DE1653198C3 - Verfahren zur Herstellung von Formteilen durch Pressen eines aus zerkleinerten organischen Faserstoffen und einem wärmehärtenden Bindemittel bestehenden nicht steigfähigen Gemischs und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Formteilen durch Pressen eines aus zerkleinerten organischen Faserstoffen und einem wärmehärtenden Bindemittel bestehenden nicht steigfähigen Gemischs und Vorrichtung zur Durchführung dieses VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von einseitig offenen Hohlkörpern in Form
von Polyedern mit mehreckiger, beispielweise viereckiger Grundfläche, deren äußere Seitenflächen nach oben
leicht nach außen geneigt oder senkrecht mit einem am oberen Rand verlaufenden flanschartigen Ansatz
ausgebildet sind und die mit ihrer Oberseite nach unten aus einem nicht steigfähigen Gemisch von organischen
Faserstoffen und einem wärmehärtenden Bindemittel verpreßt werden.
Hohlkörper dieser Art werden im allgemeinen derart hergestellt, daß die zu verpressende Masse um einen
entsprechend geformten Kern geschichtet und alsdann durch einen von oben sowie durch eine entsprechende
Anzahl von seitlich einzufahrenden Preßstempeln unter gleichzeitiger Hitzeeinwirkung verpreßt wird. Zum
Herausnehmen des Körpers werden alsdann die Stempel so weit ausgefahren, daß der Körper vom Kern
abgenommen werden kann. Handelt es sich nun um Körper, bei denen entweder die Wandungen leicht nach
außen geneigt sind, oder bei denen diese Wandungen zwar senkrecht verlaufen, aber in ihrem oberen Rand
einen flanschartigen nach außen weisenden Ansatz tragen, so ergibt sich hierbei die Schwierigkeit, daß der
obere über die Kante des Bodens herausragende Rand
des Körpers mit seinen Ecken unterhalb der feststehenden seitlichen Führung der Preßstempel Hegt und daher
nicht herausgenommen werden kann, selbst wenn die seitlichen Stempel genügend weit ausgefahren werden.
Man ist aus diesem Grund bisher so vorgegangen, daß man die von oben nach unten verlaufende Kante dieser
feststehenden zur Führung der Preßstempel dienenden Teile so weit abgeschrägt hat, daß die überstehenden
Ecken des gepreßten Hohlkörpers ohne Schwierigkeiten an diesen Flächen vorbeigeführt und der fertige
Hohlkörper auf diese Weise leicht aus der Form entnommen werden konnte.
Anhand der Fig. I soll das bisher übliche Verfahren kurz erläutert werden. F i g. I zeigt einen längs der
strichpunktierten Linie I-I in Fig. Ill geführten Horizontalschnitt durch die Preßform an einer von oben
nach unten laufenden Eckkante des Hohlkörpers, und zwar bei eingefahrenen seitlichen Preßstempeln 4, 5.
Die gestrichelten Linien 4', 5' entsprechen der Lage der
Preßflächen der Stempel in ausgefahrenem Zustand. Mit 1 ist die Wandung des gepreßten Hohlkörpers und mit 2
der feste Kern, um den der Hohlkörper gepreßt wird, bezeichnet. Die beiden seitlichen Preßstempel 4, 5
gleiten beim Aus- und Einfahren in Richtung der Pfeile a. b lüngs des feststehenden Führungsteiles 3 der
Preßform. Die punktierte Linie Γ entspricht der in der
Preßform unten liegenden oberen Kante des Hohlkörpers, der im gewählten Beispiel als mit leicht nach außen
geneigten Wandungen versehen angenommen ist. Um beim Herausnehmen des Hohlkörpers 1 die Ecke 1" der
Oberkante anstandslos aus der Form entferner» zu können, ist die entsprechende Kante des feststehenden
Führungsteiles 3 unter einem Winkel von 45° abgeschrägt, so daß die Fläche 3' entsteht. Hierdurch
entsteht ein zusätzlicher Raum 6. Wenn bei ausgefahrenen seitlichen Preßslempdn 4, 5 das zu verpressende
Gemisch in den Raum zwischen Kern und Preßslernpel eingebracht wird, wird also in diesem Raum 6
überschüssiges Material hinzugegeben, das beim Preßvorgang in diesem Raum bleibt, ohne miterfaßt zu
werden. In diesem überschüssigen Material wird durch die Erhitzung das Bindemittel ausgehärtet, und es bildet
sich im Raum 6 ein lockerer krümeliger Rückstand, der nach dem öffnen der Form beim Herausnehmen des
Preßlings in die Form fällt und aus dieser nach jedem Preßvorgang entfernt werden muß. Dies bedingt einen
wesentlichen Aufwand an Arbeit und Zeit und birgt trotzdem die Gefahr mit sich, daß infolge ungenügender
Reinigung der Form fehlerhafte Preßstücke entstehen.
