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DE102013226523A1 - Reinigungsmittelblock für harte Oberflächen - Google Patents

Reinigungsmittelblock für harte Oberflächen Download PDF

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DE102013226523A1
DE102013226523A1 DE102013226523.9A DE102013226523A DE102013226523A1 DE 102013226523 A1 DE102013226523 A1 DE 102013226523A1 DE 102013226523 A DE102013226523 A DE 102013226523A DE 102013226523 A1 DE102013226523 A1 DE 102013226523A1
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Germany
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detergent block
detergent
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acid
carrier
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DE102013226523.9A
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English (en)
Inventor
Thomas Holderbaum
Rainer Diedrich
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D17/00Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties
    • C11D17/0047Detergents in the form of bars or tablets
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D17/00Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties
    • C11D17/04Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties combined with or containing other objects
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen selbsthaftenden Reinigungsmittelblock enthaltend eine Tensidzusammensetzung, wobei der Reinigungsmittelblock sich in einer wässrigen Flüssigkeit nicht wesentlich auflöst und insbesondere als Geschirrspülmittel eingesetzt werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen selbsthaftenden Reinigungsmittelblock für harte Oberflächen, der von einem Träger umrahmt oder umfasst wird, die Verwendung dieses Reinigungsmittelblocks sowie ein Verfahren zum manuellen Geschirrspülen unter Verwendung dieses Reinigungsmittelblocks.
  • Stückige WC-Reinigungsmittel werden bereits seit langem in der WC-Schüssel unter dem Beckenrand (sogenannte Rimblocks) sowie im Wasserkasten (Intank-Blocks oder cistern blocks) eingesetzt. Die Formulierungen enthalten in der Regel Tenside, Desinfektions- und Bleichmittel, Salze, Säuren, Komplexbildner, Füllstoffe, Farb- und Duftstoffe, Abspülregulatoren und/oder weitere Komponenten. Bei der Herstellung werden die Inhaltsstoffe in der Regel gemischt, komprimiert und anschließend zu Strängen extrudiert. Die Stränge werden schließlich auf die gewünschte Länge geschnitten und gegebenenfalls in WC-Körbchen eingebracht.
  • Mit einem solchen WC-Block oder -Stick können mehrere Effekte erzielt werden. Die WC-Schüssel kann beispielsweise gereinigt und/oder desinfiziert werden. Weiterhin ist z.B. auch eine Hemmung unangenehmer Gerüche oder die Beduftung mit einem Parfum möglich. Neben WC-Sticks, die in einem WC-Körbchen unter den Rand einer Toilette positioniert werden, sind seit geraumer Zeit selbsthaftende streifenförmige WC-Reinigerprodukte erhältlich, die vom Benutzer in die Toilettenschüssel geklebt werden, wo sie dann haften und vom Spülwasser abgespült werden. Bisher werden solche stückigen Reinigungsmittel im Wesentlich im Sanitärbereich eingesetzt. Dabei ist es wünschenswert, dass sie bei jedem Spülvorgang automatisch eine gewisse Menge ihrer Bestandteile freisetzen, die dann die gewünschte Reinigungswirkung erzielen. Es ist ferner wünschenswert, dass sie sich nach einer gewissen Zeit und einer gewissen Menge an Splüvorgängen rückstandslos auflösen.
  • In jüngster Zeit bestanden ferner Bestrebungen, derartige Reinigungsprodukte auch für die Reinigung harter Oberflächen, insbesondere für die manuelle Reinigung von Geschirr zur Verfügung zu stellen.
  • Nachteilig an den bisher bekannten stückigen Reinigungsmitteln ist, dass sie sich bei Kontakt mit Wasser teilweise auflösen und daher in feuchter Umgebung ständig Material abgetragen wird.
  • Ferner haben sie den Nachteil, dass sie sich beim Anbringen in einem Geschirrspülbecken, das üblicherweise mit Wasser gefüllt wird, relativ schnell auflösen und dabei unerwünscht große Mengen an Reinigungsmittel in das Spülwasser abgeben. Darüber hinaus sind bekannte Systeme dahingehend nachteilig, dass sie sich sobald sie einmal in einem Geschirrspülbecken angebracht sind, sich nur sehr schwer oder überhaupt nicht wieder abnehmen lassen, beispielsweise temporär um Lebensmittel im Geschirrspülbecken abzuwaschen. Schließlich ist ein weiterer Nachteil, dass solche Reinigungsmittelmassen im Laufe der Nutzung ihre anfängliche Form verlieren und ästhetisch wenig ansprechende Restmassen bilden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand daher darin, neuartige Reinigungsmittelblöcke bereitzustellen, die gegenüber den bisher eingesetzten Rezepturen verbessert und insbesondere als Geschirrspülmittel, vorzugsweise als Handgeschirrspülmittel, verwendbar sind.
  • Diese Aufgabe wird durch einen selbsthaftenden Reinigungsmittelblock mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Erfindung betrifft daher in einem ersten Aspekt einen selbsthaftenden Reinigungsmittelblock für die Reinigung harter Oberflächen und geeignet für die Befestigung an einer harten Oberfläche, wobei der Reinigungsmittelblock eine Tensidzusammensetzung enthält und eine Formbeständigkeit und Viskosität aufweist, die derart ausgewählt sind, dass der Reinigungsmittelblock sich in einer wässrigen Flüssigkeit nicht wesentlich auflöst, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelblock von einem Träger aus einem nicht wasserlöslichen Material derart eingerahmt oder umfasst wird, dass mindestens die Seite des Reinigungsmittelblocks, die der harten Oberfläche, an der der Reinigungsmittelblock befestigt wird gegenüberliegt, freiliegt.
  • „Nicht wesentlich auflöst“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Reinigungsmittelblock beim Kontakt mit Wasser keinen wesentlichen Teil seiner Masse verliert. Ein Reinigungsmittelblock verliert erfindungsgemäß vorzugsweise immer dann „keinen wesentlichen Teil der Masse“, wenn nach einem 30minütigem Bad in 20°C warmem Wasser ohne Agitation und anschließender Trocknung für 30 Minuten bei 20°C das Gewicht des Reinigungsmittelsblocks zugenommen hat beziehungsweise weniger als 1Gew.-%, ganz besonders bevorzugt weniger als 0,1Gew.-%, seiner Ausgangsmasse verloren hat.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung eines solchen erfindungsgemäßen Reinigungsmittelblocks als Geschirrspülmittel, insbesondere als Handgeschirrspülmittel.
  • In noch einem weiteren Aspekt richtet sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Reinigung harter Oberflächen, umfassend:
    • (i) Applizieren des Reinigungsmittelblocks gemäß der Erfindung auf einer Oberfläche, insbesondere auf dem Rand oder der Innenseite eines Geschirrspülbeckens;
    • (ii) Mechanisches Abtragen einer Teilmenge der Tensidzusammensetzung von der Oberfläche des Reinigungsmittelblocks, insbesondere mechanisch durch Wischen oder Kratzen mit einem Schwamm, einem Tuch oder einer Bürste;
    • (iii) Einbringen der abgetragenen Teilmenge der Tensidzusammensetzung in eine Spülflüssigkeit; und
    • (iv) In Kontaktbringen einer zu reinigenden, harten Oberfläche mit der Spülflüssigkeit.
  • Diese und weitere Aspekte, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden für den Fachmann aus dem Studium der folgenden detaillierten Beschreibung und der Ansprüche ersichtlich. Dabei kann jedes Merkmal aus einem Aspekt der Erfindung in jedem anderen Aspekt der Erfindung eingesetzt werden. Ferner ist es selbstverständlich, dass die hierin enthaltenen Beispiele die Erfindung beschreiben und veranschaulichen sollen, diese aber nicht einschränken und insbesondere die Erfindung nicht auf diese Beispiele beschränkt ist. Alle Prozentangaben sind, sofern nicht anders angegeben, Gewichts-%. Numerische Bereiche, die in dem Format „von x bis y“ angegeben sind, schließen die genannten Werte ein. Wenn mehrere bevorzugte numerische Bereiche in diesem Format angegeben sind, ist es selbstverständlich, dass alle Bereiche, die durch die Kombination der verschiedenen Endpunkte entstehen, ebenfalls in Betracht gezogen werden.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung stehen Fettsäuren bzw. Fettalkohole bzw. deren Derivate – soweit nicht anders angegeben – stellvertretend für verzweigte oder unverzweigte Carbonsäuren bzw. Alkohole bzw. deren Derivate mit vorzugsweise 6 bis 22 Kohlenstoffatomen. Erstere sind insbesondere wegen ihrer pflanzlicher Basis als auf nachwachsenden Rohstoffen basierend aus ökologischen Gründen bevorzugt, ohne jedoch die erfindungsgemäße Lehre auf sie zu beschränken. Insbesondere sind auch die beispielsweise nach der ROELENschen Oxo-Synthese erhältlichen Oxo-Alkohole bzw. deren Derivate entsprechend einsetzbar.
  • Wann immer im Folgenden Erdalkalimetalle als Gegenionen für einwertige Anionen genannt sind, so bedeutet das, dass das Erdalkalimetall natürlich nur in der halben – zum Ladungsausgleich ausreichenden – Stoffmenge wie das Anion vorliegt.
  • In verschiedenen Ausführungsformen besteht der Träger, der den Reinigungsblock einrahmt oder umfasst aus einem Kunststoff. Geeignete Kunststoffe sind im Stand der Technik bekannt und umfassen beispielsweise, ohne Einschränkung, Polyester und Polyether, wie Polyethylenterephthalat (PET), Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP), Silikone und/oder Acrylate.
  • Der Träger hat vorzugsweise eine ästhetisch ansprechende Form. Dadurch, dass der Träger den Reinigungsmittelblock umrahmt oder umfasst, hat dieser dieselbe Form. Als Formen werden scheibenförmige Formen bevorzugt. Mögliche Formen sind beispielsweise Blumen- oder Blütenformen, Sternformen, etc..
