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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Wechseln eines Rostwagens einer Anlage zur Behandlung von Schüttgütern, wie Eisen- oder Zinkerzpellets oder Sintermaterial, in welcher die Rostwagen mittels eines Hubrades und eines Senkrades auf Schienen in einer endlosen Kette stetig gefördert werden, wobei im Bereich des Untertrums des Hubrades ein äußeres Glied der Kurvenschiene (äußeres Kurvenglied) öffenbar ist und der Rostwagen oder dergleichen mittels einer Übergabeeinrichtung aus der Kette entnehmbar ist, und wobei im Bereich des Obertrums des Hubrades ein äußeres Kurvenglied der Schiene offenbar ist und der Rostwagen oder dergleichen mittels einer Übergabeeinrichtung in die Kette einbringbar ist. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Wechseln eines Rostwagens in einer solchen Anlage.
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In Pelletier- oder Sinteranlagen wird das zu behandelnde Schüttgut, bspw. Eisenerz oder Zinkerz, auf Rostwagen aufgebracht, die eine auch als Wanderrost bezeichnete endlose Rostwagenkette bilden (vgl. 1). Die Rostwagen werden mit dem Schüttgut befüllt und durchlaufen verschiedene Behandlungsstationen, in denen eine thermische Behandlung, bspw. eine Trocknung, Feuerung und Kühlung, des Materials erfolgt. Die Rostwagenkette wird durch ein Hub- oder Antriebsrad entlang eines Obertrums durch die Behandlungsstationen bewegt, wobei die Räder der Rostwagen in Schienen geführt werden. Am Ende des Obertrums wird das wärmebehandelte Material an einem Senkrad (Abwurfstation) durch die Schwerkraft abgeworfen, woraufhin die leeren Rostwagen auf den Kopf gestellt entlang eines Untertrums zu dem Hubrad zurückgeführt werden. Während der Förderung in dem Obertrum und dem Untertrum stellt ein Kontaktdruck zwischen den einzelnen Rostwagen die notwenige Kettenverbindung her. Zahnräder des Hub- und Senkrades greifen an Druckrollen, die auf der Achse der Rostwagen neben den Laufrollen angeordnet sind, an, um die Rostwagen anzuheben und in vertikaler Richtung zu fördern.
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Da die Rostwagen mit ihren Komponenten während der Produktion einem hohen thermischen und mechanischen Verschleiß unterliegen, müssen sie nach einem bestimmten Verschleiß- oder Schädigungsgrad ausgewechselt werden. Herkömmlicher Weise ist für einen solchen Wechsel ein Anhalten des Hubrades für 5 bis 10 Minuten vorgesehen, was zu einer zusätzlichen thermischen Schädigung der Rostwagen im Obertrum führen kann. In dieser Stillstandzeit kann zudem nicht produziert werden. Nach dem Rostwagenwechsel muss der Pelletier- oder Sinterprozess sich dann wieder auf ein stabiles Produktionsniveau einstellen. Diese Regelungsphase, die meist erst nach einigen Durchlaufzyklen abgeschlossen ist, wirkt sich ebenfalls nachteilig auf die Produktqualität aus.
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Um die oben beschriebenen Nachteile der diskontinuierlichen Wechselvorrichtungen zu vermeiden, wurde auch bereits vorgeschlagen, einen kontinuierlichen Rostwagenwechsel vorzunehmen. Hierbei wird der zu wechselnde Rostwagen aus der Rostwagenkette entfernt und in die freie Kettenposition ein neuer Rostwagen eingebracht. Der Wechsel erfolgt bei laufendem Wanderrost, so dass sich zwei unterschiedliche Anlagenpositionen für die Teilfunktionen des Hinaus- und des Hereinbringens ergeben. Die Wechselvorrichtung besteht aus zwei separaten Einheiten, die nacheinander arbeiten.
