DE19822803A1 - Verfahren zum Betrieb von Schienenfahrzeugen sowie Zugsteuerzentrale und Fahrzeuggerät hierfür - Google Patents
Verfahren zum Betrieb von Schienenfahrzeugen sowie Zugsteuerzentrale und Fahrzeuggerät hierfürInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zum Betrieb von auf einer Strecke (S) hintereinander fahrenden Schienenfahrzeugen (SFZ1, SFZ2) angegeben, durch das sich die Kapazität der Strecke deutlich erhöhen läßt. Erfindungsgemäß halten die Schienenfahrzeuge zueinander den sog. relativen Bremswegabstand (RBWA) ein. Um kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten, kommunizieren unmittelbar folgende Schienenfahrzeuge drahtlos und direkt, d. h. ohne Mitwirkung eines weiteren Kommunikationspartners, miteinander. Eine Zugsteuerzentrale (ZSZ) teilt den Schienenfahrzeugen mit, ob und welche Schienenfahrzeuge sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft befinden, so daß diese selbsttätig eine Kommunikationsverbindung (DDKV) aufbauen können. DOLLAR A Vorzugsweise handelt es sich bei den Schienenfahrzeugen um kurze, einen automatischen fahrerlosen Betrieb ermöglichende Transporteinheiten.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb von Schienenfahrzeugen nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Zugsteuerzentrale nach dem Ober
begriff des Anspruchs 5 und ein Fahrzeuggerät nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 6.
Da beim schienengebundenen Güterverkehr der Transport von Massengütern
immer mehr an Bedeutung verliert, suchen die Bahnbetreiber nach Möglichkei
ten, wie der Transport von kleineren Gütermengen wirtschaftlicher durchge
führt werden könnte. Dabei gilt es insbesondere, gegenüber dem Verkehrssy
stem "Lastkraftwagen/Straße" konkurrenzfähig zu sein, Im Gegensatz zu letze
rem werden beim Verkehrssystem "Güterzug/Schiene" nach wie vor lange Zug
verbände gebildet, die aus vielen einzelnen Waggons bestehen. Ein solcher
Zugverband fährt, verglichen mit einer langen Kolonne von Lastkraftwagen,
zwar aufgrund des relativ niedrigen Luft- und Rollreibungswiderstandes ener
gie- und damit kostengünstiger.
Die Bildung von langen Zugverbänden setzt jedoch voraus, daß einzelne
Waggons vom Standort des Absenders mit Hilfe einer Lokomotive zum
nächstgelegenen Rangierbahnhof gebracht und dort nach langwierigen und
somit teuren Rangiervorgängen mit anderen Waggons mechanisch gekuppelt
werden. In einem in der Nähe des Empfängers sich befindenden Rangier
bahnhof müssen die Waggons wieder entkuppelt und von einer Lokomotive
zum Adressaten gebracht werden. Dazwischen können u. U. noch weitere Zug
umbildungen liegen, die zusätzliche Kosten verursachen. Das Verkehrssystem
"Lastkraftwagen/Straße" ist mit diesen Nachteilen nicht belastet.
Eine Möglichkeit, die Zugbildung zu vermeiden, besteht in der Einführung
selbstangetriebener Transporteinheiten. Solche Transporteinheiten werden z. B.
beschrieben in "Automatisch in die Zukunft", ZEV+DET Glasers Annalen,
Die Eisenbahntechnik, Feb. 1992, Vol. 116, No. 2, Seiten 33-36. Diese
Transporteinheiten verfügen über eigene Antriebsaggregate und Mittel zum
automatischen fahrerlosen Betrieb, so daß sie vollkommen selbständig vom
Absender zum Empfänger fahren können. Zumindest auf kurzen und mittleren
Entfernungen verspricht man sich von diesem Konzept eine erhebliche Kosten
senkung und Zeitersparnis.