  • „Umfasst“ oder „umrahmt/einrahmt“, wie hierin in Bezug auf den Träger verwendet, bedeutet, dass der Träger den Reinigungsmittelblock wie eine Form oder ein Rahmen umgibt, d.h. die Innenseite des Trägers den Reinigungsmittelblock kontaktiert. In üblichen Ausführungsformen, in denen der Reinigungsmittelblock eine Gesamthöhe (y-Richtung) und Gesamtbreite (x-Richtung) von 20 bis 100 mm, bevorzugt von 30 bis 70mm, und eine Stärke (z-Richtung) von 2 bis 10 mm, bevorzugt von 3 bis 6 mm, aufweist, bedeutet das beispielsweise, dass der Träger den Reinigungsmittelblock derart einrahmt, dass er dieselbe Stärke hat und die Seitenflächen (z-Richtung) vollständig abdeckt, während die Fläche in x- und y-Richtung zumindest teilweise frei zugänglich ist, so dass beispielsweise mit einer Bürste oder Schwamm Material abgetragen werden kann. In derartigen Ausführungsformen liegen x- und y-Achse im Wesentlichen parallel zu der Oberfläche auf der der Block befestigt wird und die z-Achse liegt im Wesentlichen senkrecht dazu. Wenn der Träger in solchen Ausführungsformen den Reinigungsmittelblock „umfasst“, kann er zusätzlich eine Seite in x- und y-Richtung, d.h. eine der freien Oberflächen, abdecken und somit eine Art Form bilden, wobei nur eine Oberfläche (x-, y-Richtung) frei zugänglich ist. Die frei zugängliche Oberfläche ist in solchen Fällen, die von der Oberfläche, auf der der Block befestigt wird, abgewandte Seite. In derartigen Ausführungsformen kann die Rückseite des Trägers, die den Block in x- und y-Richtung abdeckt, Öffnungen aufweisen. Es ist ebenfalls in beiden Ausführungsformen möglich, dass die Wand des Trägers, die den Block in z-Richtung abdeckt, Öffnungen oder Aussparungen aufweist. Die Materialstärke des Trägers, d.h. die Ausdehnung senkrecht zu der abgedeckten Fläche des Reinigungsmittelblocks, beträgt in verschiedenen Ausführungsformen von 1 bis 10 mm, vorzugsweise von 2 bis 5 mm.
  • Die Befestigung des Reinigungsmittelblocks an einer Oberfläche kann für den Fall, dass der Träger den Block umrahmt, auch über die Haftwirkung des Reinigungsmittelblocks erfolgen, d.h. der Träger sorgt nur dafür, dass der Block seine Form behält, trägt aber nicht zur Befestigung auf der Oberfläche bei.
  • Es ist allerdings bevorzugt, dass die Befestigung des Blocks über den Träger erfolgt. Im Folgenden wird daher die Erfindung am Beispiel der Befestigung über den Träger genauer beschrieben. Es sollte aber selbstverständlich sein, dass diese Beschreibung ohne weiteres auch auf den Reinigungsmittelblock übertragbar ist, insbesondere im Hinblick auf die gewünschten Hafteigenschaften.
  • Um die Befestigung des Reinigungsmittelblocks zu ermöglichen, ist der Träger vorzugsweise mit einem Mittel ausgestattet, dass die Befestigung an einer harten Oberfläche, wie einem Spülbecken ermöglicht. Dieses Mittel kann beispielsweise entweder ein geeigneter Klebstoff oder eine mechanische Vorrichtung, die ein Ablösen ermöglicht, wie insbesondere ein Saugnapf oder eine ähnliche Vorrichtung, sein. Geeignete Klebstoffe und Vorrichtungen sind im Stand der Technik bekannt. Geeignete Klebstoffe sind vorzugsweise nicht wasserlöslich und rückstandsfrei entfernbar. Es werden solche Klebstoffe, insbesondere Klebstofffilme oder -schichten, bevorzugt, die eine adhäsive Klebwirkung aufweisen, d.h. bei Ablösen des Trägers verläuft die Trennung entlang der Grenzschicht zwischen Oberfläche und Klebstoff, vorzugsweise derart, dass der gesamte Klebstofffilm auf dem Träger verbleibt. Bevorzugte mechanische Befestigungsmittel sind Saugnäpfe, insbesondere solche aus Silikon, die fest oder mechanisch ablösbar mit dem Träger verbunden sein können.
  • Derartige Befestigungsmittel, insbesondere Saugnäpfe, sind in verschiedenen Ausführungsformen dadurch gekennzeichnet, dass sie derart ausgebildet sind, dass der Abstand zwischen Reinigungsmittelblock und Oberfläche, auf der er befestigt wird, klein genug ist, um eine Bewegung des Blocks bei Beanspruchung, beispielsweise mit einer Bürste oder Schwamm, möglichst gering zu halten. Dazu beträgt der Abstand in bevorzugten Ausführungsformen 0 bis 10 mm, insbesondere 0 bis 3 mm.
  • Der Träger weist vorzugsweise Befestigungsmittel auf, die eine ausreichende starke Haftwirkung haben, um eine dauerhafte Befestigung auf einer senkrechten Oberfläche sicherzustellen. Insbesondere sollte die Haftwirkung ausreichend stark sein, um ein festes Anhaften an einer metallischen Oberfläche zu ermöglichen. Dabei sollte die Haftwirkung auch ausreichend sein, um ein eigenständiges Ablösen oder Verschieben auch nach mehrmaligem Abspülen mit Wasser zu verhindern, aber trotzdem nur so groß, dass problemloses manuelles Ablösen des Systems aus Träger und Reinigungsmittelblock möglich ist.
  • Träger und Reinigungsmittelblock sind vorzugsweise über die selbsthaftenden Eigenschaften des Reinigungsmittelblocks verbunden, wobei die Haftwirkung ausreichend stark ist, um eine dauerhafte Befestigung des Reinigungsmittelblocks an dem Träger sicherzustellen. In verschiedenen Ausführungsformen kann die Verbindung auch über den Einsatz zusätzlicher Haftvermittler oder Klebstoffe, wie beispielsweise solche, die unten im Zusammenhang mit der Formulierung des Reinigungsmittelblocks beschrieben werden, verstärkt werden. In einer Ausführungsform ist die Haftwirkung beispielsweise so stark, dass bei einer angenommenen beispielhaften Kontaktfläche des Reinigungsmittelblocks mit dem Träger von ungefähr 10 cm2 eine Kraft von mehr als 0,3 N erforderlich ist, um den Block von dem Träger abzulösen.
  • In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung zeichnet sich der Reinigungsblock dadurch aus, dass die Tensidzusammensetzung auch in Anwesenheit von Wasser nicht automatisch gelöst und freigesetzt wird, sondern im Wesentlichen nur durch mechanische Einwirkung von der Oberfläche des Reinigungsmittelblocks abgetragen werden kann. Das bedeutet, dass Viskosität und Formstabilität des Reinigungsmittelblocks so eingestellt sind, dass er sich auch in wässriger Umgebung nicht oder nur sehr langsam auflöst und daher die für die Reinigungswirkung erforderlichen Tenside nicht automatisch abgibt, sondern vielmehr ein mechanischer Abtrag von der Oberfläche erforderlich ist, um diese in die Spülflüssigkeit einzutragen und so ein wässriges Reinigungsmittel für harte Oberflächen bereitzustellen. Die mechanische Einwirkung kann beispielsweise durch ein Spültextil, wie zum Beispiel ein Tuch oder einen Schwamm, oder durch eine Bürste erfolgen.
  • Haftvermittler
  • Der Reinigungsmittelblock kann vorzugsweise einen Haftvermittler enthalten. Der Haftvermittler erlaubt ein Anhaften des Blocks an dem Träger.
  • Der Reinigungsmittelblock kann einphasig oder mehrphasig sein, ist aber vorzugsweise einphasig. Für den Fall, dass er mehrphasig ist, kann der Haftvermittler in einer Phase und die Reinigungsmittelzusammensetzung einschließlich der Tensidzusammensetzung in einer anderen Phase vorliegen. Für den Fall, dass er einphasig ist, ist der Haftvermittler ein Bestandteil des Reinigungsmittels, ist also der Rezeptur des Reinigungsmittels beigefügt. Bei einem zweiphasigen Block, sind die Phasen derart angeordnet, dass die Haftung zwischen Block und Träger sichergestellt ist.
  • In verschiedenen Ausführungsfornen enthält der Haftvermittler mindestens ein Tensid, das an der Haftwirkung beteiligt ist oder diese vermittelt, wobei das Tensid Bestandteil der Tensidzusammensetzung ist. Der Haftvermittler kann auch auschließlich aus diesem mindestens einen Tensid bestehen. In derartigen Ausführungsformen ist die Tensidzusammensetzung gleichzeitig Haftvermittler und für die Reinigungswirkung verantwortlich. Das Tensid, das als Haftvermittler fungiert, kann ein nichtionisches Tensid sein. Alternativ ist es ein anionisches Tensid. Beispiele für geeignete Tenside schließen ein – sind aber nicht beschränkt auf – aus Oligo- oder Polyethylenoxid und/oder Oligo- oder Polypropylenoxid und/oder Oligo- oder Polybutylenoxid umfassenden Blockcopolymere, Polyalkoxyalkane, lineare Alkylbenzolsulfonate und Alkylpolyglykoside. Vorzugsweise ist das mindestens eine Tensid, das als Haftvermittler dient, ein Alkylpolyglykosid.
  • Der Haftvermittler kann alternativ auch nicht Bestandteil der Reinigungsmittelphase sein, sondern die Form eines ein- oder zweiseitigen Klebestreifens oder eines flächig oder punktuell aufgetragenen Klebstoffs besitzen, der auf der/den Seite(n) des Reinigungsmittelblocks angeordnet ist, welche mit dem Träger kontaktiert wird. Insbesondere ist es auch denkbar, einen geeigneten Klebstoff auf eine Seite des Blocks aufzusprühen. Der Haftvermittler ist in diesen Fällen auf der/den Seite(n) des Blocks angeordnet, welche mit dem Träger kontaktiert wird.
  • Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass als Haftvermittler sowohl ein Rezepturbestandteil des Reinigungsmittelblocks und zusätzlich auch ein Klebestreifen oder aufgetragener Klebstoff verwendet wird.
