DE10231162A1 - Fahrzeugleuchte mit Angabezeichen - Google Patents
Fahrzeugleuchte mit AngabezeichenInfo
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Abstract
Fahrzeugleuchte mit Lichtquellen, einem Reflexionsspiegel, der eine gewünschte Lichtverteilung vorsieht, indem er das aus der Lichtquelle emittierte Licht reflektiert, und einer Streuscheibe, die vor dem Reflexionsspiegel angeordnet ist. In der Fahrzeugleuchte umfasst der Reflexionsspiegel einen blinden Teil, der keinen Beitrag zu der Lichtverteilung leistet und von außerhalb der Fahrzeugleuchte durch die Streuscheibe sichtbar ist, wobei ein Angabezeichen zum Identifizieren der Fahrzeugleuchte einstückig mit dem blinden Teil ausgebildet wird. Da das Angabezeichen von außen durch die Streuscheibe sichtbar ist, muss das Angabezeichen nicht auf der Streuscheibe ausgebildet werden. Wenn Leuchten mit unterschiedlichen Lichtverteilungseigenschaften hergestellt werden, müssen lediglich verschiedene Reflexionsspiegel mit entsprechenden Angabezeichen hergestellt werden, während der Rest der Teile einschließlich der Streuscheibe und dem Leuchtengehäuse gemeinsam verwendet werden können.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugleuchte und insbesondere eine Fahrzeugleuchte mit einem Angabezeichen wie etwa einem Erkennungszeichen zur Kennzeichnung des Typs oder einem Zertifizierungszeichen zur Angabe der Erfüllung eines erforderlichen Standards.
- Fahrzeugleuchten müssen unter Umständen Angabezeichen wie etwa Erkennungszeichen zur Kennzeichnung des Leuchtentyps oder Zertifizierungszeichen zur Angabe der Erfüllung von Standards aufweisen. Beispielsweise werden die Scheinwerfer von Zweiradfahrzeugen in Übereinstimmung mit dem Linksverkehr in Großbritannien und dem Rechtsverkehr in anderen europäischen Ländern hergestellt, so dass das Abblendlicht der Scheinwerfer jeweils nach links (im Folgenden als Links-Lichtverteilung bezeichnet) oder nach rechts (im Folgenden als Recht- Lichtverteilung bezeichnet) gerichtet wird. Folglich muss ein derartiger Scheinwerfer ein Zertifizierungszeichen (E-Marke) aufweisen, die angibt, dass die Leuchte dem europäischen Standard entspricht. Um weiterhin zwischen der Links- und Rechts-Lichtverteilung unterscheiden zu können, muss ein Lichtverteilungszeichen in der Form eines nach links gerichteten Pfeils zusammen mit dem Zertifizierungszeichen vorgesehen werden, wenn es sich um eine Leuchte mit einer Links-Lichtverteilung handelt. Wenn das Zertifizierungszeichen mit dem Lichtverteilungszeichen auf einem Scheinwerfer vorgesehen wird, muss das Zertifizierungszeichen für einen Scheinwerfer mit Links-Lichtverteilung sich von dem Zertifizierungszeichen für einen Scheinwerfer mit Rechts- Lichtverteilung unterscheiden.
