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DE19726328A1 - Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge

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Publication number
DE19726328A1
DE19726328A1 DE19726328A DE19726328A DE19726328A1 DE 19726328 A1 DE19726328 A1 DE 19726328A1 DE 19726328 A DE19726328 A DE 19726328A DE 19726328 A DE19726328 A DE 19726328A DE 19726328 A1 DE19726328 A1 DE 19726328A1
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DE
Germany
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lighting device
ventilation opening
insert
vehicle
section
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Klaus Schmickl
Bernhard Maurer
Dietmar Schoenettin
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S45/00Arrangements within vehicle lighting devices specially adapted for vehicle exteriors, for purposes other than emission or distribution of light
    • F21S45/30Ventilation or drainage of lighting devices
    • F21S45/33Ventilation or drainage of lighting devices specially adapted for headlamps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge nach der Gattung des Anspruchs 1.
Eine solche Beleuchtungseinrichtung ist durch die DE 35 42 547 A1 bekannt. Diese Beleuchtungseinrichtung in Form eines Scheinwerfers weist einen abgeschlossenen Innenraum auf, in dem wenigstens ein Reflektor mit wenigstens einer Lichtquelle angeordnet ist. Der Innenraum ist über wenigstens eine Lüftungsöffnung in einem den Innenraum begrenzenden Teil der Beleuchtungseinrichtung mit der Umgebung verbunden. Im Bereich der Lüftungsöffnung ist ein Trockenmittel angeordnet, durch das der in den Innenraum einströmenden Luft Feuchtigkeit entzogen werden soll. Das Trockenmittel muß dabei immer wieder regeneriert werden, um dauerhaft ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum zu vermeiden. Außerdem ist das Trockenmittel schwierig zu handhaben und muß in einem geschlossenen Behältnis aufgenommen werden um dessen Ausrieselung zu verhindern.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß durch den die Lüftungsöffnung abdeckenden Einsatz sowohl ein Eindringen von Nässe als auch von Schmutz in den Innenraum vermieden ist, wobei der Einsatz auf einfache Weise handhabbar und an der Beleuchtungseinrichtung anordenbar ist.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung angegeben. Durch die Ausbildung gemäß Anspruch 2 wird auf einfache Weise die wasserabweisende Eigenschaft des Einsatzes erreicht. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 ist ein Eindringen von Nässe in den Innenraum durch den Einsatz zusätzlich erschwert. Die Ausbildung gemäß Anspruch 9 ermöglicht eine einfache Anordnung des Einsatzes. Durch die Ausbildung gemäß Anspruch 12 ist verhindert, daß sich auf dem Einsatz Wasser sammeln kann und in den Innenraum eindringen kann. Die Ausbildung gemäß Anspruch 13 ermöglicht eine wirkungsvolle Durchströmung des Innenraums. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 15 wird erreicht, daß sich im Fahrbetrieb des Fahrzeugs eine Druckdifferenz zwischen den Lüftungsöffnungen und damit eine verstärkte Durchströmung des Innenraums ergibt.
Zeichnung
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine Beleuchtungseinrichtung in einem vertikalen Längsschnitt, Fig. 2 den in Fig. 1 mit II bezeichneten Ausschnitt der Beleuchtungseinrichtung in vergrößerter Darstellung, Fig. 3 die Beleuchtungseinrichtung ausschnittsweise in einem Querschnitt entlang Linie III-III in Fig. 2, Fig. 4 einen eine Lüftungsöffnung abdeckenden Einsatz in einer Ansicht in Pfeilrichtung IV in Fig. 2 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel und Fig. 5 den Einsatz in der Ansicht gemäß Pfeilrichtung IV gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Eine in den Fig. 1 bis 5 dargestellte Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, ist beispielsweise als Scheinwerfer oder als Scheinwerferleuchteneinheit ausgebildet und in bekannter Weise zum Anbau am Fahrzeug vorgesehen. Die Beleuchtungseinrichtung weist einen abgeschlossenen Innenraum 10 auf, in dem wenigstens ein Reflektor 12 und wenigstens eine Lichtquelle 14 angeordnet sind. Der Innenraum 10 ist zumindest teilweise durch ein Gehäuse 16 und eine dessen Lichtaustrittsöffnung verschließende lichtdurchlässige Scheibe 18 aus Glas oder Kunststoff begrenzt. Das Gehäuse 16 kann an seiner Rückseite eine Öffnung 20 aufweisen, durch die die wenigstens eine Lichtquelle 14 zugänglich ist und die mittels einer lösbaren Kappe 22 verschließbar ist, durch die dann entsprechend mit der Innenraum 10 begrenzt wird. Die Scheibe 18 kann über einen Zwischenrahmen 24 mit dem Gehäuse 16 verbunden sein, wobei dann durch den Zwischenrahmen 24 der Innenraum 10 mit begrenzt wird. Das Gehäuse 16 und der Zwischenrahmen 24 bestehen vorzugsweise aus Kunststoff und sind durch Spritzgießen hergestellt. Der Zwischenrahmen 24 kann derart ausgebildet sein, daß durch diesen ein zwischen dem Reflektor 12 und dem Gehäuse 16 vorhandener Spalt zumindest teilweise verdeckt wird.
