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DE19726835B4 - Photomaske für einen Prozeßspielraumtest und ein Verfahren zum Durchführen eines Prozeßspielraumtests unter Verwendung dieser Maske - Google Patents

Photomaske für einen Prozeßspielraumtest und ein Verfahren zum Durchführen eines Prozeßspielraumtests unter Verwendung dieser Maske Download PDF

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DE19726835B4
DE19726835B4 DE19726835A DE19726835A DE19726835B4 DE 19726835 B4 DE19726835 B4 DE 19726835B4 DE 19726835 A DE19726835 A DE 19726835A DE 19726835 A DE19726835 A DE 19726835A DE 19726835 B4 DE19726835 B4 DE 19726835B4
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Abstract

Eine Photomaske, welche aufweist:
ein erstes Prozeßspielraum-Testmuster mit einer Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern, welche aus einem ersten Paar von Linie/Abstand-Mustern bestehen, welche unterschiedliche Längen aufweisen, und einem zweiten Paar von Linie/Abstand-Mustern, welche unterschiedliche Längen aufweisen, während sie eine Linienbreite besitzen, die unterschiedlich zu derjenigen des ersten Linie/Abstand-Musterpaars ist, wobei die ersten und zweiten Linie/Abstand-Muster sich seitlich wiederholend angeordnet sind, und
eine Vielzahl von Kontaktöffnungen, welche aus einem ersten Paar und einem zweiten Paar von Kontaktöffnungen besteht, wobei die ersten und zweiten Kontaktöffnungspaare seitlich und in Längsrichtung wiederholend angeordnet sind, während sie in Längsrichtung von den Linie/Abstand-Mustern durch eine gewünschte Distanz beabstandet sind; ein zweites Prozeßspielraum-Testmuster mit zwei Sätzen von Linie/Abstand-Mustern, welche in symmetrischer Weise jeweils an oberen und unteren Abschnitten des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters gebildet sind, wobei jeder der Linie/Abstand-Mustersätze eine Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern enthält, die aus einem ersten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen und einem zweiten Paar von...

Description

  • Hintergrund der Erfindung Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Photomaske, welche für einen lithographischen Prozeß verwendet wird, der bei der Herstellung von Halbleitervorrichtungen eingesetzt wird, und insbesondere eine Photomaske, die mit einem Prozeßspielraum-Testmuster versehen ist, welches zur schnellen und einfachen Messung eines Prozeßspielraums bzw. einer Prozeßspanne in einem lithographischen Prozeß geeignet ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Testen eines Prozeßspielraums in einem lithographischen Prozeß unter Verwendung der Photomaske.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Die US 5,516,605 beschreibt eine Photomaske mit blockweise angeordneten Musterpunkten, die in einer Matrix zur Messung einer Photoentwicklungsrate vorgesehen sind. Die Photomaske ermöglicht die Messung der Photoentwicklungsraten in verschiedenen Bereichen eines Wafers, so daß eine gleichmäßige Entwicklung durch die Photomaske feststellbar ist.
  • Die US 5,242,770 beschreibt eine Photomaske zur optischen Übertragung eines Lithographie-Musters entsprechend einem integrierten Schaltkreis von der Maske auf ein Halbleitersubstrat. Das Maskierungsmuster weist Ausgleichs- bzw. Isolierungsstriche auf, deren Breite bedeutend kleiner ist als die Auflösung der Beleuchtungseinrichtung. Die Ausgleichsstriche des Maskierungsmusters erzeugen ein Photolackmuster, das vollig entfernt wird, wenn eine nominale Belichtungsenergie wäh rend der Belichtung des Photolacks verwendet wird.
  • Bei der Herstellung von Halbleitervorrichtungen werden eine Vielfalt von Prozessen ausgeführt, die vielfältige Ausrüstung und Vorrichtungen verwenden. Jedoch weist jeder Prozeß eine gewisse Grenze bzw. Beschränkung auf. Basierend auf einer solchen Beschränkung wird ein Prozeßspielraum bzw. eine Prozeßspanne eingestellt. Unter dieser Bedingung wird die Herstellung der Halbleitervorrichtungen ausgeführt. Beispielsweise enthält der Prozeßspielraum einen Spielraum für die Fokussiertiefe und einen Belichtungsspielraum. Zusätzlich ist ein Vorspannungsspielraum für jeden bei der Herstellung von Halbleitervorrichtungen eingesetzten Ätzprozeß gegeben. Der Vorspannungsspielraum steht in Verbindung mit einer Differenz zwischen der Mustergröße, welche nach der Entwicklung erhalten wird, und der Mustergröße, die nach dem Ätzen erhalten wird. Daher wird die Herstellung der Halbleitervorrichtungen innerhalb einer Vielzahl unterschiedlicher vorgegebener Prozeßspielräume ausgeführt.
