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DE112010005387T5 - Instore Lese-System - Google Patents

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DE112010005387T5
DE112010005387T5 DE112010005387T DE112010005387T DE112010005387T5 DE 112010005387 T5 DE112010005387 T5 DE 112010005387T5 DE 112010005387 T DE112010005387 T DE 112010005387T DE 112010005387 T DE112010005387 T DE 112010005387T DE 112010005387 T5 DE112010005387 T5 DE 112010005387T5
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DE
Germany
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digital data
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wireless device
content
customer
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Withdrawn
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DE112010005387T
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English (en)
Inventor
David Mandelbaum
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Barnes and Noble Inc
Original Assignee
Barnes and Noble Inc
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Publication date
Application filed by Barnes and Noble Inc filed Critical Barnes and Noble Inc
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Abstract

System und Verfahren zur Bereitstellung digitaler Dateninhalte für ein drahtloses Gerät. Obwohl normalerweise für den Zugriff auf die digitalen Dateninhalte, z. B. elektronische Bücher, eine Gebühr erhoben wird, stellen das System und das Verfahren einen gesteuerten Zugriff auf diese Inhalte kostenlos zur Verfügung, während das drahtlose Gerät auf die Inhalte an einem speziellen Ort zugreift, z. B. in einem Einzelhandelsgeschäft. Ein Inhaltssteuerserver empfängt eine Anforderung von dem drahtlosen Gerät, die einen Zugriff auf die digitalen Dateninhalte anfordert. Die Anforderung wird über eine sichere Verbindung empfangen, vorzugsweise ein virtuelles privates Netzwerk (VPN). Der Inhaltssteuerserver überwacht, wie viele digitale Dateninhalte dem drahtlosen Gerät bereitgestellt worden sind, und/oder eine Zeitmenge, in der das drahtlose Gerät auf die digitalen Dateninhalte zugegriffen hat. Dieser Inhaltssteuerserver nutzt diese Überwachungsdaten zur Steuerung, oder Drosselung, der Bereitstellung der digitalen Dateninhalte für das drahtlose Gerät.

Description

  • QUERVERWEIS ZU VERWANDTEN ANMELDUNGEN
  • Die Anmeldung beansprucht gemäß 35 U.S.C. 119(e) die am 19. Oktober 2009 eingereichte, vorläufige US-Anmeldung Nr. 61/253/049, welche hiermit durch Bezugnahme aufgenommen wird.
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verbreitung von so genanntem „digital content” (digitalen Inhalten) und insbesondere ein Verbrauchersystem zum Herunterladen und zur Verwendung von digitalen Inhalten innerhalb der Begrenzungen eines autorisierten Ortes.
  • STAND DER TECHNIK
  • Systeme, die digitale Inhalte in einer drahtlosen Umgebung bereitstellen, sind bekannt. Das US-Patent Nr. 7,653,574 von Harper et al beschreibt beispielsweise ein Verfahren zum so genannten Instore-Erwerb (Erwerb im Laden) von digitalen Inhalten, bei dem eine Reihe von Kiosks („LVS”) um den Laden herum errichtet werden. Der Kunde loggt sich in einen Kiosk ein und durchsucht digitale Inhalte. Dann kann der Kunde die digitalen Inhalte kaufen und sie auf ein mobiles Gerät herunterladen oder auf eine CD brennen.
  • Die veröffentlichte US-Patentanmeldung Nr. 2008/0062940 offenbart ein Verfahren zum Verschieben von Inhalten auf ein mobiles Gerät, wenn erkannt wird, dass sich das mobile Gerät in der Nähe eines Ortes befindet, der von einem drahtlosen lokalen Netz (WLAN) abgedeckt ist.
  • Die veröffentlichte US-Patentanmeldung Nr. 2009/0055408 beschreibt im Allgemeinen ein Verfahren zur gemeinsamen Nutzung digitaler Inhalte von einem örtlich begrenzten Server. Die Inhalte werden über eine drahtlose Schnittstelle zwischen einem drahtlosen Speichergerät und einem darauf zugreifenden Gerät gemeinsam benutzt.
  • Während diese Systeme verschiedene Verfahren zur gemeinsamen Nutzung von digitalen Inhalten über ein Netzwerk beschreiben, stellen sie kein Verfahren zur Begrenzung der Menge an kostenlosen digitalen Inhalten bereit, die in einem Einzelhandelsgeschäft oder an einem anderen Ort auf das tragbare Gerät eines Kunden herunter geladen oder über so genanntes „Streaming” empfangen werden können, um die Ausgabe der Inhalte an das tragbare Gerät auf den Fall, dass sich das Gerät in unmittelbarer Nähe des Einzelhandelsgeschäftes oder eines anderen Ortes befindet, sowie entsprechend der Menge und der Dauer des Kundenzugriffs auf die digitalen Inhalte zu beschränken.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt das System einem drahtlosen Gerät digitale Dateninhalte zur Verfügung. Das System weist einen Steuerserver für digitale Dateninhalte auf, der über eine sichere Verbindung eine Anfrage von dem drahtlosen Gerät erhält, mit der ein oder mehrere Teilbereiche der digitalen Dateninhalte angefordert werden. Der Inhaltssteuerungsserver stellt dem drahtlosen Gerät auf die Anfrage hin einen begrenzten Zugriff auf die digitalen Dateninhalte zur Verfügung. Der Inhaltssteuerungsserver umfasst einen Datenspeicher, der die digitalen Dateninhalte speichert, einen Webserver, der die sichere Verbindung zwischen dem drahtlosen Gerät und dem Steuerungsserver aufrechterhält, sowie eine Bereitstellungssoftware für die digitalen Dateninhalte. Die Bereitstellungssoftware für die digitalen Dateninhalte überwacht, wie viele digitale Dateninhalte dem drahtlosen Gerät zur Verfügung gestellt worden ist, bzw. eine Zeitmenge, in der das drahtlose Gerät auf die digitalen Dateninhalte zugegriffen hat. Die Bereitstellungssoftware für die digitalen Dateninhalte drosselt die Bereitstellung der digitalen Dateninhalte auf der Grundlage von Drosselkriterien einschließlich der überwachten Menge an bereitgestellten digitalen Dateninhalten und/oder der überwachten Zeitmenge.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt das Verfahren der vorliegenden Erfindung einem drahtlosen Gerät digitale Dateninhalte zur Verfügung. Ein Inhaltsserver erhält von dem drahtlosen Gerät über eine sichere Verbindung eine Anforderung eines oder mehrerer Teilbereiche der digitalen Dateninhalte. Der Server stellt dem drahtlosen Gerät abschnittsweise die angeforderten digitalen Dateninhalte zur Verfügung. Der Server überwacht weiterhin, wie viele Teilbereiche der digitalen Dateninhalte dem drahtlosen Gerät zur Verfügung gestellt worden sind, und/oder eine Zeitmenge, in der das drahtlose Gerät auf die digitalen Dateninhalte zugegriffen hat. Auf der Grundlage von Drosselkriterien einschließlich der überwachten Anzahl an Teilbereichen und/oder der Zeitmenge drosselt der Server die Bereitstellung der digitalen Dateninhalte.
