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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Flüssigkristallanzeige und insbesondere eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung
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2. Stand der Technik
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Flüssigkristallanzeigen (LCD) weisen eine Vielzahl von Vorteilen auf, wie beispielsweise einen dünnen Vorrichtungskörper, einen geringen Energieverbrauch, und Strahlungsfreiheit, weshalb sie verbreitet Verwendung finden. Die meisten der gegenwärtig auf dem Markt verfügbaren LCDs sind LCDs mit Hintergrundbeleuchtung, welche ein Flüssigkristallpanel und ein Hintergrundbeleuchtungsmodul aufweisen. Das Funktionsprinzip des Flüssigkristallpanels besteht darin, dass Flüssigkristallmoleküle zwischen zwei parallelen Glassubstraten vorgesehen sind, und dass die Flüssigkristallmoleküle durch Anlegen von Elektrizität zur Änderung ihrer Richtung gesteuert werden, um von dem Hintergrundbeleuchtungsmodul emittiertes Licht zur Erzeugung von Bildern zu brechen. Da das Flüssigkristallpanel selbst kein Licht emittiert, muss für eine normale Bildanzeige Licht durch das Hintergrundbeleuchtungsmodul zur Verfügung gestellt werden. Somit ist das Hintergrundbeleuchtungsmodul eine der Schlüsselkomponenten einer LCD. Hintergrundbeleuchtungsmodule können in zwei Typen unterteilt werden, nämlich ein Seitenrand-Hintergrundbeleuchtungsmodul und ein Direkt-Hintergrundbeleuchtungsmodul, je nach der Lichteinfallsposition. Bei dem Direkt-Hintergrundbeleuchtungsmodul ist eine Lichtquelle, beispielsweise eine Kaltkathodenlampe (CCFL) oder eine Licht emittierende Diode (LED), auf der Rückseite des Flüssigkristallpanels angeordnet, um eine planare Lichtquelle zu schaffen, welche eine direkte Beleuchtung des Flüssigkristallpanels bewirkt. Bei dem Seitenrand-Hintergrundbeleuchtungsmodul ist eine auf einer LED-Lichtleiste basierende Lichtquelle an einem Rand einer Rückplatte angeordnet, welche auf der Rückseite einer Seite des Flüssigkristallpanels angeordnet ist. Die LED-Lichtleiste emittiert Licht, welches durch eine Lichteinfallsfläche einer Lichtleiterplatte in die Lichtleiterplatte (LGP) eintritt und durch eine Lichtaustrittsfläche abgestrahlt wird, nachdem es reflektiert und gestreut wurde, um auf diese Weise eine planare Lichtquelle für das Flüssigkristallpanel zu bilden.
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Wie in 1 dargestellt weist eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung im Allgemeinen ein Hintergrundbeleuchtungsmodul 100, einen auf dem Hintergrundbeleuchtungsmodul 100 angeordneten Formrahmen 300, ein auf dem Formrahmen 300 angeordnetes Flüssigkristallanzeigepanel 500 und ein auf dem Flüssigkristallanzeigepanel 500 angeordnetes vorderes Gehäuse 700 auf. Das Hintergrundbeleuchtungsmodul 100 weist eine Rückplatte 102, eine in der Rückplatte 102 aufgenommene optische Folienanordnung 104 und eine in der Rückplatte 102 angebrachte (nicht dargestellte) Hintergrundbeleuchtungsquelle auf. Das Hintergrundbeleuchtungsmodul 100 versieht das Flüssigkristallanzeigepanel 500 mit einer planaren Lichtquelle für eine gleichmäßige Beleuchtung. Der Formrahmen 300 stützt das Flüssigkristallanzeigepanel, 500 und das vordere Gehäuse 700 hält das Flüssigkristallanzeigepanel 500 in dem Formrahmen 300. Das Flüssigkristallanzeigepanel 500 weist ein TFT-Substrat (Thin-Film Transistor) 502, ein CF-Substrat (Color Filter) 504, das dem TFT-Substrat 502 gegenüberliegend angeordnet und auf dieses laminiert ist, und (nicht dargestellte) Flüssigkristalle auf, die zwischen dem TFT-Substrat 502 und dem CF-Substrat 504 angeordnet sind. Das TFT-Substrat 502 ist auf das CF-Substrat 504 derart laminiert, dass eine an einem Rand des TFT-Substrats 502 eine abgestufte Stelle 524 gebildet ist. Die abgestufte Stelle 524 dient der Aufnahme einer flexiblen Platine (wie Chip-on-Flex, COF) 526 auf dieser, um eine Ansteuerspannung an das Flüssigkristallanzeigepanel 500 zu liefern.
