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Die Erfindung betrifft Beleuchtungssystem zur Integration in den Innenraum eines Kraftfahrzeugs.
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Beleuchtungssysteme umfassen in der Regel Beleuchtungsvorrichtungen, die dazu ausgebildet sind, den Innenraum von Fahrzeugen zu beleuchten. In vielen Fahrzeugen sind Beleuchtungsvorrichtungen am Fahrzeughimmel angeordnet, die durch ein Öffnen einer Fahrzeugtüre aktiviert werden und bei und/oder nach einem Schließen der Fahrzeugtüre wieder erlöschen.
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Ebenfalls sind Beleuchtungsvorrichtungen bekannt, die ein z. T. gedämpftes Licht im Bereich einer Instrumententafel, eines Fußraums oder einer Türverkleidung des Fahrzeugs geben, um die Sicht im Innenraum zu verbessern, z. B. in Form einer Leselampe und/oder mit dem Ziel, ein angenehmes Ambiente zu schaffen.
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Das Dokument
US 6 717 376 B2 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Beleuchtung eines Innenraums eines Fahrzeugs, wobei die Beleuchtungsbedingungen von der Vorrichtung empfangenen Signalen abhängig sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Beleuchtung in einem Fahrzeug bereitzustellen, die ein Wohlbefinden eines Insassen, insbesondere eines Fahrzeugführers erhöhen kann und/oder den Fahrzeugführer bei der Fahrt unterstützt.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und/oder den beigefügten Figuren.
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Erfindungsgemäß wird ein Beleuchtungssystem zur Integration in einen Innenraum eines Kraftfahrzeugs vorgeschlagen. Vorzugsweise ist das Beleuchtungssystem zur Integration in einen Personenkraftwagen ausgebildet.
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Das Beleuchtungssystem umfasst mindestens eine Beleuchtungsvorrichtung, die in einem ersten Beleuchtungsbereich angeordnet ist und dazu ausgebildet ist, Licht in mindestens einer Lichtfarbe und/oder Lichtintensität in dem ersten Beleuchtungsbereich zu erzeugen und von dort abzustrahlen. Die Beleuchtungsvorrichtung weist üblicherweise mindestens eine Lichtquelle auf, die vorzugsweise als eine Leuchtdiode, ausgebildet ist. Möglich sind ebenfalls andere geeignete Lichtquellen, wie z. B. Glühlampen, Leuchtstoffröhren und/oder elektrolumineszierende Folien bzw. Oberflächen, etc.
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Denkbar ist, dass die Lichtquellen durchgängig oder mit Unterbrechungen, punktartig, linienförmig oder rasterartig im ersten Beleuchtungsbereich angeordnet sind. Ebenfalls möglich ist eine Anordnung der Lichtquellen in Gestalt bestimmter Muster oder Zeichen im ersten Beleuchtungsbereich.
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Insbesondere ist die Beleuchtungsvorrichtung dazu ausgebildet, den ersten Beleuchtungsbereich zu beleuchten. Vorzugsweise ist die Beleuchtungsvorrichtung dazu ausgebildet, mehrere Lichtfarben, Farbverläufe und/oder unterschiedliche Lichtintensitäten auszugeben.
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Die Beleuchtungsvorrichtung ist dazu ausgebildet, einem Insassen mindestens eine fahrzeugspezifische und/oder umgebungsspezifische Information mitzuteilen. Vorzugsweise ist die Information an einen Fahrzeugführer gerichtet.
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Erfindungsgemäß erstreckt sich der erste Beleuchtungsbereich zumindest teilweise in einem Randbereich entlang eines Fahrzeugsfensters und/oder ist zumindest abschnittsweise um das Fahrzeugfenster herum angeordnet. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Fahrzeugfenster um eine Windschutzscheibe in einem Frontbereich des Kraftfahrzeugs. Insbesondere kann es sich alternativ oder ergänzend um ein oder mehrere Seitenfenster und/oder um eine Heckscheibe des Kraftfahrzeugs handeln. Im Speziellen ist der erste Beleuchtungsbereich in dem Randbereich entlang nur eines, mehrerer oder aller Fahrzeugfenster angeordnet und/oder der erste Beleuchtungsbereich ist zumindest abschnittsweise um nur ein, mehrere oder alle Fahrzeugfenster herum angeordnet.
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Ein Vorteil der Erfindung ist, dass durch eine Beleuchtung des Randbereichs des Fahrzeugfensters eine angenehme Atmosphäre im Kraftfahrzeug geschaffen werden kann. Des Weiteren kann die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung als eine blendfreie, innovative Hintergrundbeleuchtung dienen, wenn Fahrzeuginsassen im Fahrzeug beispielsweise lesen, essen, schreiben oder malen. Ein Einschalten einer anderen Lichtquelle bei Dunkelheit im Kraftfahrzeug ist durch die Bereitstellung der Erfindung nicht mehr unbedingt nötig, wodurch in erster Linie eine Blendung des Fahrzeugführers durch die andere Lichtquelle vermieden werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der erste Beleuchtungsbereich zu vorzugsweise mindestens 20 Prozent, insbesondere mindestens 40 Prozent, im Speziellen mindestens 60 Prozent entlang eines Umfangs des Fahrzeugfensters. Üblicherweise ist ein Umfang des Fahrzeugfensters aus der Länge eines Fahrzeugfensterrands gebildet. Der Fahrzeugfensterrand ist vorzugsweise aus einem oberen Fensterrand, einem unteren Fensterrand und aus mindestens einem Fensterseitenrand gebildet, wobei der obere Fensterrand in Richtung eines Fahrzeugdaches und der untere Fensterrand in Richtung eines Fahrzeugbodens am Kraftfahrzeug angeordnet sind. Im Allgemeinen verbinden zwei Fensterseitenränder jeweils den oberen und den unteren Rand miteinander.