  • Generell kann der Haftvermittler eine Verbindung umfassen, die üblicherweise in Wasch- und Reinigungsmitteln als Viskositätsregulator eingesetzt wird, wie beispielsweise organische natürliche Verdickungsmittel (Agar-Agar, Carrageen, Tragant, Gummi arabicum, Alginate, Pektine, Polyosen, Guar-Mehl, Johannisbrotbaumkernmehl, Stärke, Dextrine, Gelatine, Casein), organische abgewandelte Naturstoffe (Carboxymethylcellulose und andere Celluloseether, Hydroxyethyl- und -propylcellulose und dergleichen, Kernmehlether), organische vollsynthetische Verdickungsmittel (Polyacryl- und Polymethacryl-Verbindungen, Vinylpolymere, Polycarbonsäuren, Polyether, Polyimine, Polyamide, Polyisobutenbernsteinsäureester, hydrierten Polystyrolderivate, Olefinhomopolymere, Olefin-Copolymere, Vinylmethylether/Maleinsäure Copolymere, Alkyldimethylaminoxide, Aryl-Ethoxylaten, Alkyl-Aryl-Ethoxylaten) und anorganische Verdickungsmittel (Polykieselsäuren, Schichtsilikate, Tonmineralien wie Montmorillonite, Zeolithe, Kieselsäuren) zählen.
  • Besonders als Verdicker geeignete Polysaccharide bzw. Heteropolysaccharide sind die Polysaccharidgummen, beispielsweise Gummi arabicum, Agar, Alginate, Carrageene und ihre Salze, Guar, Guaran, Tragacant, Gellan, Ramsan, Dextran oder Xanthan und ihre Derivate, z.B. propoxyliertes Guar, sowie ihre Mischungen. Andere Polysaccharidverdicker, wie Stärken oder Cellulosederivate, können alternativ, vorzugsweise aber zusätzlich zu einem Polysaccharidgummi eingesetzt werden, beispielsweise Stärken verschiedensten Ursprungs und Stärkederivate, z.B. Hydroxyethylstärke, Stärkephosphatester oder Stärkeacetate, oder Carboxymethylcellulose bzw. ihr Natriumsalz, Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl-, Hydroxypropyl-, Hydroxypropyl-methyl- oder Hydroxyethyl-methyl-cellulose oder Celluloseacetat.
  • Ein bevorzugtes Polymer ist das mikrobielle anionische Heteropolysaccharid Xanthan Gum, das von Xanthomonas campestris und einigen anderen Spezies unter aeroben Bedingungen mit einem Molekulargewicht von 2–15 × 106 produziert wird und beispielsweise von der Fa. Kelco unter den Handelsnamen Keltrol® und Kelzan® oder auch von der Firma Rhodia unter dem Handelsnamen Rhodopol® erhältlich ist.
  • Geeignete Acrylsäure-Polymere sind beispielsweise hochmolekulare mit einem Polyalkenylpolyether, insbesondere einem Allylether von Saccharose, Pentaerythrit oder Propylen, vernetzte Homopolymere der Acrylsäure (INCI Carbomer), die auch als Carboxyvinylpolymere bezeichnet werden. Solche Polyacrylsäuren sind u.a. von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich.
  • Besonders geeignete Polymere sind aber folgende Acrylsäure-Copolymere: (i) Copolymere von zwei oder mehr Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates Copolymer), zu denen etwa die Copolymere von Methacrylsäure, Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25035-69-2) oder von Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25852-37-3) gehören und die beispielsweise von der Fa. Rohm & Haas unter den Handelsnamen Aculyn® und Acusol® sowie von der Firma Degussa (Goldschmidt) unter dem Handelsnamen Tego® Polymer erhältlich sind; (ii) vernetzte hochmolekulare Acrylsäurecopolymere, zu denen etwa die mit einem Allylether der Saccharose oder des Pentaerythrits vernetzten Copolymere von C10-30-Alkylacrylaten mit einem oder mehreren Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) gehören und die beispielsweise von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich sind.
  • Als anorganische Verdickungsmittel einsetzbare Schichtsilikate schließen beispielsweise die unter dem Handelsnamen Laponite® erhältlichen Magnesium- oder Natrium-Magnesium- Schichtsilikate der Firma Solvay Alkali, insbesondere das Laponite® RD oder auch Laponite® RDS, sowie die Magnesiumsilikate der Firma Süd-Chemie, vor allem das Optigel® SH ein.
  • Neben den genannten Verdickern können als Haftvermittler auch solche Stoffe eingesetzt werden, die üblicherweise als Haftklebstoffe eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise haftende Polymere.
  • Der Reinigungsmittelblock kann in der Weise formuliert werden, dass die Verbindung zwischen Reinigungsmittelblock und Träger nicht permanent, sondern reversibel erfolgt. In solchen Ausführungsformen kann der Träger gegebenenfalls wiederverwendet werden, indem nach Verbrauch manuell ein neuer Reinigungsmittelblock eingesetzt wird.
  • Tenside
  • Die in dem Reinigungsmittelblock enthaltene Tensidmischung kann jedes Tensid enthalten, das für die Verwendung in Geschirrspülmitteln bekannt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform wird mindestens ein nichtionisches Tensid verwendet. Darüber hinaus werden vorzugsweise feste Tenside mit einem möglichst geringen Wassergehalt verwendet, um die gewünschten Eigenschaften des Reinigungsmittelblocks hinsichtlich Formstabilität und Viskosität zu gewährleisten.
  • Die Tensidzusammensetzung enthält vorzugsweise mindestens ein Tensid, das ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus: nichtionischen Tensiden, anionischen Tensiden, kationischen Tensiden und amphoteren Tensiden, vorzugsweise wird das mindestens eine Tensid ausgewählt aus der Gruppe der nichtionischen Tenside, der anionischen Tenside, der amphoteren Tenside sowie Gemischen derselben.
  • Nichtionische Tenside im Rahmen der Erfindung können Alkoxylate sein wie Polyglycolether, Fettalkoholpolyglycolether, Alkylphenolpolyglycolether, endgruppenverschlossene Polyglycolether, Mischether und Hydroxymischether und Fettsäurepolyglycolester. Ebenfalls verwendbar sind Ethylenoxid/Propylenoxid-Blockpolymere, Fettsäurealkanolamide und Fettsäurepolyglycolether. Eine weitere wichtige Klasse nichtionischer Tenside, die erfindungsgemäß verwendet werden kann, sind die Polyol-Tenside und hier besonders die Glykotenside, wie Alkylpolyglykoside und Fettsäureglucamide. Besonders bevorzugt sind die Alkylpolyglykoside, insbesondere die Alkylpolyglucoside, wobei besonders bevorzugt der Alkohol ein langkettiger Fettalkohol oder ein Gemisch langkettiger Fettalkohole mit verzweigten oder unverzweigten C8- bis C18-Alkylketten ist und der Oligomerisierungsgrad (DP) der Zucker zwischen 1 und 10, vorzugsweise 1 bis 6, insbesondere 1,1 bis 3, äußerst bevorzugt 1,1 bis 1,7, beträgt, beispielsweise C8-10-Alkyl-1.5-glucosid (DP von 1,5). Daneben sind auch die Fettalkoholalkoxylate (Fettalkoholpolyglycolether) bevorzugt, insbesondere mit Ethylenoxid (EO) und/oder Propylenoxid (PO) alkoxylierte, unverzweigte oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte C8-22-Alkohole mit einem Alkoxylierungsgrad bis zu 30, vorzugsweise ethoxylierte C12-22-Fettalkohole mit einem Ethoxylierungsgrad von weniger als 30, bevorzugt 12 bis 28, insbesondere 20 bis 28, besonders bevorzugt 25, beispielsweise C16-18-Fettalkoholethoxylate mit 25 EO-Einheiten.
  • Das erfindungsgemäße Produkt kann bevorzugt weiterhin mindestens ein Aniontensid enthalten. Bevorzugte anionische Tenside sind hierbei Fettalkoholsulfate, Fettalkoholethersulfate, Dialkylethersulfate, Monoglyceridsulfate, Alkylbenzolsulfonate, Olefinsulfonate, Alkansulfonate, Ethersulfonate, n-Alkylethersulfonate, Estersulfonate und Ligninsulfonate. Ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendbar sind Fettsäurecyanamide, Sulfosuccinate (Sulfobernsteinsäureester), insbesondere Sulfobernsteinsäuremono- und -di-C8-C18-Alkylester, Sulfosuccinamate, Sulfosuccinamide, Fettsäureisethionate, Acylaminoalkansulfonate (Fettsäuretauride), Fettsäuresarcosinate, Ethercarbonsäuren und Alkyl(ether)phosphate sowie α-Sulfofettsäuresalze, Acylglutamate, Monoglyceriddisulfate und Alkylether des Glycerindisulfats.
  • Bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind die linearen Alkylbenzolsulfonate, die Fettalkoholsulfate und/oder die Fettalkoholethersulfate, insbesondere die Fettalkoholsulfate.
  • Fettalkoholsulfate sind Produkte von Sulfatierreaktionen an entsprechenden Alkoholen, während Fettalkoholethersulfate Produkte von Sulfatierreaktionen an alkoxylierten Alkoholen sind. Dabei versteht der Fachmann allgemein unter alkoxylierten Alkoholen die Reaktionsprodukte von Alkylenoxid, bevorzugt Ethylenoxid, mit Alkoholen, im Sinne der vorliegenden Erfindung bevorzugt mit längerkettigen Alkoholen. In der Regel entsteht aus n Molen Ethylenoxid und einem Mol Alkohol, abhängig von den Reaktionsbedingungen, ein komplexes Gemisch von Additionsprodukten unterschiedlicher Ethoxylierungsgrade. Eine weitere Ausführungsform der Alkoxylierung besteht im Einsatz von Gemischen der Alkylenoxide, bevorzugt des Gemisches von Ethylenoxid und Propylenoxid. Bevorzugte Fettalkoholethersulfate sind die Sulfate niederethoxylierter Fettalkohole mit 1 bis 4 Ethylenoxideinheiten (EO), insbesondere 1 bis 2 EO, beispielsweise 1,3 EO. Bei den Alkylbenzolsulfonaten sind insbesondere solche mit etwa 12 C-Atomen im Alkylteil bevorzugt, etwa lineares Natrium-C10-18-Alkylbenzolsulfonat. Bevorzugte Olefinsulfonate weisen eine Kohlenstoffkettenlänge von 14 bis 16 auf.
  • Die anionischen Tenside werden vorzugsweise als Natriumsalze eingesetzt, können aber auch als andere Alkali- oder Erdalkalimetallsalze, beispielsweise Magnesiumsalze, sowie in Form von Ammonium- oder Mono-, Di-, Tri- bzw. Tetraalkylammoniumsalzen enthalten sein, im Falle der Sulfonate auch in Form ihrer korrespondierenden Säure, z.B. Dodecylbenzolsulfonsäure.