  • Zur Messung solcher Prozeßspielräume bzw. Prozeßmargen wird inzwischen herkömmlicherweise ein Prozeßspielraumtest durchgeführt, welcher ein CD-SEM, das E-Strahlen benutzt, oder ein optisches Mikroskop verwendet, das weiße Strahlen benutzt. Derartige konventionelle Verfahren sind jedoch, da sie eine ausgedehnte Testzeit benötigen, problematisch. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Einrichtung erforderlich zum Testen von Fehlern, wie beispielsweise Anstoßfehler, Versetzung und Abtasttoleranz, die aufgrund der Verwendung eines E-Strahls oder einer optischen Laser-Aufzeichungseinrichtung bei der Herstellung einer Photomaske hervorgerufen werden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die obengenannten Probleme beim Stand der Technik zu lösen und eine Photomaske, welche zur Reduzierung derjenigen Zeit fähig ist, die zum Ausführen eines Prozeßspielraumes benötigt wird, und ein Verfahren zum Durchführen des Prozeßspielraumtests unter Verwendung der Photomaske zu schaffen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Photomaske, welche zur Verbesserung der Produktivität in der Lage ist, indem man Daten über Prozeßspielräume jeweils an Mustererzeugende Prozesse anlegt, und ein Verfahren zum Durchführen eines Prozeßspielraumtests unter Verwendung der Photomaske zu schaffen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine Photomaske geschaffen, die aufweist: ein erstes Prozeßspielraum-Testmuster mit einer Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern, welche aus einem ersten Paar von Linie/ Abstand-Mustern besteht, welche unterschiedliche Längen aufweisen, und einem zweiten Paar von Linie/Abstand-Mustern, welche unterschiedliche Längen aufweisen, während sie eine Linienbreite besitzen, die unterschiedlich zu derjenigen des ersten Linie/Abstand-Musterpaars ist, wobei die ersten und zweiten Linie/Abstand-Muster sich seitlich wiederholend angeordnet sind, und
    eine Vielzahl von Kontaktöffnungen, welche aus einem ersten Paar und einem zweiten Paar von Kontaktöffnungen bestehen, wobei die ersten und zweiten Kontaktöffnungspaare seitlich und in Längsrichtung wiederholend angeordnet sind, während sie in Längsrichtung von den Linie/Abstand-Mustern durch eine gewünschte Distanz beabstandet sind;
    ein zweites Prozeßspielraum-Testmuster mit zwei Sätzen von Linie/Abstand-Mustern, welche in symmetrischer Weise jeweils an oberen und unteren Abschnitten des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters gebildet sind, wobei jeder der Linie/Abstand-Mustersätze eine Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern enthält, die aus einem ersten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen und einem zweiten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen bestehen, während sie eine Linienbreite aufweisen, die zu derjenigen des ersten Li nie/Abstand-Musterpaares unterschiedlich ist, wobei die ersten und zweiten Linie/Abstand-Muster sich seitlich wiederholend angeordnet sind, wobei die längeren der ersten und zweiten Linie-Muster in dem oberen Linie/Abstand-Mustersatz jeweils mit den entsprechenden längeren in dem unteren Linie/Abstand-Mustersatz an den sich gegenüberliegenden Enden in Kontakt stehen, wobei das zweite Prozeßspielraum-Testmuster eine symmetrische Musterstruktur aufweist; und
    ein drittes Prozeßspielraum-Testmuster mit zwei Sätzen von Linie/Abstand-Mustern, die jeweils in symmetrischer Weise an oberen und unteren Abschnitten des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters gebildet sind, wobei jeder der Linie/Abstand-Mustersätze eine Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern enthält, die aus einem ersten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen und einem zweiten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen bestehen, während sie eine Linienbreite aufweisen, welche zu derjenigen des ersten Linie/Abstand-Musterpaars unterschiedlich ist, wobei die ersten und zweiten Linie/Abstand-Muster sich seitlich wiederholend angeordnet sind, wobei die längeren des ersten und zweiten Linie-Musters in dem oberen Linie/Abstand-Mustersatz von den entsprechenden längeren in dem unteren Linie/Abstand-Mustersatz in einer gewünschten Distanz jeweils an ihren gegenüberliegenden Enden beabstandet sind, wobei das zweite Prozeßspielraum-Testmuster eine symmetrische Musterstruktur aufweist.
