DE19714259C2 - Verfahren zum Nutzen von Werten als elektronische Speichereinheiten in Chipkarten - Google Patents
Verfahren zum Nutzen von Werten als elektronische Speichereinheiten in ChipkartenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nutzen von Werten, die als
elektronische Speichereinheiten in Chipkartenspeicher von Chipkarten mittels
eines Gerätes einer Serviceprovider-Institution geladen werden, wobei ein
Datenaustausch der Chipkarten mit Terminals von Leistungsanbietern über
elektromechanische Kontakte oder per elektromagnetischer Kopplung erfolgt,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zahlung per Chipkarte mit elektronischem Speicher ist eine weitverbreitete
Zahlungsart. Es werden beispielsweise Telefoneinheiten durch Abbuchen von
einem Speicher gezahlt. Bei der ec-Geldkarte werden Geldeinheiten vom Konto
eines Karteninhabers abgebucht und als elektronisch gespeicherte Einheiten
auf der ec-Geldkarte gutgeschrieben. Bei Inanspruchnahme einer Leistung an
einem Terminal werden die Einheiten aus der Chipkarte ausgelesen und über
eine Evidenzzentrale dem Leistungsanbieter gutgeschrieben. Bei all diesen
Vorgängen handelt es sich um Einheiten, welche zu Geldeinheiten ein feste
unveränderliche Relation haben, weshalb auch von elektronischen Geldeinheiten
gesprochen wird. Wohingegen bei dem patentgemäßen Verfahren von
Nutzungseinheiten gesprochen wird.
Zunehmend kommen Chipkarten zum Einsatz, die ihrem Inhaber zusätzlichen
Nutzen gewähren. So werden Parkhausnutzungen durch Chipkarten ermöglicht,
indem die Chipkarte eine Anzahl von Speichereinheiten von einem Kaufhaus
gutgeschrieben bekommen hat und diese Einheiten für die Parkhausnutzung
verwendet werden können. Bei jedem Vorweisen der Chipkarte am Parkterminal
werden Einheiten aus dem Speicher der Chipkarte abgebucht.
Durch die DE 42 43 851 A1 ist ein Verfahren zum Transferieren von
Buchgeldbeträgen auf und von Chipkarten mit debitorischen und kreditorischen
Börsenfunktionen bekannt geworden, wobei überschreibbare Speicherplätze
einer Chipkarte in Speicherplätze für kreditorische und für debitorische
Börsenfunktionen aufgeteilt werden. Über ein Applikationsprogramm wird in
Verbindung mit dem Programm eines Autorisierungssystems ein
Buchgeldbetrag ein- oder mehrmals aus der kreditorischen Börse in die
debitorische Börse transferiert.
Durch die EP 0402 182 B1 ist ein Zahlungssystem mit einer Chipkarte mit
einem programmier- und löschbaren Speicher in einer Logikeinheit sowie
einem weiteren auswechselbaren programmierbaren Speicher bekannt
geworden, der mit äußeren Kontakten versehen ist, die mit entsprechenden
Kontakten eines Terminals zusammenwirken, der in den Speicher der
Logikeinheit den Betrag eines Zahlungsvorgangs übermittelt, wobei die
Logikeinheit Transaktionen zwischen den beiden Speichern gestattet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit
dem die vielfältigen Möglichkeiten einer Chipkarte zum Nutzen von
Leistungen von unterschiedlichsten Leistungsanbietern einheitlich ohne
Einschränkung durch Relationen von Geldeinheiten zu Nutzungseinheiten
abgewickelt werden können, wobei zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme
der Leistung keine Geldeinheiten verwendet werden sollen. Sondern das
Verfahren soll unabhängig von speziellen Börsen bestimmter Anbieter
einsetzbar sein und zwischen Anbietern verschiedener Chipkarten wie auch
unterschiedlichen Anbietern von Chipkartenleistungen verwendbar sein, so
dass die Nutzungseinheiten universell verrechenbar sein sollen.
