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DE19833163C2 - Tragbarer Trimmer mit Bremsvorrichtung - Google Patents

Tragbarer Trimmer mit Bremsvorrichtung

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DE19833163C2
DE19833163C2 DE19833163A DE19833163A DE19833163C2 DE 19833163 C2 DE19833163 C2 DE 19833163C2 DE 19833163 A DE19833163 A DE 19833163A DE 19833163 A DE19833163 A DE 19833163A DE 19833163 C2 DE19833163 C2 DE 19833163C2
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/835Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes
    • A01D34/90Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes for carrying by the operator

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen tragbaren Trimmer gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1.
Bei tragbaren Trimmern, wie beispielsweise einem hängenden Trimmer, einem Rucksacktrimmer, einem Hammertrimmer oder etwas ähnlichem, wird im allge­ meinen ein Antriebsmechanismus verwendet, der die durch eine Verbrennungs­ kraftmaschine erzeugte Energie über eine Zentrifugalkupplung an ein rotieren­ des Schneidgerät überträgt. Bei dieser Art von tragbaren Trimmern ist es be­ kannt, eine Bremseneinrichtung einzusetzen, durch die die Rotation einer Kupp­ lungstrommel zwangsweise begrenzt wird, wenn der Trimmer beispielsweise auf der Erde oder einem ebenen Boden abgelegt wird. Auf diese Weise wird das Star­ ten des Trimmers beschränkt oder der Trimmbetrieb wird zeitweilig gestoppt. Die unerwartete Rotation des rotierenden Schneidgeräts, das mechanisch mit der Kupplungstrommel verbunden ist, wird durch eine Bandbremse begrenzt, die um die Zentrifugalkupplung gewickelt ist (siehe JP 40-28526 B).
Die oben genannte herkömmliche Bremseinrichtung hat einen Ständer, der in der Umgebung der Zentrifugalkupplung vorgesehen ist. Der Ständer bewegt sich durch sein eigenes Gewicht über eine vorbestimmte Strecke in einer Aufwärtsrich­ tung der Verbrennungskraftmaschine, wenn der tragbare Trimmer auf der Erde angeordnet wird. Er hat auch einen Betriebsstab, mit dem ein freies Ende der Bandbremse verbunden ist. Der Betriebsstab steht in Eingriff mit einem Stift, der an dem Ständer befestigt ist, wodurch er schwingt, wenn sich der Ständer in die Auf­ wärtsrichtung bewegt. Er veranlaßt die Bandbremse dazu, sich zusammenzuzie­ hen, um die Kupplung daran zu hindern, sich zu drehen. Diese Art der Bremsein­ richtung ist effektiv, um eine unerwartete Rotation des rotierenden Schneidgerätes zu verhindern, während der Trimmer auf dem Boden liegt. Die Sicherheit zur Zeit des Startens wird hierdurch effektiv verbessert.
Bei der oben genannten herkömmlichen Bremseinrichtung hängt das Bremsen und das Lösen der Kupplung jedoch von Bewegungen, wie der Anordnung des tragba­ ren Trimmers auf der Erde oder des Anhebens von derselben, ab. Es besteht daher die Möglichkeit, daß das rotierende Schneidgerät plötzlich anfängt zu rotieren, wenn der Trimmer angehoben wird, speziell bei einem Kaltstart, bei dem der Gas­ hebel weit offen eingestellt ist, um eine relativ hohe Motordrehzahl zu erreichen.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen tragbaren Trimmer vorzusehen, mit einer Bremseneinrichtung, die das herkömmliche Sicherheitsni­ veau des rotierenden Schneidgerätes erhöht und verbessert.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, wobei zweckmä­ ßige Ausführungsformen durch die Unteransprüche definiert sind. