DE10330205A1 - Elektrisches Haarschneidegerät - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Haarschneidegerät, mit einem Gehäuse (2) und mit einem an dem Gehäuse (2) um eine Drehachse (11) schwenkbar gelagerten Tragkörper (8) für mindestens ein Schneidsystem (9, 10), das aus mindestens zwei durch einen Antriebsmotor relativ zueinander bewegbaren Scherelementen (30, 31, 36, 37) besteht, wobei der Tragkörper (8) einseitig an einer Außenseite des Gehäuses (2) gelagert ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein elektrisches Haarschneidegerät nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Ein solches Gerät ist beispielsweise aus der WO 00/37225 bekannt, gemäß welchem ein Schneidkopf schwenkbar um eine Achse am Gehäuse des Gerätes gelagert ist, und wobei einem Schneidkamm, zwei Schneidklingen zugeordnet sind, welche jeweils in Abhängigkeit von der Schwenkstellung des Schneidkopfes mit einem Antriebselement des Antriebes koppelbar sind. Die jeweils andere Schneidklinge ist dann ausgekoppelt, so daß stets nur eine Schneideinheit angetrieben ist. Die Achse um welche der Schneidkopf schwenkbar ist, verläuft parallel zu den Schneidkanten der Schneidkämme bzw. Schneidklingen. Die Lagerung des Schneidkopfes erfolgt beidseitig durch eine gabelförmige Aufnahme im Gehäuse der Haarschneidemaschine. Die Schwenkachse verläuft zentral zu den beiden Schneidelementen. Die mit den Schneidelementen verbundenen Einkoppelelemente für den Exzenterantrieb weisen zwar schräge Erweiterungsabschnitte auf, um das Einführen des Exzenters in jeder Betriebsstellung zu erleichtern, jedoch ist vor dem Verschwenken der Schneidsysteme der Antrieb auszuschalten.
- Aus der US 2003/0106219 A1 ist ein weiteres Haarschneidegerät bekannt, welches einen verschwenkbaren Schneidkopf mit zwei Schneidsystemen – einem schmaleren und einem breiteren – aufweist. Der Schneidkopf ist beidseitig in einem Gehäuse gelagert, wobei die Schwenkachse senkrecht zu einer durch die beiden Schneidsysteme gebildeten Ebene verläuft. Die Schwenkachse verläuft zentral zu den beiden Schneidelementen. Damit der Schneidkopf dieses Haarschneidegerätes auch bei einschaltetem Motor relativ zum Gehäuse verdreht werden kann, ist eine Kupplungseinrichtung vorgesehen, durch welche für diesen Verdrehvorgang die Antriebsverbindung zwischen Motor und Schersystem kurzfristig unterbricht.
- Beide bekannten Haarschneidegeräte verlangen vom Benutzer einen nicht unerheblichen Handhabungsaufwand zum Durchführen des Verschwenkens des Schneidkopfes. Insbesondere ist eine Einhandbedienung während des Verschwenkvorganges nicht möglich.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Bedienung eines drehbar an einem Gehäuse gelagerten Schneidsystems deutlich zu verbessern; außerdem soll eine Einhandbedienung ermöglicht werden.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Durch die erfindungsgemäße Lösung läßt sich eine Anordnung schaffen, welche es dem Benutzer beispielsweis ermöglicht, mit dem Daumen der das Gerät umfassenden Hand das Schneidsystem um die Drehachse zu verschwenken, was den Bedienungskomfort eines Haarschneidegerätes enorm verbessert.
- Ist ein Antriebsmittel zum Betätigen des mindestens einen Schneidsystems derart angeordnet, daß es das zu bewegende Scherelement bzw. ein mit diesem verbundenes Bauteil im unmittelbaren Bereich der Drehachse beaufschlagt, so wird es ermöglicht, das Schneidsystem auch bei eingeschaltetem Antrieb zu verschwenken. Dies verbessert die Handhabung noch weiter.
- Das Schneidsystem weist vorteilhafterweise einen Schneidkamm mit zugeordneter Schneidklinge auf, so daß es als Haartrimmer bzw. Langhaarschneider verwendet werden kann. Sowohl der Schneidkamm als auch die Schneidklinge weisen dabei Verzahnungen auf, deren Flanken die Schneidkanten bilden.
- Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß zwei diametral gegenüberliegende Schneidsysteme im Tragkörper gelagert sind, wobei vorteilhafterweise die Drehachse außermittig bezüglich dieser beiden Schneidsysteme verläuft. Somit läßt sich beim Verschwenken des Tragkörpers relativ zum Gehäuse des Haarschneidegerätes sowohl das anzuwendende Schneidsystem wechseln, als auch die Relativlage des Schneidsystems zum Gehäuse verändern.
- Vom besonderen Vorteil ist es dabei, wenn zwei voneinander unterschiedliche Schneidsysteme vorhanden sind, die dann in entsprechendem Betriebszustand jeweils eine geeignete Position relativ zum Gehäuse des Haarschneidegerätes aufweisen. Auf vorteilhafte Weise lassen sich so insbesondere zwei Langhaarschneidsysteme jeweils bestehend aus einem Schneidkamm und einer zugeordneten Schneidklinge ausbilden, welche jeweils eine unterschiedliche Breitenerstreckung besitzen. Somit läßt sich ein relativ breit ausgeführter Langhaarschneider zum Kürzen längerer Haare mit einem schmaleren Konturenschneider zum Schneiden feinerer Konturen kombinieren und durch entsprechendes Verschwenken des Tragkörpers in Arbeitsposition bringen. In Kombination mit der unsymmetrischen Lage der beiden Schneidsysteme in Bezug auf die gemeinsame Drehachse läßt sich dann beispielsweise der Konturenschneider beim Verschwenken in die Arbeitsposition in eine gegenüber dem Gehäuse besonders exponierte Lage bewegen, wodurch der Arbeitsbereich für dieses Schneidwerkzeug für den Benutzer besonders gut einsehbar und nicht durch das Gehäuse oder damit verbundene Teile verdeckt ist.
- Die beiden Schneidsysteme werden vorteilhafterweise durch gemeinsame Antriebsmittel betätigt, was den Konstruktions- und Montageaufwand gering hält.
- Ein besonders vorteilhaftes Haarschneide- bzw. Rasiersystem läßt sich durch Kombination des beschriebenen Haarschneidegerätes mit einem Kurzhaarschneidsystem schaffen, wobei der Tragkörper drehbar an der Außenseite des Gehäuses eines ein Kurzhaarschneidsystem aufweisenden Rasiergerätes angeordnet ist. Das Kurzhaarschneidsystem dient dabei dem gründlichen Ausrasieren von Haaren, während das oder die im Tragkörper gelagertern Schneidsysteme als Langhaarschneider verschiedener Breite ausgebildet sein können. Diese Systeme lassen sich dann bei Einhandbedienung auf einfache Weise in ihre Betriebsstellung verschwenken.
- Vorteilhafterweise werden dabei sowohl das Kurzhaarschneidsystem als auch die im Tragkörper gelagerten Scherelemente von einem gemeinsamen Motor angetrieben.
- Eine besondere Flexibilität in Bezug auf die Positionierung der Schneidelemente relativ zum Gehäuse des Haarschneidegerätes läßt sich realisieren, wenn der Tragkörper linear verschiebbar am Gehäuse gelagert ist, so daß auf einfache Weise auch weit auseinanderliegende Betriebspositionen ansteuerbar sind. Zwar sind beispielsweise aus der
DE 43 36 231 C1 längsverschiebbare Langhaarschneidsysteme bekannt, diese sind jedoch nicht um eine Achse schwenkbar gelagert. - Zur Erhöhung des Bedienungskomforts ist es auch möglich, die Linear- und/oder Rotationsbewegungen des Tragkörpers elektromotorisch zu betreiben.
- Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele. Dabei bilden alle beschriebenen oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand vorliegender Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
- Hierzu zeigt:
-
1 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem ersten Betriebszustand, -
2 zeigt einen Längsschnitt durch1 , -
3 und4 zeigt das Ausführungsbeispiel in einem zweiten Betriebzustand und dessen Längsschnitt, die -
5 und6 stellen einen dritten Betriebszustand der Erfindung sowohl perspektivisch als auch im Längsschnitt dar, -
7 zeigt in vergrößerter Darstellung einen Längsschnitt durch den auf einem Schiebeschalter montierten Tragkörper, -
8 zeigt eine Draufsicht auf7 mit offengelegtem Tragkörper, -
9 zeigt eine Explosionsdarstellung des Tragkörpers und des Schiebeschalters. - Die perspektivische Darstellung gemäß
1 zeigt einen an sich bekannten Trockenrasierer1 mit einem Gehäuse2 und einem Kurzhaarschneidsystem3 . Das Kurzhaarschneidsystem besteht aus einem als Scherfolie ausgebildeten Obermesser4 unter dem ein zeichnerisch nicht dargestelltes Untermesser oszillierend hin- und herbewegt wird. Das Gehäuse nimmt den hierzu benötigten Antriebsmotor sowie ggf. elektrische Speicherzellen und/oder ein Netz- und Ladeteil zur Energieversorgung des Antriebsmotors auf. Auf der Rückseite des Gehäuses2 ist ein Ein-/Aus-Schalter5 angeordnet. Durch diesen wird die Energieversorgung des Antriebsmotors geschaltet, der in eingeschaltetem Zustand sowohl das nicht dargestellte Untermesser des Kurzhaarschneidsystems3 oszillierend antreibt als auch dem permanenten Antrieb eines aus dem Gehäuse2 herausragenden Antriebselementes6 dient. Das Antriebselement6 wird dabei wie das Untermesser oszillierend parallel zur Querachse des Trockenrasierers angetrieben. - Auf der Vorderseite des Gehäuses
2 ist ein Schiebeschalter7 angeordnet, auf dem der Tragkörper8 gelagert ist, in welchem ein erstes und ein zweites Langhaarschneidesystem9 bzw.10 angeordnet ist. Der Schiebeschalter7 ist entlang der Längsachse des Gehäuses2 verschiebbar gelagert. Der Tragkörper8 wiederum ist schwenkbar um die Drehachse11 auf dem Schiebeschalter7 gelagert. Die Drehachse11 steht im wesentlichen senkrecht auf der Vorderseite des Gehäuses. Die Linearverschiebbarkeit des Scheibeschalters auf dem Gehäuse2 wird durch an sich bekannte Maßnahmen wie schlittenartige Längsführungen realisiert. Diese sind zeichnerisch nicht näher dargestellt. - Der Aufbau der vormontierbaren Baueinheit aus Schiebeschalter
7 und Tragkörper8 geht deutlich aus den7 bis9 hervor. Der Schiebeschalter7 besteht im wesentlichen aus der Basisplatte12 und der Abdeckschale13 , welche mit Griffmulden14 versehen ist. Die Basisplatte12 dient der längsverschiebbaren Lagerung auf dem Gehäuse2 ; zwischen der Basisplatte12 und der Abdeckschale13 ist eine U-förmige Bügelfeder15 vorgesehen. Ein Doppelhebel16 wird auf der Basisplatte12 montiert, hierzu weist die Basisplatte eine Lagerstelle17 auf, die der drehbaren Lagerung des Doppelhebels16 an dessen zentralem Schwenklager18 dient. Am oberen Ende des Doppelhebels16 ist ein sich quer in Richtung auf die Abdeckschale13 erstreckender Antriebsstift19 angeordnet, während am unteren Ende sich ebenfalls quer erstreckende Kupplungswangen20 ausgebildet sind, die jedoch in entgegengesetzter Richtung, also zum Gehäuse2 hin verlaufen. Dabei durchragen die Kupplungswangen20 die ovale Ausnehmung21 , die in der Basisplatte12 vorgesehen ist. Im oberen Drittel der Abdeckschale13 ist ein kreisrunder Ausschnitt22 vorgesehen, der in montiertem Zustand den Antriebsstift19 umgibt. Der Ausschnitt22 verläuft konzentrisch um den Antriebsstift19 , wenn sich der Doppelhebel16 in der in den7 bis9 