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DE19839664B4 - Transportanlage für Langteile - Google Patents

Transportanlage für Langteile Download PDF

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DE19839664B4
DE19839664B4 DE1998139664 DE19839664A DE19839664B4 DE 19839664 B4 DE19839664 B4 DE 19839664B4 DE 1998139664 DE1998139664 DE 1998139664 DE 19839664 A DE19839664 A DE 19839664A DE 19839664 B4 DE19839664 B4 DE 19839664B4
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Abstract

Transportanlage (1) zum Fördern und Vereinzeln von Langteilen (2) aus einer Teilmenge in einer zu deren Längserstreckung quer verlaufenden Förderrichtung (5), die eine einer Zufördereinrichtung (6) für Teilmengen (14) der Langteile (2) in Förderrichtung (5) nachgeordnete Vereinzelungsvorrichtung (7) für die Langteile (2) und eine an diese anschließende Abfördereinrichtung (8) für die vereinzelten Langteile (2) aufweist, wobei die Vereinzelungsvorrichtung (7) zumindest zwei quer zur Förderrichtung (5) zueinander beabstandete Aufnahmebahnen (84, 85) für Langteile (2) aufweist, die sich von der Zuförder- bis zur Abfördereinrichtung (6, 8) erstrecken und welchen zumindest ein angetriebenes, endlos umlaufendes Transportmittel (46), insbesondere eine Kette (82), zugeordnet ist, die in Förderrichtung (5) in einem Abstand (63) hintereinander in einer zur Förderrichtung (5) quer verlaufenden Ebene paarweise angeordnete Mitnehmer (48) aufweist und die Mitnehmer (48) eine Oberfläche (47) der Aufnahmebahnen (84, 85) um eine maximal einer Dicke (62) der Langteile (2) entsprechende Höhe (61) überragen und die Aufnahmebahnen...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportanlage, wie sie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben ist.
  • Aus der US 4,232,778 A ist eine Transportanlage zum Fördern und Vereinzeln von stangenartigem Holz bekannt, die eine Zufördereinrichtung, eine Abfördereinrichtung und eine zwischen diesen angeordnete Vereinzelungsvorrichtung aufweist. Die Vereinzelungsvorrichtung umfasst quer zur Förderrichtung des Holzes in einem festen Abstand nebeneinander angeordnete und sich zwischen der Zuförder- und Abfördereinrichtung erstreckende Transportmittel, die jeweils durch um Umlenkräder geführte, endlos umlaufende Förderketten gebildet sind und unter Ausbildung einer Mulde konkav gekrümmt verlaufen, in der ein Bündel von zu vereinzelnden Hölzern aufgenommen ist. An den Förderketten sind in Förderrichtung mit Ab stand hintereinander und in einer zur Förderrichtung quer verlaufenden Ebene nebeneinander Mitnehmer befestigt, über welche das Holz aus der Mulde bis zu einem Abgabebereich hochgefördert und von diesem an die Abfördereinrichtung vereinzelt abgegeben werden.
  • Aus der FR 1,593,909 A ist eine Vereinzelungsvorrichtung bekannt, die ein sternförmiges Vereinzelungsrad und ein endlos umlaufendes Transportmittel umfasst, welches in Umlaufrichtung hintereinander mit Abstand angeordnete Rillen zur Aufnahme von Langteilen ausbildet. Das Vereinzelungsrad weist in Umfangsrichtung mit einer festen Teilung hintereinander angeordnete Aufnahmekammern auf, die während der Umlaufbewegung des Vereinzelungsrades nacheinander mit Langteilen aus einem Behälter befüllt werden. Das Transportmittel weist auf einer dem Vereinzelungsrad zugewandten Seite zwischen zwei Umlenkrädern einen konkav gekrümmten Übernahmeabschnitt auf, innerhalb dem die in den jeweiligen Aufnahmekammern des Vereinzelungsrades aufgenommenen Langteile an die Rillen übergeben werden.
  • Die DE 41 37 518 A1 beschreibt eine Vereinzelungsvorrichtung für stangenförmige Gegenstände, mit einem einzigen antreibbaren, endlosen Transportmittel in Form eines Riemen- oder Kettentriebes, das um Umlenkräder geführt ist und zwischen den beiden oberen Umlenkrädern eine Mulde ausbildet, in der ein Bündel von zu vereinzelnden Gegenständen aufgenommen ist. Das Transportmittel ist mit entsprechend ausgeformten Rillen zur Aufnahme ausschließlich eines stangenförmigen Gegenstandes je Rille versehen und entspricht die Breite des Transportmittels nur etwa einem Drittel der Länge der zu vereinzelnden Gegenstände. Während der Umlaufbewegung des Transportmittels wird das Bündel in der Mulde umgewälzt und dabei ausgerichtet, sodass die Gegenstände in den Rillen aufgenommen und von der Mulde zu einem höher gelegenen Abgabebereich hochgefördert werden. Sollen längere Teile gefördert werden, müssen zwei oder mehrere Vereinzelungsvorrichtungen nebeneinander gereiht werden.