  • Neben den bisher genannten Tensidtypen kann das erfindungsgemäße Mittel weiterhin auch Kationtenside und/oder amphotere Tenside enthalten.
  • Geeignete Amphotenside sind beispielsweise Betaine der Formel (Riii)(Riv)(Rv)N+CH2COO, in der Riii einen gegebenenfalls durch Heteroatome oder Heteroatomgruppen unterbrochenen Alkylrest mit 8 bis 25, vorzugsweise 10 bis 21 Kohlenstoffatomen und Riv sowie Rv gleichartige oder verschiedene Alkylreste mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen bedeuten, insbesondere C10-C18-Alkyl-dimethylcarboxymethylbetain und C11-C17-Alkylamidopropyl-dimethylcarboxymethylbetain.
  • Geeignete Kationtenside sind u.a. die quartären Ammoniumverbindungen der Formel (Rvi)(Rvii)(Rviii)(Rix)N+ X, in der Rvi bis Rix für vier gleich- oder verschiedenartige, insbesondere zwei lang- und zwei kurzkettige, Alkylreste und X für ein Anion, insbesondere ein Halogenidion, stehen, beispielsweise Didecyl-dimethyl-ammoniumchlorid, Alkyl-benzyl-didecyl-ammoniumchlorid und deren Mischungen. Weitere geeignete kationische Tenside sind die quaternären oberflächenaktiven Verbindungen, insbesondere mit einer Sulfonium-, Phosphonium-, Jodonium-oder Arsoniumgruppe, die auch als antimikrobielle Wirkstoffe bekannt sind. Durch den Einsatz von quaternären oberflächenaktiven Verbindungen mit antimikrobieller Wirkung kann das Mittel mit einer antimikrobiellen Wirkung ausgestaltet werden bzw. dessen gegebenenfalls aufgrund anderer Inhaltsstoffe bereits vorhandene antimikrobielle Wirkung verbessert werden. Zur Vermeidung möglicher Inkompatibilitäten der kationischen Tenside mit dem/den enthaltenen anionischen Tensid/en werden möglichst aniontensidverträgliches und/oder möglichst wenig kationisches Tensid eingesetzt oder in einer besonderen Ausführungsform der Erfindung gänzlich auf kationische Tenside verzichtet.
  • In bevorzugten Ausführungsformen enthält die Tensidmischung der Erfindung mindestens ein lineares Alkylbenzolsulfonat oder Fettalkoholsulfat, mindestens ein Fettalkoholethoxylat, und mindestens ein Alkylpolyglykosid. Zusätzlich kann auch noch mindestens ein Betain enthalten sein. In verschiedenen Ausführungsformen ist das mindestens eine Fettalkoholsulfat ein C10-C18, vorzugsweise ein C12-C18 Fettalkoholsulfat. Das lineare Alkylbenzolsulfonat kann beispielsweise ein C10-C18 Alkylbenzolsulfonat, wie Natrium Dodecylbenzolsulfonat sein. Als Fettalkoholethoxylate kommen beispielsweise mehrfach ethoxylierte (20–28 EO, vorzugsweise 25 EO) C16-C18 Fettalkohole in Betracht. Das Alkylpolyglykosid kann vorzugsweise ein Alkylpolyglucosids, beispielsweise eines C12/14 Alkylpolyglucosids mit DP = 1,4–1,6 sein. Das Alkylpolyglykosid kann als Haftvermittler dienen so dass der Reinigungsmittelblock in verschiedenen Ausführungsformen keine weiteren Haftvermittler enthält. Das ist insoweit vorteilhaft, als dass die Verwendung eines Tensids, nämlich eines Alkylpolyglykosids, die Verwendung von separaten Haftvermittlern überflüssig macht und gleichzeitig die Reinigungswirkung vermittelt. Als Betain eignet sich beispielsweise Trimethylglycine.
  • In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung enthält der Reinigungsmittelblock zwischen 0,1 und 5 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,5 und 4Gew.-%, noch bevorzugter zwischen 1 und 3 Gew.-% des mindestens einen Alkylpolyglykosids bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittelblocks.
  • In weiteren Ausführungsformen ist das mindestens eine lineare Alkylbenzolsulfonat oder Fettalkoholsulfat, beispielsweise Natrium Lauryl Benzolsulfonat oder Natrium C12-C18 Alkylsulfat, insbesondere Natrium Laurylsulfat, in einer Menge von 10 bis 35 Gew.%, vorzugsweise 20-30 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittelblocks.
  • Das Fettalkoholethoxylat, vorzugsweise ein C16-C18 Fettalkohol mit 25EO, ist in einer Menge zwischen 1 und 5 Gew.-%, vorzugsweise 2–3 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmitteblocks enthalten.
  • Das Betain kann in einer Menge von 1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 2–10 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittelblocks enthalten sein.
  • In verschiedenen Ausführungsformen sind insgesamt zwischen 15 und 50 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 20 und 40 Gew.-% Tenside in dem Reinigungsmittelblock enthalten. Der Rest des Reinigungsmitteblocks setzt sich in verschiedenen Ausführungsformen insbesondere aus wasserlöslichen Salzen zusammen, wie unten beschrieben.
  • Weitere Inhaltsstoffe
  • Es können ferner weitere Inhaltsstoffe, die üblicherweise in Reinigungsmitteln für harte Oberflächen enthalten sind, in dem Reinigungsmittelblock enthalten sein. Diese Gruppe weiterer möglicher Inhaltsstoffe schließt ein – ist aber nicht beschränkt auf – Säuren, Basen, Salze, Komplexbildner, Polymere, Füllstoffe, Builder, Bleichmittel sowie Gemische derselben.
  • Wasserlösliche Salze
  • Das erfindungsgemäße Reinigungsmittelblock kann weiterhin ein oder mehrere wasserlösliche Salze in einer Menge von insgesamt 0,1 bis 75 Gew.-% enthalten. Es kann sich dabei um anorganische und/oder organische Salze handeln, in einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um mindestens ein anorganisches Salz.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare anorganische Salze sind dabei vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend farblose wasserlösliche Halogenide, Sulfate, Sulfite, Carbonate, Hydrogencarbonate, Nitrate, Nitrite, Phosphate und/oder Oxide der Alkalimetalle, der Erdalkalimetalle, des Aluminiums und/oder der Übergangsmetalle; weiterhin sind Ammoniumsalze einsetzbar. Besonders bevorzugt sind dabei Halogenide und Sulfate der Alkalimetalle; vorzugsweise ist das mindestens eine anorganische Salz daher ausgewählt aus der Gruppe umfassend Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Natriumsulfat, Kaliumsulfat sowie Gemische derselben. In einer bevorzugten Ausführungsform wird Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat verwendet. Es kann erfindungsgemäß bevorzugt sein, wenn der Reinigungsmittelblock wasserlösliche anorganische Salze, vorzugsweise ausgewählt aus Natriumchlorid und Natriumsulfat, in einer Menge von 1 bis 75 Gew.-% enthält.
  • Bei den erfindungsgemäß einsetzbaren organischen Salzen handelt es sich insbesondere um farblose wasserlösliche Alkalimetall-, Erdalkalimetall-, Ammonium-, Aluminium- und/oder Übergangsmetallsalze der Carbonsäuren. Vorzugsweise sind die Salze ausgewählt aus der Gruppe umfassend Formiat, Acetat, Propionat, Citrat, Malat, Tartrat, Succinat, Malonat, Oxalat, Lactat sowie Gemische derselben.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden jedoch ausschließlich anorganische Salze eingesetzt, ganz besonders bevorzugt Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat. Diese Salze können dabei in einer Menge von bis zu 75 Gew.-% enthalten sein, vorzugsweise 0,01 bis 60 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 bis 60 Gew.-%, insbesondere 35 bis 60 Gew.-%.
  • Builder
  • Weiterhin kann das erfindungsgemäße Reinigungsmittel alle üblicherweise in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Gerüststoffe (Builder) enthalten, insbesondere Silikate, Carbonate, organische Cobuilder und auch die Phosphate.
  • Unter den Silikaten sind zum einen kristalline, schichtförmige Natriumsilikate der allgemeinen Formel NaMSixO2x+1·yH2O zu nennen, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x eine Zahl von 1,9 bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind. Daneben sind auch amorphe Natriumsilikate mit einem Modul Na2O:SiO2 von 1:2 bis 1:3,3, vorzugsweise von 1:2 bis 1:2,8 und insbesondere von 1:2 bis 1:2,6 einsetzbar, zu denen auch Wasserglas zu rechnen ist. Im Rahmen dieser Erfindung wird unter dem Begriff "amorph" auch "röntgenamorph" verstanden. Dies heißt, daß die Silikate bei Röntgenbeugungsexperimenten keine scharfen Röntgenreflexe liefern, wie sie für kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima der gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des Beugungswinkels aufweisen. Weiterhin können Zeolithe als Gerüstsubstanzen eingesetzt werden, vorzugsweise Zeolith A und/oder P. Geeignet sind jedoch auch Zeolith X sowie Mischungen aus A, X und/oder P.
  • Als Carbonate können sowohl die Monoalkalimetallsalze als auch die Dialkalimetallsalze der Kohlensäure als auch Sesquicarbonate in den Mitteln enthalten sein. Bevorzugte Alkalimetallionen stellen Natrium- und/oder Kaliumionen dar, besonders bevorzugt sind daher Soda (Natriumcarbonat) und Pottasche (Kaliumcarbonat).