Für die Kanten zwischen der Bodenplatte und den Seitenwandungen eines solchen Hohlkörpers stellt sich
ein ähnliches Problem. Wird beim Einbringen des zu pressenden Gemischs der für die Seitenwand und die
Bodenplatte verfügbare Raum bei geöffneter Form gefüllt, so ist gleichfalls längs den Kanten zwischen
Boden und Seitenwänden überflüssiges Material vorhanden, insbesondere dann, wenn der Übergang zu den
Seitenwänden als scharfe Kante ausgebildet und nicht mit verhältnismäßig großem Radius ausgerundet ist.
Die Verhältnisse, wie sie sich bei den derzeit üblichen Verfahren für diesen Fall ergeben, sollen im folgenden
anhand der Fig. III kurz erläutert werden. Hierin ist mit
1 der Preßling und mit 2 der Kern bezeichnet. Der seitliche Preßstempel 4 kann in Richtung des Doppelpfeiles
α und der Preßstempel 7 für den Boden in Richtung des Doppelpfeiles c bewegt werden. Die
Preßstempel 4 und 7 sind in ihrer Stellung bei geschlossener Form dargestellt. Die gestrichelten
Linien 4' und T entsprechen den Preßflächen der betreffenden Preßstempel in ihrer Lage bei ausgefahrenem
Zustand. Um das zu verpressende Gemisch von oben her einfüllen zu können, ist das zur Führung der
seitlichen Preßstempel (4) dienende feststehende Führungjteil
(8) so weit zurückgesetzt, wie die seitlichen Preßstempel, z. B. 4, ausgefahren werden. Zwischen dem
von oben kommenden Preßstempel 7 und dem feststehenden Führungsteil 8 ist dann ein Zwischenraum
ίο 9 vorhanden. Nach Beendigung des Preßvorganges, d. h.
in dem in der Zeichnung dargestellten geschlossenen Zustand der Form berindet sich dann in diesem
Zwischenraum 9 der überschüssige Teil 9' des verpreßten Gemisches, während gleichzeitig bei la eine
zu geringe Verdichtung und bei \b eine Überverdichtungeintritt.
In diesem restlichen Teil des Gemisches kondensiert durch die Erwärmung der Form das
Bindemittel, so daß das Gemisch eine lockere krümelige Struktur zeigt. Beim öffnen der Form fällt nun dieser
ao krümelige Rest nach unten in die Form und muß in gleicher Weise, wie dies bereits für die Seitenkanten
beschrieben wurde, besonders aus der Form entfernt werden, wodurch ein zusätzlicher Arbeits- und Zeitaufwand
entsteht und die Gefahr der Erzeugung fehlerhafter Stücke gegeben ist. Dieses Problem stellt sich nicht
nur bei geneigten Seitenwänden oder bei Seitenwänden mit flanschartigem Ansatz, sondern tritt ganz allgemein
beim Pressen von Hohlkörpern auf, auch wenn die Seitenwände senkrecht angeordnet sind und glatt
verlaufen, weil mit Rücksicht auf den Beschickungsvorgang die Führungsteile der Seitenstempel stets einen
gewissen Abstand von dem senkrecht von oben einzufahrenden Stempel zeigen müssen. Lediglich bei
besonders stark ausgerundetem Übergang vom Boden zu den Seitenwänden kann dieser Überschuß gegebenenfalls
mitverpreßt werden. Bei scharfkantigen Hohlkörpern ist dies jedoch nicht möglich.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, das Verfahren der eingangs beschriebenen Art so weiterzuentwickeln,
daß die Entfernung des beim Beschicken der Preßform eingefüllten überschüssigen Materials nach
Beendigung des Preßvorgangs vereinfacht wird und eine Reinigung der Form nach dem Herausnehmen
eines jeden fertiggepreßten Hohlkörpers praktisch vermieden werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das an den Kanten zwischen zwei äußeren
Begrenzungsflächen des Hohlkörpers beim Beschicken der Form mit dem Gemisch anfallende überschüssige
Material zu einem längs der Kanten verlaufenden stabartigen Körper verpreßt wird.
