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DE10230643A1 - Tisch-Anordnung, insbesondere zum Einsatz in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Tisch-Anordnung, insbesondere zum Einsatz in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10230643A1 DE10230643A DE10230643A DE10230643A1 DE 10230643 A1 DE10230643 A1 DE 10230643A1 DE 10230643 A DE10230643 A DE 10230643A DE 10230643 A DE10230643 A DE 10230643A DE 10230643 A1 DE10230643 A1 DE 10230643A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tisch-Anordnung zum Einsatz in einem seitlichen Bereich neben einem Sitz, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit einem plattenförmigen Tischelement (6), das über eine Führungseinrichtung (8) zwischen einer Nichtgebrauchsposition und einer im Wesentlichen horizontalen Gebrauchsposition überführbar ist. Die Führungseinrichtung (8) weist einen Schwenkarm (10) auf, der einendig derart über ein Gelenk (12) mit dem Tischelement (6) verbunden sowie anderendig derart um eine etwa horizontal und quer zu einer Sitzblickrichtungsachse (16) verlaufende Schwenkachse (14) schwenkbeweglich mit einem Basisteil (2) verbunden oder verbindbar ist, dass das Tischelement (6) in der Nichtgebrauchsposition mit abgesenktem Schwenkarm (10) in einer im Wesentlichen vertikalen, zur Sitzblickrichtungsachse (16) im Wesentlichen parallelen Ebene liegt und durch eine etwa in dieser vertikalen Ebene erfolgende, nach oben gerichtete Schwenkbewegung des Schwenkarms (10) anhebbar sowie über das Gelenk (12) um eine zur Sitzblickrichtungsachse (16) im Wesentlichen parallele Klappachse (20) von der vertikalen Lage in die horizontale Gebrauchsposition umlegbar ist. Bevorzugt ist das Tischelement (6) zusätzlich in der Gebrauchsposition relativ zu dem Schwenkarm (10) um eine vertikale Drehachse (22) in der horizontalen Ebene verdrehbar.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tisch-Anordnung zum Einsatz in einem seitlichen Bereich neben einem Sitz, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit einem plattenförmigen Tischelement, das über eine Führungseinrichtung zwischen einer Nichtgebrauchsposition und einer im Wesentlichen horizontalen Gebrauchsposition überführbar ist.
  • Derartige Tisch-Anordnungen werden in Fahrzeugen oder auch Flugzeugen eingesetzt, um einer auf einem Sitz sitzenden Person eine komfortable Ablagemöglichkeit für beliebige Gegenstände seitlich neben oder zum Teil auch vor dem Sitz zu bieten.
  • Die DE 42 37 855 C1 beschreibt einen Klapptisch für Nutzfahrzeuge mit einer Tischplatte, die in fahrzeugseitigen Halterungen um eine horizontale Schwenkachse aus einer Vertikalstellung in eine Horizontalstellung und umgekehrt schwenkbar ist. Dabei sind die Halterungen derart vertikal verschiebbar angeordnet, dass die Tischplatte mit aneinandergeklappten Plattenteilen in ihrer Vertikalstellung einerseits zur Schwenkbewegung in die Gebrauchslage frei beweglich oberhalb einer Fahrzeug-Mittelkonsole steht und andererseits durch einen in der Mittelkonsole längs verlaufenden Öffnungsschlitz hindurch in diese vollständig einsenkbar ist.
  • Die WO 00/47442 beschreibt eine Tischanordnung mit zwei Platten, die in einer Nichtgebrauchsposition abgesenkt horizontal übereinander und oberhalb einer Basisplatte liegen. Die Platten sind dann zusammen mit der Basisplatte in ihrer horizontalen Lage anhebbar und um jeweils eine vertikale Achse relativ zur Basisplatte nach aussen verschwenkbar.
  • Eine ähnliche Anordnung offenbart auch die EP 0 949 116 A1 , wobei an einem armlehnenartigen Basisteil zwei horizontale Plattenteile in eine flügelartige Stellung nach aussen um vertikale Achsen verschwenkt werden können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Tisch-Anordnung der genannten Art zu schaffen, die mit einfachen konstruktiven Mitteln einen hohen Anwendungskomfort bietet.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die Führungseinrichtung einen Schwenkarm aufweist, der einendig derart über ein Gelenk mit dem Tischelement verbunden sowie anderendig derart um eine etwa horizontal und quer zu einer Sitzblickrichtungsachse verlaufende Schwenkachse schwenkbeweglich mit einem Basisteil verbunden oder verbindbar ist, dass das Tischelement in der Nichtgebrauchsposition mit abgesenktem Schwenkarm in einer im Wesentlichen vertikalen, zur Sitzblickrichtungsachse im Wesentlichen parallelen Ebene liegt und durch eine etwa in dieser vertikalen Ebene erfolgende, nach oben gerichtete Schwenkbewegung des Führungsarms anhebbar sowie über das Gelenk um eine zur Sitzblickrichtungsachse im Wesentlichen parallele Klappachse von der vertikalen Lage , in die horizontale Gebrauchsposition umlegbar ist. Die Überführung zurück in die Nichtgebrauchsposition erfolgt natürlich in umgekehrter Folge.
  • Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung kann das Tischelement in der Nichtgebrauchsposition besonders kompakt und platzsparend im Wesentlichen vertikal neben einem Sitz angeordnet sein, wobei der Schwenkarm im Vergleich zu einer Schiebeführung eine einfache und kostengünstige Führungseinrichtung darstellt. Durch die offene, umbauungsfreie Anordnung in der Nichtgebrauchsposition werden Einengungen des Sitzbereichs vorteilhafterweise vermieden, was eine bequeme Sitzhaltung ermöglicht. Zum Überführen in die Gebrauchsposition braucht nur das Tischelement über den Schwenkarm nach oben geschwenkt und dann relativ zu dem – in dieser angehobenen Schwenkstellung über geeignete Arretiermittel lösbar arretierten – Schwenkarm in seine horizontale Lage umgelegt zu werden. Diese Bewegungen sind einfach, schnell sowie ergonomisch durchführbar.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung ist das Tischelement in der horizontalen Gebrauchsposition zusätzlich relativ zu dem Schwenkarm um eine vertikale Drehachse in der horizontalen Ebene verdrehbar, wobei die Drehachse vorzugsweise bezogen auf die Fläche des Tischelementes derart exzentrisch angeordnet ist, dass das Tischelement durch die Drehung mit einem Teilbereich seiner Fläche zur Seite in Richtung des benachbarten Sitzes verlagerbar ist.
  • Somit ist das Tischelement erfindungsgemäß um wenigstens zwei Achsen, vorzugsweise um drei Achsen, im Raum beweglich. Im Falle eines üblichen Vorwärts-Sitzes, bei dem die Sitzblickrichtungsachse (horizontale Geradeaus-Blickrichtung einer auf dem Sitz sitzenden Person) einer horizontalen Längsachse X eines üblichen Fahrzeug-Koordinatensystems entspricht, verlaufen somit die Schwenkachse des Schwenkarms entsprechend einer horizontalen Fahrzeug-Querachse Y und die Klappachse des Tischelementes entsprechend der Längsachse X. Die bevorzugt zusätzlich vorgesehene Drehachse des Tischelementes verläuft in der Gebrauchsposition entsprechend einer Fahrzeug-Vertikalachse Z.
  • Damit wird – entsprechend der obigen Aufgabenstellung – der angestrebte hohe Anwendungskomfort mit einfachen Mitteln erreicht. Die erfindungsgemäße Kinematik des Tischelementes sichert zudem eine gute Beinfreiheit beim Ein- und Aussteigen, ohne das Tischelement aus der Gebrauchsposition gänzlich in die Nichtgebrauchsposition überführen zu müssen.
  • Die Tisch-Anordnung kann mit Vorteil in modularer Bauweise ausgeführt sein, wobei das Tischelement zusammen mit dem Schwenkarm ein einfach zu montierendes und auch zu demontierendes Tischmodul bildet. Ein zugehöriges Basisteil bildet ein Trägermodul bzw. einen Adapter zur Montagebefestigung des Tischmoduls innerhalb eines Fahrzeugs. Dabei kann das Basisteil mit Vorteil als konsolenartiger Staubehälter beispielsweise mit einem Klappdeckel ausgeführt sein oder auch lediglich nach Art eines Montagewinkels als adapterartiges Trägerteil. Das Basisteil kann auf einem Fahrzeugboden bzw. insbesondere im Bereich eines Bodentunnels befestigt werden.
  • Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung ist die kompakte Einbaulage in der seitlich vertikal angeordneten Nichtgebrauchsposition sowie auch die schnelle Ausschwenkung zur Erreichung der Gebrauchsposition.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung enthalten.
