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Vorrichtung zum Speichern und Abgeben von Chemikalien in einen periodisch
entleerten Wasserbehälter o. dgl.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Speichern und Abgeben
von Chemikalien in einen periodisch entleerten Wasserbehälter o.dgl. Die Vorrichtung
wird dazu verwendet, bestimmte Mengen von Zusatzstoffen in die in dem Behälter untergebrachte
Flüssigkeit, insbesondere also das Wasser abzugeben.
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Es gibt eine große Zahl von Anwendungsfällen, bei denen es erwünscht
ist, eine bestimmte Menge eines Zusatzes in einen mit Flüssigkeit gefüllten Behälter
abzugeben.
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Ein solcher Anwendungsfall liegt bei den Spülkästen von privaten oder
öffentlichen WC-Anlagen vor. Es ist üblich, Reinigungsmittel, Desodorierungsmittel,
Rostschutzmittel und Farben in das Wasser einzugeben, um die sanitäre Installation
hygienisch einwandfrei und/ oder exakt arbeitend zu erhalten.
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Bislang wurden derartige Chemikalien üblicherweise dadurch zugefügt,
daß in den Behälter eine Flasche
gegeben wurde, in der das in Wasser
gelöste Reagenz untergebracht war. Immer dann, wenn das Wasser aus dem Behälter
abgelassen und dieser anschließend wieder gefüllt wurde, wurde eine bestimmte Quantität
der in der Flasche befindlichen Stoffe in das Wasser gegeben.
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Aus verschiedenen Gründen ist eine solche Anordnung nachteilig, insbesondere
weil aufgelöste Chemikalien, von denen viele sehr stark gefärbt sind, leicht versehentlich
verschüttet werden und Beschädigungen anrichten. Hinzu kommt, daß die Flaschen zerbrechlich
waren, sich wegen ihres Gewichtes nur schlecht transportieren ließen und verhältnismäßig
häufig ausgewechselt werden mußten.
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Weiterhin ist bekannt, unaufgelöste Additive in Flaschen unterzubringen
und von dort in das Wasser abzugeben. Obwohl in diesem Fall die Gefahr eines unerwünschten
Verstreuens des Flascheninhaltes verringert ist, bleibt als Nachteil ein verhältnismäßig
hoher Kostenanteil für das Einfüllen der Chemikalien in Flaschen, und es bleibt
die Gefahr einer Zerstörung der Flasche.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu
schaffen, mit der Chemikalien gespeichert und in einen periodisch entleerten Wasserbehälter
o'dgl. abgegeben werden kann, wobei die Vorrichtung schnell einzubauen und preiswert
in der Herstellung sein soll; sie soll vorzugsweise trockene Chemikalien abgeben.
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Diese Aufgabe löst eine Vorrichtung zum Speichern und Abgeben von
Chemikalien in einen periodisch entleerten
Wasserbehälter o. dgl.,
wie z.B. den Spülkasten einer WC-Anlage erfindungsgemäß durch einen geschlossenen
Behälter aus wasserundurchlässigem Material, der in dem Wasserbehälter o. dgl. aufgehängt
ist. Dieser Einhängebehälter hat zwei mit Abstand voneinander angeordnete Öffnungen,
die im eingehängten Zustand vertikal übereinander stehen. Im Bereich der Öffnungen
besitzt der Einhängebhälter o. dgl. wasserlösliche Mittel zum Abdichten innerer
Bereiche des Einhängebehälters solange, bis diese durch Eintauchen in das Wasser
aufgelöst werden.
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Die Erfindung sieht weiterhin Mittel zur verstellbaren Befestigung
des Einhängebehälters o.dgl. in dem Wasserbehälter vor, diese Einrichtungen weisen
vorzugsweise einen länglichen Aufhänger auf, der durch eine Öffnung des Einhängebehälters
hindurch geführt ist und mit einer Wand des Wasserbehälters o.dgl. verbunden ist.
Ein Ende dieses Aufhängers ist dabei außerhalb des Wasserbehälters angeordnet. D=s
freie Ende des Aufhängers ist vorzugsweise mit einer Duftabgabevorrichtung versehen,
und dieses Ende dient gleichzeitig als Sicherung dagegen, daß der Aufhänger zwischen
der Wand und dem Deckel des Wasserbehälters, Spülkastens o.dgl. hindurchrutscht.
