DE19743111C2 - Vorrichtung und Verfahren zum Verschieben von zwei Türen einer Seitenwand eines Druckwerkes - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Verschieben von zwei Türen einer Seitenwand eines DruckwerkesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschieben von zwei Türen einer
Seitenwand eines Druckwerkes einer Rotationsdruckmaschine, nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1, sowie ein Verfahren zum Verschieben von
zwei Türen. Durch die mit den Türen verschließbaren und freilegbaren Öffnungen
der Seitenwand sind insbesondere hülsenförmige Druckformen und/oder
Gummituchhülsen wechselbar.
EP 0 352 599 A2 zeigt zwei Türen eines Druckwerkes, in denen im geschlossenen
Zustand die Zapfen zweier Übertragungszylinder und zweier Formzylinder
lagerbar sind. Die Türen sind mittels zweier motorisch betätigter Gewindespindeln
verschiebbar, wobei beim Auseinanderrücken der Türen Öffnungen in der
Seitenwand freigelegt werden, durch die Druckform- und Gummituchhülsen der
Form- und Übertragungszylinder wechselbar sind.
DE 43 32 364 C2 zeigt ein Druckwerk, bei dem für einen Gummihülsenwechsel an
einem Übertragungszylinder eine Lagerbefestigung lösbar ist. Um die
Lagerbefestigung vom Zylinderzapfen wegklappen zu können, ist zunächst eine
Klemmbacke vom Lagergehäuse wegzufahren. Das Verfahren sowie Andrücken
erfolgt mittels eines Arbeitszylinders über ein Hebelgetriebe.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine zuverlässig arbeitende, kostengünstig
herstellbare Vorrichtung sowie ein Verfahren zum Öffnen und Schließen der Türen
zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung mit
den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 sowie
verfahrensgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 8 gelöst.
Dank den Kniehebeln sind mit nur zwei Motoren, beispielsweise mit
Arbeitszylindern, die Türen zuverlässig aufmach- und schließbar, wobei auch
große Schließkräfte aufbringbar sind und die Schließstellung einfach sicherbar ist.
Die Schließkräfte sind festlegbar, begrenzbar und auch bei beispielsweise
thermischer Verformung der Druckmaschinenseitenwand erhaltbar, wobei auch
die Funktion der geschlossenen Türen zuverlässig aufrechterhaltbar ist.
Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen in
Verbindung mit der Beschreibung.
Die Erfindung soll nachfolgend an einigen Ausführungsbeispielen beschrieben
werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt schematisch:
Fig. 1: die Ansicht auf eine Seitenwand eines Druckwerkes mit
geöffneten Türen,
Fig. 2: die Seitenwand gemäß Fig. 1 mit geschlossenen Türen,
Fig. 3: den Schnitt III-III nach Fig. 2,
Fig. 4: den Schnitt IV-IV nach Fig. 2,
Fig. 5.1 bis 5.3: die Draufsicht auf die Seitenwand, wobei nur die Türen und ein
Druckwerkzylinder (Übertragungszylinder 4) dargestellt sind,
Fig. 5.1 und 5.2: die Türen geöffnet,
Fig. 5.2: den Wechsel einer Hülse,
Fig. 5.3: die Türen geschlossen
Fig. 6: die Seitenwand mit in deren Öffnungen eingesetzten Wangen bei
den Formzylindern,
Fig. 7: den Schnitt VII-VII nach Fig. 6.
Fig. 1 zeigt die Seitenwand 1 eines Druckwerkes, in der vier Druckwerkzylinder,
und zwar zwei Formzylinder 2, 3 und zwei Übertragungszylinder 4, 5, lagerbar
sind. Die Seitenwand 1 enthält im Bereich der Druckwerkzylinder 2 bis 5 jeweils
eine Öffnung 6 bis 9, die durch zwei Türen 10, 11 verschließbar sind.
