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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Stanzen von versiegelten becherartigen Behältern. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Stanzen eines aus thermoplastischer Bodenfolie tiefgezogenen becherartigen Behälters, dessen Behälteröffnung entlang einer die Behälteröffnung umlaufenden Siegelnaht mit einer Deckfolie verschlossen ist.
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Derartige Verfahren und Vorrichtungen sind bekannt und bilden oftmals einen Verfahrensschritt bei üblichen Herstellungsverfahren für in Becher verpackte Lebensmittel, insbesondere Milchprodukte oder Säuglings- bzw. Babynahrung. Bei einem derartigen bekannten Herstellungsverfahren wird zunächst eine Bodenfolie zur Desinfektion durch eine Wasserstoffperoxidlösung gezogen und getrocknet. In einem anschließenden Sterilbereich wird die Bodenfolie erwärmt und daraus ein Verbund aus einer Mehrzahl von Bechern geformt, in die in einem nachfolgenden Schritt das Füllgut eingefüllt wird. Die Becher werden durch Aufbringen der Deckfolie über die Becheröffnungen verschlossen. Nach dem Verlassen des Sterilbereichs wird die Deckfolie mittels einer die Becheröffnung umlaufenden Siegelnaht mit der Bodenfolie versiegelt. Die Becher werden schließlich entweder nach einer Vereinzelung oder im Verbund in einer Stanzstation unter Ausbildung eines Flansches und ggf. einer Aufreißlasche ausgeschnitten. Bei dem Stanzschritt werden üblicherweise beide Folien, d. h. die Bodenfolie und die Deckfolie gleichzeitig durchtrennt und weisen somit die gleiche Umfangskontur auf.
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Nach diesem Verfahren hergestellte Becher mit Aufreißlasche sind jedoch nicht für solche Anwendungen geeignet, bei denen der Becher in einem Umbehälter eingesetzt wird, da der Flansch im Bereich der Aufreißlasche einen Vorsprung aufweist, der beim Einsetzen in den Umbehälter stört. Für derartige Anwendungen, bspw. bei Baby- oder Säuglingsnahrung, ist es bekannt, eine Deckfolie zu verwenden, die eine in dem Becheröffnungsbereich integrierte Aufreißlasche aufweist. Derartige Deckfolien sind jedoch aus einem aufwendig verarbeiteten Verbundmaterial hergestellt und daher sehr teuer.
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Aus der
DE 392 86 54 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung von becherartigen Packungen bekannt, bei dem eine Aufreißlasche gebildet wird, die sich über die Kontur des Becherflansches hinaus erstreckt. Zu diesem Zweck wird vor dem Ausstanzen der Packung eine sich von der Siegelnaht nach außen erstreckenden Lasche aus der Deckfolie freigeschnitten und auf die Deckfolienbahn zurückgefaltet, so daß die Lasche beim nachfolgenden Durchtrennen beider Folien nicht beschädigt wird. Bei diesem Verfahren hat sich jedoch gezeigt, daß das Umlegen bzw. Zurückfalten der Lasche durch einen Sauger technisch nicht sicher beherrschbar ist.
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Die Druckschrift
DE 28 532 67 A1 betrifft eine Vorrichtung zum Ausstanzen von Behältern von an einem thermoplastischen Folienband durch Tiefziehen angeformten, mit einer Deckfolie versiegelten und in einer oder mehreren Reihen hintereinander und quer zur Folienbandlängsrichtung angeordneten Behältern, mit einem Oberwerkzeug und daran befestigten Stanzstempeln und mit einem Unterwerkzeug mit daran angeordneten Matrizen, wobei deren Ausnehmungen mit dem Oberwerkzeug zusammenwirkende Schnittkanten aufweisen. Ein Hinweis auf zwei Stanzwerkzeuge für Deckfolie und Bodenfolie, deren Konturen unterschiedlich geformt sind, findet sich in
DE 28 532 67 A1 ersichtlich nicht.
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Die
DE 31 03 225 A1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Behälters und Behälter, wobei eine Bahn aus Kunststoff in einem Formwerkzeug an einer Formstation zu einem Behälter verformt wird und durch ein Schneidmesser mittels zueinander bewegbar wirkender Organe aus der Folienbahn abgetrennt wird. Ein Hinweis, dass ein Stanzwerkzeug die Deckfolie entlang einer Deckfolienschnittkontur durchtrennt und anschließend mit einem weiteren Stanzwerkzeug die Bodenfolie entlang einer Bodenfolienschnittkontur getrennt wird, wobei diese Konturen unterschiedliche Formen aufweisen, findet sich in
DE 31 03 225 A1 nicht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, welche unterschiedliche Schnittkonturen für Deckfolie und Bodenfolie ermöglichen. Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren und eine Vorrichtung mit den Merkmalen der Hauptansprüche.
