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Die
Erfindung betrifft eine Lageranordnung für mindestens einen schwenkbaren
Kraftfahrzeugsitz, der eine Rückenlehne
und einen Sitzrahmen aufweist und mindestens über zwei lösbare Festlager und eine einarmige
Schwenkvorrichtung mit einem durch zumindest eine Bordwand begrenzten
Kraftfahrzeugboden verbunden ist.
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Es
ist bereits ein schwenkbarer Sitz für ein Kraftfahrzeug aus der
US 6,375,255 bekannt, der zwei
starre Lager und zwei Drehlager aufweist, wobei ein Drehlager am
Sitzpolster und ein Drehlager am Boden des Kraftfahrzeugs angeordnet
ist. Die Drehlager sind über
einen Schwenkarm miteinander verbunden. Das am Boden befestigte
Drehlager ist dabei mittig an dem dem jeweiligen Fußraum zugeordneten
Sitz angeordnet. Der Sitz wird in den Fußraum geschwenkt und gibt dadurch
eine der Sitzfläche
entsprechende Ladefläche
frei, die zusätzlich
um die Fläche
der Rückenlehne
vergrößert wird.
In aufrechter Position des Sitzes ist die Ladefläche unter der Sitzfläche bzw.
dem Sitzpolster durch die zwei starren Lager versperrt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lageranordnung für schwenkbare
Kraftfahrzeugsitze derart auszubilden und anzuordnen, dass der verfügbare Stauraum
optimiert wird.
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Gelöst wird
die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch,
dass die einarmige Schwenkvorrichtung bordwandseitig und/oder seitlich
am Sitzrahmen, im Bereich der Bordwand angeordnet ist. Hierdurch
wird erreicht, dass der heckseitige Bereich zwischen zwei Kraftfahrzeugsitzen
frei von Schwenkvorrichtungen bzw. Schwenklagern ist und ein in
der Betriebsposition der Kraftfahrzeugsitze nutzbarer, ganzflächiger Laderaum
im Bereich hinter den Sitzrahmen der Sitze zur Verfügung steht.
Der La deraum wird in seiner Breite durch die beiden dem jeweiligen
Kraftfahrzeugsitz zugeordneten, im Bereich der jeweiligen Bordwand
angeordneten Schwenkvorrichtungen begrenzt.
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Hierzu
ist es vorteilhaft, dass der Sitzrahmen bordwandseitig mindestens
ein Drehlager mit einem schwenkbaren Lagerteil aufweist, das mittelbar über ein
im Bereich der Bordwand angeordnetes Schiebelager mit dem Kraftfahrzeugboden
verbunden ist. Zum einen wird der mittlere Hauptteil der Ladefläche freigehalten
und zum anderen wird die Verschwenkbewegung der Kraftfahrzeugsitze
zwischen der einen Sitzplatz gewährleistenden
Betriebsposition und einer die heckseitige Ladefläche erweiternden
Transportposition unterstützt.
Daneben wird durch die Anordnung des Schiebelagers in Bordwandnähe, und damit
auch in der Nähe
der Einstiegstüren
die Bedienung der Schwenkvorrichtung von außen ermöglicht.
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Eine
zusätzliche
Möglichkeit
ist gemäß einer Weiterbildung,
dass das Schiebelager eine parallel zur Kraftfahrzeuglängsachse
angeordnete Führungsschiene
aufweist und das Lagerteil in der Führungsschiene verschiebbar
gelagert ist. Damit wird erreicht, dass der Kraftfahrzeugsitz bei
der Verschwenkbewegung eine vorbestimmte Kinematik aufweist. Der
Sitzrahmen wird ausgehend von der Betriebsposition um etwa 180 ° verschwenkt,
wobei die Rückenlehne
im Wesentlichen um etwa 90 ° verschwenkt
wird. Sowohl der Sitzrahmen als auch die Rückenlehne sind in der Transportposition,
in etwa parallel zur Hauptladefläche
mit einer nach oben ausgerichteten Rückseite positioniert.
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Ferner
ist es vorteilhaft, dass mindestens zwei getrennte Kraftfahrzeugsitze
angeordnet sind, die jeweils eine Schwenkvorrichtung aufweisen,
die jeweils im Bereich einer rechten Bordwand und einer linken Bordwand
angeordnet sind. Dadurch wird erreicht, dass der Laderaum hinter
den Rückenlehnen bzw.
den Sitzrahmen nicht durch Lager und/oder Schwenkvorrichtungen für die Kraftfahrzeugsitze
versperrt wird und eine Rad muldenabdeckung in diesem Bereich vorsehbar
und zugänglich
ist.
