DE19630173C2 - Leistungsmodul mit Halbleiterbauelementen - Google Patents
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Description
Die Erfindung beschreibt ein Leistungsmodul mit Halbleiterbauelementen, insbesondere ein
Stromumrichtermodul nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, das für direkte Druckkontakt
verbindungen aller Leistungs- und Ansteueranschlüsse mit der äußeren Verschaltung und
Kontaktierung geeignet ist. Direkte Druckkontaktverbinder sind aus der Technologie der
Herstellung von Halbleitermodulen als Verbindungstechnik hinlänglich bekannt.
Leistungsanschlüsse für sehr große Ströme und Stromdichten werden nach dem Stand der
Technik als Schraub- oder Druckkontakte stoffbündig oder durch Löten bzw. Schweißen
stoffschlüssig ausgeführt. Die Integration von passiven Bauelementen, wie sie für die
Komplettierung der elektronischen Schaltung gleichfalls erforderlich sind, ist wegen deren
stark temperaturabhängigen Verhaltens nach dem Stand der Technik bisher kaum praktikabel.
Die Kontaktsicherheit von Leistungsmodulen ist bei Dauer- oder Wechsellastbetrieb von
entscheidender Bedeutung für die Funktionssicherheit der Schaltungsanordnung. Die äußeren
Anschlüsse müssen bei wechselnden thermischen und elektrischen Belastungen immer einen
sicheren Kontakt zu den internen Kontaktstellen aller Anschlüsse der Schaltungsanordnung
gewährleisten. Bei stoffschlüssigen Verbindungen wird durch das "Aufgehen" der
Kontaktstellen und bei stoffbündigen Kontakten durch das Erlahmen der Druckkräfte eine
Funktionsstörung des gesamten Moduls in realer Zeit verursacht. Zur Erzielung einer höheren
Lebensdauer sind aus der Literatur zu dieser Problematik viele Beschreibungen bekannt. Um
das Erreichen einer unbegrenzten Lebensdauer wird gerungen.
Zur Erzielung höchster Packungsdichten in Modulen sind zumindest teilweise Druckkontakte
für einzelne Schaltungsverbindungen zu realisieren und zum Erreichen einer großen
Lebensdauer erforderlich. Die Technologie der Druckkontaktierung ist bedingt durch die
Erfordernisse der Hermetisierung gegenüber der Atmosphäre relativ jung und in jüngster Zeit
durch Schaffen aller Voraussetzungen für eine praktizierbare Technik relevant.
In DE 43 10 446 C1 wird ein Leistungsmodul mit Kühlbauteilen vorgestellt, das bei
doppelseitigem Aufbau druckkontaktiert ist. Hier werden zwei spiegelbildlich angeordnete
Schaltungsanordnungen mittels mechanischer Spannelemente lösbar schaltungsgerecht
verbunden. Die einzelnen Elemente des Aufbaus stellen den Stand der mit der vorliegenden
Erfindung vergleichbaren Technik dar. Die Erfahrungen einer solchen Anordnung waren
Grundlage der eigenen Aufgabenstellung.
In DE 35 08 456 A1 wird ein Druckkontaktaufbau in seiner Anwendung bei der Herstellung
von Leistungshalbleitermodulen beschrieben. Durch Verschraubungen wird die in dem
Gehäuse vorhandene innere Spannkraft zum Drücken der Isolierkeramik bzw. der
Leistungshalbleiter auf die Kühlfläche herangezogen. Das Nachlassen der Spannkraft des
Gehäuses als Element des Druckaufbaues spricht gegen eine lange Lebensdauer der so
aufgebauten Module.
In DE 91 13 498 U1 wird ein als Brückenelement ausgebildetes Gehäuse zum Druckaufbau
verwendet. Die in einzelnen Teilbezirken des Brückenelementes unterschiedlichen
Masseverteilungen können ein unterschiedliches Fließverhalten bei Wechselbelastung zeigen,
wodurch die eingestellte Druckkraft in einzelnen Teilbezirken des Modulaufbaus verändert
wird, was negative Wirkungen auf die Zuverlässigkeit haben kann.