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, wie oben beschrieben, wird gelöst durch einen tragba­ ren Trimmer, wie einen hängenden Trimmer, einen Hammertrimmer oder etwas ähnliches, wobei die durch eine Verbrennungskraftmaschine erzeugte Energie über eine Zentrifugalkupplung mit einer Kupplungstrommel auf ein rotierendes Schneidgerät übertragen wird, und insbesondere durch einen tragbaren Trimmer, der mit einer Bremseinrichtung ausgerüstet ist, um einen unerwarteten Betrieb des rotierenden Schneidgerätes zu verhindern. Daneben weist der Trimmer einen Ständer auf, der um eine vorbestimmte Strecke in Auf­ wärtsrichtung beweglich ist, wenn der tragbare Trimmer auf einer Ebene abge­ legt wird; ein Nockenelement mit einer ersten Nockenfläche und einer zweiten Nockenfläche angrenzend an die erste Nockenfläche, welches um eine Achse zwi­ schen einer rotierenden Bremsposition und einer rotierenden Bremsenlösungs­ position, verursacht durch eine Aufwärts- oder Abwärtsbewegung des Ständers, drehbar ist; eine Blattfeder, mit einem freien Ende, welches im gleitenden Ein­ griff mit einer äußeren Oberfläche des Nockenelementes steht, erste Preßeinrich­ tungen für das Anpressen des freien Endes der Blattfeder gegen die Nockenober­ flächen des Nockenelementes; und ein Reibelement, welches gegenüber der Kupplungstrommel der Zentrifugalkupplung angeordnet ist und zwischen einer Bremsposition, in der das Reibelement in gleitendem Eingriff mit der Kupp­ lungstrommel steht und in einer Bremsenlösungsposition bewegt wird, in der das Reibelement, veranlaßt durch die Bewegung des freien Endes der Blattfeder, von der Kupplungstrommel entfernt ist; wobei das Nockenelement die Bremsposition einnimmt, wenn sich der Ständer nach oben bewegt, so daß die erste Nockenoberfläche an das freie Ende der Blattfeder stößt und die Bremsenlösposition einnimmt, wenn sich der Ständer abwärts bewegt, so daß die zweite Nockenoberfläche an die Blattfeder stößt und wobei das Reibelement die Bremsenlösposition einnimmt.
Gemäß dem tragbaren Trimmer der vorliegenden Erfindung kann ein Betrieb des Reibelementes durch die gezielte Manipulation eines Bedieners zusätzlich zu einer Aktion der einfachen Anordnung der Trimmaschine auf einer Ebene oder Anheben derselben von der Ebene eingeleitet werden, da das Nockenelement und die Blattfeder zwischen dem Ständer und dem Reibelement angeordnet sind, um das Reibelement zu steuern. Die vorliegende Erfindung vermeidet ein unerwartetes Starten des rotierenden Schneidgerätes und bleibt unter der Kontrolle der ge­ wollten Bedienung des Betreibers. Die vorliegende Erfindung verbessert das Si­ cherheitsniveau des Trimmers mehr als vorher. Um den gewollten Betrieb durch den Betreiber zu erreichen, kann der Ständer beispielsweise heruntergedrückt oder herausgezogen werden oder kann ein Betriebshebel in Abhängigkeit von der Rota­ tion der Nocke schwingen.
Im Nachfolgenden wird die Erfindung an Hand einer bevorzugten Ausführungs­ form mit Hilfe der Zeichnungen näher erläutert; darin zeigen:
Fig. 1 eine teilweise Schnittansicht eines hängenden Trimmers der vorliegen­ den Ausführungsform;
Fig. 2 eine perspektivische Explosionsansicht einer Bremseneinrichtung, inte­ griert in einen Trimmer der vorliegenden Ausführungsform;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht, die einige Elemente illustriert, die aus der Bremseneinrichtung nach Fig. 2 herausgenommen wurden;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht des Hauptteiles der Bremseneinrichtung nach Fig. 2, die ihre Bremsposition darstellt; und
Fig. 5 eine Querschnittsansicht des Hauptteiles der Bremseinrichtung entspre­ chend der nach Fig. 4, die die Bremsenlösungsposition illustriert.