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Ein Beispiel einer kontinuierlichen Wechselvorrichtung ist in der
US 6,523,673 B1 beschrieben. Die Wechselvorrichtung ist im Hubrad-Untertrum und Hubrad-Obertrum angeordnet. Im Untertrum erfolgt das Entnehmen der Rostwagen. Hierzu wird die Führungsschiene nach unten aufgeklappt und der Rostwagen auf einer verfahrbaren Fördereinrichtung herausgebracht. Die Fördereinrichtung ist ein Verschiebetisch, der die gleiche translatorische Wirkrichtung aufweist wie die Wanderrostförderung im Untertrum. Im Obertrum wird mittels eines drehbaren Greifmechanismus ein neuer Rostwagen in den Wanderrost hineingehoben, wobei die notwendige Einfügeöffnung in den Kurvenschienen mittels einer drehbaren Klappe erzeugt wird, die nach oben geöffnet wird. Auch hier sind aber zusätzliche Hebe- und Fördereinrichtungen zum Entnehmen und Einbringen der Rostwagen erforderlich.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine einfachere, zuverlässigere, sichere sowie kostengünstigere Möglichkeit für den Austausch der Rostwagen bei laufender Anlage zur Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe wird mit der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 im Wesentlichen dadurch gelöst, dass im Bereich des Untertrums des Hubrades eine Entnahmeweiche vorgesehen ist, über welche ein Rostwagen oder dergleichen aus der Kette herausfahrbar ist, und dass im Bereich des Obertrums des Hubrades eine Zufuhrweiche vorgesehen ist, über welche ein Rostwagen oder dergleichen in die Kette einfahrbar ist. Damit lässt sich der Wechsel ohne Anlagenstillstand und bei minimaler Produktionsgeschwindigkeit durchführen.
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Durch die erfindungsgemäße Weichenlösung wird die Rostwagenbewegung auf eigenen Rädern ausgenutzt, so dass keine zusätzlichen Greif- und Fördermechanismen verwendet werden müssen, auf denen ein kompletter Rostwagen positioniert werde müsste. Dementsprechend entfallen auch die Zeiten für die Greif- und Positionierungsfunktionen der herkömmlichen Lösungen. Durch das Hochheben der Rostwagen am Hubrad vom Untertrum aufs Obertrum wird die Wanderrostkette unterbrochen, so dass während des Hochhebens kein Druckkontakt zwischen den Rostwagen besteht. Eine zusätzliche Einrichtung für das Lösen der Wanderrostkette ist somit nicht notwendig.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Entnahmeweiche, vorzugsweise auf der Innenseite der äußeren Schiene, eine feste Weiche auf, welche an den Druckrollen des Rostwagens angreift. Durch die feste Weiche gewinnt man mehr Zeit für das Herausbringen und die Öffnung der Kurvenschiene, da die nachfolgenden Rostwagen noch eine translatorische Bewegung auf der festen Weiche ausführen können, bevor sie durch die Schließung der äußeren Kurvenführung wieder in die entsprechende Zahnlücke im umlaufenden Hubrad eingebracht werden. Hierbei ist es wichtig, dass die hintere Rostwagenachse mit dem Hubrad-Zahn zwangsgeführt wird.
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Zum Öffnen der äußeren Führungsschiene ist erfindungsgemäß an der Entnahmeweiche ein schwenkbares Kurvenglied vorgesehen, welches vorzugsweise durch ein Stellgetriebe angetrieben wird. Dadurch lässt sich das äußere Glied der Kurvenschiene in einfacher Weise öffnen, so dass der Rostwagen auf der festen Weiche aus der Anlage herausgefahren werden kann.
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Da der Rostwagen über keinen eigenen Antrieb erfolgt – in der Pelletier- oder Sinteranlage erfolgt der Antrieb über das Hubrad – ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, der Entnahmeweiche eine Zugvorrichtung zum Herausziehen der Rostwagen zuzuordnen. Da die Rostwagen auf der festen Weiche rollen, ist ein Anheben der Rostwagen nicht erforderlich, eine einfache Zugvorrichtung reicht zur Entnahme aus.