  • An Hand von vorteilhaften, in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispielen soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tisch-Anordnung in der Nichtgebrauchsposition,
  • 2 die Ausführung gemäß 1 in der Gebrauchsposition,
  • 3 eine perspektivische Explosionsansicht einer Weiterbildung der Ausführung nach 1 und 2 mit zwei spiegelsymmetrischen Tischelementen,
  • 4 eine Ausführungsvariante zu 3,
  • 58 Ansichten nur des Tischelementes mit seinem Schwenkarm in unterschiedlichen Positionen beim Überführen von der Nichtgebrauchsposition (5) in die Gebrauchsposition (7 bzw. 8), wobei das Tischelement zur besseren Einsicht auf Lagermittel „transparent" dargestellt ist,
  • 911 schematische Seitenansichten der Tisch-Anordnung, wiederum in verschiedenen Positionen und
  • 12 + 13 jeweils eine vergrößerte Schnittansicht durch den Schwenkarm in der Ebene XII-XII gemäß 9 in zwei verschiedenen Ausführungsvarianten.
  • In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen und brauchen daher in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben zu werden.
  • Eine erfindungsgemäße Tisch-Anordnung 1 wird bevorzugt in einem Fahrzeug seitlich neben einem nicht dargestellten Sitz eingesetzt und dazu über ein Basisteil 2 auf einem Fahrzeugboden, z. B. im Bereich eines mittleren Tunnels 4, und insbesondere im Fondbereich des Fahrzeugs befestigt. Die Tisch-Anordnung 1 besteht aus einem plattenförmigen Tischelement 6, das über eine Führungseinrichtung 8 derart beweglich mit dem Basisteil 2 verbunden oder verbindbar ist, dass es zwischen einer Nichtgebrauchsposition (vgl. 1, 4, 5 und 9) und einer im Wesentlichen horizontalen Gebrauchsposition (vgl. 2, 7/8 und 11) hin und her überführbar ist. Wie beispielhaft in 2 dargestellt ist, dient das Tischelement 6 in der Gebrauchsposition zur Ablage beliebiger Gegenstände, wie beispielsweise eines Getränkebehälters und/oder von Schreibutensilien. Zur rutschfreien Fixierung z. B. einer Tasse kann das Tischelement 6 mindestens eine passende Vertiefung 9 aufweisen (1).
  • Erfindungsgemäß weist die Führungseinrichtung 8 einen Schwenkarm 10 auf, der einendig über ein Gelenk 12 mit dem Tischelement 6 verbunden ist (vgl. dazu beispielsweise 3 bis 8). Anderendig ist der Schwenkarm 10 um eine Schwenkachse 14 schwenkbeweglich mit dem Basisteil 2 verbunden oder verbindbar, wobei diese Schwenkachse 14 quer, insbesondere senkrecht, zu einer Sitzblickrichtungsachse 16 verläuft. Diese Sitzblickrichtungsachse 16 entspricht der Geradeaus-Blickrichtung einer auf dem benachbarten Sitz sitzenden Person. Im Zusammenwirken mit dieser Schwenkbeweglichkeit des Schwenkarms 10 um die Schwenkachse 14 ist das Gelenk 12 zwischen dem Schwenkarm 10 und dem Tischelement 6 erfindungsgemäß derart ausgebildet, dass das Tischelement 6 in der Nichtgebrauchsposition (vgl. z. B. 1) mit abgesenktem Schwenkarm 10 in einer im Wesentlichen vertikalen und zur Sitzblickrichtungsachse 16 parallelen Ebene liegt und durch eine etwa in dieser vertikalen Ebene erfolgende, nach oben gerichtete Schwenkbewegung des Schwenkarms 10 (Pfeilrichtung 18) anhebbar sowie über das Gelenk 12 um eine Klappachse 20 von der vertikalen Lage in die horizontale Gebrauchsposition umlegbar ist. Hierbei verläuft die Klappachse 20 im Wesentlichen parallel zur Sitzblickrichtungsachse 16.
  • Bei der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform ist zusätzlich vorgesehen, dass das Tischelement 6 in seiner horizontalen Gebrauchsposition relativ zu dem Schwenkarm 10 um eine vertikale Drehachse 22 in der horizontalen Ebene verdrehbar ist. Hierzu wird insbesondere auf die 7, 8 und 11 verwiesen. Auf Grund der Umklappbewegung des Tischelementes 6 um die Klappachse 20 verläuft die Drehachse 22 in der (noch) vertikalen Position des Tischelementes 6 natürlich entsprechend etwa horizontal ( vgl. dazu 3, 5, und 6). In weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist die Drehachse 22 bezogen auf die Flächenform des Tischelementes 6 derart exzentrisch angeordnet, dass das Tischelement 6 durch die besagte Drehung bereichsweise zur Seite in Richtung des benachbarten Sitzes verlagerbar ist (vgl. 7 und 8).
