DE10206036A1 - Stecker - Google Patents
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- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R39/00—Rotary current collectors, distributors or interrupters
- H01R39/02—Details for dynamo electric machines
- H01R39/18—Contacts for co-operation with commutator or slip-ring, e.g. contact brush
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Stecker mit einem wenigstens einen Steckerstift oder eine Steckerbuchse aufweisenden Gehäuse und einem mit dem Steckerstift oder der Steckerbuchse elektrisch leitend verbundenen, das Gehäuse überragenden, federnden Schleifkontakt, der ein im Gehäuse gelagertes freies Ende aufweist, welches in eine Aufnahme des Gehäuses einschiebbar ist, wobei das freie Ende eine Aufnahmeöffnung für ein Halteelement aufweist und das Halteelement über einen quer zum freien Ende ausgerichteten Stift die Aufnahmeöffnung durchgreift und das freie Ende im Gehäuse festlegt.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Stecker mit einem wenigstens einen Steckerstift oder eine Steckerbuchse aufweisenden Gehäuse und einem mit dem Steckerstift oder der Steckerbuchse elektrisch leitend verbundenen, das Gehäuse überragenden, federnden Schleifkontakt.
- Derartige Stecker mit Schleifkontakten werden in der Regel an Maschinenteilen verwendet, bei denen elektrische Signale von stationären Bauelementen auf bewegte Bauelemente übertragen werden müssen. Dabei besteht der Schleifkontakt aus einem elektrisch gut leitfähigen Material und ist im Gehäuse des Steckers festgelegt. Für die elektrische Kontaktierung des Schleifkontakts mit weiterführenden Leitungen sind Steckerstifte bzw. Steckerbuchsen vorgesehen, die mit dem Schleifkontakt elektrisch leitend verbunden sind. Dies kann z. B. eine Schweißverbindung, Lötverbindung, eine Crimpung oder dergleichen sein. Da diese elektrische Verbindung sich im Steckergehäuse befindet, muss das Steckergehäuse entsprechend groß gestaltet sein, so dass diese Verbindung hergestellt werden kann, oder das Steckergehäuse muss geteilt sein, so dass dem Herstellen der elektrischen Verbindung, z. B. nach dem Löt- oder Schweißvorgang, das Gehäuse geschlossen werden kann. Derartige Stecker sind technisch relativ aufwändig und daher teuer. Außerdem kann die Montage des Steckers nur bedingt automatisiert werden.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Stecker bereitzustellen, der kleiner baut, automatisch montiert werden kann und preiswert ist.
- Diese Aufgabe wird mit einem Stecker der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Schleifkontakt ein im Gehäuse gelagertes freies Ende aufweist, dass das freie Ende in eine Aufnahme des Gehäuses einschiebbar ist, dass das freie Ende eine Aufnahmeöffnung für ein Halteelement aufweist und dass das Halteelement über einen quer zum freien Ende ausgerichteten Stift die Aufnahmeöffnung durchgreift und das freie Ende im Gehäuse festlegt.
- Beim erfindungsgemäßen Stecker wird der Schleifkontakt dadurch im Gehäuse befestigt, dass das freie Ende des Schleifkontakts quer zu dessen Einschubrichtung von einem Stift durchgriffen wird, wobei der Stift als Halteelement dient und in einer Aufnahmeöffnung des freien Endes des Schleifkontaktes ruht. Vorteilhaft stellt der Stift gleichzeitig den Steckerstift bzw. die Steckerbuchse dar. Dadurch wird der Schleifkontakt zum einen mechanisch im Gehäuse fixiert, zum anderen wird die elektrische Verbindung zwischen dem Schleifkontakt und dem Steckerstift bzw. der Steckerbuchse hergestellt.
- Vorteilhaft ist das Halteelement am Gehäuse verrastbar oder verklemmbar gehalten. Dadurch wird verhindert, dass das Halteelement nach dem Einschieben selbsttätig seine Lage verändert. Durch das Verrasten bzw. Verklemmen des Halteelements im Gehäuse ist eine sichere Fixierung des Schleifkontakts im Gehäuse gewährleistet.
- Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Stift des Halteelements am freien Ende verklemmbar oder verrastbar ist. Dies bedeutet, dass das Halteelement und der Schleifkontakt formschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden sind und sich dadurch gegenseitig im Gehäuse fixieren.
- Vorteilhaft weist die Aufnahmeöffnung Rückhalteelemente nach Art von Widerhaken für den Stift auf. Der Stift kann also relativ leicht und ohne großen Kraftaufwand in das freie Ende des Schleifkontakts eingesteckt werden, wohingegen ein Herausziehen durch die Widerhaken, die sich am Stift verkrallen, verhindert wird.
- Bei einer Variante werden die Rückhalteelemente von Fingern gebildet, die in Einschubrichtung des Stiftes aus der Ebene des freien Endes herausgebogen sind. Diese Finger schleifen beim Einschieben des Stiftes an dessen Oberfläche entlang und graben sich in die Oberfläche ein, wenn der Stift entgegen der Einschubrichtung herausgezogen wird.
- Eine sichere Festlegung des Halteelements im Gehäuse erfolgt dadurch, dass das Halteelement über einen Gehäusekanal in Einschubrichtung geführt und dadurch gehalten wird. Ein Herausziehen aus dem Gehäusekanal wird verhindert, da das Halteelement zusätzlich am freien Ende des Schleifkontakts festgelegt ist.
- Dies gilt auch für das freie Ende des Schleifkontakts, welches in dessen Aufnahme im Gehäuse in einem entsprechenden Kanal fixiert ist. Dabei gilt, dass die Aufnahme für das freie Ende über zwei seitliche Gehäuseöffnungen zugänglich ist und die beiden Gehäuseöffnungen an zwei orthogonal zueinander stehenden Gehäuseseiten vorgesehen sind. Über diese Gehäuseseiten werden das freie Ende des Schleifkontakts und das Halteelement in das Gehäuse eingeführt und durch mechanische Verbindung miteinander im Gehäuse fixiert.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten sowie in der Beschreibung und in den Ansprüchen erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
- In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckers;
- Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Stecker gemäß Fig. 1; und
- Fig. 3 eine Ansicht wie in Fig. 1, die Einzelteile des Steckers zeigend.
- In der Fig. 1 ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines insgesamt mit 10 bezeichneten Steckers gemäß der Erfindung dargestellt. Dieser Stecker ist aus einem Gehäuse 12, einem Schleifkontakt 14 sowie einem Halteelement 16 aufgebaut. Das Gehäuse 12 besteht aus Kunststoff, wohingegen der Schleifkontakt 14 und das Halteelement 16 aus Metall, und der Schleifkontakt 14 insbesondere aus einer Kupferlegierung, bestehen. Das Gehäuse 12 ist mit einer Aufnahme 18 (Fig. 2) versehen, in welche das freie Ende 20 des Schleifkontakts 14 über eine erste Gehäuseöffnung 22 eingeschoben werden kann. An das freie Ende 20 schließt sich unter einem rechten Winkel ein mittlerer Abschnitt 24 und an diesen der Kontaktarm 26 des Schleifkontakts 14 an.
- Das Gehäuse 12 ist mit einer zweiten Gehäuseöffnung 28 versehen, welche an einer zweiten Gehäuseseite 30 vorgesehen ist, die orthogonal zur ersten Gehäuseseite 32, in welcher die erste Gehäuseöffnung 22 liegt, steht. An die zweite Gehäuseöffnung 28 schließt sich ein Gehäusekanal 34 an, in welchen das Halteelement 16 eingeschoben werden kann. Zur Führung und exakter Halterung des Halteelements 16 im Gehäuse 12 dienen Führungsnuten 36 und 38, die die beiden Seitenränder 40 und 42 des Halteelements 16 umgreifen. Der mittlere Teil des Halteelements 16 wird von zwei Stützleisten 44 abgestützt.
