sich heraus nur eine geringe Elastizität aufweist, beispielsweise bei Holz- oder Metallkonstruktio­ nen, kann es sinnvoll sein, das Schließteil elastisch auszuführen, um die Erzeu­ gung der Andruckkraft durch die Wechselwirkung zwischen dem Schließteil und dem zweiten Hebelarm durch die Elastizität mit einer gewissen Maßtoleranz zu versehen. Elastische Eigenschaften des Flügels, Rahmens oder eben des Schließteils sorgen dafür, daß kleinste Maßveränderungen der Passung zwischen dem zweiten Hebelarm und dem Schließteil nicht zu allzu großen Änderungen der dabei auftretenden Kräfte, insbesondere auch der Andruckkraft führen. Außerdem schließt und öffnet sich bei einer gewissen Elastizität der genannten Teile der Flügel "weicher" und erhöht somit den Bedienungskomfort.
Bislang wurde das Beschlagteil an sich beschrieben, weil sich daran wesentliche Merkmale der Erfindung bereits darstellen lassen, gegebenenfalls zusammen mit dem erwähnten Schließteil. Seine eigentliche Funktion zeigt das erfindungsge­ mäße Beschlagteil jedoch erst nach Montage an einem Flügel oder Rahmen, der dementsprechend in seinen Gebrauchseigenschaften verbessert wird. Dement­ sprechend richtet sich die Erfindung auch auf einen Fensterflügel oder Türflügel, an dem ein erfindungsgemäßes Beschlagteil montiert ist. Dabei ist es weiterhin bevorzugt, das Beschlagteil an einer einer Schwenkachse benachbarten Seite des Flügels oder Rahmens anzubringen, bei klassischen Drehfenstern beispiels­ weise der rechts oder links liegenden Drehachse benachbart und bei Kippfenstern der oben oder unten liegenden Kippachse benachbart.
Die Erfindung ist im übrigen auch bei Drehkippfenstern oder anderen Dreh­ kippflügeln einsetzbar, wenn durch entsprechende Maßnahmen dafür gesorgt wird, daß bei Betätigung der jeweils anderen Schwenkachse keine Funktionsstö­ rungen auftreten. Dies kann z. B. dadurch geschehen, daß das Schließteil oder das die Hebelarme aufweisende Beschlagteil durch einen Treibstangenbeschlag bewegt und durch eine Verschiebung in der Falzrichtung in und außer Reichweite des jeweils gegenüberliegenden Teils gebracht wird.
Bereits beschrieben wurde die bevorzugte Montageposition des Beschlagteiles im oberen Bereich einer Beschlagnut eines Flügels oder eines Rahmens, wobei sich der zweite Hebelarm in platzsparender Weise in die Beschlagnut hinein erstreckt. Da Fenster- oder Türflügel häufig tiefere Beschlagnuten aufweisen als die zuge­ hörigen feststehenden Rahmen, ist hier insbesondere eine Montage an dem Flü­ gel bevorzugt. Es wird wiederum auf das Ausführungsbeispiel verwiesen.
Wenn die Kombination aus Fenster- oder Türflügel und Rahmen eine definierte Schwenkachse aufweist, können die bereits beschriebene Konkavität der "Wechselwirkungsseite" des zweiten Hebelarmes und/oder die ebenfalls beschriebene Konvexität eines Schließteils einem Kreisbogen um diese Drehachse angenähert sein. Dadurch lassen sich besonders weiche Öffnungs- und Schließbewegungen des Flügels erzielen, indem der Aufbau der Andruckkraft über einen bestimmten Öffnungs- bzw. Schließwinkelbereich auf und abgebaut wird. Wenn sich die Drehachse bei der Öffnungs- und Schließbewegung verschiebt, ist ebenfalls eine solche Anpassung möglich, indem gewissermaßen die Einhüllende aller in Frage kommender Kreisbogenformen angenähert wird. In diesem Fall ist zwar keine de­ finierte Schwenkachse im engeren Sinn vorhanden, jedoch trotzdem eine Anpas­ sung an die (sich verschiebende) Kreisbogenform um die Schwenkachse möglich. Auch dieser Fall ist mit Anspruch 10 umschrieben.