Einem Aufsatz von H. Uebel mit dem Titel "Durchsatz von Strecken und Statio
nen" in Signal und Draht, Heft 4, 1998, Seiten 5 bis 10, ist zu entnehmen, wie
sich die Kapazität einer Strecke ändert, wenn man auf ihr anstelle von relativ
wenigen langen Zugverbänden eine Vielzahl kurzer Transporteinheiten verkeh
ren läßt. Es stellt sich heraus, daß sich bei einem solchen Wechsel der Zug
steuerweise die Kapazität der Strecke drastisch verringert, und zwar selbst
dann, wenn die Zugsicherung nach dem Prinzip des beweglichen Blocks
durchgeführt würde. Mit einer derartig niedrigen Streckenkapazität wäre ein
solches Verkehrssystem gegenüber dem Verkehrssystem
"Lastkraftwagen/Straße" kaum konkurrenzfähig.
Aus der US-A-5 574 469 ist ein Zugsicherungssystem bekannt, bei dem die
Triebfahrzeuge mit Hilfe eines GPS-Empfängers ihren Ort ermitteln. Dieser
wird, zusammen mit einer Fahrzeugkennung, der aktuellen Geschwindigkeit
und der Fahrtrichtung, allen anderen Triebfahrzeugen über Funk mitgeteilt.
Auf diese Weise ist jedes Triebfahrzeug in der weiteren Umgebung in der La
ge, seinen Abstand zu allen anderen Triebfahrzeugen zu ermitteln. Ein Alarm
signal wird erzeugt, sobald der Abstand zu einem anderen Triebfahrzeug ein
vorher festgelegtes Maß, z. B. 7 Meilen, unterschreitet. Das Alarmsignal soll
den Triebfahrzeugführer veranlassen, über Funk Kontakt mit dem Triebfahr
zeugführer des betreffenden Triebfahrzeugs aufzunehmen. Kommt eine Kon
taktaufnahme nicht zustande, so wird automatisch ein Bremsvorgang eingelei
tet. Für einen Verkehr mit selbstangetriebenen Transporteinheiten ist dieses
bekannte System nicht einsetzbar, da es zum einen die Mitwirkung eines
Triebfahrzeugführers erfordert und außerdem nur eine sehr grobe Abstands
wahrung zuläßt. Darüber hinaus wird eine erhebliche Übertragungsbandbreite
benötigt, damit alle Triebfahrzeuge sich ständig gegenseitig die soeben aufge
zählten Informationen übermitteln können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Betrieb von auf einer
Strecke hintereinander fahrenden Schienenfahrzeugen anzugeben, bei dem
die angesprochenen Nachteile nicht auftreten. Das Verfahren soll insbesonde
re geeignet sein, eine Vielzahl von einzelnen (kurzen) Schienenfahrzeugen so
auf einer Strecke verkehren zu lassen, daß gleichwohl eine hohe Streckenka
pazität erzielt wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den in Anspruch 1 angegebenen Merk
malen. Es ist vorgesehen, daß die einzelnen Schienenfahrzeuge zum jeweils
vorausgehenden Schienenfahrzeug im relativen Bremswegabstand fahren. Der
relative Bremswegabstand ist definitionsgemäß so bemessen, daß ein Schie
nenfahrzeug gerade noch - oder ggf. mit einem vorgebbaren Sicherheitsab
stand - hinter einem vorausfahrendem Schienenfahrzeug zum Stehen kommt,
wenn jenes als Folge einer Zwangsbremsung anhält. Im Vergleich zum absolu
ten Bremswegabstand wird beim relativen Bremswegabstand nicht mehr tole
riert, daß ein Schienenfahrzeug abrupt, beispielsweise wegen Auffahrens auf
einen herabgerutschten Bahndamm, zum Stehen kommt. Für den Personen
verkehr ist ein Fahren im relativen Bremswegabstand daher nur dann vertret
bar, wenn ein abruptes Stehenbleiben eines Schienenfahrzeugs mit praktisch
100%iger Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Für den Güterverkehr mit
kleinen Ladungseinheiten hingegen ist ein geringes Restrisiko durchaus trag
bar.
