DE19849391A1 - Kistenstapellager - Google Patents
KistenstapellagerInfo
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Abstract
Das Kistenstapellager (1), in welchem die Kisten (2) in mehreren nebeneinander und/oder hintereinander angeordneten Stapeln (3) gelagert werden, weist mindestens ein Gestell (4), an welchem die Kistenstapel (3) jeweils an ihrer untersten Kiste (2u) mittels mindestens einer Fallklinke (5) in einem Abstand über dem Boden (6) gehalten werden, und mindestens eine Beschickungsvorrichtung (10), welche Kisten (2) von unten in die Stapel (3) einlagert und/oder aus den Stapeln (3) auslagert, auf. DOLLAR A Die Beschickungsvorrichtung (10) umfaßt mindestens eine unter den eingelagerten Kisten (2) verfahrbare Transporteinrichtung (11), welche die einzulagernden Kisten (2) unter den jeweiligen Stapel (3) verbirgt und/oder die auszulagernden Kisten (2) unter dem jeweiligen Stapel (3) abholt. DOLLAR A Die Transporteinrichtung (11) weist mindestens ein Schaltelement (13) auf, welches beim Ein- und/oder Auslagern die jeweilige Fallklinke(n) (5) entriegelt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Kistenstapellager, in welchem die
Kisten in mehreren nebeneinander und/oder hintereinander
angeordneten Stapeln gelagert werden, mit mindestens einem
Gestell, an welchem die Kistenstapel jeweils an ihrer untersten
Kiste mittels mindestens einer Fallklinke in einem Abstand über
dem Boden gehalten werden, und mit mindestens einer
Beschickungsvorrichtung, welche Kisten von unten in die Stapel
einlagert und aus den Stapeln auslagert.
Ein Kistenstapellager, in welchem die Kisten in mehreren
hintereinander und nebeneinander angeordneten Stapeln, d. h. in
mehreren, in Matrixform in Reihen und Spalten nebeneinander
angeordneten Stapeln, in einem Gestell gelagert werden und von
unten ein- und ausgelagert werden, ist z. B. aus der
DE 197 11 464.4 bekannt. Hierbei werden die Kisten jedoch nicht
mittels Fallklinken gehalten, sondern mittels motorisch
verstellbaren Klinken. Zur Ein- und Auslagerung befindet sich
unter dem Kistenstapellager ein Hubboden, mit welchem immer
jeweils eine gesamte Lage Kisten ein- bzw. ausgelagert wird. Dabei
muß jeweils der Hubboden unter die Kistenstapel angehoben werden,
so daß die Belastung der Kistenstapel voll auf dem Hubboden liegt.
Anschließend werden die Halteklinken motorisch in eine
Entriegelungsstellung verdreht und der Hubboden wird dann, je nach
dem, ob eine Kistenlage eingelagert oder ausgelagert wird,
entweder um eine Kistenhöhe nach oben oder um eine Kistenhöhe nach
unten verstellt. In dieser Position werden dann die Halteklinken
wieder in die Verriegelungsstellung verdreht. Ungünstig bei diesem
Verfahren ist zum einen, daß nur lagenweise Kisten entnommen bzw.
eingelagert werden können. Zudem ist der Aufbau relativ technisch
aufwendig. Ebenso ist eine Erweiterung des Lagers nur mit großem
Aufwand möglich.
Aus der Praxis sind weiterhin Kistenstapellager bekannt, bei denen
die Stapel von unten bestückt werden und in denen die Kisten
jeweils durch Fallklinken im Gestell gehalten werden. Diese
Fallklinken befinden sich in ihrer Ausgangslage aufgrund der
Schwerkraft in einer Verriegelungsstellung und können zum
Entriegeln entgegen der Schwerkraft aufgedrückt werden. D.h. beim
Einlagern einer neuen Kiste von unten in den Stapel braucht diese
Kiste nur von unten nachgeschoben werden, wodurch die Fallklinken
seitlich aufgedrückt werden und in die neue einzulagernde Kiste
eingreifen. Diese bekannten Kistenstapellager weisen zur Entnahme
von Kisten jeweils einen an dem Gestell angeordneten Mechanismus
auf, mit dem die Fallklinken motorisch in eine
Entriegelungsstellung gebracht werden können. Bei einem größeren
Kistenstapellager mit mehreren hinter- und nebeneinander
angeordneten Stapeln sind daher eine relativ große Anzahl von
motorischen Verstelleinrichtungen notwendig, um die einzelnen
Fallklinken zu entriegeln. Außerdem müssen die
Entriegelungsvorrichtungen genau mit den Bewegungen des
Hubtisches, mit welchem die Kisten aus dem Lager herausgenommen
werden, synchronisiert werden, so daß die Fallklinken nicht zu
früh entriegelt werden und die Stapel nach unten fallen können.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Alternative zu dem
bekannten Stand der Technik zu schaffen, welche einfach und
kostengünstig aufgebaut ist, wobei die Kisten sicher gehalten und
nicht nur lageweise eingelagert oder entnommen werden können.