  • Die Erfindung schafft ferner ein Verfahren zur Durchführung eines Prozeßspielraumtests mit den im Patentanspruch 12 angegebenen Merkmalen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden deutlicher aus der folgenden Beschreibung der Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht eines ersten Prozeßspielraum-Testmusters mit Linie/Abstand-Mustern und Kontaktöffnungen gemäß der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht eines zweiten Prozeßspielraum-Testmusters mit Linie/Abstand-Mustern gemäß der Erfindung;
  • 3 eine Draufsicht eines dritten Prozeßspielraum-Testmusters mit Linie/Abstand-Mustern gemäß der Erfindung; und
  • 4 eine Draufsicht einer Photomaske für einen Prozeßspielraumtest, welche eine Vielzahl von Einheitsmustern enthält, die aus drei unterschiedlichen Prozeßspielraum-Testmustern bestehen, wobei jedes Einheitsmuster an jedem Abschnitt eines Chips angeordnet ist, welcher in neun Abschnitte unterteilt ist.
  • Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • 1 stellt ein erstes Prozeßspielraum-Testmuster gemäß der Erfindung dar.
  • Wie in 1 gezeigt ist, ist das erste Prozeßspielraum-Testmuster, das mit der Bezugsnummer 100 bezeichnet ist, mit Linien/Abständen und Kontaktöffnungen versehen. Das erste Prozeßspielraum-Testmuster ist zum Vergleichen eines Linie/Abstand-Musters mit einer Kontaktöffnung, die eine Prozeßmarge bildet, geeignet.
  • Wie in 1 gezeigt ist, enthält das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 einen Linie/Abstand-Musterabschnitt 3 mit einer Vielzahl von beabstandeten Linien und einen Kontaktöffnungsabschnitt 4 mit Kontaktöffnungen. Die Linien und Kontaktöffnun gen sind sich seitlich wiederholend an dem ersten Prozeßspielraum-Testmuster 100 derart angeordnet, daß das Muster 100 vier Linien und acht Kontaktöffnungen in jeder Teilung bzw. jedem Teilungsmaß aufweist.
  • In jedem Teilungsmaß weist das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 ein Paar von ersten Linie-Mustern 1a und 1b auf und ein Paar von zweiten Linie-Mustern 2a und 2b. Für den Helichtungsprozeß weisen das erste und zweite Linie-Muster jeweils Linienbreiten von ungefähr 0,4 μm und ungefähr 0,45 μm auf, wobei eine i-Linie (λ = 365 nm) als Lichtquelle verwendet wird. Die Linienbreiten der Linie-Muster kann natürlich aus einem Bereich von ungefähr 0,3 bis 1 μm ausgewählt werden, selbst wenn die i-Linie (λ = 365 nm) als Lichtquelle verwendet wird.
  • Wenn als Lichtquelle KrF (λ = 248 nm) verwendet wird, betragen die Linienbreiten der Linie-Muster vorzugsweise jeweils 0,3 μm und ungefähr 0,35 μm. Die Linienbreiten der Linie-Muster kann natürlich aus einem Bereich von ungefähr 0,2 bis 0,7 μm ausgewählt werden, selbst wenn KrF (λ = 248 nm) als Lichtquelle verwendet wird.
  • Wenn als Lichtquelle ArF verwendet wird (λ = 193 nm), können die Linienbreiten der Linie-Muster aus einem Bereich von ungefähr 0,15 bis 0,5 μm ausgewählt werden.
  • In jeder Teilung bzw. jedem Teilungsmaß besitzt das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 auch ein Paar von ersten Kontaktöffnungen 9 und ein Paar von zweiten Kontaktöffnungen 10. Die ersten und zweiten Kontaktöffnungen 9 und 10 besitzen Größen, die identisch zu den Linienbreiten des ersten und zweiten Linie-Musters sind oder um jeweils 0,05 bis 0,1 μm größer sind als die Linienbreiten der ersten und zweiten Linie-Muster.
  • Das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 weist vorzugsweise eine laterale bzw. seitliche Länge L auf, die von ungefähr 2.000 μm bis 4.000 μm reicht.
  • Die längere der ersten und zweiten Linien in jedem Teilungsmaß, nämlich die Linien 1b und 2b, besitzen eine Länge von ungefähr 100 bis 1.000 μm, wohingegen die kürzere der ersten und zweiten Linien, nämlich die Linien 1a und 2a, eine Länge aufweisen, die der Hälfte der Längen der längeren Linien 1b und 2b entspricht.
  • Der Kontaktöffnungsabschnitt 4 des ersten Prozeßspielraum-Testmusters 100 weist eine Breite von ungefähr 100 μm auf.