Im Folgenden wird ein konkretes Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezug­ nahme auf die Zeichnungen im einzelnen erläutert. Dabei offenbarte Merkmale können auch einzeln oder in anderen als den dargestellten Kombinationen erfin­ dungswesentlich sein. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht mit einem zweiarmigen Hebel, einem exzentri­ schen Lagerbolzen und einem Verschiebungslager gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine in der Perspektive Fig. 1 entsprechende Darstellung eines vollstän­ digen erfindungsgemäßen Beschlagteils zusammen mit einer Schnittdarstellung des angrenzenden Bereichs eines Flügels und eines Rahmens;
Fig. 3 eine Schnittdarstellung durch das Eingriffsteil des erfindungsgemäßen Beschlagteils aus Fig. 2 gemäß der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine in der Perspektive Fig. 2 entsprechende Darstellung des Eingriffs­ teils des Beschlagteils, wobei durch eine Mehrfachzeichnung der bewegten Teile das Zusammenwirken zwischen dem Lagerbolzen und dem Verschiebungslager verdeutlicht ist;
Fig. 5 eine in der Perspektive Fig. 2 entsprechende Darstellung des Bewe­ gungsablaufs beim Hintergreifen des Schließteils durch das Eingriffsteil, wobei der Flügel nicht dargestellt ist.
In der schematischen Darstellung in Fig. 1 ist ein zweiarmiger Hebel mit einem ersten, in Fig. 1 nach oben weisenden Hebelarm 1 und einem zweiten, in Fig. 1 nach unten weisenden Hebelarm 2 gezeigt. Fig. 1 macht deutlich, daß der zweite Hebelarm 2 insgesamt eine schlanke Tropfenform mit einem konvexen Di­ stalende aufweist, wobei insbesondere die in Fig. 1 nach rechts unten weisende Seite des zweiten Hebelarmes 2 konkav gebildet ist. Zwischen dem ersten Hebel­ arm 1 und dem zweiten Hebelarm 2 ist der durch diese gebildete zweiarmige He­ bel an einem Lagerbolzen 3 gehalten, der in Fig. 1 nach oben weisend einen Sechskantwerkzeugeingriff 4 aufweist. Das von dem Lagerbolzen 3 entfernte En­ de des ersten Hebelarmes 1 weist ein aus einer klauenförmigen Ausnehmung 5 des ersten Hebelarmes 1 und einem im seinem kreisförmigen Querschnitt darge­ stellten Zapfen 6 bestehendes Verschiebungslager auf. Die Ausnehmung 5 ist auf den Lagerbolzen 3 hin gerichtet.
Bevor die daraus resultierende Verstellbarkeit anhand Fig. 4 näher erläutert wird, soll zunächst anhand Fig. 2 die Einbaulage des Beschlagteils beschrieben werden. In Fig. 2 ist im oberen und rechten Bereich der Figur ein Schnitt durch einen Fensterflügel dargestellt, während im unteren Bereich ein Schnitt durch ei­ nen feststehenden Rahmen 8 des Fensters dargestellt ist. Beide Fensterteile 7 und 8 sind nur ausschnittsweise dargestellt, und zwar in der Umgebung des die Einbauposition für das Beschlagteil bildenden Falzes 9.
In dem in Fig. 2 rechten Bereich weist der Flügel 7 einen Überschlag 10 auf, der den Falzbereich 9 und damit das erfindungsgemäße Beschlagteil verdeckt.
In dem Falzbereich 9 ist flügelseitig das Eingriffsteil des erfindungsgemäßen Be­ schlagteils montiert und rahmenseitig ein erfindungsgemäßes Schließteil 11. Die­ ses Schließteil 11 hat im Sinne der Fig. 2 von oben betrachtet einen im wesentlichen U-förmigen Grundriß, wobei die beiden Schenkel des U, von denen in Fig. 2 einer dargestellt ist, zum in der in Fig. 2 horizontalen Richtung Festhalten des Schließteils 11 in der dargestellten Nut des Rahmens 8 dienen. Darüber hinaus ist das Schließteil 11 in der Nut durch hier nicht eingezeichnete Schrauben ver­ ankert. Es könnte jedoch auch durch Hintergreifen der hinterschnittenen Seiten­ wände der Nut eingeklemmt sein.
Der in Fig. 2 rechts im Schnitt dargestellte Bereich des Schließteils 11 entspricht dem die beiden Schenkel verbindenden Abschnitt und hat (in Fig. 2) nach links und oben gerichtet, also dem Eingriffsteil zugewandt, einen kreisförmigen Quer­ schnitt. Dieser im Sinne der Erfindung konvexen Form ist eine konkave Seite 12 des zweiten Hebels 2 zugeordnet.
Das den zweiarmigen Hebel 1, 2 aufweisende Eingriffsteil ist über eine An­ schraubplatte 13 an dem Flügelrahmen befestigt, wobei die in Fig. 2 oberhalb der Anschraubplatte 13 liegenden Teile des Eingriffsteils, nämlich der erste He­ belarm 1 mit dem Zapfen 6, der über eine Brücke 14 an der Anschraubplatte 13 gehalten ist, in eine Beschlagnut des Flügelrahmens ragen. Die Anschraubplatte 13 hält ferner eine sich in Fig. 2 nach unten erstreckende Aufnahme 15 für den exzentrischen Lagerbolzen 3.
