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Die
Erfindung betrifft eine Luftaufbereitungsanlage zum Versorgen einer
Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft, mit einem ersten Druckluftausgang,
an den ein erster Druckluftbehälter
anschließbar
ist, einem zweiten Druckluftausgang, an den ein zweiter Druckluftbehälter anschließbar ist,
einem dritten Druckluftausgang zur Versorgung einer Anhängerbremsanlage
und einem Drucklufteingang, der über
ein erstes Überströmventil
mit dem ersten Druckluftausgang, über ein zweites Überströmventil mit
dem zweiten Druckluftausgang und über ein drittes Überströmventil
mit dem dritten Druckluftausgang verbunden ist.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit
Druckluft mittels einer Luftaufbereitungsanlage, wobei die Luftaufbereitungsanlage
umfasst: einen ersten Druckluftausgang, an den ein erster Druckluftbehälter anschließbar ist,
einen zweiten Druckluftausgang, an den ein zweiter Druckluftbehälter anschließbar ist,
einen dritten Druckluftausgang zur Versorgung einer Anhängerbremsanlage
und einen Drucklufteingang, der über
ein erstes Überströmventil
mit dem ersten Druckluftausgang, über ein zweites Überströmventil
mit dem zweiten Druckluftausgang und über ein drittes Überströmventil
mit dem dritten Druckluftausgang verbunden ist.
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Gattungsgemäße Luftaufbereitungsanlagen erfüllen zahlreiche
die Druckluftversorgung eines Nutzkraftfahrzeugs betreffende Funktionen.
Unter anderem dienen die Luftaufbereitungsanlagen dazu, das Bremssystem
eines Nutzkraftfahrzeugs mit Druckluft zu versorgen. Insbesondere
werden über Luftaufbereitungsanlagen
Druckluftbehälter
mit Luft befüllt,
um so einen Druckluftvorrat für
die verschiedenen Bremskreise zur Verfügung zu stellen. Bei einem
Nutzkraftfahrzeug mit zwei Bremskreisen für die Betriebsbremsanlage ist
es erforderlich, für
jeden dieser Bremskreise einen Druckluftbehälter vorzusehen. Im Allgemeinen
ist ein dritter Druckluftbehälter vorgesehen,
der einen Vorrat für
die Anhängerbremsanlage
("Kreis 3") bereithält.
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Aus
Kostengründen
ist es erwünscht,
den dritten Behälter
für die
Anhängerbremsanlage
einzusparen. Die Erfüllung
dieses Wunsches ist jedoch kritisch, da hohe Sicherheitsanforderungen
an die Bremsanlage eines Nutzfahrzeugs gestellt werden. Beispielsweise
muss bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Bremsvorgängen bis
zu einer bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl ein Mindestbremsdruck
zur Verfügung
gestellt werden können, sowohl
in der Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeugs als auch in der Anhängerbremsanlage.
Bei Entfernung des Vorratsbehälters
für den
Anhänger muss
eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage
daher auf andere Weise als durch den nicht mehr vorhandenen Vorratsbehälter sichergestellt
werden.
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Die
DE 199 13 726 A1 und
die
DE 100 29 900
A1 haben bereits vorgeschlagen, die Nachversorgung der
Anhängerbremsanlage
durch elektrisch ansteuerbare Überströmventile
zu ermöglichen,
die im geöffneten
Zustand ein Überströmen von
Druckluft von den Druckluftbehältern
der Betriebsbremsanlage zur Anhängerbremsanlage
gestatten.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Luftaufbereitungsanlage
zur Verfügung
zu stellen, die eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage mit Druckluft
sicherstellt, ohne dass die Notwendigkeit besteht, Überströmventile
direkt elektrisch anzusteuern. Weiterhin soll ein Verfahren zum
Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage unter Verwendung einer
erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage
angegeben werden.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Die
Erfindung baut auf der gattungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage
dadurch auf, dass parallel zu dem ersten Überströmventil ein erstes Rückschlagventil
vorgesehen ist, das ein Überströmen von
Luft von dem ersten Druckluftausgang über das erste Rückschlagventil
in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von
Luft von dem Drucklufteingang über
das erste Rückschlagventil
in Richtung des ersten Druckluftausgangs unterbindet, dass parallel
zu dem zweiten Überströmventil
ein zweites Rückschlagventil
vorgesehen ist, das ein Überströmen von
Luft von dem zweiten Druckluftausgang über das zweite Rückschlagventil
in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von
Luft von dem Drucklufteingang über
das zweite Rückschlagventil
in Richtung des zweiten Druckluftausgangs unterbindet, und dass
ein steuerbares Bypass-Ventil zwischen den dritten Druckluftausgang und
den Drucklufteingang geschaltet ist, so dass im geöffneten
Zustand des steuerbaren Bypass-Ventils Luft über die Rückschlagventile und das steuerbare Bypass-Ventil
unter Umgehung der Überströmventile von
dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang zu dem dritten Druckluftausgang
strömen
kann. Somit kann mit einem einzigen steuerbaren Bypass-Ventil ermöglicht werden,
dass eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage
mit Druckluft erfolgt. Das Bypass-Ventil umgeht dabei das dritte Überströmventil
zur Anhängerbremsanlage.