Diese Aufgabe wird durch ein Kistenstapellager der eingangs
genannten Art gelöst, bei welchem die Beschickungsvorrichtung
mindestens eine unter den eingelagerten Kisten verfahrbare
Transporteinrichtung aufweist, welche die einzulagernden Kisten
unter den jeweiligen Stapel verbringt und/oder die auszulagernden
Kisten unter dem jeweiligen Stapel abholt und wobei die
Transporteinrichtung mindestens ein Schaltelement aufweist,
welches beim Ein- und/oder Auslagern die jeweilige Fallklinke
entriegelt.
Durch die Ausbildung der Beschickungsvorrichtung mit einer
Transporteinrichtung, wie z. B. einem Wagen oder dgl., können aus
dem Stapellager auch vereinzelt oder reihenweise Kiste eingelagert
bzw. entnommen werden. Daher ist es z. B. möglich, auch ein
Kistenlager für unterschiedliche Kistentypen aufzubauen, in dem
z. B. in den ersten zwei Reihen Kisten mit einer bestimmten Höhe
und/oder Farbe und in den restlichen Reihen Kisten mit einer
anderen Höhe und/oder Farbe eingelagert werden. Oder es können
z. B. Kisten für unterschiedliche Transportzwecke oder bereits
gereinigte und ungereinigte Kisten getrennt sortiert eingelagert
und entnommen werden. Die Entnahme und das Einlagern kann jeweils
unabhängig von den anderen Kistensorten geschehen.
Da sich die Schaltelemente zum Entriegeln der Fallklinken direkt
an der Transporteinrichtung befinden, werden automatisch nur die
Fallklinken des Stapels entriegelt, aus dem eine Kiste entnommen
werden soll. Ein aufwendiger Aufbau des Kistenlagers mit einer
separaten Entriegelungsvorrichtung an jeder einzelnen Fallklinke
des Gestells erübrigt sich. Es wird nur die relativ geringe Anzahl
von Schaltelementen an der Transporteinrichtung benötigt.
Das erfindungsgemäße Kistenstapellager ist daher erheblich
kostengünstiger aufbaubar als die bisher bekannten
Kistenstapellager.
Die Unteransprüche enthalten vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen
des erfindungsgemäßen Kistenstapellagers.
Vorteilhafterweise weist die Transporteinrichtung mindestens eine
Hubvorrichtung auf, welche die einzulagernden oder auszulagernden
Kisten anhebt bzw. absenkt. Die Schaltelemente sind dann jeweils
so an der Hubvorrichtung angeordnet, daß beim Hochfahren der
Hubvorrichtung die jeweiligen Fallklinken automatisch entriegelt
werden.
Vorzugsweise befinden sich an der Hubvorrichtung auch Stellmittel
zum Einstellen der Schaltelemente in mindestens zwei verschiedene
Schaltstellungen, in welchen das Schaltelement in einer bestimmten,
der jeweiligen Schaltstellung zugeordneten Hubhöhe der
Hubvorrichtung die jeweiligen Fallklinken entriegelt. Beim
Einlagern der Kisten kann sich dann das Schaltelement z. B. in
einer Schaltstellung befinden, in welcher erst in einer höheren
Hubstellung die Fallklinken durch die Schaltelemente entriegelt
würden, in welcher die Fallklinken bereits durch die einzulagernde
Kiste selber aufgedrückt wurden und die einzulagernde Kiste
ergriffen haben. Läßt man die Schaltelemente dann in der Stellung
und fährt die Hubvorrichtung wieder nach unten, so bleibt die
Kiste in den Fallklinken hängen, d. h. sie wurde eingelagert.
Beim Auslagern sind dagegen die Schaltelemente in eine andere
Schaltstellung gefahren, in welcher die Fallklinken schon bei
einer niedrigeren Hubhöhe durch die Schaltelemente aufgedrückt
werden, d. h. die Schaltelemente befinden sich in einer Stellung,
daß beim Hochfahren der Hubvorrichtung die Fallklinken so weit
aufgedrückt werden, daß die unterste Kiste von den Fallklinken
befreit wird und die Fallklinken erst bei einer Hubhöhe wieder
einrasten, in der sie die zweitunterste Kiste ergreifen.