Die Lösung der Aufgabe besteht erfindungsgemäß in den Merkmalen des
Patentanspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Bei den eingangs beschriebenen Vorgängen des Standes der Technik
handelt es sich um Einheiten, welche zu Geldeinheiten ein feste unver
änderliche Relation haben, weshalb auch von elektronischen Geldeinheiten
gesprochen wird. Beim patentgemäßen Verfahren liegen hingegen
Nutzungseinheiten vor, welche universell verrechenbar sind. Denn vorteil
haft ist das erfindungsgemäße Verfahren unabhängig von speziellen Börsen
bestimmter Anbieter einsetzbar und kann insbesondere zwischen Anbietern
verschiedener Chipkarten wie auch unterschiedlichen Anbietern von
Chipkartenleistungen verwendet werden zur elektronischen Verrechnung
von Leistungseinheiten und Nutzungseinheiten.
Das erfindungsgemäße Verfahren gestattet es, die gestellte Aufgabe zu
erfüllen, indem für einen Nutzen, der mit einem Chipkarte an einem
Terminal GX eines Leistungsanbieter L in Anspruch genommen wird,
Nutzungseinheiten verrechnet werden. Das Verfahren lässt sich in
verschiedene Aktionen unterteilen. Stammdaten A2 in der Chipkarte und
im Terminal sorgen dafür, dass eine Institution P eindeutig Nutzungs
einheiten zu Leistungsanbietern als Tauscheinheiten zuordnen kann. Die
Relationen zwischen Tauscheinheiten beim Leistungsanbieter und
Nutzungseinheiten beim Kartennutzer wird durch unterschiedliche
Multiplikatoren M1 und M2 gewährleistet; M1 steht für Verrechnung von
Nutzungseinheiten und M2 für die Verrechnung von Leistungseinheiten.
Es werden Nutzungseinheiten unter Verwendung einer Kennung und eines
ersten Multiplikators in den Speicher einer Chipkarte gebucht, wobei zum
Zeitpunkt der Buchung die Kartenanwendungen nicht bekannt, bzw. nicht
durch Angabe einer Leistung oder eines Leistungsanbieters spezifizierbar
sind. Für diese nicht spezifizierten Kartenanwendungen wird eine ein
heitliche Kennung in die unterschiedlichen Chipkarten geladen. Die Ken
nungen werden von einer Institution geladen, d. h. in der Regel werden
bestimmte gesicherte Verfahren zum Datenaustausch eingehalten, um
Chipkartenspeicher mit Werten zu laden. Als Sicherungsmaßnahmen gel
ten PIN-Nummern, aber auch Verschlüsselungsverfahren mit Schlüsseln,
die zum Teil beim Kartennutzer zum Teil bei der Institution liegen. Das
Laden des Speichers kann an Terminals der Institution erfolgen, kann aber
auch an PCs mit online Verbindung zur Institution erfolgen.
Die geladenen Speichereinheiten stellen Nutzungseinheiten bei der Inan
spruchnahme einer Leistung per Chipkarte dar. Werden Nutzungseinhei
ten von der Chipkarte per Terminal abgebucht, stellen sie für den Anbieter
einer Leistung Tauscheinheiten dar. Die Tauscheinheiten können zu der
Institution gesandt werden, die auch die Nutzungseinheiten geladen hat. Es
kann sich aber auch um eine Institution handeln, welche die Nutzungsein
heiten nicht geladen hat, jedoch mit der ladenden Institution eine Verrech
nungsbasis für Tauscheinheiten hat. Die Institution kann die Tauschein
heiten unter Verwendung eines zweiten Multiplikators als Maß für eine
Menge von Leistungseinheiten des Leistungsanbieters verwenden. Während
bei der Leistungsinanspruchnahme am Terminal ausschließlich Nutzungs-
bzw. Tauscheinheiten ohne Bezug zu Geldeinheiten verwendet wurden,
kann zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Verrechnungsinstitution der
Bezug zu Geldeinheiten hergestellt werden. Es ist durchaus möglich, dass
die Nutzungseinheiten in einer Währung A und die Leistungseinheiten in
einer Währung B berechnet werden. Mit diesem Verfahren ist die Kompa
tibilität zwischen Leistung, elektronischer Verrechnung und Geldeinheit
gewährleistet.
