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Die Erfindung betrifft eine Lampe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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I. Stand der Technik
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Eine derartige Lampe ist beispielsweise in der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2011 100 723 U1 offenbart. Diese Schrift beschreibt eine Lampe mit einem Lampenkolben aus lichtdurchlässigem Material und mindestens eine innerhalb des Lampenkolbens angeordnete Halbleiterlichtquelle sowie einem mit elektrischen Anschlüssen versehenen Sockel, der einem standardisierten Glühlampensockel entspricht.
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Derartige Lampen dienen als Glühlampenersatz. Allerdings entspricht ihre Lichtverteilung nicht den gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz als Außenbeleuchtung in Kraftfahrzeugen. Insbesondere entsprechen diese Lampen nicht den Regelungen der ECE (Economic Commssion for Europe). Daher können sie nur zu anderen Zwecken, beispielsweise als Beleuchtung im Kraftfahrzeuginnenraum verwendet werden.
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II. Darstellung der Erfindung
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Lampe bereitzustellen, die als Ersatz für eine Glühlampe in einer entsprechenden Fassung verwendbar ist und deren Lichtverteilung den gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz in außen am Kraftfahrzeug angebrachten Leuchten entspricht.
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Diese Aufgabe wird durch eine Lampe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Lampe besitzt einen Lampenkolben aus lichtdurchlässigem Material und mindestens eine innerhalb des Lampenkolbens angeordnete Halbleiterlichtquelle sowie einen Sockel, der einem standardisierten Glühlampensockel entspricht. Erfindungsgemäß weist die Lampe mindestens einen Lichtleiter auf, der mit dem Lampengefäß verbunden ist und sich in Richtung der mindestens einen Halbleiterlichtquelle erstreckt. Mit Hilfe des Lichtleiters wird die Lichtverteilung des von der mindestens einen Halbleiterlichtquelle emittierten Lichts derart verändert, dass die Lichtverteilung des von der erfindungsgemäßen Lampe emittierten Lichts den gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz in außen am Kraftfahrzeug angebrachten Leuchten entspricht. Dadurch, dass der Lichtleiter mit dem Lampenkolben verbunden ist und sich in Richtung der mindestens einen Halbleiterlichtquelle erstreckt, wird das Licht von der mindestens einen Halbleiterlichtquelle in den Lichtleiter eingekoppelt und zu dem Abschnitt des Lampenkolbens geleitet, der mit dem Lichtleiter verbunden ist.
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Vorteilhafter Weise besitzt der Lichtleiter der erfindungsgemäßen Lampe einen innerhalb des Lampenkolbens angeordneten, lichtstreuend ausgebildeten Lichtleiterabschnitt. Dadurch wird zusätzlich zur Lichtauskopplung an den Enden des Lichtleiters eine weitere Lichtauskopplung im Bereich des lichtstreuend ausgebildeten Lichtleiterabschnitts ermöglicht. Damit kann beispielsweise eine homogenere Ausleuchtung des Lampenkolbens erreicht werden oder es können spezielle Lichtschwerpunkte gesetzt werden.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung umfasst der lichtstreuend ausgebildete Lichtleiterabschnitt mindestens einen kegelstumpfförmigen Abschnitt, dessen Kegelstumpfmantelfläche mit einer Rillenstruktur versehen oder stufenartig oder treppenartig ausgebildet ist oder mit Mikroprismen versehen ist. Die vorgenannte Struktur erzeugt auf einfache Weise eine Licht streuende Wirkung und erlaubt eine Lichtauskopplung über die Kegelstumpfmantelfläche des Lichtleiters. Alternativ können aber auch andere Lichtauskoppelstrukturen mit Licht streuender Wirkung an der Oberfläche des mindestens einen Lichtleiters vorgesehen sein.
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Gemäß einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der lichtstreuend ausgebildete Lichtleiterabschnitt mit Licht streuenden Partikeln versehen oder weist eine aufgeraute Oberfläche auf. Die lichtstreuenden Partikel und die aufgeraute Oberfläche ermöglichen ebenfalls eine Lichtauskopplung über die Mantelfläche des Lichtleiters. Die Licht streuenden Partikel können beispielsweise im Material des Lichtleiters oder auf der Oberfläche des Lichtleiters angeordnet sein. Als Licht streuende Partikel können beispielsweise Leuchtstoffpartikel dienen, die einen Teil des von der mindestens einen Halbleiterlichtquelle emittierten Lichts in Licht anderer Wellenlänge konvertieren. Diese Leuchtstoffpartikel können im Material des Lichtleiters eingeschlossen oder auf der Oberfläche des Lichtleiters angeordnet sein. Als Alternative zu Licht streuenden Partikeln können auch kleine Hohlräume, insbesondere mittels Laser erzeugte Blasen im Inneren des Lichtleiters dienen, um die Licht streuende Wirkung zu generieren.
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Vorteilhafter Weise schließt ein erstes Ende des Lichtleiters der erfindungsgemäßen Lampe mit einer Licht emittierenden Oberfläche der mindestens einen Halbleiterlichtquelle ab, um eine möglichst effiziente Lichteinkopplung in den Lichtleiter zu gewährleisten. Die Halbleiterlichtquelle kann aus einem oder mehreren elektromagnetische Strahlung emittierenden Halbleiter-Chips bestehen. Den Halbleiter-Chips kann eine elektromagnetische Strahlung konvertierende Leuchtstoffschicht vorgelagert sein. Den Halbleiter-Chips bzw. den Halbleiter-Chip-Flächen bzw. den Leuchtstoff konvertierenden Schichten kann eine Primäroptik vorgelagert sein, oder der Leuchtstoff kann in eine Primäroptik eingebunden sein. Umfassend werden die möglichen Anordnungen hier mit dem Begriff Leuchtdiode beschrieben. Zwischen Lichtleiter und Leuchtdiode kann ein Immersionsmittel zur besseren Lichteinkopplung eingebracht werden.
