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DE19832475C1 - Trockenrasierapparat - Google Patents

Trockenrasierapparat

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DE19832475C1
DE19832475C1 DE19832475A DE19832475A DE19832475C1 DE 19832475 C1 DE19832475 C1 DE 19832475C1 DE 19832475 A DE19832475 A DE 19832475A DE 19832475 A DE19832475 A DE 19832475A DE 19832475 C1 DE19832475 C1 DE 19832475C1
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DE
Germany
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housing part
frame
dry shaver
shaver according
dry
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DE19832475A
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English (en)
Inventor
Reinhold Eichhorn
Michael Harms
Sebastian Hottenrott
Peter Junk
Michael Odemer
Jens Stoerkel
Juergen Wolf
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Braun GmbH
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Braun GmbH
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Priority to DE59901209T priority patent/DE59901209D1/de
Priority to EP99934538A priority patent/EP1098740B1/de
Priority to PCT/EP1999/004447 priority patent/WO2000005041A1/de
Priority to AT99934538T priority patent/ATE215873T1/de
Priority to KR1020017000838A priority patent/KR100602465B1/ko
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf einen Trockenrasierapparat mit in einem Gehäuse (1) vorgesehenen elektrischen Antrieb (A) und einem Gehäuseteil (G), in dem ein Wechselrahmen (WR) mit wenigstens einem Schneidelement (S) von wenigstens einer Rasteinrichtung (R) gehalten ist, wobei nach Freigabe des Wechselrahmens (WR) durch die Rasteinrichtung (R) der Wechselrahmen (WR) von einer Haltevorrichtung (HV) in einer Haltestellung bewegbar gehalten ist und daß in der Haltestellung wenigstens ein Abstand (W, W1) zwischen einer Wand des Wechselrahmens (WR) und einer Wand des Gehäuseteils (G) vorgesehen ist und der Wechselrahmen (WR) von dem Antrieb (A) in Bewegung versetzbar ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Trockenrasierapparat der im Oberbegriff des An­ spruchs 1 angegebenen Art.
Ein Trockenrasierapparat der eingangs genannten Art ist aus der DE 34 15 122 A1 bekannt. In dem Wechselrahmen ist eine als Schneidelement wirkende Scherfo­ lie gewölbt eingespannt. Der Wechselrahmen ist mit der Scherfolie zwischen zwei Stirnwangen eines Gehäuseteiles angeordnet und von einer in den Stirnseitenwänden vorgesehenen Rasteinrichtung herausnehmbar gehalten. Das den Wechselrahmen haltende Gehäuseteil kann als Bestandteil des Gehäuses des Trockenrasierapparates ausgebildet oder als separates Gehäuseteil mit dem Gehäuse des Trockenrasierapparates abnehmbar koppelbar sein.
Aus der DE 44 10 543 C1 ist ein Trockenrasierapparat mit einem am Gehäuse vor­ gesehenen Gehäuseteil bekannt. Zwischen den Stirnwänden des Gehäuseteils ist ein mit zwei Schneidelementen versehener Wechselrahmen von zwei Rasteinrichtungen ab­ nehmbar gehalten, um sowohl den Austausch eines defekten Wechselrahmens als auch die Reinigung des gesamten Scherkopfes, insbesondere der Haarstaubkammer, die durch die inneren Wände des Wechselrahmens und der von dem Wechselrahmen umschlosse­ nen Wände des Gehäuseteiles gebildet ist, der einschließlich Reinigung der vorgesehe­ nen Schneidelemente unter Zuhilfenahme von Reinigungsbürsten und Reinigungspinsel zu gewährleisten.
Bei diesem bekannten Trockenrasierapparat ist es erforderlich, den Scherkopf des Trockenrasierapparates in mehrere Teile zu zerlegen. Diese Teile, wie z. B. Wechselrah­ men, Untermesser, Kupplungselement, sowie Gehäuseteil des Scherkopfes werden abgelegt, wodurch an mehreren Stellen im Waschbecken eines Bades sich Verschmut­ zungen durch Haarstaub einstellen. Schaltet der Benutzer den Trockenrasierapparat ohne Wechselrahmen jedoch mit gekoppeltem Untermesser ein, wird gelöster Haarstaub über eine größere Fläche des Waschbeckens verteilt.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Reinigung des Scherkopfes, und zwar der vom Gehäu­ seteil und dem abnehmbaren Wechselrahmen gebildeten Haarstaubkammer sowie der vorgesehenen Schneidelemente, insbesondere der als Untermesser zum Einsatz kom­ menden Schneidelemente auf einfache Weise und mit minimalem Aufwand zu bewerk­ stelligen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe bei einem Trockenrasierapparat der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Diese Lösung nach der Erfindung weist mehrere Vorteile auf, die beispielsweise darin bestehen, daß durch Betätigung der Betätigungseinrichtung der Wechselrahmen vom Gehäuseteil zunächst gelöst wird, um anschließend von einer Haltevorrichtung in einer Haltestellung bewegbar gehalten zu werden, in der wenigstens ein Abstand zwischen wenigstens einer Wand des Wechselrahmens und wenigstens einer Wand des Gehäuseteils hergestellt ist, so daß sowohl die Bewegbarkeit des Wechselrahmens als auch das Herausfallen vorhandenen Haarstaubes durch diesen Abstand aus der Haar­ staubkammer gewährleistet ist. Um ohne Abnahme des Wechselrahmens vom Gehäuse­ teil jederzeit, z. B. täglich eine Grundreinigung des Scherkopfes, d. h. eine Entfernung von Haarstaub aus der Haarstaubkammer, der sowohl an den Wänden des Gehäuseteils als auch an den Wänden des Wechselrahmens und der Schneidteile haftet, durchführen zu können, ist nach der Erfindung der Wechselrahmen in der von der Haltevorrichtung gehaltenen Haltestellungen durch Inbetriebnahme des elektrischen Antriebes in Bewe­ gung zu versetzen, so daß über diese Bewegung des Wechselrahmens und der den Wechselrahmen in Bewegung versetzenden Antriebselemente der an den Wänden des Wechselrahmens, der Schneidelemente sowie an den Wänden des Gehäuseteils an­ haftende Haarstaub gelöst bzw. weitestgehend gelöst wird, um danach aus den ge­ bildeten Abständen herauszufallen, um die Entfernung von Haarstaub aus der Haar­ staubkammer zu optimieren.