dargestellten Mittellage befindet. Der Ausschnitt22 wird von einem umlaufenden Bund23 begrenzt, welcher der Lagerung der Montageplatte24 dient. Die Montageplatte24 weist einen Kreisausschnitt25 auf, dessen Durchmesser dem des Ausschnittes22 entspricht. Die Montageplatte24 und die Abdeckschale13 werden durch das Drehgelenk26 verschwenkbar miteinander verbunden. Das Drehgelenk26 besteht aus einem Lagerring27 , an dem zwei sich diametral gegenüberliegende axial erstreckende Montagedome28 ausgebildet sind. Während die Montageplatte24 auf der Abdeckschale13 vorderseitig am Bund23 anliegt, kontaktiert der Lagerring27 den Bund23 auf der Rück- bzw. Innenseite der Abdeckschale13 . Die Montagedome28 durchragen dabei sowohl den Ausschnitt22 als auch den Kreisausschnitt25 und dienen zuammen mit einem umlaufenden Absatz der Zentrierung von Abdeckschale13 und Montageplatte24 . - Die Montagedome
28 weisen jeweils zwei axial verlaufende Bohrungen auf, die der Aufnahme von entsprechenden Befestigungsstiften dienen, die auf der Innenseite des Deckels29 des Tragkörpers8 vorgesehen sind. Der Tragkörper8 setzt sich somit aus dem Deckel29 und der Montageplatte24 zusammen. - Wie bereits anhand von
1 erwähnt, sind im Tragkörper8 die beiden Langhaarschneidsysteme9 und10 integriert. Diese befinden sich zwischen der Montageplatte24 , und dem Deckel29 und sind durch den das Drehgelenk26 durchgreifenden Antriebsstift19 antreibbar. Das erste Langhaarschneidsystem9 besteht aus einem feststehenden Schneidkamm30 und einer linear oszillierenden Schneidklinge31 , wobei sowohl Schneidkamm als auch Schneidklinge eine gerade verlaufende Zahnreihe aufweisen. Die Flanken der Schneidzähne bilden somit Schneidkanten, die dazwischengeratene Haare schneiden. Der Schneidkamm30 weist Langlöcher32 auf, in welche Führungsstifte33 hineinragen und eine Linearlagerung bilden. Die Schneidklinge31 besitzt einen Kupplungsabschnitt34 , der eine Aufnahme35 für den Antriebsstift19 aufweist. Die Aufnahme35 ist als sich vertikal erstreckendes Langloch ausgebildet. - Das zweite Langhaarschneidsystem
10 , welches weniger als halb so breit ausgeführt ist, wie das erste Langhaarschneidsystem, besteht aus einem feststehenden Schneidkamm36 und einer schwenkbar oszillierend angetriebenen Schneidklinge37 . Die Zahnreihen dieser beiden Schneidelemente sind gerundet ausgeführt, wobei ihr Krümmungsradius etwa um den Schwenkpunkt38 des an der Schneidklinge37 angeformten Antriebshebels39 liegt. An dem der Schneidklinge37 gegenüberliegenden Ende des Antriebshebels39 ist ebenfalls eine Aufnahme40 für den Antriebsstift19 als vertikal verlaufendes Langloch ausgebildet. Der Schwenkpunkt38 wird durch einen am Deckel29 innen angeformten Lagerstift41 gebildet. Auch die beiden Schneidkämme30 und36 sind auf der Innenseite des Deckels29 befestigt. - Die Schneidklingen
31 und37 befinden sich zwischen den jeweils zugeordneten Schneidkämmen und der Montageplatte24 . Ihre Zahnreihen werden von denen der zugeordneten Schneidkämme geringfügig überragt, so daß für den Benutzer keine Verletzungsgefahr durch die angetriebenen Teile besteht. - Sobald der Doppelhebel
16 – wie später noch beschrieben wird – schwingend angetrieben wird, sind die beiden Schneidklingen31 und37 in oszillierender Bewegung, da sie beide in Eingriff mit dem Antriebsstift stehen. Durch entsprechendes Verschwenken des Tragkörpers8 können die beiden Langhaarschneidsysteme9 bzw.10 in die gewünschte Arbeitsposition gebracht werden. Hierzu muß der Antrieb nicht abgeschaltet oder ausgekuppelt werden, sondern der um das Schwenklager18 schwingende Antriebsstift19 kann aufgrund seiner Zentrierung bezüglich des Drehgelenkes26 problemlos die beiden Schneidklingen31 bzw.37 weiter antreiben bzw. sich in den Aufnahmen35 und40 bewegen. - Wird der Tragkörper