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Gemäß einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein erstes Ende des Lichtleiters der erfindungsgemäßen Lampe der mindestens einen Halbleiterlichtquelle zugewandt und kegelförmig oder kegelstumpfförmig ausgebildet. Durch diese Form kann Licht von mehreren, beispielsweise ringförmig angeordneten Halbleiterlichtquellen über die den Halbleiterlichtquellen zugewandte Mantelfläche des kegelförmigen oder kegelstumpfförmigen ersten Endes in den Lichtleiter eingekoppelt werden. Vorzugsweise ist das erste, kegelförmige oder kegelstumpfförmige Ende des Lichtleiters lichtstreuend ausgebildet, um eine bessere Ausleuchtung des Lampenkolbens und eine Lichtverteilung zu ermöglichen, die an die Lichtverteilung einer vergleichbaren Glühlampe angepasst ist.
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Vorteilhafter Weise ist ein zweites Ende des Lichtleiters der erfindungsgemäßen Lampe mit dem Lampenkolben verbunden, um gezielt Licht von der mindestens einen Halbleiterlichtquelle zu einem bestimmten Abschnitt des Lampenkolbens zu leiten. Dadurch können bestimmte Bereiche des Lampenkolbens, beispielsweise eine Kuppe oder ein Mittelabschnitt des Lampenkolbens gezielt ausgeleuchtet werden.
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Der Lampenkolben besitzt im Verbindungsbereich mit dem Lichtleiter vorteilhafter Weise eine kegelförmige Oberflächenstruktur, um eine homogenere Lichtabstrahlung in unterschiedliche Richtungen zu ermöglichen. Vorzugsweise ist eine Kuppe des Lampenkolbens als Verbindungsbereich mit dem Lichtleiter vorgesehen und mit kegelförmiger Oberflächenstruktur versehen, um eine homogenere Lichtabstrahlung über die Kuppe des Lampenkolbens zu ermöglichen. Im Bereich der kegelförmigen Oberfläche der Kuppe können Licht streuende Strukturen, wie beispielsweise konvexe oder konkave Ausbuchtungen in der kegelförmigen Oberfläche vorgesehen sein.
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Der Lichtleiter der erfindungsgemäßen Lampe ist vorzugsweise aus dem Material des Lampenkolbens geformt. Dadurch vereinfachen sich Herstellung und Montage der erfindungsgemäßen Lampe. Insbesondere wird während der Montage des Lampenkolbens am Sockel gleichzeitig auch der Lichtleiter montiert und in die korrekte Lage und Ausrichtung bezüglich der mindestens einen Halbleiterlichtquelle gebracht.
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Der Sockel der erfindungsgemäßen Lampe besitzt vorteilhafter Weise eine Referenzebene bezüglich der die räumliche Lage und Ausrichtung des ersten Endes des Lichtleiters justiert ist. Die Referenzebene ist eine senkrecht zur Längsachse der Lampe angeordnete fiktive Ebene, deren Lage beispielsweise durch Verriegelungsnoppen am Sockel definiert ist. Beispielsweise kann das erste Ende des Lichtleiters der erfindungsgemäßen Lampe im sogenannten Lichtschwerpunkt (Luminous Centre) einer vergleichbaren Glühlampe, die von der erfindungsgemäßen Lampe ersetzt wird, platziert werden, um eine Lichtverteilung zu erzeugen, die vergleichbar mit der Lichtverteilung einer entsprechenden Glühlampe ist. Vorzugsweise ist das erste Ende des Lichtleiters der erfindungsgemäßen Lampe in einem Abstand E zu der Referenzebene angeordnet, der dem Abstand der Glühwendel zur Referenzebene bei einer vergleichbaren Glühlampe entspricht. Dieser Abstand wird bei der vergleichbaren Glühlampe mit standardisiertem Sockel gemäß dem ECE-Standard Regelung Nr. 37 auch als e-Maß bezeichnet.
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Vorzugsweise sind im Sockel der erfindungsgemäßen Lampe Komponenten einer Betriebsvorrichtung für die mindestens eine Halbleiterlichtquelle angeordnet. Dadurch ist die erfindungsgemäße Lampe vollständig kompatibel und austauschbar mit einer Glühlampe, die mit demselben standardisierten Sockel ausgerüstet ist. Insbesondere benötigt die erfindungsgemäße Lampe für ihren Betrieb kein externes Vorschaltgerät, sondern kann unmittelbar an der Netzspannung, beispielsweise an der Bordnetzspannung eines Kraftfahrzeugs betrieben werden.