  • Ein dritter Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein System zur Bereitstellung digitaler Dateninhalte auf. Das System umfasst ein drahtloses Gerät, einen Steuerserver für digitale Dateninhalte, der die digitalen Dateninhalte speichert, einen drahtlosen Zugangspunkt sowie Drosselsoftware. Der drahtlose Zugangspunkt sorgt für eine sichere Verbindung zwischen dem drahtlosen Gerät und dem Steuerserver für digitale Dateninhalte. Die Drosselsoftware steuert die Bereitstellung der digitalen Dateninhalte aus dem Steuerserver für das drahtlose Gerät auf der Grundlage von Drosselkriterien. Die Drosselkriterien umfassen die Menge an bereitgestellten digitalen Dateninhalten und/oder eine Zeitmenge, in der das drahtlose Gerät auf die digitalen Dateninhalte auf dem Steuerserver für digitale Dateninhalte zugegriffen hat.
  • In den jeweiligen Aspekten der Erfindung werden dem Kunden die digitalen Dateninhalte kostenlos zur Verfügung gestellt, obwohl die digitalen Dateninhalte ohne das System und Verfahren der vorliegenden Erfindung normalerweise gegen eine Gebühr bereitgestellt werden. Der Inhaltsserver umfasst außerdem eine Drosseldatenbank, die für einzelne Kunden spezifische Drosselberichte speichert. Die sichere Verbindung zwischen dem drahtlosen Gerät und dem Inhaltsserver ist vorzugsweise eine virtuelle private Netzverbindung (VPN). Vorzugsweise stellen die digitalen Dateninhalte ein elektronisches Buch dar, es können jedoch auch andere digitale Dateninhalte wie z. B. Musik oder Videos sein. In einem bevorzugten Aspekt verbindet sich das drahtlose Gerät mit dem Steuerserver für digitale Dateninhalte über den drahtlosen Zugangspunkt, der in einem Einzelhandelsgeschäft bereitgestellt wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Zum Zwecke der Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung wird in den Zeichnungen eine derzeit bevorzugte Form dargestellt, wobei es sich allerdings von selbst versteht, dass die Erfindung nicht auf die genaue, in der Zeichnung darstellte Form beschränkt ist, in welcher:
  • 1A ein Blockschaltbild eines Instore-Lesesystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 1B ein Funktionsblockschaltbild eines beispielhaften Gerätes darstellt, das von einem Verbraucher zum Instore-Lesen von digitalen Inhalten verwendet werden kann;
  • die 2A und 2B zusammen ein Ablaufdiagramm umfassen, das eine beispielhafte Ausführungsform eines Verfahrens für ein Instore-Lesesystem veranschaulicht, bei dem ein Kunde ein Gerät benutzt, um im Laden kostenlose digitale Inhalte zum Lesen zu erhalten; und
  • 3 ein Ablaufdiagramm darstellt, das eine beispielhafte Ausführungsform eines Verfahrens zum Drosseln der digitalen Inhalte veranschaulicht, die ein Kunde in einem Instore-Lesesystem über einen Datenstrom erhält.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft in ihren bevorzugten Ausführungsformen im Allgemeinen ein Instore-Lesesystem zur Ausgabe digitaler Inhalte an das WLAN-fähige, elektronische Gerät eines Kunden nur in der unmittelbaren Umgebung eines autorisierten Geschäftes. Gemäß bevorzugten Ausführungsformen kann ein Kunde über das WLAN-Netz eines autorisierten Geschäftes im Laden auf kostenlose digitale Inhalte zugreifen, allerdings nur wenn sich der Kunde tatsächlich in dem oder in der Nähe des autorisierten Geschäftes in Reichweite des WLAN-Netzes des Geschäftes befindet. Damit der Kunde auf die kostenlosen digitalen Inhalte zugreifen kann, muss das elektronische Gerät des Kunden vorzugsweise mit einem Kundenkonto in dem Geschäft verbunden sein und von dem Instore-Lesesystem erkannt werden.
  • Wie nachstehend ausführlicher erläutert wird, können gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die digitalen Inhalte, die ansonsten käuflich erworben werden müssten, nur für eine begrenzte Zeit an das elektronische Gerät des Kunden ausgegeben und kostenlos genutzt werden. Vorzugsweise werden die kostenlosen digitalen Inhalte jeweils „seitenweise” oder „bereichsweise” zu der Zeit, wenn der Kunde liest, ausgegeben. Sobald das Limit für die Nutzung des digitalen Inhalts abläuft oder der Kunde den autorisierten Laden verlässt (die Reichweite des WLAN-Netzes verlässt), hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die digitalen Instore-Inhalte.
  • Ein beispielhaftes Instore-Lesesystem 100 gemäß einem veranschaulichenden Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in 1A dargestellt. 1A zeigt ein Beispiel eines drahtlosen Netzes, in dem die Erfindung genutzt werden kann. Die dargestellte Anordnung ist jedoch nur beispielhaft, und es können auch andere Anordnungen und Elemente aufgrund der Lehren der vorliegenden Anmeldung eingesetzt werden. Darüber hinaus sind, wie der Fachmann erkennen würde, einige der in 1A dargestellten Elemente Funktionseinheiten, die durch verschiedene Kombinationen von Software, Firmware und/oder Hardware implementiert werden können.
  • Ein Kunde 101 ist ein berechtigter Nutzer des Instore-Lesesystems 100 und hat ein Konto 102, das den Kunden 101 zur Nutzung des Instore-Lesesystems 100 berechtigt. Der Kunde 101 kann auf das Instore-Lesesystem 100 unter Verwendung eine WLAN-fähigen Gerätes 103 zugreifen, das der Kunde 101 zuvor mittels der Kontodaten des Kunden 101 mit dem Konto 102 verbunden hat.