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Auch an der Zufuhrweiche ist erfindungsgemäß ein schwenkbares Kurvenglied vorgesehen, um die äußere Kurvenführung am Obertrum des Hubrades zu öffnen.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bildet das schwenkbare Kurvenglied sowohl die äußere Kurvenführung als auch die Schiene zum Einbringen des Rostwagens. Die Stellung der Weiche wird durch eine nach unten gerichtete Bewegung realisiert, womit gleichzeitig die Kurvenführung für das Einbringen des Rostwagens geöffnet wird. Dies verkürzt die für den Einwechselvorgang benötigte Zeit, die durch die Geschwindigkeit des laufenden Wanderrostes begrenzt ist. Die Wirkebene des Stellmechanismus liegt parallel zu der translatorischen Rostwagenbewegung. Um einen kollisionsfreien Bewegungsverlauf des Stellmechanismus zu gewährleisten, wird die innere Kurvenführung erfindungsgemäß an die Getriebeform des Weichen- Kurven-Gliedes angepasst.
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In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist ein gemeinsames Stellgetriebe für das Stellen der Zufuhrweiche und das Öffnen der äußeren Kurvenführung vorgesehen, wobei das Stellgetriebe vorzugsweise oberhalb der Kurvenschiene angeordnet ist. Durch die Vereinigung der Funktionen des Öffnens der Kurvenführung und des Stellens der Weiche in einem Getriebeglied wird eine minimale Baugröße der Stellglieder realisiert. Das Stellgetriebe kann hierbei mit einfachen und zwangsgeführten Getriebetypen umgesetzt werden, wobei ein einfacher Dreharm und ein Viergelenker alle gestellten Aufgaben hinreichend erfüllen.
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Zum Einbringen des Rostwagens in die Zahnlücke des Hubrades ist der Zufuhrweiche erfindungsgemäß eine Schubvorrichtung zugeordnet.
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Die oben beschriebene Ausgestaltung der Rostwagenwechsel-Vorrichtung ist für einen kontinuierlichen Wechsel bei laufendem Betrieb der Anlage gedacht. Aufgrund der hohen thermischen und mechanischen Belastungen in der Anlage, kommt es allerdings auch vor, dass die Druckrollen, an welchen die feste Weiche zur Entnahme der Rostwagen angreifen soll, beschädigt werden. In einem solchen Fall kann der Rostwagen nicht mehr im laufenden Betrieb der Anlage ausgetauscht werden, so dass ein manueller Wechselvorgang vorgesehen werden muss.
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Da die notwendigen Kurvenöffnungen für den kontinuierlichen Wechsel so gestaltet sind, dass die Rostwagen auf ihren Rollen aus dem Wanderrost herausgefahren werden können, reicht die sich ergebende Kurvenöffnung nicht für das Herausheben eines kompletten Rostwagens aus. Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, dass an der äußeren Kurvenführung angrenzend an das schwenkbare Kurvenglied ein zweiter schwenkbarer Bogen vorgesehen ist, durch dessen Aufschwenken die Entnahmeöffnung vergrößert wird.
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Für das Herausheben des Rostwagens kann auf den vorhandenen Kurvenöffnungsmechanismus zurückgegriffen werden. Allerdings muss die Hebellänge verlängert werden, weil der Rollenabstand größer ist als die effektive Hebellänge der Kurvenöffnung. Dazu wird in Weiterbildung der Erfindung ein zweiter, paralleler Kurvenarm oder -bogen vorgesehen, der mittels einer Drehbewegung oder durch eine translatorische Bewegung hinzugeschaltet werden kann. Erfindungsgemäß weist dieser zweite Kurvenbogen eine größere Länge auf als das bewegliche äußere Glied der Kurvenschiene, so dass er die Rollen beider Achsen des Hubwagens aufnehmen kann. Im kontinuierlichen Betrieb kann dieser zweite Kurvenbogen weggeklappt werden, um die Entnahme eines Rostwagens bei weiterlaufendem Wanderrost nicht zu behindern.
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Nach dem Herausbringen des Rostwagens aus dem Wanderrost wird dieser wie auch bei dem kontinuierlichen Wechsel auf den Laufrollen herausgefahren. Es kann dann ein zusätzlicher Förderer, bspw. ein Kran, vorgesehen werden, der dazu dient, den ausgewechselten Rostwagen von der Schienenführung zu entfernen und einen neuen Rostwagen einzubringen. Der neue Rostwagen wird über den verlängerten Drehbogen positioniert und wieder in den Wanderrost eingebracht. Selbstverständlich ist es auch möglich, zum Einbringen des neuen Rostwagens die oben beschriebene Zufuhrweiche am Obertrum des Hubrades zu nutzen.