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Vorteilhaft
ist es hierzu auch, dass die Schwenkvorrichtung mindestens einen
Schwenkarm aufweist, der mindestens ein gemeinsames Drehlager mit
dem Sitzrahmen und/oder der Rückenlehne aufweist
und über
mindestens ein Drehlager mit dem Kraftfahrzeugboden verbunden ist.
Hiermit wird erreicht, dass der Kraftfahrzeugsitz während der
Verschwenkbewegung über
das mittelbar über
einen Lagerbock am Kraftfahrzeugboden angeordnete Schwenklager geführt ist
und die Verschwenkung des Sitzrahmens um 180 ° bzw. die Einknickbewegung des
Kraftfahrzeugsitzes gewährleistet
ist. Der Schwenkarm weist dabei in etwa die Länge des Sitzrahmens auf. Der
Schwenkarm ist mit seiner einen Seite über das eine Schwenklager und
den Lagerbock am Kraftfahrzeugboden und mit seiner anderen Seite
lösbar
am Kraftfahrzeugboden bzw. lösbar
am Festlager angeordnet, so dass eine Verschwenkung gewährleistet
ist. Das Festlager dient dabei der Festsetzung des Kraftfahrzeugsitzes
in den beiden Endlagen, also der Betriebsposition und der Transportposition.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Lösung ist
schließlich
vorgesehen, dass die Schwenkvorrichtung ein Führungselement mit Feder- und/oder
Dämpfungsmittel
aufweist, das schwenkbar am Kraftfahrzeugboden angeordnet und mit
der Rückenlehne,
dem Sitzrahmen und/oder dem Schwenkarm verbunden ist. Das Führungselement
bewirkt zum einen eine Unterstützung der
Verschwenkbewegung zwischen der Betriebsposition und der Transportposition.
Die Unterstützung erfolgt
dabei ausgehend von der jeweiligen Endposition zumindest bis in
eine Zwischenposition. Von der Zwischenposition ausgehend wird der
anschließende Teil
der Verschwenkbewegung bis in die jeweilige zweite Endlage durch
die Schwerkraft des Kraftfahrzeugsitzes unterstützt. Zum anderen dämpft bzw. bremst
das Führungselement
die Verschwenkbewegung des Kraftfahrzeugsitzes derart, dass ein
sanftes Umlegen möglich
ist.
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Von
besonderer Bedeutung ist für
die vorliegende Erfindung, dass das jeweilige Festlager mindestens
einen Lagerträger
mit einem Lagerbolzen für den
Sitzrahmen und/oder die Rückenlehne
aufweist. Der Kraftfahrzeugsitz kann somit in seinen beiden Endlagen
am Kraftfahrzeugboden fixiert werden. Der Lagerbolzen gewährleistet
eine einfache Haltemechanik, die eine Verriegelung ausgehend von
verschiedenen Winkelpositionen des Kraftfahrzeugsitzes, bedingt
durch die beiden Endlagen, gewährleistet.
Dem Festlager ist ein symmetrisch am Sitz angeordnetes zweites Festlager
zugeordnet, so dass damit zwei Lagerpunkte des Kraftfahrzeugsitzes
gegeben sind. Neben diesen beiden Lagerpunkten stellt das Schiebelager
den dritten Lagerpunkt dar, wobei das Schiebelager einen Freiheitsgrad
aufweist.
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Im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung
ist es von Vorteil, dass die Schwenkvorrichtung mit dem Festlager
verrastbar und/oder mittels dem Festlager am Kraftfahrzeugboden
festsetzbar ist und dass die Rückenlehne und/oder
der Sitzrahmen mindestens eine Rastvorrichtung aufweist, die mit
dem Lagerbolzen verbindbar ist. Hiermit wird erreicht, dass der
Kraftfahrzeugsitz sowohl in der Betriebsposition als auch in der Transportposition
eine sichere Verbindung zum Kraftfahrzeugboden aufweist. Für beide
Positionen ist nur ein Fastlager mit der entsprechenden Rastvorrichtung
notwendig.
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Außerdem ist
es vorteilhaft, dass mindestens ein Lagerträger ein Sicherheitsgurtschloss
oder einen Sicherheitsgurthalter aufweist, das über den Lagerträger mit
dem Kraftfahrzeugboden verbunden ist. Die Anordnung des Sicherheitsgurtschlosses
am Lagerträger,
und damit mittelbar am Kraftfahrzeugboden gewährleistet eine optimale Sicherheit
mit Rücksicht
auf die Sicherung des Fahrgastes im bzw. am Fahrzeug. Daneben könnte das
Sicherheitsgurtschloss auch am Kraftfahrzeugsitz selbst angeordnet sein.