Um das Fahren im relativen Bremswegabstand zu ermöglichen, müssen die
Schienenfahrzeuge sehr genau und kontinuierlich über den Ort des jeweils
vorausfahrenden Schienenfahrzeugs (oder besser noch: den Ort des Schienen
fahrzeugendes) informiert sein. Bremst das vorausfahrende Schienenfahrzeug
ab, so muß das nachfolgende Schienenfahrzeug im Regelfall unverzüglich
ebenfalls ein Bremsmanöver einleiten, um ein Auffahren zu vermeiden. Wenn
alle Schienenfahrzeuge das gleiche Bremsvermögen hätten und die Reaktions
zeit Null wäre, so könnten die Schienenfahrzeuge grundsätzlich sogar "Puffer
an Puffer" fahren, womit der lange Zugverband faktisch wieder hergestellt
wäre. Eine solche Annahme ist zwar unrealistisch, aber sie macht deutlich, daß
die Zeit, innerhalb derer ein Schienenfahrzeug auf ein Bremsmanöver eines
vorausfahrenden Schienenfahrzeugs reagiert, einen wesentlichen Einfluß auf
die Streckenkapazität hat. Bei langen Reaktionszeiten müssen die Fahrzeuge
einen großen Abstand einhalten, was zu Einbußen bei der Streckenkapazität
führt.
Um die Reaktionszeit möglichst kurz zu halten, ist erfindungsgemäß vorgese
hen, daß unmittelbar aufeinander folgende Schienenfahrzeuge drahtlos und
direkt miteinander kommunizieren und die erforderlichen (Orts-)Daten austau
schen. Direkt bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Kommunikation
ohne Mitwirkung einer ortsfesten Einrichtung stattfindet.
Damit aufeinander folgende Schienenfahrzeuge eine solche drahtlose direkte
Kommunikationsverbindung herstellen können, besitzt jedes Schienenfahrzeug
eine eindeutige, d. h. nur diesem Schienenfahrzeug zugeordnete Fahrzeug
kennung. Auf diese Weise können sich die einzelnen Schienenfahrzeuge ge
zielt und ohne Gefahr von Verwechslungen untereinander ansprechen.
Ferner wird erfindungsgemäß dafür gesorgt, daß bei zwei aufeinander fol
genden Schienenfahrzeugen entweder das vorausfahrende oder das folgende
Schienenfahrzeug die Fahrzeugkennung des jeweils anderen kennt. Zu diesem
Zweck werden einer Zugsteuerzentrale die Orte aller Schienenfahrzeuge auf
der Strecke übermittelt. Die Orte der Schienenfahrzeug brauchen der Zug
steuerzentrale dabei nur so genau bekannt zu sein, daß eine Reihenfolge der
Schienenfahrzeuge auf der Strecke ermittelbar ist. In Kenntnis der Reihenfolge
der Schienenfahrzeuge teilt die Zugsteuerzentrale dann beispielsweise jedem
Schienenfahrzeug die Fahrzeugkennung des vorausfahrenden Schienenfahr
zeugs mit. Die Schienenfahrzeuge bauen anschließend, wie soeben geschil
dert, selbständig drahtlose direkte Kommunikationsverbindungen zu den je
weils vorausfahrenden Schienenfahrzeugen auf.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen 2 bis 5
entnehmbar. Eine erfindungsgemäße Zugsteuerzentrale ist Gegenstand des
Anspruchs 5, ein erfindungsgemäßes Fahrzeuggerät ist Gegenstand des An
spruchs 6.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele und der
Zeichnungen eingehend erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: Eine Strecke S mit zwei darauf fahrenden Schienenfahrzeugen SFZ1 und
SFZ2 in nicht maßstäblicher Darstellung;
Fig. 2: Flußdiagramm zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens
nach Anspruch 1;
Fig. 3: Schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Zugsteuerzentrale;
Fig. 4: Schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Fahrzeuggeräts.
Fig. 1 zeigt in nicht maßstäblicher Darstellung eine Strecke S, auf der zwei
Schienenfahrzeuge SFZ1 und SFZ2 in der durch die Pfeile FR gekennzeichne
ten Richtung fahren. Bei der Strecke S kann es sich um eine eingleisige Strecke
oder um ein Gleis einer zweigleisigen Strecke handeln. Die Schienenfahrzeuge
SFZ1 und SFZ2 sind in diesem Beispiel als selbstangetriebene Transporteinhei
ten dargestellt. Sie verfügen jeweils über ein eigenes Antriebsaggregat und
haben Vorrichtungen, die einen automatischen fahrerlosen Betrieb gestatten.