- Es werden zwei verschiedene Techniken verwendet, um unterschiedliche Zertifizierungszeichen der oben genannten Art auf den Leuchten anzubringen. Die erste Technik ist eine Technik zum Stempeln eines Zeichens auf der Oberfläche der Streuscheibe einer Leuchte. Insbesondere wird ein Einsatzstempel als Teil des Form für die Ausbildung der Streuscheibe verwendet. Es wird ein Einsatzstempel zur Ausbildung eines Zertifizierungszeichens für die Rechts- oder Links-Lichtverteilung verwendet und in die Form eingesetzt. Das Zertifizierungszeichen kann jedoch auch mittels einer Lasermarkierung unter Verwendung eines Laserstrahls auf der Oberfläche einer Streuscheibe ausgebildet werden. Bei Verwendung dieser Technik zum Ausbilden eines Zertifizierungszeichens auf einem Scheinwerfer kann durch das auf der Oberfläche der Streuscheibe des Scheinwerfers ausgebildete Zertifizierungszeichen visuell bestätigt werden, dass der Scheinwerfer den Standard erfüllt und die richtigen Lichtverteilungseigenschaften aufweist. Gemäß der zweiten Technik werden zwei Zertifizierungszeichen jeweils für die Rechts- und Links-Lichtverteilung zusammen mit der Streuscheibe ausgebildet. Weiterhin wird ein Zeichen zur Unterscheidung zwischen der Links-Lichtverteilung und der Rechts-Lichtverteilung auf der Gehäuseseite einer Leuchte, auf der die Streuscheibe angebracht wird, ausgebildet. Wenn die Streuscheibe in das Gehäuse der Leuchte eingesetzt wird, wird kann eines der zwei Zertifizierungszeichen der Streuscheibe mit Bezug auf ein Identifikationszeichen auf dem Gehäuse der Leuchte identifiziert werden. Es kann deshalb durch das Zertifizierungszeichen auf der Oberfläche der Streuscheibe des Scheinwerfers und die Bezugnahme auf das Identifikationszeichen auf dem Gehäuse der Leuchte visuell bestätigt werden, dass der Scheinwerfer den Standard erfüllt und die richtigen Lichtverteilungseigenschaften aufweist.
- Bei Anwendung des Einsatzstempels zum Ausbilden des Zertifizierungszeichens für die Form zum Ausbilden der Streuscheibe gemäß der ersten Technik wird eine Formspur entlang der Peripherie des Einsatzstempels erzeugt, wodurch das Aussehen der Streuscheibe beeinträchtigt wird. Weil durch das Zertifizierungszeichen oder die Formspur außerdem eine Ungleichmäßigkeit in der Streuscheibe vorgesehen wird, wird ein Teil der Verteilung des durch den Bereich übertragenen Lichts anormal gebrochen, was ein blendendes Licht zur Folge hat. Weiterhin sind zwei Arten von Streuscheiben für eine Rechts-Lichtverteilung und eine Links-Lichtverteilung mit jeweils unterschiedlich ausgebildeten Zertifizierungszeichen erforderlich. Da unterschiedliche Reflektoren für jeweils die Rechts-Lichtverteilung und die Links-Lichtverteilung verwendet werden, wird die Anzahl der Teile für die entsprechenden Leuchten für die Rechts- und Links-Lichtverteilung erhöht. Dementsprechend steigen die Herstellungs- und Kontrollkosten. Außerdem wird die Produktionseffizienz durch die Verwendung einer Lasermarkierung extrem herabgesetzt. Gemäß der zweiten Technik bleibt dagegen das Problem der Beeinträchtigung des Aussehens und der Erzeugung eines blendenden Lichts zu lösen, auch wenn nur eine Streuscheibe verwendet wird. Da das Identifikationszeichen zum Identifizieren des Zertifizierungszeichen auf der Gehäuseseite der Leuchte ausgebildet werden muss, führen die für diesen Prozess erforderlichen Mannstunden zu einer Erhöhung der Produktionskosten.
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugleuchte anzugeben, welche die oben beschriebenen Probleme löst, indem ein Angabezeichen auf einer Streuscheibe ausgebildet wird und die Erzeugung eines blendenden Lichts verhindert wird. Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugleuchte anzugeben, deren Aufbau die Anzahl der Teile und die Herstellungskosten reduziert, indem eine gemeinsame Streuscheibe für Leuchten mit unterschiedlichen Lichtverteilungseigenschaften verwendet wird.