Für das Öffnen und Schließen der Öffnungen 6 bis 9 sind die Türen 10, 11
verschiebbar an der Seitenwand 1 gelagert. Die Lagerung erfolgt vorteilhaft mittels
handelsüblicher Linearführungen. Der Tür 10 sind zwei Linearführungen 12, 13
und der Tür 11 zwei Linearführungen 14, 15 zugeordnet. Die Führungsschienen
der Linearführungen 12 bis 15 sind an der Seitenwand und die zugehörigen
Führungswagen an den Türen 10, 11 angeschraubt. Die Linearführungen 12 bis
15 sind spielfrei ausgeführt, sie sind preisgünstig und im Falle von Schäden
einfach wechselbar.
An jeder Tür 10, 11 greift zum Zwecke ihrer Verschiebung ein pneumatischer
Arbeitszylinder 16, 17 an. Hierfür können auch andere Motoren, beispielsweise
hydraulische Arbeitszylinder oder elektrische Hubmagnete, zur Anwendung
kommen. Der Arbeitszylinder 16 ist gelenkig an der Seitenwand 1 angeordnet, der
Arbeitszylinder 17 ebenfalls gelenkig am Rahmen der als Kastenwand
ausgeführten Seitenwand 1. An den Kolbenstangenköpfen 18, 19 sind die Hebel
20, 21 bzw. 22, 23 jeweils eines Kniehebels 24, 25 angelenkt. Der Hebel 21 ist
gelenkig mit der Tür 10 verbunden. Der Hebel 20 stützt sich unter
Zwischenschaltung eines Pakets von Tellerfedern 26 an der Seitenwand 1 ab.
Auch andere Federarten könnten zur Anwendung kommen. Die Tellerfedern 26
sind in einem Gehäuse 27 angeordnet, das an der Seitenwand 1 angeschraubt ist,
und werden mittels eines Federtellers 28 belastet, an dem der Hebel 20 angelenkt
ist. Die Tellerfedern 26 könnten auch im Kraftschluß zwischen dem Kniehebel 24
und der Seitenwand 1 angeordnet sein, so wie dies beim Kniehebel 25 für die Tür
11 dargestellt ist. Dort wirkt der Hebel 22 unter Zwischenschaltung eines Pakets
von Tellerfedern 29 auf die Tür 11. Die Tellerfedern 29 sind in einem Gehäuse 30
untergebracht, das an der Tür 11 angeschraubt ist. Auf die Tellerfedern 29 wirkt
ein gelenkig mit dem Hebel 22 verbundener Federteller 31. Der Hebel 23 stützt
sich gelenkig an der Seitenwand 1 ab. Er ist hierzu an einem an der Seitenwand 1
angeschraubten Lager 32 schwenkbar gelagert. Die Kolbenstangenköpfe 18, 19
sind vorteilhaft als Gabelköpfe ausgeführt, zwischen deren Gabeln die Hebel 20,
21 bzw. 23, 24 angeordnet sind. Dabei kann einer der jeweiligen Hebel,
beispielsweise der Hebel 21 bzw. der Hebel 23, wiederum als Gabelhebel
ausgebildet sein. Diese Ausgestaltungen werden nicht in einer besonderen
Draufsicht dargestellt, da sie dem Fachmann geläufig sind.
Die Kniehebel 24, 25 nehmen in ihren Strecklagen Übertotlagen ein, d. h. der
Gelenkpunkt der Hebel 20, 21 ist geringfügig über die Strecklage hinaus nach
oben und der Gelenkpunkt der Hebel 22, 23 geringfügig über die Stecklage hinaus
nach unten bewegbar (Fig. 2). Die Übertotlagen sind mit Anschlägen 33, 34
begrenzt, wobei beim Anschlag 34 beispielhaft noch eine Einstellschraube 35 zur
Einstellung gezeigt ist. Beim Fahren der Türen 10, 11 in die Schließstellung (Fig.
2) kommt ein Anschlagsystem zur Anwendung. Hierzu wird die eine der beiden
Türen, im Ausführungsbeispiel die Tür 10, in der Schließstellung gegen an der
Seitenwand 1 angeordnete Anschläge 36, 37 gefahren. Die Tür 10 trägt
Gegenanschläge 38, 39, die mit den Anschlägen 36, 37 zusammenarbeiten. Dabei
ist einer der beiden Gegenanschläge 38, 39, hier der Anschlag 38, einstellbar,
damit beide Gegenanschläge tragen (Fig. 3). Die Einstellung des Gegenanschlags
38 ist mittels einer Mutter 40 konterbar.
