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DE19714259C2 - Verfahren zum Nutzen von Werten als elektronische Speichereinheiten in Chipkarten - Google Patents

Verfahren zum Nutzen von Werten als elektronische Speichereinheiten in Chipkarten

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DE19714259C2
DE19714259C2 DE1997114259 DE19714259A DE19714259C2 DE 19714259 C2 DE19714259 C2 DE 19714259C2 DE 1997114259 DE1997114259 DE 1997114259 DE 19714259 A DE19714259 A DE 19714259A DE 19714259 C2 DE19714259 C2 DE 19714259C2
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Germany
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chip card
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Michael Jenning
Uwe Wittig
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Angewandte Digital Elektronik GmbH
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Angewandte Digital Elektronik GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nutzen von Werten, die als elektronische Speichereinheiten in Chipkartenspeicher von Chipkarten mittels eines Gerätes einer Serviceprovider-Institution geladen werden, wobei ein Datenaustausch der Chipkarten mit Terminals von Leistungsanbietern über elektromechanische Kontakte oder per elektromagnetischer Kopplung erfolgt, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zahlung per Chipkarte mit elektronischem Speicher ist eine weitverbreitete Zahlungsart. Es werden beispielsweise Telefoneinheiten durch Abbuchen von einem Speicher gezahlt. Bei der ec-Geldkarte werden Geldeinheiten vom Konto eines Karteninhabers abgebucht und als elektronisch gespeicherte Einheiten auf der ec-Geldkarte gutgeschrieben. Bei Inanspruchnahme einer Leistung an einem Terminal werden die Einheiten aus der Chipkarte ausgelesen und über eine Evidenzzentrale dem Leistungsanbieter gutgeschrieben. Bei all diesen Vorgängen handelt es sich um Einheiten, welche zu Geldeinheiten ein feste unveränderliche Relation haben, weshalb auch von elektronischen Geldeinheiten gesprochen wird. Wohingegen bei dem patentgemäßen Verfahren von Nutzungseinheiten gesprochen wird.
Zunehmend kommen Chipkarten zum Einsatz, die ihrem Inhaber zusätzlichen Nutzen gewähren. So werden Parkhausnutzungen durch Chipkarten ermöglicht, indem die Chipkarte eine Anzahl von Speichereinheiten von einem Kaufhaus gutgeschrieben bekommen hat und diese Einheiten für die Parkhausnutzung verwendet werden können. Bei jedem Vorweisen der Chipkarte am Parkterminal werden Einheiten aus dem Speicher der Chipkarte abgebucht.
Durch die DE 42 43 851 A1 ist ein Verfahren zum Transferieren von Buchgeldbeträgen auf und von Chipkarten mit debitorischen und kreditorischen Börsenfunktionen bekannt geworden, wobei überschreibbare Speicherplätze einer Chipkarte in Speicherplätze für kreditorische und für debitorische Börsenfunktionen aufgeteilt werden. Über ein Applikationsprogramm wird in Verbindung mit dem Programm eines Autorisierungssystems ein Buchgeldbetrag ein- oder mehrmals aus der kreditorischen Börse in die debitorische Börse transferiert.
Durch die EP 0402 182 B1 ist ein Zahlungssystem mit einer Chipkarte mit einem programmier- und löschbaren Speicher in einer Logikeinheit sowie einem weiteren auswechselbaren programmierbaren Speicher bekannt geworden, der mit äußeren Kontakten versehen ist, die mit entsprechenden Kontakten eines Terminals zusammenwirken, der in den Speicher der Logikeinheit den Betrag eines Zahlungsvorgangs übermittelt, wobei die Logikeinheit Transaktionen zwischen den beiden Speichern gestattet.