- Die vorliegende Erfindung gibt eine Fahrzeugleuchte mit Lichtquellen, einem Reflexionsspiegel zum Vorsehen einer gewünschten Lichtverteilung durch das Reflektieren des aus den Lichtquellen emittierten Lichts und einer vor dem Reflexionsspiegel angeordneten Streuscheibe an. Die Fahrzeugleuchte ist dadurch gekennzeichnet, dass der Reflexionsspiegel einen blinden Teil umfasst, der keinen Beitrag zu der Lichtverteilung leistet und durch die Streuscheibe von außen sichtbar ist, wobei ein Angabezeichen zum Identifizieren der Leuchte einstückig mit dem blinden Teil ausgebildet ist. Das Angabezeichen ist ein Zeichen zum Unterscheiden zwischen einer Vielzahl von unterschiedlichen Lichtverteilungseigenschaften des Reflexionsspiegels. Insbesondere ist das Angabezeichen vorzugsweise ein Zertifizierungszeichen zur Unterscheidung zwischen der Links- Lichtverteilung und der Rechts-Lichtverteilung des Reflexionsspiegels und zur Angabe der Erfüllung der für die Leuchte erforderlichen Standards.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das Angabezeichen einstückig mit dem blinden Teil des Reflexionsspiegels ausgebildet und kann einfach visuell von außen durch die Streuscheibe erkannt werden, so dass das Angabezeichen nicht auf der Streuscheibe ausgebildet zu werden braucht. Dadurch wird verhindert, dass das Angabezeichen ein blendendes Licht verursacht. Wenn Leuchten mit unterschiedlichen Lichtverteilungseigenschaften hergestellt werden, ist es lediglich erforderlich, Reflexionsspiegel mit entsprechenden Angabezeichen zu erzeugen, wobei der Rest der Teile einschließlich der Streuscheibe und des Leuchtengehäuses gemeinsam verwendet werden können, wodurch die Anzahl der Teile minimiert wird und eine Kostenreduktion realisiert werden kann.
- Fig. 1 ist eine aufgebrochene Teilseitenansicht der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung für einen Scheinwerfer des Zwei-Leuchten-Typs für ein zweirädriges Fahrzeug.
- Fig. 2 ist eine Schnittansicht entlang der Linie I-I von Fig. 1,
- Fig. 3 ist eine Schnittansicht entlang der Linie II-II von Fig. 1.
- Fig. 4 ist eine schematische und perspektivische Explosionsansicht.
- Fig. 5(a) und 5(b) sind vergrößerte perspektivische Ansichten eines Reflektors von vorne und von hinten.
- Fig. 6 ist eine beispielhafte vergrößerte und perspektivische Ansicht des Hauptteils der Leuchte von Fig. 1.
- Im Folgenden wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben. Fig. 1 ist eine aufgebrochene Teilseitenansicht der Ausführungsform von Fig. 1, die auf einen Scheinwerfer des Zwei-Leuchten-Typs für ein zweirädriges Fahrzeug angewendet ist, Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der Linie I-I von Fig. 1, Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II von Fig. 1 und Fig. 4 eine schematische und perspektivische Explosionsansicht. In diesen Zeichnungen umfasst ein Scheinwerfer HL eine Fernlichtleuchte HBL auf der linken Seite der Seitenansicht und eine Abblendleuchte LBL auf der rechten Seite der Seitenansicht, die horizontal zueinander angeordnet sind. Eine Leuchtenkammer 3 ist durch ein Leuchtengehäuse 1 ausgebildet, das an dem vorderen Teil des Rahmens eines zweirädrigen Fahrzeugs (nicht gezeigt) montiert ist, wobei eine Streuscheibe 2 in die vordere Öffnung 1a des Leuchtengehäuses 1 eingesetzt ist und ein Reflektor 4 im Inneren der Leuchtenkammer 3 befestigt ist. Klammern 10 sind einstückig mit dem Leuchtengehäuse 1 an einer Vielzahl von Positionen nahe der Rückseite des Leuchtengehäuses ausgebildet, wobei diese Klammern 10 verwendet werden, um das Leuchtengehäuse 1 am Rahmen des zweirädrigen Fahrzeugs zu befestigen.
