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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kondenswasserablaufeinrichtung zur Abführung von Kondenswasser in einem Elektrofahrzeug. Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein Elektrofahrzeug mit einer solchen Kondenswasserablaufeinrichtung.
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Üblicherweise wird Kondenswasser einer Klimaanlage über Kondenswasserschläuche nach unten abgeführt und beispielsweise über einen Kardantunnel abgelassen. Über eine Frischluftöffnung an einem Gebläsegehäuse und einen Filterdeckel eindringendes Wasser wird über einen Verbindungsschlauch mit dem Verdampfergehäuse verbunden und dadurch ebenfalls über den Kardantunnel nach unten abgelassen. Bei Elektrofahrzeugen ist ein derartiger Kardantunnel nicht vorhanden, sondern dieser Bauraum wird von einer Fahrzeugbatterie belegt, wobei eine Abführung von Kondenswasser über, neben oder durch einen die Fahrzeugbatterie aufnehmenden Batteriebauraum nicht möglich ist. Ebenfalls kann das Problem auftreten, dass über einen Filterdeckelanschluss zum Verdampfergehäuse Kupferpartikel geblasen werden, insbesondere sofern kein Kondenswasser anfällt, wodurch der Verdampfer, welcher üblicherweise aus Aluminium ausgebildet ist, durch Kontaktkorrosion beschädigt werden kann. Ist zudem ein Verbindungsschlauch zwischen dem Filterdeckel und dem Verdampfergehäuse länger, so ist es schwierig oder gar unmöglich, diesen hinsichtlich einer vorbestimmten Einbaulage in X-, Y- und Z-Lage zuverlässig zu fixieren, wodurch die Montage einer Klimaanlage in einem Elektrofahrzeug beeinträchtigt wird.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich daher mit dem Problem, eine Kondenswasserablaufeinrichtung zur Abführung von Kondenswasser in einem Elektrofahrzeug anzugeben, die die zuvor beschriebenen Nachteile und Probleme zumindest minimiert.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, eine Kondenswasserablaufeinrichtung zu schaffen, die ein Sammeln von aus einem Verdampfergehäuse und einem Filterdeckel stammendem Kondenswasser sowie ein gemeinsames Ablassen desselben ermöglicht. Die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung besitzt dabei einen rohrförmigen Ablaufkanal, an dessen Eingang ein Verdampfergehäuseanschluss und an dessen Ausgang ein Ablaufstutzen angeordnet ist. Über den Verdampfergehäuseanschluss ist die Kondenswasserablaufeinrichtung mit einem Verdampfergehäuse einer Klimaanlage eines Elektrofahrzeugs verbindbar. Ebenfalls vorgesehen ist ein Filterdeckelanschluss zum Anschluss der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung an einen Filterdeckel, wobei der Verdampfergehäuseanschluss und der Filterdeckelanschluss in den rohrförmigen Ablaufkanal münden. Der Verdampfergehäuseanschluss und der Filterdeckelanschluss sind dabei im Einbauzustand der Kondenswasserablaufeinrichtung in einem Elektrofahrzeug oberhalb des Ablaufstutzens angeordnet, wodurch ein rein schwerkraftbedingtes Ablaufen des in dem Verdampfergehäuse und dem Filterdeckel anfallenden und in der Kondenswasserablaufeinrichtung gesammelten Kondenswassers ermöglicht wird. Über den Ablaufstutzen kann beispielsweise ein Ablaufschlauch geschoben und dadurch das in der Kondenswasserablaufeinrichtung gesammelte Kondenswasser nach unten abgeführt werden. „Nach unten“ bedeutet bei einem Elektrofahrzeug beispielsweise frontseitig einer Stirnwand bzw. generell einer Trennwand, durch welche die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung mit ihrem Ablaufkanal hindurchgeführt ist. Hierdurch ist es möglich, das anfallende Kondenswasser extern eines für die Aufnahme einer Fahrzeugbatterie vorhandenen Batterieaufnahmeraums nach unten abzuführen. Mit der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung ist auch eine direkte Verbindung zwischen dem