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Die Erfindung umfasst auch ein Verfahren zum Wechseln eines Rostwagens oder dergleichen in einer Anlage zur Behandlung von Schüttgütern, wie Eisen- oder Zinkerzpellets oder Sintermaterial, in welcher die Rostwagen auf Schienen in einer endlosen Kette über einen Hubrad und ein Senkrad stetig gefördert werden, wobei im Bereich eines Untertrums eines Hubrades ein äußeres Glied der Kurvenschiene geöffnet und der Rostwagen über eine Entnahmeweiche aus der Kette herausgefahren wird, wobei das äußere Kurvenglied dann wieder zurückgeschwenkt wird, um die Schiene zu schließen, wobei im Bereich eines Obertums des Hubrades ein äußeres Kurvenglied der Schiene zum Öffnen einer Zufuhrweiche verschwenkt und der Rostwagen über die Zufuhrweiche in die Kette eingefahren wird, und wobei das äußere Kurvenglied wieder zurückgeschwenkt wird, um die Schiene zu schließen.
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Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es zeigen:
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1 schematisch eine Pelletiermaschine mit Wanderrost,
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2A bis C schematisch die Entnahme eines Rostwagens am Untertrum des Hubrades mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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3A bis C schematisch die Zufuhr eines Rostwagens in dem Obertrum des Hubrades mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
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4A bis D schematisch die Entnahme eines Rostwagens bei angehaltener Pelletiermaschine,
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5A bis C schematisch die Zufuhr eines Rostwagens zu dem Untertrum des Hubrades bei angehaltener Pelletiermaschine,
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6 eine schematische Ansicht eines Rostwagens mit Darstellung der Laufrolle und der Druckrolle,
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7A und B schematisch eine Teildarstellung einer erfindungsgemäßen Rostwagenwechselvorrichtung einschließlich Zufuhr- und Entnahmeanordnung an einer Pelletiermaschine in Vorderansicht bzw. Seitenansicht,
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8 schematisch die Vorrichtung zur Entnahme des Rostwagens am Untertrum des Hubrades im Bereich der äußeren Führungsschiene, und
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9 schematisch die Vorrichtung für die Zufuhr des Hubrades im Obertrum des Hubrades im Bereich der inneren Führungsschiene.
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In 1 ist beispielhaft eine Pelletieranlage 1 zur Herstellung von Erzpellets dargestellt, bei welcher die Erfindung zum Einsatz kommt. Das Schüttgut wird an einer nicht näher dargestellten Zufuhrstation unter einer Haube 2 auf Rostwagen 3 aufgegeben, die eine als ”Wanderrost” 4 bezeichnete endlose Rostwagenkette bilden. Unter der Haube 2 durchläuft das auf den Rostwagen 3 transportierte Schüttgut eine Mehrzahl thermischer Behandlungsstationen, in welchen das Schüttgut bspw. getrocknet, vorgewärmt, befeuert und schließlich wieder gekühlt wird. Der Wanderrost 4 wird an den Behandlungsstationen unter der Haube 2 auf einem Obertrum 5 eines Stetigförderers 6 geführt, wobei die Laufrollen 7 der Rostwagen 3 zwischen einer inneren Schienenführung 8 und einer äußeren Schienenführung 9 geführt werden. Der Antrieb des Wanderrostes 4 erfolgt über ein Antriebs- oder Hubrad 10, welches als Zahnrad ausgebildet ist und mit seinen Zahnlücken (Aussparungen) 11 an Druckrollen 12 der Rostwagen 3 (vgl. 6) angreift.