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III. Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
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1 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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2 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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3 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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4 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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5 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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6 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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7 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem siebten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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8 Eine Seitenansicht einer Lampe gemäß dem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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Die in den 1 bis 3 abgebildeten Lampen gemäß den ersten drei Ausführungsbeispielen der Erfindung sind kompatibel mit einer standardisierten Fahrzeugglühlampe der ECE-Kategorie T4W, die beispielsweise zur Kennzeichenbeleuchtung oder in Seitenpositionslichtern oder zur Beleuchtung im Fahrzeuginnenraum verwendet wird. Die Lampen gemäß den ersten drei Ausführungsbeispielen der Erfindung besitzen denselben Sockel wie die vorgenannte Fahrzeugglühlampe, sind aber statt des Glühfadens jeweils mit einer weißes Licht emittierenden Leuchtdiode als Lichtquelle ausgestattet. Insbesondere besitzen die Lampen gemäß den ersten drei Ausführungsbeispielen jeweils einen Sockel mit der Bezeichnung BA9s. Die in 4 schematisch dargestellte Lampe gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist kompatibel mit einer standardisierten Fahrzeugglühlampe der ECE Kategorie R5W. Die Lampe gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt denselben Sockel wie die vorgenannte Fahrzeugglühlampe der ECE-Kategorie R5W, insbesondere einen Sockel mit der Bezeichnung BA15s, ist aber statt des Glühfadens mit einer weißes Licht emittierenden Leuchtdiode als Lichtquelle ausgestattet. Die in 5 schematisch dargestellte Lampe gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist kompatibel mit einer standardisierten Fahrzeugglühlampe der Kategorie W5W, die beispielsweise als Fahrtrichtungsanzeiger oder Brems-, Nebel- oder Rückfahrlicht oder zur Beleuchtung im Fahrzeuginnenraum verwendet wird. Die Lampe gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt denselben Sockel wie die vorgenannte Fahrzeugglühlampe der ECE-Kategorie W5W, insbesondere einen Sockel mit der Bezeichnung W2,1x9,5d, ist aber statt des Glühfadens mit einer weißes Licht emittierenden Leuchtdiode als Lichtquelle ausgestattet. Die Lampen in den 6 und 7 abgebildeten Lampen gemäß dem sechsten und siebten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind jeweils kompatibel zu einer Fahrzeugglühlampe der ECE-Kategorie C5W. Diese Lampen sind jeweils mit zwei weißes Licht emittierenden Leuchtdioden als Lichtquellen ausgestattet und besitzen denselben Sockel, nämlich einen Sockel mit der Bezeichnung SV8,5-8, wie die vorgenannte Fahrzeugglühlampe. Die in 8 schematisch dargestellte Lampe gemäß dem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist kompatibel mit einer Glühlampe der ECE-Kategorie P21/5W, die im Fahrzeug als kombiniertes Rücklicht und Bremslicht verwendet wird. Die Lampe gemäß dem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt denselben Sockel, nämlich einen Sockel mit der Bezeichnung BAY15d, ist aber statt der zwei Glühfäden mit drei, rotes Licht emittierenden Leuchtdioden als Lichtquellen ausgestattet.
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Die in
1 abgebildete Lampe gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen genormten Ba9s-Sockel
10, einen hohlzylindrischen Kühlkörper
11 aus Kupfer, eine Leuchtdiode
12, die auf einer Montageplatine mit T-förmigem Profil montiert ist, und einen Lampenkolben
13 aus transparentem Kunststoff. Der Ba9s-Sockel ist ein Bajonettsockel, der an seiner zylindrischen Sockelhülse zwei diametral angeordnete Verriegelungsnoppen
100 besitzt. Die elektrischen Anschlüsse der Lampe werden von einem an der vom Lampenkolben
13 abgewandten Stirnseite des Sockels
10 angeordneten Mittenkontakt und von der Mantelfläche der zylindrischen Sockelhülse des Sockels
10 gebildet. Die Leuchtdiode
12 ist auf einem senkrecht zur Längsachse der Lampe ausgerichteten Abschnitt der Montageplatine angeordnet. Außerdem sind auf der Montageplatine Komponenten einer Betriebsvorrichtung für die Leuchtdiode
12 montiert. Der Aufbau und die räumliche Anordnung der Montageplatine bezüglich des Kühlkörpers
11 und des Sockels
10 sind in der oben zitierten Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2011 100 723 U1 offenbart. Der Lampenkolben
13 ist mittels Presssitz an der vom Sockel
10 abgewandten Stirnseite des Kühlkörpers
11 fixiert. Der Lampenkolben
13 ist an seinem vom Sockel
10 abgewandten Ende durch eine Kuppe
130 verschlossen. Im Bereich der Lampenkolbenkuppe
130 weist die äußere Oberfläche des Lampenkolbens
13 eine kegelförmige Wölbung
131 nach außen auf. Die Lampe besitzt außerdem einen Lichtleiter
14, der im Bereich der Lampenkolbenkuppe
130 an die innere Oberfläche des Lampenkolbens
13 angeformt ist und sich in Richtung der Leuchtdiode
12 erstreckt.
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Der Lichtleiter 14 weist ein erstes Ende 141 auf, das in geringem Abstand zur lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 angeordnet ist und dessen Form an die Form der lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 oder an die Licht emittierende Oberfläche einer der Leuchtdiode 12 nachgeordneten und mit der Leuchtdiode 12 verbundenen Primäroptik angepasst ist. Ein zweites Ende 142 des Lichtleiters 14 ist im Bereich der Kuppe 130 an die Innenseite des Lampenkolbens 13 angeformt. Der Lichtleiter 14 besitzt, ausgehend von seinem ersten Ende 141, einen ersten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 143, der über einen kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitt 144 mit einem zweiten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 145 verbunden ist. Der zweite zylindrische Lichtleiterabschnitt 145 ist im Bereich der Kuppe 130 mit dem Lampenkolben 13 verbunden und besitzt einen größeren Durchmesser als der erste zylindrische Lichtleiterabschnitt 143. Die Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 144 ist mit einer treppenartigen Oberflächenstruktur versehen, die eine lichtstreuende Wirkung besitzt, so dass im Bereich des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 144 aufgrund der lichtstreuenden Wirkung der treppenartigen Oberflächenstruktur Licht aus dem Lichtleiter 14 ausgekoppelt wird. Die Mantelflächen der beiden zylindrischen Lichtleiterabschnitte 143, 145 sind, beispielsweise mittels einer Aluminiumbeschichtung, total-reflektierend ausgebildet, so dass aus diesen Mantelflächen kein Licht austreten kann. Ein Teil des von der Leuchtdiode 12 emittierten Lichts tritt aus der Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 144 aus und leuchtet die außerhalb der Kuppe 130 angeordneten Abschnitte des Lampenkolbens 13 aus, während das restliche Licht zu der Kuppe 130 des Lampenkolbens 13 geleitet wird und im Bereich der kegelförmigen Wölbung 131 aus der Lampenkolbenkuppe 130 austritt. Die kegelförmige Wölbung 131 der Kuppe 130 gewährleistet, dass aus der Kuppe 130 austretendes Licht nicht nur in Richtung der Lampenlängsachse A-A sondern auch in andere Richtungen emittiert wird. Die Leuchtdiode 12 und der Lichtleiter 14 sind in der Längsachse A-A der Lampe angeordnet. Der Lichtleiter 14 ist rotationssymmetrisch zur Längsachse A-A ausgebildet. Das erste Ende 141 des Lichtleiters 14 ist in einem Abstand E von 15 mm zu einer fiktiven Ebene, auch Referenzebene genannt, angeordnet, die senkrecht zur Lampenlängsachse A-A verläuft und die Verriegelungsnoppen 100 an ihrer dem Lampenkolben 13 zugewandten Seite berührt. Der Abstand E entspricht dem e-Maß einer Glühlampe der ECE-Kategorie T4W gemäß der ECE-Regelung Nr. 37.