Technische Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem die vielfältigen Möglichkeiten einer Chipkarte zum Nutzen von Leistungen von unterschiedlichsten Leistungsanbietern einheitlich ohne Einschränkung durch Relationen von Geldeinheiten zu Nutzungseinheiten abgewickelt werden können, wobei zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung keine Geldeinheiten verwendet werden sollen. Sondern das Verfahren soll unabhängig von speziellen Börsen bestimmter Anbieter einsetzbar sein und zwischen Anbietern verschiedener Chipkarten wie auch unterschiedlichen Anbietern von Chipkartenleistungen verwendbar sein, so dass die Nutzungseinheiten universell verrechenbar sein sollen.
Beschreibung der patentgemäßen Lösung
Die Lösung der Aufgabe besteht erfindungsgemäß in den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Bei den eingangs beschriebenen Vorgängen des Standes der Technik handelt es sich um Einheiten, welche zu Geldeinheiten ein feste unver­ änderliche Relation haben, weshalb auch von elektronischen Geldeinheiten gesprochen wird. Beim patentgemäßen Verfahren liegen hingegen Nutzungseinheiten vor, welche universell verrechenbar sind. Denn vorteil­ haft ist das erfindungsgemäße Verfahren unabhängig von speziellen Börsen bestimmter Anbieter einsetzbar und kann insbesondere zwischen Anbietern verschiedener Chipkarten wie auch unterschiedlichen Anbietern von Chipkartenleistungen verwendet werden zur elektronischen Verrechnung von Leistungseinheiten und Nutzungseinheiten.
Das erfindungsgemäße Verfahren gestattet es, die gestellte Aufgabe zu erfüllen, indem für einen Nutzen, der mit einem Chipkarte an einem Terminal GX eines Leistungsanbieter L in Anspruch genommen wird, Nutzungseinheiten verrechnet werden. Das Verfahren lässt sich in verschiedene Aktionen unterteilen. Stammdaten A2 in der Chipkarte und im Terminal sorgen dafür, dass eine Institution P eindeutig Nutzungs­ einheiten zu Leistungsanbietern als Tauscheinheiten zuordnen kann. Die Relationen zwischen Tauscheinheiten beim Leistungsanbieter und Nutzungseinheiten beim Kartennutzer wird durch unterschiedliche Multiplikatoren M1 und M2 gewährleistet; M1 steht für Verrechnung von Nutzungseinheiten und M2 für die Verrechnung von Leistungseinheiten.
Es werden Nutzungseinheiten unter Verwendung einer Kennung und eines ersten Multiplikators in den Speicher einer Chipkarte gebucht, wobei zum Zeitpunkt der Buchung die Kartenanwendungen nicht bekannt, bzw. nicht durch Angabe einer Leistung oder eines Leistungsanbieters spezifizierbar sind. Für diese nicht spezifizierten Kartenanwendungen wird eine ein­ heitliche Kennung in die unterschiedlichen Chipkarten geladen. Die Ken­ nungen werden von einer Institution geladen, d. h. in der Regel werden bestimmte gesicherte Verfahren zum Datenaustausch eingehalten, um Chipkartenspeicher mit Werten zu laden. Als Sicherungsmaßnahmen gel­ ten PIN-Nummern, aber auch Verschlüsselungsverfahren mit Schlüsseln, die zum Teil beim Kartennutzer zum Teil bei der Institution liegen. Das Laden des Speichers kann an Terminals der Institution erfolgen, kann aber auch an PCs mit online Verbindung zur Institution erfolgen.
Die geladenen Speichereinheiten stellen Nutzungseinheiten bei der Inan­ spruchnahme einer Leistung per Chipkarte dar. Werden Nutzungseinhei­ ten von der Chipkarte per Terminal abgebucht, stellen sie für den Anbieter einer Leistung Tauscheinheiten dar. Die Tauscheinheiten können zu der Institution gesandt werden, die auch die Nutzungseinheiten geladen hat. Es kann sich aber auch um eine Institution handeln, welche die Nutzungsein­ heiten nicht geladen hat, jedoch mit der ladenden Institution eine Verrech­ nungsbasis für Tauscheinheiten hat. Die Institution kann die Tauschein­ heiten unter Verwendung eines zweiten Multiplikators als Maß für eine Menge von Leistungseinheiten des Leistungsanbieters verwenden. Während bei der Leistungsinanspruchnahme am Terminal ausschließlich Nutzungs- bzw. Tauscheinheiten ohne Bezug zu Geldeinheiten verwendet wurden, kann zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Verrechnungsinstitution der Bezug zu Geldeinheiten hergestellt werden. Es ist durchaus möglich, dass die Nutzungseinheiten in einer Währung A und die Leistungseinheiten in einer Währung B berechnet werden. Mit diesem Verfahren ist die Kompa­ tibilität zwischen Leistung, elektronischer Verrechnung und Geldeinheit gewährleistet.