Wie in Fig. 1 gezeigt, hat der hängende Trimmer eine typische luftgekühlte Zweitakt-Verbrennungskraftmaschine 4. Die durch diese Verbrennungskraftmaschine 4 erzeugte Energie wird auf eine rotieren­ de Klingenschneideinrichtung C oder ein rotierendes Schneidgerät über eine Zentrifugalkupplung 6 und eine Übertragungswelle 8 übertragen. Eine Brems­ einrichtung 12 ist in der Nähe einer Kupplungstrommel 10 in der Zentrifugal­ kupplung 6 angeordnet. Die Verbrennungskraftmaschine 4 schließt die Brems­ einrichtung 12 ein und die Zentrifugalkupplung 6 wird durch ein Abdeckelement 14 abgedeckt. Darüber hinaus wird die Übertragungswelle 8 in eine zylindrische Röhre 16 eingeführt, und die zylindrische Röhre 16 wird mit dem Abdeckelement 14 an einem Ende verbunden und an dem anderen Ende mit der rotierenden Klingenschneideinrichtung C verbunden.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, hat die Bremseinrichtung 12 eine Blattfeder 18, die in der Nähe der Kupplungstrommel 10 angeordnet ist. Die Blattfeder 18 ist unter der Kupplungstrommel 10 angeordnet, so daß eine Seitenfläche derselben einem Teil einer äußeren Oberfläche 10a der Kupplungstrommel 10 gegenüberliegt. Ein Ende der Blattfeder 18 ist schwenkbar auf dem Abdeckelement 14 durch einen Stift 20 befestigt. Ein Bremskissen 22 oder ein Reibelement ist an einem mittle­ ren Teil in Längsrichtung der Blattfeder 18 befestigt, so daß es einem Teil der äußeren Oberfläche 10a der Kupplungsfläche 10 gegenüberliegt. Ein Nockenele­ ment 24 ist in der Nähe der unteren Seite des unteren Endes 18a der Blattfeder 18 angeordnet, d. h. an einem freien Ende der Blattfeder 18.
Eine erste Kompressionsspiralfeder ist mit 26 in Fig. 2 bezeichnet. Sie ist über dem Nockenelement 24 gegenüber demselben angeordnet und die Blattfeder 18 ist dazwischen angeordnet. Ein oberes Ende der Kompressionsspiralfeder 26 ist in einem Federaufnehmer 29 aufgenommen, der an dem Abdeckelement 14 (siehe Fig. 4 und 5) befestigt ist. Und ein unteres Ende derselben wird durch eine obere Fläche des freien Endes 18a der Blattfeder 18 gehalten. Auf diese Weise wird das freie Ende 18a der Blattfeder 18 gegen das Nockenelement 24 gepreßt, durch die Kompressionsspiralfeder 26, so daß es in Kontakt mit derselben gehal­ ten wird.
Das Nockenelement 24 ist an einer rotierenden Welle 30 befestigt, deren Achse parallel zu einer Abtriebswelle 28 der Kupplungstrommel 10 angeordnet ist, die über Stifte mit der Übertragungswelle 8 verbunden ist. Die rotierende Welle 30 wird durch das Abdeckelement 14 drehbar gehalten. Ein sektorenförmiges Rit­ zelgetriebe 32 und ein Betriebshebel 34 sind ebenfalls an der rotierenden Welle 30 neben und auf jeder Seite des Nockenelements 24 angeordnet. Eine Zahnstan­ ge 36, die in Eingriff mit dem Ritzelgetriebe 32 steht, ist an einem Ständet 38 angeordnet, der sich bezüglich des Abdeckelementes 14 aufwärts bewegt, wenn der Trimmer 2 auf einer Ebene E auf der Erde oder am Boden angeordnet wird. Der Ständer 38 hat einen Stab 40 mit kreisförmigem Querschnitt. Ein unteres Ende des Stabes 40 ist als Flansch 42 ausgebildet, um eine vergrößere Kontakt­ fläche vorzusehen. Eine Hülse 44 ist im mittleren Teil des Stabes 40 bezüglich der Axialordnung befestigt. Darüber hinaus ist die Zahnstange 36 an einer äuße­ ren Oberfläche der Hülse 44 angeordnet, so daß ihre verlängerte Achse in eine Längsrichtung parallel zur Längsrichtung des Stabes 40 orientiert ist. Der obere Endbereich des Stabes 40 wird gleitend in eine Gleitröhre 46 aufgenommen, die innerhalb des Abdeckelementes 10 (siehe Fig. 4 und 5) ausgebildet ist. Die untere Endfläche 46a der Führungsröhre 46 (siehe Fig. 5) dient als Stopper, um ein obe­ res Limit einer Aufwärtsbewegung des Ständers 38 zu definieren, um den Hub des Ständers 38 zu bestimmen.