Filterdeckel und dem Verdampfergehäuse unterbunden, wodurch ein Eintrag von beispielsweise Kupferpartikel in ein aus Aluminium ausgebildetes Verdampfergehäuse vermieden und die dadurch entstehende Kontaktkorrosionsgefahr gebannt werden kann. Mit der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung ist es zudem möglich, das aus dem Verdampfergehäuse und dem Filterdeckel stammende Kondenswasser über lediglich einen einzigen und gemeinsamen Ablaufkanal abzuführen. Mit der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung ist auch ein problemloser Einbau bei einem rechtsgelenkten Fahrzeug bzw. einem linksgelenkten Fahrzeug möglich, da nur eine Durchgangsöffnung in der Stirnwand vorgesehen werden muss und lediglich entsprechend angeordnete Verdampfergehäuse bzw. Filterdeckel mit der Kondenswasserablaufeinrichtung verbunden werden müssen.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist eine erste Anschlagwand vorgesehen, deren Flächennormale schräg zu einer Achse des Ablaufkanals verläuft. Über die erste Anschlagwand kann beispielsweise eine Gummitülle gehalten werden, die auf den Ablaufkanal aufgeschoben wird und die erste Anschlagwand umgreift. Durch die schräg zur Achse des Ablaufkanals angeordneten Flächennormale der ersten Anschlagwand kann zudem gewährleistet werden, dass die Kondenswasserablaufeinrichtung bzw. deren Ablaufkanal im Einbauzustand ein anfallendes Kondenswasser abführendes Gefälle aufweist.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist eine Rippe vorgesehen, deren Flächennormale orthogonal zu einer Achse des Ablaufkanals verläuft. Über eine derartige Rippe kann beispielsweise eine Drehfixierung der Kondenswasserablaufeinrichtung um die Achse des Ablaufkanals erreicht werden, sofern beispielsweise diese Rippe als entsprechendes Widerlager genutzt wird. Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Rippe die erste Anschlagwand quert und dabei beispielsweise in die Gummitülle eingreift und hierüber die Drehfixierung bewirkt, da die Gummitülle ihrerseits vorzugsweise drehfest in einer Öffnung der Trennwand bzw. Stirnwand angeordnet ist.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung sind am Verdampferanschluss der Kondenswasserablaufeinrichtung Clipselemente vorgesehen, die eine einfache Clipsverbindung zwischen der Kondenswasserablaufeinrichtung und dem Verdampfergehäuse ermöglichen. Hierdurch ist insbesondere eine Montage ohne zusätzliches Werkzeug möglich. Die Clipselemente können dabei lösbar oder unlösbar sein, wobei insbesondere die erste Ausführungsform eine vereinfachte Demontage und damit auch eine vereinfachte Wartung ermöglicht.
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Zweckmäßig ist am Ablaufkanal eine Ringwulst vorgesehen, die parallel zur ersten Anschlagwand verläuft. Über eine derartige Ringwulst kann beispielsweise eine Anschlagfläche für die Gummitülle geschaffen werden, die im Einbauzustand auf den Ablaufkanal aufgeschoben ist und beispielsweise zwischen der ersten Anschlagwand und der Ringwulst fixiert ist. Hierdurch kann beispielsweise eine Längsfixierung der Kondenswasserablaufeinrichtung in Richtung der Achse des Ablaufkanals vergleichsweise einfach erreicht werden, insbesondere auch ohne zusätzliche Verbindungs- bzw. Montagehilfsmittel.
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Zweckmäßig ist die Kondenswasserablaufeinrichtung zusammen mit der ersten und einer zweiten Anschlagwand, den Clipselementen, der Ringwulst und der Rippe als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Durch die Ausbildung als einstückiges oder zumindest einteiliges Kunststoffspritzgussteil kann eine kostengünstige und zugleich qualitativ hochwertige Ausbildung auch komplexer Geometrien erreicht werden. Der Vorteil von Kunststoffspritzgussteilen zeigt sich dabei insbesondere bei höheren Stückzahlen.