DE 28 49 418 C2 zeigt einen Verbinder, der eine elektronische Baueinheit unter Druck an eine
Leiterplatte festlegen kann. Dabei sind zur elektrischen Kontaktierung Druckfedern
vorgesehen. Die so hergestellte Baueinheit ist dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel
über Scharniere mit dem Gehäuse verbunden ist.
Dieser Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elektronisches Modul hoher Leistungsdichte
in hybridem Schaltungsaufbau und Druckkontaktausführung mit hoher Lebensdauer und
Zuverlässigkeit vorzustellen, dabei können in dem Modul neben den Leistungsschaltern weitere
aktive und passive elektronische Bauelemente integriert sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Maßnahmen des kennzeichnenden Teiles des
Anspruches 1 gelöst, bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Eine einfache und zerstörungsfrei wiederholbare Kontaktierung ist für Bauteile und
Schaltungsanordnungen der Leistungsklasse in Stromrichtern zu bevorzugen. Zerstörungsfrei
lösbare Kontaktierungen können nur stoffbündig hergestellt werden. Bei dieser
Verbindungstechnik müssen für eine Schaltungseinheit sichere Kontakte gegeben sein.
Einerseits werden elektrisch sichere Kontakte an allen Kontaktstellen benötigt, es muß bei der
Montage folglich ein gleichmäßiger Druckaufbau erreicht werden, also eine gute
Druckverteilung auf alle Druckkontaktstellen erfolgen. Andererseits muß bei der Verwendung
von federnden Verbindungen an jeder einzelnen Kontaktstelle für ein dynamisches Verhalten
der einzelnen gedrückten Kontaktstellen und der Druckkontaktelemente bei unterschiedlicher
thermischer und elektrischer Belastung gesorgt werden.
Beide Verbindungsarten dürfen bei Dauer- oder Wechselbelastung nicht ermüden, müssen also
in der Konstruktion so gewählt sein, daß alle Aufbauelemente gleichartig in ihrer
Lebenserwartung sind und in den Materialeigenschaften ein stabiles Langzeitverhalten unter
Wechselbelastung ausweisen. In beiden Kontaktierarten ist es immer notwendig, die federnden
Elemente in den Toleranzbereichen an allen Verbindungsstellen mit dem erforderlichen
Anpreßdruck bei allen Betriebszuständen so zu gestalten, daß jede einzelne Kontaktstelle
sicher kontaktiert wird und nicht durch sich aufbauende überhöhte Druckbelastungen an
einzelnen Kontaktstellen eine mechanische Zerstörung des Aufbaus erfolgt.
Die erfindungsgemäßen Module für Leistungshalbleiterbauelemente kombinieren in sich die
bekannten Kontaktierungsverfahren, die Einsatzgebiete werden erfindungsgemäß bis hin zur
Leistungsklasse ausgedehnt. Der Erfindungsgedanken soll anhand der nachfolgend in Figuren
veranschaulichten beispielhaften Aufbauten von Stromumrichtern näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt eine Skizze der drei Hauptaufbauteile eines erfinderischen Moduls.
Fig. 2 skizziert eine zweite Variante eines erfinderischen Moduls.
Fig. 3 bildet das Gehäuse eines erfinderisches Modul ab.
Fig. 4 skizziert den Querschnitt eines erfinderisches Druckstückes.
Fig. 5 zeigt den Querschnitt eines Gehäuses.
Fig. 6 erläutert den Querschnitt eines erfinderisches Modul.
Fig. 1 zeigt eine Skizze der drei Hauptaufbauteile eines erfinderischen Moduls. Auf ein
bestücktes Modulplättchen (1) wird ein bestücktes Gehäuse (20) gesetzt, das mittels
verschraubtem Druckstück (30) zur Kontaktierung der Schaltungsanordnung des
Modulplättchens mit einer entsprechend strukturierten Leiterplatte führt. Die nicht dargestellte
Leiterplatte liegt dabei zwischen Gehäuse (20) und Druckstück (30).