In Fig. 3, die dem in Fig. 2 angedeuteten Schnitt III-III entspricht, sind die An­ schraubplatte 13 mit der Brücke 14 für den Zapfen 5 sowie die Aufnahme 15 für den Lagerbolzen 3 deutlicher zu erkennen. Die Brücke 14 mit dem Zapfen 5 er­ streckt sich in Fig. 3 in waagerechter Richtung, die in Fig. 2 der Senkrechten auf der Zeichenebene entspricht, also in der Falzrichtung. In der Falzrichtung ge­ sehen vor und hinter der Brücke 14 weist die Anschraubplatte 13 angesenkte Lö­ cher für Montageschrauben auf. Unterhalb der Brücke 14 ragt die Aufnahme 15 nach unten und hält den exzentrischen Lagerzapfen 3, der ein gegenüber der Aufnahme 15 durch einen Reibkraftschluß gehaltener Niet ist. Die Anschraub­ platte 13 mit der Brücke 14, dem Zapfen 5 und der Aufnahme 15 bildet das La­ gerstück des erfindungsgemäßen Beschlagteils.
Der Lagerzapfen 3 weist in Fig. 3 nach rechts weisend die in Fig. 1 und 2 er­ kennbare Sechskantwerkzeugaufnahme 4 auf. Durch Verdrehen des Lagerbol­ zens 3 wird die Symmetrieachse des in dem zweiarmigen Hebels 1, 2 gehaltenen Abschnitts des Lagerbolzens 3 gegenüber der die Drehachse des Lagerbolzens 3 bildenden Symmetrieachse des in der Aufnahme 15 gehaltenen Teils verstellt. Die erstgenannte Symmetrieachse bildet wiederum die Drehachse einer Drehung des zweiarmigen Hebels 1, 2 um den Lagerbolzen 3 herum. Durch die gleichzeitige Lagerung des ersten Hebelarmes 1 in dem Verschiebungslager 5, 6 ergibt sich dabei insgesamt eine in Fig. 4 durch eine Mehrfachzeichnung der bewegten Teile dargestellte Veränderung der Lage des zweiarmigen Hebels 1, 2 gegenüber der Anschraubplatte 13. Im Fig. 4 ist nur ein Teil der vollständigen Verstellbe­ wegung dargestellt, um die Figur nicht unübersichtlich zu gestalten.
Tatsächlich ist durch eine Verstellung des exzentrischen Lagerbolzens 3 mit Hilfe des Werkzeugeingriffs 4 eine Bewegung des zweiten Hebels 2 entlang einer ge­ schlossenen runden Kurve möglich. Durch geeignete Wahl der Voreinstellung, d. h. des Nullpunkts der Verstellung, kann dabei eingestellt werden, ob das Bogen­ stück dieser geschlossenen runden Form, das dem Verstellbereich entspricht, mehr einer vertikalen oder einer horizontalen (im Sinne der Fig. 1, 2 und 4) gerichteten Verstellung entspricht. Weiterhin ist wählbar, ob das Bogenstück ge­ genüber dem Schließteil 11 konkav oder konvex geformt ist. In jedem Fall sind sowohl horizontale als auch vertikale (wiederum in Sinne der Fig. 1, 2 und 4) Maßabweichungen zwischen dem Flügel 7 und dem Rahmen 8 ausgleichbar. Aus Fig. 2 wird ferner deutlich, daß bei einer Anlage des Flügels 7 an den Rahmen 8 bzw. an eine hier nicht dargestellte Dichtung die Verstellung einer Veränderung der Andruckkraft des Flügels 7 gegen den Rahmen 8 entspricht.
Fig. 5 entspricht in der Darstellung Fig. 2, wobei der Flügel 7 nicht eingezeich­ net ist und der zweiarmige Hebel 1, 2 mit der Anschraubplatte 13 in elf verschie­ denen Positionen eingezeichnet ist, die einer Drehung des Flügels mit dem zwei­ armigen Hebel 1, 2 um den in den Fig. 2 und 5 rechts unten dargestellten Drehpunkt 16, d. h. Schnittpunkt der Zeichenebene mit der Schwenkachse, ent­ sprechen. Fig. 5 läßt erkennen, daß die konkave Seite 12 des zweiten Hebelar­ mes 2 einer Kreisbogenform um den Drehpunkt 16 angenähert ist und somit bei der Drehbewegung um den Drehpunkt 16 als Einhüllende einen längeren Kreis­ bogen beschreibt. Dadurch kommt der zweiarmige Hebel 1, 2 in kontinuierlicher Weise in eine Kraftschlußwechselwirkung mit dem Schließteil 11.