Alternativ kann die Hubvorrichtung selbstverständlich auch
Stellmittel aufweisen, mit der die Schaltelemente in mindestens
eine der genannten Schaltstellungen und eine Nullstellung, in
welcher das Schaltelement beim Hochfahren der Hubvorrichtung die
jeweilige Fallklinke überhaupt nicht entriegeln kann, aufweist.
Die Fallklinken können jeweils eine Schaltfläche aufweisen, auf
welchen ein jeweils zugeordnetes Schaltelement an der
Hubvorrichtung beim Hochfahren der Hubvorrichtung zum Entriegeln
der Fallklinke einwirkt. Bei diesen Schaltflächen kann es sich
z. B. um speziell an der Fallklinke ein- oder ausgeformte Flächen
oder auch um seitlich oder unterhalb der Fallklinke befindliche
Schaltfahnen oder dgl. handeln.
Vorzugsweise weisen die Schaltelemente jeweils einen Stift auf,
welcher derart an der Hubvorrichtung angeordnet ist, daß er in
mindestens einer Schaltstellung im wesentlichen senkrecht neben
der einzulagernden oder auszulagernden Kiste nach oben ragt und
bei einem Hochfahren der Hubvorrichtung gegen die jeweilige
Fallklinke bzw. deren Schaltfläche drückt und die Fallklinke
entriegelt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Stellmittel zum
Einstellen der unterschiedlichen Schaltstellungen Mittel zum
Verschwenken des Stiftes um eine senkrecht zur Hubrichtung
angeordnete Achse, d. h. die Stifte werden einfach von der
senkrechten Schaltstellung in eine leicht schräge Schaltstellung
verdreht, so daß sie z. B. mit ihrem oberen Ende an der Kiste
anliegen.
Alternativ können die Stellmittel natürlich auch Mittel zur
Verstellung der Länge des Stiftes und/oder der Höhe des Stiftes
bezüglich eines die anzuhebende oder abzusenkende Kiste haltenden
Trägers der Vorrichtung aufweisen oder aber der Stift kann einen
exzentrisch zur Stiftlängsachse angeordneten Schaltkörper
aufweisen bzw. selber zur Stiftlängsachse exzentrisch ausgebildet
sein. Die Stellmittel weisen im letzteren Fall dementsprechend
Mittel zum Verdrehen des Stiftes um seine Längsachse auf.
Selbstverständlich könnten alternativ die Stellmittel zum
Einstellen der Stifte in unterschiedliche Schaltstellungen, z. B.
auch eine Kombination von all diesen verschiedenen Möglichkeiten,
enthalten.
Weiterhin kann die Hubvorrichtung Klemmittel zum Festhalten der
Kiste an der Hubvorrichtung aufweisen. Dies hat den Vorteil, daß
bei einer Entnahme der Kiste aus dem Lager diese auch dann sicher
entnommen werden kann, wenn z. B. die zu entnehmende Kiste mit
ihrem Sockel in der Öffnung der darüber befindlichen Kiste
aufgrund relativ schlechter Maßhaltigkeit hängenbleiben sollte.
Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die
Schaltmittel, d. h. z. B. die Stifte und/oder die dazugehörigen
Stellmittel, derart ausgebildet, daß die Schaltmittel in einer
Klemmstellung die Kiste an der Hubvorrichtung festhalten. Die
Schaltmittel dienen in diesem Fall selber als Klemmittel, was
besonders einfach und kostengünstig ist.
Bei einem Kistenstapellager, bei dem die Kisten einzeln entnommen
werden sollen, weist die Transportvorrichtung z. B. einen Wagen
auf, welcher mindestens in zwei in einer Ebene liegenden
Richtungen unter den eingelagerten Kisten verfahrbar ist. Dieser
Wagen fährt dann jeweils zum Einlagern mit einer Kiste unter den
jeweiligen Stapel und lagert dort die Kiste von unten ein und
steht dann zum Auslagern einer anderen Kiste zur Verfügung
und/oder er fährt in eine Abgabeposition und übernimmt eine
weitere Kiste zum Einlagern. Selbstverständlich ist es auch
möglich, daß das Kistenstapellager mehrere dieser einzelnen Wagen
aufweist, welche gleichzeitig bzw. parallel verschiedene Kisten
ein- und auslagern können.
Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel umfaßt die
Transporteinrichtung mindestens einen Wagen, welcher in einer
Richtung parallel zu mehreren hintereinander oder nebeneinander
angeordneten Stapeln, d. h. z. B. quer zu den Kistenstapelreihen,
verfahrbar ist und welcher sich senkrecht zur Verfahrrichtung
unter mehreren hintereinander oder nebeneinander angeordneten
Stapeln, d. h. längs der Reihen, erstreckt und ein senkrecht zur
Verfahrrichtung verlaufendes Transportband aufweist. Mit einem
derartigen Wagen können jeweils die Kisten reihenweise aus dem
Kistenstapellager entnommen werden. An einer Aufgabestation wird
hierbei zum Einlagern der Kisten jeweils der Wagen komplett mit
Kisten bestückt, d. h. die Kisten werden von einer Seite aus auf
den Wagen gegeben und über das Transportband in die jeweilige
Position auf den Wagen verfahren. Anschließend fährt der Wagen
unter die jeweilige zu bestückende Reihe und lagert dort die
Kisten ein. Das Auslagern geschieht auf umgekehrtem Wege.
Die Erfindung wird im folgenden unter Hinweis auf die beigefügten
Zeichnungen anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines
Kistenstapellagers,
Fig. 2a bis Fig. 2e eine Sequenz von schematischen Querschnittsdarstellungen
des Kistenstapellagers gemäß Fig. 1 beim Einlagern einer
Kiste,
Fig. 3a bis Fig. 3e eine Sequenz von schematischen Querschnittsdarstellungen
des Kistenstapellagers gemäß Fig. 1 beim Auslagern nach
einem ersten Verfahrensablauf,
Fig. 4a bis Fig. 4f eine Sequenz von schematischen Querschnittsdarstellungen
des Kistenstapellagers gemäß Fig. 1 beim Auslagern nach
einem zweiten Verfahrensablauf,
Fig. 5 eine perspektivische Draufsicht auf zwei Fallklinken von
zwei nebeneinanderliegenden Reihen in der
Verriegelungsstellung (gestrichelt dargestellt ist der
Längsträger des Gestells),
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Fallklinken gemäß
Fig. 5, jedoch in der Entriegelungsstellung.
Wie in den Fig. 1 bis 4 gezeigt, weist das Kistenstapellager (1)
ein Gestell (4) auf, in welchem die Kisten (2) in mehreren
nebeneinander und hintereinander angeordneten Stapeln (3), d. h. in
Reihen und Spalten, gelagert werden. Hierbei werden die
Kistenstapel (3) jeweils an ihrer untersten Kiste (2u) mittels
zweier Fallklinken (5) in einem Abstand über dem Boden (6)
gehalten.
Das Gestell (4) weist hierbei mehrere parallel nebeneinander
angeordnete Längsträger (8) auf, deren Abstand zueinander größer
ist als eine Kantenlänge (K) der einzulagernden Kiste. An diesen
Längsträgern (8) befinden sich in Längsrichtung hintereinander
jeweils mehrere entsprechend an benachbarten Längsträgern (8) sich
gegenüberliegende Fallklinken (5). Diese halten jeweils eine Reihe
von in Längsträgerrichtung hintereinander gelagerten Stapeln (3).
An den Längsträgern (8) sind sich nach oben erstreckende Stangen
(45) angeordnet, welche die Kistenstapel (3) seitlich
stabilisieren. Sie können eine nahezu beliebige Länge aufweisen
und sind vorzugsweise leicht austauschbar.
Wie in den Figuren dargestellt, bestehen die Fallklinken (5) im
wesentlichen aus senkrecht zur Hubrichtung (R) schwenkbar an den
Trägern (8) angeordneten Blechen (5b). Wie aus den Fig. 5 und 6 zu
ersehen, ist die Halterung für die Fallklinken (5) im vorliegenden
Ausführungsbeispiel wie folgt aufgebaut:
Von den Längsträgern (8) erstrecken sich jeweils nach unten in
einem vorgegebenen Abstand, welcher der Breite der Fallklinken (5)
entspricht, Laschen (50). Jeweils zwischen zwei solchen Laschen
(50) sind zwei sich gegenüberliegende, zu benachbarten Reihen
gehörende Fallklinken (5), bzw. die Bleche (5b), mittels zweier im
Abstand vom unteren Ende der Laschen (50) angeordneter
Schwenkbolzen (51) so befestigt, daß sie aufgrund ihrer
Schwerkraft nach außen in eine Verriegelungsstellung klappen
(siehe Fig. 5). Um ein vollständiges Überklappen der Bleche (5b)
zu verhindern, befindet sich unterhalb des Schwenkbolzens (51) an
der Lasche (50) jeweils ein Anschlagbolzen (52), gegen den die
Bleche (5b) in der Verriegelungsstellung anschlagen. Ebenso
befindet sich oben in der Nähe des Längsträgers (8) an den Laschen
(50) jeweils ein weiterer Anschlagbolzen (53), gegen den das Blech
(5B) in der Entriegelungsstellung anschlägt (siehe Fig. 6).