Bei den Aktionen u handelt es sich um das Festlegen von Fixdaten, nämlich
Stammdaten, zwischen Institution P, auch Serviceprovider genannt, womit
Firmen wie z. B. Telekomunternehmen gemeint sind, die Dienstleistungen
mit einer Chipkarte ermöglichen, und Kartennutzer M. Üblicherweise
werden die Fixdaten mit der Ausgabe der Chipkarte durch die Institution P
festgelegt. Zu den Fixdaten zählt die Kennung Ni des Kartennutzers. Mit
dieser Kennung identifiziert die Institution P einen Kartennutzer, wenn
dieser sich Nutzungseinheiten in den Speicher seiner Chipkarte an einem
Gerät GP lädt. In der Aktion u legt die Institution einen Multiplikator fest,
der zur Berechnung der Anzahl von Nutzungseinheiten A1 dient, die dem
Karteninhaber auf seinem Konto bei der Institution P belastet werden. Je
größer der Wert M1 desto mehr Nutzungseinheiten kann beispielsweise der
Kartennutzer auf seiner Chipkarte für 100 Nutzungseinheiten auf seinem
Konto erhalten.
Mit der Aktion v wird der Austausch von Daten zwischen einem Terminal
eines Leistungsanbieters und der Chipkarte eines Kartennutzers beschrie
ben. Eine Chipkarte tauscht mit einem Terminal GX Daten aus. Die
Chipkarte enthält einen elektronischen Speicher und tauscht während einer
Zeitspanne Δt Daten AX mit dem Speicher eines Terminal GX aus, welche
von Anbietern von Leistungen L aufgestellt und betrieben werden und für
Menschen den Zugang zu einem Nutzen und/oder einer Leistung anbieten.
Der Nutzen kann ein Nutzen sein, der üblicherweise in Geldeinheiten
bewertet und verrechnet wird und auch durch Barzahlung in Anspruch
genommen werden könnte. Der Datenaustausch kann über elektromechani
sche Kontakte erfolgen, wie es bei kontaktbehafteten Chipkarten der Fall ist,
oder es kann ein kontaktfreier Datenaustausch per elektromagnetischer
Kopplung, z. B. optische Datenübertragung, Datenübertragung per elektro
magnetischer Wellen über Spulen. . ., erfolgen. Das Terminal GX enthält in
seinem elektronischen Speicher Daten A2, die üblicherweise als Kennung
für eine Institution P dienen. Mit dieser Kennung A2 ist das Terminal GX
zu einer Gruppe G von Geräten zugeordnet, die vergleichbare Daten A2 in
ihrem Speicher enthalten, d. h. die Kennung derselben Institution P
enthalten. An all diesen Geräten kann eine Chipkarte mit der Kennung A2
verwendet werden. Der Datenaustausch beginnt zu einer Zeit T2, die später
als T1 ist, d. h. die Fixdaten sind in der Chipkarte bereits enthalten. Mit
dieser zeitlichen Festlegung der Reihenfolge der Vorgänge, ist geklärt, dass
eine Institution P mit einem Karteninhaber vor der Nutzung der Chipkarte
am Terminal GX zum Zeitpunkt T1 mit der Institution P bereits eine
Zuordnung eines ersten Multiplikators M1 zu Daten im Datenteil A1
getroffen hat. Unberührt ist hiervon, dass der Multiplikator M1 zu einem
späteren Zeitpunkt verändert werden kann. Auch ist es möglich, dass ein
Kartennutzer eine Chipkarte nutzt und erst später die Kenntnis darüber
erhält wie sein Multiplikatorwert ist, indem er zunächst einen Anfangs
multiplikator erhält, der später angepasst wird. Die Daten AX bestehen aus
zwei Datenteilen A1, A2. A2 dient als Kennung mit der Leistungsanbieter L
erkennen, dass es sich bei den mit dieser Kennung verknüpften Daten um
Daten handelt, für die die Institution eine rechtliche Beziehung zwischen
Leitungsanbieter und Karteninhaber herstellt zugunsten des Anbieters der
Leistung per Terminal GX und zu Lasten des Kartennutzers. Mit dieser
Kennung ist es P möglich, Leistungsanbieter L Tauscheinheiten
gutzuschreiben. Hat an dem Terminal des L ein Nutzer mit der Kennung A2
eine geldwerte, d. h. auch in Geldeinheiten zahlbare, Leistung in Anspruch
genommen, kann P die Tauscheinheiten auch in Geldeinheiten dem L
gutschreiben. Eine zweite Funktion von A2 besteht, indem GX sich der
Chipkarte am Anfang einer Kommunikation mit der Codierung A2 zu
erkennen gibt, und die Chipkarte den Zugriff auf ihren Speicher, in dem die
Werte A1 liegen, zulässt, d. h. öffnet. Die Kennung A2 muss unverändert
bleiben, soll eine eindeutige Zuordnung gewährleistet sein.