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Nach Durchlaufen der Haube 2 erreichen die Hubwagen 3 des Wanderrostes 4 eine Abwurfstation, die einem Senk- oder Abtriebsrad 13 des Stetigförderers 6 zugeordnet ist. An dem Senkrad 13 greifen wie bei dem Hubrad 10 Zahnlücken 14 des Abtriebszahnrades an den Druckrollen 12 der Rostwagen 3 an. Die Rostwagen 3 werden gekippt, so dass ihre Beladung durch die Schwerkraft abgeworfen wird. Da die Rostwagen 3 durch die äußere Schienenführung 9 geführt werden, fallen sie selbst nicht herab sondern werden in einem Untertrum 15 des Stetigförderers 6 auf dem Kopf stehend zu dem Hubrad 10 zurückgeführt.
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Im normalen Betrieb läuft der Wanderrost 4 endlos auf dem Stetigförderer 6 um und transportiert das zu behandelnde Schüttgut durch die Behandlungsstationen unter der Haube 2 bevor es an der Abwurfstation abgeworfen und in hier nicht näher bezeichneter Weise weiterverarbeitet wird.
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Aufgrund der hohen thermischen und mechanischen Beanspruchung kommt es zu Beschädigungen der Rostwagen, so dass diese immer wieder zu Wartungs- und Reparaturarbeiten aus der Pelletiermaschine 1 herausgefahren werden müssen. Um hierbei einen Stillstand der Anlage zu vermeiden, ist erfindungsgemäß eine kontinuierliche Rostwagen-Wechselvorrichtung vorgesehen, mit welcher die zu wartenden Rostwagen 3 ohne Anhalten der Pelletiermaschine 1 aus dem Wanderrost 4 entnommen werden können.
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Der Ablauf der Entnahme eines Rostwagens 3 aus dem Wanderrost 4 ist schematisch in 2 dargestellt. In den 2 bis 5 ist jeweils nur eine Schiene der Schienenpaare der äußeren und inneren Kurvenführungen 8 und 9 gezeigt.
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Selbstverständlich ist jeder Seite des Rostwagens 3 (vgl. 6) eine entsprechende Schiene zugeordnet. Die nachfolgende Beschreibung gilt in gleicher Weise für die hier nicht dargestellte Schiene.
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Wie in 2A deutlich erkennbar ist, wird aufgrund des Anhebens der Rostwagen 3 durch das Hubrad 10 der direkte Kontakt zwischen den Rostwagen 3 des Wanderrostes 4 getrennt. Dadurch sind die Rostwagen 3 einzeln zugänglich. Wenn nun ein Rostwagen 3 aus dem Wanderrost 4 entnommen werden soll, so wird im Bereich des Untertrums 15 an dem Hubrad 10 die äußere Kurvenführung 9 durch Herausschwenken eines äußeren Kurvengliedes 16 geöffnet. Parallel zu dem äußeren Kurvenglied 16 verläuft eine feste Weiche 17, auf welche eine Druckrolle 12 (vgl. 6) des Rostwagens 3 aufläuft. Hierdurch kann der Rostwagen 3 in Fortsetzung der translatorischen Bewegung im Untertrum 15 in horizontaler Richtung aus dem Wanderrost 4 entnommen werden. Im Anschluss an die feste Weiche 17 ist eine in Verlängerung der äußeren Schienenführung verlaufende Führungsschiene 18 vorgesehen, auf welche die Laufrollen 7 des Rostwagens 3 auflaufen, so dass der Rostwagen 3 einfach aus dem Wanderrost 4 herausgefahren werden kann (vgl. 2C). Aufgrund des hohen Gewichts derartiger Rostwagen 3 ist zur Entnahme des Rostwagens 3 aus dem Wanderrost 4 eine Zugvorrichtung 28 vorgesehen (vgl. 7), die an dem Rostwagen 3 angreift und diesen über die feste Weiche 17 und die Führungsschiene 18 wegzieht.
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Durch die Anwendung der festen Weiche 17 gewinnt man Zeit für das Herausbringen und Öffnen der Kurvenschiene, da die nachfolgenden Rostwagen 3 ihre translatorische Bewegung zeitweise auf der festen Weiche 17 fortführen können, bis sie durch das Schließen des äußeren Kurvengliedes wieder in die entsprechende Zahnlücke 11 des Hubrades 20 eingebracht werden. Um eine eindeutige Positionierung zu gewährleisten, wird hierbei die hintere Rostwagenachse mit dem Hubrad-Zahn zwangsgeführt.