Der Ständer 38, wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt, ist in einer Weise vorgesehen, daß sein unterer Endbereich nach unten durch eine Bodenöffnung 14b des Ab­ deckelementes 14 vorsteht. Dieser Ständer 38 wird durch eine zweite Konpressi­ onsspiralfeder 48 leicht nach oben gedrückt, die zwischen einer unteren Endflä­ che der Hülse 44 peripheren Kante der Bodenöffnung 14b des Abdeckelementes 14 angeordnet ist. Das Bezugszeichen 50 in den Fig. 2 und 4 bezeichnet einen die Feder zurückhaltenden Ring, zur Halterung eines unteren Endes der Kompressi­ onsspiralfeder 48. Der die Feder zurückhaltende Ring 50 ist mit einem gewissen Spiel an dem Stab 40 vorgesehen.
Die Bremseneinrichtung 12, welche die oben genannte Konstruktion aufweist, arbeitet wie folgt: Wenn der Trimmer 2 auf der Erde oder dem Boden E angeord­ net wird, wird zunächst der Ständer 38 aufwärts in die durch die untere Endflä­ che 46a der Führungsröhre 46 bestimmte Grenzposition bewegt. Das Ritzel 32 wird, wie in Fig. 4 gezeigt, durch die Zahnstange im Uhrzeigersinn gedreht, die zusammen mit dem Ständer 38 sich nach oben bewegt. Die Rotation des Ritzels 32 wird auf das Nockenelement 24 übertragen sowie über die drehbare Welle 30 auf den Betriebshebel 34, und diese Elemente 24 und 34 werden als eine Einheit im Uhrzeigersinn gedreht, wobei sie in eine in Fig. 4 gezeigte Position bewegt werden. Zur selben Zeit wird die Blattfeder 18 durch das Nockenelement 24 in die in Fig. 4 dargestellte Position bewegt, wobei das Bremskissen 22 gegen die äußere Oberfläche 10a der Kupplungstrommel 10 gepreßt wird. Das heißt, Fig. 4 zeigt die Kupplungstrommel 10, auf die eine Bremswirkung durch das Bremskis­ sen 22 ausgeübt wird. Zum Zwecke der einfachen Erklärung wird die Rotations­ position des Nockenelementes 24 unter der Bremswirkung, wie in Fig. 4 gezeigt, als "rotierende Bremsposition B" bezeichnet und die Position des Bremskissens wird als "Bremsposition B" bezeichnet.
Wie sich darüber hinaus aus Fig. 4 ergibt, ist ein Teil des Abdeckelementes 14 in der Nähe des Betriebshebels 34 so geformt, daß er sich vertikal erstreckt, wenn der Trimmer 2 auf der Erde E angeordnet wird. Darüber hinaus ist ein vertikal­ längliches Fenster 14a in einem Teil des Abdeckelementes 14 angrenzend an den Betriebshebel 34 ausgebildet. Der Betriebshebel 34 ist so konstruiert, daß die Betriebsposition 34a desselben so geneigt ist, daß er aus dem Fenster 14a hervor­ steht, wenn das Bremskissen 22 sich in der Bremsposition B befindet. Zum Zwecke der Erklärung wird die in Fig. 4 dargestellte Position des Betriebshebels 34 im folgenden als "Bremsposition B" bezeichnet.
Im allgemeinen startet ein Betreiber die Verbrennungskraftmaschine 4, während der Trimmer 2, wie in Fig. 4 dargestellt, auf der Erde E angeordnet ist. Bei dem Trimmer 2 gemäß der vorliegenden Erfindung kann die unerwartete Rotation der rotierenden Schneideinrichtung C verhindert werden, sogar wenn die Ver­ brennungskraftmaschine 4 gestartet ist, da die Rotation der Kupplungstrommel 10 durch das Bremskissen 22 verhindert wird. Entsprechend kann die unerwar­ tete Rotation der rotierenden Schneideinrichtung C durch das Bremskissen 22 verhindert werden, welches durch den oben beschriebenen Mechanismus in die Bremsposition B bewegt ist, wenn der Trimmer 2 auf der Erde E angeordnet ist, während die Verbrennungskraftmaschine 4 inmitten des Trimmbetriebes läuft.