Aufgrund des Anschlages (52) befinden sich die Bleche (5B) bzw.
die Fallklinken (5) ohne äußere Einflüsse außer der Schwerkraft in
der Verriegelungsstellung, bei der die Bleche (5B) jeweils schräg
nach oben in den lichten Raum zwischen zwei benachbarten Trägern
(8) hineinragen und so eine Kiste (2) an einer Haltekante der
Kiste (2) zwischen sich festhalten. Durch die Last der
Kistenstapel (3) werden die Fallklinken (5) zwangsläufig
zusätzlich in die Verriegelungsstellung gedrückt.
Mit einem entsprechenden Schaltelement (13) können die Bleche (5b)
in eine vertikale Position hochgedrückt werden, so daß der gesamte
lichte Raum zwischen den zwei benachbarten Trägern (8) freigegeben
ist (siehe z. B. Fig. 4B).
Die Schaltelemente (13) bestehen aus jeweils an der Vorrichtung
(1) seitlich der Kisten (2) nach oben ragenden fingerartigen
Stiften (15), welche die Bleche (5b) nach oben drücken. Um neben
den Kisten ausreichend Platz für die Schaltstifte (15) zu haben,
weisen die Bleche (5b) jeweils eine zum jeweiligen Träger (8) hin
versetzt vertieft eingeformte Schaltfläche (7) auf, wobei die Höhe
(5h) des Blechs (5b) in Hubrichtung im Bereich der Schaltfläche
(7) geringer ist als in den übrigen Bereichen. Diese Höhe der
Schaltfläche (7) ist derart gewählt, daß die Fallklinken (5) genau
im passenden Moment von den Stiften (15) beim Hochfahren der
Hubvorrichtung (12) entriegelt bzw. wieder freigelassen werden, so
daß genau eine Kiste (2) entnommen bzw. eine Kiste (2) eingelagert
werden kann. Die Höhe (5h) der Schaltflächen (7) ist somit
abhängig von der Höhe der jeweiligen Kisten (2) bzw. der Position
der Haltekanten an den Kisten (2) sowie der Höhe und der Form der
Schaltelemente (13) bzw. der Höhe der Stifte (15) über der
Auflagefläche der Hubvorrichtung (12), auf der die einzulagernde
Kiste (2) angehoben bzw. die auszulagernde Kiste (2) abgelegt
wird.
Um für die Längsträger (8) und die Fallklinken (5) möglichst wenig
Platz zu benötigen, sind die Fallklinken (5) mit ihren
Schaltflächen (7) derart ausgebildet bzw. angeordnet, daß jeweils
die Schaltfläche (7) zweier rücklings zueinander an einem Träger
angeordneter Fallklinken (5) in Trägerlängsrichtung versetzt
nebeneinander liegen (Fig. 5 und 6).
Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel weist die
Transportrichtung einen Wagen (16) auf, der senkrecht zur
Längsrichtung der Träger (8) des Gestells (4) verfahrbar ist und
sich unter dem Gestell (4) entlang eines Trägers (8) von vorne bis
hinten erstreckt. Dieser Wagen (16) weist ein senkrecht zur
Verfahrrichtung, d. h. in Längsrichtung der Träger (8), über den
ganzen Wagen (16) verlaufendes Transportband (17) auf. Dieses
Transportband (17) ist über eine Hubvorrichtung (12), z. B. einen
Scherenhubtisch oder dgl., höhenbeweglich mit dem Wagen (16)
verbunden. Beidseitig des Transportbandes (17) des Wagens (16),
entsprechend zu den Positionen der Fallklinken (5) an den
Längsträgern (8) des Gestells (4), bzw. entsprechend deren
Schaltflächen (7), sind am Wagen (16) mehrere Stifte (15)
angeordnet, welche jeweils um eine parallel zum Transportband (16)
angeordnete Achse (A) verschwenkbar sind. Hierbei befinden sich
alle auf einer Seite entlang des Transportbandes (16) angeordneten
Stifte (15) an einer gemeinsamen Welle (14), d. h. bei einem
Verdrehen der Welle (14) werden gleichzeitig alle Stifte (15) von
einer im wesentlichen senkrechten Entriegelungsposition in eine
schräg gegen die Kisten (2) angelehnte Klemmposition verdreht.