Auf diese Weise ist es möglich, den ganzen Hohlkörper zusammen mit dem als stabartiger fester
Körper mit ihm zusammenhängenden überschüssigen Material in einem Arbeitsgang der Form zu entnehmen,
ohne daß irgendwelche Rückstände in der Form zurückbleiben. Ist der Hohlkörper der Form entnommen,
so kann der das überschüssige Material umfassende stabartige Körper leicht entfernt werden.
ho Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen,
wenn das überschüssige Material zu einem stabartigen Körper verpreßt wird, der mit den Kanten des
Hohlkörpers durch einen sehr schwachen Verbindungssteg verbunden ist, der etwa die gleiche Festigkeit wie
ds der Hohlkörper aufweist, und wenn der stabartige
Körper nach der Entnahme des Hohlkörpers aus der Form längs dieses Verbindungssteges abgebrochen
wird. Um eine homogene und gleichmäßige Verpres-
sung der gesamten Preßmasse zu erreichen ist es weiterhin von Vorteil, sämtliche Flächen (Bodenflächen
und Seitenflächen) des Hohlkörpers gleichzeitig zu verdichten.
Vorrichtungen zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung und deren vorteilhaften Weiterbildungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen 4 bis 7.
Im folgenden soll das Verfahren gemäß der Erfindung und die zu dessen Durchführung geeigneten Vorrichtungen
anhand von Beispielen erläutert werden. Fig. Il zeigt einen Horizontalschnitt durch die Form in
geschlossenem Zustand, und zwar längs der strichpunktierten Linie H-Il in Fig. IV. Gezeigt ist auch hier eine
der von oben nach unten laufenden Eckkanten des Hohlkörpers. Mit i ist der verpreßte Hohlkörper und ■·$
mit 2 der Kern bezeichnet. Die beiden in Richtung der Pfeile a, ft hin- und herbewegbaren seitlichen Preßstempel
14,15 sind eingefahren.
Die Form ist also in geschlossenem Zustand. Die gestrichelten Linien 14', 15' entsprechen jeweils der
Lage der Preßfläche des zugehörigen seitlichen Preßstempels in ausgefahrenem Zustand. Die punktierte
Linie Γ zeigt den Verlauf der in Fig. Il durch die eingefahrenen seitlichen Preßstempel 14,15 verdeckten
Oberkante des Hohlkörpers 1.
Um das Verfahren gemäß der Erfindung durchführen zu können, sind die seitlichen Preßstempel 14,15 breiter
ausgebildet, als die Breite der von ihnen zu pressenden Wandung des Hohlkörpers 1 entspricht. Dementsprechend
sind die Führungsflächen des feststehenden Führungsteiles 13 gegenüber den Flächen der Wandung
um einen gewissen Betrag * nach außen versetzt. Die Kante des feststehenden Führungsteiles 13 ist unter 45°
abgeschrägt, so daß die Fläche 13' entsteht, die jedoch in diesem Falle wesentlich schmaler ist als die Schrägfläehe
3' des feststehenden Führungsteiles 3 bei der bisherigen Ausführung der Preßform.
Die Preßfläche der seitlichen Preßstempel 14, 15 ist ihrerseits derart abgesetzt, daß jeder Preßstempe! eine
Fläche 14a, 15a aufweist, die der zu pressenden Außenfläche der Wandung des Hohlkörpers 1 entspricht,
während an der von oben nach unten verlaufenden Begrenzungskante der Flächen 14a, 15a
eine (bezogen auf die Bewegung während des Preßvorgangs) um einen gewissen Betrag nach rückwärts
versetzte Schrägfläche 17 bzw. 18 vorgesehen ist, die dem Maß x, um das die Gieitflächen des
feststehenden Teiles 13 gegenüber der Außenfläche der Wandung des Hohlkörpers versetzt ist, entspricht.