Die Erfindung gewährleistet sonach eine Grundreinigung des Scherkopfes ohne daß hierzu der Scherkopf in mehrere Teile zerlegt werden muß, wie z. B. Abnahme des Wechselrahmens sowie Entkoppelung vorhandener Untermesser von Antriebselementen, um diese einzelnen Teile anschließend von Hand unter Zuhilfenahme einer Bürste oder Pinsel zu reinigen. Der nach der Erfindung aus der Haarstaubkammer durch den her­ gestellten Abstand des Wechselrahmens zu einer Wand des Gehäuseteils herausfallende Haarstaub fällt konzentriert auf eine kleine Fläche, beispielsweise in einem Wasch­ becken, um dann mittels Wasser weiter entsorgt zu werden, während bisher mehrere Stellen bzw. Flächen eines Waschbeckens durch Ablegen und Reinigung von mit Haar­ staub behafteten Einzelteilen verschmutzt werden.
In weiterer Ausgestaltung dieser Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Wechselrahmen von der Haltevorrichtung abnehmbar gehalten ist. Diese Maßnahme gewährleistet zunächst den Austausch bzw. Ersatz von Wechselrahmen, die durch Benutzung defekt geworden sind und ermöglicht darüber hinaus die Durchführung der bisher üblichen Reinigung der Haarstaubkammer einschließlich vorhandener Schneid­ elemente des Scherkopfes, soweit diese aus irgendwelchen Gründen erforderlich werden sollten.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß in der Haltestellung des Wechselrahmens ein Abstand zwischen einer Wand des Gehäusemittenteils und einer Wand wenigstens eines Steges des Wechselrahmens vorgesehen ist. Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß in der Haltestellung des Wechselrah­ mens ein Abstand zwischen einer Stirnseitenwand des Wechselrahmens und einer Stirnwand des Gehäuseteils vorgesehen ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand mittels abweichender Formgebung benachbarter Wände des Gehäuseteils sowie des Wechselrahmens herstellbar. Nach einer weiteren bevor­ zugten Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand durch einen die Abnahme des Wechselrahmens vom Gehäuseteil gewährleistenden keilförmigen Verlauf wenigstens einer Wand des Gehäuseteils herstellbar. Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand durch einen die Abnahme des Wechselrahmens vom Gehäuse­ teil gewährleistenden keilförmigen Velauf wenigstens einer Wand des Gehäuseteils und einer dieser benachbarten Wand des Wechselrahmens herstellbar. In weiterer Ausgestal­ tung dieser Ausführungsform ist wenigstens eine Stirnwand des Gehäuseteils keilförmig ausgebildet. In weiterer Ausgestaltung letztgenannter Ausführungsform ist wenigstens eine Stirnseitenwand des Wechselrahmens keilförmig ausgebildet. Nach einer bevor­ zugten Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens eine Stirnseitenwand des Wech­ selrahmens und wenigstens eine Stirnwand des Gehäuseteils keilförmig ausgebildet. Ein wesentlicher Vorteil zuvor aufgezeigter Gestaltungen benachbarter Wände des Gehäuse­ teils sowie des Wechselrahmens ist, daß sowohl der Abstand, der für die Bewegung des Wechselrahmens in der von der Haltevorrichtung gehaltenen Haltestellung als auch das Herausfallen von Haarstaub aus der Haarstaubkammer erforderlich ist, lediglich durch eine aufeinander abgestimmte Formgebung von Wänden des Gehäuseteils und des Wechselrahmens auf eine einfache und preiswerte Art herstellbar ist.