Hierdurch kann der Aufhänger also ein versehentliches Hineinfallen in den Wasserbehälter
verhindern und somit ein völliges Eintauchen des Einhängebehälters in das Wasser,
der dadurch seine erfindungsgemäße Eigenschaft verlieren würde.
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In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Einhängebehälter
o.dgl. aus einem dünnen Kunststoff hergestellt und hat die Form eines Umschlage-s-,
Beutels o.dgl. Hierdurch wird nicht nur sichergestellt, daß der Einhängebehälter
preiswert in der
Herstellung ist, sondern auch, daß er unzerbrechlich
ist. Ein versehentliches Ausgießen des Behälterinhaltes ist auf diese Weise nahezu
ausgeschlossen.
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Der Einhängebehälter bleibt solange versiegelt, bis er in das Innere
des Wasserbehälters, Tanks o.dgl. eingesetzt und seine wasserlöslichen Siegel von
dem im Tank befindlichen Wasser aufgelöst sind. Die den Einhängebehälter einsetzende
Person ist also keinerlei Schwierigkeiten ausgesetzt, sie macht sich nicht einmal
die Hände schmutzig, weil sie zu keiner Zeit mit dem Inhalt des Einhängebehälters
in Berührung kommen kann. Der Einhängebehälter hat darüber hinaus die Vorteile eines
geringen Gewichtes, geringer Sperrigkeit und dadurch geringer Transportkosten im
Vergleich zu den bisher üblichen Vorrichtungen dieser Art.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand der in den Zeichnungen gezeigten
bevorzugten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Spülkasten
eines WC in perspektivischer, teilgeschnittener Darstellung mit eingesetzter Speicher-
und Abgabevorrichtung; Fig. 2 im vergrößerten Maßstab eine Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung; Fig. 3 einen Schnitt durch die Vorrichtung entlang der Linie 3-3 in
Fig. 2; Fig. 4 im vergrößerten Maßstab eine Ansicht eines vorteilhaften Aufhängers
für die Vorrichtung; Fig. 5 eine Ansicht einer abgewandelten Ausführungsform der
Vorrichtung; und
Fig. 6 einen Schnitt durch die Vorrichtung entlang
der Linie 6-6 in Fig. 5 Fig. 1 zeigt einen Teil eines üblichen WC 10 mit einem Spülkasten
12, einem Spülhebel 14 und einem Deckel 16. Um im Spülkasten gespeichertes Wasser
18 abfließen lassen zu können, ist eine bekannte Betätigungsvorrichtung im Spülkasten
untergebracht (jedoch nicht dargestellt). Im gefüllten Zustand des Spülkastens befindet
sich der Wasserspiegel 20 in einem gewissen Abstand unterhalb der Oberseite 22 des
Kastens.
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Eine gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaute Abgabevorrichtung
für Chemikalien besitzt einen Behälter 26, der teilweise in das Wasser 18 eingetaucht
ist. Innerhalb des Behälters sind Chemikalien 28 untergebracht, von denen eine bestimmte
Menge jedes Mal dann an das Wasser abgegeben wird, wenn der Spülkasten entleert
und anschließend wieder gefüllt wird.
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Am Spülkasten 12 ist ein Aufhänger 30 angeordnet, der vorzugsweise
um die Oberkante 32 einer Seitenwand 33 des Kastens herumgeführt ist und den Behälter
26 im Wasser hält.
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Gemäß den Fig. 2 und 3 bildet der Behälter 26 einen Beutel 34, der
aus zwei Folien 36, 38 gemäß Fig. 3 zusammengesetzt sein kann. Die beiden Folien
sind so miteinander verklebt bzw. verbunden, daß kein Wasser in seinen Innenraum
40 eindringen kann. In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen die
Folien aus einem thermoplastischen Kunststoff, wie z.B.
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Polyäthylen. Die Folien sind durch Schweißen unter dem Einfluß von
Wärme oder auf andere Weise miteinander verbunden und weisen dadurch einen schmalen
umlaufenden
Dichtbereich 42 auf. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, den Beutel aus
einem einzelnen Stück Material herzustellen oder zu gießen.
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Im Innenraum 40 befinden sich die Chemikalien 28,. die etwa 1/4 bis
1/3 des Raumes einnehmen.
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In mindestens einer, vorzugsweise aber beiden Folien sind zwei Öffnungen
44 und 46 vorgesehen, die den Innenraum 40 des Beutels mit der Atmosphäre verbinden.