In der Aktion w werden die Daten A1 als Nutzungseinheiten innerhalb der
Zeitspanne Δt um die Tauscheinheiten ΔA geändert. Die Tauscheinheiten
werden im Terminal abgelegt, bis sie in einer Zeitspanne Δt' zu P
übertragen werden. Die Änderung im Speicher des Kartennutzers, d. h. die
Anzahl von elektronischen Speichereinheiten von ΔA, steht in einer
bestimmten Relation zu der mit der Chipkarte am Terminal in Anspruch
genommenen Leistung. Es kann ΔA beispielsweise für eine Anzahl von
Fahrkilometern bei einem Verkehrsanbieter oder für Stunden an
Schwimmbadnutzung stehen. Sind in verschiedenen Terminals GX Daten
oder Daten in ausführbaren Programmen vorhanden, die eine eindeutige
Zuordnung der Kennung der Daten A2 als Kennung zu den Einheiten ΔA
speichern, können Geräte GX als zur Gruppe der Geräte G gehörig, d. h. als
Geräte mit einer Beziehung zur Institution P, identifiziert werden. Wenn
alle Geräte der Gruppe G Daten mit der Institution P austauschen können,
können die Daten ΔA mit den Daten A2 zur Institution P gesandt werden.
Der Datenversand kann online, über Funktelefon oder per Postversand
erfolgen.
In der Aktion x wird festgelegt, dass bei P bereits ein Multiplikator M2 zur
Verknüpfung mit Tauscheinheiten ΔA des Leistungsanbieters vorliegt.
Dieser Multiplikator M2 wird zu dem Zeitpunkt Tz vergeben, wenn der
Leistungsanbieter die Kennung von der Institution P zum Angebot seiner
Leistungen per Terminal für Chipkarten von P erhält.
In der Aktion y werden die im Terminal zwischengespeicherten Daten ΔA1,
A2 zu P gesandt.
In der Aktion z werden die Tauscheinheiten ΔA bei P implizit mit dem Wert
M1 rechnerisch verknüpft, da M1 durch die Aktion u mit Nutzungs
einheiten der Chipkarte verknüpft ist.
Werden die Daten A1 im Speicher von Chipkarte um die Tauscheinheiten
ΔA1 per Datenaustausch mit Terminal GX während der Zeitspanne Δt
geändert, arbeitet der Speicher als Konto der Tauscheinheiten ΔA1. Nach
dem Abspeichern, im Regelfall Reduzieren des Speicherkontos in der
Chipkarte, von ΔA1, werden die Daten ΔA1 in einer auf Δt zeitlich folgenden
Zeitspanne Δt' als Datenkombination ΔA1A2 zur Institution P übermittelt.