Diese Flächen 17,18 verlaufen vorzugsweise unter 45° zur Gleitfläche des feststehenden Führungsteiles 13 und
sind so bemessen, daß sie bei geschlossener Form zusammen mit der Schrägfläche 13' des feststehenden
Führungsteiles 13 einen Raum begrenzen, der zum Verpressen des stabartigen Körpers 16 dient. Die
Abschlußkanten der Flächen 14a, 15a sind leicht gebrochen, so daß bei geschlossener Form zwischen
dem Raum und der Kante des Hohlkörpers 1 eine schmale schlitzförmige Verbindung bestehenbleibt.
Die hier gegebene Beschreibung beschränkt sich nur auf eine der von oben nach unten verlaufenden Kanten
des Hohlkörpers 1 zwischen seinen durch die seitlichen Preßstempel 14, 15 gepreßten Wandungen; es ist
selbstverständlich, daß die Preßform für sämtliche Kanten des Preßkörpers eine entsprechende Ausbil- f>s
dung zeigt
Zur Durchführung des Verfahrens werden die seitlichen Preßstempel zunächst so weit ausgefahren.
daß sich ihre Preßflächen in der Stellung 14' 15' befinden. Alsdann wird das zu verpressende Gemisch in
die offene Form geschüttet. Wird nun die Form unte gleichzeitiger Erhitzung geschlossen, d. h. die seitlichen
Preßstempel 14,15 eingefahren, so wird nicht nur die die Wandung des Hohlkörpers ergebende Preßmasse
verpreßt und gleichzeitig ausgehärtet, sondern auch die überschüssige an der Kante befindliche Masse zu einem
längs der Kante verlaufenden festen stabartigen Körper 16 verpreßt, der mit der entsprechenden Kante durch
einen dünnen Verbindungssteg 19 verbunden ist. Dieser dünne Verbindungssteg 19 entsteht dadurch, daß, wie
bereits oben gesagt, die von oben nach unten verlaufenden Begrenzungskanten der Flächen 14a, 15a
leicht gebrochen sind. Nach Beendigung des Preßvorganges werden die seitlichen Preßstempel 14,15 wiede
ausgefahren und der Hohlkörper der Form entnommen. Hierbei wird das längs der Kanten zu einem stabartigen
Körper 16 verpreßte überschüssige Material, das übe den dünnen Verbindungssteg 19 mit dem Hohlkörpe
fest zusammenhängt, aus der Form mit herausgehoben und kann anschließend durch Abbrechen entfern
werden, wobei der Bruch selbstverständlich an de schwächsten Stelle, d. h. längs des dünnen Verbindungs
Steges 19 erfolgt.
Die vorstehend anhand der F i g. II beschriebene Durchführungsmöglichkeit für den Erfindungsgedankeri
empfiehlt sich besonders für die Kanten zwischen jeweils zwei Seitenflächen des Hohlkörpers. Für die
Kanten zwischen jeweils einer Seiten- und de Bodenfläche, also den Fall, wie er für den Stand de
Technik anhand der Fig. III dargestellt ist, wird zwar in
Sinne des Erfindungsgedankens in gleicher Weise vorgegangen, wie für die Kanten zwischen zwe
Seitenflächen, doch ist mit Rücksicht auf den ander gelagerten Fall in Weiterbildung der Erfindung ein«
andere Formgebung der Preßstempel bzw. des aus den überschüssigen Material während des Preßvorgang
mitverpreßten stabartigen Körpers erforderlich. Eil Beispiel hierfür ist im folgenden anhand der Fig. IV
beschrieben.
