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DE102010023760A1 - Elektrofahrzeug, Akkumulatoreinheit und Vorrichtung zum Laden der Akkumulatoreinheit - Google Patents

Elektrofahrzeug, Akkumulatoreinheit und Vorrichtung zum Laden der Akkumulatoreinheit Download PDF

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DE102010023760A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem Elektromotor als einzigem Fahrantrieb und mit einer Vielzahl von Akkumulatoren. Solche Kraftfahrzeuge weisen wegen der begrenzten Kapazität der Akkumulatoren eine relativ geringe Reichweite auf. Ladezeiten sind hoch, ein Wechsel der Akkumulatoren aufwendig und zeitintensiv. Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem Elektromotor als einzigem Fahrantrieb zu schaffen, das auch für Langstrecken geeignet ist. Dies wird dadurch erreicht, dass die Akkumulatoren in Form einer Kette zu einer Akkumulatoreinheit verbunden sind und dass in dem Kraftfahrzeug ein spiralförmiger Kanal angeordnet ist, in den die Kette einführbar und aus dem die Kette entnehmbar ist, wobei die Akkumulatoreinheit in dem Kanal kontaktierbar ist. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Akkumulatoreinheit für ein solches Kraftfahrzeug sowie eine Ladestation für die Akkumulatoreinheit.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem Elektromotor als einzigem Fahrantrieb und mit einer Vielzahl von Akkumulatoren. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Akkumulatoreinheit für ein solches Kraftfahrzeug sowie eine Ladestation für die Akkumulatoreinheit.
  • Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, auch als Elektrofahrzeuge benannt, sind an sich bekannt und sollen aus Gründen des Umweltschutzes verstärkt eingesetzt werden. Für die Energieversorgung weisen diese Kraftfahrzeuge eine Vielzahl von Akkumulatoren auf, die aufgrund der erforderlichen Kapazität ein sehr hohes Gesamtgewicht aufweisen. Die Akkumulatoren sind entweder quasi fest eingebaut und werden über ein Stromkabel aufgeladen, das an das Elektrofahrzeug angeschlossen wird; die Ladezeiten dauern je nach Entladung bis zu 15 Stunden, wobei das Kraftfahrzeug während dieser Zeit nicht einsatzbereit ist. Oder die Akkumulatoren sind zu Paketen zusammengefasst, die zum Laden ausgebaut und gegen ein zweites Paket ausgetauscht werden; der Austausch ist aufwendig und wegen des hohen Gewichts nur mit besonderen Vorrichtungen möglich. Gebräuchlich sind Akkumulatoren vom Typ Blei und neuerdings Lithium-Ionen sowie Lithium-Polymer.
  • Vielfach sind die Akkumulatoren zu einer Akkumulatoreinheit zusammengefasst. Hierbei sind die Akkumulatoren z. B. bereits so geschaltet, dass nur zwei Pole für einen Anschluss an das Elektrofahrzeug vorhanden sind. Es ist auch z. B. aus der US 345,178 oder der DD 2902 bekannt, Batterien zu Ketten zu verbinden. Die bekannten Ketten sind aber für einen häufigen Wechsel, bei dem die Kette gezogen und/oder geschoben wird, z. B. in einem Elektrofahrzeug, nicht geeignet.
  • Die Elektrofahrzeuge haben eine nur geringe Reichweite, die zur Zeit bei maximal ca. 200 km liegt. In Verbindung mit den langen Ladezeiten oder dem aufwändigen Austausch sind sie daher für lange Strecken nicht geeignet. Ladestationen sind z. B. aus der FR 2 872 470 A1 und Austauschvorrichtungen sind z. B. aus der GB 2 317 872 A bekannt.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug mit mindestens einem Elektromotor als einzigem Fahrantrieb zu schaffen, das auch für Langstrecken geeignet ist. Weitere Aufgaben bestehen in dem Bereitstellen einer dafür geeigneten Akkumulatoreinheit sowie einer entsprechenden Ladestation.