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Vorzugsweise erstreckt sich der erste Beleuchtungsbereich zumindest abschnittsweise oder vollständig entlang des oberen und/oder des unteren Fahrzeugfensterrands und/oder entlang eines Fensterseitenrands oder beider Fensterseitenränder. Insbesondere kann der erste Beleuchtungsbereich durchgängig oder rasterartig ausgebildet sein. Denkbar ist auch eine regelmäßige oder unregelmäßige Unterbrechung des ersten Beleuchtungsbereichs durch unbeleuchtete Bereiche am Fahrzeugfensterrand. Vorzugsweise bildet der erste Beleuchtungsbereich eine Art Rahmen um das Fahrzeugfenster. Insbesondere ist der erste Beleuchtungsbereich durch die Art und Weise gebildet, wie die Lichtquellen der Beleuchtungsvorrichtung im Randbereich des Fahrzeugfensters angeordnet sind.
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Vorzugsweise ist der Randbereich durch eine Fläche gebildet, die vom Fahrzeugfensterrand und einer geschlossenen Linie begrenzt ist, die parallel zum Fahrzeugfensterrand oder einem Teilabschnitt davon verläuft und/oder einem Verlauf des Fahrzeugfensterrands oder einem Teilabschnitt davon ähnelt und/oder gleicht. Die Linie verläuft vorzugsweise im Kraftfahrzeugfenster. Möglich ist auch, dass sie außerhalb des Kraftfahrzeugfensters verläuft.
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Denkbar ist, dass der Randbereich von einer ersten und einer zweiten jeweils geschlossenen Linie gebildet ist, die beide vorzugsweise parallel zum Fahrzeugfensterrand oder Teilabschnitten des Fahrzeugfensterrands verlaufen und/oder dem Verlauf des Fahrzeugfensterrands oder Teilabschnitten davon ähneln. Insbesondere kann die erste Linie im Kraftfahrzeugfenster und die zweite Linie außerhalb des Kraftfahrzeugfensters verlaufen, wobei der Fahrzeugfensterrand in der Fläche angeordnet ist, die den Randbereich bildet.
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Vorstellbar ist ebenfalls, dass die erste und die zweite Linie außerhalb des Fahrzeugfensterrands verlaufen und zwischen dem Fahrzeugfensterrand und der Fläche, die den Randbereich bildet, ein unbeleuchteter Bereich angeordnet ist.
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Insbesondere beträgt der Abstand zwischen dem Fahrzeugfensterrand und der Linie/den Linien vorzugsweise bis zu 30 cm, insbesondere bis zu 20 cm, im Speziellen bis zu 10 cm.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht einen zweiten Beleuchtungsbereich vor, in dem die Beleuchtungsvorrichtung angeordnet ist, die dazu ausgebildet ist, Licht in mindestens einer Lichtfarbe und/oder Lichtintensität von dort abzustrahlen und dadurch einem Insassen mindestens eine fahrzeugspezifische und/oder umgebungsspezifische Information mitzuteilen, wobei der zweite Beleuchtungsbereich in mindestens einer Fahrzeugtür, in einem Armaturenbrett, in einer Instrumententafel, in einem Fuß-, Boden- und/oder Dachbereich und/oder in einem Fahrzeugfond angeordnet ist. Im Speziellen beleuchten die Beleuchtungsvorrichtungen den ersten und den zweiten Beleuchtungsbereich gleichzeitig oder in einer bestimmungsgemäßen zeitlichen Versetzung. Besonders bevorzugt ist, dass der erste und der zweite Beleuchtungsbereich durch die mindestens eine Beleuchtungsvorrichtung in unterschiedlichen Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten beleuchtet werden und dadurch die fahrzeugspezifischen und/oder umgebungsspezifischen Informationen an den Insassen übermittelt werden.
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Vorzugsweise ist die mindestens eine Beleuchtungsvorrichtung in einem Verkleidungselement, einer Blende und/oder einer Leiste integriert. Insbesondere ist das Verkleidungselement, die Blende und/oder die Leiste dazu ausgebildet, die Lichtquelle zumindest teilweise abzuschirmen, zu verdecken, und/oder von der Lichtquelle hinterleuchtet zu werden. Im Speziellen ist der erste und optional der zweite Beleuchtungsbereich durch das Verkleidungselement, die Blende oder die Leiste gebildet.
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Vorzugsweise ist das Verkleidungselement, die Blende und/oder die Leiste aus einem transparenten und/oder lichtdurchlässigen Kunststoff oder Glas, insbesondere Milchglas, gebildet. So kann in vorteilhafter Weise eine indirekte, diffuse und/oder blendfreie Innenraumbeleuchtung geschaffen werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Beleuchtungsvorrichtung eine Flüssigkristallanzeige (liquid crystal display; LCD). Vorzugsweise ist das LCD dazu ausgebildet, von der Lichtquelle hinterleuchtet zu werden. Insbesondere weist das LCD mehrere Segmente auf, die dazu ausgebildet sind, bei Anlage einer elektrischen Spannung eine Polarisationsrichtung des Lichts zu beeinflussen und ihre Helligkeit und/oder Farbe zu ändern.