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Hierzu wird ein Verfahren zum Stanzen eines aus thermoplastischer Bodenfolie tiefgezogenen becherartigen Behälters, dessen Öffnung mit einer Deckfolie verschlossen ist, die entlang einer die Öffnung umlaufenden Siegelnaht mit der Bodenfolie versiegelt ist, mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 15 vorgeschlagen.
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Erfindungsgemäß wird bei dem Stanzverfahren zuerst mittels eines an der Oberseite der Deckfolie angreifenden ersten Stanzwerkzeugs die Deckfolie entlang einer Deckfolienschnittkontur durchtrennt und anschließend wird mittels an der Unterseite der Bodenfolie angreifenden zweiten Stanzwerkzeugs die Bodenfolie entlang einer Bodenfolienschnittkontur durchtrennt. Somit können bei der Deckfolie und bei der Bodenfolie jeweils unterschiedliche Schnittkonturen ausgeführt werden. Dies ermöglicht die Verwendung einfacher kostengünstiger Deckfolien, da eine Aufreißlasche zur Entfernung der Deckfolie von der Bodenfolie nicht in der Deckfolienstruktur vorgesehen sein muß, sondern durch Veränderung der Deckfolienkontur gebildet werden kann. Darüber hinaus kann die Schneidtechnik für Deckfolie und Bodenfolie unabhängig voneinander auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Folienmaterials eingestellt werden, so daß besonders saubere und gratfreie Becherränder hergestellt werden können.
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In Ausgestaltung der Erfindung wird bei dem Verfahren durch Durchtrennen der Bodenfolie ein die Öffnung umlaufender Flansch mit im wesentlichen konstanter Breite ausgebildet, so daß der Behälter zum Einstellen in Umbehälter, wie es bspw. bei Baby- und Säuglingsnahrung der Fall ist, geeignet ist.
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In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird durch das Durchtrennen der Deckfolie eine sich von der Siegelnaht nach außen über die Bodenfolienschnittkontur hinaus erstreckende Lasche ausgebildet. Eine derartige Lasche dient zum Entfernen der Deckfolie von der Bodenfolie durch Brechen der Siegelnaht. Durch diese Ausgestaltung kann bei der Deckfolie auf komplexe und teuere Verbundmaterialien verzichtet werden, bei denen ein Öffnungsmechanismus innerhalb der Deckfolienstruktur vorgesehen ist.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung trifft das erste Stanzwerkzeug nach Durchtrennung der Deckfolie auf die Bodenfolie auf oder schneidet diese teilweise an. Vorzugsweise stößt auch das zweite Stanzwerkzeug nach Durchtrennung der Bodenfolie an der Deckfolie an, ohne die Deckfolie zu beschädigen. Dies wird zweckmäßigerweise durch Einstellen der Schnittiefe des jeweiligen Stanzwerkzeugs mit Festanschlägen an der Stanzanlage erreicht. Durch diese Maßnahmen wird stets eine vollständige Durchtrennung der jeweiligen Folie gewährleistet.
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Vorteilhafterweise wird der becherförmige Behälter in der Stanzanlage vor dem Durchtrennen der Bodenfolie zwischen einem an der Oberseite der Deckfolie innerhalb der Deckfolienschnittkontur angreifen Stempel und einem an der Unterseite der Bodenfolie innerhalb der Bodenfolienschnittkontur angreifenden Gegenhalter positionsfest eingespannt. Durch diese Anordnung wird ein Verrutschen der zu stanzenden Bodenfolie beim Stanzen vermieden und somit eine präzise Schnittführung durch das zweite Stanzwerkzeug ermöglicht.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird die Deckfolie und Bodenfolie im Bereich außerhalb der Deckfolienschnittkontur mittels eines Niederhalters gegen die Schnittwirkung des Stanzwerkzeugs gehalten. Zusätzlich kann die Deckfolie und Bodenfolie auch im Bereich zwischen Bodenfolienschnittkontur und Deckfolienschnittkontur mittels eines Laschenstempels gegen die Schnittwirkung des Stanzwerkzeugs gehalten werden. Diese Maßnahmen verhindern ein Wegdrücken der zu stanzenden Bodenfolie durch das Stanzwerkzeug in die Richtung der Schnittwirkung und verbessern somit die Präzision der Schnittführung.