  • Die erste Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die Akkumulatoren sind in Form einer Kette zu einer Akkumulatoreinheit verbunden, und in dem Kraftfahrzeug ist ein spiralförmiger Kanal angeordnet, in den die Kette einführbar und aus dem die Kette entnehmbar ist, wobei die Akkumulatoreinheit in dem Kanal kontaktierbar ist. Hierdurch kann die entleerte Akkumulatoreinheit schnell und einfach aus dem Kraftfahrzeug entnommen und gegen eine geladene ausgetauscht werden, so dass das Kraftfahrzeug in kürzester Zeit wieder fahrbereit ist. Die Zeit für den Austausch entspricht in etwa der Tankzeit eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor. Das Fahrzeug ist daher gut auch für lange Strecken einsetzbar.
  • Die Verbindung der Akkumulatoren in Form der Kette erleichtert die Handhabung. Es ist nur wenig Gewicht zur gleichen Zeit zu übergeben. Die Kette kann durch Schieben und/oder Ziehen bewegt werden und muss nicht angehoben werden. Einzelne defekte Akkumulatoren der Kette können einfach und preiswert ausgetauscht werden.
  • Der spiralförmige Kanal ist zur Platz (Fläche) sparenden Aufnahme der Kette geeignet und gibt eine sichere Führung, so dass jeder einzelne Akkumulator bei der eingeführten Kette an einer vorbestimmten Stelle positioniert ist. Dies ermöglicht die einfache elektrische Kontaktierung in dem Kanal. Eine gezielte Kühlung der Akkumulatoreinheit ist aufgrund vorhandener Zwischenräume durch entsprechende Luftführung einfach möglich.
  • In einer ersten alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist zum Kontaktieren eine Platte mit entsprechend angeordneten Leiterbahnen auf Kontakte der Akkumulatoren verfahrbar. Hierdurch ist nach einem Einführen der Akkumulatoreneinheit ein einfacher elektrischer Anschluss ermöglicht. Für einen Austausch können alle Akkumulatoren der Kette gleichzeitig vom Bordnetz des Elektrofahrzeugs genommen werden, wobei praktisch kein manueller Aufwand erforderlich ist. Die Akkumulatoreinheit kann ohne Gefahr von Kurzschlüssen oder Funkenschlag ausgetauscht werden.
  • In einer weiteren alternativen Ausgestaltung sind Mittel zum Vermindern der Reibung zwischen einem Boden des Kanals und der Akkumulatoreinheit angeordnet. Dies vermindert die erforderlichen Kräfte für ein Herausziehen und Einschieben der Kette. Diese Mittel können z. B. Werkstoffkombinationen mit geringen Reibwerten oder entsprechend gelagerte Rollen oder Kugeln sein.
  • In einer bevorzugten Alternative ist der Boden zum Vermindern der Reibung drehbar antreibbar. Hierbei entspricht eine Umfangsgeschwindigkeit des Bodens im Bereich einer äußersten Windung der Spirale einer Transportgeschwindigkeit der Kette während des Austauschs. Hierdurch wird die Reibung in Teilbereichen wesentlich verhindert. Weiterhin wird der Transport unterstützt, so dass Zug- beziehungsweise Druckkräfte vermindert werden. Eine relativ dichte Packung der Kette wird erzielt.
  • Die zweite Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 5 gelöst. Zum Verbinden ist mindestens eine feste Lasche zwischen zwei benachbarten der Akkumulatoren angeordnet. Hierdurch können die für den Transport erforderlichen Zug- beziehungsweise Druckkräfte aufgenommen und übertragen werden, ohne die Akkumulatoren zu beschädigen. Eine Kurvengängigkeit der Kette für den Transport in dem spiralförmigen Kanal ist durch gelenkige Verbindungen gewährleistet.
  • In einer alternativen Ausgestaltung der Akkumulatoreinheit sind die Akkumulatoren kreiszylindrisch und vom Typ Lithium-Ionen oder Lithium-Polymer. Die kreiszylindrische Form verhindert ein Verkanten während des Transports der Kette. Die Typen bieten eine besonders hohe Haltbarkeit.
  • In einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Akkumulatoreinheit ist jeder Akkumulator von zwei Schutzringen teilweise umfangen ist, an dem erste Laschen mittels Stiften befestigt sind. Hierdurch werden einerseits die Akkumulatoren mechanisch geschützt. Andererseits können auf einfache Weise günstige Materialien für geringe Reibung zwischen dem Kanal und der Akkumulatoreinheit verwendet werden.