  • Selbstverständlich ist auch ein Einsatz der allgemein bekannten Phosphate als Buildersubstanzen möglich, sofern ein derartiger Einsatz nicht aus ökologischen Gründen verzichtet wird. Unter der Vielzahl der kommerziell erhältlichen Phosphate haben die Alkalimetallphosphate unter besonderer Bevorzugung von Pentanatrium- bzw. Pentakaliumtriphosphat (Natrium- bzw. Kaliumtripolyphosphat) in der Wasch- und Reinigungsmittel-Industrie die größte Bedeutung. „Alkalimetallphosphate“ ist dabei die summarische Bezeichnung für die Alkalimetall-(insbesondere Natrium- und Kalium-)-Salze der verschiedenen Phosphorsäuren, bei denen man Metaphosphorsäuren (HPO3)n und Orthophosphorsäure H3PO4 neben höhermolekularen Vertretern unterscheiden kann. Geeignete Phosphate sind das Natriumdihydrogenphosphat, NaH2PO4, das Dinatriumhydrogenphosphat (sekundäres Natriumphosphat), Na2HPO4, das Trinatriumphosphat, tertiäres Natriumphosphat, Na3PO4, das Tetranatriumdiphosphat (Natriumpyrophosphat), Na4P2O7, sowie die durch Kondensation des NaH2PO4 bzw. des KH2PO4 entstehen höhermolekularen Natrium- und Kaliumphosphate, bei denen man cyclische Vertreter, die Natrium- bzw. Kaliummetaphosphate und kettenförmige Typen, die Natrium- bzw. Kaliumpolyphosphate, unterscheiden kann. Insbesondere für letztere sind eine Vielzahl von Bezeichnungen in Gebrauch: Schmelz- oder Glühphosphate, Grahamsches Salz, Kurrolsches und Maddrellsches Salz. Alle höheren Natrium- und Kaliumphosphate werden gemeinsam als kondensierte Phosphate bezeichnet.
  • Als organische Cobuilder können insbesondere Polycarboxylate / Polycarbonsäuren, polymere Polycarboxylate, Asparaginsäure, Polyacetale, Dextrine, weitere organische Cobuilder (siehe unten) sowie Phosphonate enthalten sein.
  • Brauchbare organische Gerüstsubstoffe sind beispielsweise die in Form ihrer Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wobei unter Polycarbonsäuren solche Carbonsäuren verstanden werden, die mehr als eine Säurefunktion tragen. Beispielsweise sind dies Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren, Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern auf einen derartige Einsatz aus ökologischen Gründen verzichtet wird, sowie Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der Polycarbonsäuren wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Methylglycindiessigsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus diesen. Neben den Salzen können auch die Säuren an sich eingesetzt werden.
  • Als Builder sind weiter polymere Polycarboxylate geeignet, dies sind beispielsweise die Alkalimetallsalze der Polyacrylsäure oder der Polymethacrylsäure, beispielsweise solche mit einer relativen Molekülmasse von 500 bis 70.000 g/mol. Bei den für polymere Polycarboxylate angegebenen Molmassen handelt es sich dabei um gewichtsmittlere Molmassen Mw der jeweiligen Säureform, die grundsätzlich mittels Gelpermeationschromatographie (GPC) bestimmt wurden, wobei ein UV-Detektor eingesetzt wurde. Die Messung erfolgte dabei gegen einen externen Polyacrylsäure-Standard, der aufgrund seiner strukturellen Verwandtschaft mit den untersuchten Polymeren realistische Molgewichtswerte liefert.
  • Geeignet sind weiterhin copolymere Polycarboxylate, insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der Acrylsäure oder Methacrylsäure mit Maleinsäure. Als besonders geeignet haben sich Copolymere der Acrylsäure mit Maleinsäure erwiesen, die 50 bis 90 Gew.-% Acrylsäure und 50 bis 10 Gew.-% Maleinsäure enthalten. Ihre relative Molekülmasse, bezogen auf freie Säuren, beträgt im Allgemeinen 2.000 bis 100.000 g/mol.
  • Zur Verbesserung der Wasserlöslichkeit können die Polymere auch Allylsulfonsäuren, wie beispielsweise Allyloxybenzolsulfonsäure und Methallylsulfonsäure, als (Co)monomer enthalten.
  • Insbesondere bevorzugt sind auch biologisch abbaubare Polymere aus mehr als zwei verschiedenen Monomereinheiten, beispielsweise solche, die als Monomere Salze der Acrylsäure und der Maleinsäure sowie Vinylalkohol bzw. Vinylalkohol-Derivate oder die als monomere Salze der Acrylsäure und der 2-Alkylallylsulfonsäure sowie Zucker-Derivate enthalten.
  • Weitere bevorzugte Copolymere weisen als Comonomere vorzugsweise Acrolein und Acrylsäure/Acrylsäuresalze bzw. Acrolein und Vinylacetat auf.
  • Weitere geeignete Buildersubstanzen sind polymere Aminodicarbonsäuren, deren Salze oder deren Vorläufersubstanzen, insbesondere Polyasparaginsäuren bzw. deren Salze und Derivate, daneben Polyacetale, welche durch Umsetzung von Dialdehyden mit Polyolcarbonsäuren, welche 5 bis 7 C-Atome und mindestens 3 Hydroxylgruppen aufweisen, erhalten werden können, sowie Dextrine, beispielsweise Oligomere bzw. Polymere von Kohlenhydraten, die durch partielle Hydrolyse von Stärken erhalten werden können. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Hydrolyseprodukte mit mittleren Molmassen im Bereich von 400 bis 500.000 g/mol.
  • Auch Oxydisuccinate und andere Derivate von Disuccinaten, vorzugsweise Ethylendiamin-N,N´-disuccinat (EDDS), sind weitere geeignete Cobuilder, bevorzugt in Form ihrer Natrium- oder Magnesiumsalze, weiterhin Iminodisuccinate (IDS) und deren Derivate, beispielsweise Hydroxyiminodisuccinate (HDIS), sowie acetylierte Hydroxycarbonsäuren bzw. deren Salze, welche gegebenenfalls auch in Lactonform vorliegen können und welche mindestens 4 Kohlenstoffatome und mindestens eine Hydroxygruppe sowie maximal zwei Säuregruppen enthalten.
  • Eine weitere Substanzklasse mit Cobuildereigenschaften stellen die Phosphonate dar. Dabei handelt es sich insbesondere um Hydroxyalkan- bzw. Aminoalkanphosphonate. Unter den Hydroxyalkanphosphonaten ist das 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat (HEDP) von besonderer Bedeutung als Cobuilder. Es wird vorzugsweise als Natriumsalz eingesetzt, wobei das Dinatriumsalz neutral und das Tetranatriumsalz alkalisch (pH 9) reagiert. Als Aminoalkanphosphonate kommen vorzugsweise Ethylendiamintetramethylenphosphonat (EDTMP), Diethylentriaminpentamethylenphosphonat (DTPMP) sowie deren höhere Homologe in Frage. Sie werden vorzugsweise in Form der neutral reagierenden Natriumsalze, z. B. als Hexanatriumsalz der EDTMP bzw. als Hepta- und Octa-Natriumsalz der DTPMP, eingesetzt. Als Builder wird dabei aus der Klasse der Phosphonate bevorzugt HEDP verwendet. Die Aminoalkanphosphonate besitzen zudem ein ausgeprägtes Schwermetallbindevermögen. Dementsprechend kann es, insbesondere wenn die Mittel auch Bleiche enthalten, bevorzugt sein, Aminoalkanphosphonate, insbesondere DTPMP, einzusetzen, oder Mischungen aus den genannten Phosphonaten zu verwenden.
  • Darüber hinaus können alle Verbindungen, die in der Lage sind, Komplexe mit Erdalkaliionen auszubilden, als Cobuilder in den partikulären Mitteln enthalten sein.
  • Säuren
  • Zur Verstärkung der Reinigungsleistung gegenüber Kalk können eine oder mehrere Säuren und/oder deren Salze enthalten sein. Bevorzugt werden die Säuren aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Als Säuren eignen sich daher insbesondere organische Säuren wie Ameisensäure, Essigsäure, Citronensäure, Glycolsäure, Milchsäure, Bernsteinsäure, Adipinsäure, Äpfelsäure, Weinsäure und Gluconsäure sowie Gemische derselben. Daneben können aber auch die anorganischen Säuren Salzsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure und Salpetersäure oder auch Amidosulfonsäure bzw. deren Mischungen eingesetzt werden. Besonders bevorzugt sind die Säuren und/oder ihre Salze ausgewählt aus der Gruppe umfassend Citronensäure, Milchsäure, Ameisensäure, ihre Salze sowie Gemische derselben. Sie werden vorzugsweise in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.-% eingesetzt, besonders bevorzugt von 0,2 bis 5 Gew.-%.
  • Basen
  • In erfindungsgemäßen Reinigungsmittelblöcken können weiterhin Alkalien enthalten sein. Als Basen werden in erfindungsgemäßen Mitteln vorzugsweise solche aus der Gruppe der Alkali- und Erdalkalimetallhydroxide und -carbonate, insbesondere Natriumcarbonat und/oder Natriumhydroxid, eingesetzt. Daneben können aber auch Ammoniak und/oder Alkanolamine mit bis zu 9 C-Atomen im Molekül verwendet werden, vorzugsweise die Ethanolamine, insbesondere Monoethanolamin.
  • Komplexbildner
  • Komplexbildner (INCI Chelating Agents), auch Sequestriermittel genannt, sind Inhaltsstoffe, die Metallionen zu komplexieren und inaktivieren vermögen, um ihre nachteiligen Wirkungen auf die Stabilität oder das Aussehen der erfindungsgemäßen Reinigungsmittel, beispielsweise Trübungen, zu verhindern. Einerseits ist es dabei wichtig, die mit zahlreichen Inhaltsstoffen inkompatiblen Calcium- und Magnesiumionen der Wasserhärte zu komplexieren. Die Komplexierung der Ionen von Schwermetallen wie Eisen oder Kupfer verzögert andererseits die oxidative Zersetzung der fertigen Mittel. Zudem unterstützen die Komplexbildner die Reinigungswirkung.
