DE19726328A1 - Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
Beleuchtungseinrichtung für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Beleuchtungseinrichtung für
Fahrzeuge nach der Gattung des Anspruchs 1.
Eine solche Beleuchtungseinrichtung ist durch die DE 35 42 547 A1
bekannt. Diese Beleuchtungseinrichtung in Form eines
Scheinwerfers weist einen abgeschlossenen Innenraum auf, in
dem wenigstens ein Reflektor mit wenigstens einer
Lichtquelle angeordnet ist. Der Innenraum ist über
wenigstens eine Lüftungsöffnung in einem den Innenraum
begrenzenden Teil der Beleuchtungseinrichtung mit der
Umgebung verbunden. Im Bereich der Lüftungsöffnung ist ein
Trockenmittel angeordnet, durch das der in den Innenraum
einströmenden Luft Feuchtigkeit entzogen werden soll. Das
Trockenmittel muß dabei immer wieder regeneriert werden, um
dauerhaft ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum
zu vermeiden. Außerdem ist das Trockenmittel schwierig zu
handhaben und muß in einem geschlossenen Behältnis
aufgenommen werden um dessen Ausrieselung zu verhindern.
Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung mit den
Merkmalen gemäß Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß
durch den die Lüftungsöffnung abdeckenden Einsatz sowohl ein
Eindringen von Nässe als auch von Schmutz in den Innenraum
vermieden ist, wobei der Einsatz auf einfache Weise
handhabbar und an der Beleuchtungseinrichtung anordenbar
ist.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung angegeben. Durch die Ausbildung
gemäß Anspruch 2 wird auf einfache Weise die
wasserabweisende Eigenschaft des Einsatzes erreicht. Durch
die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 ist ein Eindringen von
Nässe in den Innenraum durch den Einsatz zusätzlich
erschwert. Die Ausbildung gemäß Anspruch 9 ermöglicht eine
einfache Anordnung des Einsatzes. Durch die Ausbildung gemäß
Anspruch 12 ist verhindert, daß sich auf dem Einsatz Wasser
sammeln kann und in den Innenraum eindringen kann. Die
Ausbildung gemäß Anspruch 13 ermöglicht eine wirkungsvolle
Durchströmung des Innenraums. Durch die Weiterbildung gemäß
Anspruch 15 wird erreicht, daß sich im Fahrbetrieb des
Fahrzeugs eine Druckdifferenz zwischen den Lüftungsöffnungen
und damit eine verstärkte Durchströmung des Innenraums
ergibt.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine
Beleuchtungseinrichtung in einem vertikalen Längsschnitt,
Fig. 2 den in Fig. 1 mit II bezeichneten Ausschnitt der
Beleuchtungseinrichtung in vergrößerter Darstellung, Fig. 3
die Beleuchtungseinrichtung ausschnittsweise in einem
Querschnitt entlang Linie III-III in Fig. 2, Fig. 4 einen
eine Lüftungsöffnung abdeckenden Einsatz in einer Ansicht in
Pfeilrichtung IV in Fig. 2 gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel und Fig. 5 den Einsatz in der Ansicht
gemäß Pfeilrichtung IV gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel.
Eine in den Fig. 1 bis 5 dargestellte
Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge, insbesondere
Kraftfahrzeuge, ist beispielsweise als Scheinwerfer oder als
Scheinwerferleuchteneinheit ausgebildet und in bekannter
Weise zum Anbau am Fahrzeug vorgesehen. Die
Beleuchtungseinrichtung weist einen abgeschlossenen
Innenraum 10 auf, in dem wenigstens ein Reflektor 12 und
wenigstens eine Lichtquelle 14 angeordnet sind. Der
Innenraum 10 ist zumindest teilweise durch ein Gehäuse 16
und eine dessen Lichtaustrittsöffnung verschließende
lichtdurchlässige Scheibe 18 aus Glas oder Kunststoff
begrenzt. Das Gehäuse 16 kann an seiner Rückseite eine
Öffnung 20 aufweisen, durch die die wenigstens eine
Lichtquelle 14 zugänglich ist und die mittels einer lösbaren
Kappe 22 verschließbar ist, durch die dann entsprechend mit
der Innenraum 10 begrenzt wird. Die Scheibe 18 kann über
einen Zwischenrahmen 24 mit dem Gehäuse 16 verbunden sein,
wobei dann durch den Zwischenrahmen 24 der Innenraum 10 mit
begrenzt wird. Das Gehäuse 16 und der Zwischenrahmen 24
bestehen vorzugsweise aus Kunststoff und sind durch
Spritzgießen hergestellt. Der Zwischenrahmen 24 kann derart
ausgebildet sein, daß durch diesen ein zwischen dem
Reflektor 12 und dem Gehäuse 16 vorhandener Spalt zumindest
teilweise verdeckt wird.