  • Alternativ zu den Schutzringen ist jeder Akkumulator von einem becherartigen Gehäuse umgeben, das von einer zweiten Lasche umfangen ist. Dies ermöglicht einen besonders einfachen Austausch einzelner defekter Akkumulatoren.
  • Die dritte Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 9 gelöst. Es gilt das für das Kraftfahrzeug Gesagte entsprechend.
  • Die Erfindung wird anhand der schematischen Zeichnung weiter erläutert. Es zeigen
  • 1 einen horizontalen Schnitt durch einen Teil eines Kraftfahrzeugs und einer Ladestelle,
  • 2 einen senkrechten Schnitt gemäß der Linie 2-2 der 1
  • 3 ein Anschlussstück als Detail,
  • 4 eine Draufsicht auf einen Teil einer Akkumulatoreinheit,
  • 5 eine Ansicht einer Ladestation
  • 6 ein alternatives Anschlussstück als Detail und
  • 7 eine alternative Ausbildung der Akkumulatoreinheit.
  • Wie aus den 1 bis 3 ersichtlich ist in einem Kraftfahrzeug 1 mit mindestens einem Elektromotor als einzigem Fahrantrieb eine Akkumulatoreinheit angeordnet. Hierfür ist in einem bodennahen Bereich des Kraftfahrzeugs ein spiralförmiger Kanal 2a angeordnet. Der Kanal 2a ist aus einer spiralförmig geformten Wand 3, einem Boden 4 und Abdeckplatte 5 gebildet. Eine äußere Windung des Kanals 2 beginnt an einer Öffnung 6, die in eine Außenseite des Kraftfahrzeugs 1 eingelassen und mittels z. B. einer Klappe verschließbar ist.
  • Die Wand 3 und der Boden 4 sind z. B. aus Blech gebildet, das mit einem reibungsarmen Material beschichtet ist. Alternativ sind sie aus reibungsarmem Kunststoff gebildet.
  • In einer bevorzugten Alternative ist der Boden 4 kreisscheibenförmig. Er ist um eine vertikale Achse drehbar gelagert und mit einem Antrieb gekoppelt. Der Boden 4 weist in dieser Alternative einen normalen Reibungswert auf.
  • Die Abdeckplatte 5a ist parallel zu dem Boden 4a angeordnet und senkrecht zu diesem verfahrbar. Sie ist aus elektrisch nicht leitendem Material gefertigt und umfasst Leiterbahnen und Kontaktflächen. Die Kontaktflächen sind auf einer dem Kanal 2a zugewandten Seite der Abdeckplatte 5a angeordnet und derart mit den Leiterbahnen verschaltet, dass von der Akkumulatoreinheit ein Strom mit erforderlicher Spannung und Stärke abnehmbar ist. Die Kontaktflächen sind so auf der Abdeckplatte 5a positioniert, dass sie mit Kontakten 7 von Akkumulatoren 8 der in den Kanal 2a eingefahrenen Akkumulatoreinheit korrespondieren. Die Leiterbahnen sind mit einer Steuereinheit des Kraftfahrzeugs 1 leitend verbunden; sie sind weiterhin mit einem Steckkontakt an der Außenseite des Kraftfahrzeugs 1 verbunden, an den ein externes Ladegerät für die Akkumulatoreneinheit anschließbar ist.
  • Wie aus der 1 ersichtlich ist der Kanal 2a des Kraftfahrzeugs 1 mittels eines Anschlussstücks 9 an eine Ladestation 10 mit einer Vielzahl von Ladestellen 11 angeschlossen. Das Anschlussstück 9 ist an der Ladestation 10 befestigt. Jede der Ladestellen 11 weist einen Kanal 2b auf, der im Wesentlichen dem Kanal 2a des Kraftfahrzeugs 1 entspricht. Die Spiralen der Kanäle 2a, 2b sind entweder gleichsinnig oder gegensinnig. Jede der Ladestellen 11 ist an eine Stromquelle angeschlossen und umfasst eine Vorrichtung zum Prüfen und Laden der Akkumulatoren 8. Die Abdeckplatte 5b ist an diese Vorrichtung elektrisch angeschlossen.
