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DE10342978A1 - Luftaufbereitungsanlage und Verfahren zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft - Google Patents

Luftaufbereitungsanlage und Verfahren zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft Download PDF

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DE10342978A1
DE10342978A1 DE2003142978 DE10342978A DE10342978A1 DE 10342978 A1 DE10342978 A1 DE 10342978A1 DE 2003142978 DE2003142978 DE 2003142978 DE 10342978 A DE10342978 A DE 10342978A DE 10342978 A1 DE10342978 A1 DE 10342978A1
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Knorr Bremse Systeme fuer Nutzfahrzeuge GmbH
Knorr Bremse Systeme fuer Schienenfahrzeuge GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Luftaufbereitungsanlage (10) zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft. Um eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage ohne eigens hierfür vorgesehenen Druckluftbehälter zu ermöglichen, ist ein schaltbares Bypass-Ventil (26, 28) vorgesehen, so dass im Bedarfsfall über Rückschlagventile (18, 20), die parallel zu den Überströmventilen (12, 14) für die Betriebsbremsanlage angeordnet sind, und das Bypass-Ventil (26, 28) Luft von den Vorratsbehältern für die Betriebsanlage zur Anhängerbremsanlage überströmen kann. DOLLAR A Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage sowie ein Nutzkraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Luftaufbereitungsanlage zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft, mit einem ersten Druckluftausgang, an den ein erster Druckluftbehälter anschließbar ist, einem zweiten Druckluftausgang, an den ein zweiter Druckluftbehälter anschließbar ist, einem dritten Druckluftausgang zur Versorgung einer Anhängerbremsanlage und einem Drucklufteingang, der über ein erstes Überströmventil mit dem ersten Druckluftausgang, über ein zweites Überströmventil mit dem zweiten Druckluftausgang und über ein drittes Überströmventil mit dem dritten Druckluftausgang verbunden ist.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft mittels einer Luftaufbereitungsanlage, wobei die Luftaufbereitungsanlage umfasst: einen ersten Druckluftausgang, an den ein erster Druckluftbehälter anschließbar ist, einen zweiten Druckluftausgang, an den ein zweiter Druckluftbehälter anschließbar ist, einen dritten Druckluftausgang zur Versorgung einer Anhängerbremsanlage und einen Drucklufteingang, der über ein erstes Überströmventil mit dem ersten Druckluftausgang, über ein zweites Überströmventil mit dem zweiten Druckluftausgang und über ein drittes Überströmventil mit dem dritten Druckluftausgang verbunden ist.
  • Gattungsgemäße Luftaufbereitungsanlagen erfüllen zahlreiche die Druckluftversorgung eines Nutzkraftfahrzeugs betreffende Funktionen. Unter anderem dienen die Luftaufbereitungsanlagen dazu, das Bremssystem eines Nutzkraftfahrzeugs mit Druckluft zu versorgen. Insbesondere werden über Luftaufbereitungsanlagen Druckluftbehälter mit Luft befüllt, um so einen Druckluftvorrat für die verschiedenen Bremskreise zur Verfügung zu stellen. Bei einem Nutzkraftfahrzeug mit zwei Bremskreisen für die Betriebsbremsanlage ist es erforderlich, für jeden dieser Bremskreise einen Druckluftbehälter vorzusehen. Im Allgemeinen ist ein dritter Druckluftbehälter vorgesehen, der einen Vorrat für die Anhängerbremsanlage ("Kreis 3") bereithält.
  • Aus Kostengründen ist es erwünscht, den dritten Behälter für die Anhängerbremsanlage einzusparen. Die Erfüllung dieses Wunsches ist jedoch kritisch, da hohe Sicherheitsanforderungen an die Bremsanlage eines Nutzfahrzeugs gestellt werden. Beispielsweise muss bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Bremsvorgängen bis zu einer bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl ein Mindestbremsdruck zur Verfügung gestellt werden können, sowohl in der Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeugs als auch in der Anhängerbremsanlage. Bei Entfernung des Vorratsbehälters für den Anhänger muss eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage daher auf andere Weise als durch den nicht mehr vorhandenen Vorratsbehälter sichergestellt werden.