Selbstverständlich ist es natürlich auch möglich, die Stifte (15)
auch jeweils über einzelne Wellenabschnitte separat anzusteuern,
so daß nur an bestimmten Stellen beim Hochfahren des
Transportbandes (16) mittels der Hubvorrichtung (12) die
Fallklinken (5) entriegelt werden.
Die Einlagerung von Kisten (2) erfolgt in dem in den Zeichnungen
dargestellten Kistenstapellager (1) wie folgt (siehe Fig. 2a bis
2e).
Es werden zunächst über eine Aufgabestation der
Beschickungsvorrichtung (10) Kisten (2) dem Transportwagen (16)
zugeführt. Diese Aufgabestation erstreckt sich unter dem Gestell
(4) quer vor einer Stirnseite entlang des Wagens (16) und weist
ein entlang der gesamten Breite des Kistenstapellagers (1)
verlaufendes Laufband (43) auf. Von einer Seite werden über das
Laufband (43) die Kisten (2) zugeführt und z. B. mittels einer
Weiche (44) auf das Transportband (17) des Wagens (16) geleitet.
Über dieses Transportband (17) wird die erste ankommende Kiste (2)
bis an das andere Ende des Wagens (16) weitergeleitet, wobei
kontinuierlich über das Laufband (43) weitere Kisten (2) zugeführt
werden, so daß sich schließlich eine komplette Reihe von Kisten
(2) auf dem Transportband (17) des Transportwagens (16) befindet
(siehe Fig. 1).
Anschließend wird über die Hubvorrichtung (12) das gesamte
Transportband (17) angehoben und die Kisten (2) nach oben unter
die jeweils unterste Kiste (2u) des darüber in den Fallklinken (5)
befindlichen Stapels (3) gedrückt (siehe Fig. 2A bis 2E). Hierbei
sind die Stifte (15) gegen die Kisten (2) geneigt, d. h. sie
befinden sich in einer Stellung, in welcher die Hubvorrichtung
(12) soweit nach oben gefahren werden kann, daß die Fallklinken
(5) unter die Haltekante der einzulagernden Kisten (2) greifen,
ohne daß die Stifte (15) die Fallklinken (5) entriegeln. Die
Stifte (15) werden dabei ohne Druck gegen die Kisten (2) gelehnt,
so daß beim Herunterfahren der Hubvorrichtung (12) die Stifte (15)
an den Seitenwänden der Kiste (2) herunterrutschen. In der
untersten Stellung werden dann die Stifte (15) über die Wellen
(14) wieder in die senkrechte Position verdreht.
Das Auslagern geschieht auf umgekehrtem Wege. Wie in den Fig. 3a
bis 3e dargestellt, werden hierbei jedoch die Stifte (15) in der
senkrechten Position belassen, so daß sie beim Hochfahren der
Hubvorrichtung (12) sofort gegen die Schaltflächen (7) der
Fallklinken (5) drücken und die Fallklinken (5) in die
Entriegelungsstellung verbringen. Beim Herunterfahren drücken die
Stifte (15) so lange auf die Schaltfläche (7) der Fallklinken (5),
daß die Fallklinken (5) erst dann wieder herunterklappen, wenn die
untersten Kisten (2) bereits an den Fallklinken (5) vorbeigefahren
sind, so daß die Fallklinken (5) dann die zweituntersten Kisten
(2) ergreifen und die untersten Kisten (2u) auf dem Transportband
(17) liegen bleiben und mit der Hubvorrichtung (12) nach unten
fährt.
In den Fig. 4a bis 4f ist eine etwas andere Vorgehensweise
dargestellt. Hierbei werden sofort, wenn die untersten Kisten (2u)
an den Fallklinken (5) vorbeigefahren sind und von diesen nicht
mehr ergriffen werden können, die Stifte (15) seitlich gegen die
untersten Kisten (2u) geschwenkt, wobei die Kisten (2u) jeweils
zwischen den Stiften (15) festgeklemmt und auf dem Transportband
(17) festgehalten werden, um so zu verhindern, daß eine der
untersten zu entnehmenden Kisten (2u) evtl. in einer darüber
befindlichen Kiste (2) hängen bleibt. Erst in der untersten
Stellung werden dann zum Entnehmen der Kisten (2u) vom Laufband
(17) die Stifte (15) wieder in die senkrechte Stellung verdreht.