Die beiden anderen Überströmventile
werden durch parallel geschaltete Rückschlagventile umgangen. In
diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass bei Luftaufbereitungsanlagen
des Standes der Technik, die durch die Patentanmelderin vertrieben
werden, ebenfalls bereits Rückschlagventile
parallel zu den Über strömventilen
zu den Betriebsbremsanlagenkreisen vorgesehen sind. Allerdings sind
diese Rückschlagventile in
Luftaufbereitungsanlagen des Standes der Technik anders herum eingebaut;
hierdurch wird ein Befüllen der
Betriebsbremsanlagenkreise unterhalb des Öffnungsdrucks der Überströmventile
frühzeitig
während
des Füllvorgangs
ermöglicht.
Indem man die Rückschlagventile
nun erfindungsgemäß anders
herum einbaut, verliert man zwar ihre Wirkung auf die Füllreihenfolge,
man erhält
im Gegenzug aber eine Möglichkeit,
eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage über ein
einziges steuerbares Bypass-Ventil bereitzustellen. Geht man von
bestehenden Luftaufbereitungsanlagen aus, so lässt sich die vorliegende Erfindung
mit geringen konstruktiven Änderungen
umsetzen, da insbesondere ein "Umdrehen" der Rückschlagventile
einfach zu bewerkstelligen ist.
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Die
Erfindung ist in besonders vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet,
dass das steuerbare Bypass-Ventil ein Bypass-Magnetventil ist, das
direkt elektrisch betätigt
werden kann. Die Installation eines solchen Bypass-Magnetventils ist
mit geringem konstruktiven Aufwand realisierbar. Bei Luftaufbereitungsanlagen
des Standes der Technik, die durch die Patentanmelderin vertrieben
werden, kann einem bereits vorhandenen Magnetventil die Funktion
des Bypass-Ventils zugewiesen werden.
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Es
kann aber auch nützlich
sein, dass ein Magnetventil vorgesehen ist, das direkt elektrisch
betätigt
werden kann und dass das steuerbare Bypass-Ventil ein pneumatisch
steuerbares Vorsteuerventil ist, so dass das steuerbare Ventil über das
Magnetventil indirekt elektrisch betätigt werden kann.
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Ein
solches pneumatisch ansteuerbares Vorsteuerventil kann insbesondere
im Hinblick auf den Strömungsquerschnitt
optimal zum Zwecke der Nachversorgung der Anhängerbremsanlage ausgelegt werden.
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Nützlicherweise
ist vorgesehen, dass das elektrisch steuerbare Bypass-Magnetventil
im unbestromten Zustand geschlossen ist. Da eine Nachversorgung
der Anhängerbremsanlage
nur gelegentlich nötig
beziehungsweise erwünscht
sein wird, ist es sinnvoll, das Magnetventil so auszulegen, dass
nur dann ein entsprechender Strom fließen muss.
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Es
kann nützlich
sein, dass der drucklufteingangsseitige Anschluss des steuerbaren
Bypass-Ventils zwischen dem Drucklufteingang und einem Druckbegrenzer
liegt. Dies ist eine Möglichkeit, das
Magnetventil anzuschließen,
die je nach Auslegung der verschiedenen Druckluftführungen
innerhalb der Luftaufbereitungsanlage konstruktive Vorteile haben
kann.
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Es
kann aber auch von Vorteil sein, dass der drucklufteingangsseitige
Anschluss des steuerbaren Bypass-Ventils zwischen einem Druckbegrenzer
und dem dritten Überströmventil
liegt.
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Nützlicherweise
ist vorgesehen, dass das dritte Überströmventil
einen größeren Öffnungsdruck hat
als das erste und das zweite Überströmventil.