An der Tür 10 sind weiterhin Anschläge 41, 42 angeordnet, die mit
Gegenanschlägen 43, 44 an der anderen Tür 11 zusammenarbeiten (Fig. 1, 4).
Die Anschläge 41, 42 sind einstellbar und mittels jeweils einer Mutter 45
konterbar. Die Türen 10, 11 sind mittels dieser Anschläge 41, 42 und der
Gegenanschläge 43, 44 gegeneinander fahrbar. Durch die Einstellbarkeit der
Anschläge 41 bis 44 wie auch der Anschläge 36 bis 39 sind Fertigungstoleranzen
ausgleichbar.
Fig. 1 zeigt den Öffnungszustand der Türen 10, 11. Hierfür sind die
Arbeitszylinder 16, 17 eingezogen, und die eingeknickten Kniehebel 24, 25 haben
die Türen 10, 11 in die gezeigte Position gefahren. Diese Position zeigt auch Fig.
5.1, in der durch die freigelegten Öffnungen 6 bis 9 der Seitenwand 1
insbesondere hülsenförmige Druckformen und Gummituchhülsen von den
Formzylindern 2, 3 und den Übertragungszylindern 4, 5 abgezogen bzw. auf diese
geschoben werden können. Natürlich können beispielsweise auch endliche
Druckformen und endliche Gummitücher durch die Öffnungen 6 bis 9 gewechselt
werden, so wie dies bei der DE 44 07 758 C2 gezeigt ist. Fig. 5.1 zeigt beispielhaft
den Übertragungszylinder 4 mit der freigelegten Öffnung 8. Die Druckwerkzylinder
2 bis 5 werden in der Öffnungsstellung der Türen 10, 11 von einer an der anderen
Seitenwand 1 befindlichen Stützvorrichtung (nicht dargestellt) in der gezeigten
Schwebestellung gehalten. Derartige Stützvorrichtungen sind bekannter Stand der
Technik, so daß sich hierzu weitere Erklärungen erübrigen.
Fig. 5.2 zeigt, wie gerade eine Gummituchhülse 46 durch die Öffnung 8
gewechselt wird.
Nach dem Wechsel der Form- bzw. Gummituchhülse 46 werden die Türen 10, 11
in die in den Fig. 2 und 5.3 gezeigte Schließstellung gefahren. Hierzu wird
zunächst der Arbeitszylinder 16 umgesteuert, der beim Ausfahren an seiner
Kolbenstange den Kniehebel 24 durchdrückt. Dabei wird die eine Tür 10 auf den
Linearführungen 12, 13 bis zum Anschlagen ihrer Gegenanschläge 38, 39 an die
Anschläge 36, 37 verfahren. Der Kniehebel 24 wird bis zum Anliegen am Anschlag
33 in seine Übertotlage bewegt. Die Tellerfedern 26 waren bereits vorher mittels
einer Mutter 47 am Gewindezapfen des Federtellers 28 auf eine bestimmte
Vorspannkraft eingestellt worden. Dabei ist das Tellerfederpaket so bemessen,
daß es bei Einnahme der Übertotlagenstellung des Kniehebels in Bezug auf die
Ausgangsstellung nur noch wenig zusätzlich eingefedert wird. Es wird somit die
Tür 10 mit einer genau definierten Vorspannungskraft an den Anschlägen 36 und
37 positioniert. Nunmehr wird die andere Tür 11 an die positionierte Tür 10
herangefahren. Hierzu wird der Arbeitszylinder 17 umgesteuert, und der sich in die
Strecklage bewegende Kniehebel 25 verfährt die Tür 11 in ihre Schließstellung.