  • Die DE 199 13 726 A1 und die DE 100 29 900 A1 haben bereits vorgeschlagen, die Nachversorgung der Anhängerbremsanlage durch elektrisch ansteuerbare Überströmventile zu ermöglichen, die im geöffneten Zustand ein Überströmen von Druckluft von den Druckluftbehältern der Betriebsbremsanlage zur Anhängerbremsanlage gestatten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Luftaufbereitungsanlage zur Verfügung zu stellen, die eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage mit Druckluft sicherstellt, ohne dass die Notwendigkeit besteht, Überströmventile direkt elektrisch anzusteuern. Weiterhin soll ein Verfahren zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage angegeben werden.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung baut auf der gattungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage dadurch auf, dass parallel zu dem ersten Überströmventil ein erstes Rückschlagventil vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem ersten Druckluftausgang über das erste Rückschlagventil in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang über das erste Rückschlagventil in Richtung des ersten Druckluftausgangs unterbindet, dass parallel zu dem zweiten Überströmventil ein zweites Rückschlagventil vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem zweiten Druckluftausgang über das zweite Rückschlagventil in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang über das zweite Rückschlagventil in Richtung des zweiten Druckluftausgangs unterbindet, und dass ein steuerbares Bypass-Ventil zwischen den dritten Druckluftausgang und den Drucklufteingang geschaltet ist, so dass im geöffneten Zustand des steuerbaren Bypass-Ventils Luft über die Rückschlagventile und das steuerbare Bypass-Ventil unter Umgehung der Überströmventile von dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang zu dem dritten Druckluftausgang strömen kann. Somit kann mit einem einzigen steuerbaren Bypass-Ventil ermöglicht werden, dass eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage mit Druckluft erfolgt. Das Bypass-Ventil umgeht dabei das dritte Überströmventil zur Anhängerbremsanlage. Die beiden anderen Überströmventile werden durch parallel geschaltete Rückschlagventile umgangen. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass bei Luftaufbereitungsanlagen des Standes der Technik, die durch die Patentanmelderin vertrieben werden, ebenfalls bereits Rückschlagventile parallel zu den Über strömventilen zu den Betriebsbremsanlagenkreisen vorgesehen sind. Allerdings sind diese Rückschlagventile in Luftaufbereitungsanlagen des Standes der Technik anders herum eingebaut; hierdurch wird ein Befüllen der Betriebsbremsanlagenkreise unterhalb des Öffnungsdrucks der Überströmventile frühzeitig während des Füllvorgangs ermöglicht. Indem man die Rückschlagventile nun erfindungsgemäß anders herum einbaut, verliert man zwar ihre Wirkung auf die Füllreihenfolge, man erhält im Gegenzug aber eine Möglichkeit, eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage über ein einziges steuerbares Bypass-Ventil bereitzustellen. Geht man von bestehenden Luftaufbereitungsanlagen aus, so lässt sich die vorliegende Erfindung mit geringen konstruktiven Änderungen umsetzen, da insbesondere ein "Umdrehen" der Rückschlagventile einfach zu bewerkstelligen ist.
  • Die Erfindung ist in besonders vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet, dass das steuerbare Bypass-Ventil ein Bypass-Magnetventil ist, das direkt elektrisch betätigt werden kann. Die Installation eines solchen Bypass-Magnetventils ist mit geringem konstruktiven Aufwand realisierbar. Bei Luftaufbereitungsanlagen des Standes der Technik, die durch die Patentanmelderin vertrieben werden, kann einem bereits vorhandenen Magnetventil die Funktion des Bypass-Ventils zugewiesen werden.
  • Es kann aber auch nützlich sein, dass ein Magnetventil vorgesehen ist, das direkt elektrisch betätigt werden kann und dass das steuerbare Bypass-Ventil ein pneumatisch steuerbares Vorsteuerventil ist, so dass das steuerbare Ventil über das Magnetventil indirekt elektrisch betätigt werden kann.