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Eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Beleuchtungssystem eine Sensoreinheit und eine Auswerteeinheit umfasst, wobei die Sensoreinheit dazu ausgebildet ist, umgebungs- und/oder fahrzeugspezifische Daten zu erfassen und wobei die Auswerteeinheit dazu ausgebildet ist, die umgebungs- und/oder fahrzeugspezifischen Daten auszuwerten und in umgebungs- und/oder fahrzeugspezifische Signale zu wandeln.
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Die Sensoreinheit ist vorzugsweise in einer im bzw. am Kraftfahrzeug angebrachten Kamera zur Erfassung einer Fahrzeugumgebung und/oder in einem GPS-Empfänger zur Positionsbestimmung des Kraftfahrzeugs und/oder Entfernungs- bzw. Zeitmessung eines Fahrtweges integriert. Weiterhin ist eine Integration der Sensoreinheit in eine Radar-, Lidar- und/oder Ultraschalleinrichtung zur Geschwindigkeitsmessung des Kraftfahrzeugs und/oder zur Existenz-, Richtungs- und/oder Abstandsmessung in der Umgebung des Kraftfahrzeugs denkbar. Zudem kann die Sensoreinheit als ein Temperaturfühler, Füllstandsmesser oder als eine andere geeignete Sensoreinrichtung im bzw. am Kraftfahrzeug ausgebildet sein.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Beleuchtungssystem eine Steuereinheit umfasst, die dazu ausgebildet ist, auf Basis der umgebungs- und fahrzeugspezifischen Signale die mindestens eine Beleuchtungsvorrichtung und die Beleuchtungsbereiche zu steuern und dadurch die umgebungs- und/oder fahrzeugspezifischen Informationen an den Insassen zu übermitteln. Insbesondere steuert die Steuereinheit die Lichtfarbe und Lichtintensität der Beleuchtungsvorrichtung sowie Ort und Anzahl der Beleuchtungsbereiche.
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Vorzugsweise umfasst die umgebungsspezifische Information einen Hinweis auf eine Fahrtstrecke und/oder auf eine die Fahrtstrecke des Kraftfahrzeugs umgebende Landschaft. Insbesondere wird/werden die Fahrtstrecke und/oder die Landschaft von der Sensoreinheit in der Ausbildung als Kamera, GPS-Empfänger und/oder Navigationsgerät als umgebungsspezifische Daten erfasst und von der Auswerteeinheit in umgebungsspezifische Signale gewandelt. Im Speziellen bewirkt die Steuereinheit den Hinweis durch eine Anpassung der Lichtfarbe und Lichtintensität an die beispielsweise durch das Navigantionsgerät navigierte Fahrtstrecke und/oder an die das Kraftfahrzeug umgebende Landschaft in einem oder mehreren Beleuchtungsbereichen auf Basis der umgebungsspezifischen Signale.
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Beispielsweise ist der Randbereich der Windschutz- und/oder Heckscheibe und optional auch der Fahrzeugboden bei einer Fahrt über eine graue Landstraße zumindest teilweise mit grauem Licht beleuchtet. Erstrecken sich auf beiden Seiten der Landstraße grüne Wiesen und erfolgt die Fahrt bei blauem Himmel, so kann der Randbereich der Seitenfenster zumindest teilweise grün und der Fahrzeughimmel zumindest teilweise blau beleuchtet sein. Gerade bei Nacht kann eine derartige Wiedergabe der Landstraße und/oder Landschaft als farbiges Licht im Innenraum des Kraftfahrzeugs zum Wohlbefinden der Insassen beitragen und eine Orientierung des Fahrzeuglenkers bei Dunkelheit unterstützen.
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Besonders bevorzugt ist, dass der Randbereich der Windschutzscheibe und/oder des/der Seitenfenster, insbesondere mindestens eine A-Säule des Kraftfahrzeugs, derart beleuchtet ist, dass die mindestens eine A-Säule schmäler erscheint oder vollständig transparent wirkt. Dies kann insbesondere durch eine Bildaufnahme der Kamera von der Umwelt hinter der A-Säule und durch eine Wiedergabe der Bilder durch die leuchtenden LEDs erfolgen. Vorteilhaft dabei ist, dass der Fahrzeugführer durch die bildhafte Wiedergabe, insbesondere durch die bildhafte Beleuchtung des Randbereichs der Windschutzscheibe, eine nahezu vollständige oder vollständige freie Sicht nach vorn und zu einer Kraftfahrzeugseite hat und/oder die Sicht des Fahrzeugführers nicht oder in verringertem Maße durch die mindestens eine A-Säule verdeckt ist.
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Ein weiteres Beispiel ist, dass die zweite Beleuchtungsvorrichtung z. B. im Dachbereich des Fahrzeugs die von der Kamera aufgenommenen Bilder überträgt, wobei die Kamera vorzugsweise senkrecht nach oben, insbesondere zum Himmel über dem Fahrzeug, gerichtet ist. So kann der Dachbereich in vorteilhafter Weise die Anmutung eines Panoramadachs aufweisen.
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Vorstellbar ist auch, dass alle Fahrzeugsäulen und zugleich der Dachbereich derart beleuchtet sind, dass die Kamerabilder der Umwelt, die durch die Säulen und den Dachbereich verdeckt ist, durch die Beleuchtungsvorrichtung wiedergegeben werden. Dadurch kann dem Fahrzeugführer und/oder dem Insassen das Gefühl eines ”oben offen- Fahrens” und/oder eines ”open air drive” vermittelt werden.