  • Eine Vorrichtung zum Überführen von Langteilen aus einem losen Bündel in eine Einfachlage von parallelen Langteilen ist auch aus der DE 30 00 217 C2 bekannt. Bei dieser Vorrichtung werden die bereitgestellten Bündel auf, gegenüber einer Horizontalen geneigt verlaufenden Auflagen mittels mechanischer Hubvorrichtung transportiert. Die Förderrichtung der Bündel bzw. der losen Langteile erfolgt quer zu deren Längserstreckung. Um eine einlagige Ausrichtung der Langteile aus dem Bündel auf den geneigt verlaufenden Ablagen zu erreichen, ist oberhalb dieser und in einem Abstand dazu, der einer Dicke der Langteile entspricht, ein Abstreifer angeordnet, der zur Unterstützung einer einlagigen Einordnung der Langteile Rüttelbewegungen ausführt. Die einlagig aneinander gereihten Langteile gleiten in Folge der Schwerkraft auf den schräg geneigten Auflagen in Richtung eines Anschlages, welcher die Auflagen begrenzt. Aus der vom Anschlag begrenzten Endlage werden die Langteile von einem umlaufenden Förderer, z. B. einem mit Mitnehmern versehenen Kettenförderer in einem durch den Abstand der Mitnehmer vordefinierten Abstand einzeln entnommen und in einem kontinuierlichen Fluß weiter befördert, um so einer weiteren Verwendung, z. B. in einer Montage- oder Fertigungsanlage zugeführt zu werden. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, der hohe mechanische Aufwand und Platzbedarf in Folge des Zwischenschrittes, um aus dem Bündel vor der Vereinzelung der Langteile eine einlagige Anordnung zu erreichen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es nunmehr, eine Transportanlage bereit zu stellen, die sich zum Fördern und Vereinzeln von Langteilen mit chargenweise unterschiedlicher Teilelänge eignet, sich durch ihren einfachen Aufbau auszeichnet und ein Umrüstvorgang effizient durchgeführt werden kann.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 erreicht. Der Vorteil liegt darin, daß der Abstand zwischen den Förderlinien der Zufördereinrichtung, Vereinzelungsvorrichtung und Abfördereinrichtung über eine Verstellvorrichtung quer zur Förderrichtung der Langteile eingestellt und an verschiedene Längen der Langteile angepasst werden kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Die besonderen Vorteile liegen in einem modulartigen Aufbau der gesamten Transportanlage, wodurch sehr zuverlässig wirkende und im Langzeiteinsatz störungsfrei arbeitende Einrichtungen verwendet werden können und die Zusammenstellung dieser Einrichtungen nach den jeweiligen technischen Anforderungen ohne hohen Aufwand an sondergefertigten Einrichtungen möglich ist. Durch die Ausbildung von Auflagebahnen bzw. der zueinander parallel verlaufenden Förderlinien wird eine Zwei-Punktauflage für die Langteile erreicht, wodurch die Förderung und Vereinzelung, auch wenn die Langteile einen fertigungsbedingten Verzug bzw. eine Durchbiegung aufweisen, störungsfrei erfolgt.
  • Von Vorteil ist auch eine Ausgestaltung der Transportanlage, bei der im Bereich der Vereinzelungsvorrichtung Auflagerbahnen ausgebildet sind, die für eine Zwei-Punktauflage einer Teilmenge bzw. der vereinzelten Langteile ausgelegt sind und diesen mit Mitnehmern versehene Transportmittel, Förderstränge etc., von Förderketten, die synchron betrieben werden, zugeordnet sind, wodurch die Belastung und der Verschleiß der für den Transport erforderlichen bewegten Elemente vermindert wird. Damit ist aber auch ein schonender Transport der Langteile erreicht und können Beschädigungen an den Langteilen wirkungsvoll vermieden werden. Weiters ist es aber auch möglich, die Förderketten in Form von bewegten Auflagerbahnen auszubilden, wodurch eine Verringerung der Zahl der Bauelemente zur Erstellung derartiger Transportanlagen verringert wird und diese damit sehr kostengünstig gefertigt werden können.
  • Vorteilhaft ist auch die schonende Übergabe von Teilmengen der Langteile in die Vereinzelungsvorrichtung mittels einer Aufgabevorrichtung, die auch eine Rückhalteeinrichtung aufweist, um damit die Teilmenge bedarfsweise der Vereinzelungsvorrichtung, d. h. wenn diese nahezu leergefahren bzw. die Teile bereits zum Großteil vereinzelt abgefördert wurden, zugeführt werden können. Damit wird wirkungsvoll verhindert, daß die Langteile über einen längeren Zeitraum gegeneinander bewegt werden, wodurch Beschädigungen verursacht werden könnten.