- Wie in der vergrößerten und perspektivischen Ansicht von Fig. 5(a) und 5(b) gezeigt, umfasst der Reflektor 4 von vorne und hinten betrachtet zwei Reflektorteile, die seitlich zueinander einstückig ausgebildet sind: nämlich einen Abblendreflektorteil 4L auf der rechten Seite der Seitenansicht und einen Fernlichtreflektorteil 4H auf der linken Seite der Seitenansicht, die durch das Gießen von Kunstharz ausgebildet werden, wobei auf ihren Oberflächen Aluminium aufgetragen wird, um entsprechende Reflexionsoberflächen zu bilden. In diesem Fall werden zwei Arten von Reflektoren 4 hergestellt, die einen Abblendreflektorteil 4L mit einer Links-Lichtverteilung für die Verwendung in Großbritannien oder mit einer Rechts- Lichtverteilung für die Verwendung in anderen europäischen Ländern aufweisen. Die zwei Arten von Reflektoren 4 werden wahlweise je nach Bedarf in ein Leuchtengehäuse 1 eingesetzt. Befestigungslöcher 41H und 41L für Glühbirnen sind in die Rückseiten des Fernlichtreflektorteils 4H und des Abblendlichtreflektorteils 4L gebohrt. Eine Fernlichtglühbirne 5H und eine Abblendlichtglühbirne 5L werden durch Glühbirnenfassungen 6H und 6L gehalten und sind entfernbar in den entsprechenden Glühbirnenbefestigungslöchern 41H und 41L eingesetzt. Wie in Fig. 3 gezeigt, sind Glühbirnendurchgangslöcher 11H und 11L in die Rückseite des Leuchtengehäuses 1 an Positionen gebohrt, die den entsprechenden Reflektorteilen 4H und 4L entsprechen. Die Glühbirnen 5H und 5L können durch die Glühbirnendurchgangslöcher 11H und 11L entfernt werden, die wasserdicht gedichtet sind. Weiterhin sind Blenden 7H und 7L zum Verhindern eines direktes Lichtaustritts aus den Glühbirnen an den entsprechenden Fernlicht- und Abblendlichtreflektorteilen vorgesehen.
- Weiterhin weist der Reflektor 4 einen blinden Teil in einem Bereich neben dem Fernlichtreflektorteil 4H bzw. neben dem Abblendlichtreflektorteil 4L auf. Mit anderen Worten umfassen die blinden Teile einen zentralen blinden Teil 4CD, der in einem Bereich zwischen dem Fernlichtreflektorteil 4H und dem Abblendlichtreflektorteil 4L vorgesehen ist, einen oberen linken blinden Teil 4LD und einen oberen rechten blinden Teil 4RD, die jeweils auf der oberen linken Seite und der oberen rechten Seite der entsprechenden Reflektorteile 4H und 4L vorgesehen sind. Der Zwischenraum mit Ausnahme des oberen Seitenteils des Zwischenraums zwischen den Reflektorteilen 4H und 4L und dem Leuchtengehäuse 1 ist mit diesen blinden Teilen 4CD, 4LD und 4RD bedeckt, so dass der betreffende Zwischenteil nicht von außen durch die Streuscheibe 2 sichtbar ist. Die äußere Konfiguration an beiden Seiten und der unteren Seite des Reflektors 4 entspricht also der Form entlang der vorderen Öffnung 1a des Leuchtengehäuses 1, d. h. der Form entlang der Streuscheibe. Außerdem wird auf den blinden Teilen 4CD, 4LD und 4RD wie auf den reflektierenden Oberflächen der Fernlicht- und Abblendlichtreflektorteilen 4H und 4L Aluminium aufgetragen, so dass sie ihrem Aussehen nach Teil des Reflektors 4 sind.