Zum Abdichten des Innenraumes dient ein Streifen aus wasserlöslichem Material 48
oder 48a, der über die Öffnungen gelegt ist und den Innenraum verschließt.
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Das wasserlösliche Material, das aus einer Vielzahl handelsüblicher
Stoffe ausgewählt sein kann, ist vorzugsweise mit Hilfe eines wasserlöslichen Klebstoffes
auf die Außenseite 50 der Folien 36,38 aufgeklebt.
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In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der Streifen 48a
dagegen auf der Innenfläche der Folien untergebracht. Die innen angeordneten Streifen
haben den besonderen Vorteil, daß sie nicht versehentlich vor dem Einsetzen des
Beutels in den Spülkasten entfernt werden können. Es wird also vermieden, daß die
Chemikalien 28 versehentlich aus deS Beutel herausgelangen und Beschädigungen anrichten
können. Um sicherzustellen, daß die Öffnungen 44 und 46 nach dem Einsetzen des Behälters
26 in den Spülkasten geöffnet werden, sind die Streifen mit Hilfe von wasserlöslichem
Klebstoff an den Folien befestigt. Wenn der Klebstoff nicht wasserlöslich wäre,
könnte es geschehen, daß auch nach dem Auflösen der wasserlöslichen Streifen 48,
48a ein dünner Film die Öffnungen bedecken würde, wodurch die erforderliche Verbindung
zwischen der Außen- und der Innenseite des Beutels unterbrochen wäre.
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Die beiden Öffnungen 44,46 sind vorzugsweise in der Mittellinie des
Beutels vertikal übereinander mit Abstand angeordnet, wobei die vertikale Lage der
hängenden Lage des Beutels im eingesetzten Zustand im Spülkasten 12 entspricht.
in einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind eine Vielzahl von Öffnungen
44 vertikal unter mindestens einer Öffnung 46 angeordnet, wie es in Fig. 1 angedeutet
ist.
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Es hat sich gezeigt, daß in einigen Fällen im Beutel ein Luftverschluß
unter bestimmten Bedingungen entstehen kann. Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist
in der in den Fig. 5 und 6 gezeigten Ausführungsform der Erfindung ein Schlitz 45
vorgesehen, der die Öffnungen 44,46 miteinander verbindet. Hierdurch wird eine funktionellere
und preiswertere Verpackung erzielt, weil es der Schlitz gestattet, nur eine Seite
des Beutels mit Öffnungen zu versehen. Es können also insbesondere die beiden vom
Streifen 48a abgedeckten Öffnungen 44,46 in der einer le einschließlich des Streifens
48a selbst fortgelassen werden, wenn diese abgewandelte Ausführungsform gewählt
wird.
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Trotz der Darstellung in Fig. 2 besteht natürlich die Möglichkeit,
den Dichtstreifen 42 am Boden des Beutels fortzulassen, wodurch die Chemikalien
bis zur Unterseite des Beutels 34 gelangen würden. Das Vorsehen eines Dichtstreifens
42 am Boden des Beutels hat aber einige unerwartete Vorteile. Der Beutel 34 besitzt
die in Fig. 5 angedeutete "Chemikalien-Linie", bis zu der die Chemikalien 28 eingegeben
sind. Um die Chemikalien 28 gut auszunutzen, werden sie im Beutel nach unten geschüttelt,
so daß sie unter die "Chemikalien-Linie" kommen. Bei der Verwendung eines Dichtstreifens
42
am Boden des Beutels 34 wird dieselbe Chemikalienmenge im Beutel untergebracht,
wie im Falle des Fortlassens des Dichtstreifens 42. Wenn die Chemikalien 28 unter
diesen Umständen bis unter die "Chemikalien-Linie" geschüttelt werden, ist -wie
sich herausgestellt hat - die erfindungsgemäße Vorrichtung wirksamer. Die Ursache
hierfür besteht darin, daß hierdurch eine größere Kontaktfläche zwischen den Chemikalien
28 und dem Wasser gebildet wird. Zusätzlich ergibt sich hierdurch eine bessere Kontrolle
der Lebensdauer der Chemikalien 28, da die Chemikalien bei jedem Spülen wirksamer
sind.
