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Die Erfindung betrifft eine Zange nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
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Derartige Zangen sind bereits in verschiedener Ausgestaltung bekannt geworden. Es wird beispielsweise auf die
EP 228 032 A2 und die
EP 970 781 A2 verwiesen.
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Aus der
US 6513198 B2 ist eine Zange bekannt, bei welcher an die Zangenschenkel übergreifenden Griffhüllen in dem Griffbereich eine Strukturierung ausgebildet ist, die im geschlossenen Zustand der Zange derart an Griffaußenseiten der Griffhüllen ausgebildet sind, dass eine Längsachse einer jeweiligen Vertiefung des einen Zangenschenkels parallel zu einer Längsachse einer gegenüberliegenden Vertiefung des anderen Zangenschenkels verläuft. Bei einem aus der
DE 29804642 U1 bekannten Handgriff für einen Kompaktwerkzeug sind in Seitenwänden einer insgesamt U-förmigen Gestaltung Einbuchtungen ausgebildet, zwischen denen indes keine Verbindung gegeben ist.
Bei den bekannten Zangen sind die Griffmulden jeweils einem gelenkseitigen Endbereich der Griffbereiche der Zangenschenkel zugeordnet. Hierdurch lässt sich auch in günstiger Weise, wenn die Zangenschenkel in geschlossenem oder nahezu geschlossenem Zustand der Zange eng beieinander sind, eine vorteilhafte Auflage insbesondere eines Daumens, gegebenenfalls abgestützt in den beiden Griffmulden der sich nebeneinander erstreckenden Zangenschenkel, erreichen.
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Andererseits ergibt sich eine gewisse Handhabungsschwierigkeit bei Zangen, die über vergleichsweise lange Zangenschenkel verfügen. Insbesondere auch bei hochübersetzten Zangen.
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Ausgehend von einem Stand der Technik etwa gemäß der
US 6513198 B2 stellt sich die Erfindung der Aufgabe der Aufgabe, eine Zange mit Griffmulden in den Zangenschenkeln anzugeben, die auch bei langen Zangenschenkeln eine günstige Handhabe ermöglicht.
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Diese Aufgabe ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die Vertiefung gleichförmig durchgehend ausgebildet ist und eine quer zu der Längserstreckung des einen Zangenschenkels verlaufende Längsachse der Vertiefung im geschlossenen Zustand der Zange mit der Längsachse der Vertiefung in dem anderen Zangenschenkel fluchtet.
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Die Griffmulden sind in Längsunterbrechung der Griffbereiche der Zangenschenkel ausgebildet.
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Es kann auch, insbesondere bei weit geöffneter Zange, noch jenseits der Griffmulden gegriffen werden. Wird unter Nutzung der Griffmulden gegriffen, ergibt sich auch bei (nur) senkrecht zur Schwenkebene der Zangenschenkel eingesenkten Griffmulden eine vorteilhafte Verkürzung des Umfassungsweges. Einerseits sind die Griffmulden damit auch in Bereichen der Griffbereiche der Zangenschenkel ausgebildet, die auch bei geschlossener Zange in der Regel so weit voneinander entfernt sind, dass der freie Zwischenraum mehr als der Breite beispielsweise eines Daumens entspricht. Hierdurch kann dann in der Regel keine gleichzeitige Abstützung beispielsweise eines Daumens an beiden Griffmulden der zugeordneten Zangenschenkel erreicht werden. Andererseits kann eine solche Griffmulde günstig, bezogen auf die Erstreckung eines Griffbereichs in Längsrichtung eines Zangenschenkels, einen Zwischenhalt, wie er sonst etwa einem Kragen einer üblicherweise aus Kunststoff gebildeten Griffhülle eines Zangenschenkels zukommt, dort aber ein Ende des Griffbereiches darstellend, erbringen.
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Die Zange kann konkret beispielsweise eine Kombizange sein, ein Mittenschneider, ein Seitenschneider, eine Drahtseilschere, ein Kabelschneider, eine Wasserpumpenzange, eine Sicherungsringzange, eine Elektronikzange oder ein Zangenschlüssel (siehe hierzu etwa
EP 421107 B1 ).