Sie schlägt dabei mit ihren Gegenanschlägen 43, 44 an den Anschlägen 41, 42
der Tür 10 an. Hierbei werden die bereits vorher auf eine bestimmte Kraft
vorgespannten Tellerfedern 29 geringfügig weiter eingefedert. Aufgrund dieser
gewählten Federvorspannung der Tellerfedern 29 ist die Tür 11 mit definierter
Kraft an die Tür 10 fahrbar. Die Tellerfedern 29 sind dabei mit geringerer Kraft
vorgespannt als die Tellerfedern 26, damit die an die Tür 10 anschlagende Tür 11
erstere nicht von ihren Anschlägen 36, 37 abhebt. Günstig ist ein Verhältnis der
Vorspannungskräfte der Tellerfedern 26 und 29 von etwa 2 : 1. Die Tellerfedern
26, 29 begrenzen auch die von den Kniehebeln 24, 25 erzeugten Kräfte und
liefern somit eine zuverlässige Basis zur Berechnung und Dimensionierung von
Bauteilen (Anschlägen, Lagern . . .). Außerdem geben die Tellerfedern 26, 29 eine
Ausweichmöglichkeit für die Druckwerkzylinder 2 bis 5 bei Wicklern und helfen so,
Durckwerkschäden vorzubeugen.
Die Übertotlagen sichern ohne das Erfordernis zusätzlicher Baugruppen die
Schließstellung der Türen 10, 11 auch bei einem Ausfall des Drucks des Fluids,
mit dem die Arbeitszylinder 16 und 17 betrieben werden. Weiterhin werden dank
dem Anschlagsystem unterschiedliche Wärmedehnungen zwischen der
Seitenwand 1 und den Türen 10 und 11 gut ausgeglichen, da die Tür 11 bei
Lageänderungen der einen Tür 10 dieser gut nachfahren kann. Es bleiben also
auch bei Lageänderungen der gestellfesten Anschläge 36, 37, z. B. durch
Wärmeeinflüsse, die in den Türen 10 und 11 enthaltenen Durchmesser und
Achsabstände der Lagerbohrungen 48 und somit die gewünschten An- und
Abstellverhältnisse der Übertragungszylinder 4, 5 erhalten. Dies ist eine wichtige
Voraussetzung für eine gute Druckqualität. Dank der Tellerfedern 26, 29 werden
auch die Anstellkräfte der Türen 10, 11 aufrechterhalten. Die Zapfen der
Druckzylinder 2 bis 5 werden vorteilhaft mittels Buchsen 49 bis 52, in denen sich
die eigentlichen Zylinderlager befinden, in den Türen 10, 11 gelagert. Die Türen
10, 11 klemmen im Schließzustand in ihren Lagerbohrungen 48 also die Buchsen
49 bis 52 (siehe Fig. 5.3).
Die Türen 10, 11 können auch so ausgebildet sein, daß in ihnen beispielsweise
nur die Zapfen der Übertragungszylinder 4, 5 lagerbar sind, wenn im Bereich der
Formzylinder 2, 3 die Seitenwand 1 keine Öffnungen aufweist und die
Formzylinder 2, 3 also keine hülsenförmige Druckform tragen. Die Türen 10, 11
sind dann in ihrer Höhe also so bemessen, daß sie nur den Bereich um die
Übertragungszylinder 4, 5 abdecken. Es besteht auch die Möglichkeit,
Druckwerkzylinder 2 bis 5 wahlweise in den Türen 10, 11 oder in der Seitenwand
1 zu lagern, je nachdem, ob die Zylinder 2, 3 für die Aufnahme einer
hülsenförmigen oder einer endlichen Bespannung ausgeführt sind. Fig. 6 zeigt
eine Ausführung, bei der die Formzylinder 2.1 und 3.1 eine endliche Druckform
tragen. In diesem Falle sind in die Öffnungen 6, 7 Wangen 53, 54 eingesetzt und
mit der Seitenwand 1 verschraubt (Fig. 7). In den Wangen 53, 54 sind die
Formzylinder 2.1, 3.1 gelagert. In der Schließstellung der Türen 10, 11 (nicht
dargestellt) sind dann deren Lagerbohrungen 48 im Bereich der Formzylinder 2.1,
3.1 funktionslos, d. h. die Türen 10, 11 klemmen nur die Buchsen 51, 52 der
Übertragungszylinder 4, 5. Ein derartiges Druckwerk ist leicht auf Formzylinder 2,
3 mit hülsenförmigen Druckformen umrüstbar, indem die Wangen 53, 54 entfernt
und die Formzylinder 2.1, 3.1 gegen Formzylinder 2, 3 mit hülsenförmigen