  • Wie in 1B dargestellt, umfasst das Gerät 103 vorzugsweise eine Gerätebenutzerschnittstelle 104 sowie eine Geräteinhaltsleseanwendung 105, die vorzugsweise in einem Anwendungsspeicher 1000 gespeicherte Softwareanwendungen aufweisen, welche zuvor herunter geladen und/oder installiert worden sind und auf einem Mikroprozessor 1007 in dem Gerät 103 laufen. Ein Gerätebetriebssystem (OS) läuft auf dem Mikroprozessor 1007 zur Steuerung der verschiedenen Funktionen und Schnittstellen des Gerätes 103.
  • Das Gerät 103 ist mit einer drahtlosen Schnittstellenschaltung 1007 ausgerüstet, wodurch es drahtlos auf Drahtlosnetzwerke einschließlich WLAN zugreifen und mit diesen kommunizieren kann.
  • Die Gerätebenutzerschnittstelle 104 ermöglicht dem Kunden 101 eine Interaktion mit dem Gerät 103, einschließlich des Einloggens in das Konto 102 und Eingreifen in die Inhaltsleseanwendung 105 des Gerätes, beispielsweise durch Erzeugen von graphischen Benutzerschnittstellen auf einem Display 1003 des Gerätes 103. Außerdem weist das Gerät 103 vorzugsweise Eingabemechanismen/-steuerungen 1005 auf, wie einen Touchscreen oder andere Tasten, die dem Kunden Eingaben in das Gerät 103, z. B. zur Eingabe von Steuerbefehlen, ermöglichen. Der Kunde 101 greift in die Inhaltsleseanwendung 105 des Gerätes ein, z. B. durch Eingabe von Befehlen in das Gerät und Lesen des Displays 1003, um digitale Inhalte zu nutzen, wenn er an dem Instore-Lesesystem 100 teilnimmt. Ein derartiges Gerät weist normalerweise einen Benutzerspeicher 1004, Audio E/A und andere Hardware-Teilsysteme 1006 sowie einen Mikroprozessor 1007 auf, um das Gerät zu steuern und die verschiedenen Anwendungen zu betreiben.
  • Die Geräteinhaltsleseanwendung 105 weist außerdem eine Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes auf, weiterhin eine Software, die zuvor herunter geladen und/oder auf dem Gerät 103 installiert worden ist, mit der der Kunde 101 digitale Inhalte 107 auffinden, anfordern und empfangen kann, wenn sich der Kunde 101 in einem autorisierten Geschäft 108 befindet. Das Gerät 103 kann beispielsweise ein E-Book-Leser, ein Mobiltelefon, ein MP3-Player, ein Laptop-Computer, ein Minicomputer oder ein anderes derartiges Elektronikgerät sein, das zur drahtlosen Kommunikation in der Lage ist.
  • Die digitalen Inhalte 107, auf die der Kunde 101 gemäß der bevorzugten Ausführungsform zugreifen kann, sind vorzugsweise mit Instore-Leserechten verbunden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Instore-Lesesystem 100 so konfiguriert, dass es die digitalen Inhalte 107 frei, d. h. ohne Kosten dem Kunden 101 zur Verfügung stellt, allerdings nur wenn sich das Gerät 103 in der Nähe eines autorisierten Geschäftes 108 befindet und solange die nachstehend beschriebenen Zeit- und/oder Datenbeschränkungen eingehalten werden. Es ist anzumerken, dass, während die digitalen Inhalte 107 in 1 als Teil des Instore-Leseservers dargestellt sind, dieser nicht darauf beschränkt sein muss, dass er sich an diesem Ort befindet. Wie der Fachmann erkennen würde, könnten die digitalen Inhalte entfernt gespeichert werden und der Instore-Leseserver auf diese auf Bedarfsbasis oder auf einer anderen geeigneten Basis zugreifen. Außerdem sind die digitalen Inhalte 107, die über das System und das Verfahren der vorliegenden Erfindung kostenlos bereitgestellt werden, normalerweise auch käuflich erhältlich.
  • Das autorisierte Geschäft 108 ist ein realer Ort, beispielsweise ein Einzelhandelsgeschäft mit einem Instore-WLAN-Netzwerk 109 und einem autorisierten WLAN-Zugangspunkt (WAP) 110. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform darf der Kunde 101 nur digitale Inhalte 107 auf dem Gerät 103 anfordern und empfangen, während er/sie sich körperlich in der Nähe des autorisierten Geschäftes 108 befindet und während er/sie mit dem WAP 110 verbunden ist. Während allerdings die veranschaulichte Ausführungsform die Situation in Verbindung mit einem Einzelhandelsgeschäft erläutert, beschränkt sich die vorliegende Erfindung nicht nur auf diese Situation. Das System kann beispielsweise in einer Bibliothek arbeiten, die in begrenzter Weise Dateninhalte liefert, die ansonsten käuflich zu erwerben wären.
  • Zu Beginn des Vorganges schaltet der Kunde in dem autorisierten Geschäft 108 das Gerät 103 ein oder betritt es mit einem bereits eingeschalteten Gerät 103, so dass das Gerät 103 das Instore WLAN 109 erkennen kann. Das Gerät kann daraufhin über den autorisierten WAP 110 auf das Netz 109 zugreifen, beispielsweise durch Erkennung einer von dem WAP 110 gesendeten MAC Adresse auf eine dem Fachmann bekannte Weise oder auf jede andere Weise. Sobald das Gerät 103 auf dem Instore WLAN-Netzwerk 109 aktiv ist und der Kunde 101 mit der Instore-Geräteleseschnittstelle 106 in dem Gerät 103 in Interaktion tritt, finden Übertragungen auf das und von dem Gerät 103 über eine VPN-Verbindung 111 statt. Die Verbindung zu dem VPN-Netzwerk wird vorzugsweise mit spezieller Hardware und einer Software hergestellt und verwaltet, die von dem WAP 110 betrieben wird. Derartige Software ist dem Fachmann bekannt und ist beispielsweise von Firmen wie Cisco Systems erhältlich.
  • Das VPN 111 sichert und trennt den Instore-Leseverkehr zwischen dem Gerät 103 und anderen elektronischen Komponenten des Instore-Lesesystems 100 von dem innerhalb und außerhalb des autorisierten Geschäftes 108 entstehenden allgemeinen Verkehr, beispielsweise von dem Verkehr im Internet.