Das Gehäuse 16 weist wenigstens eine Lüftungsöffnung 30 auf, durch die der Innenraum 10 mit der Umgebung verbunden ist. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen weist das Gehäuse 16 zwei Lüftungsöffnungen auf, wobei in Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug die eine Lüftungsöffnung 30 in einem oberen Bereich des Gehäuses 16 und die andere Lüftungsöffnung 32 in einem unteren Bereich des Gehäuses 16 angeordnet ist. Die Lüftungsöffnung 30 ist in einer Wandung 34 des Gehäuses 16 ausgebildet und vorzugsweise nahe der die Lichtaustrittsöffnung verschließenden Scheibe 18 angeordnet. Die Lüftungsöffnung 30 ist im Querschnitt wie in Fig. 4 dargestellt etwa rechteckig geformt, kann jedoch auch eine beliebige andere Querschnittsform aufweisen. Die Lüftungsöffnung 30 ist mit einem mattenartigen Einsatz 36 abgedeckt, der luftdurchlässig und wasserabweisend ausgebildet ist.
Bei einem in Fig. 4 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel besteht der Einsatz 36 aus einem Gewebe, dessen einzelne Fasern 37 maschenartig miteinander verwoben sind. Die Fasern 37 können beispielsweise Kunstfasern sein und aus Polyester oder anderem Kunststoff bestehen. Der Einsatz 36 weist beispielsweise eine Dicke von etwa 0,1 mm bis zu mehreren Millimetern auf, insbesondere eine Dicke von etwa 0,5 mm. Die Dichte und die Feinporigkeit des Einsatzes 36 ist derart bestimmt, daß der Einsatz 36 einerseits eine ausreichende Filterwirkung aufweist, so daß ein Eintrag von Schmutz und Staub in den Innenraum 10 verhindert oder zumindest verringert wird, und daß der Einsatz 36 andererseits eine ausreichende Luftdurchlässigkeit zur Belüftung des Innenraums 10 aufweist. Um die wasserabweisende Eigenschaft des Einsatzes 36 zu erzielen können dessen Fasern 37 beispielsweise wasserabweisend imprägniert sein.
Zum Schutz des Einsatzes 36 gegen Spritzwasser ist dieser zumindest teilweise durch eine Abschirmvorrichtung 40 abgedeckt. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Abschirmvorrichtung 40 derart ausgebildet, daß diese einen den Einsatz 36 überdeckenden kanalartigen Abschnitt 42 aufweist, der seitlich jeweils über den Einsatz hinausragt. Der Abschnitt 42 ist im Querschnitt beispielsweise wie in Fig. 3 dargestellt etwa dreieckförmig ausgebildet, wobei dieser eine Seitenwandung 43 aufweist, die etwa rechtwinklig zum Einsatz 36 seitlich neben diesem angeordnet ist und dieser eine Deckwandung 44 aufweist, die geneigt zum Einsatz 36 angeordnet ist. Der Abschnitt 42 kann auch eine andere, beispielsweise etwa rechteck- oder trapezförmige Querschnittsform aufweisen. Der Abschnitt 42 ist an seinen beiden kürzeren Seiten jeweils offen ausgebildet, so daß sich dessen Kanalform ergibt. Die Abschirmvorrichtung 40 ist an der Wandung 34 des Gehäuses 16 befestigbar und weist wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt zur Wandung 34 hin einen von der Seitenwandung 43 bzw. der Deckwandung 44 nach innen abstehenden, umlaufenden Rahmen 46 auf. Der Einsatz 36 ist von der dem Gehäuse 16 zugewandten Seite der Abschirmvorrichtung 40 auf den Rahmen 46 aufgelegt. Der Einsatz 36 kann zu dessen Fixierung auf den Rahmen 46 aufgeklebt sein, wobei der Einsatz 36 oder der Rahmen 46 hierzu mittels einer entsprechenden Beschichtung oder eines Klebebands selbstklebend ausgeführt sein kann. Es kann jedoch auch separat Klebstoff aufgebracht werden. Alternativ kann der Einsatz 36 auch durch einen den Rahmen 46 umgebenden Rand 48 der Abschirmvorrichtung 40 zu dessen Fixierung eingeklemmt werden. Der Einsatz 36 bildet dann eine mit der Abschirmvorrichtung 40 vormontierte Baueinheit, die am Gehäuse 16 befestigt wird. Die Abschirmvorrichtung 40 besteht vorzugsweise aus Kunststoff und ist durch Spritzgießen hergestellt.