Bei Luftaufbereitungsanlagen des Standes der Technik wurde die Füllreihenfolge
durch die parallel zu den Überströmventilen
der Betriebsbremsanlagenkreise geschalteten Rückschlagventile unterstützt. Da
die Rückschlagventile
nun umgedreht eingebaut sind, wird die Füllreihenfolge durch eine entsprechende unterschiedliche
Einstellung der Überströmventile
zu der Betriebsbremsanlage und der Anhängerbremsanlage sichergestellt.
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Die
Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Verfahren dadurch auf,
dass parallel zu dem ersten Überströmventil
ein erstes Rückschlagventil
vorgesehen ist, das ein Überströmen von
Luft von dem ersten Druckluftausgang über das erste Rückschlagventil
in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von
Luft von dem Drucklufteingang über
das erste Rückschlagventil
in Richtung des ersten Druckluftausgangs unterbindet, dass parallel
zu dem zweiten Überströmventil
ein zweites Rückschlagventil
vorgesehen ist, das ein Überströmen von
Luft von dem zweiten Druckluftausgang über das zweite Rückschlagventil
in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von
Luft von dem Drucklufteingang über
das zweite Rückschlagventil
in Richtung des zweiten Druckluftausgangs unterbindet, und dass
ein steuerbares Bypass-Ventil zwischen den dritten Druckluftausgang
und den Drucklufteingang geschaltet ist, so dass im geöffneten
Zustand des Bypass-Ventils Luft über
die Rückschlagventile
und das steuerbare Bypass-Ventil unter Umgehung der Überströmventile
von dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang zu dem dritten Druckluftausgang
strömen
kann. Auf diese Weise werden die Besonderheiten und Vorteile des
erfindungsgemäßen Luftaufbereitungssystems
im Rahmen eines Verfahrens realisiert.
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Das
Verfahren ist besonders dadurch nützlich ausgebildet, dass das
steuerbare Bypass-Ventil geöffnet
wird, wenn der Druck an dem ersten und/oder dem zweiten Druckluftausgang
einen vorbestimmten Betriebsdruck unterschreitet, dass geprüft wird,
ob ein Defekt in der Anhängerbremsanlage vorliegt,
dass bei vorliegendem Defekt in der Anhängerbremsanlage das steuerbare
Bypass-Ventil geschlossen wird und dass bei intakter Anhängerbremsanlage
das steuerbare Bypass-Ventil
geöffnet bleibt.
Der mit Drucksensoren gemessene Druck an dem ersten und dem zweiten
Druckluftausgang kann aus verschiedenen Gründen absinken. Ein unkritischer
Grund liegt im Allgemeinen dann vor, wenn mehrere Bremsungen hintereinander
ausgeführt werden
beziehungsweise wenn ein ABS-Bremsvorgang
unter hohem Druckluftverbrauch stattfindet. In diesem Fall liegt
der Grund für
einen Druckverlust im Allgemeinen nicht in einem Defekt in der Anhängerbremsanlage.
Die Nachversorgung der Anhängerbremsanlage
kann somit in unproblematischer Weise über das erfindungsgemäße Bypass-Ventil erfolgen. Es
ist auch denkbar, dass ein Druckverlust aufgrund eines Defektes
in der Betriebsbremsanlage vorliegt. Damit liegt zwar eine ernstzunehmende
Störung
vor, die dem Fahrer des Nutzkraftfahrzeugs umgehend bekannt werden
muss, eine Nachversorgung des Anhängerbremskreises über das
Bypass-Ventil bleibt aber dennoch möglich. Nur wenn der Druckverlust aufgrund
eines Defektes in der Anhängerbremsanlage
selbst eingetreten ist, muss eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage
vermieden werden, da ansonsten ein kritischer Druckluftverlust im
gesamten Bremssystem des Kraftfahrzeugs eintreten würde.