- Das Halteelement 16 weist zwei nach unten abragende Stifte 46 auf, die zum einen spitz zulaufen, zum anderen an ihrem anderen Ende mit einer Verdickung 48 versehen sind. Die Stifte 46 greifen bei in das Gehäuse 12 eingeschobenem Halteelement 16 in Öffnungen 50 einer Gehäusewand 52, wohingegen die Verdickungen 48 in Aufnahmeöffnungen 54 des freien Endes 20 des Schleifkontakts 14 eingreifen.
- Diese Aufnahmeöffnungen 54 sind schlitzartig ausgeführt und besitzen jeweils zwei als Rückhalteelemente 56 dienende Finger 58. Diese Finger 58 sind in Einschubrichtung 60 des Halteelements 16 aus der Ebene des freien Endes 20 herausgebogen, so dass sie, wie in Fig. 2 dargestellt, bei in das Gehäuse 12 eingeschobenem Halteelement 16 an der Außenseite der Verdickung 48 anliegen. Dadurch wird ein Herausziehen des Halteelements 16 aus dem Gehäuse 12 verhindert, da sich die freien Enden der Finger 58, die einen Abstand zueinander aufweisen, der geringer ist als die Breite der Verdickung 48, an der Verdickung 48 abstützen und eine Klemmwirkung auf die Verdickung 48 ausüben. Dadurch ist das Halteelement 16 am freien Ende 20 des Schleifkontakts 14 festgelegt, wodurch sowohl das Halteelement 16 als auch der Schleifkontakt 14 im Gehäuse 12 fixiert werden. Dabei bilden die Stifte 46, die in der Gehäusewand 52 ruhen, die Steckerstifte des Steckers 10.
- Die Klemmverbindung zwischen dem Schleifkontakt 14 und dem Halteelement 16 stellt nicht nur eine mechanische sondern auch eine elektrische Verbindung zwischen diesen beiden Elementen dar. Es bedarf somit keiner Schweißverbindung oder Lötverbindung, und der Zusammenbau bzw. die Montage des Steckers 10 ist automatisierbar.
Claims (9)
1. Stecker (10) mit einem wenigstens einen Steckerstift oder
eine Steckerbuchse aufweisenden Gehäuse (12) und einem
mit dem Steckerstift oder der Steckerbuchse elektrisch
leitend verbundenen, das Gehäuse (12) überragenden,
federnden Schleifkontakt (14), dadurch gekennzeichnet,
dass der Schleifkontakt (14) ein im Gehäuse (12)
gelagertes freies Ende (20) aufweist, dass das freie Ende
(20) in eine Aufnahme (18) des Gehäuses (12) einschiebbar
ist, dass das freie Ende (20) eine Aufnahmeöffnung (54)
für ein Halteelement (16) aufweist und dass das
Halteelement (16) über einen quer zum freien Ende (20)
ausgerichteten Stift (46) die Aufnahmeöffnung (54)
durchgreift und das freie Ende (20) im Gehäuse (12)
festlegt.
2. Stecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Halteelement (16) im bzw. am Gehäuse (12) verrastbar oder
verklemmbar ist.
3. Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Stift (46) des Halteelements
(16) am freien Ende (20) verklemmbar ist.
4. Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (54)
Rückhalteelemente (56) nach Art von Widerhaken für den
Stift (46) aufweist.
5. Stecker nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rückhalteelemente (56) von Fingern (58) gebildet werden,
die in Einschubrichtung (60) des Stiftes (46) aus der
Ebene des freien Endes (20) herausgebogen sind.
6. Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Halteelement (16) über einen
Gehäusekanal (34) in Einschubrichtung (60) geführt und
gehalten wird.
7. Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verbindung von Halteelement (16)
und Schleifkontakt (14) eine mechanische und elektrische
Verbindung ist.
8. Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aufnahme (18) für das freie Ende
(20) des Schleifkontakts (14) über zwei seitliche
Gehäuseöffnungen (22 und 28) zugänglich ist und die
beiden Gehäuseöffnungen (22 und 28) an zwei orthogonal
zueinander stehenden Gehäuseseiten (32 und 30) vorgesehen
sind.
9. Stecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Stift (46) den Steckerstift oder
die Steckerbuchse bildet.
Priority Applications (5)
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EP1337014A2 (de) | 2003-08-20 |
ATE362668T1 (de) | 2007-06-15 |
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