- Die blinden Teile 4CD, 4LD und 4RD erstrecken sich entlang der Innenfläche der Streuscheibe 2, wobei ein Zertifizierungszeichen M in einem der blinden Teile ausgebildet ist, d. h. auf der Oberfläche des oberen rechten blinden Teils 4RD in der Seitenansicht der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie in Fig. 1 gezeigt, umfasst das Zertifizierungszeichen ein Angabezeichen M1, welches angibt, dass der Scheinwerfer den erforderlichen Standard erfüllt, und ein Angabezeichen M2, welches angibt, dass der Scheinwerfer eine Rechts- oder Links-Lichtverteilung aufweist. Fig. 1 zeigt ein Beispiel für ein Zertifizierungszeichen, das eine Links- Lichtverteilung angibt. Das Zertifizierungszeichen M (nicht dargestellt) wird gleichzeitig und einstückig mit dem aus Kunstharz gegossenen Reflektor 4 ausgebildet, indem ein Stempel zum Formen des Zertifizierungszeichens als Teil einer Form zum Formen des Reflektors 4 durch Kunstharzguss vorgesehen wird. Insbesondere wird in dem Fall eines Reflektors mit einem Abblendlichtreflektorteil 4L für eine Rechts-Lichtverteilung ein Zertifizierungszeichen, das eine Rechts-Lichtverteilung angibt, einstückig mit dem blinden Teil 4RD ausgebildet. Im Falle eines Reflektors für eine Links- Lichtverteilung wird das Zertifizierungszeichen M von Fig. 1, das eine Links-Lichtverteilung angibt, einstückig mit dem blinden Teil 4RD ausgebildet.
- Der Reflektor 4 wird weiterhin durch einen Richteinstellungsmechanismus in dem Körper 1 unterstützt. Wie in Fig. 1 gezeigt, weist der Richteinstellungsmechanismus einen Hebelteil 8C, einen horizontalen (lateralen) Richtteil 8H und einen vertikalen Richtteil 8 V auf. Wie in Fig. 2 gezeigt, ist der Hebelteil 8C in einem im Wesentlichen zentralen oberen Teil in der Seitenansicht des Reflektors 4 angeordnet, wobei ein Kugellager 81 an einem Teil eines L-förmigen Richtschenkels 42 befestigt ist, der an der . Rückseite des Reflektors 4 vorsteht. Weiterhin ist der Kugelteil 83 einer nach vorne vorstehenden Kugelwelle 82 an einer Position befestigt, die der Innenfläche des Leuchtengehäuses 1 entspricht, wobei der Reflektor 4 durch diesen Kugellageraufbau in der horizontalen und vertikalen Richtung schwenkbar gehalten wird. Der vertikale Richtteil 8V ist an der Rückseite des zentralen blinden Teils rechts unter dem Hebelteil 8C angeordnet, und eine Mutter 84 wird durch einen von der Rückseite des Reflektors 4 nach hinten vorstehenden Richtschenkel 43 gehalten. Eine. Richtschraube 85 steht von der Rückseite an einer entsprechenden Position des Leuchtengehäuses 1 nach innen vor und ist in die Schraube 84 geschraubt. Folglich wird der Reflektor 4 vertikal mit dem Hebelteil 8C geschwenkt, wenn die Richtschraube 85 axial gedreht wird, um die Mutter 84 zu bewegen, wodurch die optische Achse in der vertikalen Richtung eingestellt wird. Obwohl weiterhin der horizontale Richtteil 8H an der Rückseite des oberen rechten blinden Teils 4RD mit einem vorbestimmten Abstand in der horizontalen Richtung des Hebelteils 8C angeordnet ist, wird hier auf eine nähere Beschreibung verzichtet, da die Anordnung des horizontalen Richtteils derjenigen des vertikalen Richtteils 8V entspricht. In diesem Fall werden in der Zeichnung gezeigte ähnliche Elemente mit entsprechenden Bezugszeichen wie für den horizontalen Richtteil 8H angegeben. Der Reflektor 4 wird durch den horizontalen Richtteil in der horizontalen Richtung geschwenkt, um die optische Achse jeder Leuchte in der horizontalen Richtung einzustellen.