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Das vordere Gehäuse 700 besteht aus Gründen der Kostenkontrolle im Allgemeinen aus Kunststoff. Die Rückplatte 102 besteht im Allgemeinen aus Metallen, wie Stahl, um die Festigkeit des Hintergrundbeleuchtungsmoduls 100 zu gewährleisten. Eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung mit einem derartigen Aufbau ist möglicherweise nicht in der Lage, statische Elektrizität, welche durch die flexible Platine 526 erzeugt wird, abzuleiten, wodurch sich die Gefahr eines Elektrostatik-Durchbruchs der flexiblen Platine 526 und (nicht dargestellter) integrierter Schaltungen und somit eine Beeinträchtigung der Flüssigkristallanzeigevorrichtung ergibt.
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Zur Lösung des Problems offenbart die
Chinesische Patentanmeldung Nr. 201210068995.6 eine (in
2 dargestellte) Flüssigkristallanzeigevorrichtung, welche aufeinanderfolgend von außen nach innen ein vorderes Gehäuse
100', einen Formrahmen
300', und eine Rückplatte
500' aufweist, die miteinander kombiniert sind. Das vordere Gehäuse
100 und der Formrahmen
300' weisen zwischen einander ein Flüssigkristallpanel
700' auf. Das vordere Gehäuse
100' besteht aus einem Isoliermaterial, und eine leitfähige Folie
102' ist auf einer Fläche des vorderen Gehäuses
100' angeordnet. Die Rückplatte
500' besteht aus einem leitfähigen Material, und ein Leiterteil
502' ist zwischen der leitfähigen Folie
102' und der Rückplatte
500' vorgesehen, so dass die leitfähige Folie
102' über das Leiterteil
502' mit der Rückplatte
500' elektrisch verbunden ist. Diese Anordnung verwendet die über das Leiterteil
502' hergestellte Verbindung zwischen der leitfähigen Folie
102' und der aus einem leitfähigen Material bestehenden Rückplatte
500', so dass durch eine (nicht dargestellte) flexible Platine erzeugte statische Elektrizität durch die leitfähige Folie
102' an die Rückplatte
500' abgeleitet wird, die die Platine und integrierte Schaltungen wirksam vor elektrostatischem Durchbruch zu schützen.
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Diese Lösung löst wirksam das Problem des Ableitens von statischer Elektrizität, weist jedoch die folgenden Nachteile auf:
- (1) Das Leiterteil, welches das vordere Gehäuse mit der Rückplatte verbindet, verringert des Kostenvorteil des aus Kunststoff hergestellten vorderen Gehäuses.
- (2) Das Verbonden des Leiterteils verursacht eine Verschwendung von Arbeitskosten.
- (3) Das verbondete Leiterteil kann sich unbeabsichtigt lösen und zu möglichen Qualitätsproblemen führen.
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Überblick über die Erfindung
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung zu schaffen, welche statische Elektrizität wirksam ableiten kann, eine verlängerte Lebensdauer hat, einen einfachen Aufbau aufweist, einfach zu montieren ist, und hinsichtlich der Kostenkontrolle vorteilhaft ist.