  • Der Grund dafür, daß die Linie/Abstand-Muster unterschiedliche Längen aufweisen, besteht darin, einen Näherungseffekt, der in Zusammenhang mit der Gleichmäßigkeit der kritischen Dimensionen bzw. Abmessungen in einem lithographischen Prozeß in Zusammenhang steht, zu messen.
  • Das bedeutet, daß bei der Ausführung eines Belichtungsprozesses unter Verwendung des ersten Prozeßspielraum-Testmusters 100 ein Unterschied in dem Beugungsphänomen bzw. der Beugungserscheinung zwischen den unterschiedlichen Abschnitten des ersten Prozeßspielraum-Testmusters 100, nämlich einem Abschnitt 5 mit einer höheren Musterdichte und einem Abschnitt 7 mit einer niedrigeren Musterdichte auftritt, während das Licht zwischen den nebeneinanderliegenden Linien hindurchtritt. Aufgrund einer solchen unterschiedlichen Beugungserscheinung weisen die Abschnitte 5 und 7 des ersten Prozeßspielraum-Testmusters 100 unterschiedliche CD auf.
  • Wenn das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 einem Belichtungsprozeß unter Verwendung eines Scheibenrepeaters bzw. Steppers ausgesetzt wird, tritt ein erheblicher Unterschied beim CD-Wert gemäß einer Veränderung in der Fokussiertiefe in dem Stepper auf.
  • Demgemäß ist es möglich, einen zulässigen Prozeßspielraum un ter Verwendung einer Fehlermeßeinrichtung zu bestimmen, die zum Vergleich der Größe eines jeden auf einem Wafer gebildeten Bildmusters mit den entsprechenden CAD-Daten geeignet ist, wodurch die Erzeugung von Fehlern geprüft wird.
  • In diesem Fall werden die Musterabschnitte des Prozeßspielraum-Testmusters der Reihe nach in der Reihenfolge der Abschnitte 5, 6, 7 und 8 geprüft, während sie mit den entsprechenden CAD-Daten verglichen werden. Auf der Grundlage des Prüfergebnisses ist es möglich, die Anzahl von erfaßten Fehlern und den Unterschied in der Dichte zu messen.
  • Es ist ferner möglich, den Unterschied in dem Spielraum bzw. der Spanne zwischen den Linien/Abständen oder Kontaktöffnungen mit derselben Mustergröße und den Unterschied im CD-Wert zwischen den Linie/Abstand-Mustern beim Prüfen der Abstände 5 und 7 mit derselben Linie/Abstand-Mustergröße zu bestimmen.
  • Wenn der Prüfabschnitt 6 für den Prozeßspielraumtest ausgewählt wird, ist es möglich, gleichzeitig drei verschiedene Musterabschnitte, beispielsweise einen Bereich mit einer hohen Dichte von Linie/Abstand-Mustern, einen Bereich mit einer niedrigen Dichte von Linie/Abstand-Mustern und einen Kontaktöffnungsbereich zu vergleichen.
  • 2 stellt ein zweites Prozeßspielraum-Testmuster gemäß der Erfindung dar.
  • Wie in 2 gezeigt ist, ist das zweite Prozeßspielraum-Testmuster, welches mit der Bezugsnummer 200 bezeichnet wird, mit Linie/Abstand-Mustern in symmetrischer Weise versehen. D.h., zwei Sätze von Linie/Abstand-Mustern, wie sie in 1 gezeigt sind, werden jeweils an den oberen und unteren Abschnitten des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters 200 gebildet. In diesem Muster 200 besteht kein Spalt bzw. keine Lücke zwischen den Linie/Abstand-Mustersätzen. Dieses zweite Prozeßspielraum-Testmuster 200 ist geeignet, einen Unterschied in dem CD-Wert für eine Musterstruktur mit in bezug auf die Musterdichte vertikaler Symmetrie zu überprüfen.
  • Das zweite Prozeßspielraum-Testmuster 200 enthält als Fehlerprüfbereiche einen Abschnitt 11 mit einem Gebiet, bei dem die Linien und Abstände dicht ausgebildet sind, und ein Gebiet, bei dem die Linien und Abstände spärlich ausgebildet sind, und einen Abschnitt 12, welcher lediglich das Gebiet mit spärlichen Linien/Abstand aufweist. Die Fehlernachprüfung kann für einen der Abschnitte 11 und 12 ausgeführt werden.
  • 3 zeigt ein drittes Prozeßspielraum-Testmuster gemäß der Erfindung.