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Eine Vertiefung hat einen Talgrund oder einen Tiefstbereich, der sich entsprechend quer zur Längserstreckung des Zangenschenkels erstreckt. Dadurch sind die Griffmulden an beiden Zangenschenkeln auch übereinstimmend durch einen beispielsweise quer zur Längserstreckung der Zangenschenkel einliegenden Finger, insbesondere Zeigefinder, zu nutzen. Die Talgründe der Griffmulden auf der einen bzw. auf der anderen Seite der Zange, bezogen auf die Schwenkebene, fluchten miteinander.
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Weiter ist bevorzugt, dass eine Griffmulde als eine sich quer zu einer Längserstreckung des Zangenschenkels erstreckende Vertiefung ausgebildet ist.
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Darüber hinaus sind die bezüglich der Schwenkebene gegenüberliegenden Griffmulden an demselben Zangenschenkel miteinander bevorzugt deckungsgleich gebildet. Dies bedeutet, dass sie in einer Projektion senkrecht zu der Schwenkebene ineinander übergehen.
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Es ist bevorzugt, dass an jedem Zangenschenkel zwei hinsichtlich der Schwenkebene gegenüberliegend an den Zangenschenkeln ausgebildete Griffmulden vorgesehen sind. Beide Zangenschenkel sind somit über ihre Länge im Bereich der Griffmulden, bezogen auf eine Seitenansicht der Zange, gleichsam tailliert. Sie können günstig im Bereich der Griffmulden durch von oben und unten einliegende Handbereiche, insbesondere Fingerbereiche, zum sicheren Handhaben der Zange beitragen.
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In weiterer bevorzugter Gestaltung ist die Griffmulde auch - quer zur Längserstreckung des Zangenschenkels - gleichförmig durchgehend jeweils ausgebildet. In einer Seitenansicht der Griffmulde lässt sich die über eine gewisse Breite des Zangenschenkels erstreckende Auflagefläche, beispielsweise über eine Breite von 2 bis 10 mm, durch eine einzige Konturlinie darstellen. Mit Ausnahme eventuell gewisser, zur ergonomischen Nutzung vorteilhaften Abrundungen bezogen auf einen Längsrandbereich, innen oder außen des Zangenschenkels.
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Insgesamt stellt sich die Vertiefung, welche eine Griffmulde bildet, als konkave Ausnehmung dar, die zumindest teilweise hinsichtlich ihrer Konturlinie in der Seitenansicht einer Kreislinie folgend gestaltet ist. Bevorzugt ist sie mit Ausnahme des gelenkbereichsseitigen bzw. entgegengesetzten Übergangs in den Zangenschenkel insgesamt einer Kreislinie folgend gestaltet.
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Eine solche Kreislinie ist insbesondere bevorzugt mit einem Radius gebildet, der im 1,5 bis 3-fachen der Dicke des Zangenschenkels im durch die Griffmulde unbeeinflussten Bereich entspricht. Beispielsweise kann ein solcher Radius zwischen 20 und 30 mm, beispielsweise bei 25 mm, liegen.
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Eine Erstreckung der Vertiefung, die zu der Griffmulde führt, in Längsrichtung eines Zangenschenkel, kann bevorzugt einem 20stel bis vier 20stel der Länge eines Zangenschenkels, gemessen von der Drehachse bis zum freien Ende eines Zangenschenkels, gegebenenfalls unter Ausblendung von Krümmungen in dem Zangenschenkel, entsprechen. Ein Absolutmaß kann beispielsweise zwischen 10 und 40 mm liegen.
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Weiterhin ist auch bevorzugt, dass ein Zangenschenkel in seiner Längserstreckung zwei nach außen gebogene Bereiche - bezogen auf eine Draufsicht auf die Zange, senkrecht zu der Schwenkebene, - aufweist und dass eine Griffmulde im Übergangsbereich der gebogenen Bereiche ausgebildet ist. Die Griffmulde ist also in diesem Fall in einem Längs- Taillenbereich der Zangenschenkel geformt.