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Zur Lösung der genannten Aufgabe schafft die vorliegende Erfindung eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung mit einem Hintergrundbeleuchtungsmodul, einem auf dem Hintergrundbeleuchtungsmodul angeordneten Formrahmen, einem auf dem Formrahmen angeordneten Flüssigkristallanzeigepanel, einem auf dem Flüssigkristallanzeigepanel angeordneten vorderen Gehäuse und einem an dem vorderen Gehäuse angebrachten Leiterteil. Das Hintergrundbeleuchtungsmodul weist eine Rückplatte, eine in der Rückplatte angebrachte Hintergrundbeleuchtungsquelle und eine in der Rückplatte aufgenommene optische Folienanordnung auf. Die Rückplatte besteht aus einem leitfähigen Material. Das vordere Gehäuse besteht aus einem Kunststoff. Das Leiterteil weist einen ersten leitfähigen Abschnitt und einen mit dem ersten leitfähigen Abschnitt verbundenen zweiten leitfähigen Abschnitt auf. Der erste leitfähige Abschnitt ist zwischen dem vorderen Gehäuse und dem Flüssigkristallanzeigepanel angeordnet, um an dem Flüssigkristallanzeigepanel anzugreifen. Ein Bolzen ist durch den zweiten leitfähigen Abschnitt des Leiterteils, das vordere Gehäuse und den Formrahmen hindurch aufgenommen, um mit der Rückplatte zusammenzugreifen und diese zu befestigen.
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Die Rückplatte weist eine Bodenwand und mehrere Seitenwände auf, die senkrecht mit der Bodenwand verbunden sind. Mindestens eine der Seitenwände weist ein freies Ende auf, das einen senkrecht mit der einen der Seitenwände verbundenen Verbindungsansatz bildet. Der Verbindungsansatz weist ein Gewindeloch auf. Das vordere Gehäuse weist ein erstes durchgehendes Loch auf, das mit dem Gewindeloch korrespondiert. Der zweite leitfähige Abschnitt des Leiterteils weist ein zweites durchgehendes Loch auf, das mit dem ersten durchgehenden Loch korrespondiert. Der Formrahmen weist ein drittes durchgehendes Loch auf, das mit dem Gewindeloch korrespondiert. Der Bolzen ist nacheinander durch das zweite durchgehende Loch, das erste durchgehende Loch und das dritte durchgehende Loch aufgenommen, um in das Gewindeloch einzugreifen und in diesem befestigt zu werden.
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Das vordere Gehäuse weist eine obere Wand auf, die eine Öffnung bildet, und der erste leitfähige Abschnitt und der zweite leitfähige Abschnitt des Leiterteils bilden einen U-förmigen Kanal. Das Leiterteil ist durch den U-förmigen Kanal mit der oberen Wand verbunden. Der erste leitfähige Abschnitt ist an einer Innenseite der oberen Wand angebracht, um mit dem Flüssigkristallanzeigepanel elektrisch verbunden zu sein. Der zweite leitfähige Abschnitt ist an der Außenseite der oberen Platte angebracht, um über den Bolzen elektrisch mit der Rückplatte verbunden zu sein.
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Der erste leitfähige Abschnitt ist ein langgestreckter Metallstreifen, während der zweite leitfähige Abschnitt zwei plattenartige Metallarme aufweist, die an gegenüberliegenden Enden des ersten leitfähigen Abschnitts ausgebildet sind.
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Das Flüssigkristallanzeigepanel weist ein TFT-Substrat, ein dem TFT-Substrat gegenüberliegendes und auf dieses laminiertes CF-Substrat und Flüssigkristalle auf, die zwischen dem TFT-Substrat und dem CF-Substrat angeordnet sind. Das TFT-Substrat und das CF-Substrat sind miteinander derart laminiert, dass eine abgestufte Stelle an einem Rand des CF-Substrats gebildet ist. Eine flexible Platine ist mit der abgestuften Stelle verbondet. Die flexible Platine liefert dem Flüssigkristallanzeigepanel eine Ansteuerspannung. Das Flüssigkristallanzeigepanel weist ferner einen ersten Polarisator, welcher auf eine dem CF-Substrat abgewandte Fläche des TFT-Substrats laminiert ist, und einen zweiten Polarisator auf, der auf eine Fläche des CF-Substrats laminiert ist, welche von dem TFT-Substrat abgewandt ist.
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Der Formrahmen besteht aus Kunststoff.
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Das Leiterteil besteht aus Aluminium.