Darüber hinaus wird nach Maßgabe der Bremseinrichtung 12 das Bremskissen in die Bremsposition B gehalten, sogar wenn der Betreiber den Trimmer 2 für den Beginn des Trimmbetriebes nach dem Start der Verbrennungskraftmaschine 4 anhebt. Um die Bremswirkung des Bremskissens 22 zu lösen, ist es notwendig, daß der Betrieber den Betriebshebel 34 in die in Fig. 5 gezeigte Position schaltet. Der Betriebshebel 34 ist so konstruiert, daß er eine aufrechte Position innerhalb des Abdeckelementes 14 annimmt, wenn der Betreiber den Betriebshebel 34 in die Bremsenlöseposition F, wie in Fig. 5 ersichtlich, schaltet. Das Nockenelement 24 und das Ritzel 32 werden entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, veranlaßt durch die Bewegung des Betriebshebels 34, wodurch der Ständer 38 abwärts be­ wegt wird. Aufgrund der Rotation des Nockenelementes 24 gegen den Uhrzei­ gersinn nimmt die Blattfeder 18 die in Fig. 5 dargestellte Position ein und das Bremskissen 22 bewegt sich von der äußeren Oberfläche 10a der Kupp­ lungstrommel 10 weg und nimmt die Bremsenlöseposition F ein.
Das heißt, die Fig. 5 zeigt die Bremse in einer gelösten Position, in der das Brem­ senkissen 32 von der äußeren Oberfläche 10a der Kupplungstrommel 10 beab­ standet ist. Für die Einfachheit der Erklärung wird die Bremsposition des Stän­ ders 38, die Rotationsposition des Nockenelementes 24 und die Position des Bremskissens 24, wie in Fig. 5 gezeigt, als "Bremsenlösposition F" und "rotie­ rende Bremsenlösposition F" und als "Bremsenlösposition F" jeweils bezeichnet. Darüber hinaus wird die Position des Betriebshebels 24, wie in Fig. 5 gezeigt, im folgenden als "Bremsenlöseposition F" bezeichnet. Durch den oben beschriebe­ nen Mechanismus wird es der Zentrifugalkupplung 6 ermöglicht, die Energie von der Verbrennungskraftmaschine 4 auf das rotierende Schneidgerät C zu übertra­ gen.
Der Schwenkwinkel des Betriebshebels 34 zwischen der Bremsenlösepositon F und der Bremsposition B ist in dieser Ausführungsform auf ca. 60° gesetzt. Die­ ser Winkel kann durch eine Nockenoberfläche, ausgebildet auf dem Nockenele­ ment 24, selektiv verändert werden. Auf dem Nockenelement 24, wie in Fig. 3 gezeigt, sind eine erste Nockenoberfläche 52 und eine zweite Nockenoberfläche 54 angrenzend aneinander ausgebildet. Die ersten und zweiten Nockenoberflä­ chen 52, 54 sind flach und die Grenzposition 56 zwischen diesen ist als Winkel ausgebildet, um in der rotierenden Winkelposition gehalten zu werden. Der Ab­ stand zwischen der ersten Nockenoberfläche 52 und der zweiten Nockenoberflä­ che 54 von der rotierenden Welle 30 unterscheiden sich voneinander. Der Ab­ stand zwischen der ersten Nockenoberfläche 52 und der rotierenden Welle 30 ist größer gewählt, als derjenige zwischen der zweiten Nockenoberfläche 54 und der rotierenden Welle 30. Wenn das Nockenelement 24 in die rotierende Bremsposi­ tion B gedreht wird, kommt die erste Nockenoberfläche 52 in Kontakt mit der Blattfeder 18, um diese aufwärts zu drücken. Wenn das Nockenelement 24 in die rotierende Bremslöseposition F gedreht wird, löst die zweite Nockenoberfläche 54 gleich gegen die Blattfeder 18, die elastisch ihre ursprüngliche Position ein­ nimmt.
Wie sich aus der obigen Beschreibung ergibt, kann das Lösen der Bremseinrich­ tung 12 in Übereinstimmung mit dem Trimmer 2 durch die gezielte Aktion des Betreibers eingeleitet werden, nämlich die Bedienung des Betriebshebels 34. In anderen Worten, wird in Übereinstimmung mit dem Trimmer 2 beispielsweise die Bremseinrichtung 12 vor dem Starten automatisch gesetzt, wenn der Trim­ mer 2 auf der Erde E angeordnet wird. Das Lösen der Bremswirkung wird jedoch durch die gezielte Aktion des Betreibers erreicht. Darüber hinaus kann die Zentrifugalkupplung 6 durch Bedienung des Betriebshebels 34 aus der "Bremsen­ löseposition F" in die "Bremsenwirkposition B", wie während des Trimmbetrie­ bes gewünscht, in die Bremsposition bewegt werden. Um derartige Wirkungen zu erzielen, muß der Betreiber den Betriebshebel 34 gezielt durch das Fenster 14a, welches in dem Abdeckelement 14 ausgebildet ist, ziehen. Auf diese Weise wird eine fehlerhafte Bedienung einschließlich des unnötigen Setzens oder Lösens der Bremseinrichtung vermieden.