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Durch die Entnahme des Rostwagens 3 am Untertrum 15 des Hubrades 10 ergibt sich eine Lücke zwischen den Rostwagen 3 (vgl. 3A), die zur Bildung eines kontinuierlichen Wanderrostes 4 wieder geschlossen werden muss. Hierzu wird im Bereich des Obertrums 5 des Hubrades 10 ein neuer Rostwagen 3 in die freie Hubradposition eingefahren. Dies ist in 3 schematisch dargestellt. An der äußeren Kurvenführung 9 ist ein schwenkbares Kurvenglied 20 vorgesehen, welches im Normalbetrieb (vgl. 3A) die Rostwagen 3 des Wanderrostes 4 führt. Zum Einbringen des neuen Rostwagens 3 wird das Kurvenglied 20 über eine später beschriebene Stellvorrichtung nach innen verschwenkt, um die Weiche 21 für die Zufuhr des Rostwagens 3 zu stellen (vgl. 3B). Der Rostwagen 3 kann nun über die Zufuhrschiene 22 und das Kurvenglied 20 eingebracht werden, so dass seine Druckrollen 12 in eine Zahnlücke 11 des Hubrades 10 eingreifen und der neu eingebrachte Rostwagen 3 durch das Hubrad 10 weitergefördert wird. Es ergibt sich wiederrum ein kontinuierlicher Wanderrost 4. Sobald der neue Rostwagen 3 mit seiner hinteren Achse die Weiche 21 passiert hat, kann das Kurvenglied 20 wieder zurückgeschwenkt werden, um die äußere Führungsschiene 9 zu schließen (vgl. 3C). Der Wanderrost 4 kann somit wieder in normaler Art und Weise weiterbetrieben werden.
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Der anhand der 2 und 3 beschriebene kontinuierliche Rostwagenwechsel ist nur dann möglich, wenn die Druckrollen 12 der Rostwagen 3, an welchen die feste Weiche 17 angreift, noch in Takt sind. Sind die Druckrollen 12 beschädigt, so können sie nicht über die Weiche 17 aus dem Wanderrost 4 herausgefahren werden. In diesem Fall ist ein manueller Wechsel vorgesehen, wie er anhand der 4 und 5 erläutert wird. In der nachfolgenden Beschreibung dieser Ausführungsform wird lediglich auf die Unterschiede zum kontinuierlichen Rostwagenwechsel eingegangen. Erfindungsgemäß sind die zusätzlichen Einrichtungen für den diskontinuierlichen Rostwagenwechsel in Ergänzung der Elemente vorgesehen, die für den kontinuierlichen Rostwagenwechsel eingesetzt werden.
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In den 4A bis 4C wird die Entnahme eines beschädigten Rostwagens 3 aus dem Wanderrost dargestellt. In 4A ist der beschädigte Rostwagen 3 im Bereich des schwenkbaren Kurvengliedes 16 angeordnet. Da ein Herausfahren des Rostwagens 3 auf der festen Weiche 17 nicht möglich ist, muss der Rostwagen 3 auf seinen Laufrollen 7 gehalten werden. Hierzu ist ein zweiter schwenkbarer Kurvenarm 24 vorgesehen, der länger ist als das schwenkbare Kurvenglied 16 und jedenfalls bei der Durchführung des Rostwagenwechsels parallel zu dem schwenkbaren Kurvenglied 16 vorgesehen ist. Da der zum Herausschwenken des Rostwagens 3 durch das Kurvenglied 16 zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreicht, ist in Verlängerung des Kurvengliedes 16 ein zweiter Bogen 25 vorgesehen, der in entgegengesetzter Richtung verschwenkt werden kann und eine größere Öffnung zur Verfügung stellt. Nach Öffnung des zweiten Bogens 25 (4B) wird der verlängerte Kurvenbogen 24 nach unten verschwenkt bis die vordere Laufrolle 7 des Rostwagens 3 auf der Führungsschiene 18 aufliegt (vgl. 4C). Nun kann der Rostwagen 3 wie auch bei dem kontinuierlichen Wechselprinzip über seine Laufrollen 7 auf der Führungsschiene 18 herausgefahren werden.