  • Wie in 1A dargestellt, weist das Instore-Lesesystem einen Instore-Leseserver 115 auf, der die Ausgabe digitaler Inhalte 107 verwaltet. Der Instore-Leseserver umfasst Hardware und Software zur Durchführung zusätzlicher Instore-Lesefunktionen des Instore-Lesesystems 100. Der Instore-Leseserver 115 bearbeitet auf Webserver-Vorgänge und Benutzer-Interaktionen mit Instore-Leseschnittstellen bezogene Eingangsfunktionen. Der Instore-Leseserver 115 bearbeitet außerdem alle Ausgangsfunktionen des Instore-Lesesystems 100, z. B. in Bezug auf Kontenverwaltung, Verfolgen der Instore-Inhaltsdrosselung, Einhaltung von Metadaten über Inhalte und Instore-Leserechten sowie Bereitstellen von Inhaltsdatenstromdiensten. Der normalerweise von Geschäften entfernt liegende Server 115 bedient vorzugsweise mehrere Geschäfte gleichzeitig.
  • Die Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes zeigt beispielsweise graphische Benutzerschnittstellen zur Vereinfachung der Durchsicht, Auswahl und Anforderung von digitalen Inhalten 107 durch den Kunden 101. In einer bevorzugten Ausführungsform sendet das Gerät 103 eine Anforderung digitaler Inhalte 107 über das VPN 111 an Instore-Webdienste 112, die vorzugsweise aus einer Software oder anderen Steuerung bestehen, die auf oder in Verbindung mit dem Computersystem des Geschäftes arbeitet, das die Anforderung der digitalen Inhalte 107 und den Datenstrom der digitalen Inhalte 107 zurück zu dem Gerät 103 bearbeitet.
  • Für den Datenstrom zurück zu dem Gerät 103 werden die digitalen Inhalte 107 vorzugsweise in digitale Inhaltsteile 107a, 107b, 107c, ... 107n zerlegt. Der digitale Inhaltsteil 107a ist beispielsweise ein erster Datenteil, wie z. B. eine Seite eines Buches, mit einem digitalen Inhalt 107, der zu dem Gerät 103 strömen soll. Wie in 1 dargestellt, ist der digitale Inhaltsteil 107b der nächste Datenteil der digitalen Inhalte 107, der nach 107a als Datenstrom übertragen wird, und so weiter.
  • Das in einer bevorzugten Ausführungsform verwendete, lokale drahtlose Netzwerk kann beispielsweise ein IEEE 802.11 WLAN oder ein IEEE 802.15 drahtloses persönliches Netzwerk (WPAN) sein. Die lokale Drahtlosverbindung ist nicht auf diese Beispiele beschränkt und kann jedes Netzwerk enthalten, mit dem sich ein drahtloses Gerät 103 verbinden könnte, während es sich in der Nähe eines drahtlosen Zugangspunktes des Netzwerks befindet. Es könnten auch andere Arten von Netzwerken, wie eine Bluetooth Verbindung, verwendet werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird die Datenstromausgabe von digitalen Inhaltsteilen 107a, ... 107n an das Gerät 103 „gedrosselt”, d. h. gesteuert, dosiert und/oder zeitlich festgelegt, und zwar auf der Grundlage eines Instore-Lesedrosselalgorithmus 113, der nachstehend in Bezug auf das Ablaufdiagramm der 3 erläutert werden soll. Der Instore-Lesedrosselalgorithmus 113 misst die verbrachte Zeit und die Geschwindigkeit, mit der der Kunde 101 jeden digitalen Inhaltsteil der digitalen Inhalte 107 konsumiert, und passt den Datenstrom der Inhalte 107 entsprechend an. Ein dem Kunden 101 und den digitalen Inhalten 107 zugeordneter Kundeninhaltsdrosselbericht 114 wird in einer Datenbank in dem Instore-Lesesystem 100 aufbewahrt.
  • Der Instore-Leseserver 115 benutzt einen Webserver 116 und eine Web Service Interface (WSI) Software 117 zur Handhabung von Interaktionen zwischen Eingangskomponenten, wie der Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes und den Instore-Webdiensten 112, und nachgeschalteten Datenbankkomponenten des Instore-Lesesystems 100. Die Dienste des Webservers 116 umfassen das Bereitstellen von Instore-Softwarediensten 112 für Kundennutzer, wie die drahtlosen Geräte 103, die in dem Geschäft arbeiten. Unter anderem liefert der Webserver 116 HTML Webseiten an Kundennutzer. Die Dienste der WSI Software 117 umfassen die Abwicklung des Log-in in das Konto 102 und die Bearbeitung von Inhaltsdrosselberichten. Vorzugsweise wird die WSI Software für Industrienormen konfiguriert und über Standard-HTTP-Protokolle zur Kompatibilität mit allen Geräten bereitgestellt.
  • Nachgeschaltete Datenbankkomponenten des Instore-Lesesystems 100 umfassen vorzugsweise eine Kundenkonten-Datenbank 118, eine Instore-Drosseldatenbank 114 sowie eine Datenbank für Inhalte, Metadaten und Ladenrechte 120. Die vorstehend erläuterten Berichte für jedes Konto 102 werden in der Kundenkonten-Datenbank 118 gespeichert und verwaltet. Berichte für die Kundeninhaltsdrosselberichte 114, ein Bericht einer Kundennutzung der kostenlosen digitalen Inhalte 107 über einen bestimmten Zeitraum, werden in der Instore-Drosseldatenbank 119 gespeichert und verwaltet.
  • Hinsichtlich der digitalen Inhalte ist eine Datenbank 120 für Inhalte, Metadaten und Instore-Rechte in dem Instore-Leseserver vorgesehen. Die Inhalts- und Metadaten-Datenbank dient als Quelle für Metadaten und Informationen über das Instore-Leserecht für einzelne, digitale Inhaltsposten in dem Instore-Lesesystem 100. Die Informationen über Instore-Leserechte in der Inhalts- und Metadaten-Datenbank 120 geben an, dass die digitalen Inhalte 107 zum Instore-Lesen genutzt werden können. Derartige Informationen über Rechte würden beispielsweise angeben, ob und für wie lange jeder einzelne Inhaltsposten gelesen werden darf. Weitere Metadaten enthalten beispielsweise Standardinformationen über die gerade gelesenen Bücher, d. h. Titel, Autor, Herausgeber und dergleichen.
  • Als nachgeschaltete Komponenten des Instore-Leseservers 115 ist die WSI Software 117 mit einer Kundendatendienste-Software 121 gekoppelt, um auf die Kundenkonten-Datenbank 118 und die Instore-Drosseldatenbank 119 zuzugreifen. Die Kundendatendienste 121 stellen eine Software oder andere Steuerung dar, die Datenbanksuchvorgänge, wie z. B. eine Suche zur Überprüfung von Kundendaten in dem Konto 102 für Logins des Kunden 101, bearbeitet. Kundendatendienste 121 verarbeiten vorzugsweise auch Updates von Datenbanken, wie das Erzeugen und Aktualisieren des Inhaltsdrosselberichtes 114 eines Kunden.
