DE1168289B - Schneidkopf fuer ein oder in einem Enthaarungsgeraet - Google Patents
Schneidkopf fuer ein oder in einem EnthaarungsgeraetInfo
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- B26B19/04—Cutting heads therefor; Cutters therefor; Securing equipment thereof
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: B 26 b
Deutsche Kl.: 69-12/01
Nummer:
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Anmeldetag:
Auslegetag:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
1 168 289
N 22429 Ic/69
30. November 1962
16. April 1964
N 22429 Ic/69
30. November 1962
16. April 1964
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schneidkopf für ein oder in einem Enthaarungsgerät mit schwingendem
Antrieb, bei dem die auf den beiden Längsseiten mit Zähnen versehene feste Schneidplatte mittels
eines mit ihr verbundenen U-förmigen Bügels befestigt ist, dessen Schenkel auf beiden Seiten mit
dem Motorgehäuse verbunden sind, während die an beiden Längsseiten ebenfalls mit Zähnen versehene
bewegliche Schneidplatte an den beiden Enden mit Einkerbungen versehen ist, die die Schenkel des Bügels
umfassen.
Solche Vorrichtungen sind bekannt, bei denen der Bügel jedoch mit seinem im wesentlichen rechteckigen
Querschnitt in einen Mittellängsschlitz der festen Schneidplatte versenkt ist. Diese bekannte Ausbildung
hat u. a. den Nachteil, daß eine ziemlich komplizierte Form der Schneidplatten und ein verhältnismäßig
dicker Schneidkopf erhalten wird.
Weiter ist es bekannt, die feste Schneidplatte bügeiförmig auszubilden, wodurch jedoch auch eine ziemlich
schwere und teure Konstruktion entsteht, da das Erfüllen der verschiedenen Anforderungen, u. a. für
die Schneidfunktion, die Befestigung und die Führung
der beweglichen Schneidplatte, Schwierigkeiten verursacht.
Die Erfindung bezweckt nun, einen Schneidkopf für Enthaarungsgeräte zu schaffen, der bei Massenerzeugung
mit verhältnismäßig niedrigen Kosten hergestellt und in Ausbildung mit geringem Gewicht zur
Verfügung gestellt werden kann, während hohe Anforderungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und der
Zuverlässigkeit erfüllt werden.
Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Körper des Befestigungsbügels durch eine zwischen
der festen und der beweglichen Schneidplatte angeordnete, sich über den größten Teil seiner Breite
erstreckende Metallplatte gebildet wird, deren Längsränder Führungen für die bewegliche Schneidplatte
bilden, und daß die Schenkel des Bügels aus umgebogenen Teilen der Metallplatte bestehen.
Der aus der Metallplatte hergestellte Befestigungsbügel liegt also ganz eingeschlossen, was dem Aussehen
zugute kommt; aber außerdem bildet der Körper dieses Teiles, der als leichtes Teil ausgebildet
werden kann, auch unmittelbar die Führung für die bewegliche Schneidplatte, während er in dieser Form
zum Erzielen weiterer Vereinfachungen und Verbesserungen geeignet ist. Zu diesem Zweck ist eine günstige
Ausführungsform dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schenkel des Befestigungsbügels aus zwei sich
im wesentlichen parallel zueinander erstreckenden federnden Plattenstücken gebildet ist, von denen das
Schneidkopf für ein oder in einem
Enthaarungsgerät
Enthaarungsgerät
Anmelder:
N. V. Philips' Gloeilampenfabrieken,
Eindhoven (Niederlande)
Vertreter:
Dipl.-Ing. H. Zoepke, Patentanwalt,
München 5, Erhardtstr. 11
Als Erfinder benannt:
Louw Arjen Biesma, Drachten (Niederlande)
Beanspruchte Priorität:
Niederlande vom 4. Dezember 1961 (272 171) --
innenliegende eine Fahne bildet, die von den Rändern der entsprechenden Einkerbung des Endrandes
der beweglichen Klingen umfaßt wird, und das außenliegende eine Befestigungszunge bildet, die mit einem
Schnappschloß mit dem Motorgehäuse verbunden ist.