Die Befestigung der Abschirmvorrichtung 40 an der Wandung 34 kann beispielsweise wie in Fig. 3 dargestellt mittels einer Rastverbindung erfolgen. Von der Wandung 34 des Gehäuses 16 kann beispielsweise ein die Lüftungsöffnung 30 umgebender Kragen 50 nach außen abstehen, in dessen Außenumfang mehrere Vertiefungen 52 oder eine umlaufende Vertiefung ausgebildet sind. Die Abschirmvorrichtung 40 kann mehrere über ihren Umfang verteilte Rasthaken 54 aufweisen, die den Kragen 50 umgebend angeordnet sind und die mit entsprechenden Rastvorsprüngen in den Vertiefungen 52 einrastbar sind. Der Einsatz 36 ist in der Endlage der Abschirmvorrichtung 40 am Gehäuse 16 zwischen der Stirnseite des Kragens 50 und dem Rahmen 46 eingespannt. Alternativ kann die Befestigung der Abschirmvorrichtung 40 an der Wandung 34 auch auf andere Weise, beispielsweise durch Verklebung oder Verschraubung erfolgen.
Die Wandung 34 des Gehäuses 16, in der die Lüftungsöffnung 30 ausgebildet ist, ist vorzugsweise wie in Fig. 1 dargestellt derart angeordnet, daß diese in der Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug mit ihrer Außenseite nach unten weist. Die Wandung 34 ist dabei bezüglich einer Vertikalen 56 geneigt angeordnet und weist mit ihrer Außenseite nach unten. Hierdurch wird erreicht, daß auf den die Lüftungsöffnung 30 abdeckenden Einsatz 36 kein Wasser von oben her treffen und sich auf diesem sammeln kann, sondern von diesem nach unten abläuft. Von der Oberseite der Beleuchtungseinrichtung her ablaufendes Wasser fließt durch dessen Anordnung an der nach unten weisenden Wandung 34 nicht über den Einsatz 36 sondern tropft an der zwischen der Oberseite der Beleuchtungseinrichtung und der Wandung 34 vorhandenen Kante ab. Die Abschirmvorrichtung 40 ist derart angeordnet, daß deren offene Stirnseiten nach oben und nach unten weisen, so daß sich ein mit der Neigung der Wandung 34 durchgehender Kanal ergibt. Eventuell in die Abschirmvorrichtung 40 eindringendes Wasser läuft dann in dem durch die Seitenwandungen 43 sowie die Deckwandung 44 gebildeten Kanal ab ohne auf den Einsatz 36 zu gelangen.
In Fig. 5 ist der Einsatz 36 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem dieser abweichend zum ersten Ausführungsbeispiel aus Faservlies besteht. Die Fasern 57 sind dabei nicht gerichtet miteinander verwoben sondern ungerichtet beispielsweise miteinander verwirkt oder verpreßt. Der Einsatz 36 besteht vorzugsweise aus Polyesterfasern, die wasserabweisend imprägniert sind. Die Dicke des Einsatzes 36 kann zwischen etwa 0,1 mm und mehreren Millimetern betragen und dessen Dichte und Feinporigkeit ist derart bestimmt, daß sowohl eine ausreichende Filterwirkung als auch eine ausreichende Luftdurchlässigkeit vorhanden ist. Die übrige Ausbildung der Abschirmvorrichtung 40 und der Beleuchtungseinrichtung ist gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel unverändert.