  • Das Umklappen des Tischelementes 6 um die Klappachse 20 ist in der Zeichnung durch Pfeile 24 veranschaulicht und das Verdrehen um die Drehachse 22 durch Pfeile 26.
  • In den 1 und 2 ist jeweils zusätzlich ein branchenübliches Fahrzeug-Koordinatensystem mit einer horizontalen Fahrzeug-Längsachse X, einer horizontalen Querachse Y und einer Vertikalachse Z eingezeichnet. Wenn es sich bei dem der Tisch-Anordnung 1 benachbarten Sitz um einen üblichen Vorwärts-Sitz handelt, verläuft die Sitzblickrichtungsachse 16 entsprechend der Fahrzeug-Längsachse X. In diesem Fall verlaufen die Schwenkachse 14 des Schwenkarms 10 entsprechend der Querachse Y, die Klappachse 20 des Tischelementes 6 entsprechend der Längsachse X und die bevorzugt vorgesehene Drehachse 22 in der horizontalen Tischposition entsprechend der Vertikalachse Z.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist der Schwenkarm 10 derart als Parallelogrammarm aus zwei parallelen, jeweils beidendig gelenkig gelagerten Teilarmen 10a, 10b ausgebildet, dass in allen Schwenkstellungen die Klappachse 20 des Tischelementes 6 gleichbleibend im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist. Hierbei ist zur Verbindung mit dem Basisteil 2 ein erstes Lagerelement 28 vorgesehen, mit dem die beiden Teilarme 10a, 10b über jeweils ein Schwenkgelenk 30 verbunden sind. Auf der mit dem Tischelement 6 verbundenen Seite des Schwenkarms 10 sind die Teilarme 10a, b über jeweils ein Schwenkgelenk 32 mit einem zweiten Lagerelement 34 verbunden. Hierbei kann der Schwenkarm 10 mit Vorteil ein Tragkraftelement 36 derart aufweisen, dass eine einer vertikal nach unten wirkenden Gewichtskraft F1 des Tischelementes 6 entgegenwirkende, also nach oben gerichtete Stützkraft F2 erzeugt wird (nur in 9 bis 11 veranschaulicht). Das Tragkraftelement 36 ist nur in 9, 12 und 13 gestrichelt angedeutet. Es kann sich insbesondere um ein diagonal innerhalb des Parallelogrammarms zwischen den Teilarmen 10a, 10b angeordnetes Zugkraftelement handeln, d. h. beispielsweise um eine Zugfeder oder einen z. B. pneumatischen Zylinder oder dergleichen. Dieses Zugkraftelement ist gemäß 9 einerseits am oberen Teilarm 10b auf dessen dem ersten Lagerelement 28 zugekehrten Seite und andererseits am unteren Teilarm 10a auf dessen dem zweiten Lagerelement 34 zugekehrten Seite befestigt. Auf diese Weise entsteht durch die Zugkraft die nach oben gerichtete Stützkraft F2.
  • Wie sich aus den Schnittdarstellungen in 12 und 13 ergibt, ist jeder Teilarm 10a, 10b des Parallelogrammarms 10 vorzugsweise derart mit einem streifenförmigen Abdeckelement 38 verbunden, dass ein zwischen den Teilarmen 10a, b gebildeter, zur Aufnahme des Tragkraftelementes 36 genutzter Zwischenraum 40 von beiden Seiten über die ganze Länge verdeckt ist. Dadurch bilden die Teilarme 10a, b gemeinsam mit den Abdeckelementen 38 insgesamt einen Querschnitt etwa in Form der Zahl ;,69", da die beiden Teilarme 10a, b achsensymmetrisch zueinander angeordnet sind. Bei der Ausführungsform nach 12 ist jedes Abdeckelement 38 einstöckig mit einem der Teilarme 10a, b ausgebildet. Es kann sich jeweils um eine Ausführung als Strangpressteil aus Metall oder Spritzgussteil aus Kunststoff handeln. Bei der Ausführungsalternative gemäß 13 sind die Abdeckelemente 38 als gesonderte Teile mit jeweils einem der Teilarme 10a, b lösbar verbunden, insbesondere verrastet. Dazu weisen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Abdeckelemente 38 Rastansätze 42 auf, die in entsprechende Ausnehmungen bzw. Vertiefungen 44 der Tragarm-Teilarme 10a,b eingreifen. Bei dieser Ausführung können die Teilarme 10a, b als Strangpressteile und die Abdeckelemente 38 beispielsweise als Formteile aus Kunststoff ausgebildet sein. Bei dieser Ausführung gemäß 13 ist von Vorteil, dass durch unterschiedlich gestaltete Abdeckelemente 38 das äussere Erscheinungsbild dekormäßig je nach stilistischer (geschmacklicher) Vorgabe verändert werden kann.