Bei den Aktionen u handelt es sich um das Festlegen von Fixdaten, nämlich Stammdaten, zwischen Institution P, auch Serviceprovider genannt, womit Firmen wie z. B. Telekomunternehmen gemeint sind, die Dienstleistungen mit einer Chipkarte ermöglichen, und Kartennutzer M. Üblicherweise werden die Fixdaten mit der Ausgabe der Chipkarte durch die Institution P festgelegt. Zu den Fixdaten zählt die Kennung Ni des Kartennutzers. Mit dieser Kennung identifiziert die Institution P einen Kartennutzer, wenn dieser sich Nutzungseinheiten in den Speicher seiner Chipkarte an einem Gerät GP lädt. In der Aktion u legt die Institution einen Multiplikator fest, der zur Berechnung der Anzahl von Nutzungseinheiten A1 dient, die dem Karteninhaber auf seinem Konto bei der Institution P belastet werden. Je größer der Wert M1 desto mehr Nutzungseinheiten kann beispielsweise der Kartennutzer auf seiner Chipkarte für 100 Nutzungseinheiten auf seinem Konto erhalten.
Mit der Aktion v wird der Austausch von Daten zwischen einem Terminal eines Leistungsanbieters und der Chipkarte eines Kartennutzers beschrie­ ben. Eine Chipkarte tauscht mit einem Terminal GX Daten aus. Die Chipkarte enthält einen elektronischen Speicher und tauscht während einer Zeitspanne Δt Daten AX mit dem Speicher eines Terminal GX aus, welche von Anbietern von Leistungen L aufgestellt und betrieben werden und für Menschen den Zugang zu einem Nutzen und/oder einer Leistung anbieten. Der Nutzen kann ein Nutzen sein, der üblicherweise in Geldeinheiten bewertet und verrechnet wird und auch durch Barzahlung in Anspruch genommen werden könnte. Der Datenaustausch kann über elektromechani­ sche Kontakte erfolgen, wie es bei kontaktbehafteten Chipkarten der Fall ist, oder es kann ein kontaktfreier Datenaustausch per elektromagnetischer Kopplung, z. B. optische Datenübertragung, Datenübertragung per elektro­ magnetischer Wellen über Spulen. . ., erfolgen. Das Terminal GX enthält in seinem elektronischen Speicher Daten A2, die üblicherweise als Kennung für eine Institution P dienen. Mit dieser Kennung A2 ist das Terminal GX zu einer Gruppe G von Geräten zugeordnet, die vergleichbare Daten A2 in ihrem Speicher enthalten, d. h. die Kennung derselben Institution P enthalten. An all diesen Geräten kann eine Chipkarte mit der Kennung A2 verwendet werden. Der Datenaustausch beginnt zu einer Zeit T2, die später als T1 ist, d. h. die Fixdaten sind in der Chipkarte bereits enthalten. Mit dieser zeitlichen Festlegung der Reihenfolge der Vorgänge, ist geklärt, dass eine Institution P mit einem Karteninhaber vor der Nutzung der Chipkarte am Terminal GX zum Zeitpunkt T1 mit der Institution P bereits eine Zuordnung eines ersten Multiplikators M1 zu Daten im Datenteil A1 getroffen hat. Unberührt ist hiervon, dass der Multiplikator M1 zu einem späteren Zeitpunkt verändert werden kann. Auch ist es möglich, dass ein Kartennutzer eine Chipkarte nutzt und erst später die Kenntnis darüber erhält wie sein Multiplikatorwert ist, indem er zunächst einen Anfangs­ multiplikator erhält, der später angepasst wird. Die Daten AX bestehen aus zwei Datenteilen A1, A2. A2 dient als Kennung mit der Leistungsanbieter L erkennen, dass es sich bei den mit dieser Kennung verknüpften