In Fig. IV ist mit 1 der Hohlkörper und mit 2 de Kern der Form bezeichnet. Der in Fig. IV dargestellte
von der Seite kommende Preßstempel 14 zum Presser einer Seitenwand sowie der von oben kommende
Preßstempel 21 zum Pressen des Bodens sind für dei geschlossenen Zustand der Preßform dargestellt. Di«
gestrichelten Linien 14' bzw. 21' entsprechen de Stellung der Preßflächen der betreffenden Preustempe
in ausgefahrenem Zustand. Der seitliche Preßstempel 1 ist nun so ausgebildet, daß seine obere Gleitfläche
gegenüber der Bodenfläche versetzt ist und um einer gewissen Betrag ζ höher liegt als diese. Der zum Presser
der Seitenfläche des Hohlkörpers 1 dienende Teil diese Preßfläche ist mit 14a bezeichnet und entspricht ii
seinen Abmessungen genau den gewünschten Abmes sungen der Seitenfläche des Hohlkörpers. In Höhe de
Bodenfläche des Hohlkörpers ist die Preßfläche de seitlichen Preßstempels 14, bezogen auf dessen Bewe
gungsrichtung während des Preßvorgangs, nach hintei
abgesetzt, so daß zwischen der Seitenfläche 28 des voi
oben kommenden Preßstempels 21 und der versetztet Fläche 27 des seitlichen Preßstempels 14 ein gewisse
Abstand y verbleibt, wenn beide Preßstempel sich ihrer Endstellung befinden. Vorteilhafterweise win
dabei der seitliche Preßstempel 14 so ausgebildet, da
der abgesetzte, über die Bodenfläche des fertige Preßkörpers herausragende Teil etwa in der Höh
abschließt, die der Höhe des für die Herstellung der Bodenfläche aufgeschütteten Gemisches entspricht.
Zum Aufschütten des Materials wird selbstverständlich der von oben kommende Preßslempel 21 weiter nach
oben ausgefahren, als seiner Ausgangsstellung 2Γ für den PreOvorgang entspricht. Beim Einfüllen des
Preßgutes wird also der unter dem über die obere Kante A des seitlichen Preßstempels 14 herausragende Teil der
feststehenden Führung 22 befindliche Raum 26' gleichfalls mit dem zu verpressenden Gemisch gefüllt.
Während des Preßvorgangs bewegt sich nun der von oben kommende Preßstempel 21 von oben nach unten
bis in seine in der Zeichnung gezeigte Endstellung, während sich der seitliche Preßstempel 14 von der Seite
her gleichfalls bis zu seiner in der Zeichnung gezeigten Endstellung bewegt. Hierdurch wird der Preßkörper 1
zu seiner gewünschten Form verpreßt und durch gleichzeitige Erhitzung ausgehärtet. Zugleich wird das
in diesem Raum 26' befindliche überflüssige Material durch die nach hinten versetzte Fläche 27 des seitlichen
Preßstempels 14 gegen die Seitenfläche 28 des von oben kommenden Preßstempels 21 gepreßt und gleichfalls
ausgehärtet. Der so entstandene längs der Kante verlaufende stabartige Körper 26 hängt mit einem
dünnen Verbindungssteg 29 mit der Kante des Hohlkörpers 1 zusammen. Zur Erzielung dieses dünnen
Verbindungssieges ist beispielsweise die Kante 21a des von oben kommenden Preßstempels 21 schwach
gebrochen, so daß zwischen ihr und der Kante zwischen der Fläche 14a des seitlichen Preßstempels 14 und der
versetzten Fläche 27 der Preßfläche dieses seitlichen Preßstempels ein kleiner schlitzförmiger Zwischenraum
bestehenbleibl, der zur Ausbildung des dünnen Verbindungssteges 29 dient. Selbstverständlich kann auch die
Kante der versetzten Fläche des seitlichen Preßstempels 14 leicht gebrochen sein. Nach Beendigung des
Preßvorgangs wird die Form geöffnet und der von oben kommende Preßstempel 21 vollkommen nach oben
ausgefahren. Alsdann wird der Hohlkörper 1 aus der Form herausgenommen, wobei das den stabartigen
Körper 26 bildende überschüssige Material, das über den dünnen Verbindungssteg 29 fest mit dem Hohlkörper
zusammenhängt, mitentfernt wird. Anschließend wird der stabartige Körper durch Abbrechen längs des
dünnen Verbindungssteges 29 entfernt.
Selbstverständlich können auch hiervon abweichende Ausführungsformen vorgesehen werden. So besteht
z. B. die Möglichkeit, den stabartigen Körper 26 so herzustellen, daß er waagrecht nach außen weist. In
diesem Fall muß der von oben kommende Preßstempel eine ähnliche Formgebung erhalten, wie im gewählten
Beispiel gemäß F i g. IV der seitliche Preßstempel und umgekehrt
Wie weiter oben beim ersten Ausführungsbeispiel, ist
auch hier nur die Ausbildung der Preßstempel für eine der Kanten zwischen Boden und Seitenteilen gezeigt.