In diesem Fall muss die gesamte Beschleuni gungskraft, also die des
Sitzes und die des Fahrgastes durch die Rastvorrichtung der Sitzlager
aufgenommen werden.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und
in der Beschreibung erläutert
und in den Figuren dargestellt.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
perspektivische Anordnung einer Sitzreihe in der Betriebsposition;
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2 eine
perspektivische Anordnung der Sitzreihe in einer Zwischenposition;
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Kraftfahrzeugsitzes in einer die
Ladefläche
erweiternden Transportposition.
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Gemäß 1 sind
zwei Kraftfahrzeugsitze 9, 9' nebeneinander in einer Betriebsposition
auf einem Kraftfahrzeugboden 6 eines Kraftfahrzeugs angeordnet,
wobei sich die dargestellte Anordnung besonders für die hintere
bzw. dritte Sitzreihe in einer Fahrgastzelle eines Fahrzeugs eignet.
Die Kraftfahrzeugsitze 9, 9' weisen je ein Sitzpolster 9.1, 9.1' und eine Rückenlehne 1, 1' auf, welche
sich in einer Betriebs – bzw.
Sitzposition befinden. Hinter der Rückenlehne 1 schließt eine
rechte Bordwand 13 des nicht weiter dargestellten Kraftfahrzeugs
an. Der Kraftfahrzeugboden 6 stellt als Teil der Fahrgastzelle die
Verbindung zu einer linken Bordwand 14 her. Im Kraftfahrzeugboden 6 zwischen
den Bordwänden 13, 14 ist
eine nicht weiter dargestellte Radmulde mit einer Radmuldenabdeckung 12 vorgesehen.
Der Kraftfahrzeugsitz 9 ist über drei Lager 3, 4, 8 am
Kraftfahrzeugboden 6 angeordnet, wobei der Kraftfahrzeugsitz 9 einen
Sitzrahmen 2 mit einem frontseitig angeordneten Drehlager 10 aufweist,
das über
ein Lagerteil 7 mit dem Kraftfahrzeugboden 6 verbunden
ist. Das Drehlager 10 stellt mittels des angeordneten Lagerteils 7 die
Verbindung zu einem am Kraftfahrzeugboden 6 angeordneten
Schiebelager 8 dar.
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Im Übergang
zum Sitzrahmen 2, an der Rückenlehne 1 weist
der Kraftfahrzeugsitz 9 ein heckseitig angeordnetes Drehlager 5.3 auf,
das die Verbindung zu einer Schwenkvorrichtung 5 bildet.
Das Drehlager 5.3 ist über
das Festlagers 3 am Kraftfahrzeugboden 6 in beiden
Endlagen des Kraftfahrzeugsitzes festsetzbar. Die am Drehlager 5.3 anschließende Schwenkvorrichtung 5 erstreckt
sich entlang der Bordwand 14 und ist neben dem Festlager 3 an einem
Lagerbock 20 angeordnet, der im Bereich der Radmuldenabdeckung 12 mit
dem Kraftfahrzeugboden 6 verbunden ist. Der Lagerbock 20 dient
neben dem Schiebelager 8 der Lagerung das Kraftfahrzeugsitzes
während
der Verschwenkbewegung. Daneben ist ein die Schwenkbewegung unterstützendes,
an der Schwenkvorrichtung 5 angreifendes Führungselement 16 am
Lagerbock 20 befestigt. Daneben wird die Schwenkvorrichtung 5 in
der Betriebsposition und in einer den Laderaum erweiternden Transportposition
von dem Festlager 3 aufgenommen, welches mittelbar über die
Schwenkvorrichtung 5 den Kraftfahrzeugboden 6 und
den Kraftfahrzeugsitz 9 in der Betriebsposition und in
der Transportposition verbindet. Das an dem Sitzrahmen 2 des
Kraftfahrzeugsitzes 9 angeordnete Drehlager 10 verbindet
das Lagerteil 7 mit dem Schiebelager 8 bzw. mit
einer Führungsschiene 8.1 des
Schiebelagers 8. Das Lagerteil 7 ist innerhalb
der Führungsschiene 8.1 verschiebbar
gelagert, die entlang der Bordwand 14 vom Lagerbock 20 über das
Festlager 3 zum Drehlager 10 in der Betriebsposition
des Kraftfahrzeugsitzes 9 führt.
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Das
am Lagerbock 20 angeordnete Führungselement 16 unterstützt die
Verschwenkbewegung des Kraftfahrzeugsitzes 9, der während der
Verschwenkbewegung über
das Drehlager 5.2 mit dem Lagerbock 20 verbunden
ist. In der Betriebsposition des Kraftfahrzeugsitzes 9 wird
der Laderaum im Wesentlichen durch die Rückenlehne 1, den Kraftfahrzeugboden 6 und
den Bordwänden 13, 14 begrenzt und
ist über
eine nicht dargestellte Heckklappe zugänglich.