  • Es ist auch vorteilhaft, die Abfördereinrichtung mit einem weiteren Bandförderer zu versehen, wobei die vereinzelten, der Entnahmevorrichtung zugeführten Langteile in gesicherter Lage zwischen zwei gleichsinnig bewegten Fördersträngen der Bandförderer gefördert werden.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Transportanlage zum Transport und Vereinzeln von Langteilen, in Seitenansicht;
  • 2 die Transportanlage nach 1, in Draufsicht;
  • 3 eine Detaildarstellung der Vereinzelungsvorrichtung der Transportanlage, in Seitenansicht;
  • 4 die Transportanlage, geschnitten, gemäß den Linien IV-IV in 2;
  • 5 eine weitere Ausbildung der erfindungsgemäßen Transportanlage mit, feststehende Aufnahmebahnen aufweisenden Vereinzelungsvorrichtungen, in Seitenansicht, teilweise geschnitten;
  • 6 die Transportanlage, geschnitten, gemäß den Linien VI-VI in 5;
  • 7 eine andere Ausführung der erfindungsgemäßen Transportanlage mit der Vereinzelungsvorrichtung und den feststehenden Aufnahmebahnen mit diesen zugeordneten Förderketten, in Seitenansicht, geschnitten;
  • 8 eine weitere Ausführung der erfindungsgemäßen Transportanlage mit, der Vereinzelungsvorrichtung und einer Aufgabevorrichtung;
  • 9 eine andere Ausführung der erfindungsgemäßen Transportanlage in Seitenansicht.
  • Einführend sei festgehalten, daß in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können.
  • In den 1 bis 3 ist eine Transportanlage 1 für den Transport von Langteilen 2, z. B. aus einem Speicher 3 zu einer Montage- und/oder Verarbeitungseinrichtung 4 gezeigt. Die Transportanlage 1 setzt sich in Förderrichtung – gemäß Pfeil 5 – aus einer Zufördereinrichtung 6, einer daran anschließenden Vereinzelungsvorrichtung 7 und einer weiteren Abfördereinrichtung 8 zusammen.
  • Die Zufördereinrichtung 6 wird, z. B. durch zwei parallel zueinander verlaufende und quer zur Förderrichtung – Pfeil 5 – zueinander beabstandete Fördervorrichtungen 9, 10 gebildet, welche mit Mitnehmern 11 versehen sind. Die Fördervorrichtungen 9, 10 sind hier als Bandförderer 12 ausgeführt. Zwischenräume 13 zwischen den Mitnehmern 11 ermöglichen die Aufnahme einer Teilmenge 14 der Langteile 2. Die Fördervorrichtungen 9, 10 sind synchron angetrieben, wie es z. B. über eine gemeinsame Antriebswelle 15, die von einem Antrieb 16, z. B. einem Elektromotor 17 betrieben wird, möglich ist. Ein Abstand 18 ist verstellbar, um die Transportanlage 1 für den Transport unterschiedlich langer Langteile 2 umrüstbar auszubilden. Selbstverständlich können dazu aus dem Stand der Technik bekannte Verstelleinrichtungen – wie z. B. von einem zentralen Antrieb 19 betriebene Gewindespindeln 20 oder Stellzylinder etc. – zum Einsatz kommen, wodurch eine einwandfreie, parallele Position der Fördervorrichtungen 9, 10 erreicht wird.
  • Anstelle einer gemeinsamen Antriebswelle 15 ist es auch möglich, jede der Fördervorrichtungen 9, 10 mit einem eigenen Antrieb 16, z. B. Elektromotor 17 auszustatten, wobei diese Antriebe mit aus der Elektrotechnik bekannten Steuereinrichtungen zu synchronisieren sind, um einen Gleichlauf der Fördervorrichtungen 9, 10 zu gewährleisten.
  • An die Fördervorrichtungen 9, 10 schließt in Förderrichtung – Pfeil 5 – die Vereinzelungsvorrichtung 7 mit einem Übernahmebereich 21 für die Teilmenge 14 und einem Abgabebereich 22 für vereinzelte Langteile 2 an. An diese schließt die Abfördereinrichtung 8 an, die ebenfalls durch zwei quer zur Förderrichtung – Pfeil 5 – zueinander beabstandete Fördervorrichtungen 23, 24, z. B. Bandförderer 25, gebildet ist, und die über einen gemeinsamen Antrieb 26 synchron betrieben werden.