  • Wie aus der 3 besonders deutlich wird, umfasst das Anschlussstück 9 einen teleskopierbaren Rüssel 12, dessen freies zweites Ende an der Außenseite des Fahrzeugs im Bereich der Öffnung 6 lösbar zu befestigen ist. Der Rüssel 12 umfasst als schlauchartige Hülle einen Faltenbalg 13, der mit seinem ersten Ende an der Ladestation 10 fest angeschlossen ist.
  • Als Transportvorrichtung sind im Bereich des freien zweiten Endes des Faltenbalgs 13 zwei antreibbare identische Flügelräder 14 angeordnet. Jedes der Flügelräder 14 ist um eine Achse drehbar gelagert, die senkrecht zu den Böden 4 ist und durch das zweite Ende des Faltenbalgs 13 verläuft. Ein Abstand der Achsen entspricht dem Durchmesser des Flügelrads 14 zuzüglich einem geringen Spiel. Jedes Flügelrad 14 weist vier radial von der Achse ausgehende Flügel auf, die im Querschnitt in Form eines rechtwinkligen Kreuzes angeordnet sind. Übergänge zwischen zwei benachbarten Flügeln sind entsprechend einer Form der Akkumulatoren 8 gerundet.
  • Weiterhin sind innerhalb des Rüssels 12 Leitelemente 15 als Fortsetzung des Kanals 2b der Ladestelle 11 angeordnet. Die Leitelemente 15 umfassen zwei Seitenelemente und ein Bodenelement. Die Seitenelemente haben einen Abstand entsprechend der Weite der Kanäle 2a, 2b und erstrecken sich zwischen einer Umhüllenden des zugeordneten Flügelrades und dem Kanal 2b der Ladestelle 11. Das Bodenelement erstreckt sich von dem zweiten Ende des Faltenbalgs 13 bis zu diesem Kanal 2b.
  • Die Ladestation 10 ist in der 6 dargestellt. Sie weist die Form eines rohrartigen Rings auf, in dem die Ladestellen 11 an z. B. Ketten oder Seilen verfahrbar geführt sind. Der Ring ist stehend und verläuft teilweise unterirdisch; einem Betrachter stellt er sich entsprechend als Bogen dar, durch den die Kraftfahrzeuge 1 fahren können. Der Rüssel 12 ist überirdisch in Bodennähe an einer Seite des Bogens angeordnet. Eine Servicestation umfasst eine Vielzahl von Ladestationen 10.
  • Die Akkumulatoreneinheit ist in Form einer Kette 16 gebildet, in der die Akkumulatoren 8 hintereinander gelenkig mittels erster Laschen 17 verbunden sind. Die Akkumulatoren 8 sind vom Typ Lithium mit einer Spannung von z. B. 3,7 V und mit einer für diese Erfindung optimierten Größe. Die Kontakte 7 sind zentrisch auf einer oberen Stirnseite jedes Akkumulators 8 angeordnet. Sie sind hierbei konzentrisch zueinander und gegeneinander isoliert, wobei ein erster der Kontakte 7 ringscheibenartig ausgebildet ist und der andere den ersten ringförmig umgibt. Die Kette 16 umfasst z. B. circa 200 bis 250 Stück der Akkumulatoren 8.
  • Jede erste Lasche 17 weist in der Draufsicht eine längliche, im wesentlichen rechteckige Form mit gerundeten Schmalseiten auf. Ein Querschnitt der ersten Lasche 17 ist rechteckig. Parallel zu einer Längsachse sind spiegelsymmetrisch in eine Hauptfläche der ersten Lasche 17 zwei durchgehende Langlöcher 18 eingelassen. Jeweils eine der ersten Laschen 17 ist an jeder Stirnseite (das sind in eingebautem Zustand Ober- und Unterseite) von zwei benachbarten Akkumulatoren 8 durch jeweils einen Stift 19, der ein zugeordnetes der Langlöcher 18 durchdringt, drehbar befestigt. Der Stift 19 weist an seinem freien Ende einen Kopf 20 zur Sicherung der ersten Lasche 17 auf den Akkumulatoren 8 auf.