Das Gehäuse 16 weist wenigstens eine Lüftungsöffnung 30 auf,
durch die der Innenraum 10 mit der Umgebung verbunden ist.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen weist das
Gehäuse 16 zwei Lüftungsöffnungen auf, wobei in Einbaulage
der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug die eine
Lüftungsöffnung 30 in einem oberen Bereich des Gehäuses 16
und die andere Lüftungsöffnung 32 in einem unteren Bereich
des Gehäuses 16 angeordnet ist. Die Lüftungsöffnung 30 ist
in einer Wandung 34 des Gehäuses 16 ausgebildet und
vorzugsweise nahe der die Lichtaustrittsöffnung
verschließenden Scheibe 18 angeordnet. Die Lüftungsöffnung
30 ist im Querschnitt wie in Fig. 4 dargestellt etwa
rechteckig geformt, kann jedoch auch eine beliebige andere
Querschnittsform aufweisen. Die Lüftungsöffnung 30 ist mit
einem mattenartigen Einsatz 36 abgedeckt, der
luftdurchlässig und wasserabweisend ausgebildet ist.
Bei einem in Fig. 4 dargestellten ersten
Ausführungsbeispiel besteht der Einsatz 36 aus einem Gewebe,
dessen einzelne Fasern 37 maschenartig miteinander verwoben
sind. Die Fasern 37 können beispielsweise Kunstfasern sein
und aus Polyester oder anderem Kunststoff bestehen. Der
Einsatz 36 weist beispielsweise eine Dicke von etwa 0,1 mm
bis zu mehreren Millimetern auf, insbesondere eine Dicke von
etwa 0,5 mm. Die Dichte und die Feinporigkeit des Einsatzes
36 ist derart bestimmt, daß der Einsatz 36 einerseits eine
ausreichende Filterwirkung aufweist, so daß ein Eintrag von
Schmutz und Staub in den Innenraum 10 verhindert oder
zumindest verringert wird, und daß der Einsatz 36
andererseits eine ausreichende Luftdurchlässigkeit zur
Belüftung des Innenraums 10 aufweist. Um die
wasserabweisende Eigenschaft des Einsatzes 36 zu erzielen
können dessen Fasern 37 beispielsweise wasserabweisend
imprägniert sein.
Zum Schutz des Einsatzes 36 gegen Spritzwasser ist dieser
zumindest teilweise durch eine Abschirmvorrichtung 40
abgedeckt. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist
die Abschirmvorrichtung 40 derart ausgebildet, daß diese
einen den Einsatz 36 überdeckenden kanalartigen Abschnitt 42
aufweist, der seitlich jeweils über den Einsatz hinausragt.
Der Abschnitt 42 ist im Querschnitt beispielsweise wie in
Fig. 3 dargestellt etwa dreieckförmig ausgebildet, wobei
dieser eine Seitenwandung 43 aufweist, die etwa rechtwinklig
zum Einsatz 36 seitlich neben diesem angeordnet ist und
dieser eine Deckwandung 44 aufweist, die geneigt zum Einsatz
36 angeordnet ist. Der Abschnitt 42 kann auch eine andere,
beispielsweise etwa rechteck- oder trapezförmige
Querschnittsform aufweisen. Der Abschnitt 42 ist an seinen
beiden kürzeren Seiten jeweils offen ausgebildet, so daß
sich dessen Kanalform ergibt. Die Abschirmvorrichtung 40 ist
an der Wandung 34 des Gehäuses 16 befestigbar und weist wie
in den Fig. 2 und 3 dargestellt zur Wandung 34 hin einen
von der Seitenwandung 43 bzw. der Deckwandung 44 nach innen
abstehenden, umlaufenden Rahmen 46 auf. Der Einsatz 36 ist
von der dem Gehäuse 16 zugewandten Seite der
Abschirmvorrichtung 40 auf den Rahmen 46 aufgelegt. Der
Einsatz 36 kann zu dessen Fixierung auf den Rahmen 46
aufgeklebt sein, wobei der Einsatz 36 oder der Rahmen 46
hierzu mittels einer entsprechenden Beschichtung oder eines
Klebebands selbstklebend ausgeführt sein kann. Es kann
jedoch auch separat Klebstoff aufgebracht werden. Alternativ
kann der Einsatz 36 auch durch einen den Rahmen 46
umgebenden Rand 48 der Abschirmvorrichtung 40 zu dessen
Fixierung eingeklemmt werden. Der Einsatz 36 bildet dann
eine mit der Abschirmvorrichtung 40 vormontierte Baueinheit,
die am Gehäuse 16 befestigt wird. Die Abschirmvorrichtung 40
besteht vorzugsweise aus Kunststoff und ist durch
Spritzgießen hergestellt.