  • Ein solches pneumatisch ansteuerbares Vorsteuerventil kann insbesondere im Hinblick auf den Strömungsquerschnitt optimal zum Zwecke der Nachversorgung der Anhängerbremsanlage ausgelegt werden.
  • Nützlicherweise ist vorgesehen, dass das elektrisch steuerbare Bypass-Magnetventil im unbestromten Zustand geschlossen ist. Da eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage nur gelegentlich nötig beziehungsweise erwünscht sein wird, ist es sinnvoll, das Magnetventil so auszulegen, dass nur dann ein entsprechender Strom fließen muss.
  • Es kann nützlich sein, dass der drucklufteingangsseitige Anschluss des steuerbaren Bypass-Ventils zwischen dem Drucklufteingang und einem Druckbegrenzer liegt. Dies ist eine Möglichkeit, das Magnetventil anzuschließen, die je nach Auslegung der verschiedenen Druckluftführungen innerhalb der Luftaufbereitungsanlage konstruktive Vorteile haben kann.
  • Es kann aber auch von Vorteil sein, dass der drucklufteingangsseitige Anschluss des steuerbaren Bypass-Ventils zwischen einem Druckbegrenzer und dem dritten Überströmventil liegt.
  • Nützlicherweise ist vorgesehen, dass das dritte Überströmventil einen größeren Öffnungsdruck hat als das erste und das zweite Überströmventil. Bei Luftaufbereitungsanlagen des Standes der Technik wurde die Füllreihenfolge durch die parallel zu den Überströmventilen der Betriebsbremsanlagenkreise geschalteten Rückschlagventile unterstützt. Da die Rückschlagventile nun umgedreht eingebaut sind, wird die Füllreihenfolge durch eine entsprechende unterschiedliche Einstellung der Überströmventile zu der Betriebsbremsanlage und der Anhängerbremsanlage sichergestellt.
  • Die Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Verfahren dadurch auf, dass parallel zu dem ersten Überströmventil ein erstes Rückschlagventil vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem ersten Druckluftausgang über das erste Rückschlagventil in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang über das erste Rückschlagventil in Richtung des ersten Druckluftausgangs unterbindet, dass parallel zu dem zweiten Überströmventil ein zweites Rückschlagventil vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem zweiten Druckluftausgang über das zweite Rückschlagventil in Richtung des Drucklufteingangs erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang über das zweite Rückschlagventil in Richtung des zweiten Druckluftausgangs unterbindet, und dass ein steuerbares Bypass-Ventil zwischen den dritten Druckluftausgang und den Drucklufteingang geschaltet ist, so dass im geöffneten Zustand des Bypass-Ventils Luft über die Rückschlagventile und das steuerbare Bypass-Ventil unter Umgehung der Überströmventile von dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang zu dem dritten Druckluftausgang strömen kann. Auf diese Weise werden die Besonderheiten und Vorteile des erfindungsgemäßen Luftaufbereitungssystems im Rahmen eines Verfahrens realisiert.
  • Das Verfahren ist besonders dadurch nützlich ausgebildet, dass das steuerbare Bypass-Ventil geöffnet wird, wenn der Druck an dem ersten und/oder dem zweiten Druckluftausgang einen vorbestimmten Betriebsdruck unterschreitet, dass geprüft wird, ob ein Defekt in der Anhängerbremsanlage vorliegt, dass bei vorliegendem Defekt in der Anhängerbremsanlage das steuerbare Bypass-Ventil geschlossen wird und dass bei intakter Anhängerbremsanlage das steuerbare Bypass-Ventil geöffnet bleibt. Der mit Drucksensoren gemessene Druck an dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang kann aus verschiedenen Gründen absinken. Ein unkritischer Grund liegt im Allgemeinen dann vor, wenn mehrere Bremsungen hintereinander ausgeführt werden beziehungsweise wenn ein ABS-Bremsvorgang unter hohem Druckluftverbrauch stattfindet. In diesem Fall liegt der Grund für einen Druckverlust im Allgemeinen nicht in einem Defekt in der Anhängerbremsanlage. Die Nachversorgung der Anhängerbremsanlage kann somit in unproblematischer Weise über das erfindungsgemäße Bypass-Ventil erfolgen. Es ist auch denkbar, dass ein Druckverlust aufgrund eines Defektes in der Betriebsbremsanlage vorliegt. Damit liegt zwar eine ernstzunehmende Störung vor, die dem Fahrer des Nutzkraftfahrzeugs umgehend bekannt werden muss, eine Nachversorgung des Anhängerbremskreises über das Bypass-Ventil bleibt aber dennoch möglich. Nur wenn der Druckverlust aufgrund eines Defektes in der Anhängerbremsanlage selbst eingetreten ist, muss eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage vermieden werden, da ansonsten ein kritischer Druckluftverlust im gesamten Bremssystem des Kraftfahrzeugs eintreten würde.