  • Alternativ weist die erste Lasche 17 nur ein einziges Langloch 18 auf. Damit beim Schieben der Kette 16 die erste Lasche 17 nicht über nur einen der Akkumulatoren 8 geschoben werden kann, sind auf Gehäusen der Akkumulatoren 8 entsprechende Begrenzungen angeordnet.
  • An jedem Akkumulator 8 ist ein oberer Schutzring 20a und ein unterer Schutzring 20b befestigt. Jeder der Schutzringe 20a, 20b umfängt den Akkumulator 8 in einem entsprechenden Randbereich und ist aus reibungsarmen Material gefertigt. In den unteren Schutzring 20b sind gegebenenfalls zusätzlich Kugeln oder Rollen als Mittel zum Vermindern der Reibung drehbar gelagert.
  • Wenn das Kraftfahrzeug 1 unterwegs ist, verbraucht es Strom aus der Akkumulatoreinheit, wobei sich die Akkumulatoren 8 entleeren.
  • Ist das Kraftfahrzeug 1 nur für eine kurze Strecke unterwegs, um dann eine längere Zeit zu stehen, kann die Akkumulatoreinheit mittels des Steckkontakts an das externe Ladegerät angeschlossen werden.
  • Wird das Kraftfahrzeug 1 auf Langstrecken eingesetzt, ist die Kapazität der Akkumulatoreinheit nach einer von den Fahrbedingungen abhängigen Strecke erschöpft. Die Akkumulatoreinheit muss dann rechtzeitig ausgetauscht werden. Der Fahrer steuert hierfür eine Servicestation an und positioniert das Kraftfahrzeug 1 an der Ladestation 10. Er öffnet die Klappe, befestigt den Rüssel 12 an der Öffnung 6 und gibt gegebenenfalls einen Code für eine Zugangsberechtigung an einem Terminal ein. Die Ladestation 10 stellt automatisch den Antrieb für die Flügelräder 14 ein, so dass die Kette 16 aus dem Kanal 2a des Kraftfahrzeugs 1 gezogen und in den Kanal 2b der bereitstehenden freien Ladestelle 11 geschoben wird. Sobald die Kette 16 eine vorgesehene Endposition errecht hat, wird der Antrieb ausgeschaltet; alle Ladestellen 11 werden in der Ladestation so verfahren, dass die nächste Ladestelle 11 mit einer voll geladenen Kette 16 an dem Rüssel 12 bereit steht. Der Antrieb für die Flügelräder 14 wird so eingeschaltet, dass die Kette 16 aus der Ladestelle 11 gezogen und in den Kanal 2a des Kraftfahrzeugs 1 geschoben wird. Sobald die Kette 16 hier die vorgeschriebene Endposition erreicht hat, wird der Antrieb ausgeschaltet und ein Signal abgegeben. Der Fahrer nimmt den Rüssel 12 von der Öffnung 6 ab und schließt die Klappe. Das Kraftfahrzeug 1 ist wieder einsatzbereit. In der Ladestelle 11 wird die Kette 12 zunächst geprüft; falls einer der Akkumulatoren 8 dieser Kette 12 defekt ist, wird diese automatisch ausgesondert und repariert. ist die Kette 12 in Ordnung, wird sie geladen und für eine nächste Entnahme bereit gestellt. Diese Entnahme erfolgt, wenn die Kette 12 nach einem Umlauf in der Ladestation 10 wieder zu dem Rüssel 12 gelangt.
  • In einer besonderen Ausführung der Erfindung ist der Boden 4 antreibbar. Hierfür ist der Boden 4 um eine Achse senkrecht zu seinen Hauptflächen drehbar gelagert. Bei eingeschaltetem Antrieb entspricht eine Umfangsgeschwindigkeit des Bodens 4 im Bereich einer äußeren Windung des Kanals 2a, 2b einer Transportgeschwindigkeit der Kette 16 beim Ziehen beziehungsweise Schieben durch die Flügelräder 14 entspricht. Eine Drehrichtung entspricht der Transportrichtung der Kette 16. Im Betrieb wird der Antrieb beider Böden 4 gleichzeitig mit dem Antrieb der Flügelräder 14 eingeschaltet und etwas später als Letzterer ausgeschaltet. Auf diese Weise wird eine dichte Packung der Akkumulatoren 8 in dem Kanal 2 erzielt.