Daten um Daten handelt, für die die Institution eine rechtliche Beziehung zwischen Leitungsanbieter und Karteninhaber herstellt zugunsten des Anbieters der Leistung per Terminal GX und zu Lasten des Kartennutzers. Mit dieser Kennung ist es P möglich, Leistungsanbieter L Tauscheinheiten gutzuschreiben. Hat an dem Terminal des L ein Nutzer mit der Kennung A2 eine geldwerte, d. h. auch in Geldeinheiten zahlbare, Leistung in Anspruch genommen, kann P die Tauscheinheiten auch in Geldeinheiten dem L gutschreiben. Eine zweite Funktion von A2 besteht, indem GX sich der Chipkarte am Anfang einer Kommunikation mit der Codierung A2 zu erkennen gibt, und die Chipkarte den Zugriff auf ihren Speicher, in dem die Werte A1 liegen, zulässt, d. h. öffnet. Die Kennung A2 muss unverändert bleiben, soll eine eindeutige Zuordnung gewährleistet sein.
In der Aktion w werden die Daten A1 als Nutzungseinheiten innerhalb der Zeitspanne Δt um die Tauscheinheiten ΔA geändert. Die Tauscheinheiten werden im Terminal abgelegt, bis sie in einer Zeitspanne Δt' zu P übertragen werden. Die Änderung im Speicher des Kartennutzers, d. h. die Anzahl von elektronischen Speichereinheiten von ΔA, steht in einer bestimmten Relation zu der mit der Chipkarte am Terminal in Anspruch genommenen Leistung. Es kann ΔA beispielsweise für eine Anzahl von Fahrkilometern bei einem Verkehrsanbieter oder für Stunden an Schwimmbadnutzung stehen. Sind in verschiedenen Terminals GX Daten oder Daten in ausführbaren Programmen vorhanden, die eine eindeutige Zuordnung der Kennung der Daten A2 als Kennung zu den Einheiten ΔA speichern, können Geräte GX als zur Gruppe der Geräte G gehörig, d. h. als Geräte mit einer Beziehung zur Institution P, identifiziert werden. Wenn alle Geräte der Gruppe G Daten mit der Institution P austauschen können, können die Daten ΔA mit den Daten A2 zur Institution P gesandt werden.
Der Datenversand kann online, über Funktelefon oder per Postversand erfolgen.
In der Aktion x wird festgelegt, dass bei P bereits ein Multiplikator M2 zur Verknüpfung mit Tauscheinheiten ΔA des Leistungsanbieters vorliegt. Dieser Multiplikator M2 wird zu dem Zeitpunkt Tz vergeben, wenn der Leistungsanbieter die Kennung von der Institution P zum Angebot seiner Leistungen per Terminal für Chipkarten von P erhält.
In der Aktion y werden die im Terminal zwischengespeicherten Daten ΔA1, A2 zu P gesandt.
In der Aktion z werden die Tauscheinheiten ΔA bei P implizit mit dem Wert M1 rechnerisch verknüpft, da M1 durch die Aktion u mit Nutzungs­ einheiten der Chipkarte verknüpft ist.
Werden die Daten A1 im Speicher von Chipkarte um die Tauscheinheiten ΔA1 per Datenaustausch mit Terminal GX während der Zeitspanne Δt geändert, arbeitet der Speicher als Konto der Tauscheinheiten ΔA1. Nach dem Abspeichern, im Regelfall Reduzieren des Speicherkontos in der Chipkarte, von ΔA1, werden die Daten ΔA1 in einer auf Δt zeitlich folgenden Zeitspanne Δt' als Datenkombination ΔA1A2 zur Institution P übermittelt. Nach der Datenübermittlung können in der Institution P die Tausch­ einheiten ΔA1 unter Verwendung des Multiplikatoren M2 zur Verrechnung von Leistungen zwischen Anbietern von Leistungen L - mit ihrem M2 - und Nutzern von Chipkarten verwendet werden.