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Zum Einbringen eines neuen Rostwagens (vgl. 5) wird der Rostwagen 3 über einen zusätzlichen Förderer, bspw. einen Kran, auf die Führungsschiene 18 gesetzt (vgl. 5A). Der neue Rostwagen wird nun über die Schiene 18 in die freigewordene Stelle an dem Wanderrost 4 eingefahren – wobei nun auch die Druckrollen 12 an der festen Weiche 17 angreifen können – und dann durch Zurückschwenken des verlängerten Kurvenbogens 24 und Verschließen der Öffnung mit Hilfe des zweiten Bogens 25 wieder in den Wanderrost 4 eingebracht (vgl. 5B und 5C). Nun kann der Antrieb wieder eingeschaltet und der Wanderrost in der üblichen Weise durch die Pelletieranlage 1 gefördert werden.
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Selbstverständlich ist es auch möglich, anstelle der in 5 gezeigten Zufuhr eines neuen Rostwagens 3 auch die Zufuhr für den kontinuierlichen Wechsel, wie sie in 3 dargestellt ist, zu verwenden. Hierdurch lassen sich die Stillstandzeiten der Anlage weiter reduzieren, da die Anlage während der Zufuhr des neuen Rostwagens bereits anfahren kann.
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6 zeigt schematisch einen Rostwagen 3, der hier nur kurz beschrieben werden soll. Das Schüttgut wird auf einen Rost 26 geladen und durch Seitenwände 27 des Rostwagens 3 gehalten. Im normalen Betrieb läuft der Rostwagen 3 über seine Laufrollen 7 auf den Schienen des Stetigförderes 6. Beim Anheben durch das Hubrad 10 bzw. Senken durch das Senkrad 13 greifen die Zahnlücken 11 und 14 an den einwärts der Laufrollen 7 vorgesehenen Druckrollen 12 der Rostwagen 3 an. Diese Druckrollen 12 werden auch zur Förderung des Rostwagens 3 auf der festen Weiche 17 zur Entnahme aus dem Wanderrost 4 genutzt.
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In 7 ist schematisch eine Rostwagenwechselvorrichtung einschließlich Zufuhr- und Entnahmeanordnung dargestellt, wobei 7A eine Vorderansicht der Vorrichtung und 7B eine Seitenansicht der Vorrichtung zeigt.
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In 7B ist eine Zugeinrichtung 28 zum Herausziehen der Rostwagen 3 aus dem Wanderrost 4 dargestellt. Zum Einbringen neuer Rostwagen im Obertrum des Hubrades 10 ist dagegen eine Schubvorrichtung 29 vorgesehen, über welche die Rostwagen 3 in den Wanderrost 4 hineingeschoben werden können.
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Als nächstes wird anhand der 8 der Aufbau der Entnahmeweiche 30 näher erläutert, die auf einem Rahmen 36 angeordnet ist.
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Wie sich aus 8 ergibt, ist im Anschluss an die äußere Schienenführung 9 das schwenkbare äußere Kurvenglied 16 vorgesehen, das über ein Stellgetriebe 31 bestehend aus einem Stellzylinder 32 und einer Viergelenkanordnung 33 betätigbar ist. In horizontaler Verlängerung des äußeren Kurvengliedes 9 ist die Führungsschiene 18 vorgesehen, auf welcher die Laufrollen 7 des Rostwagens 3 fahren können, wenn dieser aus dem Wanderrost 4 herausgezogen wird. In der Zeichnung hinter den Schienenelementen 9, 16 und 18 ist die feste Weiche 17 angeordnet, die etwas höher ist als die Schienenelemente 9 und 18 und damit etwa auf der Höhe der Druckrolle 12 des Rostwagens 3 liegt, wie sie in 6 dargestellt ist.