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Die in den 2 und 3 abgebildeten Lampen gemäß den Ausführungsbeispielen zwei und drei unterscheiden sich von der Lampe gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung nur durch ihre Lichtleiter 24 bzw. 34. In allen anderen Details stimmen die Lampen gemäß den Ausführungsbeispielen zwei und drei mit der Lampe gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung überein. Die in 4 abgebildete Lampe gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung unterscheidet von der Lampe gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung nur durch ihren Lichtleiter 44 und durch ihren Sockel. Die Lampe gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen Bajonettsockel mit der Bezeichnung BA15s. Der Bajonettsockel BA15s unterscheidet sich nur durch seine Abmessungen von dem Bajonettsockel BA9s der Lampe gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Daher werden in den 1 bis 4 für identische Teile der Lampen und für den Sockel dieselben Bezugszeichen verwendet. Für die Beschreibung dieser Teile wird auf die Beschreibung der Lampe gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung verwiesen.
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Die in 2 abgebildete Lampe gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen Lichtleiter 24, der ein erstes Ende 241 aufweist, das in geringem Abstand zur lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 angeordnet ist und dessen Form an die Form der lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 bzw. an die Form einer der Leuchtdiode 12 nachgeordneten und mit der Leuchtdiode 12 verbundenen Primäroptik angepasst ist. Ein zweites Ende 242 des Lichtleiters 24 ist im Bereich der Kuppe 130 an die Innenseite des Lampenkolbens 13 angeformt. Der Lichtleiter 24 besitzt, ausgehend von seinem ersten Ende 241, einen ersten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 243, der über einen kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitt 244 mit einem zweiten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 245 verbunden ist. Der zweite zylindrische Lichtleiterabschnitt 245 ist im Bereich der Kuppe 130 mit dem Lampenkolben 13 verbunden und besitzt einen kleineren Durchmesser als der erste zylindrische Lichtleiterabschnitt 243. Die Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 244 ist mit einer treppenartigen Oberflächenstruktur versehen, die eine lichtstreuende Wirkung besitzt, so dass im Bereich des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 244 aufgrund der lichtstreuenden Wirkung der treppenartigen Oberflächenstruktur Licht aus dem Lichtleiter 24 ausgekoppelt wird. Die Mantelflächen der beiden zylindrischen Lichtleiterabschnitte 243, 245 sind, beispielsweise mittels einer Aluminiumbeschichtung, total-reflektierend ausgebildet, so dass aus diesen Mantelflächen kein Licht austreten kann. Ein Teil des von der Leuchtdiode 12 emittierten Lichts tritt aus der Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 244 aus und leuchtet die außerhalb der Kuppe 130 angeordneten Abschnitte des Lampenkolbens 13 aus, während das restliche Licht zu der Kuppe 130 des Lampenkolbens 13 geleitet wird und im Bereich der kegelförmigen Wölbung 131 aus der Lampenkolbenkuppe 130 austritt. Die kegelförmige Wölbung 131 der Kuppe 130 gewährleistet, dass aus der Kuppe 130 austretendes Licht nicht nur in Richtung der Lampenlängsachse A-A sondern auch in andere Richtungen emittiert wird. Die Leuchtdiode 12 und der Lichtleiter 24 sind in der Längsachse A-A der Lampe angeordnet. Der Lichtleiter 24 ist rotationssymmetrisch zur Längsachse A-A ausgebildet. Das erste Ende 241 des Lichtleiters 24 ist in einem Abstand E von 15 mm zu einer fiktiven Ebene angeordnet, die senkrecht zur Lampenlängsachse A-A verläuft und die Verriegelungsnoppen 100 an ihrer dem Lampenkolben 13 zugewandten Seite berührt. Der Abstand E entspricht dem e-Maß einer Glühlampe der ECE-Kategorie T4W gemäß der ECE-Regelung Nr. 37.