Die Befestigung der Abschirmvorrichtung 40 an der Wandung 34
kann beispielsweise wie in Fig. 3 dargestellt mittels einer
Rastverbindung erfolgen. Von der Wandung 34 des Gehäuses 16
kann beispielsweise ein die Lüftungsöffnung 30 umgebender
Kragen 50 nach außen abstehen, in dessen Außenumfang mehrere
Vertiefungen 52 oder eine umlaufende Vertiefung ausgebildet
sind. Die Abschirmvorrichtung 40 kann mehrere über ihren
Umfang verteilte Rasthaken 54 aufweisen, die den Kragen 50
umgebend angeordnet sind und die mit entsprechenden
Rastvorsprüngen in den Vertiefungen 52 einrastbar sind. Der
Einsatz 36 ist in der Endlage der Abschirmvorrichtung 40 am
Gehäuse 16 zwischen der Stirnseite des Kragens 50 und dem
Rahmen 46 eingespannt. Alternativ kann die Befestigung der
Abschirmvorrichtung 40 an der Wandung 34 auch auf andere
Weise, beispielsweise durch Verklebung oder Verschraubung
erfolgen.
Die Wandung 34 des Gehäuses 16, in der die Lüftungsöffnung
30 ausgebildet ist, ist vorzugsweise wie in Fig. 1
dargestellt derart angeordnet, daß diese in der Einbaulage
der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug mit ihrer Außenseite
nach unten weist. Die Wandung 34 ist dabei bezüglich einer
Vertikalen 56 geneigt angeordnet und weist mit ihrer
Außenseite nach unten. Hierdurch wird erreicht, daß auf den
die Lüftungsöffnung 30 abdeckenden Einsatz 36 kein Wasser
von oben her treffen und sich auf diesem sammeln kann,
sondern von diesem nach unten abläuft. Von der Oberseite der
Beleuchtungseinrichtung her ablaufendes Wasser fließt durch
dessen Anordnung an der nach unten weisenden Wandung 34
nicht über den Einsatz 36 sondern tropft an der zwischen der
Oberseite der Beleuchtungseinrichtung und der Wandung 34
vorhandenen Kante ab. Die Abschirmvorrichtung 40 ist derart
angeordnet, daß deren offene Stirnseiten nach oben und nach
unten weisen, so daß sich ein mit der Neigung der Wandung 34
durchgehender Kanal ergibt. Eventuell in die
Abschirmvorrichtung 40 eindringendes Wasser läuft dann in
dem durch die Seitenwandungen 43 sowie die Deckwandung 44
gebildeten Kanal ab ohne auf den Einsatz 36 zu gelangen.
In Fig. 5 ist der Einsatz 36 gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem dieser abweichend
zum ersten Ausführungsbeispiel aus Faservlies besteht. Die
Fasern 57 sind dabei nicht gerichtet miteinander verwoben
sondern ungerichtet beispielsweise miteinander verwirkt oder
verpreßt. Der Einsatz 36 besteht vorzugsweise aus
Polyesterfasern, die wasserabweisend imprägniert sind. Die
Dicke des Einsatzes 36 kann zwischen etwa 0,1 mm und mehreren
Millimetern betragen und dessen Dichte und Feinporigkeit ist
derart bestimmt, daß sowohl eine ausreichende Filterwirkung
als auch eine ausreichende Luftdurchlässigkeit vorhanden
ist. Die übrige Ausbildung der Abschirmvorrichtung 40 und
der Beleuchtungseinrichtung ist gegenüber dem ersten
Ausführungsbeispiel unverändert.