  • Die Vereinzelungsvorrichtung 7 besteht aus zumindest zwei quer zur Förderrichtung – Pfeil 5 – beabstandeten, zueinander parallel angeordneten Gehäuseteilen 27, 28, die über Stützen 30 auf einer Aufstandsfläche 29 abgestützt und über Streben 31 miteinander verbunden sind. Die Streben 31 sind bevorzugt durch ineinander verschiebbare Profile teleskopierbar ausgebildet. Die Gehäuseteile 27, 28 lagern auf einander zugewandten Innenseitenflächen 32 Umlenkrollen 33, wobei je Gehäuseteil 27, 28 zwei der Umlenkrollen 33, im der Aufstandsfläche 29 zugewandten Bereich und in Förderrichtung – Pfeil 5 – zueinander beabstandet über Lageranordnungen 34 drehbar gelagert sind. Die Drehachsen 35 der Umlenkrollen 33 verlaufen quer zur Förderrichtung – Pfeil 5 – und parallel zur Aufstandsfläche 29. Die Drehachsen 35 der einander gegenüberliegenden Umlenkrollen 33 sind fluchtend angeordnet. Je Gehäuseteil 27, 28 sind weitere zwei Umlenkrollen 36 vorgesehen, die in einer Ebene mit den Umlenkrollen 33 an den Gehäuseteilen 27, 28 drehbar gelagert sind, wobei von der Aufstandsfläche 29 abgewandte Scheitelpunkte 37, 38 äußerer Umrißlinien 39, 40 in etwa in einer durch Oberflächen 41, 42 der Zu- und Abfördereinrichtungen 6, 8 gebildeten Förderebene 43 liegen. Je eine der an den gegenüberliegenden Gehäuseteilen 27, 28 angeordneten Umlenkrollen 36 ist über die Lageranordnungen 34 frei rotierend und die weiteren an den gegenüberliegenden Gehäuseteilen 27, 28 einander gegenüberliegenden Umlenkrollen 36 über eine gemeinsame Antriebsanordnung 44 als Antriebsräder 45 ausgebildet.
  • Parallel zu den Innenseitenflächen 32 der Gehäuseteile 27, 28 verläuft nunmehr über die Umlenkrollen 33, 36 und das Antriebsrad 45 ein endlos umlaufendes, strangförmiges Transportmittel 46, z. B. Förderkette, Fördergurt, etc., welches mit, eine äußere Oberfläche 47 überragenden Mitnehmern 48 versehen ist, die zwischen sich Aufnahmen 49 für die Langteile 2 ausbilden. Ein zwischen der Zufördereinrichtung 6 und der Abfördereinrichtung 8 bestehender Abstand 50 wird von einem Förderstrang 51 des Transportmittels 46 überbrückt, wobei der Förderstrang 51 in Bezug auf die Förderebene 43 konkav gekrümmt verläuft. Die Krümmung verläuft entsprechend einem Radius 52, dessen doppelter Wert in etwa dem Abstand 50 abzüglich eines Radius 53 des Antriebsrades 45 und abzüglich eines Radius 54 der Umlenkrolle 36 beträgt und dessen Mittelpunkt 55 in etwa niveaugleich mit Mittelachsen 56, 57 des Antriebsrades 45 und der Umlenkrolle 36 ist.
  • Der gekrümmte Verlauf der zueinander beabstandeten und parallel verlaufenden Förderstränge 51 wird z. B. durch Führungsanordnungen 58, 59, z. B. Führungskulissen, die an den Innenseitenflächen 32 der Gehäuseteile 27, 28 angeordnet sind, gewährleistet, in denen Stützrollen 60 der Transportmittel 46 zwangsgeführt sind.
  • Die durch die Zufördereinrichtung 6 an die Vereinzelungsvorrichtung 7 herangeführten Teilmengen 14 von Langteilen 2 gelangen nach dem Übergabebereich 21 durch den konkaven Verlauf der Förderstränge 51 auf ein gegenüber der Förderebene 43 tieferes Niveau. Durch die Mitnehmer 48, die die Oberfläche 47 des Transportmittels 46 um eine Höhe 61 überragen, welche in etwa einer Dicke 62 der Langteile 2 entspricht, und in einem Abstand 63, der in etwa einer Breite 64 der Langteile 2 entspricht, angeordnet sind, kann jeweils in den so gebildeten Aufnahmen 49 nur jeweils ein Langteil 2 aus der Teilmenge 14 aufgenommen werden. Die so aus der Teilmenge 14 abgesonderten Langteile 2 werden somit von den Fördersträngen 51 aus dem tieferen Niveau und dem Radius 54 der Umlenkrolle 36 entsprechend auf das Niveau der Förderebene 43 hochgefördert und gelangen damit vereinzelt in den Abgabebereich 22 und auf die Abfördereinrichtung 8.
  • Durch die konkave Ausbildung der Förderstränge 51 und damit Ausbildung eines der Aufstandsfläche 29 zugewandten Scheitelpunktes 65 und bedingt durch die Wirkung der Schwerkraft, wird eine exakte Ausrichtung der Langteile 2 in zur Förderrichtung – Pfeil 5 – senkrechter Lage erreicht. Damit ist gewährleistet, daß die Langteile 2 auf der an der Vereinzelungsvorrichtung 7 anschließenden Abfördereinrichtung 8 in exakt ausgerichteter Lage bis in einen Endbereich 66 gelangen, von dem sie mittels einer Transfereinrichtung 67 vereinzelt an die Montage- und/oder Verarbeitungseinrichtung 4 zur weiteren Bearbeitung übergeben werden.
  • Durch die Unterteilung der Zufördereinrichtung 6, Vereinzelungsvorrichtung 7 und Abfördereinrichtung 8 in zwei parallel verlaufende, zueinander beabstandete Förderlinien 68, 69 und der damit verbundenen Zweipunktauflage der Langteile 2, können Störungen, die durch fertigungsbedingt gekrümmte Ausbildungen der Langteile 2 verursacht werden, wirkungsvoll vermieden werden.