  • Die WSI Software 117 ist mit einer Software für Instore-Inhaltsdatenstromdienste 122 gekoppelt, um Inhaltsdatenstromfunktionen zu verwalten. Derartige Funktionen umfassen das Drosseln und Nachverfolgen gültiger Konten und IP-Adressen zum Instore-Lesen sowie Cachen und Rendern digitaler Inhaltsteile 107a, ... 107n, beispielsweise durch Nachverfolgen der IP-Adresse des Gerätes 103, um zu überprüfen und zu verhindern, dass ein Kunde versucht, mehrere Bücher gleichzeitig auf demselben Gerät zu lesen. Das Nachverfolgen gültiger Konten stellt sicher, dass ein Benutzer bei dem Inhalts-Provider registriert ist und beispielsweise eine gültige Kreditkartennummer in seinem Konto hinterlegt hat. Die Software überprüft vorzugsweise, dass mehrere Konten nicht dieselbe Kreditkartennummer verwenden, wodurch ein bestimmter Benutzer daran gehindert wird, mehrere Bücher gleichzeitig auf mehreren Geräten zu lesen.
  • Der in 1A dargestellte, nicht autorisierte Ort 123 wird nur zu Veranschaulichungszwecken gezeigt, d. h. um den allgemeinen Verkehr darzustellen, der in oder nahe einem realen autorisierten Geschäft 108 stattfinden kann. Allen in dem Instore-Lesesystem 100 über das allgemeine Internet eingehenden Anforderungen würde der Zugriff auf die Instore Dienste verweigert werden. Das System 100 akzeptiert und liefert die digitalen Inhalte für das Instore-Lesen nur für Anforderungen, die über das VPN 111 eingehen. Der nicht autorisierte Ort 123 ist kein Teil des Instore-Lesesystems 100 und gehört nicht zu der Erfindung.
  • In der bevorzugten Ausführungsform ist das Instore-Lesesystem 100 ein Instore E-Book-Lesesystem, allerdings ist die Erfindung nicht auf ein Instore E-Book-Lesesystem beschränkt. Wie zu erkennen ist, kann das Instore-Lesesystem 100 für die Instore-Nutzung anderer digitaler Inhalte, wie digitaler Filme, digitaler Musik, digitaler Hörbücher, digitaler Bilder, oder weiterer Datenstrom-fähiger digitaler Inhalte verwendet werden.
  • In der veranschaulichten bevorzugten Ausführungsform ist das Gerät 103 ein mobiles, WLAN-fähiges elektronisches Lesegerät (E-Reader). Das Gerät 103 gemäß vorliegender Erfindung ist nicht auf ein E-Reader-Gerät beschränkt. Das Gerät 103 kann jede andere Art von mobilem elektronischem Gebrauchsgerät sein, wie z. B. ein Mehrzweck-Mobiltelefon.
  • Die 2A und 2B veranschaulichen ein beispielhaftes Verfahren 200 zur Anforderung eines kostenlosen Instore-Leseinhaltes, bei dem ein Kunde 101 unter Verwendung eines das Instore-Lesesystem 100 nutzenden Gerätes 103 auf digitale Inhalte 107 zugreift und diese liest.
  • Zunächst besteht eine Voraussetzung für den das System einsetzenden Kunden 101, dass er/sie sich tatsächlich in oder nahe einem autorisierten Geschäftsort 108 befindet und ein WLAN-fähiges Gerät 103 hat. In dem Schritt S001 schaltet der Kunde 101 das Gerät 103 ein. In Schritt S002 verbindet sich das Gerät 103 mit dem drahtlosen Zugangspunkt (WAP) 110 des autorisierten Geschäftes. Das Gerät 103 erkennt, dass das Instore WLAN-Netzwerk 109 in Reichweite ist, und verbindet sich mit diesem über das autorisierte WAP 110. Bei einigen Universalgeräten kann es erforderlich sein, dass der Kunde 101 sicherstellt, dass das Gerät 103 mit dem WLAN-Netzwerk des Geschäftes verbunden ist und nicht mit irgendeinem anderen verfügbaren Netzwerk in Reichweite des Gerätes.
  • In Schritt S003 verwendet der Kunde das Benutzerschnittstellenelement, um in einer Leseanwendung auf dem Gerät auf Inhalte zuzugreifen. Der Benutzer muss in ein gültiges Konto eingeloggt sein, um auf Inhalte zuzugreifen. Die Geräteinhaltsleseanwendung 105 kann bereits auf dem Gerät 103 laufen. Ansonsten kann der Kunde 101 die Gerätebenutzerschnittstelle 104 verwenden, um die Inhaltsleseanwendung 105 des Gerätes zu aktivieren. Wenn der Kunde 101 nicht automatisch in das Konto 102 eingeloggt wird, verwendet der Kunde 101 die Gerätebenutzerschnittstelle 104, um sich einzuloggen.
  • Der Kunde 101 oder die Geräteinhaltsleseanwendung 105 aktiviert die Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes, um die Verfügbarkeit des Instore-Lesesystems 100 und der digitalen Inhalte 107 in einem autorisierten Geschäft 108 festzustellen. Das Gerät 103 sendet in Schritt S004 eine Anforderung digitaler Inhalte 107 über das VPN 111 an die URL-Adresse der Instore-Webdienste 112. Diese Anforderung geht über das VPN 111 an die Instore-Webdienste 112, die die Anforderung digitaler Inhalte 107 an den Instore-Leseserver 115 weitergeben.
  • In Schritt S005 antwortet der Instore-Leseserver 115 an die Instore-Webdienste 112, dass digitale Inhalte 107 verfügbar sind. Eine Antwort, dass digitale Inhalte 107 verfügbar sind, wird dann von den Instore-Webdiensten 112 über das VPN 111 an das Gerät 103 gesandt. Die Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes zeigt dem Kunden 101 beispielsweise durch Darstellung einer bestimmten GUI (graphischen Benutzerschnittstelle) oder durch andere Mittel an, dass digitale Inhalte 107 verfügbar sind, und vorzugsweise auf welche Inhalte während des Aufenthalts in dem Geschäft kostenlos zugegriffen werden kann.
  • In Schritt S006 verwendet der Kunde 101 die Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes zur Auswahl digitaler Inhalte 107. Der Kunde 101 verwendet eine geeignete Steuerung auf der Gerätebenutzerschnittstelle 104 z. B. in Verbindung mit Dateneingabesteuerungen, wie z. B. Tasten, auf dem Gerät 103, um mit dem Lesen von digitalen Inhalten 107 unter Verwendung der Geräteinhaltsleseanwendung 105 zu beginnen.