Nach der Datenübermittlung können in der Institution P die Tausch
einheiten ΔA1 unter Verwendung des Multiplikatoren M2 zur Verrechnung
von Leistungen zwischen Anbietern von Leistungen L - mit ihrem M2 - und
Nutzern von Chipkarten verwendet werden.
Der Multiplikator M1 ist durch die bereits abgeschlossene Aktion u implizit
in den Nutzungseinheiten enthalten ist, die der Leistungsanbieter dem P
sendet. Es werden also auf ΔA1 beide Multiplikatoren zu unterschiedlichen
Zeiten und an unterschiedlichen Orten angewandt. M1 kommt zur Anwen
dung, wenn der Nutzer seine Chipkarte mit Nutzungseinheiten nachlädt,
M2 wenn der Leistungsanbieter die Tauscheinheiten beim P präsentiert.
Mit dem vorstehend beschriebenen Verfahren ist es möglich, elektronische
Börsen als elektronische Speichereinheiten mit verschiedenen Multipli
katoren zu verwalten.
Es soll das Verfahren gemäß dem Anspruch 1 in einem Beispiel erläutert
werden:
Ein Karteninhaber A hat die Chipkarte von der Institution P, z. B. einer
Telekom oder einer Kreditkartenorganisation erhalten. In der Chipkarte ist
die Kennung A2 der Institution P enthalten. Bei Erhalt der Chipkarte hat A
einen Multiplikator M1, z. B. den Wert M1 = 1.004 erhalten, der bei der
Institution hinterlegt ist und von anderen Multiplikatoren anderer
Karteninhaber abweichen kann. Karteninhaber A bucht sich 100.4 A1-
Einheiten in den Speicher seiner Chipkarte. A wird für diese 100.4 Einheiten
mit 100 Einheiten auf seinem Einheitenkonto bei P belastet. Die Institution
möchte viele Kartenkunden gewinnen und gibt aus diesem Grunde den Wert
100.4 aus, der Kartenkunde profitiert von dem M1 < 100.
An einem Terminal GX in einem Bus bietet ein Leistungsanbieter L
Fahreinheiten an. Die Chipkarte wird in die Nähe von Terminal GX
gehalten, GX meldet sich mit seiner Kennung A2, die zur Kennung A2 in
Chipkarte passt. Chipkarte und Terminal haben somit festgestellt, dass sie
eine Kennung einer Institution gemeinsam haben, wobei davon ausge
gangen wird, dass unterschiedliche Institutionen nicht gleiche Kennungen
verwenden. Das Terminal GX bucht die Einheiten ΔA1 aus dem Speicher
der Chipkarte ab und sendet sie möglicherweise zeitversetzt gemeinsam mit
vielen anderen gesammelten und evtl. aufaddierten ΔAn von weiteren
Chipkarten zur Institution P.
Die Institution P erhält vom Leistungsanbieter L die Daten z. B. über eine
online-Verbindung, bei der die Kennung A2 sowie die Tauschdaten ΔA1 im
Rahmen einer weltweit üblichen Protokollübertragung mit verpackten und
verschlüsselten Daten erfolgen kann. Aus der Datenübertragung kann P
entnehmen, um welchen Leistungsanbieter P es sich handelt. P hat R eben
falls einen Multiplikator M2, z. B. M2 = 0.994 zugeordnet, wobei dies üblicher
weise zu einem Zeitpunkt geschieht, da L die Kennung A2 von P erhält.
P ist nun in der Lage, allein aus den Daten ΔA1 oder aus der Summe von
Daten ΔAn, die ihm L zusendet, mit den Multiplikatoren eine Beziehung
zwischen Nutzer der Chipkarte und Leistungsanbieter L herzustellen. In
diesem Beispiel ist ΔA1 = 100 . 1.004 = 100,4 die Anzahl der Einheiten, die der
Kartennutzer für 100 Einheiten erhalten und auf einem Konto gespeichert
hat. 100.4 . W2 = 100.4 . 0.994 = 99.7976 ist beispielsweise die Anzahl der Ein
heiten, die der Leistungsanbieter L erhält, wenn A sämtliche Nutzungs
einheiten zu Tauscheinheiten macht. Will der Leistungsanbieter seine
Einheiten in Geld erhalten, kann die Institution P den Wert 99.7976 mit dem
Währungswert multiplizieren in dem der Leistungsanbieter dies wünscht.