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Eine weitere vorteilhafte Abwandlung der Erfindung besteht darin,
daß eine oder mehrere Öffnungen entsprechend der Öffnung 49 am Boden des Beutels
26' gemäß Fig. 5 vorgesehen werden. Die Öffnung 49 ist ebenfalls von einem Streifen
aus wasserlöslichem Material 51 abdeckt. Der Streifen 51 ist jedoch mit einem schwerer
löslichen Klebstoff befestigt und wird sich daher von der Wand des Beutels nach
etwa 2 - 3 Wochen im Wasser lösen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Chemikalien im Beutel
bis in den Bereich des Bodens aufgebraucht. Der Chemikalienrest wird dann nach dem
Ablösen des Streifens 51 auch noch durch die jetzt freiliegende Öffnung 49 verteilt,
wodurch die Wirksamkeit der Vorrichtung weiter erhöht wird. In gleicher Weise kann
auch der Beutel 26 variiert werden, um ein besonders wirksames Ausspülen der Chemikalien
28 am Ende der Lebensdauer zu erreichen. Zu diesem Zweck kann der Behälter 26 so
ausgebildet sein, daß er das Verpackungsvolumen
unterhalb der
Chemikalienlinie verringert.
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Dies läßt sich beispielsweise dadurch erreichen, daß die beiden Folien
36,38 nach Art eines Trichters unter einem bestimmten Winkel miteinander verbunden
werden.
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Innerhalb einem der Dichtstreifen 42 und zu den Bohrungen 44 und 46
ausgerichtet sowie zentriert, ist ein länglicher Schlitz 52 vorgesehen, der eine
zum Hindurchführen des Aufhängers 30 ausreichende Größe besitzt.
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Gemäß den Fig. 1 und 4 ist der Aufhänger 30 aus einem länglichen,
deformierbaren und vorzugsweise korrosionsfesten Band 54 hergestellt. Das Band enthält
einen oder mehrere Drähte 56, die in einem Kunststoffmaterial eingebettet sind.
Das Kunststoffmaterial besteht aus zwei Kunststoffstreifen 58,60, die miteinander
verbunden sind. Die Länge des Bandes 54 ist so gewählt, daß es durch die Öffnung
52 hindurchgeführt werden kann, einen Teil des Beutels 34 berührt und nach oben
über die Oberkante 32 der Seitenwand 33 des Spülkastens hinweggeführt werden kann.
Mit Hilfe dieses Aufhängers ist es möglich, die Lage des Beutels 34 innerhalb des
Spülkastens durch Verschieben des Schlitzes 52 auf dem Band zu variieren. Der Aufhänger
bildet folglich eine einfache Einrichtung zum Befestigen des Beutels im Spülkasten
unabhängig von dessen Größe sowie unabhängig von dem Abstand des Wasserspiegels
20 von der Oberseite des Kastens.
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Insbesondere im Falle der Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in häuslichen Toiletten kann
das freie Ende 62 des Bandes 54 mit
einer Duftabgabe-Einrichtung 64 versehen sein. Diese Einrichtung kann jede beliebige
Form haben und insbesondere auch künstlerisch ausgestaltet sein. Wesentlich ist,
daß die Einrichtung eine ausreichende Menge eines starken Duftstoffes enthält, die
mindestens solange ausreicht, wie Chemikalien 28 im Behälter 26 vorhanden sind.
In besonders angenehmer Weise ist der Duftstoff in einem üblichen Gel enthalten,
das eine wohlriechende Flüssigkeit aufweist. Diese Flüssigkeit verdunstet sobald
sie der Luft ausgesetzt wird. Stoffe dieser Art sind im Handel und ohne Schwierigkeiten
zu erhalten. Das Gel wird in der Duftabgabe-Einrichtung aufbewahrt und ist zunächst
mit einer nicht gezeigten luftdichten Abdichtung aus Kunststoff o.dgl. umgeben.
Zur Inbetriebnahme wird die Kunststoff abdeckung fortgenommen oder durchlöchert,
wodurch das Gel der umgebenden Atmosphäre ausgesetzt wird. Die Duftabgabe-Einrichtung
64 ist im übrigen so ausgebildet, daß sie einen Halter für den Aufhänger 30 bildet
und dessen versehentliches Hineinfallen in den Spülkasten 12 verhindert. Eine entsprechende
Sicherung ist wichtig, um zu verhindern, daß der Beutel 34 völlig im Wasser untertaucht
und als Abgabevorrichtung unbrauchbar wird.
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Zum Einbau der Abgabevorrichtung wird als erstes das Band 54 durch
den Schlitz 52 des Beutels 34 hindurchgeführt und dann um 1800 umgebogen. Hierdurch
wird ein U-förmiger Haken gebildet, der den Beutel trägt.