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2 zeigt
den einen Kraftfahrzeugsitz 9' in der Betriebsposition und den
anderen Kraftfahrzeugsitz 9 in einer Zwischenposition.
Der Kraftfahrzeugsitz 9' weist
eine aufrechte Rückenlehne 1' sowie ein in
etwa parallel zum Fahrzeugboden 6 angeordnetes Sitzteil 9.1' auf. Der Kraftfahrzeugsitz 9 ist
teilweise ausgelenkt. Die Rückenlehne 1 ist
dabei in etwa parallel zum Fahrzeugboden 6, beabstandet
zu diesem angeordnet. Der Sitzrahmen 2, der über das
Drehlager 5.3 an der Schwenkvorrichtung 5 befestigt
ist, befindet sich in nahezu unveränderter Relativlage zur Rückenlehne 1.
Er ist daneben über
das Lagerteil 7, das in der Führungsschiene 8.1 parallel
zu einer Kraftfahrzeuglängsachse 11 geführt ist,
verschiebbar gelagert. Die Rückenlehne 1 und
der Sitzrahmen 2 bewegen sich synchron zu der Schwenkvorrichtung 5,
die über
ein Drehlager 5.2 mit dem Lagerbock 20 in Verbindung
steht. Ein Schwenkarm 5.1 der Schwenkvorrichtung 5 wird
in seiner Bewegung von dem Führungselement 16 unterstützt. Das
Führungselement 16 weist
ein Zug- und/oder Druckkräfte
aufnehmendes, nicht weiter dargestelltes Dämpfungsmittel auf und ist in
der Schließstellung
der Schwenkvorrichtung 5, also bei festgesetztem Drehlager 5.3 vorgespannt.
Das Führungselement 16 ist
an dem Lagerbock 20 einerseits und dem Schwenkarm 5.1 andererseits
angeordnet. Der Lagerbock 20 sowie das Festlager 3 sind
mit dem Kraftfahrzeugboden 6 fest verbunden. Das Festlager 3 weist
einen Lagerbolzen 18.1 zur Aufnahme einer Rastvorrichtung 17.1 auf.
Neben dem linken Festlager 3 ist ein rechtes Festlager 4 mit
einem Lagerträger 4.1 und
einem Sicherheitsgurtschloss 19 vorgesehen.
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Der
Kraftfahrzeugsitz 9 ist in der Betriebsposition und der
Transportposition über
die beiden Festlager 3, 4 und das Schiebelager 8 am
Kraftfahrzeugboden 6 festgesetzt. Der Lagerbock 20 dient
der Unterstützung
bzw. Gewährleistung
der Verschwenkbewegung, da nach dem Lösen der beiden Festlager 3, 4 der
Kraftfahrzeugsitz lediglich über
das Schiebelager 8 und die Verschwenkvorrichtung bzw. den
Lagerbock 20 gehalten wird.
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Den
Lagerbolzen 18.1, 18.2 eines Lagerträgers 3.1, 4.1 ist
eine Rastvorrichtung 17.1, 17.2 zugeordnet, die
am Schwenkarm 5.1 bzw. an der Rückenlehne 1, 1' angeordnet
ist. Die Rastvorrichtung 17.1, 17.2 dient der
Verbindung mit dem Fastlager 3, 4.
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3 zeigt
den Kraftfahrzeugsitz 9 in der einen erweiterten Laderaum
erzeugenden Transportposition. Eine Fläche 1.2 der Rückenlehne 1 und
eine Fläche 2.2 des
Sitzrahmens 2 bilden dabei eine gemeinsame, in etwa parallel
zum Kraftfahrzeugboden 6 angeordnete Ladefläche 1.9.
An diese Ladefläche 1.9 schließt bündig eine
Seitenfläche
der auf dem Lagerbock 20 und dem Festlager 3 aufliegenden Schwenkvorrichtung 5 an.
Das Festlager 3 ist mittels Zapfen 21 in dem Kraftfahrzeugboden 6 verankert. Die
Führungsschiene 8.2 verläuft unterhalb
der Rückenlehne 1 und
unterhalb des Sitzrahmens 2 und mündet in dem Lagerbock 20,
der das Führungselement 16 für den Schwenkarm 5.1 aufnimmt.
Die Führungsschiene 8.1 erstreckt
sich von dem Lagerbock 20 über das Festlager 3 bis
hin zu einem Träger 15, der
mit Bezug zur Betriebsposition im Bereich der vorderen Stirnseite
des Sitzrahmens 2 angeordnet und Bestandteil des Kraftfahrzeugbodens 6 ist.
Der Träger 15 schließt bündig mit
dem Kraftfahrzeugboden 6 ab. Die so gebildete Ladefläche 1.9 ist über eine
nicht weiter dargestellte Tür
der Fahrgastzelle zu erreichen.