Um den Haarstaub von den Haarstaubkammer bildenden Wänden einschließlich von den Schneidelementen schnell und wirksam zu lösen, ist nach einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß der elektrische Antrieb über ein Kupplungselement mit wenigstens einem Schneidelement sowie mittels zusammenwirkender Halteelemente der Haltevorrichtung mit dem Wechselrahmen koppelbar ist. Auf diese Weise ist sicher­ gestellt, daß durch Inbetriebnahme des elektrischen Antriebes die Antriebsbewegung auf den Wechselrahmen übergeleitet und diesen zum Lösen des Haarstaubes in eine Oszilla­ tionsbewegung versetzt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der von der Haltevorrichtung gehaltene Wechselrahmen durch ein antreibbares Schneidelement in Bewegung versetz­ bar.
Um die Reinigungswirkung zu erhöhen, ist nach einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß an wenigstens einer Stirnseitenwand des Wechselrahmens ein An­ schlag zur impulsartigen Beaufschlagung durch ein antreibbares Schneidelement vor­ gesehen. Mittels dieses Anschlages werden die Bewegungen des Schneidelementes gezielt stoßartig auf den Wechselrahmen abgegeben.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist an wenigstens einer Außenwand des Wechselrahmens ein Anschlag zur impulsartigen Beaufschlagung einer Stirnwand des Gehäuseteils vorgesehen. Durch diese Maßnahme wird die impulsartige Beauf­ schlagung des Wechselrahmens durch ein Schneidelement auf das Gehäuseteil wei­ tergeleitet, wodurch das Lösen des Haarstaubes von den Wandungen des Gehäuseteils in vorteilhafter Weise begünstigt wird.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Haltevorrichtung aus wenigstens zwei miteinander koppelbaren Halteelementen gebildet ist. In weiterer Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, daß eines der Halteelemente an einem Kupplungselement und ein weiteres Halteelement an einem antreibbaren Schneid­ element vorgesehen ist. In weiterer Ausgestaltung letztgenannter Ausführungsform ist das Halteelement an einem Kupplungselement eines bewegbaren Schneidelementes vorgesehen. Vorzugsweise ist dieses Halteelement gabelförmig ausgebildet. In weiterer Ausgestaltung dieser Ausführungsform der Erfindung sind die Gabelarme des Haltee­ lementes federelastisch ausgebildet. Vorzugsweise sind im Bereich der Gabelöffnung der Gabelarme die Gabelöffnung verringernde Haltewulste vorgesehen. Ein wesentlicher Vorteil einer derartigen Ausbildung von zusammenwirkenden Halteelementen besteht zunächst in der Einfachheit der konstruktiven Ausgestaltung, die an ohnehin erforderli­ chen Bauteilen des Trockenrasierapparates angeformt werden. Der Bereich zwischen den federelastischen Gabelarmen gewährleistet die für die Reinigung des Scherkopfes erforderliche Bewegung des Wechselrahmens sowie die Bildung eines Abstandes zwischen Wechselrahmen und Gehäuseteil.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die zur Reinigung des Scher­ kopfes erforderliche Bewegung des Wechselrahmens durch ein Schneidelement erfolgt, daß im verriegelten Zustand des Wechselrahmens mit dem Gehäuseteil eine andere Aufgabe, nämlich das Schneiden von Haaren zu vollziehen hat. Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Schneidelement als Untermesser eines Kurzhaar­ schneidsystems ausgebildet. Nach einer alternativen Ausführungsform hierzu ist das Schneidelement als Untermesser eines Langhaarschneidsystems ausgebildet.
Weitere vorteilhafte Maßnahmen der Ausgestaltung von Kupplungselementen sowie der den Wechselrahmen am Gehäuseteil lösbar haltenden Rasteinrichtung ergeben sich aus den Ansprüchen 24 bis 29.
In folgenden werden anhand der zugehörigen Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt und näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht eines Trockenrasierapparates mit einem auf einem Gehäu­ se angeordneten Scherkopf, bestehend aus einem Gehäuseteil und einem Wechselrahmen mit Schneidelement,
Fig. 2 den oberen Teil des Gehäuses eines Trockenrasierapparates mit darüber angeordnetem Scherkopf mit einem mit dem Gehäuseteil in Verriegelungs­ stellung befindlichem Wechselrahmen,
Fig. 3 den oberen Teil des Gehäuses eines Trockenrasierapparates mit darüber angeordnetem Gehäuseteil, ohne Wechselrahmen,
Fig. 4 den oberen Teil des Gehäuses eines Trockenrasierapparates mit darüber angeordnetem Scherkopf und einem vom Gehäusteil entriegelten, jedoch in Haltestellung befindlichen Wechselrahmen,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung des Wechselrahmens in dem ein Langhaar­ schneidsystem zwischen zwei gewölbt eingespannten Obermessern jeweils eines Kurzhaarschneidsystems vorgesehen ist, sowie einen Schnitt durch den Steg eines Untermessers sowie einer Stirnseitenwand des Wechselrah­ mens,
Fig. 6 eine Explosionsdarstellung des Kupplungselementes mit gekoppelten Unter­ messern und des Wechselrahmens sowie einen Teilschnitt durch einen Steg und eine Stirnseitenwand des Wechselrahmens,
Fig. 7 einen Schnitt durch das Gehäuseteil im Bereich von Rastelementen und durch die im Wechselrahmen vorgesehenen Rastöffnungen und
Fig. 8 einen Querschnitt durch das Gehäuseteil und den Wechselrahmen in einer von den Rastelementen freigegebenen Stellung des Wechselrahmens.