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Die optische Folienanordnung weist eine Lichtleiterplatte, einen auf einer der Rückplatte zugewandten Fläche der Lichtleiterplatte angebrachten Reflektor und eine Helligkeitsverbesserungsfolie auf, die auf einer gegenüberliegenden Fläche der Lichtleiterplatte angebracht ist.
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Die optische Folienanordnung weist eine Streuscheibe und eine Helligkeitsverbesserungsfolie auf, die an einer von der Rückplatte abgewandten Fläche angebracht ist.
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Die Flüssigkristallanzeigevorrichtung weist ferner ein hinteres Gehäuse auf, das mit dem vorderen Gehäuse zusammenpasst.
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Die vorliegende Erfindung schafft ferner eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung mit einem Hintergrundbeleuchtungsmodul, einem auf dem Hintergrundbeleuchtungsmodul angeordneten Formrahmen, einem auf dem Formrahmen angeordneten Flüssigkristallanzeigepanel, einem auf dem Flüssigkristallanzeigepanel angeordneten vorderen Gehäuse und einem an dem vorderen Gehäuse angebrachten Leiterteil, wobei das Hintergrundbeleuchtungsmodul eine Rückplatte, eine in der Rückplatte angebrachte Hintergrundbeleuchtungsquelle und eine in der Rückplatte aufgenommene optische Folienanordnung aufweist, wobei die Rückplatte aus einem leitfähigen Material besteht, wobei das vordere Gehäuse aus einem Kunststoff besteht, wobei das Leiterteil einen ersten leitfähigen Abschnitt und einen mit dem ersten leitfähigen Abschnitt verbundenen zweiten leitfähigen Abschnitt aufweist, wobei der erste leitfähige Abschnitt zwischen dem vorderen Gehäuse und dem Flüssigkristallanzeigepanel angeordnet ist, um an dem Flüssigkristallanzeigepanel anzugreifen, wobei ein Bolzen durch den zweiten leitfähigen Abschnitt des Leiterteils, das vordere Gehäuse und den Formrahmen hindurch aufgenommen ist, um mit der Rückplatte zusammenzugreifen und diese zu befestigen;
wobei die Rückplatte eine Bodenwand und mehrere Seitenwände aufweist, die senkrecht mit der Bodenwand verbunden sind, wobei mindestens eine der Seitenwände ein freies Ende aufweist, das einen senkrecht mit der einen der Seitenwände verbundenen Verbindungsansatz bildet, wobei der Verbindungsansatz ein Gewindeloch aufweist, wobei das vordere Gehäuse ein erstes durchgehendes Loch aufweist, das mit dem Gewindeloch korrespondiert, wobei der zweite leitfähige Abschnitt des Leiterteils ein zweites durchgehendes Loch aufweist, das mit dem ersten durchgehenden Loch korrespondiert, wobei der Formrahmen ein drittes durchgehendes Loch aufweist, das mit dem Gewindeloch korrespondiert, wobei der Bolzen nacheinander durch das zweite durchgehende Loch, das erste durchgehende Loch und das dritte durchgehende Loch aufgenommen ist, um in das Gewindeloch einzugreifen und in diesem befestigt zu werden;
wobei das vordere Gehäuse eine obere Wand aufweist, die eine Öffnung bildet, und der erste leitfähige Abschnitt und der zweite leitfähige Abschnitt des Leiterteils einen U-förmigen Kanal bilden, wobei das Leiterteil durch den U-förmigen Kanal mit der oberen Wand verbunden ist, wobei der erste leitfähige Abschnitt an einer Innenseite der oberen Wand angebracht ist, um mit dem Flüssigkristallanzeigepanel elektrisch verbunden zu sein, wobei der zweite leitfähige Abschnitt an der Außenseite der oberen Platte angebracht ist, um über den Bolzen elektrisch mit der Rückplatte verbunden zu sein;
wobei der erste leitfähige Abschnitt ein langgestreckter Metallstreifen ist, während der zweite leitfähige Abschnitt zwei plattenartige Metallarme aufweist, die an gegenüberliegenden Enden des ersten leitfähigen Abschnitts ausgebildet sind;