Hierbei wird also die Funktion der Bügelschenkel für jeden Schenkel über die zwei Plattenstücke, aus
denen der Schenkel besteht, unter Anwendung deren Federwirkung verteilt, wodurch ein gut haltend zu
befestigender Schneidkopf mit leicht herausnehmbaren Schneidplatten erhalten wird.
Dabei kann die ganze Befestigung leicht ganz eingeschlossen ausgebildet werden, und zwar gemäß
einer Ausführungsform, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Befestigungszungen in die Aussparungen
in den Seitenwänden des Motorgehäuses fallen und mit in diesen angeordneten Teilen des Schnappschlosses
zusammenwirken.
Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die innenliegenden Fahnen jedes
Bügelschenkels seitlich klemmend gegen die in dem Motorgehäuse angeordneten festen Anliegeflächen
drücken.
Während gemäß den bekannten Konstruktionen das Mitschwingen der festen Schneidplatte u. a. durch
eine schwere Ausbildung des Bügels verhütet wird, wird nach der letzten Ausführungsform der Erfindung
der gleiche Zweck mit einem leichten Bügel aus einer Metallplatte auf einfache Weise dadurch erzielt, daß
der von den außenliegenden Befestigungszungen gelieferte Widerstand gegen das Mitschwingen durch
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die genannte Anlage der innenliegenden Zungen ergänzt wird. Hierdurch wird es möglich, den Schneidplattensatz
leichter ausnehmbar zu gestalten und trotzdem eine genügende Sicherheit gegen das Mitschwingen
der festen Schneidplatte mit dem Antrieb zu erhalten.
Die innenliegenden Fahnen können weiter auf einfache Weise dadurch zum Mitnehmen auch der beweglichen
Schneidplatte beim Entfernen der unbeweglichen Schneidplatte herangezogen werden, daß
die innenliegenden Fahnen in einem seitlich verbreiterten Kopf enden, der die Ränder der in den
kurzen Seiten der beweglichen Schneidplatte angeordneten Einkerbungen überlappt.
Beim Entfernen des Schneidkopfes wird jetzt die bewegliche Schneidplatte mit der außenliegenden
festen Schneidplatte dadurch mitgenommen, daß die erstgenannte Schneidplatte an den Zungen hängenbleibt.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnung näher erläutert.
F i g. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der Teile im auseinandergenommenen Zustand des Schneidkopfes;
Fi g. 2 ist ein Längsschnitt des montierten Schneidkopfes
mit einem Teil des Motorgehäuses längs der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 zeigt in einem gleichen Querschnitt wie Fig. 2 den Schneidkopf in schräger Lage, bei dem
ein Schenkel des Bügels in das Gehäuse geschoben ist, wobei F i g. 3 a ein Teilstück in Seitenansicht darstellt;
F i g. 4 ist ein Querschnitt des montierten Schneidkopfes längs der Linie IV-IV in Fig. 1;
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht des Motorgehäuses.
In Fig. 1 und 4 sind die Teile in umgekehrter Lage gegenüber der Lage aus Fig. 2 und 3 dargestellt.
Der Schneidkopf besteht im wesentlichen aus einer beweglichen Schneidplatte 1 mit einem umgebördelten
Zahnrand 2, aus einem Befestigungsbügel 3 und einer festen Schneidplatte 4.
Der Befestigungsbügel 3, dessen beide Schenkel mit 5 bezeichnet sind, ist aus einer dünnen federnden
Metallplatte hergestellt. Diese ist so ausgestanzt, daß Längsstreifen 6 stehenbleiben, die, wie in F i g. 4
dargestellt, den Zahnrand 2 der beweglichen Schneidplatte 1 führen. Weiter sind auf den kurzen Seiten
der Schneidplatte 1 Einkerbungen 7 vorhanden.
Die Zungen 8 des Bügels 3 liefern die eigentliche Verbindung mit dem Motorgehäuse. In der beweglichen
Schneidplatte 1 ist ein Antriebskegel 9 befestigt, in den der Kopf 11 des von der Motorwelle
schwingend angetriebenen Antriebszapfens eingreift.