  • In Schritt S007 sendet das Gerät 103 zur Einleitung des kostenlosen Instore-Lesens von digitalen Inhalten 107 eine Leseanforderung, um z. B. die erste Seite des digitalen Inhalts 107 zu erhalten. Da das Gerät mit dem WAP 110 des autorisierten Geschäftes verbunden ist, wird die Anforderung über VPN 111 an die URL-Adresse der Instore-Webdienste 112 gesandt.
  • Die Instore-Webdienste 112 verbinden sich über eine Schnittstelle mit der WSI Software 117, um auf den Kundeninhaltsdrosselbericht 114 zuzugreifen und einen Instore-Datenstromdrosselalgorithmus 113 zu initiieren, beispielsweise eine auf dem Server 115 laufende Software. Der Drosselalgorithmus 113 wird nachstehend mit Bezug auf das Ablaufdiagramm der 3 genauer beschrieben.
  • Wenn für den Kunden 101 und die digitalen Inhalte 107 noch kein Kundeninhaltsdrosselbericht 114 existiert, dann werden in Schritt S008 Kundendatendienste 121, eine Software, die von der WSI Software 117 zum Führen und Bestätigen von Kundendaten verwendet wird, zur Erstellung eines Kundeninhaltsdrosselberichtes 114 in der Instore-Drosseldatenbank 119 aktiviert, um beispielsweise die Anzahl der Seiten zu verfolgen, auf die pro Zeiteinheit zugegriffen wird, oder auch eine andere geeignete Maßnahme.
  • Die Instore-Webdienste 112 verbinden sich über eine Schnittstelle mit der WSI Software 117, um die Instore-Inhaltsdatenstromdienste 122 zu aktivieren. Die Instore-Inhaltsdatenstromdienste 122 bestehen aus einer Software, die auf dem Server läuft, der digitale Inhaltsteile 107a, ... 107n erzeugt und verbirgt, falls erforderlich, und dann als Datenstrom an das Gerät 107 auf der Grundlage weitergibt, wie der Kunde 101 die digitalen Inhalte 107 konsumiert. Der Datenstrom der digitalen Inhaltsteile 107a, ... 107n an das Gerät 103 wird schneller oder langsamer gedrosselt, wie von dem Instore-Datenstromdrosselalgorithmus 113 festgelegt.
  • Wenn der Kunde 101 einen digitalen Inhaltsteil anfordert und der Drosselalgorithmus 113 in Schritt S009 feststellt, dass die Anforderung aufgrund der aktuellen Drosselungsgrenzen zu schnell einging, dann senden die Instore-Webdienste 112 in Schritt S010 eine Meldung an das Gerät 103 zurück, die anzeigt, dass der Kunde 101 warten muss, bevor er Zugriff auf den angeforderten Inhaltsteil erhält, und das Verfahren geht weiter zu Schritt S018.
  • Ein weiterer, von den Instore-Inhaltsdatenstromdiensten 122 ausgewerteter Faktor ist das Zeitlimit, damit der Kunde 101 digitale Inhalte 107 in einem bereits festgelegten Zeitraum konsumieren darf. Der Kunde 101 kann beispielsweise darauf beschränkt sein, digitale Inhalte 107 bis zu insgesamt zwei Stunden an einem Arbeitstag zu konsumieren. Wenn festgestellt wird, dass eine Anforderung eines digitalen Inhaltsteils das Zeitlimit, in dem der Kunde 101 digitalen Inhalt 107 konsumieren darf, oder auch ein anderes vorgegebenes Tageslimit für diesen Inhalt überschritten hat, dann senden die Instore-Webdienste 112 in Schritt S012 eine Meldung an das Gerät 103 zurück, die anzeigt, dass der Kunde 101 warten muss, bevor er wieder Zugriff auf die digitalen Inhalte 107 erhält. Das Gerät 103 gibt über die Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes eine diesbezügliche Benutzermeldung an den Kunden 101 aus.
  • Wenn der Kunde 101 einen bereits festgelegten, maximalen Zeitraum zum Konsumieren eines einzelnen, digitalen Inhaltsteils überschreitet, dann stoppt zusätzlich ein Zeitgeber für das Zeitlimit der digitalen Inhalte 107. Dadurch kann der Kunde 101 die aktive Nutzung des digitalen Inhalts 107 vorübergehend unterbrechen, ohne dass das Zeitlimit des Kunden 101 zur Verwendung digitaler Inhalte 107 negativ beeinflusst wird. Damit kann der Kunde 101 beispielsweise eine Pause einlegen, sich unterhalten, und danach die digitalen Inhalte 107 wieder weiter konsumieren. Da der Zeitgeber stoppt, während der Kunde 101 beim Konsumieren der digitalen Inhalte 107 eine Pause einlegt, wird die während der Pause über den festgelegten, maximalen Zeitraum hinaus verlängerte Zeit nicht zu dem Zeitlimit der digitalen Inhalte 107 hinzugerechnet.
  • Wenn in Schritt S011 festgestellt wird, dass der Kunde 101 das Zeitlimit zum Konsumieren von digitalen Inhalten 107 nicht überschritten hat, dann legen die Instore-Webdienste 112 in Schritt S013 die Verfügbarkeit des digitalen Inhaltsteils 107a, z. B. einer Seite, fest, der in einen Instore-Lese-Cache auf dem Instore-Leseserver 115 gerendert wird. Wenn in Schritt S013 festgestellt wird, dass in dem Cache kein gerenderter digitaler Inhaltsteil 107a vorliegt, dann wird er von den Instore-Inhaltsdatenstromdiensten 122 in Schritt S014 in den Cache gerendert.
  • Wenn andererseits in Schritt S013 festgestellt wird, dass der gerenderte digitale Inhaltsteil 107a in dem Cache vorliegt, darin geben die Instore-Webdienste 112 in Schritt S015 den angeforderten digitalen Inhaltsteil 107a zur Anzeige an das Gerät 103 zurück. Die WSI Software 117 aktiviert die Kundendatendienste 121 zur Aktualisierung des Kundeninhaltsdrosselberichtes 114 in der Instore-Drosseldatenbank 119, um anzugeben, dass ein weiterer Teil, z. B. eine weitere Seite, angefordert worden ist.