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Vorteilhafterweise fährt der Laschenstempel unmittelbar vor dem vollständigen Durchtrennen der Bodenfolie mindestens 0,1 mm von der Deckfolie weg. Somit wird erreicht, daß die Deckfolie bei einer Berührung durch das zweite Stanzwerkzeug nach vollständiger Durchtrennung der Bodenfolie verschoben wird, ohne daß eine Beschädigung der Deckfolie erfolgt.
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Zur Entnahme des gestanzten becherförmigen Behälters aus der Stanzanlage können nach dem Durchtrennen der Bodenfolie der Stempel, der Gegenhalter und das Stanzwerkzeug mit dem Behälter in eine untere Endposition und der Stempel anschließend in eine obere Endposition gefahren werden. Somit liegt die Oberseite des becherförmigen Behälters für weitere Transport- oder Bearbeitungsschritte frei.
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Vorteilhafterweise wird die Lasche beim Herunterfahren von Stempel, Gegenhalter und Stanzwerkzeug in die untere Endposition durch einen zwischen Stempel und abgetrennter Bodenfolie ausgebildeten Spalt herausgezogen, um eine Beschädigung der Lasche während des Entnahmeschritts zu verhindern.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
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Es versteht sich, daß die vorstehend benannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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1 zeigt in stark schematischer Darstellung ein Verfahren zur Herstellung von in becherartigen Behältern verpacktem Füllgut mit einem erfindungsgemäßen Stanzschritt.
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2 zeigt einen horizontalen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung entlang der Linie II-II aus 3.
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3 zeigt einen vertikalen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung entlang der Linie III-III in 2.
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4 bis 8 zeigen den Ablauf eines Stanzschritts in Querschnittsansicht durch die erfindungsgemäße Vorrichtung mit jeweils einer Vergrößerungsansicht.
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9a zeigt in vertikaler Querschnittsansicht eine alternative Anordnung von Stempel und Gegenhalt in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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9b zeigt in vertikaler Querschnittsansicht eine weitere alternative Ausführungsform von Stempel und Gegenhalt und Bodenfolie.
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9c zeigt die Ausführungsform aus 9b in Draufsicht auf die Deckfolie.
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10 und 11 zeigen in vertikaler Querschnittsansicht zwei weitere Verfahrensschritte zur Entnahme der gestanzten Behälter aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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1 zeigt in stark schematischer Darstellung ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung von in becherartigen versiegelten Behältern verpacktem Füllgut mit einer erfindungsgemäßen Stanzanlage. Bei dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren wird Bodenfolienbahn aus thermoplastischem Kunststoff von einer Bodenfolienrolle durch ein Sterilbad mit Wasserstoffperoxidlösung gezogen und getrocknet.
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In einem anschließenden Sterilbereich wird die Bodenfolienbahn auf eine zum plastischen Verformen geeignete Temperatur erwärmt. Aus der Bodenfolienbahn wird in einer ebenfalls in dem Sterilbereich angeordneten Formanlage taktweise eine Mehrzahl von becherförmigen Behältern geformt, in die mit einem Füller das zu verpackende Füllgut steril eingefüllt wird. Anschließend werden die becherförmigen Behälter nach dem Befüllen durch Aufbringen einer von einer Deckfolienrolle zugeführten Deckfolienbahn über die Becheröffnungen verschlossen, wobei Bodenfolienbahn und Deckfolienbahn an den Längsrändern der Bahnen miteinander versiegelt werden. Nach dem Verlassen des Sterilbereichs wird die Deckfolie mittels jeweils die Behälteröffnungen umlaufenden Siegelnähten mit der Bodenfolie versiegelt.
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In der Stanzanlage werden die Behälter aus dem Behälterverband vereinzelt. In diesem Verfahrensschritt wird bei jedem Einzelbehälter zuerst in einem ersten Stanzanlangenteil auf an sich bekannte Weise mittels eines an der Oberseite der Deckfolie angreifenden ersten Stanzwerkzeugs die Deckfolie entlang einer Deckfolienschnittkontur durchtrennt. Anschließend wird gemäß der vorliegenden Erfindung in einem zweiten Stanzanlagenteil mittels eines an der Unterseite der Bodenfolie angreifenden zweiten Stanzwerkzeugs die Bodenfolie entlang einer Bodenfolienschnittkontur durchtrennt. Diese Anordnung ermöglicht die Ausbildung unterschiedlicher Formen von Deckfolienschnittkontur und Bodenfolienschnittkontur.