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Zweckmäßig ist in dem Ablaufkanal eine im Wesentlichen achsparallele Trennwand angeordnet, die einen mit dem Filterdeckelanschluss kommunizierenden oberen Teilkanal und einen mit dem Verdampfergehäuseanschluss kommunizierenden unteren Teilkanal trennt. Eine derartige Trennwand bietet den großen Vorteil, dass ein Übertritt von beispielsweise aus dem Filterdeckel stammenden Kupferpartikeln über die Kondenswasserablaufeinrichtung und den Verdampfergehäuseanschluss ins Verdampfergehäuse unmöglich wird, wodurch die Gefahr einer Kontaktkorrosions vorzugsweise ausgeschlossen, zumindest aber stark reduziert, werden kann.
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Die vorliegende Erfindung beruht weiter auf dem allgemeinen Gedanken, ein Elektrofahrzeug mit einer Trennwand oder einer Stirnwand und mit einer in den vorherigen Ansprüchen beschriebenen Kondenswasserablaufeinrichtung auszustatten, wobei zusätzlich eine Gummitülle oder generell eine elastische Halteeinrichtung vorgesehen ist, die auf den Ablaufstutzen der Kondenswasserablaufeinrichtung aufgeschoben ist, die erste Anschlagwand der Kondenswasserablaufeinrichtung umgreift und eine Ringnut aufweist, in welche ein Umfangsrand einer Aussparung der Stirnwand eingreift und darüber die Kondenswasserablaufeinrichtung an der Stirnwand hält. Wird beispielsweise die erste Anschlagwand mit einem nichtkreisrunden Außenumfang ausgebildet, so ist auch hierüber eine Verdrehsicherung bezüglich der Gummitülle möglich. Besitzt auch die Ringnut der Gummitülle sowie der zugehörige Umfangsrand der Aussparung in der Stirnwand bzw. Trennwand keinen kreisrunden Querschnitt kann auch hierdurch eine vergleichsweise einfache Verdrehsicherung der Kondenswasserablaufeinrichtung in Bezug auf die Trennwand bzw. Stirnwand des Elektrofahrzeugs erreicht werden.
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Der rohrförmige Ablaufkanal durchdringt dabei die Stirnwand bzw. die Trennwand, wobei der Verdampfergehäuseanschluss und der Filterdeckelanschluss auf der einen Seite und der Ablaufstutzen auf der anderen Seite der Stirnwand bzw. Trennwand angeordnet sind. Hierdurch ist es möglich, sowohl das im Filterdeckel als auch das im Verdampfergehäuse anfallenden Kondenswasser über die Kondenswasserablaufeinrichtung zu sammeln und über den gemeinsamen Ablaufkanal abzuführen.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung sind ein Verdampfer mit einem Verdampfergehäuse, ein Filterdeckel sowie ein Verbindungsschlauch vorgesehen. Das Verdampfergehäuse ist dabei mit dem Verdampfergehäuseanschluss der Kondenswasserablaufeinrichtung verclipst und damit fest verbunden, während der Verbindungsschlauch mit einenends mit dem Filterdeckel und anderenends mit dem Filterdeckelanschluss der Kondenswasserablaufeinrichtung verbunden ist. Hierdurch ist eine vergleichsweise einfache Montage über die Clipselemente und damit eine vergleichsweise einfache Verbindung des Verdampfergehäuses mit der Kondenswasserablaufeinrichtung möglich, wobei die Clipselemente rein theoretisch sogar eine lösbare Verbindung darstellen, welche insbesondere im Wartungsfall große Vorteile aufweist. Zur Montage sind darüber hinaus keine zusätzlichen Verbindungsmittel bzw. Werkzeuge erforderlich, was die Montage deutlich vereinfacht. Derartige Clipselemente können selbstverständlich auch am Filterdeckelanschluss zur Fixierung des Verbindungsschlauchs vorgesehen sein. Ebenfalls vorgesehen sein können am Filterdeckelanschluss und/oder am Verdampfergehäuseanschluss entsprechende Positionierelemente, die eine vordefinierte, insbesondere hinsichtlich einer Ausrichtung vordefinierte Zwangsmontagelage des Verbindungsschlauchs am Filterdeckelanschluss und des Verdampfergehäuses am Verdampferanschluss bewirken.