8 aus der in8 dargestellten Ausgangslage – erstes Langhaarschneidsystem9 ist oben und zweites Langhaarschneidsystem10 ist unten liegend – um 90° verschwenkt, so nimmt die Amplitude der Bewegungen der Schneidklingen31 bzw.37 permanent bis auf den Wert 0 ab, da bei einer 90° Verschwenkung gegenüber der Ausgangslage die Erstreckungen der Aufnahmen35 und40 mit der Schwingbewegung des Antriebsstiftes19 übereinstimmen und sich dieser lediglich in den Aufnahmen frei hin- und herbewegt. Wird die Schwenkbewegung des Tragkörpers8 weiter geführt, also von 90° auf 180° weitergeschwenkt, so nimmt die Schwingamplitude der Schneidklingen31 und37 wieder zu, bis sie bei der Verschwenkung um 180° ihren Maximalwert wieder angenommen haben. - Zur Arretierung des Tragkörpers
8 in den beiden bevorzugten Arbeitspositionen, die in den1 bis6 auch dargestellt sind, sind am Lagerring27 des Drehgelenkes26 zwei sich radial erstreckende überstehende Nocken42 ausgebildet, welche in diesen genannten Arbeitspositionen mit den entsprechenden Ausbauchungen43 verrasten, die an jeweils einem Schenkel der Bügelfeder15 ausgebildet sind. Da sich das Drehgelenk26 mit dem Tragkörper8 mit verdreht, können beim Verdrehen des Tragkörpers8 die Nocken42 leichtgängig unter elastischer Verformung der Bügelfeder15 in die Ausbauchungen43 einrasten bzw. entrastet werden. - Die
1 und2 zeigen den Trockenrasierer1 in seiner Ausgangsstellung. Durch Betätigen des Ein-/Aus-Schalters5 wird der Motor in Gang gesetzt und das nicht dargestellte Untermesser unter der Scherfolie4 oszillierend angetrieben. Gleichzeitig bewegt sich das Antriebselement6 , welches leicht aus dem Gehäuse2 des Trockenrasierers herausragt, oszillierend quer zum Gehäuse, also in der gleichen Richtung wie die Untermesser. Mit dem Kurzhaarschneidsystem3 können in diesem Zustand Haare ausrasiert werden, die beiden Langhaarschneidsysteme9 und10 werden nicht angetrieben, d.h. die Schneidklingen31 bzw.37 führen keine Bewegung relativ zu den zugeordneten Schneidkämmen30 bzw.36 aus. Das erste Langhaarschneidsystem9 liegt tiefer als das Kurzhaarschneidsystem3 und gibt die Sicht auf dessen Arbeitsbereich frei. - Wird nun der Schiebeschalter
7 um den Weg X in Längsrichtung des Gehäuses2 relativ zu letzterem nach oben verschoben, so gelangt das Antriebselement6 zwischen die Kupplungswangen20 des Doppelhebels16 . Mit Erreichen dieser durch entsprechende Anschläge am Gehäuse2 und Schiebeschalter7 vorhandenen Anschläge definierten Weges X schwingt der Doppelhebel16 angetrieben durch das Antriebselement6 um die Lagerstelle17 bzw. das Schwenklager18 . In diesem zweiten Betriebszustand des Haarschneidegerätes führt die Schneidklinge31 eine oszillierende Linearschwingung relativ zum Schneidkamm30 aus; die Schneidklinge37 schwingt rotierend oszillierend relativ zum Schneidkamm36 um den Schwenkpunkt38 . In diesem zweiten Betriebszustand ist das erste, breit ausgelegte Langhaarschneidsystem9 nach oben gerichtet und überragt in der Höhe das Kurzhaarschneidsystem3 . Mit dem ersten Langhaarschneidsystem9 können nun beispielsweise längere Haare entfernt oder vorgeschnitten werden, um dann anschließend besser durch das Kurzhaarschneidsystem3 erfaßt und ausrasiert werden zu können. Durch die exponierte Stellung des ersten Langhaarschneidsystems9 kann dieses sehr gut eingesehen und angewendet werden. - Die