  • Geeignet sind beispielsweise die folgenden gemäß der INCI-Nomenklatur bezeichneten Komplexbildner: Aminotrimethylene Phosphonic Acid, Beta-Alanine Diacetic Acid, Calcium Disodium EDTA, Citric Acid, Cyclodextrin, Cyclohexanediamine Tetraacetic Acid, Diammonium Citrate, Diammonium EDTA, Diethylenetriamine Pentamethylene Phosphonic Acid, Dipotassium EDTA, Disodium Azacycloheptane Diphosphonate, Disodium EDTA, Disodium Pyrophosphate, EDTA, Etidronic Acid, Galactaric Acid, Gluconic Acid, Glucuronic Acid, HEDTA, Hydroxypropyl Cyclodextrin, Methyl Cyclodextrin, Pentapotassium Triphosphate, Pentasodium Aminotrimethylene Phosphonate, Pentasodium Ethylenediamine Tetramethylene Phosphonate, Pentasodium Pentetate, Pentasodium Triphosphate, Pentetic Acid, Phytic Acid, Potassium Citrate, Potassium EDTMP, Potassium Gluconate, Potassium Polyphosphate, Potassium Trisphosphonomethylamine Oxide, Ribonic Acid, Sodium Chitosan Methylene Phosphonate, Sodium Citrate, Sodium Diethylenetriamine Pentamethylene Phosphonate, Sodium Dihydroxyethylglycinate, Sodium EDTMP, Sodium Gluceptate, Sodium Gluconate, Sodium Glycereth-1 Polyphosphate, Sodium Hexametaphosphate, Sodium Metaphosphate, Sodium Metasilicate, Sodium Phytate, Sodium Polydimethylglycinophenolsulfonate, Sodium Trimetaphosphate, TEA-EDTA, TEA-Polyphosphate, Tetrahydroxyethyl Ethylenediamine, Tetrahydroxypropyl Ethylenediamine, Tetrapotassium Etidronate, Tetrapotassium Pyrophosphate, Tetrasodium EDTA, Tetrasodium Etidronate, Tetrasodium Pyrophosphate, Tripotassium EDTA, Trisodium Dicarboxymethyl Alaninate, Trisodium EDTA, Trisodium HEDTA, Trisodium NTA und Trisodium Phosphate.
  • Polymere
  • Das erfindungsgemäße Reinigungsprodukt kann weiterhin Polymere enthalten. Diese können beispielsweise zur Verringerung der Kalkbildung sowie der Wiederanschmutzungsneigung dienen.
  • Bevorzugte Polymere sind dabei Acrylpolymere, wie sie etwa von der Firma Rhodia unter dem Handelsnamen Mirapol kommerziell erhältlich sind.
  • Bleichmittel
  • Erfindungsgemäß können Bleichmittel dem Reinigungsprodukt zugesetzt werden. Geeignete Bleichmittel umfassen Peroxide, Persäuren und/oder Perborate, besonders bevorzugt ist Natriumpercarbonat oder Phthalimidoperoxyhexanoic acid. Chlorhaltige Bleichmittel wie Trichlorisocyanursäure oder Natriumdichlorisocyanurat sind dagegen bei sauer formulierten Reinigungsmitteln aufgrund der Freisetzung giftiger Chlorgas-Dämpfe weniger geeignet, können jedoch in alkalisch eingestellten Reinigungsmitteln eingesetzt werden. Unter Umständen kann neben dem Bleichmittel auch ein Bleichaktivator vonnöten sein.
  • Hilfs- und Zusatzstoffe
  • Neben den bisher genannten Komponenten kann das erfindungsgemäße Mittel ein oder mehrere weitere – insbesondere in Handgeschirrspülmitteln und Reinigungsmitteln für harte Oberflächen – übliche Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten. Hierzu zählen beispielsweise organische Stellmittel (insbesondere Zucker, Zuckeralkohole, Glycerin, Glykole sowie Polymere derselben), Hydrophobizitätsvermittler (wie z. B. Paraffin), UV-Stabilisatoren, Parfümöle, Perlglanzmittel (INCI Opacifying Agents; beispielsweise Glykoldistearat, z.B. Cutina® AGS der Fa. Cognis, bzw. dieses enthaltende Mischungen, z.B. die Euperlane® der Fa. Cognis), weitere Trübungsmittel, Farbstoffe, Korrosionsinhibitoren, Bitterstoffe, Konservierungsmittel (z.B. das technische auch als Bronopol bezeichnete 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol (CAS 52-51-7), das beispielsweise als Myacide® BT oder als Boots Bronopol BT von der Firma Boots gewerblich erhältlich ist, oder auch Bronopolhaltige Gemische wie Preventol® (ex Lanxess) oder Parmetol®(ex Schülke & Mayr)), Desinfektionsmittel, Enzyme, pH-Stellmittel, Duftstoffe sowie Hautgefühl-verbessernde oder hautpflegende Additive (z.B. dermatologisch wirksame Substanzen wie Vitamin A, Vitamin B2, Vitamin B12, Vitamin C, Vitamin E, D-Panthenol, Sericerin, Collagen-Partial-Hydrolysat, verschiedene pflanzliche Protein-Partial-Hydrolysate, Proteinhydrolysat-Fettsäure-Kondensate, Liposome, Cholesterin, pflanzliche und tierische Öle wie z.B. Lecithin, Sojaöl, usw., Pflanzenextrakte wie z.B. Aloe Vera, Azulen, Hamamelisextrakte, Algenextrakte, usw., Allantoin, A.H.A.-Komplexe, Glycerin, Harnstoff, quaternisierte Hydroxyethylcellulose), Additive zur Verbesserung des Ablauf- und Trocknungsverhaltens oder zur Stabilisierung. Diese Hilfs- und Zusatzstoffe sind insbesondere in Mengen von üblicherweise nicht mehr als 5 Gew.-% enthalten.
  • Duftstoffe
  • Das erfindungsgemäße Produkt kann einen oder mehrere Duftstoffe enthalten, vorzugsweise in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-%, insbesondere von 0,05 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,1 bis 5 Gew.-%. Als eine Parfümkomponente kann dabei d-Limonen enthalten sein. In einer anderen Ausführungsform enthält der erfindungsgemäße Reinigungsmittelblock dabei ein Parfüm aus ätherischen Ölen (auch als essentielle Öle bezeichnet). Als solche sind beispielsweise Pine-, Citrus-, Jasmin-, Patchouly-, Rosen- oder Ylang-Ylang-Öl im Sinne dieser Erfindung einsetzbar. Ebenfalls geeignet sind Muskateller-Salbeiöl, Kamillenöl, Lavendelöl, Nelkenöl, Melissenöl, Minzöl, Zimtblätteröl, Lindenblütenöl, Wacholderbeeröl, Vetiveröl, Olibanumöl, Galbanumöl und Labdanumöl sowie Orangenblütenöl, Neroliol, Orangenschalenöl und Sandelholzöl. Weitere üblicherweise in Wasch-und Reinigungsmitteln eingesetzte Riechstoffe sind gleichfalls zum Einsatz im erfindungsgemäßen Reinigungsmittelblock geeignet, etwa weitere ätherische Öle, Ester, Alkohole, Aldehyde, oder Terpene.
  • Antimikrobielle Wirkstoffe
  • Eine besondere Form der Reinigung stellen die Desinfektion und die Sanitation dar. In einer entsprechenden besonderen Ausführungsform der Erfindung enthält das Reinigungsmittel daher einen oder mehrere antimikrobielle Wirkstoffe, vorzugsweise in einer Menge von 0,01 bis 1 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 0,8 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 0,3 Gew.-%, äußerst bevorzugt 0,2 Gew.-%.
  • Die Begriffe Desinfektion, Sanitation, antimikrobielle Wirkung und antimikrobieller Wirkstoff haben im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre die fachübliche Bedeutung. Während Desinfektion im engeren Sinne der medizinischen Praxis die Abtötung von – theoretisch allen – Infektionskeimen bedeutet, ist unter Sanitation die möglichst weitgehende Eliminierung aller – auch der für den Menschen normalerweise unschädlichen saprophytischen – Keime zu verstehen. Hierbei ist das Ausmaß der Desinfektion bzw. Sanitation von der antimikrobiellen Wirkung des angewendeten Mittels abhängig, die mit abnehmendem Gehalt an antimikrobiellem Wirkstoff bzw. zunehmender Verdünnung des Mittels zur Anwendung abnimmt.
  • Erfindungsgemäß geeignet sind beispielsweise antimikrobielle Wirkstoffe aus den Gruppen der Alkohole, Aldehyde, antimikrobiellen Säuren bzw. deren Salze, Carbonsäureester, Säureamide, Phenole, Phenolderivate, Diphenyle, Diphenylalkane, Harnstoffderivate, Sauerstoff-, Stickstoff-Acetale sowie -Formale, Benzamidine, Isothiazole und deren Derivate wie Isothiazoline und Isothiazolinone, Phthalimidderivate, Pyridinderivate, antimikrobiellen oberflächenaktiven Verbindungen, Guanidine, antimikrobiellen amphoteren Verbindungen, Chinoline, 1,2-Dibrom-2,4-dicyanobutan, Iodo-2-propynyl-butyl-carbamat, Iod, Iodophore, Aktivchlor abspaltenden Verbindungen und Peroxide. Bevorzugte antimikrobielle Wirkstoffe werden vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend Ethanol, n-Propanol, i-Propanol, 1,3-Butandiol, Phenoxyethanol, 1,2-Propylenglykol, Glycerin, Undecylensäure, Citronensäure, Milchsäure, Benzoesäure, Salicylsäure, Thymol, 2-Benzyl-4-chlorphenol, 2,2’-Methylen-bis-(6-brom-4-chlorphenol), 2,4,4’-Trichlor-2’-hydroxydiphenylether, N-(4-Chlorphenyl)-N-(3,4-dichlorphenyl)-harnstoff, N,N’-(1,10-decandiyldi-1-pyridinyl-4-yliden)-bis-(1-octanamin)-dihydrochlorid, N,N’-Bis-(4-Chlorphenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13-tetraazatetradecandiimidamid, antimikrobielle quaternäre oberflächenaktive Verbindungen, Guanidine und Natrium-Dichlorisocyanurat (DCI, 1,3-Dichlor-5H-1,3,5-triazin-2,4,6-trion Natriumsalz). Bevorzugte antimikrobiell wirkende oberflächenaktive quaternäre Verbindungen enthalten eine Ammonium-, Sulfonium-, Phosphonium-, Jodonium- oder Arsoniumgruppe. Weiterhin können auch antimikrobiell wirksame ätherische Öle eingesetzt werden, die gleichzeitig für eine Beduftung des Reinigungsprodukts sorgen. Besonders bevorzugte antimikrobielle Wirkstoffe sind jedoch ausgewählt aus der Gruppe umfassend Salicylsäure, quaternäre Tenside, insbesondere Benzalkoniumchlorid, Peroxo-Verbindungen, insbesondere Wasserstoffperoxid, Alkalimetallhypochlorit, Natriumdichlorisocyanurat sowie Gemische derselben.
  • Konservierungsstoffe
  • Konservierungsstoffe können gleichfalls in erfindungsgemäßen Reinigungsmittelprodukten enthalten sein. Als solche können im Wesentlichen die bei den antimikrobiellen Wirkstoffen genannten Stoffe eingesetzt werden.