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Parallel zu dem äußeren Kurvenglied 16 ist der schwenkbare verlängerte Kurvenbogen 24 für den manuellen Wechsel vorgesehen. Der verlängerte Kurvenbogen 24 ist um ein Gelenk 34 aus der dargestellten Warteposition 24' in eine Position 24 unmittelbar neben dem äußeren Kurvenglied 16 verschwenkbar, in welcher er für den manuellen Wechsel eingesetzt werden kann. Ist kein manueller Wechsel erforderlich, kann der verlängerte Kurvenbogen 24 weggeschwenkt oder als Versteifung der Kurvenschiene genutzt werden.
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Mit dem Bezugszeichen 35 ist ein Schließmechanismus für die Arretierung des zusätzlichen Bogens 25 bezeichnet. Der Bogen 25 ist in 8 nicht dargestellt.
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In 9 ist die Hebevorrichtung 40 für die Betätigung der Zufuhrweiche 21 im Obertrum des Hubrades 10 dargestellt. An einem Rahmen 41 ist ein Koppelgetriebe mit hydraulischem Stellzylinder 42 vorgesehen, der an dem Kurvenglied 20 angreift. Das Kurvenglied 20 weist auf seiner unteren (inneren) Seite eine Kontur auf, die der Innengeometrie der äußeren Schienenführung 9 entspricht. In 9 ist der Zustand dargestellt, in dem das Kurvenglied 20 zum Stellen der Weiche 21 nach unten verschwenkt ist, so dass das Kurvenglied 20 eine Bahn zum Einbringen des neuen Rostwagens 3 auf die innere Kurvenführung 8 des Stetigförderers 6 bildet. Über einen Schließmechanismus 43 in Form eines Koppelgetriebes mit hydraulischem Stellzylinder 44 kann die Hebevorrichtung 42 nach dem Wechselvorgang arretiert werden. Damit wird eine stabile Führung durch die äußeren Schienenführung 9 gewährleistet. Um einen gleichmäßigeren Übergang auf die innere Schienenführung 8 des Stetigförderers 6 zu erreichen, kann an dem Kurvenglied 20 ein Übergangselement 20a vorgesehen sein.
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Mit der Erfindung kann in einfacher Weise ein kontinuierlicher Wechsel von Rostwagen eines Wanderrostes erreicht werden, ohne dass aufwändige Hebeeinrichtungen zum Herausheben der Rostwagen erforderlich wären. Durch die erfindungsgemäße Weichenlösung, bei welcher die Rostwagen auf ihren Lauf- bzw. Druckrollen aus dem Wanderrost herausgefahren werden, kann ein einfacherer, schnellerer und sicherer Wechsel der Rostwagen realisiert werden. Ist ein Rostwagen so beschädigt, dass er nicht über seine Druckrollen aus dem Wanderrost entnehmbar ist, so ist zusätzlich eine Vorrichtung für einen manuellen Wechsel vorgesehen, die jedoch nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Pelletiermaschine
- 2
- Haube
- 3
- Rostwagen
- 4
- Wanderrost, Rostwagenkette
- 5
- Obertrum
- 6
- Stetigförderer
- 7
- Laufrolle des Rostwagens
- 8
- innere Schienenführung
- 9
- äußere Schienenführung
- 10
- Hub- oder Antriebsrad
- 11
- Zahnlücke
- 12
- Druckrolle des Rostwagens
- 13
- Senk- oder Abtriebsrad
- 14
- Zahnlücke
- 15
- Untertrum
- 16
- äußeres Kurvenglied
- 17
- feste Weiche
- 18
- Führungsschiene
- 20
- schwenkbares Kurvenglied
- 21
- Zufuhrweiche
- 22
- Zufuhrschiene
- 24
- verlängerter Kurvenbogen
- 25
- zweiter Bogen
- 26
- Rost
- 27
- Seitenwand
- 28
- Zugvorrichtung
- 29
- Schubvorrichtung
- 30
- Entnahmeweiche
- 31
- Hebevorrichtung
- 32
- Stellzylinder
- 33
- Schließmechanismus
- 34
- Gelenk
- 35
- Schließmechanismus
- 36
- Rahmen
- 40
- Hebevorrichtung
- 41
- Rahmen
- 42
- Stellzylinder
- 43
- Schließmechanismus
- 44
- Stellzylinder