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Es ist ebenfalls denkbar, dass die Sensoreinheit die Farben einer Ampel, die vor oder seitlich zum Kraftfahrzeug angeordnet ist oder auf die sich das Kraftfahrzeug zubewegt, als umgebungsspezifische Daten erfasst. Nach der Auswertung der umgebungsspezifischen Daten und Erzeugung der umgebungsspezifischen Signale durch die Auswerteeinheit steuert die Steuereinheit die Beleuchtungsvorrichtung vorzugsweise in der Lichtfarbe und/oder dem zeitlichen Rhythmus an, in der/dem die Ampel die Farben wechselt. Beispielsweise wird die Beleuchtungsvorrichtung in der Art angesteuert, dass die Lichtfarben im ersten Beleuchtungsbereich an der Windschutzscheibe von Rot auf Gelb auf Grün oder in umgekehrter Reihenfolge wechseln.
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Es ist von Vorteil, dass der Fahrzeugführer durch die Anzeige der Ampelfarben im ersten Beleuchtungsbereich, wie z. B. der Windschutzscheibe, verstärkt auf ein Umschalten der Ampel hingewiesen wird. Durch eine derartige auffällige Lichtanzeige im Innenraum des Kraftfahrzeugs wird die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers erhöht, wodurch z. B. ein Überfahren einer roten Ampel und ein damit verbundener Unfall vermieden werden können.
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In einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung umfassen die umgebungsspezifische Information einen Hinweis auf eine Existenz von Personen und/oder Objekten in der Nähe des Kraftfahrzeugs. Insbesondere ist das Beleuchtungssystem als ein Abstandsmelder und/oder eine Einparkhilfe ausgebildet, der/die den Fahrzeugführer durch eine Ansteuerung von Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten in einem oder mehreren Beleuchtungsbereichen auf die Existenz der Person und/oder des Objekts aufmerksam macht. Erfasst die Sensoreinheit bei einem Rückwärtsfahren z. B. ein Hindernis hinter dem Kraftfahrzeug als umgebungsspezifische Daten und wandelt die Auswerteeinheit diese Daten in umgebungsspezifische Signale um, so aktiviert die Steuereinheit vorzugsweise die Beleuchtungsvorrichtung im ersten Beleuchtungsbereich an der Heckscheibe. Optional steuert die Steuereinheit eine Beleuchtung mit verschiedenfarbigem Licht oder mit Licht in unterschiedlichen Intensitäten im ersten und/oder zweiten Beleuchtungsbereich an. Möglich ist ein Wechsel der Lichtfarbe von Grün auf Gelb auf Orange auf Rot mit abnehmendem Abstand des Kraftfahrzeugs zum Hindernis.
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Denkbar ist auch, dass die Lichtintensivität einer bestimmten Farbe, z. B. Rot als Signalfarbe, mit zunehmender Nähe zum Hindernis steigt.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die umgebungsspezifische Information eine Warnung vor einem Gefahrenpotential in der Nähe des Kraftfahrzeugs umfasst. Die Sensoreinheit ist vorzugsweise als Kamera und/oder Abstandsmesser ausgebildet und erfasst die Existenz und/oder den Abstand zu einem Objekt mit Gefahrenpotential als umgebungsspezifische Daten. Die Auswerteeinrichtung wertet die umgebungsspezifischen Daten aus und wandelt sie in umgebungsspezifische auf ein Objekt mit Gefahrenpotential gerichtete Signale um. Die Steuereinheit ist dazu ausgebildet, die Beleuchtungsvorrichtung auf Basis der umgebungsspezifischen, auf ein Objekt mit Gefahrenpotential gerichteten Signale anzusteuern. Beispielsweise steuert die Steuereinheit bei Unterschreitung eines bestimmten Sicherheitsabstands zu einem vorausfahrenden oder sich in einem toten Winkel befindlichen Fahrzeug die Beleuchtungsvorrichtung im ersten und optional im zweiten Beleuchtungsbereich an. Besonders bevorzugt ist, dass bei einem drohenden Auffahrunfall zumindest teilweise ein Randbereich der Windschutzscheibe in einer Warnfarbe, z. B. in Rot, aufleuchtet. Bei einem drohenden Seitenaufprall, z. B. durch das Fahrzeug im toten Winkel oder durch ein auf das Fahrzeug zulaufendes Tier, leuchten bevorzugt zumindest teilweise die Randbereiche der Seitenfenster auf, die dem Gefahrenpotential zugewandt sind. Denkbar ist auch, dass ergänzend zu den Randbereichen der Seitenfenster der zweite Beleuchtungsbereich, vorzugsweise die Bereiche an den unter den Seitenfenstern angeordneten Fahrzeugtüren, aufleuchten. Im Speziellen ist die Beleuchtungsvorrichtung als eine Warnleuchte ausgebildet und kann eine Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers erregen. Somit kann in vorteilhafter Weise ein Unfall vermieden werden.
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In einer weiteren möglichen erfindungsgemäßen Ausgestaltung umfasst die umgebungsspezifische Information eine Angabe zu einem Umgebungstemperaturbereich und/oder die fahrzeugspezifische Information umfasst eine Angabe zu einem Innenraumtemperaturbereich des Kraftfahrzeugs. Vorzugsweise erfasst die Sensoreinheit in der Ausbildung als Thermometer eine Temperatur außerhalb und/oder innerhalb des Fahrzeugs als umgebungsspezifische und/oder fahrzeugspezifische Daten. Die Auswerteeinheit ist dazu ausgebildet, diese Daten auszuwerten und als umgebungsspezifische und/oder fahrzeugspezifische Signale an die Steuereinheit zu übermitteln. Die Steuereinrichtung ist dazu ausgebildet, auf Basis der umgebungsspezifischen und/oder fahrzeugspezifischen Signale die Beleuchtungsvorrichtung im ersten und optional im zweiten Beleuchtungsbereich zu aktivieren und die Lichtfarbe und/oder Lichtintensität an die gemessene Außen- und/oder Innentemperatur des Fahrzeugs anzupassen. Beispielsweise sind der erste und optional der zweite Beleuchtungsbereich, vorzugsweise die Randbereiche aller Fahrzeugfenster, bei Minusgraden außerhalb des Kraftfahrzeugs in einer kalten Lichtfarbe, wie z. B. Blau, beleuchtet. Ein Vorteil hierbei ist, dass die Insassen und/oder der Fahrzeugführer neben einer Temperaturanzeige am Thermometer auch durch die Lichtfarbe und/oder Lichtintensität der Beleuchtungsvorrichtung über die Außen- bzw. Innentemperatur des Kraftfahrzeugs informiert werden können.