5 und6 zeigen einen Betriebszustand, bei welchem das zweite Langhaarschneidsystem10 in eine optimale Arbeitsposition gebracht ist. Auch in diesem Betriebszustand ist der Schiebeschalter7 in seiner oberen Schaltposition, entsprechend3 und4 , jedoch ist der Tragkörper8 und damit auch die in ihm integrierten Schneidelemente gegenüber dem zweiten Betriebszustand um 180° gegenüber dem Schiebeschalter7 bzw. dem Gehäuse2 um die Drehachse11 verschwenkt. Das zweite, schmaler ausgeführte Langhaarschneidsystem10 , das sich nun in Arbeitsposition befindet, dient dem Schneiden feiner Konturen, beispielsweise bei Bartträgern. Da die Drehachse11 exzentrisch bezüglich der Lage der beiden Langhaarschneidsysteme9 und10 ist und da der Abstand des zweiten Langhaarschneidsystems10 von der Drehachse11 etwa doppelt so groß ist wie der Abstand zwischen Drehachse11 und dem ersten Langhaarschneidsystem9 , überragt das als Styler ausgebildete zweite Langhaarschneidsystem10 in dem in den5 und6 dargestellten dritten Betriebszustand das Kurzhaarschneidsystem3 noch deutlicher als es das erste Langhaarschneidsystem9 in dem zweiten Betriebszustand, der in den3 und4 dargestellt ist, tut. Dadurch ist die Einsehbarkeit bei Benutzung des zweiten Langhaarschneidsystems noch besser als sie es schon ist, wenn das erste Langhaarschneidsystem9 in Einsatz ist. - In einer zeichnerisch nicht dargestellten Ausführung ist vorgesehen, daß die Schwenkbewegung des Tragkörpers
8 und/oder die Längsverschiebung des Schiebeschalter durch geeignete Stellantriebe erfolgt, die durch den Benutzer über entsprechende Schaltelemente gesteuert werden.
Claims (13)
- Elektrisches Haarschneidegerät, mit einem Gehäuse (
2 ) und mit einem an dem Gehäuse (2 ) um eine Drehachse (11 ) schwenkbar gelagerten Tragkörper (8 ) für mindestens ein Schneidsystem (9 ,10 ), das aus mindestens zwei durch einen Antriebsmotor relativ zueinander bewegbaren Scherelementen (30 ,31 ,36 ,37 ) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (8 ) einseitig an einer Außenseite des Gehäuses (2 ) gelagert ist. - Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsmittel (
16 ,19 ) zum Betätigen des mindestens einen Schneidsystems (9 ,10 ) das zu bewegende Scherelement (31 ,37 ) bzw. ein mit diesem verbundenes Bauteil im unmittelbaren Bereich der Drehachse (11 ) beaufschlagt. - Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidsystem (
9 ,10 ) einen Schneidkamm (30 ,36 ) mit zugeordneter Schneidklinge (31 ,37 ) aufweist. - Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei, insbesondere sich diametral gegenüberliegende Schneidsysteme (
9 ,10 ) im Tragkörper (8 ) gelagert sind. - Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (
11 ) exzentrisch bezüglich der beiden Schneidsysteme (9 ,10 ) verläuft. - Gerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei voneinander unterschiedliche Schneidsysteme (
9 ,10 ) vorgesehen sind. - Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schneidsysteme (
9 ,10 ) jeweils einen Schneidkamm (30 ,36 ) und eine Schneidklinge (31 ,37 ) aufweisen. - Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidsysteme (
9 ,10 ) mit unterschiedlich großer Breitenerstreckung ausgebildet sind. - Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schneidsysteme (
9 ,10 ) durch gemeinsame Antriebsmittel (16 ,19 ) betätigt werden. - Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (
8 ) drehbar an der Außenseite eines Gehäuses (2 ) eines ein Kurzhaarschneidsystem (3 ) aufweisenden Rasiergerätes (1 ) angeordnet ist. - Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl das Kurzhaarschneidsystem (
3 ), als auch die im Tragkörper (8 ) gelagerten Schersysteme (9 ,10 ) von einem gemeinsamen Motor angetrieben werden. - Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (
8 ) linear verschiebbar am Gehäuse (2 ) gelagert ist. - Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreh- und/oder Linearverschiebung des Tragkörpers (
8 ) motorisch angetrieben erfolgt.
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