Der Multiplikator M1 ist durch die bereits abgeschlossene Aktion u implizit in den Nutzungseinheiten enthalten ist, die der Leistungsanbieter dem P sendet. Es werden also auf ΔA1 beide Multiplikatoren zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten angewandt. M1 kommt zur Anwen­ dung, wenn der Nutzer seine Chipkarte mit Nutzungseinheiten nachlädt, M2 wenn der Leistungsanbieter die Tauscheinheiten beim P präsentiert.
Mit dem vorstehend beschriebenen Verfahren ist es möglich, elektronische Börsen als elektronische Speichereinheiten mit verschiedenen Multipli­ katoren zu verwalten.
Es soll das Verfahren gemäß dem Anspruch 1 in einem Beispiel erläutert werden:
Ein Karteninhaber A hat die Chipkarte von der Institution P, z. B. einer Telekom oder einer Kreditkartenorganisation erhalten. In der Chipkarte ist die Kennung A2 der Institution P enthalten. Bei Erhalt der Chipkarte hat A einen Multiplikator M1, z. B. den Wert M1 = 1.004 erhalten, der bei der Institution hinterlegt ist und von anderen Multiplikatoren anderer Karteninhaber abweichen kann. Karteninhaber A bucht sich 100.4 A1- Einheiten in den Speicher seiner Chipkarte. A wird für diese 100.4 Einheiten mit 100 Einheiten auf seinem Einheitenkonto bei P belastet. Die Institution möchte viele Kartenkunden gewinnen und gibt aus diesem Grunde den Wert 100.4 aus, der Kartenkunde profitiert von dem M1 < 100.
An einem Terminal GX in einem Bus bietet ein Leistungsanbieter L Fahreinheiten an. Die Chipkarte wird in die Nähe von Terminal GX gehalten, GX meldet sich mit seiner Kennung A2, die zur Kennung A2 in Chipkarte passt. Chipkarte und Terminal haben somit festgestellt, dass sie eine Kennung einer Institution gemeinsam haben, wobei davon ausge­ gangen wird, dass unterschiedliche Institutionen nicht gleiche Kennungen verwenden. Das Terminal GX bucht die Einheiten ΔA1 aus dem Speicher der Chipkarte ab und sendet sie möglicherweise zeitversetzt gemeinsam mit vielen anderen gesammelten und evtl. aufaddierten ΔAn von weiteren Chipkarten zur Institution P.
Die Institution P erhält vom Leistungsanbieter L die Daten z. B. über eine online-Verbindung, bei der die Kennung A2 sowie die Tauschdaten ΔA1 im Rahmen einer weltweit üblichen Protokollübertragung mit verpackten und verschlüsselten Daten erfolgen kann. Aus der Datenübertragung kann P entnehmen, um welchen Leistungsanbieter P es sich handelt. P hat R eben­ falls einen Multiplikator M2, z. B. M2 = 0.994 zugeordnet, wobei dies üblicher­ weise zu einem Zeitpunkt geschieht, da L die Kennung A2 von P erhält.