Unter Schienenfahrzeugen werden in diesem Zusammenhang aber auch Züge
verstanden, die aus mehreren Güter- oder Personenwaggons bestehen.
Den Schienenfahrzeugen SFZ1 und SFZ2 sind Fahrzeugkennungen eindeutig
zugeordnet. Dies bedeutet, daß alle Schienenfahrzeuge, die auf der Strecke S
verkehren können, unterschiedliche Fahrzeugkennungen haben. Die Schienen
fahrzeuge verfügen außerdem über - in Figur nicht dargestellte - Mittel, mit de
nen sie ihren Ort auf der Strecke bestimmen können. Bei diesen Mitteln kann
es sich beispielsweise um Radumdrehungssensoren, Doppler-Radar-Geräten
und/oder um GPS-Empfänger handeln. Unter Ort wird hier der lineare Ort,
also z. B. "3238 Streckenmeter Entfernung von einem Referenzpunkt", verstan
den.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nun unter Bezugnahme auf Fig. 2 nä
her erläutert. In einem ersten Schritt 21 werden einer Zugsteuerzentrale ZSZ
Informationen zugeführt, wo sich die Schienenfahrzeuge auf der Strecke auf
halten. Wie bereits oben angesprochen, müssen diese Informationen die Zug
steuerzentrale lediglich in die Lage versetzen, die Reihenfolge der Schienen
fahrzeuge auf der Strecke S zu ermitteln. Es werden somit keine hohen Anfor
derungen an die Genauigkeit der Ortsinformationen gestellt.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel übermitteln die Schienen
fahrzeuge SFZ1 und SFZ2 ihren jeweiligen Ort über Funkkanäle FK1 und FK2
an die Zugsteuerzentrale ZSZ. Ebenso möglich ist beispielsweise eine Kom
munikation über im Gleis verlegte Linienleiter oder mit Hilfe von entlang der
Strecke angeordneten Baken.
In einem Schritt 22 ermittelt die Zugsteuerzentrale ZSZ, welche Schienenfahr
zeuge jeweils unmittelbar hintereinander fahren. Dies ist gleichbedeutend mit
der Feststellung der Reihenfolge der auf der Strecke S fahrenden Schienen
fahrzeuge. Anschließend teilt die Zugsteuerzentrale ZSZ in einem Schritt 23
wenigstens einem von jeweils zwei unmittelbar hintereinander fahrenden
Schienenfahrzeugen die Fahrzeugkennung des jeweils anderen Schienenfahr
zeugs mit. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist es das
Schienenfahrzeug SFZ1, welchem die Fahrzeugkennung des jeweils anderen
Schienenfahrzeugs, hier also des Schienenfahrzeugs SFZ2, mitgeteilt wird.
Diese Mitteilung ist durch den zusätzlichen durchgezogenen Pfeil angedeutet.
Ebenso ist es natürlich möglich, daß das vorausfahrende Schienenfahrzeug
STZ2 die Fahrzeugkennung des folgenden Schienenfahrzeugs STZ1 von der
Zugsteuerzentrale ZSZ mitgeteilt bekommt. Aus Gründen der Zuverlässigkeit
kann es sogar sinnvoll sein, daß beide Schienenfahrzeuge die Fahrzeugken
nung des jeweils anderen Schienenfahrzeugs von der Zugsteuerzentrale erhal
ten.
Die mitgeteilte Fahrzeugerkennung wird nun in einem Schritt 24 dazu verwen
det, zwischen den aufeinander folgenden Schienenfahrzeugen eine drahtlose
direkte Kommunikationsverbindung aufzubauen. Für das in Fig. 1 dargestellte
Ausführungsbeispiel bedeutet dies, daß das Schienenfahrzeug SFZ1 nun ge
zielt unter Verwendung der erhaltenen Fahrzeugkennung des Schienenfahr
zeugs SFZ2 einen Funkkanal DDKV aufbaut. Zu Schienenfahrzeugen, deren
Fahrzeugkennung nicht bekannt ist, soll kein Funkkanal aufgebaut werden
können. Durch Mitteilung von Fahrzeugkennungen werden also den Schienen
fahrzeugen Informationen über benachbarte Schienenfahrzeuge übermittelt.