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Des
Weiteren ist das erfindungsgemäße Verfahren
dadurch besonders vorteilhaft ausgebildet, dass beim Befüllen der
Nutzkraftfahrzeugbremsanlage das steuerbare Bypass-Ventil zur Vergrößerung des
für die
Befüllung
zur Verfügung
stehenden Strömungsquerschnittes
geöffnet
wird und dass das steuerbare Bypass-Ventil beim Erreichen des vorbestimmten
Betriebsdrucks an dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang geschlossen
wird. Um die Befüllungsreihenfolge
der Bremsanlage einzuhalten findet ein Öffnen des Bypass-Ventils erst dann
statt, wenn ein ausreichender Druck für eine Hilfsbremswirkung aufgebaut
ist. Danach ist ein Vergrößern des Strömungsquerschnittes
zum Anhänger
hin nützlich, da
auf diese Weise die Befüllungszeit
verringert wird.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Nutzkraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch die Bereitstellung
eines einzigen steuerbaren Bypass-Ventils eine Nachversorgung des
Anhängerbremsanlagenkreises
sichergestellt werden kann, wobei nur geringe konstruktive Änderungen
an bestehenden Luftaufbereitungsanlagen erforderlich sind. Durch
geeignete Einstellung der Öffnungsdrücke der Überströmventile
kann eine sichere Füllreihenfolge
eingehalten werden, wobei durch das erfindungsgemäße Bypass-Ventil weiterhin
eine Beschleunigung des Füllvorgangs
erreicht werden kann.
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Die
Erfindung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen anhand
bevorzugter Ausführungsformen
beispielhaft erläutert.
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Dabei
zeigt:
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1 eine Schaltskizze einer
ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage;
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2 eine Schaltskizze einer
zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage;
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3 eine Schaltskizze einer
dritten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage;
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4 ein Flussdiagramm zur
Erläuterung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
und
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5 ein weiteres Flussdiagramm
zur Erläuterung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnungen bezeichnen gleiche
Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
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1 zeigt eine Schaltskizze
einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage.
Die Luftaufbereitungsanlage 10 ist mit einem Zentralstecker 40 für den elektrischen
Anschluss in einem Fahrzeug ausgestattet. Innerhalb der Luftaufbereitungsanlage 10 stehen
die folgenden Bauteile mit der elektrischen Versorgung beziehungsweise
Auswertung in Verbindung: eine Heizung 42, ein Temperatursensor 44,
ein Magnetventil 46 zur Druckreglersteuerung, ein Magnetventil 48 zur Regenerationssteuerung,
ein Drucksensor 50 zur Messung des Drucks p21 in
Kreis 1 (entsprechend Druckluftausgang 21) der
Betriebsbremsanlage, ein Drucksensor 52 zur Messung des
Drucks an einem Nebenverbraucheranschluss 24, ein Magnetventil 26 zur
erfindungsgemäßen Bypass-Steuerung,
ein Drucksensor 54 zur Messung des Drucks im Anhängerbremskreis
(Kreis 3, entsprechend Druckluftausgang 23) und
ein Drucksensor 56 zur Messung des Drucks p22 in
Kreis 2 (entsprechend Druckluftausgang 22) der
Betriebsbremsanlage. Die Luftaufbereitungsanlage ist mit einem Befülleingang 1 ausgestattet,
so dass eine Befüllung über die
Trocknerkartusche 58 und das Druckreglerrückschlagventil 60 erfolgen
kann. Die Befüllung
des Kreises 1 der Betriebsbremsanlage erfolgt über das Überströmventil 12 zum
Druckluftausgang 21. Kreis 2 der Betriebsbremsanlage
wird über
das Überströmventil 14 zum Druckluftausgang 22 befüllt. Die
Befüllung
des Kreises 3 für
die Anhängerbremsanlage
erfolgt über
ein Druckbegrenzungsventil 36 und das Überströmventil 16; hierüber wird
ebenfalls der Ausgang 23.1 für die Feststellbremsanlage
mit Druckluft beliefert. Der Nebenverbraucheranschluss 24 wird über ein
Druckbegrenzungsventil 38 und das Überströmventil 62 mit Druckluft
versorgt. Die Luftaufbereitungsanlage 10 hat weiterhin
einen Steueranschluss 4/27 für
ein Energiesparsystem, einen Fremdbefüllungseingang 11 sowie
einen Ablass 3. Der Ablass 3 steht mit einem Ablassventil 64 in
Verbindung. Weitere Komponenten der Luftaufbereitungsanlage 10 sind
ein Regenerationsrückschlagventil 66,
ein Fremdbefüllungsrückschlagventil 68 sowie
zwei Rückschlagventile 70, 72, die
der Feststellbremsanlage zugeordnet sind. Des Weiteren sind parallel
zu den Überströmventilen 12, 14 Rückschlagventile 18, 20 so
angeordnet, dass eine Strömung von
den Anschlüssen 21, 22 in
Richtung des Drucklufteingangs 1 erfolgen kann.