Zur Herstellung des Modulplättchens (1) dient erfindungsgemäß eine Isolierkeramik (2) als
Aufbauplatte für die gesamte Schaltungsanordnung des Moduls, sie verfügt, wie hier
dargestellt, über mindestens eine zentralgelegene runde Öffnung (4). In den Randbereichen (6)
der Durchbohrung und der Außenkontur ist diese Keramik (2), die vorzugsweise aus
Aluminiumoxid hergestellt wurde, nicht metallisiert. Alle übrigen Flächen tragen ein- oder
zweiseitig Matallkaschierungen (8), vorzugsweise aus Kupfer, diese sind ein- oder beidseitig
nach den elektrischen Isolationserfordernissen der Schaltungsanordnung strukturiert oder
unstrukturiert.
Auf die schaltungsgerecht strukturierte Metallkaschierung (8) der Isolierkeramik (2) werden
alle für den Schaltungsaufbau erforderlichen Bauelemente, wie Leistungstransistoren (10),
Dioden (12), Thermistoren (14) und Shunts oder andere elektronische Bauteile (16)
aufgebracht. Vorzugsweise werden die vorgenannten Bauteile nach dem Stand der Technik
gelötet und sodann gebondet (18). Erfindungsgemäß sind auf der Isolierkeramik (2) nach dem
Aufbau der elektronischen Bauteile (10 bis 16) noch genügend Flächen der strukturierten
Metallkaschierung (8) vorhanden, um die Sekundärkontaktierung der äußeren Anschlüsse
vornehmen zu können.
Auf das Modulplättchen (1) wird das erfinderische Gehäuse (20) passgenau und orientiert
aufgesetzt. Das Gehäuse wurde vor der Montage mit allen Druckkontaktfedern (22) bestückt,
diese können in entsprechenden Gehäuseausbildungen eingerastet sein. Es ist sehr einfach,
speziell angepaßte Gehäuseformen für die geplanten Kontaktfelder der Isolierkeramik zu
erstellen, nachdem die Lage der Druckkontaktfedern (22) für die Schaltungsbedürfnisse
entsprechend festgelegt ist. Das ist abhängig von den realisierten
Sekundärverbindungselementen, beispielhaft der Lage der Leiterplatten in Relation zu dem
Gehäuse (z. B. senkrecht oder parallel zur Oberfläche der Isolierkeramik).
Das Gehäuse (20) besteht aus einem druck- und thermostabilen elektrischen Isolierstoff und
sitzt nach der Montage passgenau auf dem nicht metallisierten Rand der Isolierkeramik (2) auf.
Dabei ist der Gehäuserand (26) so konstruiert, daß er die Isolierkeramik umfängt, jedoch auch
bei voller Druckbelastung nicht über die Kanten der unteren Isolierkeramikfläche hinausragt.
Dadurch wird gewährleistet, daß bei der Anwendung des, mit dem vorgeschriebenen
Drehmomentes montierten, Moduls bei elektrischem Vollast- Betrieb in jedem Falle das als
Grundplatte fungierende Modulplättchen (1) einen direkten und flächigen Wärmekontakt,
gegebenenfalls mittels einer Wärmeleitpaste nach dem Stand der Technik, zu dem Kühlkörper
hat. Zentriert besitzt das Gehäuse eine Ausbildung in Hülsenform (28), die nach dem
Aufsetzen, genau wie der Gehäuserand auf dem Keramikrand, passend auf dem nicht
metallisierten Rand (6) der Durchführung (4) der Isolierkeramik (2) mit seinen Noppen aufsitzt
wodurch die Durchführung (4) in gleicher Weise umfangen wird. Für die spätere Montage des
Moduls ist ein Druckstück (30) bei sekundärem parallelem Aufbau von Leiterplatte und
Kühlkörper erforderlich. Das Druckstück ist mit einer Justieröffnung (32) versehen, um eine
unverwechselbare genaue Montage zu der Lage des Gehäuses (20) mit seiner Justiernoppe
(25) zu erreichen. Passgenau zu der mindestens einen Öffnung in dem Modulplättchen (1) und
der mindestens einen Hülse (28) des Gehäuses (20) besitzt das Druckstück (30) mindestens
eine Durchführungsöffnung (34) für das Befestigungselement (40). Die Durchführungsöffnung
(34) ist so konstruiert, daß die erforderlichen Druckkräfte nach dem Verspannen des Moduls
sicher aufgefangen werden. Das Druckstück (30) selbst ist vorzugsweise aus einem stabilen,
mit Glasfasern verstärktem isolierenden Kunststoff geformt und geometrisch so gestaltet, daß
es zumindest die flächige Ausdehnung der Federelemente (22) überdeckt.