  • Die Verstellbarkeit des Abstandes 18, wie sie bereits vorhergehend für die Zufördereinrichtung 6 beschrieben wurde, besteht gleichermaßen auch für die Vereinzelungsvorrichtung 7 und die Abfördereinrichtung 8. Aus Kostengründen wird bevorzugt eine der Förderlinien 68, 69 ortfest ausgebildet und die weitere Förderlinie 68, 69 über eine Zentralverstellung mit der Gewindespindel 20 entsprechend dem jeweils gewünschten Abstand 18 positioniert.
  • Des weiteren ist die Transportanlage 1 zur Überwachung der Funktion der Zu- und Abfördereinrichtungen 6, 8 und der Vereinzelungsvorrichtung 7 entsprechend mit Sensoren 70 versehen, mit deren Hilfe, z. B. der Befüllungsgrad der Anlagen mit Langteilen 2, die Geschwindigkeit der Zu- und Abfördereinrichtungen 6, 8 oder sonstige Störstellen überwacht werden. Die Sensoren 70 sind mit einer Steuereinrichtung 71 leitungsverbunden.
  • In der 4 ist eine Anordnung der Abfördereinrichtung 8 für die bereits vereinzelten Langteile 2 gezeigt. Diese besteht aus den, im Abstand 18 parallel zueinander angeordneten Fördervorrichtungen 23, 24, die im gezeigten Beispiel durch Bandförderer 25 gebildet sind. Zur Abstimmung des Abstandes 18 auf eine Länge 72, sind die Bandförderer 25 auf einem zweiteiligen Untergestell 73 aufgebaut, wobei ein Teil auf der Aufstandsfläche 29 ortsfest abgestützt ist. Wie bereits in den vorhergehenden Figuren beschrieben, ist eine Verstellvorrichtung 74 zwischen den beiden Teilen des Untergestells 73 angeordnet, die eine Einstellung des Abstandes 18 für das Umrüsten der Abfördereinrichtung 8 auf unterschiedliche Typen und damit Längen 72 der Langteile 2 ermöglicht.
  • Da die Langteile 2 zur einwandfreien Förderung, für den Fall, daß sie eine Krümmung aufweisen, nur an zwei Punkten aufliegen, die nach Maßgabe der Länge 72 voneinander möglichst weit distanziert sind, ist die Verstellvorrichtung 74 vorgesehen.
  • Dazu ist z. B. das Untergestell 73 zweiteilig ausgebildet, wobei ein Teil mit der Fördervorrichtung 23 über Stützen 75 und gegebenenfalls einstellbaren Nivellierelementen 76 auf der Aufstandsfläche 29 ortsfest abgestützt ist. Auf zur Förderrichtung – Pfeil 5 – quer verlaufenden und mit den Stützen 75 im Bereich der Aufstandsfläche 29 bewegungsfest verbundenen Auslegern 77, ist in einer Führungsanordnung 78 ein Tragprofil 79 in zur Förderrichtung – Pfeil 5 – quer verlaufender Richtung verstellbar gelagert, auf dem über weitere Stützen 75 die weitere Fördervorrichtung 24 abgestützt ist. Mittels der Verstellvorrichtung 74, z. B. der Gewindespindel 20, die im ortsfesten Teil des Untergestelles 73 drehbar gelagert ist, und einer mit dem Tragprofil 79 bewegungsfest verbundenen Wandermutter 80, die mit der Gewindespindel 20 zusammenwirkt, und dem Antrieb 19 für die Gewindespindel 20, ist nunmehr die Einstellung des Abstandes 18 möglich.
  • Der Antrieb 19 kann dabei durch ein Handrad 81 für einen manuellen Betrieb oder einen Stellmotor für eine automatisierte Verstellung gebildet sein. Werden beispielsweise nur zwei Positionen benötigt, so ist anstelle der Gewindespindel 20 auch die Anordnung eines druckmittelbeaufschlagten Stellzylinders zur Verstellung des Untergestells 73 möglich.
  • Die beschriebene Verstellvorrichtung 74 ist nur beispielhaft für die Abfördereinrichtung 8 in der 4 gezeigt und beschrieben. Diese beschriebene Ausführung kann auch für die Zuför dereinrichtung 6 und die Vereinzelungsvorrichtung 7, wie sie in den 1 bis 4 beschrieben sind, zum Einsatz kommen und damit die Förderlinien 68, 69 entsprechend der Länge 72 der Langteile 2 zueinander in dem Abstand 18 positioniert werden.