  • Des Weiteren ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch besonders vorteilhaft ausgebildet, dass beim Befüllen der Nutzkraftfahrzeugbremsanlage das steuerbare Bypass-Ventil zur Vergrößerung des für die Befüllung zur Verfügung stehenden Strömungsquerschnittes geöffnet wird und dass das steuerbare Bypass-Ventil beim Erreichen des vorbestimmten Betriebsdrucks an dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang geschlossen wird. Um die Befüllungsreihenfolge der Bremsanlage einzuhalten findet ein Öffnen des Bypass-Ventils erst dann statt, wenn ein ausreichender Druck für eine Hilfsbremswirkung aufgebaut ist. Danach ist ein Vergrößern des Strömungsquerschnittes zum Anhänger hin nützlich, da auf diese Weise die Befüllungszeit verringert wird.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Nutzkraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch die Bereitstellung eines einzigen steuerbaren Bypass-Ventils eine Nachversorgung des Anhängerbremsanlagenkreises sichergestellt werden kann, wobei nur geringe konstruktive Änderungen an bestehenden Luftaufbereitungsanlagen erforderlich sind. Durch geeignete Einstellung der Öffnungsdrücke der Überströmventile kann eine sichere Füllreihenfolge eingehalten werden, wobei durch das erfindungsgemäße Bypass-Ventil weiterhin eine Beschleunigung des Füllvorgangs erreicht werden kann.
  • Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
  • Dabei zeigt:
  • 1 eine Schaltskizze einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage;
  • 2 eine Schaltskizze einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage;
  • 3 eine Schaltskizze einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage;
  • 4 ein Flussdiagramm zur Erläuterung eines erfindungsgemäßen Verfahrens; und
  • 5 ein weiteres Flussdiagramm zur Erläuterung eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Bei der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
  • 1 zeigt eine Schaltskizze einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage. Die Luftaufbereitungsanlage 10 ist mit einem Zentralstecker 40 für den elektrischen Anschluss in einem Fahrzeug ausgestattet. Innerhalb der Luftaufbereitungsanlage 10 stehen die folgenden Bauteile mit der elektrischen Versorgung beziehungsweise Auswertung in Verbindung: eine Heizung 42, ein Temperatursensor 44, ein Magnetventil 46 zur Druckreglersteuerung, ein Magnetventil 48 zur Regenerationssteuerung, ein Drucksensor 50 zur Messung des Drucks p21 in Kreis 1 (entsprechend Druckluftausgang 21) der Betriebsbremsanlage, ein Drucksensor 52 zur Messung des Drucks an einem Nebenverbraucheranschluss 24, ein Magnetventil 26 zur erfindungsgemäßen Bypass-Steuerung, ein Drucksensor 54 zur Messung des Drucks im Anhängerbremskreis (Kreis 3, entsprechend Druckluftausgang 23) und ein Drucksensor 56 zur Messung des Drucks p22 in Kreis 2 (entsprechend Druckluftausgang 22) der Betriebsbremsanlage. Die Luftaufbereitungsanlage ist mit einem Befülleingang 1 ausgestattet, so dass eine Befüllung über die Trocknerkartusche 58 und das Druckreglerrückschlagventil 60 erfolgen