Die feste Schneidplatte 4 ist mit zwei Buchsen 12 versehen (Fig. 1 und 4, in Fig. 2 und 3 sind nur
die Mittellinien angegeben), die durch Öffnungen 13 (Fig. 1) auf beiden Seiten des Körpers des Bügels 3
hindurchgeführt sind und durch die dieser fest mit der Platte 4 verbunden wird.
Aus dem zentralen Teil des Körpers des Befestigungsbügels 3 gestanzt und senkrecht zu dessen
Ebene umgebogen, sind die sich parallel zu den Befestigungszungen 8 der Schenkel 5 erstreckenden Fahnen
14 gebildet. An dem Ende sind die Fahnen auf beiden Seiten verbreitert, so daß ein Kopf 15 gebildet
wird, der die Ränder der Einkerbungen 7 der beweglichen Schneidplatte 1 unterfaßt (Fig. 1 und 4),
wodurch die bewegliche Schneidplatte herausnehmbar und verschiebbar mit dem Bügel 3 verbunden ist.
Die Fahnen 14 bilden jedoch auch eine zusätzliche Stütze gegen das Mitschwingen der festen Schneidplatte
4 mit der beweglichen Schneidplatte 1 in Längsrichtung, weil diese federnden Zungen mit
wenig Druck gegen die im Motorgehäuse 16 angeordneten Querrippen 17 zu liegen kommen.
Weiter kann die bewegliche Schneidplatte 1 nach
ίο dem Entfernen des Schneidkopfes dadurch entfernt
werden, daß die Schneidplatte so weit nach links oder rechts verschoben wird, daß der Endrand einer Einkerbung
7 gegen eine Fahne 14 stößt. Die Schneidplatte kann dann am einen Ende gehoben und jenseits
des verbreiterten Kopfes 15 der an diesem Ende liegenden Fahne 14 geführt werden, gegebenenfalls
dadurch, daß sie federnd leicht nach außen gedrückt wird. Um zu verhüten, daß beim Aufstecken des
Schneidkopfes auf das Motorgehäuse, wenn durch die Aufsteckbewegung selbst die Schneidplatte 1 von
einer solchen äußeren Lage in eine Lage gebracht werden muß, in der die beiden Fahnen 14 führen,
die Schneidplatte bei ihrer Bewegung zur Mitte mit dem freien Ende gegen eine Fahne 14 stoßen würde
und also dann nicht weiter in ihre Arbeitslage gebracht werden könnte, sind die Einkerbungen 7 mit
abgeschrägten Ecken 18 versehen.
Weiter ist, wie in F i g. 3 sichtbar, der Kegel 9 so weit ausgebildet, daß der Antriebsstift 11 während
des Aufsteckens des Schneidkopfes in schräger Lage und bei der meist seitlich verschobenen Lage der
beweglichen Schneidplatte 1 trotzdem schon darin eingreift und beim weiteren Andrücken des Schneidkopfes
selbsttätig in den Zentralhohlraum 19 geführt wird.
Ein Schnappschloß des Schneidkopfes im Motorgehäuse wird mittels der Zungen 8 der Schenkel 5
dadurch erhalten, daß im Gehäuse 16 (s. auch Fig. 3 a und 5) auf beiden Seiten ein Nockenpaar 20
angeordnet ist, das senkrecht zur Hauptfläche der entsprechenden Zunge 8 vorspringt. Jede Zunge 8
endet in einer auf beiden Seiten jenseits des Zentralstückes der Zunge vorspringenden Rippe 21, die dadurch
erhalten ist, daß das Zungenende hohl ausgebildet wird. Aus F i g. 3 ist ersichtlich, daß, wenn
man das eine Ende des Schneidkopfes in die Mündung des Motorgehäuses 16 führt und an dessen Seitenkanten
drückt, die Rippe 21 auf dieser Seite schon unter dem am meisten vorspringenden Punkt der
Nocke 20 anliegt und der Rand der Hohlrippe 21 auf der anderen Seite schon gerade in den Mündungsrand des Gehäuses fällt. Drückt man diese Seite weiter
gemäß dem Pfeil Q nach unten, wobei die Zungen 8 federnd einwärts ausweichen können, so
schnappen die auf beiden Seiten jenseits des Zentralstücks der Zunge 8 vorspringenden Enden jeder
Rippe 21 hinter die am meisten vorspringenden Punkte jedes Nockenpaares 20. Dies wird durch die schräge
Oberfläche der Nocken 20 erleichtert, während die schräge Unterfläche unter der Wirkung der federnden
Zungen 8 den Schneidkopf immer nach unten gezogen in der Lage hält, in der die Ecken der festen
Schneidplatte 4 an den Nocken 22 des Motorgehäuses anliegen.