  • In den 5 und 6 ist eine weitere Ausbildung der Vereinzelungsvorrichtung 7 gezeigt. Dargestellt ist ein Bereich mit dem Scheitelpunkt 65 der Vereinzelungsvorrichtung 7 des konkav gekrümmt verlaufenden Transportmittels 46, welches beispielsweise durch eine mit den Mitnehmern 48 versehene, endlos umlaufene Kette 82, z. B. Rollenkette, gebildet ist. Die Aufnahmebahnen 84, 85 sind durch im Abstand 18 voneinander angeordnete und konkav gekrümmte Profile 83 gebildet. Die endlos umlaufende Kette 82 verläuft in einer Mittelebene in etwa im Mittel des Abstandes 18 und ist über Rollen 86 in beidseits der Mittelebene angeordneten Führungsprofilen 87 entsprechend der Krümmung der Profile 83 geführt. Ein Krümmungsradius 88 des Kettenverlaufes ist größer als der Radius 52 des Verlaufes der Oberflächen 47 der Profile 83, auf denen die Teilmenge 14 bzw. Langteile 2 zur Auflage gelangen. Die mit den Ketten 82 verbundenen Mitnehmer 48 sind in Förderrichtung – Pfeil 5 – im Abstand hintereinander angeordnet und liegen in einer senkrecht zur Förderrichtung – Pfeil 5 – verlaufenden Ebene paarweise gegenüber. Die Mitnehmerpaare bilden in Folge ihres Abstandes 63 zueinander zwischen sich die Aufnahmen 49 für die Langteile 2 aus, wobei die Mitnehmer 48 die Oberfläche 47 der Aufnahmebahnen 84, 85 um die Höhe 61 überragen, die kleiner oder gleich der Dicke 62 der Langteile 2 ist. Der Abstand 63 zwischen den hintereinander angeordneten Mitnehmern 48 ist geringfügig größer als eine Breite 64 der Langteile 2.
  • Die Kette 82 wird – wie nicht mehr weiters dargestellt – über Umlenkrollen in einem endlosen Strang geführt, wobei eine der Umlenkrollen als Antriebsrad ausgebildet und mit einem Antrieb verbunden ist.
  • Zum Vereinzeln der Langteile 2 werden diese als lose Bündel in Form der Teilmenge 14 von der Vereinzelungsvorrichtung 7 übernommen und durch die Bewegung der Kette 82 in den Bereich des Scheitelpunktes 65 verlagert, wobei beim Hochfördern die Langteile 2 die Aufnahmen 49 auffüllen und damit vereinzelt werden. Die vereinzelten Langteile 2 werden auf den Aufnahmebahnen 84 bzw. den Oberflächen 47 aufliegend, gleitend weiterbewegt. Die Vereinzelung erfolgt dabei in einem Abstand 89, der einer in Förderrichtung – Pfeil 5 – gemessenen Breite 90 der Mitnehmer 48 entspricht. Zwischen dem ansteigenden Verlauf des Transportmittels 46 und der Abgabestelle erfolgt eine Vereinzelung der Langteile 2. Dabei fallen in Folge der Förderbewegung und der Schwerkraft jene, auf den sich bereits in den Aufnahmen 49 befindlichen Langteilen 2 aufliegenden Langteile 2 in Richtung des Scheitelpunktes 65 zurück.
  • In der 7 ist eine andere Ausführung der Vereinzelungsvorrichtung 7 gezeigt. Bei dieser Ausführung ist jedem der die Aufnahmebahnen 84 ausbildenden Profile 83 das Transportmittel 46, z. B. die Kette 82, unmittelbar zugeordnet. Die Profile 83 sind dazu bevorzugt mit Führungsbahnen 91 versehen, in denen die Ketten 82 entsprechend der Krümmung der Aufnahmebahnen 84 geführt sind. Die Ketten 82 weisen, wie bereits in den vorhergehenden Figuren beschrieben, die Mitnehmer 48 auf, die zwischen sich die Aufnahmen 49 zum Vereinzeln der Langteile 2 ausbilden. Bei einer derartigen Anordnung ist, wie ebenfalls bereits beschrieben, auf einen synchronen Antrieb der in parallelen Ebenen endlos umlaufenden Transportmittel 46 zu achten, damit eine einwandfreie Positionierung der Langteile 2 in senkrechter Richtung zur Förderrichtung – Pfeil 5 – erfolgt.