Da der Kartenkunde für seine 100.4 Einheiten A1 nur mit 100 Einheiten A1
belastet wurde, ergibt sich als Verdienstspanne für die Institution P: 100 -
99.897 = 0.2024, was ungefähr 2% einer beliebig gewählten Währung
entspricht. Somit hat auch P die Garantie des Verdienstes in einer frei
gewählten Währung.
Wenn viele Leistungsanbieter eine Vertragsbeziehung zu einem P haben,
werden Mengen von Tauscheinheiten ΔAi von unterscheidbaren Karten
nutzern Ni zur Institution P von verschiedenen Leistungsanbietern Li
gesandt. Es können die ΔAi mit demselben oder unterschiedlichen
Multiplikator M2, M1 bei P verknüpft werden. Die Institution P kann auch
unterschiedliche Multiplikatoren M2n für unterschiedliche Leistungs
anbieter n bei Erbringung gleicher Leistung verwenden.
Es können bestimmte ΔAk aus der Menge der ΔAi mit einer zusätzlichen
Information ΔI verknüpft werden, um Nutzungseinheiten für besondere
Verrechnungen vorzubereiten. Zu diesem Zweck können die verknüpften
Daten ΔAkΔI zur Institution P übermittelt werden, um beispielsweise
Rabatte auf für Vielnutzer von Leistungen zu gewähren. Für diese Zwecke
liegen bei der Institution P weitere von M2 unterscheidbare Multiplikatoren
M2n zur Verrechnung von Leistungen vor, welche die Information der ΔI
verwenden.
Es können auch Daten ΔAk in den A1 genutzt werden, um bestimmte
Leistungen und/oder Leistungsanbieter zu sperren. Eine Inanspruchnahme
von Leistung kommt an einem Terminal nicht zustande. Beispielsweise
könnten bestimmte Fernsehprogramme auf diese Art für Jugendliche
gesperrt werden.
Es ist anzunehmen, dass mit einem Terminal GX die gleichen Leistungen
angeboten werden und unterschiedliche Institutionen die Verrechnung der
Tauscheinheiten vornehmen. Es liegen Kennungen A2i unterschiedlicher
Institutionen Pi im Terminal vor. Erscheint die Chipkarte mit der
Kennungen A2, wird die Datenverknüpfung zu einer Institution mit der
Kennung A2 hergestellt.
Sind auf zwei Chipkarten die gleichen Kennungen A2 vorhanden, kann es
möglich sein, Nutzungseinheiten von einer Chipkarte zu einer zweiten
Chipkarte mit geeigneten Geräten zu übertragen. Es könnte im Rahmen des
Dienstleistungsangebotes des P liegen, beide Kartennutzer durch diese
Leistung zufrieden zu stellen, auch wenn unterschiedliche Multiplikatoren
M2 für die Kartennutzer vorliegen. Es können zusätzliche Informationen ΔI
zu den Nutzungseinheiten ΔAki hinzugefügt werden, um P Auskunft über
dies genutzte Verfahren zu geben.
M1 gleich M2 bedeutet, dass P seine Verdienstspanne über eine Provision
wie bei heutigen Börsengeschäften erwirtschaftet, da ansonsten keine
Differenz zwischen Nutzungs- und Tauscheinheiten auftritt.
Es kann ganz in das Belieben aller Beteiligten gestellt werden, in welchen
Währungseinheiten die Nutzungseinheiten und/oder Tauscheinheiten
verrechnet werden. Es kann auch eine Chipkarte in dem Gebiet der
Währung g mit Währungseinheiten g geladen werden und es können im
Gebiet der Währung h die Nutzungseinheiten abgebucht werden, wenn der
Leistungsanbieter L vom P oder einem Vertragspartner von P die A2
erhalten hat.