Weiter ist aus F i g. 3 ersichtlich, daß die Fahnen 14 auch an und federnd gegen die Seitenkante der
Rippen 17 geführt werden, weil deren oberer Rand abgerundet ist.
Aus F i g. 2 geht hervor, daß der Schneidkopf auch ohne Schwierigkeit aufrecht in Richtung des Pfeiles R
aufgesteckt und wieder herausgenommen werden kann.
Claims (6)
1. Schneidkopf für ein oder in einem Enthaarungsgerät mit schwingendem Antrieb, bei
dem die auf den beiden Längsseiten mit Zähnen versehene feste Schneidplatte mittels eines mit
ihr verbundenen U-förmigen Bügels befestigt ist, dessen Schenkel auf beiden Seiten mit dem
Motorgehäuse verbunden sind, während die an beiden Längsseiten ebenfalls mit Zähnen versehene
bewegliche Schneidplatte an den beiden Enden mit Einkerbungen versehen ist, deren
Ränder die Schenkel des Bügels umfassen, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper
des Befestigungsbügels (3) durch eine zwischen der festen und der beweglichen Schneidplatte
(4 bzw. 1) angeordnete, sich über den größten Teil seiner Breite erstreckende Metallplatte
gebildet wird, deren Längsränder (6) Führungen für die bewegliche Schneidplatte (1)
bilden, und daß die Schenkel (5) des Bügels (3) aus umgebogenen Teilen (8,14) der Metallplatte
bestehen.
2. Schneidkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schenkel (5) des Befestigungsbügels
aus zwei sich im wesentlichen parallel zueinander erstreckenden federnden Plattenstücken (8, 14) gebildet ist, von denen
das innenliegende eine Fahne (14) bildet, die von den Rändern der entsprechenden Einkerbung (7)
des Endrandes der beweglichen Klinge (1) umfaßt wird, und das außenliegende eine Befestigungszunge (8) bildet, die mit einem Schnappschloß
(20, 21) mit dem Motorgehäuse verbunden ist.
3. Schneidkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungszungen (8) in
die Aussparungen in den Seitenwänden des Motorgehäuses fallen und mit darin angeordneten
zusammenarbeitenden Teilen des Schnappschlosses zusammenwirken.
4. Schneidkopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die innenliegenden
Fahnen (14) jedes Bügelschenkels seitlich klemmend gegen die im Motorgehäuse angeordnete
feste Anliegefläche (17) drücken.
5. Schneidkopf nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die innenliegenden
Zungen (14) in einem seitlich verbreiterten Kopf (15) enden, der die Ränder der in den kurzen
Seiten der beweglichen Schneidplatte (1) angeordneten Einkerbungen (7) überlappt.
6. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schnappschloß
zwischen der außenliegenden Zunge (8) jedes Schenkels (5) und innerhalb der im Gehäuse
angeordneten senkrecht zur Hauptfläche der Zunge vorspringenden Nocken (20) dadurch gebildet
wird, daß die Zunge (8) in einer auf beiden Seiten jenseits des Zentralstückes der Zunge vorspringenden,
durch Hohlausbilden des Zungenendes gebildeten Rippe (21) endet, deren vorspringende
Enden beim Aufstecken des Schneidkopfes federnd jenseits des am meisten vorspringenden
Teiles der Nocken (20) geführt werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschriften Nr. 2 296 094, 2 352 909,
859 513.
USA.-Patentschriften Nr. 2 296 094, 2 352 909,
859 513.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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