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Nach dem Stanzen können die Behälter mittels nicht näher dargestellter Anlagenteile aus der Stanzanlage entnommen und gegebenenfalls verpackt werden.
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Die 2 und 3 zeigen jeweils einen horizontalen bzw. einen vertikalen Querschnitt durch einen Stanzanlagenteil zum Stanzen der Bodenfolie, wobei bei diesem Verfahrensschritt die Deckfolienkontur bereits ausgestanzt ist. Aus 2 ist ersichtlich, daß die zu stanzenden Behälter 12 einen kreisförmigen Umfang aufweisen und zu einem Behälterverband von vier in einem Quadrat angeordneten Einzelbehältern zusammengefaßt sind. Selbstverständlich sind jedoch im Rahmen der Erfindung auch andere Behälterformen, z. B. quadratische oder rechteckige Behälter, und andere Anordnungen der Behälter zu Verbänden möglich. Ebenso wird in Betracht gezogen, bei einem bereits vorab vereinzelten Behälter mit einem erfindungsgemäßen Verfahren die gewünschte Schnittkontur zu erzeugen.
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Die Behälter 12 weisen jeweils eine Lasche 14 auf, die sich in einem Bereich von etwa 90° des Behälterumfangs über die Behälteröffnung 13 nach außen erstreckt. In der Darstellung der 2 ist die Deckfolie des Behälters 12 bereits vollumfänglich entlang einer Deckfolienschnittkontur 16 aus der Deckfolie 24 unter Ausbildung der Lasche 14 ausgestanzt.
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In der Darstellung der 2 sind die Behälter 12 in dem Stanzanlagenteil für die Bodenfolie festgespannt, wie nachstehend unter Bezugnahme auf 3 im einzelnen erläutert wird.
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3 zeigt den Behälter 12 aus 2 in vertikaler Querschnittsansicht entlang der Linie III-III, der in einem erfindungsgemäßen Stanzanlagenteil eingespannt ist. Der Behälter 12 sitzt auf einem Tisch 18, der in einem späteren Verfahrensschritt zum Ausbringen des fertiggestanzten Behälters aus der Stanzanlage dient. Der Behälter 12 weist eine Behälterwand 20 auf, die im Bereich der Behälteröffnung 13 zu einem im wesentlichen die horizontal nach außen gebogenen Flansch 22 übergeht. Die Behälteröffnung 13 ist durch eine Deckfolie 24 verschlossen, die entlang einer die Behälteröffnung 13 umlaufenden Siegelnaht 26 mit der Bodenfolie 25 versiegelt ist.
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Der Becher 12 ist zwischen einem Stempel 28, der an der Oberseite 23 der Deckfolie 24 angreift und sich innerhalb der vorgesehenen Bodenfolienschnittkontur 17 erstreckt, und einem Gegenhalter 30, der an der Unterseite 27 der Bodenfolie 25 im Bereich des Flansches 22 angreift und sich innerhalb der Bodenfolienschnittkontur 17 erstreckt, eingespannt. Ein Stanzwerkzeug 32 mit einer Bodenfolienschnittkante 33 ist vollumfänglich entlang des Außenumfangs des Gegenhalters 30 an der Unterseite 27 der Bodenfolie 25 angeordnet. Im Bereich des in der Deckfolie 24 bereits ausgeschnittenen Flansches 14 greift ein Laschenstempel 34 an der Oberseite 23 der Deckfolie 24 an, um Deckfolie und Bodenfolie entgegen der nach oben gerichteten Schnittwirkung des Stanzwerkzeugs 32 in Position zu halten. Außerhalb der Deckfolienschnittkontur 16 ist zudem ein Niederhalter 36 vorgesehen, der ebenfalls an der Oberseite 23 der Deckfolie 24 angreift und die Deck- und Bodenfolie 24, 25 entgegen der nach oben gerichteten Schnittwirkung des Stanzwerkzeugs 32, in Position hält.