- Die Streuscheibe 2 ist als eine sogenannte klare Streuscheibe ohne Linsenstufen ausgebildet. Insbesondere ist ein Dichtungsprofil 21 entlang des Randes der Streuscheibe 2 vorgesehen, das in eine Dichtungsvertiefung 13 entlang des Öffnungsrandes der vorderen Öffnung 1a des Leuchtenkörpers 1 eingesteckt und mit einem Dichtungsmaterial fest gedichtet wird. Da die Streuscheibe 2 klar ist, kann der Innenteil der Leuchtenkammer 3 visuell durch die Linse 2 betrachtet werden; d. h. die Oberfläche des Reflektors 4 ist vorne am Scheinwerfer HL von außen sichtbar, so dass das auf der Oberfläche des Reflektors 4 ausgebildete Zertifizierungszeichen M betrachtet werden kann. Der obere Teil der Oberfläche des Reflektors 4 ist gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung ebenfalls von außen sichtbar. Wenn der Scheinwerfer HL wie in Fig. 2 gezeigt auf dem zweirädrigen Fahrzeug befestigt ist, ist der obere Teil des Scheinwerfers HL durch eine Schutzkappe bedeckt, die sich über einen Teil der oberen Fläche der Streuscheibe 2 erstreckt, so dass das Aussehen des Scheinwerfers nicht beeinträchtigt wird.
- Da das Zertifizierungszeichen M gemäß dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einstückig auf der Oberfläche des oberen rechten blinden Teils 4RD auf dem Reflektor 4 in dem Scheinwerfer HL ausgebildet ist, ist das Zertifizierungszeichen M bei dem gegebenen Aufbau des Scheinwerfers HL wie in Fig. 6 gezeigt durch die Streuscheibe von außen sichtbar. Die blinden Teile 4CD, 4LD und 4RD sind entlang der Innenfläche der Streuscheibe 2 angeordnet, wobei auch das Zertifizierungszeichen M nahe an der Innenfläche der Streuscheibe 2 positioniert ist, so dass das Zertifizierungszeichen einfach durch die Streuscheibe 2 betrachtet werden kann. Deshalb muss das Zertifizierungszeichen zur Kennzeichnung des Scheinwerfers HL nicht auf der Streuscheibe 2 des Scheinwerfers HL ausgebildet werden, wobei im Gegensatz zu einem auf der Streuscheibe 2 ausgebildeten Zertifizierungszeichen die Erzeugung eines blendenden Lichts verhindert wird. Da der Reflektor 4 weiterhin innerhalb der Leuchtenkammer 3 in einem beinahe vollständig gedichteten Zustand installiert ist, wird das Zertifizierungszeichen M im Verlauf der Zeit nicht verschmutzt und dadurch unleserlich. Wenn der Scheinwerfer HL hergestellt wird, muss nur der Reflektor 4 je nachdem, ob eine Rechts- oder Links-Lichtverteilung in dem Abblendlichtreflektorteil 4L vorgesehen werden soll, als unterschiedliches Teil ausgebildet werden, während der Rest der Teile einschließlich des Leuchtengehäuses 1 und der Streuscheibe 2 gemeinsam für eine Rechts- oder Links-Lichtverteilung verwendet werden können, wodurch die Anzahl der Teile bei der Herstellung von Scheinwerfern mit verschiedenen Lichtverteilungseigenschaften minimiert wird.
- Wenn der Abblendlichtreflektorteil 4L durch das Gießen von Kunstharz für eine Rechts- bzw. Links-Lichtverteilung hergestellt wird, werden Stempel für das Ausbilden der Zertifizierungszeichen in unterschiedlichen Formen für die Rechts- bzw. Links-Lichtverteilung integriert, so dass das Zertifizierungszeichen während des Kunstharzgusses gleichzeitig mit dem Reflektor für die Rechts- bzw. Links- Lichtverteilung hergestellt werden kann. Folglich muss kein Einsatzstempel vorgesehen werden, was gemäß der ersten herkömmlichen Technik problematisch war, so dass nicht nur der Herstellungsprozess vereinfacht wird, sondern auch die Herstellungskosten reduziert werden. Weil weiterhin ein Zertifizierungszeichen M auf jedem Reflektor für die Rechts- oder Links-Lichtverteilung ausgebildet ist, muss im Gegensatz zu der zweiten herkömmlichen Technik kein Zeichen für die Erkennung des Zertifizierungszeichens auf dem Leuchtengehäuse vorgesehen werden, was vorteilhaft ist, da es die Herstellungskosten durch eine Reduktion der erforderlichen Mannstunden weiterhin herabsetzt.