  • Wie in 3 gezeigt ist, ist das dritte Prozeßspielraum-Testmuster, welches mit der Bezugsnummer 300 bezeichnet wird, mit Linie/Abstand-Mustern in symmetrischer Weise versehen. Dies bedeutet, daß zwei Sätze von Linie/Abstand-Mustern, wie sie in 1 gezeigt sind, jeweils an dem oberen und unteren Abschnitt des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters 200 gebildet sind. In diesem Muster 300 besteht eine Lücke d2 zwischen den Linie/Abstand-Mustersätzen. Dieses zweite Prozeßspielraum-Testmuster 300 ist zur Messung eines Anstoßfehlers bzw. Urladefehlers bei der Herstellung eines Prozeßspielraum-Testmusters unter Verwendung von E-Strahlen und zur Überprüfung eines Kanten- bzw. Randeffekts eines Linie/Abstand-Musters geeignet, das entlang einer längeren Achse auf einem Wafer angeordnet ist. D.h., das Muster 300 wird zum Testen eines Kurzschlusses, welcher an dem Wafer gemäß der Lücke d2 zwischen den oberen und unteren Mustersätzen auftritt und zur Auswertung der Linsencharakteristik eines verwendeten Steppers verwendet.
  • Das zweite Prozeßspielraum-Testmuster 200 enthält als Fehlerprüfbereiche einen Abschnitt 14 mit einem Gebiet bzw. einer Region, bei der die Linien und Abstände dicht ausgebildet sind, mit einem Gebiet, bei dem die Linien und Abstände spär lich ausgebildet sind, und einen Abschnitt 13, welcher lediglich das Gebiet mit spärlichen Linien/Abständen besitzt. Die Fehlerprüfung kann für einen der Abschnitte 13 und 14 ausgeführt werden.
  • Das Ergebnis der Fehlerprüfung umfaßt einen Unterschied in der Rate von erfaßten Fehlern zwischen dem oberen und unteren Muster und einen Unterschied in der Fehlerverteilung zwischen diesen Mustern. Auf der Grundlage eines solchen Ergebnisses ist es möglich, Charakteristika bzw. Betriebseigenschaften der verwendeten optischen Belichtungsvorrichtung, ein Belichtungsphänomen bzw. eine Belichtungserscheinung und einen Prozeßspielraum bzw. eine Prozeßspanne, wie beispielsweise eine Photolackbrennung, auszuwerten.
  • 4 stellt eine Photomaske dar, die mit den obengenannten Prozeßspielraum-Testmustern 100, 200 und 300, die jeweils in den 1 bis 3 gemäß der Erfindung gezeigt sind, versehen ist. Die Photomaske, die durch die Bezugsnummer 500 bezeichnet wird, ist vertikal in drei Abschnitte unterteilt, nämlich einem oberen Abschnitt, einem mittig gelegenen und einem unteren Abschnitt. Jeder Abschnitt der Photomaske 500 ist ferner horizontal in drei Abschnitte unterteilt, nämlich einen linken Abschnitt, einen mittig gelegenen Abschnitt und einen rechten Abschnitt. D.h., die Photomaske ist in neun Abschnitte unterteilt, von denen jeder das erste, zweite und dritte Prozeßspielraum-Testmuster 100, 200 und 300 aufweist.
  • In jedem Abschnitt der Photomaske 500 liegen das erste, zweite und dritte Spielraum-Testmuster 100, 200 und 300 voneinander in einem Abstand von ungefähr 100 μm beabstandet.
  • An dem ersten Prozeßspeilraum-Testmuster 100 enthält die Photomaske 500 einen Linie/Abstand-Musterabschnitt mit einer Vielzahl von beabstandeten Linien und einen Kontaktöffnungsabschnitt mit Kontaktöffnungen. Die Linien und Kontaktöffnungen sind sich seitlich wiederholend derart angeordnet, daß das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 vier Linien und acht Kontaktöffnungen in jedem Teilungsmaß besitzt.
  • In jedem Teilungsmaß besitzt das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 ein Paar von ersten Linienmustern mit unterschiedlichen Längen und ein Paar von zweiten Linienmustern mit unterschiedlichen Längen. Die zweiten Linienmuster weisen eine Linienbreite auf, die unterschiedlich ist von denjenigen der ersten Linienmuster.
  • In jedem Teilungsmaß besitzt das erste Prozeßspielraum-Testmuster 100 auch zwei Paar von ersten Kontaktöffnungen, die in Längsrichtung voneinander in einem Abstand d1 beabstandet liegen, und zwei Paar von zweiten Kontaktöffnungen, die in Längsrichtung voneinander in einem Abstand d1 beabstandet liegen. Die zweiten Kontaktöffnungen sind größer als die ersten Kontaktöffnungen.