Die vorstehenden Ausführungen erläutern somit ein universell einsetzbares
Verfahren zur Nutzung und Verrechnung von Leistungen per Chipkarte
ohne Berücksichtigung unterschiedlicher Währungen bei Nutzung nur
eines einzigen Börsenkontos, nämlich Börsenspeichers.
Claims (9)
1. Verfahren zum Nutzen von Werten, die als elektronische Speichereinheiten in
Chipkartenspeicher von Chipkarten mittels eines Gerätes einer
Serviceprovider-Institution geladen werden, wobei ein Datenaustausch der
Chipkarten mit Terminals von Leistungsanbietern über elektromechanische
Kontakte oder per elektromagnetischer Kopplung erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, dass
- a) die elektronischen Speichereinheiten unter Verwendung einer Kennung, wie zum Beispiel PIN-Code, und eines ersten Multiplikators M1 mittels des Gerätes der Institution von demselben in den Speicher der Chipkarte geladen werden und damit als Nutzungseinheiten zur Verfügung stehen,
- b) bei der Inanspruchnahme einer Leistung per Chipkarte mittels eines Terminals eines Leistungsanbieters die Nutzungseinheiten unter Ver wendung einer Kennung des Leistungsanbieters als Tauscheinheiten aus dem Speicher der Chipkarte abgebucht und zu der oder einer anderen Institution versandt werden,
- c) die Institution die Tauscheinheiten unter Verwendung eines zweiten Multiplikators M2 als Maß für eine Menge von Leistungseinheiten des Leistungsanbieters verwendet,
- d) Leistungseinheiten wie Nutzungseinheiten in unterschiedlichen oder gleichen Geldeinheiten angegeben und auf Geldkonten verrechnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1 zum Nutzen von geldwerten Tauscheinheiten,
wobei die Aktionen u, v, w, x, y, z unterscheidbar sind,
- 1. in einer ersten Aktion u zum Zeitpunkt T1 erhält ein Kartennutzer M eine Chipkarte von einer Institution P,
- 2. die Institution P hat eine elektronische Nutzerkennung Ni im elektronischen Speicher der Chipkarte untergebracht,
- 3. die Institution P verwaltet eine Zuordnung eines ersten Multiplikators M1 zum Nutzen von Speichereinheiten des Speichers der Chipkarte,
- 4. der Nutzer lädt mit seiner Kennung Ni sich Daten A1 als Nutzungsein heiten in den Speicher seiner Chipkarte, indem eine Verbindung zur Datenübertragung zu Geräten GP der Institution P und der Chipkarte hergestellt wird,
- 5. die Institution P belastet die Nutzungseinheiten A1 auf einem Konto für den Kartennutzer M unter Verwendung des Faktors M1,
- 6. in einer zweiten Aktion v tauscht die Chipkarte zwischen ihrem elektronischen Speicher und dem elektronischen Speicher eines Terminals GX während einer Zeitspanne Dt Daten AX per elektro mechanischer Kontakte oder per elektromagnetischer Kopplung austauscht,
- 7. die Terminals GX sind Geräte, welche von Anbietern von Leistungen L aufgestellt und betrieben werden und für Menschen den Zugang zu einem Nutzen und/oder einer Leistung anbieten,
- 8. die Terminals GX enthalten in ihren elektronischen Speichern Daten A2, die einen Terminal zu einer Gruppe G von Geräten GX zuordnet, die vergleichbare Daten A2 in ihrem Speicher enthalten,
- 9. der Datenaustausch der Aktion v beginnt zu einer Zeit T2, die später als T1 ist,
- 10. die Daten AX bestehen aus zwei Datenteilen A1, A2,
- 11. während der Zeitspanne Dt identifiziert sich das Terminal GX mit den Daten A2 als Kennung A2 als Gerät der Gruppe G der Chipkarte gegenüber,
- 12. wobei die Daten A2 unverändert bleiben,
- 13. in der Aktion w ändern sich die Daten A1 innerhalb der Zeitspanne Dt um die Tauscheinheiten ΔA1,
- 14. wobei DA1 in ihrer zahlenmäßigen Größe eine Relation zu der in Anspruch genommenen Leistung des L darstellen,