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Die in 3 abgebildete Lampe gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen Lichtleiter 34, der ein erstes Ende 341 aufweist, das in geringem Abstand zur lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 angeordnet ist und dessen Form an die Form der lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 bzw. an die Form einer der Leuchtdiode 12 nachgeordneten und mit der Leuchtdiode 12 verbundenen Primäroptik angepasst ist. Ein zweites Ende 342 des Lichtleiters 34 ist im Bereich der Kuppe 130 an die Innenseite des Lampenkolbens 13 angeformt. Der Lichtleiter 34 besitzt, ausgehend von seinem ersten Ende 341, einen ersten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 343, der über zwei kegelstumpfförmige Lichtleiterabschnitte 344, 345 mit einem zweiten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 346 verbunden ist. Der zweite zylindrische Lichtleiterabschnitt 346 ist im Bereich der Kuppe 130 mit dem Lampenkolben 13 verbunden und besitzt den gleichen Durchmesser wie der erste zylindrische Lichtleiterabschnitt 343. Die Mantelfläche der beiden kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitte 344, 345 ist jeweils mit einer treppenartigen Oberflächenstruktur versehen, die eine lichtstreuende Wirkung besitzt, so dass im Bereich der kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitte 344, 345 aufgrund der lichtstreuenden Wirkung der treppenartigen Oberflächenstruktur Licht aus dem Lichtleiter 24 ausgekoppelt wird. Die beiden kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitte 344, 345 sind so orientiert, dass sich ihre Kegelstumpfspitzen berühren. Die Mantelflächen der beiden zylindrischen Lichtleiterabschnitte 343, 346 sind total-reflektierend ausgebildet, so dass aus diesen Mantelflächen kein Licht austreten kann. Ein Teil des von der Leuchtdiode 12 emittierten Lichts tritt aus der Mantelfläche der kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitte 344, 345 aus und leuchtet die außerhalb der Kuppe 130 angeordneten Abschnitte des Lampenkolbens 13 aus, während das restliche Licht zu der Kuppe 130 des Lampenkolbens 13 geleitet wird und im Bereich der kegelförmigen Wölbung 131 aus der Lampenkolbenkuppe 130 austritt. Die kegelförmige Wölbung 131 der Kuppe 130 gewährleistet, dass aus der Kuppe 130 austretendes Licht nicht nur in Richtung der Lampenlängsachse A-A sondern auch in andere Richtungen emittiert wird. Die Leuchtdiode 12 und der Lichtleiter 34 sind in der Längsachse A-A der Lampe angeordnet. Der Lichtleiter 34 ist rotationssymmetrisch zur Längsachse A-A ausgebildet. Das erste Ende 241 des Lichtleiters 24 ist in einem Abstand E von 15 mm zu einer fiktiven Ebene angeordnet, die senkrecht zur Lampenlängsachse A-A verläuft und die Verriegelungsnoppen 100 an ihrer dem Lampenkolben 13 zugewandten Seite berührt. Der Abstand E entspricht dem e-Maß einer Glühlampe der ECE-Kategorie T4W gemäß der ECE-Regelung Nr. 37.
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Die in 4 abgebildete Lampe gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen Lichtleiter 44, der ein erstes Ende 441 aufweist, das mit Abstand zur lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 angeordnet und kegelförmig ausgebildet ist, wobei seine Kegelspitze der lichtemittierenden Oberfläche 120 der Leuchtdiode 12 zugewandt ist. Ein zweites Ende 442 des Lichtleiters 44 ist im Bereich der Kuppe 130 an die Innenseite des Lampenkolbens 13 angeformt. Der Lichtleiter 44 besitzt, ausgehend von seinem ersten Ende 441, einen kegelförmigen Lichtleiterabschnitt 443 und einen zylindrischen Lichtleiterabschnitt 444. Der zylindrische Lichtleiterabschnitt 444 ist im Bereich der Kuppe 130 mit dem Lampenkolben 13 verbunden. Die Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 443 ist aufgeraut, so dass sie eine lichtstreuende Wirkung besitzt. Ein Teil des von der Leuchtdiode 12 emittierten Lichts wird an der Mantelfläche des kegelförmigen Lichtleiterabschnitts 443 gestreut und leuchtet die außerhalb der Kuppe 130 angeordneten Abschnitte des Lampenkolbens 13 aus. Das in das erste Ende 441 des Lichtleiters 44 eingekoppelte Licht wird mittels des zylindrischen Lichtleiterabschnitts 444 zu der Kuppe 130 des Lampenkolbens 13 geleitet und tritt dort aus dem Lampengefäß 13 aus. Die Mantelfläche des zylindrischen Lichtleiterabschnitts 444 ist, beispielsweise mittels einer Aluminiumbeschichtung, totalreflektierend ausgebildet, so dass aus der Mantelfläche kein Licht austreten kann. Die Leuchtdiode 12 und der Lichtleiter 44 sind in der Längsachse A-A der Lampe angeordnet. Der Lichtleiter 44 ist rotationssymmetrisch zur Längsachse A-A ausgebildet. Das erste Ende 441 des Lichtleiters 44 ist in einem Abstand E von 19 mm zu einer fiktiven Ebene angeordnet, die senkrecht zur Lampenlängsachse A-A verläuft und die Verriegelungsnoppen 100 an ihrer dem Lampenkolben 13 zugewandten Seite berührt. Der Abstand E entspricht dem e-Maß einer Glühlampe der ECE-Kategorie R5W gemäß der ECE-Regelung Nr. 37.
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Die in 5 abgebildete Lampe gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen genormten W2,1x9,5d-Sockel 50 aus Kunststoff, einen hohlzylindrischen Kühlkörper 51 aus Kupfer, eine Leuchtdiode 52, die auf einer Montageplatine mit T-förmigem Profil montiert ist, und einen Lampenkolben 53 aus transparentem Kunststoff. Die elektrischen Anschlüsse der Lampe werden von zwei aus dem Sockel 50 herausragenden Stromzuführungsdrähten 501, 502 gebildet, die sich parallel zur Lampenlängsachse B-B erstrecken und um das vom Lampenkolben 53 abgewandte Ende des Sockels 50 um einen Winkel von 180 Grad gebogen sind.
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Die Leuchtdiode
52 ist auf einem senkrecht zur Längsachse B-B der Lampe ausgerichteten Abschnitt der Montageplatine angeordnet. Außerdem sind auf der Montageplatine Komponenten einer Betriebsvorrichtung für die Leuchtdiode
52 montiert. Der Aufbau und die räumliche Anordnung der Montageplatine bezüglich des Kühlkörpers
51 und des Sockels
50 sind in der oben zitierten Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2011 100 723 U1 offenbart. Der Lampenkolben
53 ist mittels Presssitz an der vom Sockel
50 abgewandten Stirnseite des Kühlkörpers
51 fixiert. Der Lampenkolben
53 ist an seinem dem Sockel
50 gegenüber liegenden Ende durch eine Kuppe
530 verschlossen. Die Lampe besitzt außerdem einen Lichtleiter
54, der im Bereich der Lampenkolbenkuppe
530 an die innere Oberfläche des Lampenkolbens
53 angeformt ist und sich in Richtung der Leuchtdiode
52 erstreckt.