  • Wie sich am Besten aus den 9 bis 11 erkennen lässt, erstreckt sich der Schwenkarm 10 ausgehend von seinem mit dem Basisteil 2 verbundenen Ende etwa in Sitzblickrichtung 16 (nach vorne) sowie in der Nichtgebrauchsposition (9) vertikal schräg nach unten bzw. in der Gebrauchsposition (10, 11) schräg nach oben. Hierbei ist der Schwenkarm 10 zweckmäßigerweise über einen Schwenkwinkel α etwa im Bereich von 70 ° bis 100 °, insbesondere um etwa 80 ° bis 90 °; verschwenkbar.
  • Wie sich weiterhin aus 3 bis 11 ergibt, besteht das zwischen dem Schwenkarm 10 und dem Tischelement 6 angeordnete Gelenk 12 aus einem die Klappachse 20 definierenden Schwenkgelenk 12a und einem die Drehachse 22 definierenden Drehgelenk 12b.
  • Weiterhin sind nicht dargestellte Arretiermittel zum lösbaren Arretieren des Tischelementes 6 zumindest in der angehobenen Gebrauchsposition vorgesehen. Vorzugsweise kann das Tischelement 6 auch in jeder seiner zwei Drehstellungen arretiert werden. Die Arretierung in der z. B. in 1 dargestellten Nichtgebrauchsposition kann allein durch die Schwerkraftlage gewährleistet sein oder aber durch zusätzliche Arretiermittel. Als Arretiermittel können beliebige Rasten, Bremsen und/oder sonstige Feststeller-Elemente verwendet werden.
  • In den Ausführungsbeispielen gemäß 1 bis 3 und 9 bis 11 ist das Basisteil 2 als konsolenartiger Staubehälter 46 ausgebildet, der insbesondere im mittleren Bereich eines Fahrzeugs angeordnet wird. Auf diese Weise kann der Staubehälter 46 mit seiner Oberseite als Armauflage verwendet werden. Vorzugsweise weist der Staubehälter 46 einen um eine Deckelachse 48 verschwenkbaren Klappdeckel 50 auf. Hierbei kann die Deckelachse 48 mit der Schwenkachse 14 des Schwenkarms 10 zusammenfallen. Der Klappdeckel 50 ist dadurch zum Öffnen in Pfeilrichtung 52 verschwenkbar.
  • Wie alternativ dazu in 4 veranschaulicht ist, kann das Basisteil 2 auch als adapterartiges Trägerteil 54 ausgebildet sein, welches somit eine Art Montagewinkel bildet.
  • In beiden Fällen können mit Vorteil an dem gleichen, gemeinsamen Basisteil 2 zwei gleichartige Tischelemente 6 mit zugehörigen Schwenkarmen 10 beidseitig in spiegelsymmetrischer Ausführung angelenkt sein. Die gesamte Anordnung wird dann zwischen zwei Sitzen montiert. Die beiden Tischelemente 6 sind dabei unabhängig voneinander nutzbar, indem sie voneinander unabhängig bewegt werden können. Gemäß 3 können dazu die Lagerelemente 28 jeweils einen Lagerzapfen 56 aufweisen, die in Lageröffnungen 58 des Basisteils 2 eingreifen. Die Lagerzapfen 56 können dabei gleichzeitig auch als Deckelachse 48 für den Klappdeckel 50 fungieren.
  • Bei den dargestellten Ausführungen liegt das in der Nichtgebrauchsposition vertikale Tischelement 6 vorzugsweise auf der einem benachbarten Sitz zugewandten Seite neben dem Schwenkarm 10. Auch dies trägt zu einem hohen Komfort bei, weil sich seitlich neben dem Sitzbereich eine im Wesentlichen ebene bzw. glatte Berührungsfläche ergibt.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann: Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.