  • An dem zweiten Prozeßspielraum-Testmuster 200 enthält die Photomaske 500 zwei Sätze von Linie/Abstand-Mustern, die an den oberen und unteren Abschnitten des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters 200 gebildet sind. In diesem Muster 200 besteht keine Lücke zwischen den Linie/Abstand-Mustersätzen. Jeder Linie/Abstand-Mustersatz enthält eine Vielzahl von beabstandeten Linien, welche sich seitlich wiederholend derart angeordnet sind, daß das zweite Prozeßspielraum-Testmuster 200 vier Linien in jedem Teilungsmaß aufweist.
  • In jedem Teilungsmaß weist das zweite Prozeßspielraum-Testmuster 200 ein Paar von ersten Linienmustern mit unterschiedlichen Längen und ein Paar von zweiten Linienmustern mit unterschiedlichen Längen auf. Das zweite Linienmuster besitzt eine Linienbreite, die unterschiedlich ist zu derjenigen der ersten Linienmuster. Die längeren der ersten und zweiten Linienmuster in dem oberen Linie/Abstand-Mustersatz sind an ihren gegenüberliegenden Enden in Kontakt mit dem entsprechenden längeren unteren Linie/Abstand-Mustersatz. Das zweite Porzeßspielraum- Testmuster 200 besitzt daher eine Musterstruktur mit vertikaler Symmetrie.
  • An dem dritten Prozeßspielraum-Testmuster 300 enthält die Photomaske 500 zwei Sätze von Linie/Abstand-Mustern, die jeweils an den oberen und unteren Abschnitten des dritten Prozeßspielraum-Testmusters 200 gebildet sind. In diesem Muster 300 besteht eine Lücke d2 zwischen den Linie/Abstand-Mustersätzen. Das dritte Prozeßspielraum-Testmuster 300 besitzt daher eine Musterstruktur mit vertikaler Symmetrie. Jeder Linie/Abstand-Mustersatz enthält eine Vielzahl von beabstandeten Linien, die sich seitlich wiederholend derart angeordnet sind, daß das dritte Prozeßspielraum-Testmuster 300 vier Linien in jedem Teilungsmaß aufweist.
  • In jedem Teilungsmaß besitzt das dritte Prozeßspielraum-Testmuster 300 ein Paar von ersten Linienmustern mit unterschiedlichen Längen und ein Paar von zweiten Linienmustern mit unterschiedlichen Längen. Die zweiten Linienmuster weisen eine Linienbreite auf, die unterschiedlich ist zu derjenigen der ersten Linienmuster.
  • Das erste, zweite und dritte Prozeßspielraum-Testmuster 100, 200 und 300 bilden daher ein Einheitstestmuster, in dem diese Muster nebeneinanderliegend angeordnet sind. Wenn ein Chip in Längsrichtung und in Lateralrichtung bzw. seitlich in neun Abschnitte unterteilt ist, wird ein Einheitstestmuster an jedem Abschnitt des Chips vorgesehen.
  • Ein Vorgehen zur Durchführung eines Prozeßspielraumtests unter Verwendung der Photomaske mit der obengenannten Konfiguration bzw. Aufbau wird im folgenden beschrieben.
  • Für den Prozeßspielraumtest werden die Daten über die Linie/-Abstand-Muster und Kontaktöffnungsmuster, welche auf der Photomaske gebildet sind, in einer CAD-Einrichtung abgespeichert. Die Herstellung der Photomaske wird unter der Verwendung der abgespeicherten Daten derart ausgeführt, daß die Photomaske eine Konfiguration, wie sie in 4 gezeigt ist, besitzt.
  • Wenngleich nicht gezeigt, wird ein Photolackfilm einem Wafer überzogen. Unter Verwendung der Photomaske wird der Photolackfilm dann einer Belichtung und einem Entwicklungsprozeß ausgesetzt, wodurch ein Photolackfilmmuster gebildet wird.
  • Danach wird das Bild des Photolackfilmmusters mit den in der CAD-Einrichtung abgespeicherten Daten verglichen. Als Vergleichsergebnis werden Fehlerpositionen und Fehlergrößen ausgegeben.
  • Basierend auf den ausgegebenen Daten analysiert die Bedienperson Fehler, die auf dem Photolackmuster erzeugt wurden, wodurch ein gewünschter Prozeßspielraum bzw. eine gewünschte Prozeßspanne (Prozeßgrenzwert) bestimmt werden.