Fig. 1 zeigt einen Trockenrasierapparat TR mit einem Gehäuse 1, in dessen Vorderseite ein Betätigungsschalter 2 sowie ein verstellbar gelagertes Trimmsystem TS angeordnet sind. In der Bodenwand des Gehäuses 1 ist eine Gerätesteckdose 3 zum Anschluß eines Stromversorgungskabels angeordnet. Auf dem Gehäuse 1 ist ein Scherkopf vorgesehen, in dessen Gehäuseteil G ein Wechselrahmen WR mit wenigstens einem Schneidelement S abnehmbar befestigt ist. Das Gehäuseteil G des Scherkopfes ist mit zwei Tragelemen­ ten 4 und 5 gekoppelt. Die Tragelemente 4 und 5 sind zusammen mit dem Gehäuseteil G in den Pfeilrichtungen P hin und her bewegbar im Gehäuse 1 gelagert. Nach einer anderen Ausführungsform sind die Tragelemente 4, 5 im oder am Gehäuse 1 unbeweg­ bar befestigt.
Fig. 2 zeigt den oberen Teil des Gehäuses 1, in dessen Gehäuseoberseite 6 mehrere Öffnungen 7, 8, 9 für den Durchtritt der aus dem Gehäuse 1 herausragenden Tragelemen­ te 4 und 5 sowie eines Antriebsstiftes 10 eines im Gehäuse 1 angeordneten elek­ trischen Antriebes A vorgesehen sind. Der Antriebsstift 10 befindet sich im Eingriff mit einer Nut 12 eines Kupplungselementes 11 zur Übertragung einer in den Pfeilrichtungen P hin und hergehenden Antriebsbewegung auf ein im Gehäuseteil G oszillierbar an­ geordnetes Schneidelement S über ein Kupplungselement K - siehe Fig. 3 -. Das Gehäu­ seteil G besteht aus zwei entgegengesetzt zueinander vorgesehenen Stirnwänden 13, 14 und einem die Stirnwände 13, 14 tragenden Gehäusemittenteil 15. Zwischen den beiden Stirnwänden 13 und 14 ist ein Wechselrahmen WR mittels Rasteinrichtungen R abnehm­ bar gehalten. In dem Wechselrahmen WR ist wenigstens ein Schneidelement S und/oder eine aus zwei zusammenwirkenden Schneidelementen bestehende Schneideinheit vorgesehen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist das Gehäuseteil G des Scherkopfes an den Tragelementen 4 und 5 um eine Schwenkachse Z-Z schwenkbar gelagert. Hierzu ragen die Tragelemente 4 und 5 in den Innenraum der Stirnwände 13 und 14 hinein, um im Bereich der Schwenkachse Z-Z mittels eines Schwenklagers - nicht dargestellt - die Schwenkbarkeit des Scherkopfes zu gewährleisten. Nach einer weiteren Ausführungs­ form kann das Gehäuseteil G des Scherkkopfes auf dem Gehäuse 1 des Trockenrasier­ apparates TR starr befestigt sein bzw. als Bestandteil des Gehäuses 1 ausgebildet sein - nicht dargestellt. Die Tragelemente 4 und 5 sind entweder im Gehäuse 1 starr befestigt oder aber nach einer anderen Ausführungsform wenigstens in den Pfeilrichtungen P bewegbar gelagert. An dem Gehäuseteil G sind zwei Betätigungstasten 16 und 17 vorgesehen, mittels denen der Wechselrahmen WR durch Einwirkung zum Zwecke des Abnehmens entriegelbar ist.
Fig. 3 zeigt den oberen Teil des Gehäuses 1 mit einem darauf vorgesehenen Gehäuseteil G mit abgenommenem Wechselrahmen WR, wodurch weitere Bauelemente des Scher­ kopfes und deren Anordnung im Gehäuseteil G erkennbar dargestellt sind. Im Gehäuse­ mittenteil 15 ist benachbart zu den Stirnwänden 13 und 14 jeweils ein Rastelement 18, 19 federnd gelagert. Zwischen den beiden Stirnseitenwänden 13 und 14 ist ein als Untermesser 22 ausgebildetes Schneidelement S auf einem Kupplungselement K an­ geordnet. Das Kupplungselement K ist im Gehäusemittenteil 15 bewegbar angeordnet und mit dem Kupplungselement 11 zur Übertragung der Antriebsbewegung des An­ triebsstiftes 10 gekoppelt. An dem Kupplungselement K sind zwei Halteelemente 28 und 29 vorgesehen, wobei das Halteelement 28 sich in Richtung der Stirnwand 14 und das Halteelement 29 sich in Richtung der Stirnwand 13 erstreckt.