- 15. die Tauscheinheiten ΔA1 werden im Terminal GX gemeinsam mit den Daten A2 bis zum Beginn einer Zeitspanne Dt' gespeichert,
- 16. wobei die Daten A2 eindeutig eine Zuordnung zu der Institution P gewährleisten,
- 17. und alle Geräte der Gruppe G Daten mit der Institution P auszutauschen imstande sind,
- 18. in einer Aktion x hat ein Anbieter von Leistungen L mit der Institution P eine Zuordnung eines zweiten Multiplikators M2 zu Tauscheinheiten als Leistungseinheiten DA1 getroffen,
- 19. wobei in einer Aktion y während einer zweiten nach Dt liegenden Zeitspanne Dt' die Daten DA1, A2 zur Institution P übermittelt werden,
- 20. in einer Aktion z bei der Institution P dienen die Tauscheinheiten DA1 unter Verwendung des Multiplikatoren M2 zur Verrechnung von Leistungen zwischen Anbietern von Leistungen L mit ihrem M2 und Nutzern von Chipkarten mit ihrem DA1,
- 21. wobei die zu P gesandten Nutzungseinheiten DA1 implizit durch die Aktion u bereits mit den Daten M1 verknüpft wurden,
- 22. womit die Verrechnung bei der Institution P beide Multiplikatoren M1, M2 enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass Mengen von Tauscheinheiten ΔAi von unterscheidbaren Karten
nutzern Ni zur Institution P von verschiedenen Leistungsanbietern Li
übermittelt werden, wobei die Institution P die ΔAi mit demselben oder
unterschiedlichen Multiplikator M2, M1 verknüpft und dabei von der
Institution P unterschiedliche oder gleiche Multiplikatoren M2n für
unterschiedliche Leistungsanbieter n verwendet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass bestimmte Tauscheinheiten ΔAk aus der Menge der Tauscheinheiten
ΔAi mit einer zusätzlichen Information ΔI verknüpft sind, wobei die
verknüpften Daten ΔAkΔI zur Institution P übermittelt werden und bei der
Institution P weitere von M2 unterscheidbare Multiplikatoren M2n zur
Verrechnung von Leistungen bei Vorliegen der Information der DI
verwendet werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass zusätzliche Daten ΔAk in den A1 vorliegen, wobei diese ΔAk zur
Sperrung von bestimmten Leistungen und/oder Leistungsanbietern dienen
und somit ein Datenaustausch mit dem Terminal GX eines Leistungs
anbieters LX nicht zustande kommt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass im Terminal GX in elektronischer Weise unterschiedliche Kennungen
A2i unterschiedlicher Institutionen Pi vorliegen, wobei die Kennungen dazu
dienen, die Datenverknüpfung bei einer bestimmten Institution PA2i zu
gewährleisten.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass Nutzungseinheiten elektronisch von einer Chipkarte zu einer zweiten
Chipkarte übertragen werden, wobei elektronische Kennungen A2i der
einen Chipkarte zu Kennungen von Institutionen PA2i der anderen Chip
karte passen müssen oder zusätzliche Informationen ΔI zu den Nutzungs
einheiten ΔAki hinzugefügt werden, und wobei die zusätzlichen Infor
mationen den Institutionen zu einer Verrechnung der Einheiten zwischen
unterschiedlichen Kartennutzern verschiedener Chipkarten dienen.
8. Verfahren nach einem der Ansprüch 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass Nutzungseinheiten M1 und Leistungseinheiten M2 gleich sind, so dass
die Multiplikatoren M1 = M2 sind.
9. Verfahren nach einem der Ansprüch 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuordnung von Geldeinheiten zu Nutzungseinheiten und/oder
Tauscheinheiten als Leistungseinheiten in verschiedenen Währungen
erfolgt.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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