  • Wenn der Chip in neun Abschnitte unterteilt wird, von denen ein jeder das erste, zweite und dritte Prozeßspielraum-Testmuster aufweist, kann der Unterschied von ungefähr 10 bis 100 bei der Anzahl von Fehlern zwischen verschiedenen Abschnitten auf dem Chip als eine Abnormalität der Stepper-Linse ausgewertet werden.
  • Es wird aus der obigen Bäschreibung deutlich, daß die vorliegende Erfindung die folgenden Auswirkungen bzw. Effekte hat.
  • Gemäß der Erfindung ist es möglich, gleichzeitig eine Vielfalt von Prozeßspielräumen bzw. Prozeßspannen zu testen, die bei der Herstellung einer Halbleitervorrichtung bei einem einzigen Belichtungs- und Entwicklungsprozeß erforderlich sind, indem man eine Photomaske verwendet, die geeignet ist, eine Linie/-Abstand und Kontaktöffnungen mit einer Vielfalt von Linienbreiten und -längen über den Chip in sich wiederholender Weise zu bilden. Dementsprechend ist es möglich, im Vergleich zu den herkömmlichen Fällen die Zeitdauer für den Prozeßspielraumtest zu reduzieren.
  • Die Photomaske gemäß der Erfindung kann auch bei erforderlichen Muster-bildenden Prozessen angewendet werden, indem man Daten, die jeweils zu den Prozeßspielräumen bzw. Prozeßmargen gehören, verwendet. Dementsprechend wird die Produktivität erhöht.
  • Obwohl die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung zu Darstellungszwecken beschrieben wurden, ist es für den Fachmann deutlich, daß verschiedene Modifikationen, Zusätze und Ersetzungen möglich sind, ohne von dem Umfang und Geist der Erfindung, wie sie durch die beigefügten Patentansprüche offenbart ist, abzuweichen.

Claims (13)

  1. Eine Photomaske, welche aufweist: ein erstes Prozeßspielraum-Testmuster mit einer Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern, welche aus einem ersten Paar von Linie/Abstand-Mustern bestehen, welche unterschiedliche Längen aufweisen, und einem zweiten Paar von Linie/Abstand-Mustern, welche unterschiedliche Längen aufweisen, während sie eine Linienbreite besitzen, die unterschiedlich zu derjenigen des ersten Linie/Abstand-Musterpaars ist, wobei die ersten und zweiten Linie/Abstand-Muster sich seitlich wiederholend angeordnet sind, und eine Vielzahl von Kontaktöffnungen, welche aus einem ersten Paar und einem zweiten Paar von Kontaktöffnungen besteht, wobei die ersten und zweiten Kontaktöffnungspaare seitlich und in Längsrichtung wiederholend angeordnet sind, während sie in Längsrichtung von den Linie/Abstand-Mustern durch eine gewünschte Distanz beabstandet sind; ein zweites Prozeßspielraum-Testmuster mit zwei Sätzen von Linie/Abstand-Mustern, welche in symmetrischer Weise jeweils an oberen und unteren Abschnitten des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters gebildet sind, wobei jeder der Linie/Abstand-Mustersätze eine Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern enthält, die aus einem ersten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen und einem zweiten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen bestehen, während sie eine Linienbreite aufweisen, die zu derjenigen des ersten Linie/Abstand-Musterpaares unterschiedlich ist, wobei die ersten und zweiten Linie/Abstand-Muster sich seitlich wiederho lend angeordnet sind, wobei die längeren der ersten und zweiten Linie-Muster in dem oberen Linie/Abstand-Mustersatz jeweils mit den entsprechenden längeren in dem unteren Linie/Abstand-Mustersatz an den sich gegenüberliegenden Enden in Kontakt stehen, wobei das zweite Prozeßspielraum-Testmuster eine symmetrische Musterstruktur aufweist; und ein drittes Prozeßspielraum-Testmuster mit zwei Sätzen von Linie/Abstand-Mustern, die jeweils in symmetrischer Weise an oberen und unteren Abschnitten des zweiten Prozeßspielraum-Testmusters gebildet sind, wobei jeder der Linie/Abstand-Mustersätze eine Vielzahl von Linie/Abstand-Mustern enthält, die aus einem ersten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen und einem zweiten Paar von Linie/Abstand-Mustern mit unterschiedlichen Längen bestehen, während sie eine Linienbreite aufweisen, welche zu derjenigen des ersten Linie/-Abstand-Musterpaars unterschiedlich ist, wobei die ersten und zweiten Linie/Abstand-Muster sich seitlich wiederholend angeordnet sind, wobei die längeren des ersten und zweiten Linie-Musters in dem oberen Linie/Abstand-Mustersatz von den entsprechenden längeren in dem unteren Linie/Abstand-Mustersatz in einer gewünschten Distanz jeweils an ihren gegenüberliegenden Enden beabstandet sind, wobei das zweite Prozeßspielraum-Testmuster eine symmetrische Musterstruktur aufweist.