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Der Lichtleiter 54 weist ein erstes Ende 541 auf, das in geringem Abstand zur lichtemittierenden Oberfläche 520 der Leuchtdiode 52 oder an die Form einer der Leuchtdiode 52 nachgeordneten und mit der Leuchtdiode 12 verbundenen Primäroptik angeordnet ist und dessen Form an die Form der lichtemittierenden Oberfläche 520 der Leuchtdiode 52 angepasst ist. Ein zweites Ende 542 des Lichtleiters 54 ist im Bereich der Kuppe 530 an die Innenseite des Lampenkolbens 53 angeformt. Der Lichtleiter 54 besitzt, ausgehend von seinem ersten Ende 541, einen ersten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 543, der über einen kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitt 544 mit einem zweiten zylindrischen Lichtleiterabschnitt 545 verbunden ist. Der zweite zylindrische Lichtleiterabschnitt 545 ist im Bereich der Kuppe 530 mit dem Lampenkolben 53 verbunden und besitzt einen größeren Durchmesser als der erste zylindrische Lichtleiterabschnitt 543. Die Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 544 ist mit einer treppenartigen Oberflächenstruktur versehen, die eine lichtstreuende Wirkung besitzt, so dass im Bereich des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 544 aufgrund der lichtstreuenden Wirkung der treppenartigen Oberflächenstruktur Licht aus dem Lichtleiter 54 ausgekoppelt wird. Die Mantelflächen der beiden zylindrischen Lichtleiterabschnitte 543, 545 sind, beispielsweise mittels einer Aluminiumbeschichtung, total-reflektierend ausgebildet, so dass aus diesen Mantelflächen kein Licht austreten kann. Ein Teil des von der Leuchtdiode 52 emittierten Lichts tritt aus der Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 544 aus und leuchtet die außerhalb der Kuppe 530 angeordneten Abschnitte des Lampenkolbens 53 aus, während das restliche Licht zu der Kuppe 530 des Lampenkolbens 53 geleitet wird und dort aus dem Lampenkolben 53 austritt. Die Leuchtdiode 52 und der Lichtleiter 54 sind in der Längsachse B-B der Lampe angeordnet. Der Lichtleiter 54 ist rotationssymmetrisch zur Längsachse B-B ausgebildet. Das erste Ende 541 des Lichtleiters 54 ist in einem Abstand E von 12,7 mm zu einer fiktiven Ebene angeordnet, die senkrecht zur Lampenlängsachse B-B angeordnet ist und mittig durch einen senkrecht zur Lampenlängsachse B-B auf der Oberfläche des Sockels 50 angeordneten Steg 503 verläuft. Der Abstand E entspricht dem e-Maß einer Glühlampe der ECE-Kategorie W5W gemäß der ECE-Regelung Nr. 37.
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Die in 6 abgebildete Lampe gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen genormten SV8,5-8-Sockel 60, ein rohrartiges, kreiszylindrisches Lampengefäß 63 aus transparentem Kunststoff und zwei im Innenraum des Lampengefäßes 63 angeordnete Leuchtdioden 61, 62, von denen jeweils eine an jedem Ende 631, 632 des Lampengefäßes 63 angeordnet ist. Der Sockel 60 besitzt zwei metallische Sockelhülsen 601, 602, welche die Enden 631, 632 des Lampengefäßes 63 verschließen und als elektrische Kontakte der Lampe ausgebildet sind. Die Leuchtdioden 61, 62 sind jeweils auf einer senkrecht zur Rohrachse C-C des Lampengefäßes 63, dem Innenraum des Lampengefäßes 63 zugewandten Oberfläche einer Montageplatine 64, 65 angeordnet. Auf einem sich in das Innere der Sockelhülse 601 erstreckenden Abschnitt der Montageplatine 64 sind die Komponenten der Betriebsvorrichtung für die beiden Leuchtdioden 61, 62 angeordnet. Die zweite Leuchtdiode 62 ist durch Stromzuführungsdrähte (nicht abgebildet), die an der Innenwand des Lampengefäßes 63 von Kontakten auf der zweiten Montagplatine 65 zu Kontakten auf der ersten Montageplatine 64 oder zur ersten Sockelhülse 601 verlaufen, mit der Betriebsvorrichtung bzw. der Sockelhülse 601 elektrisch verbunden. Die Sockelhülsen 601, 602 sind jeweils mittels eines Kunststoffrings 603, 604 an den Enden 631, 632 des Lampengefäßes 63 fixiert.