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Die Form von Stempel 28 und Laschenstempel 34 ist besser aus 2 ersichtlich. Hier wird deutlich, daß der Umfang des Stempels 28 innerhalb der Bodenfolienschnittkontur 17 und somit im Bereich des endgültigen Flanschumfangs liegt und somit der Form des Behälters entspricht. Die Form des Laschenstempels 34 entspricht im wesentlichen der vorgestanzten Form der Lasche 14, wobei der Laschenstempel 34 direkt an den Stempel 28 angrenzt. Für eine Verwendung der Behälter zum Einsetzen in einen Umbehälter ist im allgemeinen eine im wesentlichen konstante Flanschbreite erwünscht.
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Der Ablauf des Stanzverfahrens wird nachfolgend schrittweise unter Bezugnahme auf die 4 bis 8 erläutert, wobei jede Figur eine Übersichtsansicht gemäß dem Aufbau der 3 sowie eine Detailansicht im Bereich der eingezeichneten Kreise zeigt. 4 zeigt die Ausgangsstellung des Stanzanlagenteils zum Stanzen der Bodenfolie 25 gemäß der vorliegenden Erfindung. Insbesondere aus der Detailansicht der 4 ist ersichtlich, daß Bodenfolie 25 und Deckfolie 24 entlang einer Siegelnaht 26 miteinander verbunden sind. Die Siegelnaht 26 befindet sich auf dem Flansch 22 des Behälters 12, der mittels des an der Unterseite 27 der Bodenfolie 25 angreifenden Bodenfolienschnittkante 33 Stanzwerkzeugs 32 vom Rest der Bodenfolie 25 abgetrennt werden soll. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der Flansch 22 eine gleichmäßige Breite auf, wie durch den gleichen Abstand der Schnittkante 33 des Stanzwerkzeugs 32 von der Behälterwand 20 auf beiden Seiten in der Übersichtsdarstellung der 4 deutlich wird.
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Die Deckfolie 24 bildet eine Lasche 14, die sich von der Siegelnaht 26 über den Flansch 22 hinaus nach außen erstreckt. Die Deckfolie 24 ist bereits entlang der Deckfolienschnittkontur 16 getrennt.
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Der Behälter 12 wird durch einen Stempel 28, der an der Oberseite 23 der Deckfolie 24 angreift und einen Gegenhalter 36, der an der Unterseite 27 der Bodenfolie 25 angreift, für den Stanzvorgang in der Position fixiert. Der Außenumfang von Stempel 28 und Gegenhalter 36 sind in diesem Ausführungsbeispiel kleiner oder gleich der vorgesehen Bodenfolienschnittkante 33 für die Bodenfolie, wobei sich der Außenumfang des Stempels nicht über den Außenumfang des Gegenhalters 36 hinauserstreckt. In dieser Anordnung wird der Behälter 12 im Bereich des Flansches 22 zwischen Stempel 28 und Gegenhalter 36 festgeklemmt. Die Schnittkante 33 des Stanzwerkzeugs 32 liegt dabei direkt am Außenumfang des Gegenhalters 36 an.
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Zum Durchtrennen der Bodenfolie 25 unter Ausbildung des Flansches 22 wird das Schnittwerkzeug 32 entlang des Außenumfangs des Gegenhalters 36 nach oben gefahren, bis die Bodenfolieschnittkante 33 des Stanzwerkzeugs 32 die Deckfolie 24 berührt, wie in 5 in der Detailansicht zu sehen ist. Vorzugsweise wird die Schnittiefe des Stanzwerkzeugs 32 durch nicht näher dargestellte Festanschläge an der Stanzanlage eingestellt, so daß eine vollständige Durchtrennung der Bodenfolie 25 ohne Beschädigung der Deckfolie 24 erfolgt. Um ein Ausweichen der Folienschichten 24, 25 gegen die nach oben gerichtete Schnittbewegung des Stanzwerkzeugs 32 zu verhindern, ist ein an der Oberseite 23 der Deckfolie 24 im Bereich der Lasche 14 angreifender, dem Stempel 28 direkt benachbarter Laschenstempel 34 vorgesehen. Zu dem gleichen Zweck ist außerhalb der Schnittkontur der Deckfolie 24 ein an der Oberseite 23 der Deckfolie 24 angreifender Niederhalter 36 vorgesehen.