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Darüber hinaus ist auch bevorzugt, dass die Griffmulde endbereichsseitig, in Längsrichtung des Zangenschenkels, jeweils, bezogen auf eine Seiten- beziehungsweise Querschnittsansicht, über eine konvexe Krümmung in den anschließenden Griffbereich des Zangenschenkels übergeht. Hierbei ist darüber hinaus bevorzugt, dass die gelenkbereichsseitige Krümmung deutlich stärker ausgebildet ist, also gegebenenfalls mit einem kleineren Radius, wenn die Krümmung kreisförmig ist, als die gegenüberliegende Krümmung. Beispielsweise kann die Krümmung gelenkbereichsseitig mit einem Radius ausgebildet sein, der einem Viertel bis zum Einfachen des Durchmessermaßes des Zangenschenkels im unbeeinflussten Griffbereich entspricht, in Absolutzahlen beispielsweise zwischen 3 und 8 mm, während der Krümmungsradius am gegenüberliegenden Ende der Griffmulde im Bereich von dem zwei- bis siebenfachen des Durchmessermaßes des Zangenschenkels im unbeeinflussten Griffbereich entsprechen kann, insbesondere in Absolutwerten, zwischen 30 und 70 mm liegend kann.
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Ein größtes Tiefenmaß der Griffmulde kann, bezogen auf eine unbeeinflusste Griffbereichsdicke eines Zangenschenkels, im Bereich von einem bis zwei Zehntel dieser Griffbereichsdicke liegen. In Absolutwerten kann das größte Tiefstmaß bei beispielsweise zwischen 1 und 3 mm liegen.
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Im Hinblick auf die vorstehend und nachstehend angegebenen Bereichsangaben sind jeweils auch alle Zwischenwerte, insbesondere in 1/10 mm Schritten, bzw., wenn dimensionslos in 0,01-Schritten, zur Eingrenzung des Bereichs von der unteren und / oder oberen Grenze auf die jeweils andere Grenze oder im Sinne von singulären Zahlenwerten innerhalb der genannten Bereichsangaben, in die Offenbarung hiermit einbezogen.
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Die beschriebenen und dargestellten Griffmulden können in gleicher Weise an einer Griffhülle ausgebildet sein, in welcher die Zangenschenkel aufgenommen sind. Die Längenangaben sind hierbei ausgehend von der Länge des aufgenommenen Zangenschenkels (weiterhin) zu verstehen. Die Dicke des Zangenschenkels bezieht sich dann auf eine größte Dicke, also die Dicke der Griffhülle.
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Nachstehend ist die Erfindung des weiteren anhand der beigefügten Zeichnungen, die doch lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, erläutert. Hierbei zeigt:
- 1: eine Draufsicht auf die Zange,
- 2: eine Seitenansicht der Zange gemäß 2' und
- 3. eine Unteransicht der Zange gemäß 1.
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Dargestellt und beschrieben ist eine Zange 1 mit zwei Zangenschenkeln 2, 3, die in einem Gelenk 8 drehbar zueinander in einer Schwenkebene E (siehe insbesondere 2) miteinander verbunden sind.
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Jeder Zangenschenkel 2, 3 weist einen Griffbereich G auf, an welchem grundsätzlich ein handhabendes Angreifen einer Hand an dem Zangenschenkel möglich ist.
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An beiden Zangenschenkeln 2, 3 und bezüglich der Schwenkebene E beidseits sind jeweils Griffmulden 4, 5 bzw. 6, 7 ausgebildet, die eine Längenerstreckung L aufweisen. Die Formgebung einer Griffmulde 4, 5, 6, 7 weist bevorzugt eine größere Längen- als Breitenerstreckung auf, insbesondere entspricht die Längserstreckung bevorzugt dem 1,5 bis 3-fachen der Breitenerstreckung. Die Griffmulden 4, 5, 6, 7 sind hinsichtlich der Griffbereichslänge G derart angeordnet, dass auch gelenkbereichsseitig der Griffbereich G der Zangenschenkel sich mindestens einer Fingerbreite entsprechend fortsetzt. Beim Ausführungsbeispiel entspricht der Fortsatz, der mit dem Längenbereich G 1 anzugeben ist, also bevorzugt auch dem Bereich, in welchem die Zangenschenkel in der - dargestellten - geschlossenen Stellung einer Zange noch nicht aneinander anliegen, etwa zwei Fingerbreiten, wobei eine Fingerbreite hier mit etwa 20 mm angenommen ist.