P ist nun in der Lage, allein aus den Daten ΔA1 oder aus der Summe von Daten ΔAn, die ihm L zusendet, mit den Multiplikatoren eine Beziehung zwischen Nutzer der Chipkarte und Leistungsanbieter L herzustellen. In diesem Beispiel ist ΔA1 = 100 . 1.004 = 100,4 die Anzahl der Einheiten, die der Kartennutzer für 100 Einheiten erhalten und auf einem Konto gespeichert hat. 100.4 . W2 = 100.4 . 0.994 = 99.7976 ist beispielsweise die Anzahl der Ein­ heiten, die der Leistungsanbieter L erhält, wenn A sämtliche Nutzungs­ einheiten zu Tauscheinheiten macht. Will der Leistungsanbieter seine Einheiten in Geld erhalten, kann die Institution P den Wert 99.7976 mit dem Währungswert multiplizieren in dem der Leistungsanbieter dies wünscht. Da der Kartenkunde für seine 100.4 Einheiten A1 nur mit 100 Einheiten A1 belastet wurde, ergibt sich als Verdienstspanne für die Institution P: 100 - 99.897 = 0.2024, was ungefähr 2% einer beliebig gewählten Währung entspricht. Somit hat auch P die Garantie des Verdienstes in einer frei gewählten Währung.
Wenn viele Leistungsanbieter eine Vertragsbeziehung zu einem P haben, werden Mengen von Tauscheinheiten ΔAi von unterscheidbaren Karten­ nutzern Ni zur Institution P von verschiedenen Leistungsanbietern Li gesandt. Es können die ΔAi mit demselben oder unterschiedlichen Multiplikator M2, M1 bei P verknüpft werden. Die Institution P kann auch unterschiedliche Multiplikatoren M2n für unterschiedliche Leistungs­ anbieter n bei Erbringung gleicher Leistung verwenden.
Es können bestimmte ΔAk aus der Menge der ΔAi mit einer zusätzlichen Information ΔI verknüpft werden, um Nutzungseinheiten für besondere Verrechnungen vorzubereiten. Zu diesem Zweck können die verknüpften Daten ΔAkΔI zur Institution P übermittelt werden, um beispielsweise Rabatte auf für Vielnutzer von Leistungen zu gewähren. Für diese Zwecke liegen bei der Institution P weitere von M2 unterscheidbare Multiplikatoren M2n zur Verrechnung von Leistungen vor, welche die Information der ΔI verwenden.
Es können auch Daten ΔAk in den A1 genutzt werden, um bestimmte Leistungen und/oder Leistungsanbieter zu sperren. Eine Inanspruchnahme von Leistung kommt an einem Terminal nicht zustande. Beispielsweise könnten bestimmte Fernsehprogramme auf diese Art für Jugendliche gesperrt werden.
Es ist anzunehmen, dass mit einem Terminal GX die gleichen Leistungen angeboten werden und unterschiedliche Institutionen die Verrechnung der Tauscheinheiten vornehmen. Es liegen Kennungen A2i unterschiedlicher Institutionen Pi im Terminal vor. Erscheint die Chipkarte mit der Kennungen A2, wird die Datenverknüpfung zu einer Institution mit der Kennung A2 hergestellt.
Sind auf zwei Chipkarten die gleichen Kennungen A2 vorhanden, kann es möglich sein, Nutzungseinheiten von einer Chipkarte zu einer zweiten Chipkarte mit geeigneten Geräten zu übertragen. Es könnte im Rahmen des Dienstleistungsangebotes des P liegen, beide Kartennutzer durch diese Leistung zufrieden zu stellen, auch wenn unterschiedliche Multiplikatoren M2 für die Kartennutzer vorliegen. Es können zusätzliche Informationen ΔI zu den Nutzungseinheiten ΔAki hinzugefügt werden, um P Auskunft über dies genutzte Verfahren zu geben.
M1 gleich M2 bedeutet, dass P seine Verdienstspanne über eine Provision wie bei heutigen Börsengeschäften erwirtschaftet, da ansonsten keine Differenz zwischen Nutzungs- und Tauscheinheiten auftritt.
Es kann ganz in das Belieben aller Beteiligten gestellt werden, in welchen Währungseinheiten die Nutzungseinheiten und/oder Tauscheinheiten verrechnet werden. Es kann auch eine Chipkarte in dem Gebiet der Währung g mit Währungseinheiten g geladen werden und es können im Gebiet der Währung h die Nutzungseinheiten abgebucht werden, wenn der Leistungsanbieter L vom P oder einem Vertragspartner von P die A2 erhalten hat.