kann. Die Befüllung des Kreises 1 der Betriebsbremsanlage erfolgt über das Überströmventil 12 zum Druckluftausgang 21. Kreis 2 der Betriebsbremsanlage wird über das Überströmventil 14 zum Druckluftausgang 22 befüllt. Die Befüllung des Kreises 3 für die Anhängerbremsanlage erfolgt über ein Druckbegrenzungsventil 36 und das Überströmventil 16; hierüber wird ebenfalls der Ausgang 23.1 für die Feststellbremsanlage mit Druckluft beliefert. Der Nebenverbraucheranschluss 24 wird über ein Druckbegrenzungsventil 38 und das Überströmventil 62 mit Druckluft versorgt. Die Luftaufbereitungsanlage 10 hat weiterhin einen Steueranschluss 4/27 für ein Energiesparsystem, einen Fremdbefüllungseingang 11 sowie einen Ablass 3. Der Ablass 3 steht mit einem Ablassventil 64 in Verbindung. Weitere Komponenten der Luftaufbereitungsanlage 10 sind ein Regenerationsrückschlagventil 66, ein Fremdbefüllungsrückschlagventil 68 sowie zwei Rückschlagventile 70, 72, die der Feststellbremsanlage zugeordnet sind. Des Weiteren sind parallel zu den Überströmventilen 12, 14 Rückschlagventile 18, 20 so angeordnet, dass eine Strömung von den Anschlüssen 21, 22 in Richtung des Drucklufteingangs 1 erfolgen kann.
  • Zur Nachversorgung des Druckluftausgangs 23 und damit des Kreises 3 der Anhängerbremsanlage arbeitet die erfindungsgemäße Luftaufbereitungsanlage 10 wie folgt: Falls eine Nachversorgung des Kreises 3 erforderlich und erlaubt ist, öffnet das Magnetventil 26, so dass Druckluft von dem Ausgang 21 über das Rückschlagventil 18, den Anschluss 32 und das Bypass-Magnetventil 26 zum Druckluftausgang 23 strömen kann. Vergleichbar kann Druckluft von dem Anschluss 22 über das Rückschlagventil 20, den Anschluss 32 und das Bypass-Magnetventil 26 zum Kreis 3 über den Anschluss 23 strömen. Ein Öffnen des Bypass-Magnetventils 26 erfolgt immer dann, wenn ein Druckabfall in einem der Betriebsbremsanlagenkreise von den Drucksensoren 50, 56 unter den Betriebsbremsdruck von beispielsweise 8,5 bar erfasst wird und wenn weiterhin kein Defekt im Kreis 3 der Anhängerbremsanlage vorliegt.
  • Im Hinblick auf die Befüllung der Bremsanlage kann das erfindungsgemäße Bypass-Magnetventil 26 ebenfalls nützlich eingesetzt werden. Dieses öffnet dann, wenn der Befüllvorgang die in den Betriebsbremskreisen integrierte Hilfsbremswirkung durch Bereitstellen eines ausreichenden Drucks zur Verfügung gestellt hat. Dann kann durch das Öffnen des Bypass-Magnetventils 26 eine beschleunigte Befüllung der Anhängerbremsanlage erfolgen.
  • 2 zeigt eine Schaltskizze einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage. Die dargestellte Luftaufbereitungsanlage 10 entspricht weitgehend der in 1 dargestellten Luftaufbereitungsanlage 10. Im Unterschied zur Luftaufbereitungsanlage 10 gemäß 1 ist in der Luftaufbereitungsanlage 10 gemäß 2 das Bypass-Magnetventil 26 zwischen dem Druckbegrenzungsventil 36 und dem Überströmventil 16 an einem Anschluss 34 angeschlossen, während bei der Luftaufbereitungsanlage 10 gemäß 1 der Anschluss 32 vorgesehen ist, der zwischen dem Druckbegrenzer 36 und dem Drucklufteingang 1 angeordnet ist.