  • In der 8 ist eine weitere Ausführung der Vereinzelungsvorrichtung 7 gezeigt. Bei dieser Ausführung werden die von der Zufördereinrichtung 6 angeförderten Teilmengen 14 der Langteile 2 mittels einer Aufgabevorrichtung 92 entlang einer kreisbogenförmig gekrümmten Ablaufbahn 93 zu dem Förderstrang 51 der Vereinzelungsvorrichtung 7 befördert. Durch die Aufgabevorrichtung 92 können Beschädigungen an den Langteilen 2 vermieden werden. Die Ablaufbahn 93 setzt tangential an die Oberfläche 41 der Zufördereinrichtung 6 an und verläuft etwa bis in den Bereich des Scheitelpunktes 65 des Förderstranges 51. Zur gezielten Übergabe der Teilmenge 14 auf den Förderstrang 51 ist weiters eine Rückhalteeinrichtung 94 vorgesehen, die ein verstellbares Sperrelement 95 aufweist, welches die Ablaufbahn 93 bei Bedarf überragt und damit die Teilmenge 14 vor der Übergabe auf den Förderstrang 51 zurückhält. Die Übergabe der Teilmenge 14 in die Vereinzelungsvorrichtung 7 erfolgt, nachdem diese nahezu leergefahren ist, indem das Sperrelement 95 in eine Position verstellt wird, bei der es die Ablaufbahn 93 frei gibt, d. h. nicht mehr überragt. Damit kann die Teilmenge 14 längs der Ablaufbahn 93 schwerkraftbedingt auf den Förderstrang 51 abgleiten. Eine mögliche Ausführungsvariante der Rückhalteeinrichtung 94 besteht in der Anordnung einer Lineareinheit 96 zum linearen Verstellen des Sperrelementes 95 zwischen zwei Endpositionen, wobei derartige Lineareinheiten 96 z. B. pneumatisch, hydraulisch oder über elektrisch betätigte Spindelantriebe sind.
  • In der 9 ist eine andere Ausführung der Vereinzelungsvorrichtung 7 gezeigt. Nach dieser Ausführung erfolgt die Anbindung der in Förderrichtung – gemäß Pfeil 5 – der Vereinzelungsvorrichtung 7 nachgeordneten Abfördereinrichtung 8 über eine zwischen diesen in einem Gefälle angeordnete Gleitbahn 105 einer Rutsche 106. Durch die in Förderrichtung – Pfeil 5 – vorgesehene Aneinanderreihung der Vereinzelungsvorrichtung 7, der Rutsche 106 und der Abfördereinrichtung 8, ohne daß diese ineinander greifen, können die Mitnehmer 48 der Vereinzelungsvorrichtung 7 als zur Förderrichtung quer verlaufende stabförmige Mitnehmer 48 ausgebildet werden, die die Förderlinien 68, 69 verbinden. Zur Verstellung des Abstandes 18 zwischen den Förderlinien 68, 69 für unterschiedlich lange Langteile 2, ist die Befestigung zwischen den Mitnehmern 48 und z. B. den Ketten 82 der Förderlinien 68, 69 entsprechend verstellbar ausgebildet.
  • Nach dieser Ausführung können die Langteile 2 nach ihrer Vereinzelung in der Vereinzelungsvorrichtung 7 der Abfördereinrichtung 8 exakt lagerichtig zugeführt werden.
  • Wie noch der 3 zu entnehmen, ist es weiters möglich, dass oberhalb der Abfördereinrichtung 8 in einem Abstand zur Oberfläche 42 des Bandförderers 25 ein weiterer Bandförderer 97 angeordnet ist, sodaß die von der Vereinzelungsvorrichtung 7 bereits vereinzelten und abzufördernden Langteile 2 zwischen einander zugewandten und gleichsinnig bewegten Fördersträngen 98, 99 in ihrer Position gesichert weiterbefördert werden.
  • Wie nun weiters auch noch der 2 zu entnehmen, kann die Transfereinrichtung 67 zur Entnahme der vereinzelten Langteile 2 von der Abfördereinrichtung 8, Endbereichen 100, 101 der Langteile 2 zugeordnete, synchron angetriebene Greifeinrichtungen 102, 103 aufweisen, die mit bevorzugt linear und/oder drehverstellbar betätigten Fingergreifern 104 ausgestattet ist, um die Langteile 2 in gesicherter Lage an Folgeeinrichtungen, z. B. Montagemaschinen, Fertigungsmaschinen, etc., zu übergeben.
  • Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, daß zum besseren Verständnis der Transporteinrichtung diese bzw. Elemente derselben teilweise unmaßstäblich dargestellt wurden.

Claims (16)

  1. Transportanlage (1) zum Fördern und Vereinzeln von Langteilen (2) aus einer Teilmenge in einer zu deren Längserstreckung quer verlaufenden Förderrichtung (5), die eine einer Zufördereinrichtung (6) für Teilmengen (14) der Langteile (2) in Förderrichtung (5) nachgeordnete Vereinzelungsvorrichtung (7) für die Langteile (2) und eine an diese anschließende Abfördereinrichtung (8) für die vereinzelten Langteile (2) aufweist, wobei die Vereinzelungsvorrichtung (7) zumindest zwei quer zur Förderrichtung (5) zueinander beabstandete Aufnahmebahnen (84, 85) für Langteile (2) aufweist, die sich von der Zuförder- bis zur Abfördereinrichtung (6, 8) erstrecken und welchen zumindest ein angetriebenes, endlos umlaufendes Transportmittel (46), insbesondere eine Kette (82), zugeordnet ist, die in Förderrichtung (5) in einem Abstand (63) hintereinander in einer zur Förderrichtung (5) quer verlaufenden Ebene paarweise angeordnete Mitnehmer (48) aufweist und die Mitnehmer (48) eine Oberfläche (47) der Aufnahmebahnen (84, 85) um eine maximal einer Dicke (62) der Langteile (2) entsprechende Höhe (61) überragen und die Aufnahmebahnen (84, 85) zwischen einem Übernahmebereich (21) für die Teilmenge (14) der Langteile (2) und einem Abgabebereich (22) für die vereinzelten Langteile (2) zu einer Förderebene (43) in etwa konkav gekrümmt verlaufen, um aus der Teilmenge (14) die Langteile (2) zu vereinzeln, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufördereinrichtung (6), die Vereinzelungsvorrichtung (7) und die Abfördereinrichtung (8) quer zur Förderrichtung (5) voneinander um einen Abstand (18) distanzierte Förderlinien (68, 69) ausbildet, wobei der Abstand (18) über zumindest eine Verstellvorrichtung (74) verstellbar ausgebildet ist.