  2. Photomaske nach Anspruch 1, wobei die Linie/Abstand-Muster des ersten Linie/Abstand-Musterpaars in allen Testmustern eine Linienbreite von ungefähr 0,3 bis 1 μm aufweisen, wenn eine i-Linie als Belichtungsquelle verwendet wird.
  3. Photomaske nach Anspruch 1, bei der die Linie/Abstand-Muster des zweiten Linie/Abstand-Musterpaars in allen Testmustern eine Linienbreite von ungefähr 0,3 bis 1 μm aufweist, wenn eine i-Linie als Belichtungsquelle verwen det wird.
  4. Photomaske nach Anspruch 1, bei der die Linie/Abstand-Muster des ersten Linie/Abstand-Musterpaars in allen Testmustern eine Linienbreite von ungefähr 0,2 bis 0,7 μm aufweist, wenn KrF als Belichtungsquelle verwendet wird.
  5. Photomaske nach Anspruch 1, bei der die Linie/Abstand-Muster des zweiten Linie/Abstand-Musterpaars in allen Testmustern eine Linienbreite von ungefähr 0,2 bis 0,7 μm aufweist, wenn KrF als Belichtungsquelle verwendet wird.
  6. Photomaske nach Anspruch 1, bei der die Linie/Abstand-Muster des ersten Linie/Abstand-Musterpaars in allen Testmustern eine Linienbreite von ungefähr 0,15 bis 0,5 μm aufweist, wenn ArF als Belichtungsquelle verwendet wird.
  7. Photomaske nach Anspruch 1, bei der die Linie/Abstand-Muster des zweiten Linie/Abstand-Musterpaars in allen Testmustern eine Linienbreite von ungefähr 0,15 bis 0,5 μm aufweist, wenn ArF als Belichtungsquelle verwendet wird.
  8. Photomaske nach Anspruch 1, bei der die Kontaktöffnungen des ersten und zweiten Kontaktöffnungspaars jeweils dieselben Linienbreiten wie diejenigen des ersten und zweiten Linie/Abstand-Paars aufweisen.
  9. Photomaske nach Anspruch 1, bei der die Kontaktöffnungen des ersten und zweiten Kontaktöffnungspaars Linienbreiten aufweisen, die jeweils um eine Länge von ungefähr 0,05 bis 0,1 μm länger sind als diejenigen des ersten und zweiten Linie/Abstand-Paars.
  10. Photomaske nach Anspruch 1, bei der das erste, zweite und dritte Prozeßspielraum-Testmuster ein Einheitstestmuster bilden und das Einheitstestmuster an jedem Abschnitt eines Chips vorgesehen ist, welcher in Längsrichtung und in seitlicher Richtung in neun Abschnitte unterteilt ist.
  11. Photomaske nach Anspruch 1, bei der das erste, zweite und dritte Prozeßspielraum-Testmuster eine laterale bzw. seitliche Größe von 2.000 bis 4.000 μm aufweist.
  12. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem das Photolackfilmmuster unter Verwendung einer Fehlerprüfeinrichtung zur Abgabe von Daten über Musterpositionen und Mustergrößen geprüft wird, so daß der Prozeßspielraumtest unter Verwendung der ausgegebenen Daten durchgeführt wird.
  13. Verfahren zur Durchführung eines Prozeßspielraumtests mit den folgenden Schritten: (a) Abspeichern von Prozeßspielraum-Musterdaten über Linie/ Abstand-Muster und Kontaktöffnungsmuster, die auf einer Photomaske (500) gebildet sind, in einer CAD-Einrichtung; (b) Vorbereiten eines Wafers; (c) Überziehen eines Photolackfilms über den Wafer; (d) Helichten und Entwickeln des Photolackfilms unter Verwendung der Photomaske (500) mit einer Vielzahl von Einheitstestmustern, die jeweils aus drei unterschiedlichen Prozeßspielraummustern (100, 200, 300) bestehen, zur Bildung eines Photolackfilmmusters; (e) Vergleichen eines Bildes des gebildeten Photolackfilmmusters mit den gespeicherten Prozeßspielraum-Musterdaten, wobei als Vergleichsergebnis Fehlerposition und Fehlergrößen ausgegeben werden; und (f) Bestimmen eine gewünschten Prozeßspielraums basierend auf dem ausgegebenen Vergleichsergebnis.
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