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Denkbar ist auch, dass der oder die Beleuchtungsbereiche gerade bei sehr kalten Außentemperaturen in einer intensiven, warmen Lichtfarbe, wie z. B. Orange oder Rot, erleuchtet sind. Dadurch kann in vorteilhafter Weise ein wohlig warmes Gefühl im Innenraum des Kraftfahrzeugs vermittelt werden.
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Vorstellbar ist auch, dass die Steuereinheit die Lichtfarbe und/oder Lichtintensität der mindestens einen Beleuchtungsvorrichtung nach und nach an eine sich verändernde Innentemperatur anpasst, die durch eine Heizung oder Klimaanlage beeinflusst ist. Beispielsweise sind der erste und optional der zweite Beleuchtungsbereich in sich verändernden Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten z. B. von Blau auf Grün auf Gelb auf Orange auf Rot, beleuchtet, wodurch die Temperaturerhöhung im Innenraum in Form von Licht als Information an die Insassen bzw. den Fahrzeuglenker übermittelt werden können. Denkbar ist natürlich auch eine entgegengesetzte Farbabfolge bei einer Temperaturverringerung im Innenraum des Kraftfahrzeugs.
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Vorzugsweise erfasst die Sensoreinheit in der Ausbildung als Drehzahl- und/oder Geschwindigkeitsmesser eine Drehzahl des Kraftfahrzeugmotors und/oder eine Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs als fahrzeugspezifische Daten. Insbesondere ist die Auswerteeinheit dazu ausgebildet, vorzugsweise auf Basis der gemessenen Drehzahl und/oder Geschwindigkeit, fahrzeugspezifische Signale zur Geschwindigkeit, Drehzahl oder der Fahrweise des Fahrzeuglenkers zu erzeugen. Die Steuereinheit ist dazu ausgebildet, auf Grundlage der von der Auswerteeinheit übermittelten fahrzeugspezifischen Signale, die mindestens eine Beleuchtungsvorrichtung im ersten und optional im zweiten Beleuchtungsbereich zu steuern und die Lichtfarbe und/oder Lichtintensität an die gemessene Drehzahl und/oder Geschwindigkeit anzupassen.
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In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausbildung umfasst die fahrzeugspezifische Information Angaben zu einer wirtschaftlichen oder sportlichen Fahrweise des Fahrzeugsführers. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind der erste und optional der zweite Beleuchtungsbereich entsprechend der Fahrweise des Fahrzeuglenkers und/oder dem aktuellen Energieverbrauch des Kraftfahrzeugs beleuchtet. Zum Beispiel ist der/sind die Beleuchtungsbereich/e bei einer wirtschaftlichen Fahrweise (ECO-Fahrweise) und/oder geringem Energieverbrauch in einem intensiven Grün beleuchtet. Vorzugsweise verblasst das intensive Grün bei sportlicherer Fahrweise und/oder steigendem Energieverbrauch. Insbesondere ändert die Beleuchtungsvorrichtung die Lichtfarbe und/oder Lichtintensität bei sportlicher Fahrweise und/oder sehr hohem Energieverbrauch von einem Orangeton hin zu einem tiefen Rot. Vorteilhaft ist, dass der Fahrzeuglenker anhand der Innenraumbeleuchtung stetig über den aktuellen Verbrauchsstatus des Kraftfahrzeugs und/oder über seine Fahrweise informiert werden kann.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die fahrzeugspezifische Information eine Angabe zu einem Energiereservoirstand umfasst. Vorzugsweise ist die Sensoreinheit als ein Füllstands- und/oder Kapazitätsmesser für ein Energiereservoir des Kraftfahrzeugs ausgebildet. Vorzugsweise erfasst die Sensoreinheit einen Füllstand eines Kraftstoffs und/oder eine Kapazität einer Batterie zum Antrieb des Kraftfahrzeugs als fahrzeugspezifische Daten. Die Auswerteeinheit ist insbesondere dazu ausgebildet, die fahrzeugspezifischen Daten auszuwerten, in fahrzeugspezifische Signale zu wandeln und an die Steuereinrichtung zu übermitteln. Im Speziellen ist die Steuereinrichtung dazu ausgebildet, die Beleuchtungsvorrichtung und/oder die Beleuchtungsbereiche auf Basis der den Füllstand und/oder die Kapazität betreffenden fahrzeugspezifischen Signale anzusteuern. Beispielsweise wird der erste und optional der zweite Beleuchtungsbereich durch die Beleuchtungsvorrichtung in der Lichtfarbe grün beleuchtet, wenn die Kapazität und/oder der Füllstand voll bzw. hoch ist. Bei abnehmendem Füllstand steuert die Steuereinheit vorzugsweise die Beleuchtung in einer anderen Lichtfarbe, z. B. gelb. Neigt sich der Füllstand dem Ende zu, ist er also nahezu oder vollkommen leer, so werden der oder optional die Beleuchtungsbereiche in einer intensiven Warnfarbe, z. B. in tiefrot beleuchtet. Es ist von Vorteil, dass der Fahrzeugführer durch die Veränderung der Lichtfarbe im ersten Beleuchtungsbereich bzw. im ersten und im zweiten Beleuchtungsbereich, mit abnehmenden Füllstand des Kraftstoffs und/oder mit abnehmender Kapazität der Batterie in auffälliger Weise daran erinnert wird, aufzutanken und/oder die Batterie aufzuladen. So kann in vorteilhafter Weise eine Gefahr durch ein ungewolltes Stehenbleiben des Kraftfahrzeugs, insbesondere auf einer Autobahn, vermieden werden.