Claims (17)

  1. Tisch-Anordnung zum Einsatz in einem seitlichen Bereich neben einem Sitz, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit einem plattenförmigen Tischelement (6), das über eine Führungseinrichtung (8) zwischen einer Nichtgebrauchsposition und einer im Wesentlichen horizontalen Gebrauchsposition überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (8) einen Schwenkarm (10) aufweist, der einendig derart über ein Gelenk (12) mit dem Tischelement (6) verbunden sowie anderendig derart um eine etwa horizontal und quer zu einer Sitzblickrichtungsachse (16) verlaufende Schwenkachse (14) schwenkbeweglich mit einem Basisteil (2) verbunden oder verbindbar ist, dass das Tischelement (6) in der Nichtgebrauchsposition mit abgesenktem Schwenkarm (10) in einer im Wesentlichen vertikalen, zur Sitzblickrichtungsachse (16) im Wesentlichen parallelen Ebene liegt und durch eine etwa in dieser vertikalen Ebene erfolgende, nach oben gerichtete Schwenkbewegung des Schwenkarms (10) anhebbar sowie über das Gelenk (12) um eine zur Sitzblickrichtungsachse (16) im Wesentlichen parallele Klappachse (20) von der vertikalen Lage in die horizontale Gebrauchsposition umlegbar ist.
  2. Tisch-Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Tischelement (6) in der Gebrauchsposition relativ zu dem Schwenkarm (10) um eine vertikale Drehachse (22) in der horizontalen Ebene verdrehbar ist, wobei die Drehachse (22) vorzugsweise bezogen auf die Fläche des Tischelementes (6) derart exzentrisch angeordnet ist, dass das Tischelement (6) durch die Drehung bereichsweise zur Seite in Richtung eines Sitzes verlagerbar ist.
  3. Tisch-Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (10) derart als Parallelogrammarm aus zwei parallelen, jeweils beidendig gelenkig gelagerten Teilarmen (10a, 10b) ausgebildet ist, dass in allen Schwenkstellungen die Klappachse (20) des Tischelementes (6) gleichbleibend im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist.
  4. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (10) ein Tragkraftelement (36) derart aufweist, dass eine einer Gewichtskraft (F1) des Tischelementes (6) entgegenwirkende Stützkraft (F2) erzeugt wird.
  5. Tisch-Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragkraftelement (36) als ein diagonal innerhalb des Parallologrammarms angeordnetes Zugkraftelement, insbesondere als Zugfeder, ausgebildet ist.
  6. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Teilarm (10a, 10b) des Parallelogrammarms (10) derart mit einem Abdeckelement (38) verbunden ist, dass ein zwischen den Teilarmen (10a, b) gebildeter Zwischenraum (40) von beiden Seiten verdeckt ist.
  7. Tisch-Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Abdeckelement (38) einstöckig mit einem der Teilarme (10a, b) ausgebildet ist.
  8. Tisch-Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckelemente (38) als gesonderte Teile mit jeweils einem der Teilarme (10a, b) lösbar verbunden, insbesondere verrastet sind.
  9. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Schwenkarm (10) ausgehend von seinem mit dem Basisteil (2) verbundenen Ende etwa in Sitzblickrichtung (16) und in der Nichtgebrauchsposition vertikal schräg nach unten oder in der Gebrauchsposition schräg nach oben erstreckt.
  10. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (10) über einen Schwenkwinkel (a) etwa im Bereich von 70 ° bis 100 °, insbesondere um etwa 80 ° bis 90 °, verschwenkbar ist.
  11. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (12) aus einem die Klappachse (20) definierenden Schwenkgelenk (12a) und einem die Drehachse (22) definierenden Drehgelenk (12b) besteht.
  12. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch Arretiermittel zum lösbaren Arretieren des Tischelementes (6) zumindest in der Gebrauchsposition.
  13. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) als Staubehälter (46) ausgebildet ist.
  14. Tisch-Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubehälter (46) einen um eine Deckelachse (48) verschwenkbaren Klappdeckel (50) aufweist, wobei vorzugsweise die Deckelachse (48) mit der Schwenkachse (14) des Schwenkarms (10) zusammenfällt.
  15. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) als adapterartiges, auf einer Montagefläche befestigbares Trägerteil (54) ausgebildet ist.
  16. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nichtgebrauchsposition das vertikal liegende Tischelement (6) auf der einem benachbarten Sitz zugewandten Seite neben dem Schwenkarm (10) liegt.
  17. Tisch-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass an dem gleichen, gemeinsamen Basisteil (2) zwei gleichartige Tischelemente (6) mit zugehörigen Schwenkarmen (10) beidseitig in spiegelsymmetrischer Ausführung angelenkt sind.
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