  • Farbstoffe
  • Als weitere Inhaltsstoffe kann das erfindungsgemäße Reinigungsmittelprodukt ein oder mehrere Farbstoffe (INCI Colorants) enthalten. Als Farbstoffe können dabei sowohl wasserlösliche als auch öllösliche Farbstoffe verwendet werden, wobei einerseits die Kompatibilität mit weiteren Inhaltsstoffen, beispielsweise Bleichmitteln, zu beachten ist und andererseits der eingesetzte Farbstoff gegenüber der Metall und Keramik auch bei längerem Einwirken nicht substantiv wirken sollte. Die Farbstoffe sind vorzugsweise in einer Menge von 0,0001 bis 0,1 Gew.-%, insbesondere 0,0005 bis 0,05 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 0,01 Gew.-%, enthalten.
  • Korrosionsinhibitoren
  • Geeignete Korrosionsinhibitoren (INCI Corrosion Inhibitors) sind beispielsweise folgende gemäß der INCI-Nomenklatur benannte Substanzen: Cyclohexylamine, Diammonium Phosphate, Dilithium Oxalate, Dimethylamino Methylpropanol, Dipotassium Oxalate, Dipotassium Phosphate, Disodium Phosphate, Disodium Pyrophosphate, Disodium Tetrapropenyl Succinate, Hexoxyethyl Diethylammonium, Phosphate, Nitromethane, Potassium Silicate, Sodium Aluminate, Sodium Hexametaphosphate, Sodium Metasilicate, Sodium Molybdate, Sodium Nitrite, Sodium Oxalate, Sodium Silicate, Stearamidopropyl Dimethicone, Tetrapotassium Pyrophosphate, Tetrasodium Pyrophosphate, Triisopropanolamine.
  • Abspülregulatoren
  • Die als Abspülregulatoren bezeichneten Substanzen dienen in erster Linie dazu, den Verbrauch der Mittel während des Einsatzes so zu steuern, dass die vorgesehene Standzeit eingehalten wird. Als Regulatoren eignen sich vorzugsweise feste langkettige Fettsäuren, wie Stearinsäure, aber auch Salze solcher Fettsäuren, Fettsäureethanolamide, wie Kokosfettsäuremonoethanolamid, oder feste Polyethylenglykole, wie solche mit Molekulargewichten zwischen 10000 und 50000.
  • Enzyme
  • Das Reinigungsprodukt kann auch Enzyme enthalten, vorzugsweise Proteasen, Lipasen, Amylasen, Hydrolasen und/oder Cellulasen. Sie können dem erfindungsgemäßen Mittel in jeder nach dem Stand der Technik etablierten Form zugesetzt werden. Hierzu gehören Lösungen der Enzyme, vorteilhafterweise möglichst konzentriert, wasserarm und/oder mit Stabilisatoren versetzt. Alternativ können die Enzyme verkapselt werden, beispielsweise durch Sprühtrocknung oder Extrusion der Enzymlösung zusammen mit einem, vorzugsweise natürlichen, Polymer oder in Form von Kapseln, beispielsweise solchen, bei denen die Enzyme wie in einem erstarrten Gel eingeschlossen sind oder in solchen vom Kern-Schale-Typ, bei dem ein enzymhaltiger Kern mit einer Wasser-, Luft- und/oder Chemikalien-undurchlässigen Schutzschicht überzogen ist. In aufgelagerten Schichten können zusätzlich weitere Wirkstoffe, beispielsweise Stabilisatoren, Emulgatoren, Pigmente, Bleich- oder Farbstoffe aufgebracht werden. Derartige Kapseln werden nach an sich bekannten Methoden, beispielsweise durch Schüttel- oder Rollgranulation oder in Fluid-bed-Prozessen aufgebracht. Vorteilhafterweise sind derartige Granulate, beispielsweise durch Aufbringen polymerer Filmbildner, staubarm und aufgrund der Beschichtung lagerstabil.
  • Weiterhin können in enzymhaltigen Reinigungsprodukten Enzymstabilisatoren vorhanden sein, um ein in einem erfindungsgemäßen Reinigungsmittelblock enthaltenes Enzym vor Schädigungen wie beispielsweise Inaktivierung, Denaturierung oder Zerfall etwa durch physikalische Einflüsse, Oxidation oder proteolytische Spaltung zu schützen. Als Enzymstabilisatoren sind, jeweils in Abhängigkeit vom verwendeten Enzym, insbesondere geeignet: Benzamidin-Hydrochlorid, Borax, Borsäuren, Boronsäuren oder deren Salze oder Ester, vor allem Derivate mit aromatischen Gruppen, etwa substituierte Phenylboronsäuren beziehungsweise deren Salze oder Ester; Peptidaldehyde (Oligopeptide mit reduziertem C-Terminus), Aminoalkohole wie Mono-, Di-, Triethanol- und -Propanolamin und deren Mischungen, aliphatische Carbonsäuren bis zu C12, wie Bernsteinsäure, andere Dicarbonsäuren oder Salze der genannten Säuren; endgruppenverschlossene Fettsäureamidalkoxylate; niedere aliphatische Alkohole und vor allem Polyole, beispielsweise Glycerin, Ethylenglykol, Propylenglykol oder Sorbit; sowie Reduktionsmittel und Antioxidantien wie Natrium-Sulfit und reduzierende Zucker. Weitere geeignete Stabilisatoren sind aus dem Stand der Technik bekannt. Bevorzugt werden Kombinationen von Stabilisatoren verwendet, beispielsweise die Kombination aus Polyolen, Borsäure und/oder Borax, die Kombination von Borsäure oder Borat, reduzierenden Salzen und Bernsteinsäure oder anderen Dicarbonsäuren oder die Kombination von Borsäure oder Borat mit Polyolen oder Polyaminoverbindungen und mit reduzierenden Salzen.
  • pH-Wert
  • Der pH-Wert der erfindungsgemäßen Mittel kann mittels üblicher pH-Regulatoren, beispielsweise Citronensäure oder NaOH, eingestellt werden. Hierbei ist es – im Wesentlichen wegen der geforderten Handverträglichkeit – bevorzugt, dass eine 10%ige wässrige Lösung des Mittels einen pH-Wert in einem Bereich von 3 bis 12, vorzugsweise 5 bis 11, insbesondere 4 bis 8, aufweist.
  • Zur Einstellung und/oder Stabilisierung des pH-Werts kann das erfindungsgemäße Mittel weiterhin ein oder mehrere Puffer-Substanzen (INCI Buffering Agents) enthalten, üblicherweise in Mengen von 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 1 Gew.-%, äußerst bevorzugt 0,1 bis 0,5 Gew.-%, beispielsweise 0,2 Gew.-%. Bevorzugt sind Puffer-Substanzen, die zugleich Komplexbildner oder sogar Chelatbildner (Chelatoren, INCI Chelating Agents) sind. Besonders bevorzugte Puffer-Substanzen sind die Citronensäure bzw. die Citrate, insbesondere die Natrium- und Kaliumcitrate, beispielsweise Trinatriumcitrat·2H2O und Trikaliumcitrat·H2O.
  • Physikalische Eigenschaften
  • Der Reinigungsmittelblock der Erfindung kann in fester, halbfester oder pastöser Form, vorzugsweise in fester Form vorliegen. Die Dichte beträgt, in verschiedenen Ausführungsformen, 1,1 bis 1,5 g/cm3, vorzugsweise 1,15 bis 1,3 g/cm3, noch bevorzugter ungefähr 1,2 g/cm3.
  • Der Reinigungsmittelblock der Erfindung enthält ferner möglichst geringe Mengen an Wasser. In verschiedenen Ausführungsformen ist der Wassergehalt daher < 10 Gew.-%, vorzugsweise < 5 Gew.-%, noch bevorzugter < 3 Gew.-% Wasser, am bevorzugtesten < 2 Gew.-%.
  • Wie bereits oben erwähnt, besitzt der Reinigungsmittelblock der Erfindung eine Viskosität, die derart eingestellt ist, dass der Block auch in wässriger Umgebung formstabil bleibt und möglichst wenig Masse verliert. Der Reinigungsmittelblock ist daher vorzugsweise fest oder zähviskos. Die Viskosität bei 20°C und gemessen mit einem Haake-Viskosimeter, System Platte/Platte, Plattendurchmesser 10 mm, bei einem Schergefälle von 2,62 s–1, beträgt vorzugsweise mindestens 105 mPa·s, noch bevorzugter mindestens 106 mPa·s, am bevorzugtesten mindestens 107 mPa·s.
  • Der Reinigungsmittelblock kann jede beliebige Form und Größe haben. Bevorzugt sind Formen und Größen, die für den gewünschten Verwendungszweck als Geschirrspülmittel angemessen sind und gleichzeitig den ästhetischen Ansprüchen des Verbrauchers genügen. In verschiedenen Ausführungsformen hat der Reinigungsmittelblock daher eine Gesamthöhe und Gesamtbreite, die unabhängig voneiander von 20 bis 100 mm, bevorzugt von 30 bis 70mm, betragen, und eine Stärke von 2 bis 10 mm, bevorzugt von 3 bis 6 mm. Als Formen werden scheibenförmige Formen bevorzugt.
  • Verwendung
  • Der Reinigungsmittelblock der Erfindung kann als Geschirrspülmittel, insbesondere als Handgeschirrspülmittel verwendet werden. Daneben kann es auch in konzentrierter Form zur Vorreinigung von Geschirr, insbesondere stark verschmutztem, gegebenenfalls mit angebranntem Fettschmutz versehenem Geschirr eingesetzt werden. Schließlich ist das Mittel auch geeignet zur manuellen Reinigung harter Oberflächen, beispielsweise aus Glas, Keramik, Kunststoff, Emaille oder Metall, in Haushalt und Gewerbe.