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Denkbar ist auch, dass die fahrzeugspezifische Information eine Angabe über einen Reifenluftdruck eines, mehrerer oder aller Fahrzeugreifen umfasst. Vorzugsweise ist die Sensoreinheit als ein Luftdruckmesser ausgebildet und erfasst den Luftdruck des oder der Reifen als fahrzeugspezifische Daten. Die Auswerteeinheit ist insbesondere dazu ausgebildet, die fahrzeugspezifischen Daten auszuwerten, in fahrzeugspezifische Signale zu wandeln und an die Steuereinrichtung zu übermitteln. Im Speziellen ist die Steuereinrichtung dazu ausgebildet, die Beleuchtungsvorrichtung und/oder die Beleuchtungsbereiche auf Basis des Reifenluftdrucks anzusteuern. Beispielsweise wird der erste und optional der zweite Beleuchtungsbereich durch die Beleuchtungsvorrichtung in der Lichtfarbe rot beleuchtet, wenn der Reifenluftdruck einen definierten Grenzwert über- oder unterschreitet.
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In einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung umfasst die fahrzeugspezifische Information eine Angabe zu einem Rhythmus und/oder Lautstärkenbereich eines Audiosignals. Vorzugsweise ist die Sensoreinheit als ein Mikrofon ausgebildet, das das Audiosignal, z. B. Musik aus dem Fahrzeugradio oder das Klingeln eines Mobiltelefons, als fahrzeugspezifische Daten erfasst. Insbesondere ist die Auswerteeinheit dazu ausgebildet, die fahrzeugspezifischen, die Audiosignale betreffenden Daten auszuwerten und in fahrzeugspezifische Signale zu wandeln. Auf Basis der fahrzeugspezifischen, die Audiosignale betreffenden Signale steuert die Steuereinheit die mindestens eine Beleuchtungsvorrichtung an, wobei die Lichtquellen beispielsweise in einer beliebigen Lichtfarbe und/oder Lichtintensität im Rhythmus eines Klingeltons des Mobiltelefons aufleuchten. Vorstellbar ist ebenfalls, dass die Lichtquelle in einer beliebigen Lichtfarbe entsprechend dem Rhythmus eines Musikstücks aufleuchtet und/oder die Lichtintensität an die Lautstärke des Musikstücks angepasst ist.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung umfasst die fahrzeugspezifische Information eine Angabe zu einer Verkehrs- bzw. Nachrichtenmeldung und/oder einer Ansage des Navigationssystems. Vorzugsweise erfolgt die Verkehrs- bzw. Nachrichtenmeldung und/oder die Ansage über das Audiosignal eines Autoradios und/oder eines im Kraftfahrzeug mitgeführten und/oder mit dem Kraftfahrzeug verbundenen oder dort integrierten Gerätes. Beispielsweise kann der erste und optional der zweite Beleuchtungsbereich gemäß von Richtungsansagen, Stauwarnungen oder empfohlener Umleitungsstrecken beleuchtet sein. So kann der Fahrzeugführer beispielsweise durch ein aufleuchtendes rotes Licht vor einem Stau gewarnt werden und/oder z. B. durch ein grünes Licht auf eine Umleitungsstrecke hingewiesen werden.
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Besonders bevorzugt ist, dass der Beleuchtungsbereich, die Lichtfarbe und/oder die Lichtintensität durch den Insassen bzw. den Fahrzeugführer frei wählbar ist/sind. Insbesondere kann der Insasse bzw. der Fahrzeugführer den ersten Beleuchtungsbereich, im Speziellen Ort und Anzahl der Fahrzeugfenster bestimmen, deren Randbereich beleuchtet werden soll. Es versteht sich, dass er ebenfalls darüber entscheiden kann, ob und wo der zweite Beleuchtungsbereich beleuchtet ist. Vorzugsweise ist die Lichtfarbe und/oder Lichtintensität für den Insassen bzw. Fahrzeugführer frei wählbar. Insbesondere definiert der Insasse bzw. der Fahrzeugführer, welche fahrzeug- und/oder umgebungsspezifischen Informationen er durch das erfindungsgemäße Beleuchtungssystem erhalten möchte. Im Speziellen kann das Beleuchtungssystem durch den Insassen bzw. den Fahrzeugführer jederzeit abgeschaltet und wieder aktiviert werden.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung. Dabei zeigen:
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1 eine Schnittansicht eines Kraftfahrzeugs senkrecht zu einer Längserstreckung des Kraftfahrzeugs
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2 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeugs
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3 eine Blockdarstellung des Beleuchtungssystems
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in 1 dargestellt. 1 zeigt eine Schnittansicht eines Kraftfahrzeugs 1, die senkrecht zu einer Längserstreckung des Kraftfahrzeugs 1 verläuft. Das Kraftfahrzeug 1 weist ein Beleuchtungssystem 2 auf, das in einem Innenraum 3 des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet ist. Das Beleuchtungssystem 2 umfasst mehrere Beleuchtungsvorrichtungen 4, die in einem ersten Beleuchtungsbereich 5 angeordnet sind und diesen beleuchten bzw. von diesem Licht abstrahlen.