Die vorstehenden Ausführungen erläutern somit ein universell einsetzbares Verfahren zur Nutzung und Verrechnung von Leistungen per Chipkarte ohne Berücksichtigung unterschiedlicher Währungen bei Nutzung nur eines einzigen Börsenkontos, nämlich Börsenspeichers.

Claims (9)

1. Verfahren zum Nutzen von Werten, die als elektronische Speichereinheiten in Chipkartenspeicher von Chipkarten mittels eines Gerätes einer Serviceprovider-Institution geladen werden, wobei ein Datenaustausch der Chipkarten mit Terminals von Leistungsanbietern über elektromechanische Kontakte oder per elektromagnetischer Kopplung erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass
  • a) die elektronischen Speichereinheiten unter Verwendung einer Kennung, wie zum Beispiel PIN-Code, und eines ersten Multiplikators M1 mittels des Gerätes der Institution von demselben in den Speicher der Chipkarte geladen werden und damit als Nutzungseinheiten zur Verfügung stehen,
  • b) bei der Inanspruchnahme einer Leistung per Chipkarte mittels eines Terminals eines Leistungsanbieters die Nutzungseinheiten unter Ver­ wendung einer Kennung des Leistungsanbieters als Tauscheinheiten aus dem Speicher der Chipkarte abgebucht und zu der oder einer anderen Institution versandt werden,
  • c) die Institution die Tauscheinheiten unter Verwendung eines zweiten Multiplikators M2 als Maß für eine Menge von Leistungseinheiten des Leistungsanbieters verwendet,
  • d) Leistungseinheiten wie Nutzungseinheiten in unterschiedlichen oder gleichen Geldeinheiten angegeben und auf Geldkonten verrechnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1 zum Nutzen von geldwerten Tauscheinheiten, wobei die Aktionen u, v, w, x, y, z unterscheidbar sind,
  • 1. in einer ersten Aktion u zum Zeitpunkt T1 erhält ein Kartennutzer M eine Chipkarte von einer Institution P,
  • 2. die Institution P hat eine elektronische Nutzerkennung Ni im elektronischen Speicher der Chipkarte untergebracht,
  • 3. die Institution P verwaltet eine Zuordnung eines ersten Multiplikators M1 zum Nutzen von Speichereinheiten des Speichers der Chipkarte,
  • 4. der Nutzer lädt mit seiner Kennung Ni sich Daten A1 als Nutzungsein­ heiten in den Speicher seiner Chipkarte, indem eine Verbindung zur Datenübertragung zu Geräten GP der Institution P und der Chipkarte hergestellt wird,
  • 5. die Institution P belastet die Nutzungseinheiten A1 auf einem Konto für den Kartennutzer M unter Verwendung des Faktors M1,
  • 6. in einer zweiten Aktion v tauscht die Chipkarte zwischen ihrem elektronischen Speicher und dem elektronischen Speicher eines Terminals GX während einer Zeitspanne Dt Daten AX per elektro­ mechanischer Kontakte oder per elektromagnetischer Kopplung austauscht,
  • 7. die Terminals GX sind Geräte, welche von Anbietern von Leistungen L aufgestellt und betrieben werden und für Menschen den Zugang zu einem Nutzen und/oder einer Leistung anbieten,
  • 8. die Terminals GX enthalten in ihren elektronischen Speichern Daten A2, die einen Terminal zu einer Gruppe G von Geräten GX zuordnet, die vergleichbare Daten A2 in ihrem Speicher enthalten,
  • 9. der Datenaustausch der Aktion v beginnt zu einer Zeit T2, die später als T1 ist,
  • 10. die Daten AX bestehen aus zwei Datenteilen A1, A2,
  • 11. während der Zeitspanne Dt identifiziert sich das Terminal GX mit den Daten A2 als Kennung A2 als Gerät der Gruppe G der Chipkarte gegenüber,
  • 12. wobei die Daten A2 unverändert bleiben,
  • 13. in der Aktion w ändern sich die Daten A1 innerhalb der Zeitspanne Dt um die Tauscheinheiten ΔA1,