Druckformen ausgetauscht werden. Man erhält dann wieder den in den Fig. 1
und 2 gezeigten Zustand. Das in Fig. 7 gezeigte Druckwerk gleicht ansonsten
dem in den Fig. 1 und 2 gezeigten, weshalb auf die Eintragung weiterer
Positionsziffern und wiederholende Erklärungen verzichtet wird.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Verschieben von zwei Türen (10, 11) einer Seitenwand (1)
eines Druckwerkes einer Rotationsdruckmaschine mittels Motors (16, 17),
mit denen bei mindestens einem Druckwerkzylinder (2, 3, 4, 5) eine Öffnung
(6, 7, 8, 9) der Seitenwand (1) verschließbar ist und in denen in ihrer
Schließstellung jeweils ein Zapfen jedes Druckwerkzylinders (2, 3, 4, 5)
lagerbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an jeder Tür (10, 11) mit seinem einen Ende ein von einem Motor (16,
17) betätigter Kniehebel (24, 25) angelenkt ist, der sich mit seinem anderen
Ende an der Seitenwand (1) abstützt und in der Schließstellung der Türen
(10, 11) eine definierte Endlage in Übertotpunktstellung einnimmt, wobei die
Türen (10, 11) in der Schließstellung federnd gegeneinander drücken und die
Kniehebel (24, 25) federbeaufschlagt in die Endlage gedrückt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Schließstellung die eine (10) der beiden Türen (10, 11) gegen an der
Seitenwand (1) angeordnete Anschläge (36, 37) und beide Türen (10, 11) mit
an ihnen angeordneten Anschlägen (41, 42, 43, 44) gegeneinander gefahren
sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kniehebel
(24, 25) unter Gegenabstützung an oder Zwischenschaltung einer
vorgespannten Federanordnung, insbesondere Tellerfedern (26, 29), in der
Schließstellung die jeweilige Tür (10, 11) beaufschlagen, wobei die der einen
Tür (10) zugeordnete Feder (26) mit einer größeren Kraft vorgespannt ist als
die Feder (29) für die andere Tür (11).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kniehebel (24, 25) von jeweils einem sich an der Seitenwand (1)
abstützenden Arbeitszylinder (16, 17) bestätigt werden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß bei mindestens einem Druckwerkzylinder (2.1, 3.1) die Öffnung (6, 7) der
Seitenwand (1) mittels einer in die Seitenwand (1) einsetzbaren Wange (53,
54) verschließbar und der Druckwerkzylinder (2.1, 3.1) in der Wange (53, 53)
lagerbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Türen (10, 11) auf handelsüblichen Linearführungen (12 bis 15)
gelagert sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Schließen der Öffnung (6 bis 9) zunächst die eine (10) der beiden
Türen (10, 11) gegen an der Seitenwand (1) angeordnete Anschläge (36, 37)
gefahren wird und anschließend die andere Tür (11) an die an den
Anschlägen (36, 37) anliegende eine Tür (10) gefahren wird.
8. Verfahren zum Verschieben von zwei Türen (10, 11) einer Seitenwand (1)
eines Druckwerkes einer Rotationsdruckmaschine, mit denen bei mindestens
einem Druckwerkzylinder (2 bis 4) eine Öffnung (6 bis 9) der Seitenwand (1)
verschließbar ist und in denen in der Schließstellung ein Zapfen des bzw. der
Druckwerkzylinder (2 bis 4) lagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
zum Schließen der Öffnung (6 bis 9) zunächst die eine (10) der beiden Türen
(10, 11) gegen an der Seitenwand (1) angeordnete Anschläge (36, 37)
gefahren wird und anschließend die andere Tür (11) an die an den
Anschlägen (36, 37) anliegende eine Tür (10) gefahren wird.
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