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Die Beleuchtungsvorrichtungen 4 sind in nicht dargestellten Blenden aus Milchglas integriert bzw. hinter diesen angeordnet und umfassen zahlreiche Leuchtdioden, die dazu ausgebildet sind, die Blenden in unterschiedlichen, veränderbaren Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten zu hinterleuchten, wobei auch Farbwechsel, Farbmuster und/oder Farbverläufe möglich sind. Die hinterleuchteten Blenden bilden somit den ersten Beleuchtungsbereich 5.
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Der erste Beleuchtungsbereich 5 erstreckt sich in einem Randbereich 6 entlang der Windschutzscheibe 7. Er ist vollständig um diese herum angeordnet. Des Weiteren erstreckt sich der erste Beleuchtungsbereich 5 in einem Randbereich 6a entlang zweier Seitenränder 8 eines Fahrzeugtürfensters 9. Der erste Beleuchtungsbereich 5 erstreckt sich dabei entlang von ca. 45 Prozent des Umfangs des Fahrzeugtürfensters 9.
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Der Randbereich 6 an der Windschutzscheibe 7 umfasst eine Fläche, die von einer ersten und einer zweiten geschlossenen Linie 10; 11 eingeschlossen ist, wobei die erste und zweite Linie 10; 11 an einen Verlauf eines Windschutzscheibenrandes angepasst sind. Der Randbereich 6a des Fahrzeugtürfensters 9 ist von jeweils einer dritten und vierten Linie 10a; 11a gebildet, die jeweils dem Verlauf der Seitenränder 8 des Fahrzeugtürfensters 9 ähneln. Die erste und zweite Linie 10; 11 weisen jeweils einen Abstand von ca. 15 cm zum Windschutzscheibenrand auf. Die dritte und vierte Linie 10a; 11a weisen jeweils einen Abstand von ca. 10 cm zu den Seitenrändern 8 auf.
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In einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung erstreckt sich der erste Beleuchtungsbereich 5 zumindest jeweils entlang von 20 Prozent des Umfangs der Windschutzscheibe, der Heckscheibe und/oder mehrerer oder aller Fahrzeugtürfenster 9 des Kraftfahrzeugs 1.
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In einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung erstreckt sich der erste Beleuchtungsbereich 5 nur im Randbereich 6a entlang mehrerer Fahrzeugtürfenster 9 oder nur im Randbereich 6 entlang der Windschutzscheibe 7 oder nur im Randbereich 6 entlang einer Heckscheibe des Kraftfahrzeugs 1. Alle weiteren Anordnungsmöglichkeiten sind ebenfalls als mögliche Ausführungsbeispiele zu berücksichtigen.
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2 zeigt eine Seitenansicht des Kraftfahrzeugs 1 aus 1, wobei einander entsprechende oder gleiche Teile in den Figuren jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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Das Beleuchtungssystem 2 weist einen zweiten Beleuchtungsbereich 12 auf, der durch mehrere Beleuchtungsvorrichtungen 4 zusätzlich zum ersten Beleuchtungsbereich 5 beleuchtbar ist. Die Beleuchtungsvorrichtungen 4 sind hinter weiteren nicht dargestellten Blenden angeordnet bzw. in diesen integriert. Sie hinterleuchten die weiteren Blenden mit Licht in diversen, veränderbaren Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten. Der zweite Beleuchtungsbereich 12 ist durch die weiteren hinterleuchteten Blenden gebildet. Diese sind an einer Fahrzeugdecke, einem Armaturenbrett, einer Instrumententafel, in einen Fußraum, einen Fahrzeugfond und/oder an Innenseiten von Fahrzeugtüren angeordnet.
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3 zeigt ein Blockdiagramm des Beleuchtungssystems 2 aus 1 oder 2, wobei einander entsprechende oder gleiche Teile in den Figuren jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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Das Beleuchtungssystem 2 umfasst eine Sensoreinheit 13, eine Auswerteeinheit 14, eine Steuereinheit 15 und die Beleuchtungsvorrichtungen 4. Die Sensoreinheit 13 ist dazu ausgebildet, umgebungs- und/oder fahrzeugspezifische Daten 16; 17 zu erfassen und an die Auswerteeinheit 14 weiterzuleiten.
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Die Sensoreinheit 13 umfasst eine, einige oder alle der nachfolgenden Komponenten:
- • eine Kamera
- • einen Näherungssensor bzw. Abstandsmesser
- • ein Thermometer
- • einen Füllstands- bzw. Kapazitätsmesser
- • einen Drehzahl- und Geschwindigkeitsmesser
- • einen GPS-Empfänger
- • ein Mikrofon
- • ein Kilometerzähler
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Die umgebungsspezifischen Informationen 16 umfassen eine, einige oder alle der nachfolgenden Informationen:
- • Art und/oder Farbgebung einer Fahrtstrecke, von Verkehrszeichen und/oder einer die Fahrtstrecke umgebenden Landschaft
- • eine Existenz und/oder Annäherung einer Person und/oder eines Objekts an das Kraftfahrzeug 1
- • ein Gefahrenpotential in der Nähe des Kraftfahrzeugs 1
- • eine Außentemperatur des Kraftfahrzeugs 1
- • eine zurückgelegte Fahrstrecke des Kraftfahrzeugs
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Die fahrzeugspezifischen Daten 17 umfassen eine, einige oder alle der nachfolgenden Daten:
- • eine Geschwindigkeit und/oder eine Motordrehzahl des Kraftfahrzeugs
- • einen Füllstand bzw. ein Kapazitätsstand eines Kraftstoff- bzw. Energiereservoirs des Kraftfahrzeugs
- • eine Innentemperatur
- • einen Rhythmus und/oder eine Lautstärke eines Audiosignals im Kraftfahrzeug
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Die Auswerteeinheit 14 ist dazu ausgebildet, die umgebungs- und/oder fahrzeugspezifischen Daten 16; 17 auszuwerten und in umgebungs- und/oder fahrzeugspezifische Signale 16a; 17a zu wandeln. Die Steuereinheit 15 ist dazu ausgebildet, die umgebungs- und/oder fahrzeugspezifischen Signale 16a; 17a zu empfangen und auf deren Basis die Beleuchtungsvorrichtungen 4 in bestimmungsgemäßen Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten anzusteuern bzw. zu aktivieren und zu deaktivieren.