  • Nachdem der Kunde 101 das Konsumieren des digitalen Inhaltsteils 107a beendet, wählt der Kunde 101 in Schritt S016 eine Steuerung, z. B. auf der Gerätebenutzerschnittstelle 104 oder auf einer Steuerung an dem Gerät 103 selbst aus, wie z. B. eine Taste, um die nächsten gewünschten Vorgang in der Geräteinhaltsleseanwendung 105 zu aktivieren. Beispielsweise kann der Kunde 101 eine Navigationssteuerung auswählen, um zu einer vorhergehenden Seite oder nächsten Seite zu gehen, auf eine Inhaltstabelle zuzugreifen oder zu einem Kapitel oder Abschnitt der digitalen Inhalte 107 zu springen. Sobald der Kunde 101 die gewünschte Auswahl trifft, sendet das Gerät 103 in Schritt S017 diese nächste Anforderung über das VPN 111 an die Instore-Webdienste 112, die die Seiten-(d. h. Teilbereichs-)Anforderung empfangen.
  • In Schritt S018 kehrt die Verarbeitung zum Schritt S009 zur Bearbeitung der nachfolgenden Teile, z. B. Seiten, der Inhalte zurück. Die Bearbeitung fährt fort wie zuvor ab Schritt S009 und die Instore-Webdienste 112 senden bei erfolgreicher Bearbeitung den angeforderten digitalen Inhaltsteil 107b zur Anzeige an das Gerät 103 zurück.
  • Die Verarbeitung wird wie zuvor für den digitalen Inhaltsteil 107c und so weiter fortgesetzt, bis der Kunde 101 die zulässigen, kostenlosen Instore-Inhalte beendet oder das Zeitlimit für die digitalen Inhalte 107 überschreitet. Wie zuvor erläutert, wenn der Kunde 101 das Zeitlimit für die digitalen Inhalte 107 überschreitet, wird in Schritt S010 eine Meldung an das Gerät 103 zurückgesandt und eine Benutzermeldung wird in der Instore-Leseschnittstelle 106 des Gerätes angezeigt, die angibt, dass der Kunde 101 warten muss, bevor er erneut Zugriff auf digitale Inhalte 107 erhält.
  • 3 zeigt ein Ablaufdiagramm, das eine beispielhafte Ausführungsform eines Verfahrens 300 zur Ausführung des Instore-Datenstromdrosselalgorithmus 113 darstellt. In Schritt S200 beginnt der Datenstrom für die digitalen Inhalte 107 und in Schritt S201 wird die Drosselrate auf Null gesetzt und in Schritt S202 wird die aktuelle Schwellwertrate auf einen Basiswert gesetzt. Die Drosselrate kann beispielsweise ein digitaler Inhaltsteil (z. B. eine Seite) pro 10 Sekunden sein. Die aktuelle Schwellwertrate kann beispielsweise zwei digitale Inhaltsteile pro 10 Sekunden betragen. Jede neue Berechnung der Raten kann so angesetzt werden, dass diese in Zeitfenstern von weniger als einer Minute auftreten.
  • Wenn der Kunde 101 unter Verwendung des Gerätes 103 den nächsten digitalen Inhaltsteil (z. B. Seite) in Schritt S203 anfordert, beispielsweise den digitalen Inhaltsteil 107b, wird der Teilbereich 107b ausgegeben und der Kundeninhaltsdrosselbericht 114 wird in der Instore-Drosseldatenbank 119 aktualisiert. Wenn das Gerät 103 den digitalen Inhaltsteil 107c anfordert, wird in Schritt S204 festgestellt, ob die Zeit seit der vorigen Anforderung weniger als die Drosselratenzeit beträgt. Wenn ja, wird in Schritt S205 ein „Fehler”-Signal zurückgesandt und der Ablauf geht weiter zu Schritt S207, wo die Verfolgungsinformationen gesichert werden. Wenn nicht, dann wird die angeforderte Seite in Schritt S206 an den Kunden zurückgegeben.
  • Der Instore-Datenstromdrosselalgorithmus 113 überprüft dann in Schritt S208, ob seit der letzten Überprüfung eine Minute vergangen ist. Wenn nicht, geht der Ablauf weiter zu Schritt S216 und wird ausgeführt. Wenn ja, berechnet der Drosselalgorithmus in Schritt S209 die Durchschnittsrate von Teilanforderungen für die letzte Minute. Wenn in Schritt S210 festgestellt wird, dass die berechnete Rate die aktuelle Schwellwertrate übersteigt, dann wird die Drosselrate in Schritt S212 auf die aktuelle Schwellwertrate eingestellt und in Schritt S213 wird die aktuelle Schwellwertrate auf eine langsamere Rate eingestellt.
  • Wenn andererseits die berechnete Rate die aktuelle Schwellwertrate nicht übersteigt und außerdem in Schritt S211 festgestellt wird, dass die Rate unter der vorherigen Schwellwertrate liegt, dann wird die Drosselrate in Schritt S214 auf die vorherige Schwellwertrate eingestellt und in Schritt S215 wird die aktuelle Schwellwertrate auf eine schnellere Rate eingestellt. Wenn das Ergebnis aus Schritt S211 nein ist, dann geht die Verarbeitung in einer Schleife zurück zu Schritt S209, wo der Durchschnitt erneut berechnet wird. Die Drosselberechnungen sind beendet, wenn der Kunde 101 in der maximalen Zeit nicht aktiv wird, die für einen Kunden zum angemessenen Konsumieren eines digitalen Inhaltsteils angesetzt ist.
  • In einer alternativen Ausführungsform können das System und das Verfahren der vorliegenden Erfindung den Zugriff des Benutzers auf die kostenlosen digitalen Inhalte auf eine gewisse festgelegte Gesamtzeitmenge pro Tag, z. B. zwei Stunden, begrenzen, anstatt die digitalen Inhalte zu drosseln.
  • Obwohl die vorstehende Beschreibung im Zusammenhang mit einem System und Verfahren zur Bereitstellung von digitalen Inhalten auf dem drahtlosen E-Book-Reader eines Kunden dargestellt worden ist, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung zu diesem Zweck beschränkt. Das System und das Verfahren können eingesetzt werden, um andere digitale Inhalte an andere Arten von drahtlosen Geräten auszugeben, beispielsweise um Video-, Text-, Audio-, alle möglichen Kombinationen aus diesen, sowie andere download- und/oder datenstromfähige, digitale Inhalte auszugeben.