Um die aus den Stapeln entnommenen Kisten (2) wieder vom
Transportband (17) zu entfernen, wird dieses in Richtung
Aufgabestation (42) bewegt, wobei die Weiche (44) dann derart
eingestellt wird, daß die Kisten (2) automatisch über das Laufband
(43) in eine Ausgaberichtung unter dem Gestell (4) wegbefördert
werden.
Ein derartiges Kistenstapellager (1) ist äußerst kostengünstig und
einfach aufgebaut. Eine sichere Einlagerung und Entnahmung der
Kisten (2) ist gewährleistet. Je nach Ausgestaltung des Wagens
(16) und der Schaltelemente (13) ist es möglich, entweder
reihenweise oder auch aus einzelnen Stapeln (3) Kisten (2) zu
entnehmen bzw. einzulagern, d. h. die Kisten (2) brauchen nicht
lagenweise eingelagert bzw. entnommen zu werden. Ein derartiges
Kistenstapellager (1) kann sehr einfach um eine oder mehrere
Reihen erweitert werden, indem lediglich weitere Längsträger (8)
neben die bisherigen Träger (8) gesetzt werden. Die gesamte
Beschickungsvorrichtung (10) muß hierbei kaum verändert werden. Es
muß lediglich der Fahrbereich des Wagens (16) geändert werden.
Selbstverständlich ist es auch möglich, bei größeren Kistenlagern
(1) mehrere Wagen (16) parallel einzusetzen.
Claims (19)
1. Kistenstapellager (1), in welchem die Kisten (2) in mehreren
nebeneinander und/oder hintereinander angeordneten Stapeln (3)
gelagert werden, mit mindestens einem Gestell (4), an welchem die
Kistenstapel (3) jeweils an ihrer untersten Kiste (2u) mittels
mindestens einer Fallklinke (5) in einem Abstand über dem Boden
(6) gehalten werden, und mit mindestens einer
Beschickungsvorrichtung (10), welche Kisten (2) von unten in die
Stapel (3) einlagert und/oder aus den Stapeln (3) auslagert,
dadurch gekennzeichnet, daß die Beschickungsvorrichtung (10)
mindestens eine unter den eingelagerten Kisten (2) verfahrbare
Transporteinrichtung (11) aufweist, welche die einzulagernden
Kisten (2) unter den jeweiligen Stapel (3) verbringt und/oder die
auszulagernden Kisten (2) unter dem jeweiligen Stapel (3) abholt,
und daß die Transporteinrichtung (11) mindestens ein Schaltelement
(13) aufweist, welches beim Ein- und/oder Auslagern die jeweilige
Fallklinke(n) (5) entriegelt.
2. Kistenstapellager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transporteinrichtung (11) mindestens eine Hubvorrichtung
(12) aufweist, welche die einzulagernde(n) oder auszulagernde(n)
Kiste(n) (2) anhebt und/oder absenkt, und daß das Schaltelement
(13) jeweils an der Hubvorrichtung (12) angeordnet ist und beim
Hochfahren der Hubvorrichtung (12) die jeweilige(n) Fallklinke(n)
(5) entriegelt.
3. Kistenstapellager nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hubvorrichtung (12) Stellmittel (14) zum Einstellen des
Schaltelements (13) in mindestens zwei verschiedene
Schaltstellungen (S1, S2), in welchen das Schaltelement (13) in
einer bestimmten, der jeweiligen Schaltstellung (S1, S2)
zugeordneten Hubhöhe (h1, h2) der Hubvorrichtung (12) die
jeweilige(n) Fallklinke(n) (5) entriegelt, oder mindestens eine
Schaltstellung und mindestens eine Nullstellung, in welcher das
Schaltelement (13) beim Hochfahren der Hubvorrichtung (12) die
jeweilige(n) Fallklinke(n) (5) nicht entriegelt, aufweist.
4. Kistenstapellager nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fallklinke (5) eine Schaltfläche (7)
aufweist, auf welche ein jeweils zugeordnetes Schaltelement (13)
an der Hubvorrichtung (12) beim Hochfahren der Hubvorrichtung (12)
zum Entriegeln der Fallklinke (5) einwirkt.
5. Kistenstapellager nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schaltelement (13) mindestens einen Stift
(15) aufweist, welcher derart an der Hubvorrichtung (12)
angeordnet ist, daß er in einer Schaltstellung (S1) im
wesentlichen senkrecht neben der einzulagernden oder
auszulagernden Kiste (2) nach oben ragt und bei einem Hochfahren
der Hubvorrichtung (12) gegen die jeweilige Fallklinke (5) bzw.
deren Schaltfläche (7) drückt und die Fallklinke (5) entriegelt.