  • Die Anwendung kann dabei das Applizieren des Reinigungsmittelblocks über den Träger und dessen Befestigungsmittel auf den Rand oder die Innenseite eines Spülbeckens umfassen. Der Reinigungsmittelblock wird dabei so auf der Oberfläche appliziert, dass die Fläche des Trägers, die haftend ist oder mit einem mechanischen Befestigungsmittel, wie einem Saugnapf, ausgestattet ist, mit der Oberfläche in Kontakt gebracht wird. Durch leichten Druck kann der Block/Träger dann auf der Oberfläche festgeklebt werden. In verschiedenen Ausführungsformen kann der Block/Träger, beispielsweise nach der Verwendung, manuell wieder abgezogen/entfernt werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Verwendung wird dann beim Spülvorgang mechanisch die gewünschte Menge an Reinigungsmittel von der Oberfläche des Reinigungsmittelblocks abgetragen und ggf. in die Spülflüssigkeit eingebracht. Das Abtragen der gewünschten Menge kann mechanisch durch Wischen oder Kratzen mit einem Schwamm, einem Tuch, einer Bürste oder einem anderen Reinigungshilfsmittel erfolgen. Die zu reinigenden harten Oberflächen können dann mit dem solcherart mit Reinigungsmittel beaufschlagten Hilfsmittel unter fließendem Wasser gereinigt werden. Daneben kann mit der abgetragenen Portion des erfindungsgemäßen Mittels auch durch Auflösen in (vorzugsweise warmem) Wasser eine Spül- bzw. Reinigungsflotte erzeugt werden, mit der harte Oberflächen oder auch Geschirr in üblicher Weise gereinigt werden.
  • Dementsprechend ist ein weiterer Gegenstand dieser Anmeldung die Verwendung eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittelblocks zur Reinigung harter Oberflächen und insbesondere zum manuellen Geschirrspülen.
  • Noch ein weiterer Anmeldungsgegenstand ist ein Verfahren zur Reinigung harter Oberflächen unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittelblocks. Dieses Verfahren kann beispielsweise umfassen:
    • (i) Applizieren des Reinigungsmittelblocks auf einer Oberfläche, wobei das Applizieren wie bereits oben beschrieben erfolgen kann;
    • (ii) Mechanisches Abtragen einer Teilmenge der Tensidzusammensetzung von der Oberfläche des Reinigungsmittelblocks;
    • (iii) Einbringen der abgetragenen Teilmenge der Tensidzusammensetzung in eine Spülflüssigkeit; und
    • (iv) In Kontaktbringen einer zu reinigenden, harten Oberfläche mit der Spülflüssigkeit.
  • Wie bereits oben beschrieben kann auch in dem erfindungsgemäßen Verfahren, der Reinigungsmittelblock über den Träger auf dem Rand oder der Innenseite eines Geschirrspülbeckens appliziert und/oder die Teilmenge der Tensidzusammensetzung mechanisch durch Wischen oder Kratzen mit einem Schwamm, einem Tuch oder einer Bürste abgetragen werden.
  • Herstellung
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel lassen sich auf allen üblichen, dem Fachmann bekannten Wegen herstellen.
  • Beispiele
  • Beispiel 1:
  • Es wurden die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel E1 und E2 hergestellt. Die Herstellung erfolgte durch Einwiegen der Rohstoffe, Mischen in einem Speedmixer bei 2000 U/min bis eine homogene Mischung erhalten wird, Auswalzen auf einer nichthaftenden Oberfläche auf eine Stärke von 4–4,5 mm und Ausstechen der gewünschten Form. Die Zusammensetzungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, die Mengenangaben sind dabei in Gew.-% Aktivsubstanz.
    E1 E2
    Alkylbenzolsulfonsäure 25,5 -
    Fettalkoholalkoxylat 3,2 2,2
    Alkylsulfat - 29,9
    Alkylpolyglykosid 2,5 1,0
    Betain - 6,6
    α-Olefinsulfonat 7,1 -
    Natriumchlorid 57,9 58
    Trinatriumcitrat 1 1
    Konservierungsmittel 0,1 0,1
    Parfum 0,1 0,1
    Farbstoff 0,1 0,1
    Bitterstoff 0,001 0,001
    Wasser ad 100 ad 100

Claims (16)

  1. Selbsthaftender Reinigungsmittelblock für die Reinigung harter Oberflächen und geeignet für die Befestigung an einer harten Oberfläche, wobei der Reinigungsmittelblock eine Tensidzusammensetzung enthält und eine Formbeständigkeit und Viskosität aufweist, die derart ausgewählt sind, dass der Reinigungsmittelblock sich in einer wässrigen Flüssigkeit nicht wesentlich auflöst, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelblock von einem Träger aus einem nicht wasserlöslichen Material derart eingerahmt oder umfasst wird, dass mindestens die Seite des Reinigungsmittelblocks, die der harten Oberfläche, an der der Reinigungsmittelblock befestigt wird, gegenüberliegt, zumindest teilweise freiliegt.
  2. Reinigungsblock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (a) aus Kunststoff besteht; und/oder (b) eine ästhetisch ansprechende Form hat;
  3. Reinigungsmittelblock nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger mit einem Mittel ausgestattet ist, dass die Befestigung an einer harten Oberfläche ermöglicht, wobei das Mittel entweder (i) ein geeigneter Klebstoff oder (ii) eine mechanische Vorrichtung, die ein Ablösen ermöglicht, wie insbesondere ein Saugnapf oder eine ähnliche Vorrichtung, ist, wobei die mechanische Vorrichtung optional derart ausgebildet sind, dass der Abstand zwischen Reinigungsmittelblock und harter Oberfläche, auf der er befestigt wird, 0-10 mm, insbesondere 0-3 mm beträgt.
  4. Reinigungsmittelblock nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger und der Reinigungsmittelblock über die selbsthaftenden Eigenschaften des Reinigungsmittelblocks verbunden sind, wobei die Haftwirkung ausreichend stark ist um eine dauerhafte Befestigung an dem Träger sicherzustellen.
  5. Reinigungsblock nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelblock sich in Anwesenheit von Wasser nicht wesentlich auflöst sondern im Wesentlichen nur durch mechanische Einwirkung Material von der Oberfläche des Reinigungsmittelblocks abgetragen werden kann.
  6. Reinigungsmittelblock nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsmittelblock einen Haftvermittler enthält.
  7. Reinigungsmittelblock nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler mindestens ein Tensid umfasst, das in der Tensidzusammensetzung enthalten ist.
  8. Reinigungsmittelblock nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Tensid, das als Haftvermittler dient, ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Oligo- oder Polyethylenoxid und/oder Oligo- oder Polypropylenoxid und/oder Oligo- oder Polybutylenoxid umfassenden Blockcopolymeren, Polyalkoxyalkanen, linearen Alkylbenzolsulfonaten und Alkylpolyglykosiden, insbesondere ein Alkylpolyglykosid ist.
  9. Reinigungsmittelblock nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler die Form eines ein- oder zweiseitigen Klebestreifens oder eines flächig oder punktuell aufgetragenen Klebstoffs besitzt, der auf der/den Seite(n) des Reinigungsmittelblocks angeordnet ist, welche mit dem Träger kontaktiert wird.
  10. Reinigungsmittelblock nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftvermittler eine Verbindung umfasst, die ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Aryl-Ethoxylaten, Alkyl-Aryl-Ethoxylaten, Polyalkoxyalkanen, Cellulosen, Stärke, Alginaten, Diurethanen, Gelatine, Pectinen, Oleylaminen, Agar-Agar, Gummi arabicum, Johannisbrotkernmehl, Polyacrylat, Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, hydrierten Polystyrolderivaten, Olefinhomopolymeren, Olefin-Copolymeren, Vinylmethylether/Maleinsäure Copolymer, Alkyldimethylaminoxiden, Stearaten, Sulfonaten, Sulfaten und Carbonaten.
  11. Reinigungsmittelblock nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tensidzusammensetzung mindestens ein Tensid ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus linearen Alkylbenzolsulfonaten, Fettsäurealkoholalkoxylaten, Fettalkoholsulfaten, Fettalkoholethersulfaten, Alkylpolyglykosiden und Betainen, enthält.
  12. Reinigungsmittelblock nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tensidzusammensetzung (a) mindestens ein lineares Alkylbenzolsulfonat, insbesondere ein lineares C10-C18 Alkylbenzolsulfonat, oder Alkylsulfat, insbesondere ein C10-C18 Alkylsulfat, (b) mindestens ein Fettalkoholethoxylat, insbesondere ein C16-C18 Fettalkoholethoxylat mit 25 EO ist, und (c) mindestens ein Alkylpolyglykosid, insbesondere ein C12/C14-Alkylpolyglucosid mit DP im Bereich von 1,4 bis 1,6, enthält.
  13. Reinigungsmittelblock nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass (a) das Alkylbenzolsulfonat oder Alkylsulfat in einer Menge von 10 bis 35 Gew.-% bezogen auf die Masse des Reinigungsmittelblocks enthalten ist; und/oder (b) das Fettalkoholethoxylat in einer Menge von 1 bis 5 Gew.-% bezogen auf die Masse des Reinigungsmittelblocks enthalten ist; und/oder (c) das Alkylpolyglykosid in einer Menge von 0,1 bis 5 Gew.-% bezogen auf die Masse des Reinigungsmittelblocks enthalten ist; und/oder (d) optional mindestens ein Betain enthalten ist, insbesondere in einer Menge von 1 bis 20 Gew.-% bezogen auf die Masse des Reinigungsmittelblocks.
  14. Verwendung eines Reinigungsmittelblocks gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 als Geschirrspülmittel, insbesondere als manuelles Geschirrspülmittel.
  15. Verwendung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verwendung umfasst (a) das Applizieren des Reinigungsmittelblocks auf dem Rand oder der Innenseite eines Spülbeckens; und/oder (b) das mechanische Abtragen einer Teilmenge der Tensidzusammensetzung von der Oberfläche des Reinigungsmittelblocks, insbesondere mechanisch durch Wischen oder Kratzen mit einem Schwamm, einem Tuch oder einer Bürste.
  16. Verfahren zur Reinigung harter Oberflächen, umfassend: (v) Applizieren des Reinigungsmittelblocks gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 auf einer Oberfläche, insbesondere auf dem Rand oder der Innenseite eines Geschirrspülbeckens; (vi) Mechanisches Abtragen einer Teilmenge der Tensidzusammensetzung von der Oberfläche des Reinigungsmittelblocks, insbesondere mechanisch durch Wischen oder Kratzen mit einem Schwamm, einem Tuch oder einer Bürste; (vii) Einbringen der abgetragenen Teilmenge der Tensidzusammensetzung in eine Spülflüssigkeit; und (viii) In Kontaktbringen einer zu reinigenden, harten Oberfläche mit der Spülflüssigkeit.
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