Darüber hinaus kann die Rotation des Nockenelementes 24 selektiv entweder in die rotierende Bremsposition B oder die rotierende Bremsenlösposition F posi­ tioniert werden, und der Konfigurationen der ersten flachen Nockenoberfläche 52, der zweiten flachen Nockenoberfläche 54 und des abgewinkelten Grenzberei­ ches 56 dazwischen. Diese rotierende Positionierung des Nockenelementes 24 ermöglicht es auch dem Betriebshebel 34, selektiv entweder die rotierende Brem­ senlösposition F oder die Bremsenwirkposition B einzunehmen. Darüber hinaus kann die Preßkraft durch die zweite Kompressionsspiralfeder 48, die auf den Ständer 38 wirkt, den Ständer 38 effektiv daran hindern, während des Betriebes zu klappern. Zusätzlich hindert der Flansch 52, der an dem unteren Ende 38 ausgebildet ist, durch das Vorsehen einer großen Kontaktfläche den Ständer 38 an einem Eindringen in den Boden E.
Obwohl vorhergehend eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung beschrieben wurde, ist es offensichtlich, daß die vorliegende Erfindung nicht auf diese beschränkt ist und derartige modifizierten Ausführungsformen, wie in der Folge beschrieben, einschließen kann.
So wird bei dem oben beschriebenen Trimmer 2 der Ständer 38 durch das Ge­ wicht des Trimmers 2 automatisch in die angehobene Position bewegt, wenn der Trimmer 2 einfach auf der Erde oder dem Boden E angeordnet wird. Der Ständer 38 kann jedoch derart konstruiert sein, daß er sich nicht in die angehobene Posi­ tion bewegt, wenn der Trimmer 2 einfach auf der Erde E angeordnet ist, sondern nur dann in diese bewegt wird, wenn der Bediener gewollt eine abwärts gerichte­ te Kraft auf das Abdeckelement 14 aufbringt, die größer ist als ein vorbestimmter Wert. Dies kann beispielsweise durch die geeignete Auswahl der Federkraft der ersten Kompressionsspiralfeder 26 erreicht werden.
Bei dem oben beschriebenen Trimmer 2 wurde das Bremskissen 22 als Reib­ element der Bremseinrichtung 12 eingesetzt, wobei ein Bremsband, wie in der oben genannten japanischen Patentveröffentlichung Nr. Sho 40-28528, anstelle dieser Art des Bremskissens eingesetzt werden kann. In dem Fall, in dem ein derartiges Bremsband eingesetzt wird, kann das freie Ende des Bremsbandes beispielsweise mit dem freien Ende 18a der Blattfeder 18 verbunden werden.
Die vorliegende Erfindung soll nicht auf den hängenden Trimmer 2, wie oben beschrieben, beschränkt sein, und kann auf andere Arten von tragbaren Trim­ mern, beispielsweise einen Rucksacktrimmer, einen Heckentrimmer oder ähnli­ ches angewendet werden, die eine Zentrifugalkupplung verwenden.

Claims (11)

1. Tragbarer Trimmer (2) mit einem Schneidgerät (C), einer Bremseinrichtung (12) für das Schneidgerät (C), einem Motor (4) für den Antrieb des Schneidgerätes (C), einer Kupplung (6) für die Übertragung einer durch den Motor (4) erzeugten Energie an das Schneidgerät (C) und einer durch das auf den Boden Setzen des Trimmers (2) die Bremseinrichtung (12) betätigenden Einrichtung (38), dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich eine durch die gezielte Manipulation eines Bedie­ ners, unabhängig von einer Aktion der einfachen Anordnung des Trimmers (2) auf einer Ebene oder Anheben derselben von der Ebene, die Bremseinrichtung betäti­ gende Einrichtung vorgesehen ist.
2. Tragbarer Trimmer (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (6) eine Zentrifugalkupplung mit einer Kupplungstrommel (10) ist.