Für den Einsatz wird das in Fig. 1 beschriebene Modul durch Vergießen eines Teiles des durch
das Modulplättchen (1) und das Gehäuse (20) nach Zusammenfügen gebildeten Hohlraumes
mittels eines Weichvergusses aus Silikonkautschuk vorbereitet. Zum Vergießen wird das
Gehäuse (20) und das Modulplättchen (1) nach dem Zusammenfügen auf eine den
Silikonkautschuk trennende und dichtende Unterlage positioniert, unter Druck gesetzt, mit den
gemischten nicht ausgehärteten Komponenten des Zweikomponenten- Silikonkautschuks
befühlt und unter Beibehalten des angelegten Druckes ausgehärtet, wodurch der
Silikonkautschuk seine technologisch eingestellte Viskosität erreicht und dadurch alle
Innenaufbauten hermetisiert und elektrisch voneinander und untereinander isoliert. Im
druckfreien Zustand werden die Module in diesem Fertigungsgrad zum Einsatzort verbracht.
Fig. 2 skizziert eine zweite Variante eines erfinderischen Moduls. Für eine sehr große
Leistungsdichte sind alle Leistungshalbleiterbauelemente (IO) auf dem Modulplättchen (1)
positioniert und durch Bonden (18) schaltungsgerecht untereinander verbunden. Die
Isolierkeramik verfügt über zwei Durchbohrungen (4), im übrigen ist der
Modulplättchenaufbau analog zu dem unter Fig. 1 beschriebenen. In das Gehäuse (20) sind
Druckkontaktfedern (22 in Fig. 1) für die Kontaktierung der Hilfsanschlüsse, wie Gate-,
Stromsensor- oder Thermistorkontakte, und eine davon differente Druckkontaktfeder (24) für
die Kontaktierung der drei Wechselstromeingänge und der Gleichstromausgänge des
dargestellten Umrichters.
Zwei Noppen (25) sind in den Ecken des Gehäuses zur Justage der darauf zu positionierenden
Leiterplatte, die hier nicht dargestellt ist, und (oder alternativ) zum orientierten Aufsetzen des
Druckstückes (30) ausgebildet. Nach dem analog zu Fig. 1 durchgeführten Zusammenfügen
und Vergießen mit Silikonkautschuk erfolgt einsatzspezifisch der weitere Aufbau. Auf das
Gehäuse (20) wird die nach dem Stand der Technik vorgefertigte und bestückte starre
Leiterplatte orientiert aufgelegt. In den meisten Autbauvarianten ist die Leiterplatte aus
mehreren Lagen zusammengefügt und teilweise beidseitig mit den für die Schaltung
erforderlichen elektonischen Bauteilen versehen. Dabei ist der Teil der unteren Lage der
Leiterplatte, der die Fläche des Gehäuses (20) aufliegend überdeckt, ohne
Bauelementebestückung.
Die mittleren Lagen sind insbesondere für die Gleichstrom-Zwischenkreise in flächiger
Ausführung reserviert. Die obere Bestückungslage der Leiterplatte kann insbesondere einseitig
kontaktierbare Bauteile in dem Bereich der Deckelfläche enthalten. Dazu sind dann in das
Werkzeug zur Herstellung des Druckstückes entsprechend positionierte Erhebungen
auszuarbeiten.