Natürlich sind auch die übrigen Kanten entsprechend ausgebildet.
Zur Durchführung des Preßvorgangs ist es in Weiterbildung der Erfindung zu empfehlen, den von
oben kommenden Preßstempel 21 und die seitlich wirkenden Preßstempel, z. B. 14, gleichzeitig einzufahren.
Werden nämlich in der bisher üblichen Weise z. B. die von der Seite kommenden Preßstempel zuerst
eingefahren, so weicht der oberste Teil des zu verpressenden Materials teilweise nach oben aus, so
daß, wie dies in Fig. Ill in allgemein gültiger Form für
die dem Stand der Technik entsprechende Durchführung des Preßvorgangs angedeutet ist, bei der Stelle Ja
eine Unterverdichtung eintritt. Umgekehrt wird das nach oben verdrängte Material anschließend durch den
von oben kommenden Preßstempel 7 teilweise in den Boden des Hohlkörpers 1 mitverpreßt, so daß an der
Stelle 16 eine Überverdichtung eintritt. Dieselben Verhältnisse treten im umgekehrten Sinne ein, wenn der
von oben kommende Preßstempel zuerst eingefahren wird. Dieser Vorgang, der bei den bisher üblichen
Verfahren sich nur wenig auswirkte, verdient aber beim Verfahren gemäß der Erfindung ganz besondere
Beachtung, da das ausweichende Material, etwa das nach oben ausweichende Material, im Beispiel nach
F i g. IV von der nach hinten versetzten Fläche, etwa der
Fläche 27, gegen die Kante zwischen Boden und Seitenwand hin verschoben wird, so daß das Verhältnis
zwischen der Unterverdichtung bei la und der Überverdichtung bei \b wesentlich ungünstiger wird.
Dies bedeutet aber, daß gerade an der besonders starken Beanspruchungen ausgesetzten Kante eine
Inhomogenität des Materials entsteht, durch die die Dauerhaftigkeit des Preßkörpers in Frage gestellt wird.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, wird daher, wie bereits oben gesagt, in Weiterbildung der Erfindung
vorgeschlagen, alle Preßstempel gleichzeitig einzufahren.
Wenn es sich um Hohlkörper handelt, bei denen die Kanten zwischen den Außenflächen vollkommen glatt
und einwandfrei sein müssen, so ist es auch möglich, auf den dünnen Verbindungssteg 19 bzw. 29 zu verzichten
und die Begrenzungskanten der Preßflächen 14a, 15a, 21a nicht zu brechen. In diesem Fall wird das
überschüssige Material in den Räumen 16 und 26 zu entsprechenden stabartigen Körpern verpreßt, die zwar
nicht mit dem Hohlkörper zusammenhängen, aber nach dem Preßvorgang mühelos aus der Form herausgenommen
werden können. Auf diese Weise können völlig einwandfreie Kanten erzeugt und das überschüssige
Material unabhängig vom Hohlkörper leicht und ohne Rückstände entfernt werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung von einseitig offenen Hohlkörpern in Form von Polyedern mit mehreckiger,
beispielsweise viereckiger Grundfläche, deren äußere Seitenflächen nach oben leicht nach außen
geneigt oder senkrecht mit einem am oberen Rand verlaufenden flanschartigen Ansatz ausgebildet sind,
und die mit ihrer Oberseite nach unten aus einem nichtsteigfähigen Gemisch von organischen Faserstoffen
und einem wärmehärtenden Bindemittel verpreßt werden, dadurch gekennzeichnet,
daß das an den Kanten zwischen zwei äußeren Begrenzungsflächen des Hohlkörpers beim Beschikken
der Form mit dem Gemisch anfallende überschüssige Material zu einem längs der Kanten
verlaufenden stabartigen Körper verpreßi wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das überschüssige Material zu einem
stabartigen Körper verpreßt wird, der mit den Kanten des Hohlkörpers durch einen sehr schwachen
Verbindungssteg verbunden ist, der etwa gleiche Festigkeit wie der Hohlkörper aufweist, und
daß der stabartige Körper nach der Entnahme des Hohlkörpers aus der Form längs des Verbindungssteges abgebrochen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle Flächen des Hohlkörpers
gleichzeitig verdichtet werden.