Mit der unteren Lüftungsöffnung 32 des Gehäuses 16 ist wie
in Fig. 1 dargestellt eine Leitung 60 verbunden, die als
flexibler Schlauch oder als steifes Rohr ausgebildet sein
kann und die vorzugsweise an der Fahrzeugunterseite nahe der
Fahrbahn mündet. Die untere Lüftungsöffnung 32 kann
beispielsweise im Boden des Gehäuses 16 oder in dessen
Rückwand nahe dem Boden angeordnet sein. Die Leitung 60 kann
auf einen die Lüftungsöffnung 32 umgebenden, nach außen
abstehenden Stutzen 61 aufgeschoben sein oder mit einem
Stutzen in die Lüftungsöffnung 32 eingeschoben sein. Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Fahrzeug an
seinem Frontende einen Spoiler 62 auf und die Leitung 60
mündet in einem etwas größeren Abstand über der Fahrbahn 63
als der Spoiler 62 und deren Mündung 64 ist entgegen
Fahrtrichtung 66 des Fahrzeugs zum Spoiler 62 versetzt
angeordnet. Die untere Lüftungsöffnung 32 und die mit dieser
verbundene Leitung 60 weisen einen geringeren Querschnitt
auf als die obere Lüftungsöffnung 30 und der diese
abdeckende Einsatz 36. Beim Fahrbetrieb des Fahrzeugs findet
eine Durchströmung des Innenraums 10 der
Beleuchtungseinrichtung statt, da sich an der Mündung 64 der
Leitung bedingt durch den Fahrtwind ein geringerer Druck
ergibt als an der oberen Lüftungsöffnung 30, so daß durch
die untere Lüftungsöffnung 32 Luft ausströmt und durch die
obere Lüftungsöffnung Luft einströmt. Durch den Einsatz 36
wird dabei ein Eindringen von Wasser oder Schmutz in den
Innenraum 10 verhindert. Durch den gegenüber dem Querschnitt
der unteren Lüftungsöffnung 32 größeren Querschnitt der
oberen Lüftungsöffnung 30 ergeben sich für die einströmende
Luft geringe Strömungsgeschwindigkeiten, so daß sich nur ein
geringer Schmutzeintrag in den Einsatz 36 und nur ein
geringer Druckverlust ergeben. Durch die Anordnung der
oberen Lüftungsöffnung 30 nahe der Scheibe 18 kann eventuell
auf dieser niedergeschlagene Feuchtigkeit schnell und
wirkungsvoll beim Fahrbetrieb des Fahrzeugs durch die an der
Scheibe 18 entlangströmende Luft entfernt werden. Beim
Stillstand des Fahrzeugs findet eine Durchlüftung des
Innenraums 10 von unten nach oben statt, da am Fahrzeugboden
kühle Luft mit geringem Feuchtigkeitsgehalt durch die
Leitung 60 und die untere Lüftungsöffnung 32 eintritt und
durch die obere Lüftungsöffnung 30 wärmere Luft austritt.
Durch den Einsatz 36 kann mit der austretenden Luft auch
Feuchtigkeit aus dem Innenraum 10 entfernt werden.
Abweichend zu der vorstehend erläuterten Ausführung der
Beleuchtungseinrichtung können die obere Lüftungsöffnung 30
und/oder die untere Lüftungsöffnung 32 auch anstatt im
Gehäuse 16 in der Scheibe 18, im Zwischenrahmen 24 oder in
der Kappe 22 ausgebildet sein. Es können auch mehrere obere
Lüftungsöffnungen 30 und/oder untere Lüftungsöffnungen 32
vorgesehen werden.
Claims (15)
1. Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit einem
abgeschlossenen Innenraum (10), in dem wenigstens ein
Reflektor (12) und wenigstens eine Lichtquelle (14)
angeordnet sind und der über wenigstens eine Lüftungsöffnung
(30) mit der Umgebung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens eine Lüftungsöffnung (30) mit einem
mattenartigen, luftdurchlässigen und wasserabweisenden
Einsatz (36) abgedeckt ist.
2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) wasserabweisend
imprägniert ist.
3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) als Gewebe ausgebildet
ist.
4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) als Faservlies
ausgebildet ist.
5. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) aus Kunststoffasern
besteht.
6. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) aus Polyesterfasern
besteht.
7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (36)
durch eine Abschirmvorrichtung (40) gegen Spritzwasser
geschützt ist.
8. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschirmvorrichtung (40) den Einsatz
(36) wenigstens teilweise überdeckt und einen kanalartigen
Abschnitt (42) aufweist, wobei der Abschnitt (42) an
wenigstens einer Stirnseite offen ist.
9. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (36) an der
Abschirmvorrichtung (40) fixierbar und mit dieser zusammen
an der Beleuchtungseinrichtung befestigbar ist.
10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmvorrichtung (40)
mittels wenigstens einer Rastverbindung (52, 54) an der
Beleuchtungseinrichtung befestigbar ist.
11. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Lüftungsöffnung (30) in einem in Einbaulage der
Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug oberen Bereich der
Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
12. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Lüftungsöffnung (30) in einer in Einbaulage der
Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug mit ihrer Außenseite
nach unten weisenden Wandung (34) der
Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
13. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 11 oder 12
dadurch gekennzeichnet, daß diese wenigstens eine weitere
Lüftungsöffnung (32) aufweist, die in einem in Einbaulage
der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug unteren Bereich der
Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
14. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Querschnitt der wenigstens einen
oberen Lüftungsöffnung (30) größer ist als der Querschnitt
der wenigstens einen unteren Lüftungsöffnung (32).
15. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß mit der wenigstens einen
weiteren Lüftungsöffnung (32) eine Leitung (60) verbunden
ist, die an der Unterseite des Fahrzeugs nahe der Fahrbahn
mündet.
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