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Zur
Nachversorgung des Druckluftausgangs 23 und damit des Kreises 3 der
Anhängerbremsanlage
arbeitet die erfindungsgemäße Luftaufbereitungsanlage 10 wie
folgt: Falls eine Nachversorgung des Kreises 3 erforderlich
und erlaubt ist, öffnet
das Magnetventil 26, so dass Druckluft von dem Ausgang 21 über das
Rückschlagventil 18,
den Anschluss 32 und das Bypass-Magnetventil 26 zum
Druckluftausgang 23 strömen
kann. Vergleichbar kann Druckluft von dem Anschluss 22 über das
Rückschlagventil 20,
den Anschluss 32 und das Bypass-Magnetventil 26 zum Kreis 3 über den
Anschluss 23 strömen.
Ein Öffnen des
Bypass-Magnetventils 26 erfolgt immer dann, wenn ein Druckabfall
in einem der Betriebsbremsanlagenkreise von den Drucksensoren 50, 56 unter
den Betriebsbremsdruck von beispielsweise 8,5 bar erfasst wird und
wenn weiterhin kein Defekt im Kreis 3 der Anhängerbremsanlage
vorliegt.
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Im
Hinblick auf die Befüllung
der Bremsanlage kann das erfindungsgemäße Bypass-Magnetventil 26 ebenfalls
nützlich
eingesetzt werden. Dieses öffnet
dann, wenn der Befüllvorgang
die in den Betriebsbremskreisen integrierte Hilfsbremswirkung durch
Bereitstellen eines ausreichenden Drucks zur Verfügung gestellt
hat. Dann kann durch das Öffnen des
Bypass-Magnetventils 26 eine beschleunigte Befüllung der
Anhängerbremsanlage
erfolgen.
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2 zeigt eine Schaltskizze
einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage.
Die dargestellte Luftaufbereitungsanlage 10 entspricht
weitgehend der in 1 dargestellten
Luftaufbereitungsanlage 10. Im Unterschied zur Luftaufbereitungsanlage 10 gemäß 1 ist in der Luftaufbereitungsanlage 10 gemäß 2 das Bypass-Magnetventil 26 zwischen
dem Druckbegrenzungsventil 36 und dem Überströmventil 16 an einem
Anschluss 34 angeschlossen, während bei der Luftaufbereitungsanlage 10 gemäß 1 der Anschluss 32 vorgesehen
ist, der zwischen dem Druckbegrenzer 36 und dem Drucklufteingang 1 angeordnet
ist.
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3 zeigt eine Schaltskizze
einer dritten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage.
Das hier dargestellte Magnetventil 30 ist nicht als Bypass-Magnetventil ausgelegt.
Es kann aber dennoch baugleich zu den Magnetventilen 26 der
Ausführungsformen
gemäß den 1 und 2 sein. Das Magnetventil 30 dient
der pneumatischen Ansteuerung eines Bypass-Vorsteuerventils 28,
das zwischen dem Druckluftausgang 23 und, vergleichbar
mit der Ausführungsform
gemäß 1, zwischen dem Druckbegrenzer 36 und
dem Überströmventil 16 an
einem Anschluss 34 angeschlossen ist. Ebenso ist aber möglich, ein
pneumatisch angesteuertes Bypass-Vorsteuerventil an einem Anschluss
vor dem Druckbegrenzer 36 anzuschließen, etwa an dem in 1 mit 32 bezeichneten
Anschluss.
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4 zeigt ein Flussdiagramm
zur Erläuterung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
In Schritt S01 wird die Zündung
des Nutzkraftfahrzeugs eingeschaltet. Daraufhin wird in Schritt
S02 mit der Befüllung
des Druckluftsystems des Kraftfahrzeugs begonnen. Der Feststellbremsanlagenkreis wird
in Schritt S03 erst dann freigegeben, wenn ein ausreichender Druck
für eine
Hilfsbremswirkung in Kreis 1 und Kreis 2 der Betriebsbremsanlage
vorhanden ist. Nachfolgend wird das Bypass-Magnetventil S04 bestromt,
um so einen vergrößerten Strömungsquerschnitt
für die
Befüllung
der Anhängerbremsanlage bereitzustellen.
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In
Schritt S05 wird geprüft,
ob der Druck p21 im Kreis 1 der
Betriebsbremsanlage und der Druck p22 im
Kreis 2 der Betriebsbremsanlage größer als 8,5 bar ist. Diese Überprüfung wird
solange durchgeführt,
bis die genannte Druckschwelle überschritten ist.