  • 3 zeigt eine Schaltskizze einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsanlage. Das hier dargestellte Magnetventil 30 ist nicht als Bypass-Magnetventil ausgelegt. Es kann aber dennoch baugleich zu den Magnetventilen 26 der Ausführungsformen gemäß den 1 und 2 sein. Das Magnetventil 30 dient der pneumatischen Ansteuerung eines Bypass-Vorsteuerventils 28, das zwischen dem Druckluftausgang 23 und, vergleichbar mit der Ausführungsform gemäß 1, zwischen dem Druckbegrenzer 36 und dem Überströmventil 16 an einem Anschluss 34 angeschlossen ist. Ebenso ist aber möglich, ein pneumatisch angesteuertes Bypass-Vorsteuerventil an einem Anschluss vor dem Druckbegrenzer 36 anzuschließen, etwa an dem in 1 mit 32 bezeichneten Anschluss.
  • 4 zeigt ein Flussdiagramm zur Erläuterung eines erfindungsgemäßen Verfahrens. In Schritt S01 wird die Zündung des Nutzkraftfahrzeugs eingeschaltet. Daraufhin wird in Schritt S02 mit der Befüllung des Druckluftsystems des Kraftfahrzeugs begonnen. Der Feststellbremsanlagenkreis wird in Schritt S03 erst dann freigegeben, wenn ein ausreichender Druck für eine Hilfsbremswirkung in Kreis 1 und Kreis 2 der Betriebsbremsanlage vorhanden ist. Nachfolgend wird das Bypass-Magnetventil S04 bestromt, um so einen vergrößerten Strömungsquerschnitt für die Befüllung der Anhängerbremsanlage bereitzustellen.
  • In Schritt S05 wird geprüft, ob der Druck p21 im Kreis 1 der Betriebsbremsanlage und der Druck p22 im Kreis 2 der Betriebsbremsanlage größer als 8,5 bar ist. Diese Überprüfung wird solange durchgeführt, bis die genannte Druckschwelle überschritten ist. Dann kann das Bypass-Magnetventil in Schritt S06 abgeschaltet werden. Die Befüllung ist in Schritt S07 beendet. Nachfolgend finden in Schritt S100 normale Fahrzeugsbetriebssequenzen statt, von denen ausgehend die in 5 zu erläuternde Nachversorgung der Anhängerbremsanlage stattfindet. In Schritt S08 wird die Zündung ausgestellt und das Bypass-Magnetventil wird in Schritt S09 stromlos, sofern es aus Schritt S100 im bestromten Zustand hervorgeht.
  • 5 zeigt ein weiteres Flussdiagramm zur Erläuterung eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Ausgehend von normalen Fahrzeugbetriebssequenzen in Schritt S100 wird in Schritt S10 geprüft, ob der Druck p21 oder der Druck p22 kleiner als 8,5 bar ist. Ist dies nicht der Fall, das heißt es liegt ausreichender Betriebsbremsdruck vor, so bleibt das Bypass-Magnetventil gemäß Schritt S11 stromlos. Wird jedoch die genannte Druckschwelle unterschritten, so wird in Schritt S12 das Bypass-Magnetventil bestromt, und es wird nachfolgend in Schritt S13 geprüft, ob ein Betriebsbremsanlagen kreis defekt ist. Ist dies der Fall, so kann das Bypass-Magnetventil gemäß Schritt S14 bestromt bleiben, um so trotz defekten Betriebsbremsanlagenkreises eine Nachversorgung der Anhängerbremsanlage sicherzustellen. Ist die Betriebsbremsanlage nicht defekt, so muss in Schritt S15 noch geprüft werden, ob die Anhängerbremsanlage defekt ist. Liegt ein Defekt vor, so wird in Schritt S16 das Bypass-Magnetventil abgeschaltet, um einen Druckverlust im Bremssystem über den Kreis 3 zu vermeiden. Ist die Anhängerbremsanlage jedoch nicht defekt, so bleibt das Bypass-Magnetventil gemäß Schritt S17 bestromt, und es wird in Schritt S10 wiederum in die Prüfung des Vorliegens des Betriebsbremsdrucks eingestiegen. Die gemäß 5 dargestellten Funktionsabläufe kommen zum Ende, wenn in Schritt S10 festgestellt wird, dass die Schwelle von 8,5 bar nicht mehr unterschritten wird. In diesem Fall wird dann gemäß Schritt S11 das Bypass-Magnetventil stromlos.