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Anschließend wird der Deckel 16 vom Spülkasten 12 abgenommen. Der
Beutel kann dann in den Kasten soweit eingesetzt werden, daß der Wasserspiegel 20
des Kastens (und zwar der obere Wasserspiegel) gemäß Fig.
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1 oberhalb der Öffnungen 44 und 46 steht.
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Darauf wird das andere Ende des Bandes 54 über die Oberkante 32 einer
der Seitenwände 33 des Spülkastens herumgebogen,und zwar wiederum um etwa 180° zur
Bildung einer U-förmigen Schlaufe, die derjenigen am anderen Bandende entspricht.
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Der Beutel befindet sich nunmehr in der korrekten Lage innerhalb des
Spülkastens. Die Unterschiedlichkeit der Abstände zwischen dem Wasserspiegel 20
und der Oberkante 32 des Spülkastens, die je nach Fabrikat bei den verschiedenen
Kästen auftreten, sind automatisch durch die Verwendung des deformierbaren Bandes
54 ausgeglichen worden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich daher in jeden beliebigen
Spülkasten einsetzen. Durch einfaches Ausrichten der Öffnungen 44,46 ergibt sich
die benötigte Bandlänge sobald das andere Ende des Bandes über die Oberkante einer
Behälterseitenwand geführt ist.
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Das Einsetzen des Beutels in das Wasser führt dazu, daß sich die wasserlöslichen
Str' zu . 48 bzw.
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48a auflösen und den Innenraum 40 des Beutels dem Wasser 18 bzw. der
Atmosphäre zugänglich machen.
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Zum Erleichtern der Auflösung der Streifen des Beuteils ist es zweckmäßig,
den ganzen Beutel unmittelbar vor seiner letztlichen Festlegung am Behälter kurz
völlig einzutauchen. Auf diese Weise werden auch die im Bereich der zweiten Öffnung
46 befindlichen Streifen 48,48a mit Sicherheit völlig in das Wasser eingetaucht
und abgelöst.
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Nach der Freigabe der Öffnung 44 gelangt Wasser in den Innenraum 40
bis zur Höhe des Wasserspiegels 20.
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Dieses Wasser löst einen Teil der Chemikalien 28 auf. Im Innenraum
40 befindet sich nunmehr eine Lösung, die diesen aufgelösten Teil enthält. Wenn
nun gespült und dadurch das Wasser aus dem Spülkasten abgelassen wird, senkt sich
der Wasserspiegel, so daß das im Innenraum 40 befindliche Wasser bis zur Höhe der
Öffnung bzw. Öffnungen 44 aus dem Beutel ausfließt. Diese ausfließende Wasser mit
den Chemikalien vermischt sich mit dem abströmenden Wasser 18 des Spülkastens und
sorgt für die gewünschte Reinigung und Desodorierung. Das Abströmen des Wassers
durch die erste Öffnung wird dadurch unterstützt, daß die zweite Öffnung 46 als
Entlüftungsöffnung dient. Sobald der Spülkasten wieder volläuft, gelangt auch frisches
Wasser in den Innenraum 40 hinein und löst dort einen weiteren Teil der Chemikalien
28 auf. Ein erneutes Spülen des Kastens führt also dazu, daß eine weitere Quantität
in das Spülwasser abgegeben wird.
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Zur Vergrößerung der Ausströmgeschwindigkeit sind in einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung beide Folien 36,38 des Beutels 34 (vergl. Fig.
3) mit Öffnungen 44,46 versehen.
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Während die Vorrichtung dazu dient, Chemikalien in das Wasser des
Spülkastens abzugeben, gibt die Duftabgabe-Vorrichtung 64, die am freien Ende des
über die Oberkante 32 des Spülkastens gelegten Bandes befestigt ist, kontinuierlich
einen angenehmen Geruch ab. Gleichzeitig dient die Einrichtung dazu, den Behälter
26
bzw. Beutel 34 in der korrekten Stellung zu halten.
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Es soll noch darauf hingewiesen werden, daß die Erläuterung der Erfindung
anhand eines Spülkastens nicht bedeutet, daß sie nicht auch an anderen periodisch
entleerten FlUssigkeitsbehältern verwendet werden könnte. Die Übertragung auf solche
anderen Anwendungsgebiete wird daher von der Erfindung umfaßt.