Dann kann das Bypass-Magnetventil
in Schritt S06 abgeschaltet werden. Die Befüllung ist in Schritt S07 beendet.
Nachfolgend finden in Schritt S100 normale Fahrzeugsbetriebssequenzen
statt, von denen ausgehend die in 5 zu
erläuternde
Nachversorgung der Anhängerbremsanlage
stattfindet. In Schritt S08 wird die Zündung ausgestellt und das Bypass-Magnetventil
wird in Schritt S09 stromlos, sofern es aus Schritt S100 im bestromten
Zustand hervorgeht.
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5 zeigt ein weiteres Flussdiagramm
zur Erläuterung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Ausgehend
von normalen Fahrzeugbetriebssequenzen in Schritt S100 wird in Schritt
S10 geprüft,
ob der Druck p21 oder der Druck p22 kleiner als 8,5 bar ist. Ist dies nicht
der Fall, das heißt
es liegt ausreichender Betriebsbremsdruck vor, so bleibt das Bypass-Magnetventil gemäß Schritt
S11 stromlos. Wird jedoch die genannte Druckschwelle unterschritten,
so wird in Schritt S12 das Bypass-Magnetventil bestromt, und es
wird nachfolgend in Schritt S13 geprüft, ob ein Betriebsbremsanlagen kreis
defekt ist. Ist dies der Fall, so kann das Bypass-Magnetventil gemäß Schritt
S14 bestromt bleiben, um so trotz defekten Betriebsbremsanlagenkreises
eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage
sicherzustellen. Ist die Betriebsbremsanlage nicht defekt, so muss
in Schritt S15 noch geprüft
werden, ob die Anhängerbremsanlage defekt
ist. Liegt ein Defekt vor, so wird in Schritt S16 das Bypass-Magnetventil abgeschaltet,
um einen Druckverlust im Bremssystem über den Kreis 3 zu vermeiden.
Ist die Anhängerbremsanlage
jedoch nicht defekt, so bleibt das Bypass-Magnetventil gemäß Schritt S17 bestromt, und
es wird in Schritt S10 wiederum in die Prüfung des Vorliegens des Betriebsbremsdrucks
eingestiegen. Die gemäß 5 dargestellten Funktionsabläufe kommen
zum Ende, wenn in Schritt S10 festgestellt wird, dass die Schwelle
von 8,5 bar nicht mehr unterschritten wird. In diesem Fall wird
dann gemäß Schritt
S11 das Bypass-Magnetventil stromlos.
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Anhand
der 4 und 5 wurde das erfindungsgemäße Verfahren
anhand des Beispiels eines Bypass-Magnetventils erläutert. Identische
beziehungsweise vergleichbare Sequenzen finden statt, wenn der Bypass
von einem pneumatisch angesteuerten Vorsteuerventil zur Verfügung gestellt
wird.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den
Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch
in beliebiger Kombination für
die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
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- 1
- Drucklufteingang
- 3
- Ablass
- 10
- Luftaufbereitungsanlage
- 11
- Fremdbefüllungseingang
- 12
- Überströmventil
- 14
- Überströmventil
- 16
- Überströmventil
- 18
- Rückschlagventil
- 20
- Rückschlagventil
- 21
- Druckluftausgang
- 22
- Druckluftausgang
- 23
- Druckluftausgang
- 23.1
- Druckluftausgang
- 24
- Druckluftausgang
- 26
- Bypass-Magnetventil
- 28
- Bypass-Vorsteuerventil,
pneumatisch
- 30
- Magnetventil
- 32
- Anschluss,
drucklufteingangsseitig
- 34
- Anschluss,
drucklufteingangsseitig
- 36
- Druckbegrenzer
- 38
- Druckbegrenzer
- 40
- Zentralstecker
- 42
- Heizung
- 44
- Temperatursensor
- 46
- Magnetventil
zur Druckreglersteuerung
- 48
- Magnetventil
zur Regenerationssteuerung
- 50
- Drucksensor
- 52
- Drucksensor
- 54
- Drucksensor
- 56
- Drucksensor
- 58
- Trocknerkartusche
- 60
- Rückschlagventil
- 62
- Überströmventil
- 64
- Ablassventil
- 66
- Rückschlagventil
- 68
- Rückschlagventil
- 70
- Rückschlagventil
- 72
- Rückschlagventil
- 4/27
- Steueranschluss
für Energiesparsystem