Fig. 4 zeigt den oberen Teil des Gehäuses 1 mit einem darauf angeordneten Gehäuseteil G, nach einem in Entnahmerichtung E abnehmbaren Wechselrahmen WR, wobei der eine Steg 32 des Wechselrahmens WR sowie das mit diesem gekoppelte Obermesser nur teilweise dargestellt sind. Der Wechselrahmen WR ist in einem von den Halteelementen 28 und 29 mittels dieser umgreifenden Halteelemente 30 und 31 gehal­ tenen Zustand - siehe auch Fig. 5 - dargestellt. Im entriegelten Zustand des Wechselrah­ mens WR befinden sich die Rastelemente 18, 19 außerhalb der im Wechselrahmen WR vorgesehenen Rastöffnungen 20, 21, wie dies beispielsweise in Fig. 4 anhand des Rastelementes 18 und der Rastöffnung 20 mittels unterbrochenen Linien dargestellt ist.
Der Wechselrahmen WR besteht im wesentlichen aus zwei in Längsrichtung - Pfeil­ richtung P - verlaufenden Stegen 32 und 33 sowie diese Stege 32 und 33 verbindende Stirnseitenwände 34 und 35, - siehe Fig. 5 - sowie wenigstens einem zwischen den Stegen 32, 33 und Stirnseitenwänden 34, 35 angeordneten Schneidelement S. Die Innenwände 36 und 37 der Stirnwände 13 und 14 sowie die Außenwände 38 und 39 der Stirnseitenwände 34 und 35 verlaufen keilförmig zur vertikalen Mittenachse V des Trockenrasierapparates TR derart, daß der Abstand der Stirnwände 13 und 14 zuein­ ander im Bereich des Gehäusemittenteils 15 geringer ist als der Abstand der Stirnwände 13 und 14 in Höhe des Schneidelementes S. Diese Formgebung hat zur Folge, daß die sich im verriegelten Zustand des Wechselrahmens WR mit dem Gehäuseteil G die Stirnseitenwände 34 und 35 und die Innenwände 36 und 37 der Stirnwände 13 und 14 berühren bzw. nahezu berühren. Im entriegelten Zustand, in dem der Wechselrahmen WR zunächst von den Halteelementen 28 bis 31 gehalten ist, nehmen die Stirnseitenwände 34 und 35 einen geringen Abstand W zu den Innenwänden 36 und 37 sowie den Längsseitenwänden 53, 54 des Gehäuseteils G ein - siehe auch Fig. 8 -.
An den beiden Stirnseitenwänden 34 und 35 sind jeweils ein nach innen gerichteter Anschlag 40 und 41 sowie ein nach außen gerichteter Anschlag 42 und 43 vorgesehen. Die äußere Form der dem Untermesser 22 zugewandten Anschläge 40 und 41 sowie die Formgebung der Längsenden 44 und 45 des Untermessers 22 und die Positionierung der Anschläge 40 und 41 am Wechselrahmen WR in Zusammenwirken mit dem Unter­ messer 22 sind derart aufeinander abgestimmt, daß im verriegelten Zustand des Wech­ selrahmens WR mit dem Gehäuseteil G die Anschläge 40 und 41 in das Untermesser 22 hineingleiten können, ohne dessen Oszillationsbewegung zu beeinträchtigen.
Durch Betätigen der Betätigungstasten 16, 17 wird der Wechselrahmen WR entriegelt. Der mit seinen Rastöffnungen 20, 21 über die Rastelemente 18, 19 hinweggleitende Wechselrahmen WR wird danach von den die Halteelemente 28, 29, teilweise um­ greifenden federelastisch ausgebildeten Haltearme der Halteelemente 30, 31 in einer vorgegebenen Haltestellung bewegbar gehalten.
Durch die Überführung des Wechselrahmens WR in die Haltestellung, stellt sich bedingt durch den keilförmigen Verlauf der Außenwände 38, 39 des Wechselrahmens WR und der parallel zu diesen verlaufenden Innenwände 36, 37 der Stirnwände 13, 14 jeweils ein Abstand W zwischen der jeweiligen Innenwand 36, 37 und der jeweiligen Außenwand 38, 39 ein. Jeder der beiden Abstände W gewährleistet zunächst eine hin und her­ gehende Bewegung des Wechselrahmens WR in den Pfeilrichtungen P und darüber hinaus einen vorhandenen Haarstaub durchlassenden Spalt. Zusätzlich stellt sich zwi­ schen wenigstens einer der Längsseitenwände 53, 54 des Gehäuseteils G und wenig­ stens einem der Stege 32, 33 des Wechselrahmens WR wenigstens ein Haarstaub durchlassender weiterer spaltförmiger Abstand W ein.
Der Abstand W kann als ein sich durch die Überführung des Wechselrahmens WR von der Raststellung in die Haltestellung ergebender umlaufender spaltartiger Abstand ausgebildet sein, der sowohl gleichbleibend groß als auch unterschiedlich groß bemes­ sen sein kann.