- Gemäß dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Richtschenkel 43 des horizontalen Richtteils 8H nach hinten einstückig mit der Rückseite des oberen rechten blinden Teils 4RD des Reflektors 4 mit der Zertifizierungsmarke M ausgebildet. Folglich wird durch den Richtschenkel 43 verursacht, dass eine Einfallsstelle auf der Oberfläche des oberen rechten blinden Teils 4RD während des Kunstharzgießens des Reflektors vorgesehen wird. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass die Einfallsstelle weniger störend ist, weil das Zertifizierungszeichen M auf der Oberfläche dieses Teils ausgebildet wird. Was den zentralen blinden Teil 4CD mit dem Richtschenkel 43 des vertikalen Richtteils 8V betrifft, kann das Problem der Einfallsstelle gelöst werden, indem beispielsweise dekorative Markierungen auf der Oberfläche vorgesehen werden. Das Zertifizierungszeichen M kann natürlich in dem oberen linken blinden Teil 4LD ohne Richtschenkel ausgebildet werden, wenn das durch den Richtschenkel verursachte Einfallszeichen auf der Oberfläche des blinden Teils weniger auffällig ist. Wenn das Zertifizierungszeichen in dem oberen linken blinden Teil 4LD auf der Seite des Fernlichtreflektorteils 4H ausgebildet wird, wird die Reflexionsoberfläche des Abblendlichtreflektorteils 4L, der eine Schnittlinie für die Lichtverteilung erfordert, weniger durch einen Harzfluss während des Ausformung der Zertifizierungsmarke M betroffen, wodurch Lichtverteilungseigenschaften mit der genauen Schüttlinie erhalten werden.
- Die vorliegende Erfindung wird in dieser Ausführungsform auf einen Scheinwerfer des Zwei-Leuchten-Typs angewendet, wobei sie jedoch ebenso auf einen Scheinwerfer des Ein- Leuchten-Typs und auch auf einen Scheinwerfer ohne Richtmechanismus angewendet werden kann. Bei einem Scheinwerfer, bei dem die Innenfläche des Leuchtengehäuses als Reflexionsoberfläche, d. h. als Reflektor, ausgebildet ist, kann eine blinde Fläche vorgesehen werden, die nicht als Reflexionsoberfläche dient. Wenn der blinde Teil von außen durch die Streuscheibe sichtbar ist, kann ein Zertifizierungszeichen auf der Oberfläche des blinden Teils ausgebildet werden.
- Es wurde hier ein Beispiel beschrieben, in dem das Zertifizierungszeichen auf dem Scheinwerfer ausgebildet wurde, wobei die vorliegende Erfindung jedoch auch auf Leuchten mit verschiedenen Angabezeichen angewendet werden kann, die vorgesehen werden müssen, um zwischen einer Vielzahl von Arten und Modellen von Leuchten zu unterscheiden, deren Reflektoren in Übereinstimmung mit verschiedenen Standards ausgebildet sind. Während weiterhin das Angabezeichen gemäß der vorstehenden Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einstückig mit dem Reflektor ausgebildet ist, kann ein derartiges Zeichen auch durch eine Lasermarkierung oder ein Stempeln nach der Ausbildung des Reflektors vorgesehen werden.
- Wie zuvor erläutert wird gemäß der vorliegenden Erfindung das Angabezeichen einstückig mit dem blinden Teil auf dem Reflexionsspiegel ausgebildet und ist von außen durch die Streuscheibe sichtbar, so dass das Angabezeichen nicht auf der Streuscheibe ausgebildet werden muss. Es wird also kein blendendes Licht durch das Angabezeichen verursacht. Wenn Leuchten mit unterschiedlichen Lichtverteilungseigenschaften erzeugt werden, müssen nur Reflexionsspiegel mit entsprechenden Angabezeichen hergestellt werden, wobei der Rest der Teile einschließlich der Streuscheibe und des Leuchtengehäuses gemeinsam verwendet werden können, wodurch die Anzahl der Teile minimiert wird und eine Kostenreduktion erzielt werden kann.