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Durch die Beleuchtung in den unterschiedlichen bestimmungsgemäßen Lichtfarben und Lichtintensitäten werden einem Insassen, insbesondere dem Fahrzeugführer, mehrere umgebungsspezifische und/oder fahrzeugspezifische Informationen 16b; 17b mitgeteilt.
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Die umgebungsspezifischen Informationen 16b umfassen unter anderem:
- • Hinweise auf die Fahrtstrecke bzw. die Landschaft, durch die das Kraftfahrzeug 1 fährt, durch Beleuchtung des ersten und/oder des zweiten Beleuchtungsbereichs 5; 12 in Farben und/oder Intensitäten der Fahrstrecke bzw. der Landschaft, eines Ampelsignals oder eines anderen Verkehrszeichens.
- • Warnungen vor einer Existenz einer Person/eines Objekts/eines Gefahrenpotentials in der Nähe des Kraftfahrzeugs 1, wie z. B. ein auf das Kraftfahrzeug 1 zulaufendes Tier ein anderes, sich in einem toten Winkel befindliches Fahrzeug, durch ein signalhaftes Aufleuchten des Beleuchtungsbereichs 5; 12, der auf der Seite des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet ist, auf der sich die Person/das Objekt/das Gefahrenpotential befindet oder nähert.
- • Hinweise auf einen Temperaturbereich außerhalb des Kraftfahrzeugs 1, durch Beleuchtung des ersten und/oder zweiten Beleuchtungsbereichs 5; 12 in kalten oder warmen Lichtfarben und/oder veränderlichen Lichtintensitäten.
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Die fahrzeugspezifischen Informationen 17b umfassen unter anderem:
- • Hinweise auf einen Geschwindigkeits- und/oder Motordrehzahlbereich in dem sich das Kraftfahrzeug 1 bewegt, durch farbliche Veränderung der Beleuchtung des ersten und/oder zweiten Beleuchtungsbereichs 5; 12 mit Veränderung der Geschwindigkeit und/oder Motordrehzahl.
- • Hinweise auf einen Differenzbereich der gefahrenen Geschwindigkeit gegenüber einer erlaubten Geschwindigkeit durch farbliche Veränderung der Beleuchtung des ersten und/oder zweiten Beleuchtungsbereichs 5; 12 mit zunehmender oder abfallender Geschwindigkeitsdifferenz.
- • Bewertung einer Fahrweise in ökologischer Hinsicht, durch Aufleuchten bestimmungsgemäßer Lichtfarben und/oder -Intensitäten im ersten und/oder zweiten Beleuchtungsbereich 5; 12.
- • Angaben zu einem Füllstand bzw. zu einer Kapazität einer Kraftstoff- bzw. Energiequelle des Kraftfahrzeugs 1 bzw. Angaben zu einer Reichweite des Kraftfahrzeugs 1 bis zu einem nächsten Tankstop durch Veränderung der Lichtfarbe und/oder -intensität im ersten und/oder zweiten Beleuchtungsbereich 5; 12.
- • Angabe einer Streckenlänge bzw. einer Fahrtzeit zu einem voreingestellten Fahrtziel durch Beleuchtung des ersten und/oder zweiten Beleuchtungsbereichs 5; 12 mit Licht in bestimmungsgemäßen unterschiedlichen Farben und/oder Intensitäten.
- • Hinweis auf einen Temperaturbereich, einen Rhythmus oder eine Lautstärke eines Audiosignals im Innenraum 3 des Kraftfahrzeugs 1 durch gleichmäßiges Abstrahlen und/oder rhythmusgebundenes Aufleuchten bestimmungsgemäßer Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten in veränderlichen Lichtintensitäten.
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In der bisherigen Beschreibung wurden exemplarische Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Reihe von Variationen oder Abwandlungen denkbar sind. Die Offenbarung oder Anwendung der Erfindung soll keinesfalls durch die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Beleuchtungssystem
- 3
- Innenraum
- 4
- Beleuchtungsvorrichtungen
- 5
- Beleuchtungsbereich
- 6; 6a
- Randbereich
- 7
- Windschutzscheibe
- 8
- Seitenränder
- 9
- Fahrzeugtürfenster
- 10; 10a
- erste Linie
- 11; 11a
- zweite Linie
- 12
- zweiter Beleuchtungsbereich
- 13
- Sensoreinheit
- 14
- Auswerteeinheit
- 15
- Steuereinheit
- 16/a/b
- umgebungsspezifische Daten/Signale/Informationen
- 17/a/b
- fahrzeugspezifische Daten/Signale/Informationen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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