Nach Aufbau der drahtlosen direkten Kommunikationsverbindung DDKV teilt
nun in einem Schritt 25 das jeweils vorausfahrende Schienenfahrzeug - in Fig.
1 das Schienenfahrzeug SFZ2 - dem folgenden Schienenfahrzeug zumindest
seinen Ort mit. Da die Schienenfahrzeuge selbst eine gewisse Länge haben,
besteht eine Wahlmöglichkeit, auf welchen Punkt des Schienenfahrzeugs man
die Ortsmitteilung bezieht. Vorzugsweise wird der Ort des - in Fahrtrichtung
gesehen - Schienenfahrzeugendes mitgeteilt, denn dieser setzt das folgende
Schienenfahrzeug SFZ1 unmittelbar in die Lage, den Abstand zum vorausfah
renden Schienenfahrzeug zu ermitteln. Durch zeitliche Ableitung des mitgeteil
ten Ortes schließt das folgende Schienenfahrzeug SFZ1 auf die Geschwindig
keit des vorausfahrenden Schienenfahrzeugs SFZ2. Wenn außerdem eine An
nahme hinsichtlich des Bremsvermögens des vorausfahrenden Schienenfahr
zeugs gemacht wird - vorzugsweise das maximal bei Schienenfahrzeugen
mögliche (Zwangs-)Bremsvermögen -, so besitzt das Schienenfahrzeug alle
erforderlichen Größen, um den relativen Bremswegabstand RBWA zu ermit
teln. Einzelheiten hierzu sind der eingangs zitierten Veröffentlichung von H.
Uebel zu entnehmen. In einem Schritt 26 regelt dann das Schienenfahrzeug
SFZ1 seine Geschwindigkeit so, daß der relative Bremswegabstand RBWA ein
gehalten wird.
Vorzugsweise teilt das vorausfahrende Schienenfahrzeug SFZ2 dem folgenden
Schienenfahrzeug SFZ1 neben seinem Ort zusätzlich auch seine Geschwindig
keit und seine Bremseigenschaften mit. Diese Angaben erleichtern dem fol
genden Schienenfahrzeug SFZ1 die Berechnung des relativen Bremswegab
standes bzw. ermöglichen eine genauere Ermittlung des relativen Brems
wegabstandes. Dadurch läßt sich die Streckenkapazität weiter optimieren.
Falls nicht, wie oben erwähnt, der Ort des Schienenfahrzeugendes, sondern
der Ort des Schienenfahrzeuganfangs mitgeteilt wird, so ist es zweckmäßig,
außerdem die Fahrzeuglänge mitzuteilen, damit das folgende Schienenfahr
zeug SFZ1 korrekt seinen Abstand zum Ende des vorausfahrenden Schienen
fahrzeugs ermitteln kann.
Das vorausfahrende Schienenfahrzeug SFZ2 folgt möglicherweise selbst einem
in Fig. 1 nicht mehr dargestellten Schienenfahrzeug, zu dem es den relativen
Bremswegabstand einhält. Zwischen dem Schienenfahrzeug SFZ2 und diesem
vorausfahrenden Schienenfahrzeug findet ebenfalls die soeben erläuterte
Kommunikation statt, usw.
Bei einem anderen vorteilhaften Ausführungsbeispiel teilt die Zugsteuerzentra
le nur dann wenigstens einem von jeweils zwei unmittelbar hintereinander
fahrenden Schienenfahrzeugen die Fahrzeugkennung des jeweils anderen
Schienenfahrzeugs mit, wenn der Abstand der beiden Schienenfahrzeuge auf
der Strecke ein vorgegebenes oder von der Geschwindigkeit der Schienenfahr
zeuge abhängendes Maß unterschreitet. Damit wird erreicht, daß die Kom
munikation zwischen Schienenfahrzeugen und Zugsteuerzentrale einerseits
und Schienenfahrzeugen untereinander andererseits auf ein Minimum be
schränkt bleibt. Fahren die Schienenfahrzeuge in sehr großen Abständen hin
tereinander her, so erübrigt sich ein Fahren im relativen Bremswegabstand.