  • Anhand der 4 und 5 wurde das erfindungsgemäße Verfahren anhand des Beispiels eines Bypass-Magnetventils erläutert. Identische beziehungsweise vergleichbare Sequenzen finden statt, wenn der Bypass von einem pneumatisch angesteuerten Vorsteuerventil zur Verfügung gestellt wird.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
  • 1
    Drucklufteingang
    3
    Ablass
    10
    Luftaufbereitungsanlage
    11
    Fremdbefüllungseingang
    12
    Überströmventil
    14
    Überströmventil
    16
    Überströmventil
    18
    Rückschlagventil
    20
    Rückschlagventil
    21
    Druckluftausgang
    22
    Druckluftausgang
    23
    Druckluftausgang
    23.1
    Druckluftausgang
    24
    Druckluftausgang
    26
    Bypass-Magnetventil
    28
    Bypass-Vorsteuerventil, pneumatisch
    30
    Magnetventil
    32
    Anschluss, drucklufteingangsseitig
    34
    Anschluss, drucklufteingangsseitig
    36
    Druckbegrenzer
    38
    Druckbegrenzer
    40
    Zentralstecker
    42
    Heizung
    44
    Temperatursensor
    46
    Magnetventil zur Druckreglersteuerung
    48
    Magnetventil zur Regenerationssteuerung
    50
    Drucksensor
    52
    Drucksensor
    54
    Drucksensor
    56
    Drucksensor
    58
    Trocknerkartusche
    60
    Rückschlagventil
    62
    Überströmventil
    64
    Ablassventil
    66
    Rückschlagventil
    68
    Rückschlagventil
    70
    Rückschlagventil
    72
    Rückschlagventil
    4/27
    Steueranschluss für Energiesparsystem

Claims (11)

  1. Luftaufbereitungsanlage (10) zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft, mit – einem ersten Druckluftausgang (21), an den ein erster Druckluftbehälter anschließbar ist, – einem zweiten Druckluftausgang (22), an den ein zweiter Druckluftbehälter anschließbar ist, – einem dritten Druckluftausgang (23) zur Versorgung einer Anhängerbremsanlage und – einem Drucklufteingang (1), der über ein erstes Überströmventil (12) mit dem ersten Druckluftausgang (21), über ein zweites Überströmventil (14) mit dem zweiten Druckluftausgang (22) und über ein drittes Überströmventil (16) mit dem dritten Druckluftausgang (23) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, – dass parallel zu dem ersten Überströmventil (12) ein erstes Rückschlagventil (18) vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem ersten Druckluftausgang (21) über das erste Rückschlagventil (18) in Richtung des Drucklufteingangs (1) erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang (1) über das erste Rückschlagventil (18) in Richtung des ersten Druckluftausgangs (21) unterbindet, – dass parallel zu dem zweiten Überströmventil (14) ein zweites Rückschlagventil (20) vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem zweiten Druckluftausgang (22) über das zweite Rückschlagventil (20) in Richtung des Drucklufteingangs (1) erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang (1) über das zweite Rückschlagventil (20) in Richtung des zweiten Druckluftausgangs (22) unterbindet, und – dass ein steuerbares Bypass-Ventil (26, 28) zwischen den dritten Druckluftausgang (23) und den Drucklufteingang (1) geschaltet ist, so dass im geöffneten Zustand des steuerbaren Bypass-Ventils (26, 28) Luft über die Rückschlagventile (18, 20) und das steuerbare Bypass-Ventil (26, 28) unter Umgehung der Überströmventile (12, 14, 16) von dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang (21, 22) zu dem dritten Druckluftausgang (23) strömen kann.
  2. Luftaufbereitungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das steuerbare Bypass-Ventil ein Bypass- Magnetventil (26) ist, das direkt elektrisch betätigt werden kann.
  3. Luftaufbereitungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass ein Magnetventil (30) vorgesehen ist, das direkt elektrisch betätigt werden kann und – dass das steuerbare Bypass-Ventil ein pneumatisch steuerbares Vorsteuerventil (28) ist, so dass das steuerbare Ventil über das Magnetventil (30) indirekt elektrisch betätigt werden kann.