  • Eine alternative Akkumulatoreinheit ist in der 7 dargestellt. Hier ist jeder Akkumulator 8 von einem becherartigen Gehäuse 21 umgeben. An inneren Wandungen des Gehäuses 21 sind regelmäßig verteilt elastische Noppen 22 befestigt; diese verhindern ein Spiel zwischen dem Akkumulator 8 sowie dem Gehäuse 21 und/oder dämpfen Erschütterungen. Ein Becherboden des Gehäuses 21 ist siebartig gelocht. Der Akkumulator ist wie oben beschrieben ausgeführt.
  • Jeweils zwei der Gehäuse 21 sind mittels zwei zweiter Laschen 22 zu einem Paar verbunden. Hierbei sind die zweiten Laschen 22 fest mit den Gehäusen 21 des Paars verbunden, die eine in einem oberen und die andere in einem unteren Bereich der Gehäuse 21. Zwei dritte Laschen 23 verbinden gelenkig jeweils zwei benachbarte der Paare in dem oberen und unteren Bereich. Hierbei sind die dritten Laschen 23 mittels z. B. Kugel- oder Rollenlagern an den benachbarten Gehäusen 21 der zugehörigen Paare befestigt. Insgesamt ist die Akkumulatoreinheit also nach Art einer Hülsenkette aufgebaut. In dem Becherboden sind außen gegebenenfalls zusätzlich Kugeln oder Rollen als Mittel zum Vermindern der Reibung drehbar gelagert.
  • Eine alternative Transportvorrichtung ist in der 6 dargestellt. Diese Transportvorrichtung umfasst zwei endlose Riemen 24.
  • Jeder Riemen 24 ist um zwei Umlenkrollen geführt 25 und gespannt. Zentrisch zwischen den Umlenkrollen 25 ist eine Antriebsrolle 26 für den Riemen 24 gelagert, die gleichzeitig als Spannrolle ausgebildet ist. Die Riemen sind z. B. Keil- oder Zahnriemen; die Umlenkrollen 25 und die Antriebsrollen 26 sind entsprechend ausgebildet.
  • Drehachsen aller Umlenkrollen 25 und Antriebsrollen 26 sind senkrecht, wobei die Drehachsen der zu einem der Riemen 24 gehörigen Umlenkrollen auf Geraden parallel zu einer Transportrichtung der Kette 16 angeordnet sind. Zumindest zwei Trume der zwei Riemen 24, welche Trume benachbart und einer Transportstrecke der Kette 16 zugewandt sind, verlaufen parallel. Ein Abstand dieser Trume ist geringfügig kleiner als eine Breite der Kette 16, so dass diese unter leichtem Druck zwischen den Trumen führbar ist. (Eine Breite der Kette 16 entspricht dem Durchmesser des Akkumulators 8 beziehungsweise des Gehäuses 21.)
  • Alternativ zu der Antriebsrolle 26 ist mindestens eine der zu einem der Riemen 24 gehörigen Umlenkrollen 25 antreibbar und eine als Spannrolle ausgebildet. In diesem Fall entfällt die Antriebsrolle 26 und alle Trume verlaufen parallel.