Claims (6)
1. Fahrzeugleuchte mit:
einer Lichtquelle,
einem Reflexionsspiegel (4), der eine gewünschte Lichtverteilung vorsieht, indem er das aus der Lichtquelle emittierte Licht reflektiert, und
einer Streuscheibe (2), die vor dem Reflexionsspiegel (4) angeordnet ist,
wobei der Reflexionsspiegel (4) einen blinden Teil umfasst, der keinen Beitrag zu der Lichtverteilung leistet und von außerhalb der Fahrzeugleuchte durch die Streuscheibe (2) sichtbar ist, und
wobei ein Angabezeichen (M) zum Identifizieren der Fahrzeugleuchte einstückig mit dem blinden Teil ausgebildet wird.
einer Lichtquelle,
einem Reflexionsspiegel (4), der eine gewünschte Lichtverteilung vorsieht, indem er das aus der Lichtquelle emittierte Licht reflektiert, und
einer Streuscheibe (2), die vor dem Reflexionsspiegel (4) angeordnet ist,
wobei der Reflexionsspiegel (4) einen blinden Teil umfasst, der keinen Beitrag zu der Lichtverteilung leistet und von außerhalb der Fahrzeugleuchte durch die Streuscheibe (2) sichtbar ist, und
wobei ein Angabezeichen (M) zum Identifizieren der Fahrzeugleuchte einstückig mit dem blinden Teil ausgebildet wird.
2. Fahrzeugleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Angabezeichen (M) ein Zeichen zum Unterscheiden
zwischen einer Vielzahl von unterschiedlichen
Lichtverteilungseigenschaften des Reflexionsspiegels (4) ist.
3. Fahrzeugleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Angabezeichen (M) ein Zertifizierungszeichen ist, das
zwischen einer Links-Lichtverteilung und einer Rechts-
Lichtverteilung des Reflexionsspiegels (4) unterscheidet und
angibt, dass die Fahrzeugleuchte einen erforderlichen Standard
erfüllt.
4. Fahrzeugleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Streuscheibe (2) eine klare
Streuscheibe ohne Linsenstufen ist.
5. Fahrzeugleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
weiterhin gekennzeichnet durch:
einen Richteinstellungsmechanismus (8), der den Reflexionsspiegel (4) hält, um eine optische Achse der Lichtquelle einzustellen, wobei der Richteinstellungsmechanismus (8) einen Richtschenkel (42, 43) umfasst, der einstückig mit der Rückoberfläche des blinden Teils ausgebildet ist,
wobei das Angabezeichen (M) auf einer vorderen Oberfläche des blinden Teils und gegenüber dem Richtschenkel (42, 43) ausgebildet ist.
einen Richteinstellungsmechanismus (8), der den Reflexionsspiegel (4) hält, um eine optische Achse der Lichtquelle einzustellen, wobei der Richteinstellungsmechanismus (8) einen Richtschenkel (42, 43) umfasst, der einstückig mit der Rückoberfläche des blinden Teils ausgebildet ist,
wobei das Angabezeichen (M) auf einer vorderen Oberfläche des blinden Teils und gegenüber dem Richtschenkel (42, 43) ausgebildet ist.
6. Fahrzeugleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
weiterhin gekennzeichnet durch:
einen Schenkelteil (42, 43), der einstückig mit einer Rückoberfläche des blinden Teils ausgebildet ist, und
einem Leuchtengehäuse (1), an dem der Reflexionsspiegel (4) über den Schenkelteil (42, 43) befestigt ist,
wobei das Angabezeichen (M) auf einer vorderen Oberfläche des blinden Teils und gegenüber dem Schenkelteil (42, 43) ausgebildet ist.
einen Schenkelteil (42, 43), der einstückig mit einer Rückoberfläche des blinden Teils ausgebildet ist, und
einem Leuchtengehäuse (1), an dem der Reflexionsspiegel (4) über den Schenkelteil (42, 43) befestigt ist,
wobei das Angabezeichen (M) auf einer vorderen Oberfläche des blinden Teils und gegenüber dem Schenkelteil (42, 43) ausgebildet ist.
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