  4. Luftaufbereitungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch steuerbare Bypass-Magnetventil (26) im unbestromten Zustand geschlossen ist.
  5. Luftaufbereitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der drucklufteingangsseitige Anschluss (32) des steuerbaren Bypass-Ventils zwischen dem Drucklufteingang (1) und einem Druckbegrenzer (36) liegt.
  6. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der drucklufteingangsseitige Anschluss (34) des steuerbaren Bypass-Ventils zwischen einem Druckbegrenzer (36) und dem dritten Überströmventil (16) liegt.
  7. Luftaufbereitungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Überströmventil (16) einen größeren Öffnungsdruck hat als das erste und das zweite Überströmventil (12, 14).
  8. Verfahren zum Versorgen einer Nutzkraftfahrzeugbremsanlage mit Druckluft mittels einer Luftaufbereitungsanlage (10), wobei die Luftaufbereitungsanlage umfasst: – einen ersten Druckluftausgang (21), an den ein erster Druckluftbehälter anschließbar ist, – einen zweiten Druckluftausgang (22), an den ein zweiter Druckluftbehälter anschließbar ist, – einen dritten Druckluftausgang (23) zur Versorgung einer Anhängerbremsanlage und – einen Drucklufteingang (1), der über ein erstes Überströmventil (12) mit dem ersten Druckluftausgang (21), über ein zweites Überströmventil (14) mit dem zweiten Druckluftausgang (22) und über ein drittes Überströmventil (16) mit dem dritten Druckluftausgang (23) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, – dass parallel zu dem ersten Überströmventil (12) ein erstes Rückschlagventil (18) vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem ersten Druckluftausgang (21) über das erste Rückschlagventil (18) in Richtung des Drucklufteingangs (1) erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang (1) über das erste Rückschlagventil (18) in Richtung des ersten Druckluftausgangs (21) unterbindet, – dass parallel zu dem zweiten Überströmventil (14) ein zweites Rückschlagventil (20) vorgesehen ist, das ein Überströmen von Luft von dem zweiten Druckluftausgang (22) über das zweite Rückschlagventil (20) in Richtung des Drucklufteingangs (1) erlaubt und ein Überströmen von Luft von dem Drucklufteingang (1) über das zweite Rückschlagventil (20) in Richtung des zweiten Druckluftausgangs (22) unterbindet, und – dass ein steuerbares Bypass-Ventil (26, 28) zwischen den dritten Druckluftausgang (23) und den Drucklufteingang (1) geschaltet ist, so dass im geöffneten Zustand des Bypass-Ventils (26, 28) Luft über die Rückschlagventile (18, 20) und das steuerbare Bypass-Ventil (26, 28) unter Umgehung der Überströmventile (12, 14, 16) von dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang (21, 22) zu dem dritten Druckluftausgang (23) strömen kann.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, – dass das steuerbare Bypass-Ventil (26, 28) geöffnet wird, wenn der Druck an dem ersten und/oder dem zweiten Druckluftausgang (21, 22) einen vorbestimmten Betriebsdruck unterschreitet, – dass geprüft wird, ob ein Defekt in der Anhängerbremsanlage vorliegt, – dass bei vorliegendem Defekt in der Anhängerbremsanlage das steuerbare Bypass-Ventil (26, 28) geschlossen wird und – dass bei intakter Anhängerbremsanlage das steuerbare Bypass-Ventil (26, 28) geöffnet bleibt.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, – dass beim Befüllen der Nutzkraftfahrzeugbremsanlage das steuerbare Bypass-Ventil (26, 28) zur Vergrößerung des für die Befüllung zur Verfügung stehenden Strömungsquerschnittes geöffnet wird und – dass das steuerbare Bypass-Ventil (26, 28) beim Erreichen des vorbestimmten Betriebsdrucks an dem ersten und dem zweiten Druckluftausgang (21, 22) geschlossen wird.
  11. Nutzkraftfahrzeug mit einer Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7.
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