Durch Befestigung an einem Kühlkörper, der nicht dargestellt wurde, wird das Modul mit der
Leiterplatte elektrisch schaltungsgerecht druckkontaktiert. Die Druckfedern verbinden
elektrisch zuverlässig alle entsprechenden Kontaktaktstellen des Modulplättchens (1) mit den
Kontaktstellen der Leiterplatte. Die Dauerelastizität der Druckfedern (22 in Fig. 1) und
Ringfedern (24) sorgen für eine ausgezeichnete Lebensdauer der Schaltungsanordnung und
eine sehr gute Wechsellastbeständigkeit.
Fig. 3 bildet das Gehäuse (20) eines variierten erfinderischen Moduls aus der Unteransicht ab.
Hier ist eine der Justagenoppen (25) teils verdeckt zu sehen. Analog der Fig. 1 werden hier nur
Druckkontaktfedern (22) verwendet. Hier ist das auf den Keramikkontaktflächen (8 in Fig. 1)
aufsitzende Ende der Feder (22) sichtbar. Dargestellt ist weiterhin im Detail der untere Rand
mit seinen plastischen Erhebungen (21) zum Höhenausgleich und zur justierten Auflage auf den
Außenrändern (6 in Fig. 1) der Keramik und der hier dargestellten einen Durchführung (28).
Die Gehäuseerhebungen (21) sind weiterhin dazu erforderlich, um dem Silikonkautschuk, der
über separat dafür vorgesehene Gehäusedurchführungen (27) eingefüllt wird, in flüssiger Phase
ein gleichmäßiges Verlaufen in allen Keramikregionen zu ermöglichen, wodurch gleichzeitig
eine sichere elektrische Isolation realisiert werden kann. Die Hülse (28) für die Verschraubung
des Gehäuses (20 in Fig. 1, 2) ist in ihrer Länge so dimensioniert, daß sie in die Durchbohrung
(4 in Fig. 1) der Isolierkeramik (2 in Fig. 1) hinein-, jedoch nicht über die Kühlauflagefläche
hinausragt. Sie besitzt für die Isolationsfestigkeit des Moduls eine hervorhebenswerte Rolle.
Fig. 4 skizziert den Querschnitt eines erfinderisches Druckstückes (30). Dargestellt ist die
Justieröffnung (32) zur orientierten Montage auf der Leiterplatte und der Oberfläche des
Gehäuses (20). Zu Isolationszwecken ist die Durchführungsöffnung (34) für die
Befestigungselement (40) in der Ausbildung so gestaltet, daß eine Verlängerungshülse (38)
vorhanden ist. Deren Länge und Durchmesser ist passgenau auf das Gehäuse (20) abgestimmt.
Fig. 5 zeigt den Querschnitt eines Gehäuses (20). Dargestellt ist eine Gehäusedurchführung
(23) in der Form einer Hülse für die Aufnahme der Druckkontaktfeder (22 in Fig. 1, 3) und
eine Hülse in die die Verlängerung (38 der Fig. 4) mit ihrer Öffnung (34) für die Durchführung
des Befestigungselementes (40) zur späteren Befestigung geführt wird. Die Hülse (23) ist am
unteren Ende verjüngt, um eine passgenaue Montage der Druckkontaktfeder (22 in Fig. 1, 3)
ausführen zu können. Die Erhebungen (21) im Gehäuseunterrand (26) und deren geometrische
Ausdehnung sowie eine Justiernoppe (25) sind skizziert. Die Gehäuseoberfläche (29) muß eben
und statisch stabil zur Aufnahme der Druckkräfte der Leiterplatte nach der Druckbeauflagung
durch die in Fig. 1 dargestellten Befestigungselemente (40) über das Druckstück (30) gestaltet
sein.