wobei das Flüssigkristallanzeigepanel ein TFT-Substrat, ein dem TFT-Substrat gegenüberliegendes und auf dieses laminiertes CF-Substrat und Flüssigkristalle aufweist, die zwischen dem TFT-Substrat und dem CF-Substrat angeordnet sind, wobei das TFT-Substrat und das CF-Substrat miteinander derart laminiert sind, dass eine abgestufte Stelle an einem Rand des CF-Substrats gebildet ist, wobei eine flexible Platine mit der abgestuften Stelle verbondet ist, wobei die flexible Platine dem Flüssigkristallanzeigepanel eine Ansteuerspannung liefert, wobei das Flüssigkristallanzeigepanel ferner einen ersten Polarisator aufweist, welcher auf eine dem CF-Substrat abgewandten Fläche des TFT-Substrats laminiert ist, und einen zweiten Polarisator aufweist, der auf eine Fläche des CF-Substrats laminiert ist, welche von dem TFT-Substrat abgewandt ist;
wobei der Formrahmen aus Kunststoff besteht;
wobei das Leiterteil aus Aluminium besteht;
wobei die optische Folienanordnung eine Lichtleiterplatte, einen auf einer der Rückplatte zugewandten Fläche der Lichtleiterplatte angebrachten Reflektor und eine Helligkeitsverbesserungsfolie aufweist, die auf einer gegenüberliegenden Fläche der Lichtleiterplatte angebracht ist; und
ferner mit einem hinteren Gehäuse, das mit dem vorderen Gehäuse zusammenpasst.
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Die Wirksamkeit der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass die erfindungsgemäße Flüssigkristallanzeigevorrichtung ein Leiterteil aufweist, das derart an einem vorderen Gehäuse angebracht ist, dass ein erster leitfähiger Abschnitt des Leiterteils in elektrischer Verbindung mit einem Flüssigkristallanzeigepanel steht, und ein zweiter leitfähiger Abschnitt des Leiterteils über einen Bolzen in elektrischer Verbindung mit einer Rückplatte steht, um so einen elektrischen Pfad zum wirksamen Ableiten statischer Elektrizität und zum Verhindern des Durchbrechens statischer Elektrizität durch eine flexible Platine und integrierte Schaltungen zu bilden, wodurch die Lebensdauer der Flüssigkristallanzeigevorrichtung verlängert ist. Darüber hinaus ist der Aufbau einfach, die Montage ist einfach und die Herstellungskosten können wirksam verringert werden.
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Zum besseren Verständnis der Merkmale und der technischen Inhalte der vorliegenden Erfindung wird auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung und die zugehörigen Zeichnungen Bezug genommen. Die Zeichnungen dienen jedoch lediglich Bezugs- und Illustrationszwecken und sollen die vorliegende Erfindung nicht in unangemessener Weise einschränken.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die technische Lösung, sowie die Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung des Aufbaus einer herkömmlichen Flüssigkristallanzeigevorrichtung;
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2 eine schematische Darstellung des Aufbaus einer anderen herkömmlichen Flüssigkristallanzeigevorrichtung;
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3 eine schematische Darstellung des Aufbaus einer erfindungsgemäßen Flüssigkristallanzeigevorrichtung; und
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4 eine schematische Ansicht zur Darstellung des Aufbaus eines erfindungsgemäßen Leiterteils.
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Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Zur weiteren Erläuterung der in der vorliegenden Erfindung verwendeten technischen Lösung und deren Vorteile wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung und der beigefügten Zeichnungen detailliert beschrieben.
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Bezugnehmend auf die 3 und 4 schafft die vorliegende Erfindung eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung mit einem Hintergrundbeleuchtungsmodul 2, einem auf dem Hintergrundbeleuchtungsmodul 2 angeordneten Formrahmen 4, einem auf dem Formrahmen 4 angeordneten Flüssigkristallanzeigepanel 6, einem auf dem Flüssigkristallanzeigepanel 6 angeordneten vorderen Gehäuse 8 und einem an dem vorderen Gehäuse 8 angebrachten Leiterteil 820.
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Das Hintergrundbeleuchtungsmodul 2 weist eine Rückplatte 22, eine in der Rückplatte 22 angebrachte (nicht dargestellte) Hintergrundbeleuchtungsquelle und eine in der Rückplatte 22 aufgenommene optische Folienanordnung 24 auf.