  • Der Austausch der Kette 16 unterscheidet sich vom oben Beschriebenen wie folgt: Die Riemen 24 werden entsprechend der Transportrichtung angetrieben, und die Kette 16 wird zwischen den beiden benachbarten Trumen transportiert, also z. B. aus dem Kanal 2a des Kraftfahrzeugs 1 gezogen und in die Ladestelle 11 geschoben. Hierbei greifen die Riemen 24 an den zwischen den Trumen befindlichen Akkumulatoren 8 beziehungsweise Gehäusen 21 an.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Kanal
    3
    Wand
    4
    Boden
    5
    Abdeckplatte
    6
    Öffnung
    7
    Kontakt
    8
    Akkumulator
    9
    Anschlussstück
    10
    Ladestation
    11
    Ladestelle
    12
    Rüssel
    13
    Faltenbalg
    14
    Flügelrad
    15
    Leitelement
    16
    Kette
    17
    erste Lasche
    18
    Langloch
    19
    Stift
    20
    Kopf
    21
    Gehäuse
    22
    zweite Lasche
    23
    dritte Lasche
    24
    Riemen
    25
    Umlenkrollen
    26
    Antriebsrolle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 345178 [0003]
    • DD 2902 [0003]
    • FR 2872470 A1 [0004]
    • GB 2317872 A [0004]

Claims (16)

  1. Kraftfahrzeug mit mindestens einem Elektromotor als einzigem Fahrantrieb und mit einer Vielzahl von Akkumulatoren (8), dadurch gekennzeichnet, dass die Akkumulatoren (8) in Form einer Kette (16) zu einer Akkumulatoreinheit verbunden sind und dass in dem Kraftfahrzeug (1) ein spiralförmiger Kanal (2a) angeordnet ist, in den die Kette (16) einführbar und aus dem die Kette (16) entnehmbar ist, wobei die Akkumulatoreinheit in dem Kanal (2a) kontaktierbar ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Kontaktieren eine Abdeckplatte (5) mit entsprechend angeordneten Leiterbahnen auf Kontakte (7) der Akkumulatoren (8) verfahrbar ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Vermindern der Reibung zwischen einem Boden (4) des Kanals (2) und der Akkumulatoreinheit angeordnet sind.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Vermindern der Reibung der Boden (4) drehbar antreibbar ist.
  5. Akkumulatoreinheit für ein Kraftfahrzeug (1) mit mindestens einem Elektromotor als einzigem Fahrantrieb, wobei eine Vielzahl der Akkumulatoren (8) in Form einer Kette (12) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verbinden mindestens eine feste Lasche (17, 22, 23) mittelbar oder unmittelbar an zwei benachbarten der Akkumulatoren (8) befestigt ist.
  6. Akkumulatoreinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Akkumulatoren (8) kreiszylindrisch und vom Typ Lithium-Ionen oder Lithium-Polymer sind.
  7. Akkumulatoreinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Akkumulator (8) von zwei Schutzringen (20) teilweise umfangen ist, an dem erste der Laschen (17) mittels Stiften (19) dreh- und/oder verschiebbar befestigt sind.
  8. Akkumulatoreinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Akkumulator (8) von einem becherartigen Gehäuse (21) umgeben ist, das von einer zweiten und einer dritten der Laschen (22, 23) umfangen ist.
  9. Ladestation mit mindestens einer Ladestelle (11) für eine Akkumulatoreinheit der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladestelle (11) einen spiralförmigen Kanal (2b) umfasst, in den die Kette (12) einführbar und aus dem die Kette (12) entnehmbar ist, wobei die Akkumulatoren (8) in dem Kanal (2b) kontaktierbar sind.
  10. Ladestation nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Transportvorrichtung zum Einführen der Kette (16) in die Ladestelle (11) sowie zum gleichzeitigem Entnehmen aus einem Kraftfahrzeug (1) und umgekehrt angeordnet ist.
  11. Ladestation nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung mindestens ein Flügelrad (14) umfasst.
  12. Ladestation nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung zwei endlose Riemen (24) umfasst, deren benachbarten Trume parallel sich gegenüberliegend geführt sind.
  13. Ladestation nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ladestelle (11) zum Kontaktieren eine Abdeckplatte (5) mit entsprechend angeordneten Leiterbahnen auf Kontakte (7) der Akkumulatoren (8) verfahrbar ist.
  14. Ladestation nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Vermindern der Reibung zwischen einem Boden (4) des Kanals (2b) und der Akkumulatoreinheit angeordnet sind.
  15. Ladestation nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zum Vermindern der Reibung der Boden (4) drehbar antreibbar ist.
  16. Ladestation nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Vielzahl der Ladestellen (11) umfasst, die Paternosterartig verfahrbar und hierbei an eine Stromversorgung angeschlossen sind.
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