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Im Innenraum des Lampengefäßes 63 ist ein Lichtleiter 66 angeordnet, der rotationssymmetrisch zur Rohrachse C-C des Lampengefäßes 63 ausgebildet ist. Der Lichtleiter 66 besitzt einen zentralen, zylindrischen Lichtleiterabschnitt 660, der mittig zwischen den beiden Leuchtdioden 61, 62 platziert ist und dessen Mantelfläche an der Innenwand des Lampenkolbens 63 anliegt und mit dem Lampenkolben 63 verbunden ist. An den beiden Stirnseiten des zentralen, zylindrischen Lichtleiterabschnitts 660 ist jeweils ein kegelstumpfförmiger Lichtleiterabschnitt 661 bzw. 662 angeformt. Die Mantelflächen der kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitte 661, 662 besitzen jeweils eine treppenartige Oberflächenstruktur. An die Kegelstumpfspitze des ersten kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 661 ist ein erster kreiszylindrischer Lichtleiterabschnitt 663 angeformt, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser des zentralen, zylindrischen Lichtleiterabschnitts 660 ist und der sich in Richtung der ersten Leuchtdiode 61 erstreckt. Das der ersten Leuchtdiode 61 zugewandte Ende des ersten kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitts 663 ist in geringem Abstand zur ersten Leuchtdiode 61 angeordnet und seine Form ist an die Form der lichtemittierenden Oberfläche 610 der ersten Leuchtdiode 61 angepasst. An die Kegelstumpfspitze des zweiten kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitts 662 ist ein zweiter kreiszylindrischer Lichtleiterabschnitt 664 angeformt, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser des zentralen, zylindrischen Lichtleiterabschnitts 660 ist und der sich in Richtung der zweiten Leuchtdiode 62 erstreckt. Das der zweiten Leuchtdiode 62 zugewandte Ende des zweiten kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitts 664 ist in geringem Abstand zur zweiten Leuchtdiode 62 angeordnet und seine Form ist an die Form der lichtemittierenden Oberfläche 620 der zweiten Leuchtdiode 62 angepasst. Die Mantelflächen des ersten 663 und zweiten kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitts 664 sind, beispielsweise mittels einer Aluminiumbeschichtung, totalreflektierend ausgebildet. Das in den Lichtleiter 66 eingekoppelte Licht kann den Lichtleiter 66 daher nur über die treppenartige, lichtstreuend ausgebildete Oberfläche der kegelstumpfförmigen Lichtleiterabschnitte 661, 662 und über die Mantelfläche des mit der Wand des Lampenkolbens 63 verbundenen, zentralen zylindrischen Lichtleiterabschnitts 660 verlassen.
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Die äußeren Abmessungen der in 6 dargestellten Lampe gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel der Erfindung entsprechen den äußeren Abmessungen einer genormten C5W-Glühlampe.
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Die in 7 abgebildete Lampe gemäß dem siebten Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von der Lampe gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel der Erfindung nur durch ihren Lichtleiter 76. In allen anderen Details stimmen die Lampen gemäß den Ausführungsbeispielen sechs und sieben überein. Daher werden in den 6 und 7 für identische Teile der Lampen dieselben Bezugszeichen verwendet. Für die Beschreibung dieser Teile wird auf die Beschreibung der Lampe gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel der Erfindung verwiesen.
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Der Lichtleiter 76 ist mittig zwischen den beiden Leuchtdioden 61, 62 im Innenraum des Lampenkolbens 63 angeordnet und rotationssymmetrisch zur Rohrachse C-C des Lampenkolbens 63 ausgebildet. Der Lichtleiter 76 besitzt einen kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitt 760 und zwei kegelförmige Lichtleiterabschnitte 761, 762, die jeweils an einer der Stirnseiten des kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitts 760 angeordnet sind. Die Kegelspitze des ersten kegelförmigen Lichtleiterabschnitts 761 ist der ersten Leuchtdiode 61 zugewandt und die Kegelspitze des zweiten kegelförmigen Lichtleiterabschnitts 762 ist der zweiten Leuchtdiode 62 zugewandt. Die Mantelflächen der beiden kegelförmigen Lichtleiterabschnitte 761, 762 sind, beispielsweise mittels aufgerauter Oberfläche, lichtstreuend ausgebildet. Die Mantelfläche des kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitts 760 ist an der Innenseite mit dem Lampenkolben 63 verbunden. Das von den Leuchtdioden 61, 62 emittierte Licht wird teilweise an der Mantelfläche der kegelförmigen Lichtleiterabschnitte 761, 762 in unterschiedliche Richtungen gestreut und teilweise in den Lichtleiter 63 eingekoppelt. Das in den Lichtleiter eingekoppelte Licht kann die Lampe über die Mantelfläche des kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitts 760 und den Lampenkolben 63 verlassen.
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Die in 8 abgebildete Lampe gemäß dem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung besitzt einen genormten BAY15d-Sockel 80, einen hohlzylindrischen Kühlkörper 81 aus Kupfer, drei während ihres Betriebs rotes Licht Leuchtdiode 82, 83, 84, die auf einer Montageplatine 85 mit montiert sind, und einen Lampenkolben 86 aus transparentem Kunststoff. Der BAY5d-Sockel 80 ist ein Bajonettsockel, der an seiner zylindrischen Sockelhülse zwei diametral angeordnete Verriegelungsnoppen 800 besitzt. Die elektrischen Anschlüsse der Lampe werden von zwei an der vom Lampenkolben 86 abgewandten Stirnseite des Sockels 80 angeordneten Kontakten und von der Mantelfläche der zylindrischen Sockelhülse des Sockels 80 gebildet.
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Eine erste Leuchtdiode 82 ist auf einem senkrecht zur Längsachse D-D der Lampe ausgerichteten Abschnitt 850 der Montageplatine 85 angeordnet. Die erste Leuchtdiode 82 ist in der Längsachse D-D der Lampe bzw. des Lampenkolbens 86 angeordnet. Sie dient beispielsweise zum Erzeugen des Schlusslichts in einem Kraftfahrzeug. Die anderen beiden Leuchtdioden 83, 84 sind jeweils auf einem zweiten bzw. dritten Abschnitt 851, 852 der Montageplatine 85 angeordnet. Sie dienen beispielsweise zum Erzeugen eines Bremslichts in einem Kraftfahrzeug und können zu diesem Zweck beispielsweise gemeinsam mit der ersten Leuchtdiode 81 eingeschaltet sein. Der zweite und dritte Abschnitt 851, 852 der Montageplatine 85 bilden mit der Längsachse D-D jeweils einen Winkel von 45 Grad und sind in einem Winkel von 45 Grad zu dem ersten Abschnitt 850 der Montageplatine angeordnet. Die Anordnung der drei Abschnitte 850, 851, 852 der Montageplatine 85 und der drei Leuchtdioden 82, 83, 84 ist symmetrisch bezüglich einer Rotation der Lampe um ihre Längsachse D-D um einen Winkel von 180 Grad. Außerdem sind auf einem vierten, sich in den Kühlkörper 81 erstreckenden Abschnitt 853 der Montageplatine 85 Komponenten einer Betriebsvorrichtung für die Leuchtdioden 82, 83, 84 montiert. Die elektrische Kontaktierung der Leuchtdioden 82, 83, 84 und ihrer Betriebsvorrichtung erfolgt mittels elektrischer Zuleitungen 88, 89 zwischen dem Sockel 80 und dem vierten Abschnitt 853 der Montageplatine sowie zwischen den Abschnitten 850, 851, 852, 853 der Montageplatine 85.