Durch die Überführung des Wechselrahmens WR in die Haltestellung nehmen die beiden Anschläge 40, 41 eine gegenüber dem Untermesser 22 geänderte Position ein, in der ein Eindringen der Anschläge 40, 41 in das Untermesser 22 ausgeschlossen ist. Der Ab­ stand D der jeweiligen Längsenden 44, 45 zu den Anschlägen 40, 41 ist derart bemes­ sen, daß bei einem durch Einschalten des elektrischen Antriebes in Schwingungen versetzten Untermessers 22 gewährleistet ist, daß die Längsenden 44, 45 des Unter­ messers 22 die Anschläge 40, 41 impulsartig beaufschlagen, um den Wechselrahmen WR in Bewegungsrichtung - Pfeilrichtung P - des Untermessers 22 hin und herzubewe­ gen bzw. zu schütteln. Mittels der vom Untermesser 22 auf den Wechselrahmen WR ausgeübten Schlagimpulse löst sich der relativ feine Haarstaub von den Wänden des Wechselrahmens WR, des Untermessers 22 sowie von den Wänden des Gehäuseteils G und fällt beispielsweise bei horizontaler Haltung des Trockenrasierapparates TR durch die zwischen dem Gehäuseteil G und den Wänden des Wechselrahmens WR gebildeten Öffnungen - wie z. B. durch die Spalte der Abstände W - nach außen.
Die Reinigung sämtlicher vom Wechselrahmen WR umschlossener Wände kann durch eine weitere Maßnahme optimiert werden. Zu diesem Zweck sind an den Stirnseiten­ wänden 34, 35 des Wechselrahmens WR die nach außen gerichteten Anschläge 42, 43 vorgesehen, mittels denen der Abstand W der Außenwände 38, 39 des Wechselrah­ mens WR zu den Innenwänden 36, 37 der Stirnwände 13, 14 jeweils verringert wird auf einen Spalt W1, dessen Breite unter praxisgerechten Gesichtspunkten im jeweiligen Anwendungsfall - d. h. Ausbildung eines Scherkopfes - zu ermitteln und festzulegen ist. Mittels der Anschläge 42, 43 werden die von einem oszillierenden Untermesser 22 auf die Anschläge 40, 41 ausgeübten Schlagimpulse auf die Stirnwände 13, 14 des Gehäu­ seteils G weitergeleitet, um diesen ebenfalls in eine den Reinigungsprozeß unterstützen­ de Vibration zu versetzen.
Fig. 5 zeigt eine perspektivische Darstellung des Wechselrahmens WR, in dem ein Langhaarschneidsystem LHS bestehend aus einem Obermesser und einem Untermesser mit Kupplungelement zwischen zwei gewölbt eingespannten Obermessern 25, 26 eines jeweils vorgesehenen Kurzhaarschneidsystems KHS vorgesehen ist, sowie einen Schnitt durch den Steg 32, durch das Untermesser 22 sowie durch die Stirnseitenwand 35, derart, daß das die Antriebsbewegung auf die jeweiligen Untermesser 22 von Kurzhaar­ schneidsystem KHS und Langhaarschneidsystem LHS übertragende Kupplungselement K mit der den Wechselrahmen WR haltenden Haltevorrichtung HV sichtbar dargestellt ist. An der Gehäusewandung des Kupplungselementes K sind die Halteelemente 28, 29 von denen das Halteelement 29 dargestellt ist, angeformt. Das vom elektrischen Antrieb A des Trockenrasierapparates TR in eine hin und hergehende Bewegung versetzbare Kupplungselement K ist über zwei Antriebselemente 48 - nur eines dargestellt - mit dem jeweiligen Untermesser 22 der im Wechselrahmen WR vorgesehenen beiden Kurzhaar­ schneidsysteme KHS und über das Antriebselement 47 und das Kupplungselement 46 mit dem Untermesser 49 des zwischen den Kurzhaarschneidsystemen KHS vorgesehen Langhaarschneidsystem LHS antriebsmäßig gekoppelt. An dem gabelförmig ausge­ bildeten Kupplungselement 46 - siehe Fig. 6 - ist an dem jeweiligen Gabelende eine Haltevorrichtung HV angeformt, wobei der Abstand dieser Gabelenden zueinander derart bemessen ist, daß diese nach Umgreifen der Halteelemente 28 und 29 zur Anlage an der Wandung des Gehäuses des Kupplungselementes K gelangen. Die Haltevorrichtung HV ist gabelförmig ausgebildet, mit an den Gabelenden der Gabelarme 50, 51 angeformten wulstartigen Vorsprüngen, die als Haltewulste 55, 56 in einem gewissen Abstand zueinander stehen. Die Gabelarme 50 und 51 der Halteelemente 30 und 31 sind ela­ stisch ausgebildet, derart, daß eine Entnahme des Wechselrahmens WR aus dem Gehäuseteil G durch eine federelastische Spreizung der Gabelarme 50 und 51 und der angeformten Haltewulste 55, 56 entsprechend den Abmessungen der Halteelemente 28 und 29 gewährleistet ist. Die Ausführungsform nach Fig. 5 zeigt den Wechselrahmen WR in der in Fig. 4 dargestellten Halteposition in der die Riegelelemente 18 und 19 außer Eingriff mit den Rastöffnungen 20 und 21 sind. In dieser Halteposition gewähr­ leistet der durch die Gabelarme 50 und 51 gebildete und von den Haltewulsten 55, 56 begrenzte Schlitz einen Bewegungsspielraum für den von dem Kupplungselement K angetriebenen Wechselrahmen WR. An der Stirnseitenwand 35 ist ein Anschlag 43 angeformt mittels dem die Oszillationsbewegung des Wechselrahmens WR auf die Stirnwand 13 des Gehäuseteils G übertragbar ist.