Fig. 6 erläutert den Querschnitt eines erfinderisches Moduls. Das Modulplättchen (1)
bestehend aus der Isolierkeramik (2) mit den bestückten Bauelementen (10, 12, 14) befindet
sich in gebondetem (18) Zustand. Passgenau überlappt das Gehäuse mit seinen Rändern (26)
die Ränder des Modulplättchens und sitzt mit seinen Erhebungen im Gehäuserand (21) auf dem
nicht metallisierten Rand (6) der Isolierkeramik (2) auf. Die Druckkontaktfedern (22) und
Ringfedern (24) liegen druckfrei auf den entsprechenden Kontaktstellen der Metallkaschierung
(8) der Isolierkeramik (2). In dem Hohlraum des Gehäuses können weitere elektrisch nahe an
den Modulplättchen zu positionierende Bauelemente oder Spulen (19) befestigt werden, die
ihrerseits untereinander und mit anderen Kontakten, über beispielhaft flexible Leiterplatten
(17), elektrisch verbunden sind. Thermisch stabile elektrische Bauelemente können so direkt in
das Modul eingebaut werden, um z. B. parasitäre Effekte zu minimieren.
Die erfinderischen Module arbeiten nach dem Druckkontaktprinzip, die Kühlkörper sind nicht
Bestandteil der erfinderischen Lösung. Sie können später beim Einbau des Moduls zum
Komplettieren hinzugefügt werden. Aus der dargestellten Aufbauweise ergeben sich einige
Vorteile gegenüber dem Stand der Technik:
- 1. Alle kostenmäßig belastenden Kontakte sind lösbar, Auswechselungen einzelner Bauteile können zerstörungsfrei für alle übrigen vorgenommen werden.
- 2. Die Federelemente übernehmen neben der direkten elektrischen Kontaktierung außerdem zusammen mit den Gehäuseausbildungen die Funktion eines Druckelementes zum Andrücken des Modulplättchens auf die Kühlfläche.
- 3. Die elektrische Isolation der Bauteile untereinander und die Hermetisierung gegenüber der Umgebung ist durch einen technologisch einfach zu beherrschenden Prozeß realisierbar.
- 4. Die Positionierung aller Bauteile ist ohne störende Hilfsformen in einfacher Weise zuverlässig und präzise möglich.
- 5. Durch die Erhebungen (21) in den Gehäuserändern sind gleichmäßige Druckverhältnisse zwischen Bauteil und Kühlkörper realisierbar und die Gehäusetoleranzen werden abgefangen.
- 6. Für senkrecht zur Modulaufbauebene erforderliche Sekundärkontaktierung über eine gesteckte Leiterplatte sind über entsprechend geformte Druckkontaktfedern einfache Lösungsvarianten für solcherart hergestellter Module ohne Druckstück (30) realisierbar.
- 7. Eine Gehäusekonstruktion mit Rasterausbildung der Hülsen (23) für die Druckkontakte ermöglicht individuelle Bestückungsvarianten bei einheitlichem Gehäuse.
- 8. In das Gehäuse sind weitere Elektrische Bauteile und Funktionsgruppen einbaufähig und über Leiterplatten untereinander und zu den übrigen Anschlüssen kontaktierbar.
- 9. Durch den Einsatz eines Federmaterials mit geringem Kriechverhalten und einer guten Wärmebeständigkeit, wie z. B. Kupfer- Beryllium- Verbindungen, Kupfer- Zinn- Legierungen oder anderer kaltformbarer elektrisch gut leitender Federmaterialien, sind hochwertige dauerelastische Verbindungen herstellbar.
- 10. In die Druckstücke sind Ausnehmungen einarbeitbar, um weitere Bauelemente platzorientiert und kostengünstig kontaktierbar positionieren zu können.
- 11. Mit lediglich einem Befestigungselement, insbesondere bei kleinen Modulgrößen wird die funktionelle Sicherheit des Moduls erreicht und es werden alle elektrischen und Wärmekontakt- Verbindungen hergestellt.
- 12. Der Wärmeübergang vom Modul zum Kühlkörper ist sehr günstig, da keine zusätzlichen Wärmeübergangsstellen vorhanden sind.