3. Tragbarer Trimmer (2) nach Anspruch 1 oder, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung (12) aus einem auf die Kupplungstrommel (10) wirkenden Reibelement (22) besteht.
4. Tragbarer Trimmer (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die durch das auf den Boden Setzen des Trimmers (2) die Bremseinrichtung (12) betätigende Einrichtung aufweisst:
einen Ständer (38), der um eine vorbestimmte Strecke in eine Aufwärtsrich­ tung beweglich ist, wenn der tragbare Trimmer (2) auf einer im wesentlichen ebe­ nen Oberfläche angeordnet wird;
ein durch eine Aufwärts- oder Abwärtsbewegung des Ständers (38), um eine Achse zwischen einer Bremsposition und einer Bremsenlösposition drehbaren Nockenelement (24) mit einer ersten Nockenoberfläche (52) und einer an die erste Nockenoberfläche (52) angrenzende zweiten Nockenoberfläche (54);
eine Blattfeder (18), die ein freies Ende (18a) aufweist, welches in gleitendem Eingriff mit einer peripheren Oberfläche des Nockenelementes (24) steht; und
ein gegenüber der Kupplungstrommel (10) der Zentrifugalkupplung ange­ ordneten Reibelement (22),
wobei sich das Reibelement (22) durch die Bewegung des freien Endes (18a) der Blattfeder (18) zwischen einer Bremsposition, in der das Reibelement (22) in gleitendem Eingriff mit der Kupplungstrommel (10) steht, und einer Bremsenlöse­ position, in der das Reibelement (22) von der Kupplungstrommel (10) beabstandet ist, bewegt;
wobei das Nockenelement (24) eine Bremsposition einnimmt, wenn sich der Ständer (38) aufwärts bewegt, so daß die erste Nockenoberfläche (52) in Kontakt mit dem freien Ende (18a) der Blattfeder (18) steht, und eine Bremsenlösposition einnimmt, wenn sich der Ständer abwärts bewegt, so daß die zweite Nockenober­ fläche in Kontakt mit der Blattfeder steht.
5. Tragbarer Trimmer (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß dar­ über hinaus eine erste Preßeinrichtung (26) für das Anpressen des freien Endes (18a) der Blattfeder (18) gegen die Nockenoberflächen des Nockenelementes (24) vorgesehen ist.
6. Tragbarer Trimmer (2) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Reibelement ein Bremskissen (22) aufweist, welches in gleitendem Eingriff mit einem Teil der äußeren Oberfläche der Kupplungstrommel (10) steht und an einem Mittelbereich der Blattfeder (18) befestigt ist.
7. Tragbarer Trimmer (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die durch die gezielte Manipulation eines Bedieners, unabhängig von einer Aktion der einfachen Anordnung des Trimmers (2) auf einer Ebene oder An­ heben derselben von der Ebene, die Bremseinrichtungen (12) betätigende Einrich­ tung durch einen Betriebshebel (34) gebildet ist, der mit dem Nockenelement (24) verbunden ist und in Abhängigkeit von der Rotation des Nockenelementes (24) schwenkt.
8. Tragbarer Trimmer (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden Oberflächen (52, 54) des Nockenelementes (24) flach sind und ein Grenzbereich zwischen der ersten Nockenoberfläche und der zweiten Nockenoberfläche in der Form eines Winkels ausgebildet ist.
9. Tragbarer Trimmer (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Ständer (38) eine zweite Antriebseinrichtung (48) auf­ weist, um den Ständer (38) abwärts zu drücken.
10. Tragbarer Trimmer (2) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß er darüber hinaus ein Abdeckelement (14) umfaßt, für die Aufnahme der Verbrennungskraftmaschine (4), der Zentrifugalkupplung (6), des Nockenelementes (24), der Blattfeder (18) und des Betriebshebels (34) und wobei das Abdeckelement (14) ein Fenster (14a) aufweist, durch die der Betriebshebel (34) nach außen vorstehen kann.
11. Tragbarer Trimmer (2) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Betriebshebel (34) innerhalb des Abdeckelementes (14) aufgenommen ist, wenn das Reibelement (22) die Bremsenlöseposition einnimmt, und sich durch das Fenster (14) nach außen erstreckt, wenn das Reibelement (22) die Bremsposition einnimmt.
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