6. Kistenstapellager nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stellmittel (14) Mittel zum Verschwenken
des Stifts (15) um eine senkrecht zur Hubrichtung (R) angeordnete
Achse (A) aufweisen.
7. Kistenstapellager nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stellmittel Mittel zur Verstellung der
Länge des Stiftes und/oder der Höhe des Stiftes bezüglich eines
die anzuhebende oder abzusenkende Kiste (2) haltenden Trägers der
Hubvorrichtung aufweisen.
8. Kistenstapellager nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stift einen exzentrisch zur
Stiftlängsachse angeordneten Schaltkörper aufweist und/oder zur
Stiftlängsachse exzentrisch ausgebildet ist und die Stellmittel
Mittel zum Verdrehen des Stifts um seine Längsachse aufweisen.
9. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung (12) mindestens ein
Klemmittel zum Festhalten der Kiste (2) an der Hubvorrichtung (12)
aufweist.
10. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltmittel (13) und/oder die
Stellmittel (14) derart ausgestaltet sind, daß die Schaltmittel
(13) in einer Klemmstellung (S2) die Kiste (2) an der
Hubvorrichtung (12) festhalten.
11. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung mindestens
einen Wagen umfaßt, welcher mindestens in zwei in einer Ebene
liegenden Richtungen unter den eingelagerten Kisten verfahrbar
ist.
12. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung (11)
mindestens einen Wagen (16) umfaßt, welcher in einer Richtung
parallel zu mehreren hintereinander oder nebeneinander
angeordneten Stapeln (3) verfahrbar ist und welcher sich senkrecht
zur Verfahrrichtung (F) unter mehreren hintereinander oder
nebeneinander angeordneten Stapeln (3) erstreckt und ein senkrecht
zu seiner Verfahrrichtung (F) verlaufendes Transportband (17)
aufweist.
13. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Transportband (17) über die
Hubvorrichtung (12) höhenbeweglich mit dem Wagen (16) verbunden
ist.
14. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (4) mehrere parallel
nebeneinander angeordnete Längsträger (8) aufweist, deren Abstand
zueinander größer ist als eine Kantenlänge (K) der einzulagernden
Kisten (2) und daß an diesen Längsträgern (8) in Längsrichtung
hintereinander jeweils mehrere, entsprechend an benachbarten
Längsträgern (8) sich gegenüberliegende Fallklinken (5) angeordnet
sind, welche jeweils eine Reihe von in Trägerlängsrichtung
hintereinander gelagerten Stapeln (3) halten.
15. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fallklinken (5) jeweils ein im
wesentlich senkrecht zur Hubrichtung schwenkbar an den Trägern (8)
angeordnetes Blech (5b) aufweisen, welches jeweils in einer
Verriegelungsstellung aufgrund der Schwerkraft derart angeordnet
ist, daß es schräg nach oben in den lichten Raum zwischen zwei
benachbarten Trägern (8) hineinragt und eine Kiste (2) an einer
Seite an einer Haltekante der Kiste (2) hält, und in einer
Entriegelungsstellung durch das jeweilige Schaltelement (13) in
eine nahezu vertikale Position hochgedrückt ist, und welches eine
zum jeweiligen Träger (8) hin versetzt vertiefte eingeformte
Schaltfläche (7) aufweist, wobei die Höhe (5h) des Blechs (5b) in
Hubrichtung (R) im Bereich der Schaltfläche (7) geringer ist als
in den übrigen Bereichen.
16. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fallklinken (5) mit ihren
Schaltflächen (7) derart ausgebildet und/oder angeordnet sind, daß
jeweils die Schaltflächen (7) zweier rücklings zueinander an einem
Träger (8) angeordneter Fallklinken (5) in Trägerlängsrichtung
versetzt nebeneinander angeordnet sind.
17. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (16) senkrecht zur
Längsrichtung der Träger (8) des Gestells (4) verfahrbar ist und
sich unter dem Gestell (4) entlang eines Trägers (8) erstreckt.
18. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig des Transportbandes (17)
des Wagens (16), entsprechend zu den Positionen der Fallklinken
(5) an den Längsträgern (8) des Gestells (4) und/oder deren
Schaltflächen (7), mehrere Stifte (15) angeordnet sind, welche
jeweils um eine parallel zum Transportband (17) angeordnete Achse
(A) verschwenkbar sind.
19. Kistenstapellager nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die auf einer Seite entlang des
Transportbandes (17) angeordneten Stifte (15) an einer gemeinsamen
Welle (14) angeordnet sind.
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