Der Kraftschluß wird dabei durch eine gewisse Elastizität des aus einem Hart­ gummiwerkstoff gebildeten Schließteils 11 aufrechterhalten. Die übrigen Bauteile des Beschlagteils bestehen aus Metall. Insbesondere kommt für den zweiarmigen Hebel 1, 2 ein Stahlstanzteil in Betracht, für das Lagerstück 5, 13, 14, 15 ein Zinkdruckgußteil und für den Lagerbolzen 3 ein Drehteil oder Kaltfließpreßteil.
Aus einem Vergleich der Fig. 2 und 3 ergibt sich, daß durch die in beiden Fi­ guren im wesentlichen vertikale Anordnung der Hebelarme 1 und 2 mit dem La­ gerbolzen 3 und dem Verschiebungslager 5, 6 bei gleichzeitig in Fig. 3 waage­ rechter Anordnung der Anschraubplatte 13 mit den beiden Schraubenlöchern (in Fig. 2 senkrecht zur Zeichenebene) eine minimale Ausdehnung des erfindungs­ gemäßen Beschlagteils in der zu den beiden genannten Richtungen senkrechten Richtung, nämlich der Andruckrichtung, möglich ist. Dementsprechend lassen sich alle Teile in einer soliden Größe ausführen, wobei eine Montage in dem in Fig. 2 dargestellten Falzraum 9 möglich bleibt. Dabei wird insbesondere auch der in der Flügelnut zur Verfügung stehende Raum ausgenutzt.

Claims (11)

1. Beschlagteil zur Andruckerhöhung eines Flügels an einen Rahmen eines Fensters oder einer Tür, mit zwei Hebelarmen (1, 2), die an einem Lagerbolzen (3) gelagert und drehfest miteinander verbunden sind, gekennzeichnet durch
ein den exzentrischen Lagerbolzen (3) lagerndes Lagerstück (5, 13, 14, 15)
wobei ein ester der Hebelarme (1) ferner von der Lagerung an dem Lagerbolzen (3) entfernt an einem Verschiebungslager (5, 6) verschieblich gelagert ist, dessen Verschiebungen auf die Lagerung des ersten Hebelarmes (1) an dem Lagerbolzen (3) zu gerichtet sind,
und wobei die Lagerung an dem Lagerbolzen (3) und die Lagerung an dem Verschiebungslager (5, 6) zusammenwirkend eine gehemmte Verstellbarkeit des zweiten Hebelarmes (2) definieren.
2. Beschlagteil nach Anspruch 1, bei dem der zweite Hebelarm (2) an einer Seite seiner Erstreckung konkav ausgebildet ist.
3. Beschlagteil nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der erste und der zweite Hebelarm (1, 2) Arme eines sich von dem Lagerbolzen (3) nach zwei Seiten erstreckenden zweiarmigen einstückigen Hebels (1, 2) sind.
4. Beschlagteil nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem der Lagerbolzen (3) ein Niet mit einem die Hemmung der Verstellbarkeit bewirkenden Reibkraftschluß ist.
5. Beschlagteil nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das Verschiebungslager (5, 6) einen relativ zu dem Lagerstück (5, 13, 14, 15) ortsfesten und parallel zu dem Lagerbolzen liegenden Führungszapfen (5) und eine an dem ersten Hebelarm (1) vorgesehene und den Führungszapfen (5) umgreifende Klaue (6) aufweist.
6. Beschlagteil nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5 ferner mit einem separaten, im Querschnitt zumindest teilweise konvexen Schließteil (11) zum Zusammenwirken mit dem zweiten Hebelarm (2) nach der Montage.
7. Beschlagteil nach Anspruch 6, bei dem das Schließteil (11) elastische Eigenschaften hat.
8. Fenster oder Tür mit einem an einer schwenkachsennahen Seite eines Flügels (7) oder Rahmens (8) mit schwenkachsenparallel liegendem Lagerbolzen (3) montierten Beschlagteil nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7.
9. Fenster oder Tür nach Anspruch 8, bei dem oder der das Beschlagteil nach Anspruch 3 ausgebildet ist, bei dem das Lagerteil (5, 13, 14, 15) auf oder im oberen Bereich in einer Beschlagnut montiert ist und sich der zweite Hebelarm in die Beschlagnut erstreckt.
10. Fenster oder Tür nach Anspruch 8 oder 9, bei dem oder der die Konkavität der Seite des zweiten Hebelarms (2) einem Kreisbogen um die Schwenkachse (16) des Flügels (7) angenähert ist.
11. Fenster oder Tür nach Anspruch 8, 9 oder 10, bei dem oder der die Konvexität des Schließteils (11) einem Kreisbogen um die Schwenkachse (16) des Flügels (7) angenähert ist.
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