  • Obwohl hier spezielle Ausführungsformen veranschaulicht und beschrieben worden sind, wird der Durchschnittsfachmann erkennen, dass die dargestellten und beschriebenen, speziellen Ausführungsformen durch eine Vielzahl alternativer und/oder gleichwertiger Implementierungen ersetzt werden können, ohne dass von dem Bereich der vorliegenden Erfindung abgewichen wird. Diese Anmeldung soll alle Anpassungen oder Abänderungen der hier erläuterten speziellen Ausführungsformen abdecken. Daher soll diese Erfindung nur durch die Ansprüche und deren Äquivalente beschränkt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 7653574 [0003]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • IEEE 802.11 [0031]
    • IEEE 802.15 [0031]

Claims (20)

  1. System, das einem drahtlosen Gerät digitale Dateninhalte bereitstellt, mit: einem digitalen Dateninhaltssteuerserver, der zum Empfangen, über eine sichere Verbindung, einer Anforderung von dem drahtlosen Gerät, das einen oder mehrere Teile der digitalen Dateninhalte anfordert, und zur Bereitstellung, in Abhängigkeit der Anforderung, von begrenztem Zugriff auf die digitalen Dateninhalte konfiguriert ist, wobei der digitale Dateninhaltssteuerserver Folgendes umfasst: einen Datenspeicher, der die digitalen Dateninhalte speichert; einen Webserver, der zur Aufrechterhaltung der sicheren Verbindung zwischen dem drahtlosen Gerät und dem digitalen Dateninhaltssteuerserver konfiguriert ist; digitale Dateninhaltsbereitstellungssoftware, die auf dem digitalen Dateninhaltssteuerserver betrieben werden kann, welcher: (a) die angeforderten digitalen Dateninhalte dem drahtlosen Gerät abschnittsweise zur Verfügung stellt; (b) überwacht: (i) wie viele Teile der digitalen Dateninhalte dem drahtlosen Gerät bereitgestellt worden sind, und/oder (ii) eine Zeitmenge, in der das drahtlose Gerät auf die digitalen Dateninhalte zugegriffen hat; und (c) die Bereitstellung der digitalen Dateninhalte auf der Grundlage von Drosselkriterien einschließlich der überwachten Anzahl an Teilen und/oder der Zeitmenge drosselt.
  2. System gemäß Anspruch 1, wobei die digitalen Dateninhalte dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  3. System gemäß Anspruch 2, wobei die digitalen Dateninhalte ansonsten gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
  4. System gemäß Anspruch 1, wobei in den Drosselkriterien enthalten ist, ob ein Tageslimit für die angeforderten digitalen Dateninhalte überschritten worden ist.
  5. System gemäß Anspruch 1, wobei eine empfangene Anforderung Anweisungen von dem drahtlosen Gerät enthält, die sich darauf beziehen, welchen Teil oder welche Teile der digitalen Dateninhalte ein Benutzer des drahtlosen Gerätes wünscht.
  6. System gemäß Anspruch 1, wobei der digitale Dateninhaltssteuerserver weiterhin eine Drosseldatenbank umfasst, die Drosselberichte speziell für einzelne Kunden speichert.
  7. System gemäß Anspruch 6, wobei das Drosseln in Bezug auf die Drosselberichte in der Drosseldatenbank ausgeführt wird.
  8. System gemäß Anspruch 1, wobei die sichere Verbindung eine virtuelle private Netzwerk (VPN) Verbindung ist.
  9. System gemäß Anspruch 1, wobei die digitalen Dateninhalte ein elektronisches Buch darstellen.
  10. System gemäß Anspruch 1, wobei die digitalen Dateninhalte Audioinhalte darstellen.
  11. System gemäß Anspruch 1, wobei die digitalen Dateninhalte ein Video darstellen.
  12. System gemäß Anspruch 1, weiterhin mit einem drahtlosen Zugangspunkt, wobei sich das drahtlose Gerät über den drahtlosen Zugangspunkt mit dem digitalen Dateninhaltssteuerserver verbindet.
  13. System gemäß Anspruch 12, wobei der drahtlose Zugangspunkt in einem Einzelhandelsgeschäft bereitgestellt wird.
  14. Verfahren auf einem Server zur Bereitstellung von digitalen Dateninhalten für ein drahtloses Gerät, wobei die digitalen Dateninhalte in einem Datenspeicher gespeichert sind, mit folgenden Schritten: Empfangen einer Anforderung von dem drahtlosen Gerät, durch den Server über eine sichere Verbindung, wobei ein oder mehrere Teile der digitalen Dateninhalte angefordert werden; Bereitstellen der angeforderten digitalen Dateninhalte abschnittsweise durch den Server für das drahtlose Gerät; Überwachen, durch den Server: (i) wie viele Teile der digitalen Dateninhalte dem drahtlosen Gerät bereitgestellt worden sind, und/oder (ii) einer Zeitmenge, in der das drahtlose Gerät auf die digitalen Dateninhalte zugegriffen hat; und Drosseln der Bereitstellung der digitalen Dateninhalte durch den Server auf der Grundlage von Drosselkriterien einschließlich der überwachten Anzahl an Teilen und/oder der Zeitmenge.
  15. Verfahren gemäß Anspruch 14, wobei die digitalen Dateninhalte dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  16. Verfahren gemäß Anspruch 14, wobei die Drosselkriterien enthalten, ob ein Tageslimit für die angeforderten digitalen Dateninhalte überschritten worden ist.
  17. Verfahren gemäß Anspruch 14, wobei eine empfangene Anforderung Anweisungen von dem drahtlosen Gerät enthält, die sich darauf beziehen, welchen Teil der Daten ein Benutzer des drahtlosen Gerätes wünscht.
  18. Verfahren gemäß Anspruch 14, wobei das Drosseln in Bezug auf Drosselberichte in einer Drosseldatenbank ausgeführt wird.
  19. System zur Bereitstellung digitaler Dateninhalte, mit: einem drahtlosen Gerät; einem digitalen Dateninhaltssteuerserver, der die digitalen Dateninhalte speichert; einem drahtlosen Zugangspunkt, der eine sichere Verbindung zwischen dem drahtlosen Gerät und dem digitalen Dateninhaltssteuerserver bereitstellt; sowie Drosselsoftware, die die Bereitstellung der digitalen Dateninhalte auf der Grundlage von Drosselkriterien steuert, einschließlich einer Menge an bereitgestellten digitalen Dateninhalten und/oder einer Zeitmenge, in der das drahtlose Gerät auf digitale Dateninhalte auf dem digitalen Dateninhaltssteuerserver zugegriffen hat.
  20. System gemäß Anspruch 19, wobei die digitalen Dateninhalte gegen eine Gebühr bereitgestellt werden, sofern sie nicht von dem System zur Verfügung gestellt werden.
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