Fig. 6 zeigt eine Explosionsdarstellung von Kupplungselement K sowie den mit diesen gekoppelten Untermessern 49 und dem Wechselrahmen WR mit einem Teilschnitt - siehe auch Fig. 4 und Fig. 5 - durch den Steg 32 und die Stirnseitenwand 35 des Wech­ selrahmens WR. Zwischen den beiden mit dem Kupplungselement K gekoppelten Untermessern 22, die den Obermessern 25 und 26 zugeordnet sind, ist das Antriebs­ element 47 für das Untermesser 49 des Langhaarschneidsystems LHS vorgesehen. Das Untermesser 49 ist über das Kupplungselement 46 mit dem Antriebselement 47 zur Inbetriebnahme des Langhaarschneidsystems LHS koppelbar. An den jeweiligen Enden des gabelförmig ausgebildeten Kupplungselementes 46 ist die Haltevorrichtung HV mit den Gabelarmen 50 und 51 angeformt.
Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch das Gehäuseteil G im Bereich der im Gehäuseteil G entgegengesetzt zueinander bewegbaren Rastelemente 18 und der diesen zugeordneten Rastöffnungen 20 sowie durch den Wechselrahmen WR in dem, in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel, die Obermesser 25 und 26 von jeweils einem Kurzhaarschneid­ system KHS sowie ein Langhaarschneidsystem LHS vorgesehen ist. In den in Längsrichtung des Wechselrahmens WR verlaufenden Stegen 32, 33 - siehe Fig. 5 - ist jeweils eine Rastöffnung 20, 21 eingeformt, mit wenigstens einer schräg verlaufenden Anlagefläche, an der jeweils ein Rastelement 18 anliegt. Zwischen den beiden Rastelementen 18 ist ein Federelement 52 vorgesehen, mittels dem die beiden Rastelemente 18 aus der jeweiligen Längsseitenwand 53 und 54 des Gehäuseteils G herausragend in einer Verriegelungsposition gehalten werden. Bei Abnahme des Wechselrahmens WR vom Gehäuseteil G üben die schrägen Flächen der Rastöffnungen 20 einen Druck auf die aus dem Gehäuseteil G geringfügig herausragenden Rastelemente 18 aus und bewegen die Rastelemente 18 gegen den Druck des Federelementes 52 in den Innenraum des Gehäuse­ teils G hinein und zwar solange, bis die Stege 32 und 33 sich an sämtlichen vorgesehe­ nen Regelelementen 18 und 19 vorbeibewegt haben, um dann anschließend in der von der Haltevorrichtung HV vorgesehenen Halteposition gehalten zu werden - siehe Fig. 5 In der Haltestellung HV des Wechselrahmens WR befinden sich die vorgesehenen Rastöffnungen 20, 21 des Wechselrahmens WR oberhalb der aus dem Gehäuseteil G herausragenden Rastelemente 18, 19 - siehe Fig. 8. Bedingt durch eine abweichende Formgebung benachbarter Wände des Gehäuseteils G und des Wechselrahmens WR stellt sich ein Haarstaub durchlassender Abstand W zwischen der Wand des jeweiligen Steges 32, 33 und der jeweiligen benachbarten Wand des Gehäusemittenteils 15 des Gehäuseteils G ein.
Die Längsseitenwände 53, 54 des Gehäusemittenteils 15 verlaufen keilförmig, d. h. schräg zur vertikalen Mittenachse V mit einem sich in Richtung der vorgesehenen Schneidelemente S verjüngenden Querschnitt des Gehäusemittenteils 15. Die Innenwän­ de der Stege 32, 33 des Wechselrahmens WR weisen eine hiervon abweichende Form­ gebung auf, die derart gestaltet ist, daß bei Überführung des Wechselrahmens WR von der Rastposition in die Haltestellung ein Abstand W zwischen wenigstens einer Längs­ seitenwand 53, 54 des Gehäuseteils G und wenigstens einer Wand eines Steges 32, 33 des Wechselrahmens WR herstellbar ist. Dies läßt sich beispielsweise dadurch erreichen, daß die Wand des Steges 32, 33 entweder parallel zur Mittenachse V - nicht dargestellt - oder schräg zur Mittenachse V verlaufend ausgerichtet ist und zwar mit einem Keilwin­ kel α, der kleiner ist als der Keilwinkel β, der durch den Verlauf der Längsseitenwand 53, 54 des Gehäuseteils G zur vertikalen Mittenachse - siehe Fig. 7 und Fig. 8 bestimmt ist.

Claims (29)

1. Trockenrasierapparat mit in einem Gehäuse (1) vorgesehenen elektrischen Antrieb (A) und einem Gehäuseteil (G), in dem ein Wechselrahmen (WR) mit wenigstens einem Schneidelement (S) von wenigstens einer Rasteinrichtung (R) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß nach Freigabe des Wechselrahmens (WR) durch die Rasteinrichtung (R) der Wechselrahmen (WR) von einer Haltevorrichtung (HV) in einer Haltestellung bewegbar gehalten ist, daß in der Haltestellung wenistens ein Abstand (W, W1) zwischen einer Wand des Wechselrahmens (WR) und einer Wand des Gehäuseteils (G) vorgesehen ist und der Wechselrahmen (WR) von dem Antrieb (A) in Bewegung versetzbar ist.
2. Trockenrasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wechsel­ rahmen (WR) von der Haltevorrichtung (HV) abnehmbar gehalten ist.
3. Trockenrasierapparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Haltestellung des Wechselrahmens (WR) ein Abstand (W) zwischen einer Wand des Gehäusemittelteils (15) und einer Wand wenigstens eines Steges (32, 33) des Wechselrahmens (WR) vorgesehen ist.
4. Trockenrasierapparat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Haltestellung des Wechselrahmens (WR) ein Abstand (W) zwischen einer Stirnseitenwand (34, 35) des Wechselrahmens (WR) und einer Stirnwand (13, 14) des Gehäuseteils (G) vorgesehen ist.
5. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abstand (W) mittels abweichender Formgebung benachbarter Wände des Gehäuseteils (G) sowie des Wechselrahmens (WR) herstellbar ist.
6. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abstand (W) durch einen die Abnahme des Wechselrahmens (WR) vom Gehäuseteil (G) gewährleistenden keilförmigen Verlauf wenigstens einer Wand des Gehäuseteils (G) herstellbar ist.
7. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abstand (W) durch einen die Abnahme des Wechselrahmens (WR) vom Gehäuseteil (G) gewährleisteten keilförmigen Verlauf wenigstens einer Wand des Gehäuseteils (G) und einer dieser benachbarten Wand des Wechselrah­ mens (WR) herstellbar ist.
8. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens eine Stirnwand (13, 14) des Gehäuseteils (G) keilförmig ausgebildet ist.
9. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens eine Stirnseitenwand (34, 35) des Wechselrahmens (WR) keilförmig ausgebildet ist.
10. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens eine Stirnseitenwand (34, 35) des Wechselrahmens (WR) und wenigstens eine Stirnwand (13, 14) des Gehäuseteils (G) keilförmig ausge­ bildet ist.
11. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der elektrische Antrieb (A) über ein Kupplungselement (K) mit wenig­ stens einem Schneidelement (S) sowie mittels zusammenwirkender Halteelemente (28, 29, 30, 31) dar Haltevorrichtung (HV) mit dem Wechselrahmen (WR) koppel­ bar ist.
12. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der von der Haltevorrichtung (HV) gehaltene Wechselrahmen (WR) durch ein antreibbares Schneidelement (S) in Bewegung versetzbar ist.
13. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an wenigstens einer Stirnseitenwand (34, 35) des Wechselrahmens (WR) ein Anschlag (40, 41) zur impulsartigen Beaufschlagung durch ein antreibba­ res Schneidelement (S) vorgesehen ist.
14. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an wenigstens einer Außenwand (38, 39) des Wechselrahmens (WR) ein Anschlag (42, 43) zur impulsartigen Beaufschlagung einer Stirnwand (13, 14) des Gehäuseteils (G) vorgesehen ist.
15. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Haltevorrichtung (HV) aus wenigstens zwei miteinander koppel­ baren Halteelementen (28, 30; 29, 31) gebildet ist.
16. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Halteelement (28, 29) am Kupplungselement (K) vorgesehen ist.
17. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, das Halteelement (30, 31) an einem antreibbaren Schneidelement (S) vorgesehen ist.
18. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Halteelement (30, 31) an einem Kupplungselement (46) eines bewegbaren Schneidelementes (S) vorgesehen ist.
19. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Halteelement (30, 31) gabelförmig ausgebildet ist.
20. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gabelarme (50, 51) des Halteelementes (30, 31) federelastisch ausgebildet sind.
21. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Bereich der Gabelöffnung der Gabelarme (50, 51) die Gabelöff­ nung verringernde Haltewulste (55, 56) vorgesehen sind.
22. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schneidelement (S) als Untermesser (22) eines Kurzhaarschneid­ systems (KHS) ausgebildet ist.
23. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schneidelement (S) als Untermesser (49) eines Langhaarschneid­ systems (LHS) ausgebildet ist.
24. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Kupplungselement (K) mit einem antreibbaren Kupplungselement (11) koppelbar ist.
25. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Kupplungselement (11) eine Nut (12) aufweist, in die ein An­ triebsstift (10) des elektrischen Antriebes (A) zur Übertragung einer Antriebs­ bewegung eingreift.
26. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rasteinrichtung (R) aus wenigstens einem federbaren Rast­ element (18, 19) und wenigstens einer dem Rastelement (18, 19) zugeordneten Rastöffnung (20, 21) gebildet ist.
27. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Rastelement (18, 19) von einem Federelement (52) beaufschlag­ bar ist.
28. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Rastelement (18, 19) im Gehäuseteil (G) vorgesehen ist.
29. Trockenrasierapparat nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens eine Rastöffnung (20, 21) in wenigstens einem Steg (32, 33) vorgesehen ist.
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