Bei einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung nähern
sich die Schienenfahrzeuge einzelnen vorab festlegbaren Streckenpunkten un
ter Einhaltung des absoluten Bremswegabstands. Es findet dann ein Wechsel
vom Fahren im relativen zum Fahren im absoluten Bremswegabstand statt.
Diese Streckenpunkte sind dadurch ausgezeichnet, daß sie kurzzeitig nicht
befahrbar sein können. Wichtigstes Beispiel hierfür sind Weichen. Insbesonde
re spitz befahrene Weichen sind während des Umlegens nicht für Schienen
fahrzeuge befahrbar. Während dieser Zeit ist die Weiche so blockiert, als
stände plötzlich ein Schienenfahrzeug auf ihr. Da, wie eingangs bereits ange
sprochen, beim Fahren im relativen Bremswegabstand kein plötzliches Auftre
ten von Blockaden akzeptiert werden kann, müssen sich die Schienenfahrzeuge
einer spitz befahrenen Weiche im absoluten Bremswegabstand nähern. Ande
re Streckenpunkte in diesem Sinne können nicht spitz zu befahrende Weichen
ohne Auffahrmöglichkeit oder auch Baustellen sein, bei denen die Strecke
zeitweilig gesperrt ist.
Fig. 3 zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel für eine er
findungsgemäße Zugsteuerzentrale ZSZ. Die Zugsteuerzentrale verfügt über
eine Eingangsschnittstelle ESS, über die Ortsinformationen bezüglich der sich
im Einzugsbereich der Zugsteuerzentrale befindenden Schienenfahrzeuge zu
führbar sind. Die Zuführung der Ortsinformationen kann beispielsweise über
Linienleiter, über Funk direkt von den Schienenfahrzeugen oder auch von ei
nem Satelliten erfolgen. Je nach Art der Zuführung kann eine Empfangsein
richtung EEZSZ erforderlich sein, die die zugeführten Signale aufbereitet. Die
ggf. aufbereiteten Ortsinformationen werden einer Logikeinheit LE zugeführt,
in der ermittelt wird, welche Schienenfahrzeuge jeweils unmittelbar hinterein
ander fahren. Bei der Logikeinheit handelt es sich beispielsweise um eine ge
eignet programmierte elektronische Schaltung. Möglicherweise erfordert es die
Art der zugeführten Ortsinformationen, daß die Logikeinheit hierbei auf einen
Streckenatlas SA zugreift, in dem charakteristische Streckendaten gespeichert
sind.
Die Logikeinheit erstellt außerdem eines oder mehrere Datenpakete, die an
jeweils eines von zwei hintereinander fahrenden Schienenfahrzeuge adressiert
sind. Die Datenpakete enthalten die Fahrzeugkennung des jeweils anderen
Schienenfahrzeugs. Schließlich ist eine Sendeeinrichtung SE vorgesehen, mit
deren Hilfe die von der Logikeinheit LE erstellten Datenpakete an die entspre
chenden Schienenfahrzeuge gesendet werden können. Die Sendeeinrichtung
SE steht mit einer Ausgangsschnittstelle ASS in Verbindung, die in der Regel
analog zur Eingangsschnittstelle aufgebaut sein wird. Beispielsweise kann sich
bei den beiden Schnittstellen ESS und ASS um Funkschnittstellen handeln.
Ein erfindungsgemäßes Fahrzeuggerät FZG zeigt schematisch Fig. 4. Über
eine Fahrzeuggerät-Empfangseinrichtung (EEFG) empfängt das Fahrzeuggerät
von einer Zugsteuerzentrale die Fahrzeugkennung eines vorausfahrenden
oder folgenden Schienenfahrzeugs. Die Kommunikation zwischen dem Fahr
zeuggerät FZG und der Zugsteuerzentrale erfolgt, wie in Fig. 4 angedeutet,
über Funkt oder beispielsweise über im Gleis verlegte Linienleiter.