  2. Transportanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Aufnahmebahnen (84, 85) durch das angetriebene, endlos umlaufende Transportmittel (46), insbesondere der Kette (82), mit den darauf angeordneten Mitnehmern (48) gebildet ist und zwischen dem Übernahmebereich (21) und dem Abgabebereich (22) einen zur Förderebene (43) konkav verlaufenden Förderstrang (51) ausbildet.
  3. Transportanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufördereinrichtung (6) für die Teilmengen (14) durch zwei parallel zueinander verlaufende, mit Mitnehmern (11) versehene Fördervorrichtungen (9, 10), insbesondere Bandförderer (12) oder Kettenförderer, gebildet ist.
  4. Transportanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abfördereinrichtung (8) für die vereinzelten Langteile (2) durch zwei parallel zueinander verlaufende Fördervorrichtungen (23, 24), insbesondere Bandförderer (25) oder Kettenförderer, gebildet ist.
  5. Transportanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellvorrichtung (74) durch über Antriebe (19) verstellbare Gewindespindeln (20) gebildet ist.
  6. Transportanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportmittel (46) zur Ausbildung des konkaven Verlaufes zwischen dem Übernahmebereich (22) und dem Abgabebereich (21) über Stützrollen (60) in durch Kulissenbahnen ausgebildete Führungsanordnungen (58, 59) von Gehäuseteilen (27, 28) der Vereinzelungsvorrichtung (7) zwangsgeführt sind.
  7. Transportanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Führungsanordnungen (58, 59) ausbildenden Kulissenbahnen als Gleitführungsbahnen ausgebildet sind, in die Führungsfortsätze des Transportmittels (46) eingreifen und in diesen gleitbeweglich geführt sind.
  8. Transportanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der konkave Verlauf des Förderstranges (51) zwischen einem im Übernahmebereich (22) angeordneten Antriebsrad (45) und einer dem Abgabebereich (21) zugeordneten Umlenkrolle (36) ausgebildet ist.
  9. Transportanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Radius (54) der Umlenkrolle (36) in etwa doppelt so groß ist wie ein Radius einer Umlenkrolle der an die Vereinzelungsvorrichtung (7) nachfolgenden Abfördereinrichtung (8).
  10. Transportanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein von der Aufstandsfläche (29) abgewandter Scheitelpunkt (38) einer Umrißlinie (40) der Umlenkrolle (36) geringfügig höher angeordnet ist, als die durch Oberflächen (41, 42) gebildete Förderebene (43).
  11. Transportanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein der Aufstandsfläche (29) zugewandter Scheitelpunkt (65) im konkaven Verlauf des Förderstranges (51) auf einem tieferen Niveau als dem der Förderebene (43) ausgebildet ist.
  12. Transportanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Übernahmebereich (21) der Vereinzelungsvorrichtung (7) eine Aufgabevorrichtung (92) angeordnet ist, mit der die von der Zufördereinrichtung (6) angeförderte Teilmenge (14) auf das Transportmittel (46) der Vereinzelungsvorrichtung (7) übergeben wird.
  13. Transportanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufgabevorrichtung (92) durch zum konkaven Verlauf des Förderstranges (51) des Transportmittels (46), in einer Gegenkrümmung verlaufende und in zur Längserstreckung der Langteile (2) voneinander beabstandete Ablaufbahnen (93) aufweist.
  14. Transportanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablaufbahnen (93) kreisbogenförmig ausgebildet sind und in etwa tangential an die Oberfläche (41) der Zufördereinrichtung (6) anschließen und sich bis in etwa in den Bereich des Scheitelpunktes (65) des Förderstranges (51) erstrecken.
  15. Transportanlage nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufgabevorrichtung (92) eine den Ablaufbahnen (93) zugeordnete Rückhalteeinrichtung (94) mit verstellbaren, die Ablaufbahnen (93) in einer Sperrstellung überragenden Sperrelementen (95) aufweist.
  16. Transportanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abfördereinrichtung (8) einen ersten Bandförderer (25) und einen der Oberfläche (42) zugewandten zweiten Bandförderer (97) aufweist und die vereinzelten Langteile (2) zwischen einander zugewandten, gleichsinnig bewegten Fördersträngen (98, 99) der Bandförderer (25, 97) unverschieblich positioniert gefördert werden.
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