4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Preßvorrichtung, die aus
feststehenden Führungsteilen, einem oberen und mehreren seitlichen Preßstempeln besteht, die längs
der Seitenflächen der Führungsteile gleiten, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Seite kommenden
Preßstempel (14, 15) beiderseits um einen gewissen Betrag (x) breiter sind als die entsprechenden zu
pressenden Seitenflächen, und daß ihre Preßfläche aus in den Abmessungen der zu pressenden
Seitenflächen entsprechenden Flächen (14a, i5a) besteht, an deren seitlichen Außenkanten beiderseits
je eine in der Preßrichtung gesehen nach hinten versetzte Schrägfläche (17, 18) angeordnet ist,
während die von oben nach unten verlaufenden dem Hohlkörper zugewandten Kanten der feststehenden
Führungsteile (13) je eine Schrägfläche (13') aufweisen, deren Breite dem Abstand der beiden
nach hinten versetzten Schrägflächen (17,18) der an der betreffenden Kante des Hohlkörpers (1)
zusammentreffenden Preßstempel (14, 15) bei geschlossener Form entspricht und deren Abstand
von der Kante des Hohlkörpers ausreicht, um diesen aus der Preßform entfernen zu können (F ig. II).
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Preßvorrichtung, die aus
feststehenden Führungsteilen, einem oberen und mehreren seitlichen Preßstempeln besteht, die längs
der Seitenflächen der Führungsteile gleiten, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Seite kommenden
Preßstempel (14) gegenüber dem Hohlkörper (S) um einen Betrag (z) überhöht sind, der mindestens der
Höhe des unverpreßten Gemisches beim Beschicken der Form entspricht, und daß die Preßflächen der
seitlichen Preßstempel (14) je aus einer in den Abmessungen der zu pressenden Seitenfläche
entsprechenden Fläche (14a,/ bestehen, an deren oberen Begrenzungskanten je eine in der Preßrichtung
gesehen um einen gewissen Betrag (y) nach hinten versetzte, vorzugsweise parallel zur Seitenfläche
des von oben kommenden Preßstempels (21) verlaufende Fläche (27) vorgesehen ist (F i g. IV).
6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Preßvorrichtung, die aus feststehenden Führungsteilen, einem oberen und mehreren seitlichen Preßstempeln besteht, die längs der Seitenflächen der Führungsteile gleiten, dadurch gekennzeichnet, daß der von oben kommende
6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Preßvorrichtung, die aus feststehenden Führungsteilen, einem oberen und mehreren seitlichen Preßstempeln besteht, die längs der Seitenflächen der Führungsteile gleiten, dadurch gekennzeichnet, daß der von oben kommende
ίο Preßstempel (21) allseits um einen gewissen Betrag
seitlich über die Bodenfläche des Hohlkörpers (1) herausragt und daß seine Preßfläche aus einem in
den Abmessungen der zu pressenden Bodenfläche entsprechenden Teil besteht, an dessen Begrenzungskanten
ein jeweils eine in der Preßrichtung gesehen um einen gewissen Betrag nach oben versetzte, vorzugsweise zur oberen Gleitfläche der
jeweiligen seitlichen Preßstempel parallel verlaufende Fläche vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die den
Außenflächen der Wandungen und/oder des Bodens des Preßlings (1) entsprechenden Flächen (z. B. 14a,
15ajder Preßfläche der von den Seiten kommenden
Preßstempel (14, 15) und/oder des von oben kommenden Preßstempeis (21) derart gebrochen
sind, daß bei geschlossener Form der zwischen den nach hinten versetzten Schrägflächen (17,18) zweier
benachbarter Preßstempel (14, 15) oder einer solchen Fläche (27) eines Preßstempels (z. B. 14) und
der Seitenfläche (z. B. 28) des benachbarten Preßstempels (z. B. 21) gebildete Raum durch einen
schmalen, längs der Kante des Hohlkörpers (1) verlaufenden zur Formung eines Verbindungssteges
zwischen der Kante des Hohlkörpers (1) und dem stabarligcn Körper (16, 26) dienenden Verbindungsschlitz mit dem dem Hohlkörper (1) entsprechenden
Raum zwischen dem Kern (2) und den Preßstempeln (14,15,21) verbunden ist.
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