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Bei der dargestellten Zange kann allerdings auch der in Richtung auf das Gelenk weitergehende Bereich der Zangenschenkel, insbesondere bei einem gleichzeitigen Umgreifen durch eine Hand, als Griffbereich genutzt sein. Dies ist auch noch gegeben, wenn eine Griffhülle im Tauchverfahren ausgebildet ist. Hierbei ist es ohnehin erforderlich, die Griffmulde im Stahl der Zangenschenkel, also üblicherweise durch Einschmieden, auszubilden. Sie werden durch den Tauchvorgang lediglich abgeformt. Im Falle von Griffhüllen mit einem gelenkseitigen Kragen, oder sonstigen aus Kunststoff aufgesteckten Griffhüllen großer Wandstärke, bestimmt aber der Kragen das gelenkseitige Ende des Griffbereichs. Hierbei ist es auch bevorzugt, die Griffmulde nur im (bevorzugt Kunststoff-) Material der Griffhülle auszubilden.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass die Griffmulden 4, 5, 6, 7 hinsichtlich ihrer Längsmitte, die beim Ausführungsbeispiel, siehe etwa 2, mit dem Talgrund T anzusetzen ist, im Bereich von ¼ bis ¾ der von der Gelenkachse 4 bis zu einem freien Ende 8 eines Zangenschenkels gegebenen Zangenschenkellänge G entfernt sind. Beim Ausführungsbeispiel entspricht dieses Entfernungsmaß F etwa der Hälfte der genannten Zangenschenkellänge.
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Eine Griffmulde 4, 5, 6, 7 ist ersichtlich als bandartige Fläche gebildet, wobei die Breite des Bandes eine etwas geringere Breite ist als es der Zangenschenkelbreite in diesem Bereich entspricht, und sich in einer Seitenansicht, siehe 2, in praktisch einer Konturlinie abbildet. Es handelt sich um eine quer zur Längserstreckung eines Zangenschenkels erstreckende Vertiefung. Die Vertiefung ist entsprechend in Blickrichtung ihrer Längsachse, die hier quer zur einer Längsachse L der Zange verläuft, gleichförmig durchgehend ausgebildet.
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Diese Längsachsen 1 der Vertiefungen fluchten bevorzugt im geschlossenen Zustand der Zange miteinander, wie sich dies aus den 1 und 3 ergibt.
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Die Vertiefung ist im Einzelnen einer Kreislinie folgend ausgebildet, siehe 2, wobei der Radius R der Kreislinie beim Ausführungsbeispiel 25 mm entspricht.
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Der Übergang in den von einer Griffmulde unbeeinflussten Bereich eines Zangenschenkels ist durch jeweils einen Radius gebildet, der, r1, gelenkbereichsseitig kleiner gewählt ist, als, r2, dem freien Ende eines Zangenschenkels zugeordnet. Gelenkbereichsseitig ist beim Ausführungsbeispiel der Radius r1 mit einem Maß von beispielsweise 5 mm gewählt, dagegen dem freien Ende zugewandt mit einem um das 5 bis 15-fache größeren Maß, beim Ausführungsbeispiel mit 50 mm.
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Ein Tiefenmaß t der Griffmulde ist im Bereich von etwa 1/10 der Gesamtdicke eines Zangenschenkels gewählt. Beim Ausführungsbeispiel ist die Zangenschenkeldicke im von einer Griffmulde unbeeinflussten Bereich beispielsweise 12 mm. Das Maß t ist hier mit 1,4 mm gewählt.
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Wie weiter ersichtlich weist ein Zangenschenkel über seine Längserstreckung zwei Konvexbereiche K 1 und K 2 auf, in welchen der Zangenschenkel in der Draufsicht bzw. Unteransicht gemäß 1 bzw. 3 eine Krümmung nach außen durchläuft.
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Die Griffmulden sind in dem diesbezüglichen, taillenartigen, Längs-Übergang zwischen diesen beiden Konvexbereichen K 1 und K 2 ausgebildet.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.