  • 14. wobei DA1 in ihrer zahlenmäßigen Größe eine Relation zu der in Anspruch genommenen Leistung des L darstellen,
  • 15. die Tauscheinheiten ΔA1 werden im Terminal GX gemeinsam mit den Daten A2 bis zum Beginn einer Zeitspanne Dt' gespeichert,
  • 16. wobei die Daten A2 eindeutig eine Zuordnung zu der Institution P gewährleisten,
  • 17. und alle Geräte der Gruppe G Daten mit der Institution P auszutauschen imstande sind,
  • 18. in einer Aktion x hat ein Anbieter von Leistungen L mit der Institution P eine Zuordnung eines zweiten Multiplikators M2 zu Tauscheinheiten als Leistungseinheiten DA1 getroffen,
  • 19. wobei in einer Aktion y während einer zweiten nach Dt liegenden Zeitspanne Dt' die Daten DA1, A2 zur Institution P übermittelt werden,
  • 20. in einer Aktion z bei der Institution P dienen die Tauscheinheiten DA1 unter Verwendung des Multiplikatoren M2 zur Verrechnung von Leistungen zwischen Anbietern von Leistungen L mit ihrem M2 und Nutzern von Chipkarten mit ihrem DA1,
  • 21. wobei die zu P gesandten Nutzungseinheiten DA1 implizit durch die Aktion u bereits mit den Daten M1 verknüpft wurden,
  • 22. womit die Verrechnung bei der Institution P beide Multiplikatoren M1, M2 enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Mengen von Tauscheinheiten ΔAi von unterscheidbaren Karten­ nutzern Ni zur Institution P von verschiedenen Leistungsanbietern Li übermittelt werden, wobei die Institution P die ΔAi mit demselben oder unterschiedlichen Multiplikator M2, M1 verknüpft und dabei von der Institution P unterschiedliche oder gleiche Multiplikatoren M2n für unterschiedliche Leistungsanbieter n verwendet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bestimmte Tauscheinheiten ΔAk aus der Menge der Tauscheinheiten ΔAi mit einer zusätzlichen Information ΔI verknüpft sind, wobei die verknüpften Daten ΔAkΔI zur Institution P übermittelt werden und bei der Institution P weitere von M2 unterscheidbare Multiplikatoren M2n zur Verrechnung von Leistungen bei Vorliegen der Information der DI verwendet werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Daten ΔAk in den A1 vorliegen, wobei diese ΔAk zur Sperrung von bestimmten Leistungen und/oder Leistungsanbietern dienen und somit ein Datenaustausch mit dem Terminal GX eines Leistungs­ anbieters LX nicht zustande kommt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Terminal GX in elektronischer Weise unterschiedliche Kennungen A2i unterschiedlicher Institutionen Pi vorliegen, wobei die Kennungen dazu dienen, die Datenverknüpfung bei einer bestimmten Institution PA2i zu gewährleisten.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Nutzungseinheiten elektronisch von einer Chipkarte zu einer zweiten Chipkarte übertragen werden, wobei elektronische Kennungen A2i der einen Chipkarte zu Kennungen von Institutionen PA2i der anderen Chip­ karte passen müssen oder zusätzliche Informationen ΔI zu den Nutzungs­ einheiten ΔAki hinzugefügt werden, und wobei die zusätzlichen Infor­ mationen den Institutionen zu einer Verrechnung der Einheiten zwischen unterschiedlichen Kartennutzern verschiedener Chipkarten dienen.
8. Verfahren nach einem der Ansprüch 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Nutzungseinheiten M1 und Leistungseinheiten M2 gleich sind, so dass die Multiplikatoren M1 = M2 sind.
9. Verfahren nach einem der Ansprüch 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuordnung von Geldeinheiten zu Nutzungseinheiten und/oder Tauscheinheiten als Leistungseinheiten in verschiedenen Währungen erfolgt.
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