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Kurz bevor das Stanzwerkzeug 32 die Bodenfolie 25 vollständig durchtrennt hat, fährt der Laschenstempel 34 nach oben, so daß die Deckfolie 24 bei Berührung durch die Bodenfolienschnittkante 33 der Bewegung des Stanzwerkzeugs 32 ausweichen kann (6). Durch diese Maßnahme wird eine Beschädigung der Deckfolie im Bereich der Lasche 14 vermieden. Je nach Genauigkeit der Einstellung der Schnittiefe des Stanzwerkzeugs 32 und nach Art des Folienmaterials kann ein Hochfahren des Laschenstempels 34 um 0,1 mm bereits genügen, um Schäden an der Deckfolie 24 zu vermeiden. Zweckmäßigerweise wird der Stempel um etwa 1 mm hochgefahren. Es ist jedoch auch denkbar, den Laschenstempel 34 bereits zu diesem Zeitpunkt vollständig in eine Endposition hochzufahren.
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Nach dem vollständigen Durchtrennen der Bodenfolie 25 unter Ausbildung eines Flansches 22 wird das Stanzwerkzeug 32 wieder in seine Ausgangsposition, bei der die Bodenfolienschnittkante 33 auf Höhe der Oberkante des Gegenhalters 36 liegt, zurückgefahren, wie in 7 dargestellt ist. Aus 8 ist ersichtlich, wie der fertig ausgestanzte Behälter 12 aus dem Stanzanlagenteil zur Durchtrennung der Bodenfolie herausbefördert wird. Zu diesem Zweck fahren der zwischen Stempel 28 und Gegenhalter 36 festgespannte Behälter 12 zusammen mit dem Stanzwerkzeug 32 nach unten. Dadurch wird die Lasche 14 der Deckfolie 24 aus einem durch das vorherige Hochfahren des Laschenstempels 34 entstandenen Spalt 35 zwischen abgetrennter Bodenfolie 25 und Laschenstempel 34 herausgezogen.
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Um eine Beschädigung der Lasche 14 beim Herausziehen aus dem Spalt 35 zu vermeiden, ist es vorteilhaft, auch einen Spalt 27 zwischen der abgetrennten Bodenfolie 25 und dem herabfahrenden Stempel 28, der größer als die Dicke der Deckfolie 24 ist, wie aus der Detaildarstellung der 9a ersichtlich ist. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind zu diesem Zweck der Stempel 28 und Gegenhalt 30 so ausgebildet und angeordnet, daß die Umfangskontur des Stempels 28 zumindest im Bereich der Lasche 14, d. h. in dem Umfangsbereich, in dem sich die Deckfolienschnittkontur 16 über die Bodenfolienschnittkontur 17 hinaus erstreckt, zumindest mit einem der Dicke der Deckfolie 24 entsprechenden Abstand innerhalb des Umfangskontur des Gegenhaltes 30 liegt.
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In einer alternativen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung, die in 9b näher dargestellt ist, knickt die abgetrennte Bodenfolie 25 entlang eines Einschnitts 38 beim Herausziehen der Lasche 14 nach unten scharnierartig ab, um eine Beschädigung der Lasche 14 beim Herausziehen zu vermeiden. Mindestens ein derartiger Einschnitt 38 kann, wie in 9c in der Draufsicht verdeutlicht ist, in der Bodenfolie 25 entlang der Kontur der Lasche 14 vorgesehen sein. Das Stanzen der Einschnitte 38 erfolgt zweckmäßigerweise entweder in dem ersten Stanzanlagenteil zusammen mit dem Durchtrennen der Deckfolie 24 oder in dem zweiten Stanzanlagenteil durch Bereitstellen eines nicht näher dargestellten zusätzlichen Stanzwerkzeugs. Es wird auch in Betracht gezogen, scharnierartige Verjüngungen der Bodenfolie 25 bereits beim Formen der Bodenfolie 25 in einer Formanlage vorzusehen.
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Zur Entnahme des gestanzten Behälters 12 aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden Stempel 28, Laschenstempel 34 und Niederhalter 36 in eine Endposition gefahren und der Becher 12 kann durch übliche Maßnahmen, die dem Fachmann bekannt sind, aus der Vorrichtung abtransportiert werden.
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In dem in 10 dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein Vakuumsauger 40 über den Behälter 12 gefahren, der den Behälter ansaugt und nach oben aus der Umschließung durch den Gegenhalter 30 entfernt. Dieser Transportvorgang kann durch Hochfahren eines Tisches 18, auf dem der Behälter 12 während des gesamten vorstehend beschriebenen Stanzvorgang steht, unterstützt werden.
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Die Stanzanlage ist somit für die Aufnahme eins weiteren Behälters 12 und die Wiederholung des Stanzvorgangs bereit.