Claims (5)
1. Leistungsmodul mit Halbleiterbauelementen mit mindestens einem Modulplättchen (1), auf
dem mindestens ein chipförmiges Leistungshalbleiterbauelement (10) und Kontaktflächen (8)
vorhanden sind, wobei jedes Bauelement mit zugehörigen Kontaktflächen mittels
Verbindungselementen elektrisch leitend verbunden ist und mit einem Gehäuse (20), das für
Druckkontakte ausgebildet ist, wobei das Modulplättchen (1) an seinen aufbauseitigen
Kontaktflächen (8) über Druckfedern (22, 24), die in dem Gehäuse (20) schaltungsgerecht
positioniert sind, mit den Kontaktflächen von Leiterplatten durch mindestens ein
Befestigungselement (40) beim Befestigen auf Kühlflächen elektrisch verbunden und
mechanisch unter Druck gesetzt wird, während das Gehäuse (20) im Verbund mit einem
Druckstück (30) durch dessen Formgebungen für einen parallelen Aufbau und eine gute
Druckverteilung an allen Kontaktstellen sorgen,
dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Modulplättchen (1) mindestens eine zentral gelegene Durchbohrung (4) vorhanden ist,
durch die das mindestens eine Befestigungselement (40) zur Druckkontaktierung geführt wird
und daß das Gehäuse (20) mindestens eine Hülse (28) zur hochspannungsfest isolierten
Durchführung des mindestens einen Befestigungselements (40) aufweist, wobei einerseits
durch die Hülsen (28) des Gehäuses (20) und durch das Druckstück (30) in Zusammenwirken
mit einem ausgehärteten Silikonverguß die elektrische Isolation und Hermetisierung erreicht
wird und wobei andererseits mittels Noppen (25) eine verdrehungssichere Justage des Moduls
mit der Leiterplatte bei der durch Verschrauben bewirkten Druckkontaktierung erzielt wird.
2. Leistungsmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Modulplättchen (1) auf seiner Bestückungsseite Kontaktflächen (8) aus einem
strukturierten leitenden Material aufweist, wobei die Struktur für das Befestigen von
Leistungshalbleitern wie Transistoren (10) und Dioden (12, 14), Widerständen und Sensoren
(16) sowie deren schaltungsgerechte Verbindungen (18) untereinander und für die
Positionierung der Kontaktfedern (22, 24) geeignet ist.
3. Leistungsmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (20) aus einem thermoplastischen Stoff mit guter Temperaturbeständigkeit
gebildet wurde, das über eine Vielzahl von Durchführungen (23, 27, 28) für das Befüllen mit
einer Vergußmasse, für die Aufnahme von Druckkontaktfedern (22, 24) und mindestens ein
Befestigungselement (40) verfügt, und eine druckbelastbare Oberfläche (29) besitzt.
4. Leistungsmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Druckstück (30) aus einer mechanisch stabilen und elektrisch isolierenden Masse gebildet
wurde, die passgenau zur Oberfläche (29) des Gehäuses (20) gestaltet ist und Ausbildungen in
der Form von Hülsen (38) zur elektrisch hochspannungsfest isolierten Durchführungen für
Befestigungselemente (40) aufweist.
5. Leistungsmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
alle Bauteile des Moduls wie Modulplättchen (1), Gehäuse (20), Druckkontaktfedern (22, 24)
und das Druckstück (30) zerstörungsfrei demontierbar und damit auswechselbar sind.
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DE1996130173 DE19630173C2 (de) | 1996-07-26 | 1996-07-26 | Leistungsmodul mit Halbleiterbauelementen |
Applications Claiming Priority (1)
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DE1996130173 DE19630173C2 (de) | 1996-07-26 | 1996-07-26 | Leistungsmodul mit Halbleiterbauelementen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE19630173A1 DE19630173A1 (de) | 1998-01-29 |
DE19630173C2 true DE19630173C2 (de) | 2001-02-08 |
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ID=7800907
Family Applications (1)
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DE1996130173 Expired - Lifetime DE19630173C2 (de) | 1996-07-26 | 1996-07-26 | Leistungsmodul mit Halbleiterbauelementen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19630173C2 (de) |
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