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Die Rückplatte 22 besteht aus einem leitfähigen Material und weist eine Bodenwand 222 und mehrere Seitenwände 224 auf, die senkrecht mit der Bodenwand 222 verbunden sind. Mindestens eine der Seitenwände 224 weist ein freies Ende auf, das einen Verbindungsansatz 228 bildet, der senkrecht mit der einen der Seitenwände 224 verbunden ist. Der Verbindungsansatz 226 weist ein Gewindeloch 228 auf.
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Das vordere Gehäuse 8 besteht aus Kunststoff und weist eine obere Wand 800 auf, die eine Öffnung 80 bildet. Die obere Wand 800 weist ein erstes durchgehendes Loch 82 auf, das mit dem Gewindeloch 228 korrespondiert. Das vordere Gehäuse 8 ist an der Rückplatte 22 durch einen Bolzen 802 befestigt.
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Das Leiterteil 820 ist an dem vorderen Gehäuse 8 angebracht. Das Leiterteil 820 weist einen ersten leitfähigen Abschnitt 822 und mindestens einen zweiten leitfähigen Abschnitt 824 auf, der der mit dem ersten leitfähigen Abschnitt 822 verbunden ist. Der erste leitfähige Abschnitt 822 ist in dem vorderen Gehäuse 8 derart angebracht, dass er in elektrischer Verbindung mit dem Flüssigkristallanzeigepanel 6 steht, und der zweite leitfähige Abschnitt 824 ist durch einen Bolzen 802 elektrisch mit der Rückplatte 22 verbunden, um so einen elektrischen Pfad zum wirksamen Ableiten statischer Elektrizität und somit zum Verhindern des Durchbrechens statischer Elektrizität durch eine (nicht dargestellte) flexible Platine und (nicht dargestellte) integrierte Schaltungen zu bilden.
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Vorzugsweise ist das Leiterteil 820 ein elektrisch leitfähiges Metallteil aus Aluminium. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der erste leitfähige Abschnitt 822 ein langgestreckter Metallstreifen, während der zweite leitfähige Abschnitt 824 zwei plattenartige Metallarme aufweist, die an entgegengesetzten Enden des ersten leitfähigen Abschnitts 822 angeordnet sind. Der erste leitfähige Abschnitt 822 und der zweite leitfähige Abschnitt 824 bilden einen U-förmigen Kanal 826. Das Leiterteil 820 ist mit der oberen Wand 800 über den U-förmigen Kanal 826 verbunden. Der erste leitfähige Abschnitt 822 ist an einer Innenseite der oberen Wand 800 des vorderen Gehäuses 8 angebracht, um elektrisch mit dem Flüssigkristallanzeigepanel 6 verbunden zu sein, während der zweite leitfähige Abschnitt 824 auf der Außenseite der oberen Wand 800 angeordnet ist, um über den Bolzen 802 in elektrischer Verbindung mit der Rückplatte 22 zu stehen. Der zweite leitfähige Abschnitt 824 des Leiterteils 820 weist ein zweites durchgehendes Loch 828, das mit dem ersten durchgehenden Loch 82 korrespondiert. Der Bolzen 802 ist nacheinander durch das zweite durchgehende Loch 828 und das erste durchgehende Loch 82 geführt, um in das Gewindeloch 228 einzugreifen und in diesem befestigt zu werden.
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Der Formrahmen 4 besteht aus Kunststoff, um das Flüssigkristallanzeigepanel 6 zu tragen, und weist ein drittes durchgehendes Loch 42 auf, das mi dem ersten durchgehenden Loch 82 korrespondiert. Der Bolzen 802 ist nacheinander durch das zweite durchgehende Loch 828 des zweiten leitfähigen Abschnitts 824, das erste durchgehende Loch 82 des vorderen Gehäuses 8 und das dritte durchgehende Loch 42 des Formrahmens 4 geführt, um in das Gewindeloch 228 einzugreifen und in diesem befestigt zu werden.