Mit der unteren Lüftungsöffnung 32 des Gehäuses 16 ist wie in Fig. 1 dargestellt eine Leitung 60 verbunden, die als flexibler Schlauch oder als steifes Rohr ausgebildet sein kann und die vorzugsweise an der Fahrzeugunterseite nahe der Fahrbahn mündet. Die untere Lüftungsöffnung 32 kann beispielsweise im Boden des Gehäuses 16 oder in dessen Rückwand nahe dem Boden angeordnet sein. Die Leitung 60 kann auf einen die Lüftungsöffnung 32 umgebenden, nach außen abstehenden Stutzen 61 aufgeschoben sein oder mit einem Stutzen in die Lüftungsöffnung 32 eingeschoben sein. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Fahrzeug an seinem Frontende einen Spoiler 62 auf und die Leitung 60 mündet in einem etwas größeren Abstand über der Fahrbahn 63 als der Spoiler 62 und deren Mündung 64 ist entgegen Fahrtrichtung 66 des Fahrzeugs zum Spoiler 62 versetzt angeordnet. Die untere Lüftungsöffnung 32 und die mit dieser verbundene Leitung 60 weisen einen geringeren Querschnitt auf als die obere Lüftungsöffnung 30 und der diese abdeckende Einsatz 36. Beim Fahrbetrieb des Fahrzeugs findet eine Durchströmung des Innenraums 10 der Beleuchtungseinrichtung statt, da sich an der Mündung 64 der Leitung bedingt durch den Fahrtwind ein geringerer Druck ergibt als an der oberen Lüftungsöffnung 30, so daß durch die untere Lüftungsöffnung 32 Luft ausströmt und durch die obere Lüftungsöffnung Luft einströmt. Durch den Einsatz 36 wird dabei ein Eindringen von Wasser oder Schmutz in den Innenraum 10 verhindert. Durch den gegenüber dem Querschnitt der unteren Lüftungsöffnung 32 größeren Querschnitt der oberen Lüftungsöffnung 30 ergeben sich für die einströmende Luft geringe Strömungsgeschwindigkeiten, so daß sich nur ein geringer Schmutzeintrag in den Einsatz 36 und nur ein geringer Druckverlust ergeben. Durch die Anordnung der oberen Lüftungsöffnung 30 nahe der Scheibe 18 kann eventuell auf dieser niedergeschlagene Feuchtigkeit schnell und wirkungsvoll beim Fahrbetrieb des Fahrzeugs durch die an der Scheibe 18 entlangströmende Luft entfernt werden. Beim Stillstand des Fahrzeugs findet eine Durchlüftung des Innenraums 10 von unten nach oben statt, da am Fahrzeugboden kühle Luft mit geringem Feuchtigkeitsgehalt durch die Leitung 60 und die untere Lüftungsöffnung 32 eintritt und durch die obere Lüftungsöffnung 30 wärmere Luft austritt. Durch den Einsatz 36 kann mit der austretenden Luft auch Feuchtigkeit aus dem Innenraum 10 entfernt werden.
Abweichend zu der vorstehend erläuterten Ausführung der Beleuchtungseinrichtung können die obere Lüftungsöffnung 30 und/oder die untere Lüftungsöffnung 32 auch anstatt im Gehäuse 16 in der Scheibe 18, im Zwischenrahmen 24 oder in der Kappe 22 ausgebildet sein. Es können auch mehrere obere Lüftungsöffnungen 30 und/oder untere Lüftungsöffnungen 32 vorgesehen werden.

Claims (15)

1. Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit einem abgeschlossenen Innenraum (10), in dem wenigstens ein Reflektor (12) und wenigstens eine Lichtquelle (14) angeordnet sind und der über wenigstens eine Lüftungsöffnung (30) mit der Umgebung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Lüftungsöffnung (30) mit einem mattenartigen, luftdurchlässigen und wasserabweisenden Einsatz (36) abgedeckt ist.
2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) wasserabweisend imprägniert ist.
3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) als Gewebe ausgebildet ist.
4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) als Faservlies ausgebildet ist.
5. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) aus Kunststoffasern besteht.
6. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) aus Polyesterfasern besteht.
7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) durch eine Abschirmvorrichtung (40) gegen Spritzwasser geschützt ist.
8. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmvorrichtung (40) den Einsatz (36) wenigstens teilweise überdeckt und einen kanalartigen Abschnitt (42) aufweist, wobei der Abschnitt (42) an wenigstens einer Stirnseite offen ist.
9. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) an der Abschirmvorrichtung (40) fixierbar und mit dieser zusammen an der Beleuchtungseinrichtung befestigbar ist.
10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmvorrichtung (40) mittels wenigstens einer Rastverbindung (52, 54) an der Beleuchtungseinrichtung befestigbar ist.
11. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Lüftungsöffnung (30) in einem in Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug oberen Bereich der Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
12. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Lüftungsöffnung (30) in einer in Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug mit ihrer Außenseite nach unten weisenden Wandung (34) der Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
13. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 11 oder 12 dadurch gekennzeichnet, daß diese wenigstens eine weitere Lüftungsöffnung (32) aufweist, die in einem in Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug unteren Bereich der Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
14. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der wenigstens einen oberen Lüftungsöffnung (30) größer ist als der Querschnitt der wenigstens einen unteren Lüftungsöffnung (32).
15. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß mit der wenigstens einen weiteren Lüftungsöffnung (32) eine Leitung (60) verbunden ist, die an der Unterseite des Fahrzeugs nahe der Fahrbahn mündet.
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