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Der Lampenkolben 86 ist mittels Presssitz an der vom Sockel 80 abgewandten Stirnseite des Kühlkörpers 81 fixiert und an seinem vom Sockel 80 abgewandten Ende durch eine Kuppe 860 verschlossen.
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Die Lampe besitzt außerdem einen Lichtleiter 87, der im Bereich der Lampenkolbenkuppe 860 an die innere Oberfläche des Lampenkolbens 86 angeformt ist und sich in Richtung der ersten Leuchtdiode 82 erstreckt. Der Lichtleiter 87 ist rotationssymmetrisch bezüglich der Längsachse D-D der Lampe ausgebildet. Er besitzt einen kreiszylindrischen Lichtleiterabschnitt 870, der im Bereich der Lampenkolbenkuppe 860 mit der Innenseite des Lampenkolbens 86 verbunden ist. Das der ersten Leuchtdiode 82 zugewandte Ende 871 des Lichtleiters 87 ist kegelförmig ausgebildet, wobei der ersten Leuchtdiode 82 die Kegelspitze des Endes 871 zugewandt ist. Die Mantelfläche des kegelförmigen Endes 871 des Lichtleiters 87 ist, beispielsweise mittels aufgerauter Oberfläche, lichtstreuend ausgebildet. Das von den Leuchtdioden 82, 83, 84 emittierte Licht wird zum Teil an der Oberfläche des kegelförmigen Endes 871 des Lichtleiters 87 in unterschiedliche Richtungen gestreut und zum Teil über das Ende 871 in den Lichtleiter 87 eingekoppelt. Das am kegelförmigen Ende 871 gestreute Licht trifft außerhalb der Lampenkolbenkuppe 870 auf den Lampenkolben 87 und verlässt den Lampenkolben 87. Das in den Lichtleiter 87 eingekoppelte Licht wird zur Lampenkolbenkuppe 860 geleitet und über die Lampenkolbenkuppe 860 abgestrahlt. Die Kegelspitze des kegelförmigen Endes 871 des Lichtleiters 87 ist in einem Abstand E von 31,8 mm zu den Verriegelungsnoppen 800 des Sockels 80 angeordnet. Die dem Lampenkolben 86 zugewandte Oberseite der Verriegelungsnoppen 800 definiert die Lage einer senkrecht zur Längsachse D-D der Lampe angeordneten fiktiven Referenzebene der Lampe. Der Abstand E entspricht dem sogenannten e-Maß gemäß der ECE-Regelung 37 für eine Glühlampe der ECE-Kategorie P21/5W, zu der die Lampe gemäß dem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung kompatibel ist.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die oben näher erläuterten Ausführungsbeispiele. Beispielsweise können die erfindungsgemäßen Lampen anstelle von Leuchtdioden auch andere Halbleiterlichtquellen aufweisen. Insbesondere können die erfindungsgemäßen Lampen blaues Licht emittierende Laserdioden aufweisen, deren Licht mittels Leuchtstoff anteilig in gelbes Licht konvertiert wird, so dass die Lampen weißes Licht emittieren, das eine Mischung aus konvertiertem gelbem Licht und nicht konvertiertem blauem Licht ist. Außerdem können als Lichtquellen, je nach Anwendung, auch farbiges Licht emittierende Leuchtdiode oder Laserdioden verwendet werden. Beispielsweise orangefarbenes Licht emittierende Halbleiterlichtquellen für eine Blinklichtleuchte oder rotes Licht emittierende Halbleiterlichtquellen für eine Bremslichtleuchte oder Schlusslichtleuchte.
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Ferner können die Lichtleiter der erfindungsgemäßen Lampen eine andere Form und Anordnung aufweisen. Insbesondere kann die lichtstreuende Wirkung der lichtstreuend ausgebildeten Lichtleiterabschnitte auf viele unterschiedliche Weisen erzielt werden. Die lichtstreuende Wirkung kann beispielsweise mittels einer aufgerauten Oberfläche des lichtstreuenden Lichtleiterabschnitts oder mittels lichstreuender Partikel, die auf der Oberfläche angeordnet oder im Inneren des Lichtleiters eingeschlossen sind, oder mittels im Inneren des Lichtleiters eingeschlossener Blasen erreicht werden. Weiterhin muss die Ausgestaltung des Lampenkolbens sowie der lichtleitenden Elemente nicht rotationssymmetrisch sein. Das Innere der Lampe kann mit Luft oder einem Inertgas befüllt sein. Die Rillenstruktur kann terrassenförmig ausgeführt sein oder auch andere geeignete Formgebungen besitzen, wie schräg laufende Rillen, kurvenförmig verlaufende Rillen, Zick-Zack-Muster, etc.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202011100723 U1 [0002, 0027, 0034]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- ECE-Standard Regelung Nr. 37 [0015]
- ECE-Regelung Nr. 37 [0028]
- ECE-Regelung Nr. 37 [0030]
- ECE-Regelung Nr. 37 [0031]
- ECE-Regelung Nr. 37 [0032]
- ECE-Regelung Nr. 37 [0035]
- ECE-Regelung 37 [0044]