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Das Flüssigkristallanzeigepanel 6 weist ein TFT-Substrat (Thin-Film Transistor) 62, ein dem TFT-Substrat 62 gegenüberliegendes und auf dieses laminiertes CF-Substrat (Color Filter) 64 und (nicht dargestellte) Flüssigkristalle auf, die zwischen dem TFT-Substrat 62 und dem CF-Substrat 64 angeordnet sind.
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Das TFT-Substrat 62 und das CF-Substrat 64 sind miteinander derart laminiert, dass eine abgestufte Stelle 642 an einem Rand des CF-Substrats 64 gebildet ist. Eine (nicht dargestellte) flexible Platine ist mit der abgestuften Stelle 642 verbondet. Die flexible Platine liefert dem Flüssigkristallanzeigepanel 6 eine Ansteuerspannung, um die Flüssigkristallmoleküle zur Anzeige von Bildern anzusteuern.
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Das Flüssigkristallanzeigepanel 6 weist ferner einen ersten Polarisator 66, welcher auf eine dem CF-Substrat 64 abgewandten Fläche des TFT-Substrats 62 laminiert ist, und einen zweiten Polarisator 68 auf, der auf eine Fläche des CF-Substrats 64 laminiert ist, welche von dem TFT-Substrat 62 abgewandt ist.
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Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Hintergrundbeleuchtungsmodul 2 ein Seitenrand-Hintergrundbeleuchtungsmodul. Die optische Folienanordnung 24 weist eine Lichtleiterplatte 242, einen auf einer der Rückplatte 22 zugewandten Fläche der Lichtleiterplatte 242 angebrachten Reflektor 244 und eine Helligkeitsverbesserungsfolie 246 auf, die auf einer gegenüberliegenden Fläche der Lichtleiterplatte 242 angebracht ist.
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Die erfindungsgemäße Flüssigkristallanzeigevorrichtung weist ferner ein hinteres Gehäuse 10 auf, das mit dem vorderen Gehäuse 8 zusammenpasst. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das vordere Gehäuse 8 mit dem hinteren Gehäuse 10 durch eine Schnappverbindung verbunden, um so das Hintergrundbeleuchtungsmodul 2, den Formrahmen 4 und das Flüssigkristallanzeigepanel 6 zur Bildung der Flüssigkristallanzeigevorrichtung zwischen dem vorderen Gehäuse 8 und dem hinteren Gehäuse 10 zu halten.
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Das erfindungsgemäße Hintergrundbeleuchtungsmodul kann alternativ ein (nicht dargestelltes) Hintergrundbeleuchtungsmodul mit direkter Beleuchtung sein. Wenn es sich bei dem Hintergrundbeleuchtungsmodul um ein Direkt-Hintergrundbeleuchtungsmodul handelt, weist die optische Folienanordnung eine Streuscheibe und eine Helligkeitsverbesserungsfolie auf, die an einer von der Rückplatte abgewandten Fläche der Streuscheibe angebracht ist.
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Zusammenfassend weist die erfindungsgemäße Flüssigkristallanzeigevorrichtung ein Leiterteil auf, das derart an einem vorderen Gehäuse angebracht ist, dass ein erster leitfähiger Abschnitt des Leiterteils in elektrischer Verbindung mit einem Flüssigkristallanzeigepanel steht, und ein zweiter leitfähiger Abschnitt des Leiterteils über einen Bolzen in elektrischer Verbindung mit einer Rückplatte steht, um so einen elektrischen Pfad zum wirksamen Ableiten statischer Elektrizität und zum Verhindern des Durchbrechens statischer Elektrizität durch eine flexible Platine und integrierte Schaltungen zu bilden, wodurch die Lebensdauer der Flüssigkristallanzeigevorrichtung verlängert ist. Darüber hinaus ist der Aufbau einfach, die Montage ist einfach und die Herstellungskosten können wirksam verringert werden.
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Auf der Grundlage der vorhergehenden Beschreibung sind für den Fachmann auf diesem Gebiet verschiedene Änderungen und Modifikationen der technischen Lösung und der technischen Gedanken der vorliegenden Erfindung leicht erkennbar, und sämtliche dieser Änderungen und Modifikationen gelten als in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung fallend.