Daraufhin veranlaßt eine Recheneinheit RE, daß eine ebenfalls zum Fahrzeug
gerät gehörende Sendeempfangseinrichtung SEEFG eine direkte drahtlose
Kommunikationsverbindung zu demjenigen Schienenfahrzeug aufgebaut, des
sen Fahrzeugkennung mitgeteilt worden ist. Wenn das Schienenfahrzeug, in
dem das Fahrzeuggerät FZG angeordnet ist, einem anderen Schienenfahr
zeug folgt, so empfängt es von diesem über die aufgebaute Kommunikations
verbindung dessen Ortsdaten und ggf. noch weitere Daten wie Bremseigen
schaften, Fahrzeuglänge etc.
Wenn das Schienenfahrzeug, im dem das Fahrzeuggerät FZG angeordnet ist,
einem anderen Schienenfahrzeug vorausfährt, so sendet es diesem über die
aufgebaute Kommunikationsverbindung seine eigenen Orts- und ggf. weitere
Daten. Fährt das Schienenfahrzeug in einer Kolonne, so werden über das
Sendeempfangsgerät sowohl eigene Ortsdaten an ein folgendes Schienen
fahrzeug gesendet als auch Ortsdaten eines vorausfahrenden Schienenfahr
zeugs empfangen.
Die Recheneinheit RE ermittelt unter Verwendung der empfangenen Daten in
an sich bekannter Weise den relativen Bremswegabstand zum vorausfahren
den Schienenfahrzeug. Dieser relative Bremswegabstand wird Regelungsmit
teln RM übermittelt, welche durch Einwirkung auf das Antriebsaggregat und
die Bremsen des Schienenfahrzeugs dafür sorgen, daß der übermittelte
Bremswegabstand stets eingehalten wird.
Bei dem in Fig. 4 skizzierten Ausführungsbeispiel ist die Fahrzeuggerät-
Empfangseinrichtung (EEFG) der Übersicht halber getrennt von der Sendeemp
fangseinrichtung SEEFG dargestellt. Es versteht sich, daß eine solche Trennung
nicht unbedingt erforderlich ist.
Bei einem anderen vorteilhaften Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemä
ßen Fahrzeuggeräts ist die Sendeempfangseinrichtung SEEFG mit zwei Anten
nen verbunden, von denen an jedem Fahrzeugende eine angeordnet ist. Die
Kommunikation zum vorausfahrenden Schienenfahrzeug erfolgt über die in
Fahrtrichtung vorne liegende Antenne, die Kommunikation über das folgende
Schienenfahrzeug über die in Fahrtrichtung hinten liegende Antenne. Auf diese
Weise kann auch bei längeren Schienenfahrzeugen und geringer Sendelei
stung eine zuverlässige Kommunikation zu benachbarten Schienenfahrzeugen
unterhalten werden.
Diese beiden Antennen können ferner dazu genutzt werden, die Integrität des
Schienenfahrzeugs zu überprüfen. Dazu empfängt beispielsweise eine der
Antennen das von der anderen Antenne ausgestrahlte Signal. Fällt bei kon
stant angenommener Sendefeldstärke die empfangene Feldstärke unter ein
vorgebbares Maß, so wird angenommen, daß eine Trennung des Schienen
fahrzeugs aufgetreten ist. Alternativ kann vorgesehen sein, daß an beiden
Antennenorten unabhängig eine Ortsermittlung stattfindet. Die ermittelten
Ortsinformationen werden über die Antennen ausgetauscht und miteinander
verglichen. Falls sich der Abstand zwischen den ermittelten Antennenorten
vergrößert, wird eine Zugtrennung angenommen.
Claims (6)
1. Verfahren zum Betrieb von auf einer Strecke (S) hintereinander fahrenden
Schienenfahrzeugen (SFZ1, SFZ2), die jeweils mit Mitteln zur Bestimmung
des eigenen Orts ausgestattet sind und die unterschiedliche Fahrzeugken
nungen haben,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- a) einer Zugsteuerzentrale (ZSZ) werden Informationen zugeführt (21), wo sich die Schienenfahrzeuge auf der Strecke aufhalten,
- b) die Zugsteuerzentrale ermittelt (22), welche Schienenfahrzeuge jeweils unmittelbar hintereinander fahren,
- c) die Zugsteuerzentrale teilt wenigstens einem von jeweils zwei unmittel bar hintereinander fahrenden Schienenfahrzeugen (SFZ1) die Fahr zeugkennung des jeweils anderen Schienenfahrzeugs (SFZ2) mit (23),
- d) das wenigstens eine Schienenfahrzeug baut zu dem jeweils anderen Schienenfahrzeug eine drahtlose direkte Kommunikationsverbindung auf (24),
- e) das vorausfahrende Schienenfahrzeug (SFZ2) teilt dem folgenden Schienenfahrzeug (SFZ1) über diese Kommunikationsverbindung zu mindest seinen Ort mit (25),
- f) das folgende Schienenfahrzeug regelt seine Geschwindigkeit so, daß es zum vorausfahrenden Schienenfahrzeug den relativen Brems wegabstand (RBWA) einhält (26).
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Zugsteuerzentrale (ZSZ) nur dann
wenigstens einem von jeweils zwei unmittelbar hintereinander fahrenden
Schienenfahrzeugen (SFZ1, SFZ2) die Fahrzeugkennung des jeweils ande
ren Schienenfahrzeugs mitteilt, wenn der Abstand der beiden Schienen
fahrzeuge auf der Strecke (S) ein vorgebbares oder von der Geschwindig
keit der Schienenfahrzeuge abhängendes Maß unterschreitet.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das vor
ausfahrende Schienenfahrzeug (SFZ2) dem nachfolgenden Schienenfahr
zeug (SFZ1) neben seinen Ort auch seine Geschwindigkeit, seine Bremsei
genschaften und seine Fahrzeuglänge mitteilt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das fol
gende Schienenfahrzeug (SFZ1) sich einzelnen vorab festgelegbaren Strecken
punkten sich unter Einhaltung des absoluten Bremswegabstand nähert.
5. Zugsteuerzentrale (ZSZ in Fig. 3) für ein schienengebundenes Verkehrssy
stem, bei dem auf einer Strecke wenigstens zwei Schienenfahrzeuge mit
unterschiedlichen Fahrzeugkennungen verkehren, wobei die Zugsteuer
zentrale eine Eingangsschnittstelle (ESS) hat zur Zuführung von Ortsinfor
mationen bezüglich der Orte der wenigstens zwei Schienenfahrzeuge,
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß die Zugsteuerzentrale eine Logikeinheit (LE) umfaßt
- a) zur Ermittlung, welche Schienenfahrzeuge jeweils unmittelbar hin tereinander fahren, und
- b) zur Erstellung von wenigstens einem Datenpaket, welches
- c) an jeweils eines von zwei unmittelbar hintereinander fahren den Schienenfahrzeugen adressiert ist und welches
- d) die Fahrzeugkennung des jeweils anderen Schienenfahrzeugs enthält, und
- b) daß die Zugsteuerzentrale eine Sendeeinrichtung (SE) umfaßt zum Senden des wenigstens einen Datenpakets.
6. Fahrzeuggerät (FZG in Fig. 4) zum Steuern der Geschwindigkeit eines
Schienenfahrzeugs, umfassend:
- a) eine Fahrzeuggerät-Empfangseinrichtung (EEFG) zum Empfangen ei ner Fahrzeugkennung von einer Zugsteuerzentrale,
- b) eine Sendeempfangseinrichtung (SEEFG), mit deren Hilfe zumindest Ortsinformationen direkt zwischen dem Schienenfahrzeug und einem anderen vorausfahrenden oder folgenden Schienenfahrzeug, dessen Fahrzeugkennung empfangen worden ist, austauschbar sind,
- c) eine Recheneinheit (RE) zur Ermittlung des relativen Bremswegabstan des zum vorausfahrenden Schienenfahrzeug,
- d) eine Regelungseinheit (RM), die die Geschwindigkeit des Schienen fahrzeugs so regelt, daß es zum vorausfahrenden Fahrzeug den von der Recheneinheit ermittelten relativen Bremswegabstand einhält.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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