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Elektrofahrzeugs weist die Gummitülle sich über die Ringwulst am Ablaufkanal in Richtung des Ablaufstutzens erstreckende und den Ablaufkanal koaxial und beabstandet umgebende Ringkragensegmente auf, wobei zusätzlich ein Ablaufschlauch vorgesehen sein kann, der mit seinem Längsende über den Ablaufstutzen geschoben und zwischen dem Ablaufstutzen und den Ringkragensegmenten eingeklemmt ist. Hierdurch kann eine zuverlässige Montage des Ablaufschlauchs am Ablaufstutzen der Kondenswasserablaufeinrichtung erreicht werden, insbesondere sogar rein theoretisch ohne weitere Verbindungsmittel, wobei zur Sicherung unter Umständen auch eine Schelle vorgesehen sein kann. Wird keine derartige Schelle benötigt, verringert sich der Montageaufwand erheblich, da der Ablaufschlauch nur über den Ablaufstutzen der Kondenswasserablaufeinrichtung aufgeschoben und in den zwischen den Ringkragensegmenten und dem Ablaufstutzen bzw. Ablaufkanal vorhandenen Ringraum eingeschoben wird und darin eingeklemmt ist.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
- 1 eine Ansicht auf eine erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung,
- 2 eine Ansicht von hinten auf die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung,
- 3 eine Ansicht von oben,
- 4 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung,
- 5 eine Schnittdarstellung durch die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung,
- 6 eine Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung im Einbauzustand in einem Elektrofahrzeug,
- 7 eine Ansicht auf Kondenswasserablaufeinrichtungen im Einbauzustand,
- 8 eine Explosionsdarstellung mit einer Kondenswasserablaufeinrichtung, einem Verbindungsschlauch und einer Gummitülle.
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Entsprechend den 1 bis 8, weist eine erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung 1 zur Abführung von Kondenswasser 3 in einem Elektrofahrzeug 2 einen rohrförmigen Ablaufkanal 4 auf, an dessen Eingang ein Verdampfergehäuseanschluss 5 und an dessen Ausgang ein Ablaufstutzen 6 angeordnet sind. Ebenfalls vorgesehen ist ein Filterdeckelanschluss 7, wobei der Verdampfergehäuseanschluss 5 und der Filterdeckelanschluss 7 in den Ablaufkanal 4 münden. Der Verdampfergehäuseanschluss 5 und der Filterdeckelanschluss 7 sind dabei im Einbauzustand (vgl. 6) oberhalb des Ablaufstutzens 6 angeordnet, wobei der Ablaufkanal 4 bzw. dessen Achse 8 geneigt sind, wodurch ein Ablaufen des Kondenswasser 3 ausschließlich schwerkraftbedingt möglich ist. Mit der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung 1 ist es somit möglich, beide Kondenswasserabläufe, nämlich einerseits von einem Verdampfergehäuse 9 (vgl. 6) und andererseits von einem Filterdeckel 10 (vgl. die 7 und 8) über den gemeinsamen Ablaufstutzen 6 durch eine Trennwand bzw. Stirnwand 11 (vgl. ebenfalls 6) zu führen, so dass keine separaten Kondenswasserabläufe mehr vorgesehen werden müssen.
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Die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung 1 kann eine erste Anschlagwand 12 aufweisen, deren Flächennormale schräg zur Längsachse/Achse 8 des Ablaufkanals 4 verläuft. Die erste Anschlagwand 12 verläuft dabei im Einbauzustand, vorzugsweise parallel zur Trennwand bzw. Stirnwand 11. Ebenfalls vorgesehen ist eine Rippe 13, deren Flächennormale orthogonal zur Achse 8 des Ablaufkanals 4 verläuft, wobei über diese Rippe 13 sowohl eine Aussteifung der Kondenswasserablaufeinrichtung als auch eine Drehfixierung derselben bezüglich einer Verdrehung um die Achse 8 ermöglicht wird. In diesem Fall dient die Rippe 13 beispielsweise als Anschlagsfläche. Die Rippe 13 kann dabei die erste Anschlagswand 12 queren, wie dies beispielsweise gemäß den 1, 4 und 8 zu sehen ist. Mit der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung 1 ist es erstmals möglich, in einem Verdampfergehäuse 9 und einem Filterdeckel 10 anfallendes Kondenswasser gemeinsam zu sammeln und gemeinsam abzuführen, so dass lediglich nur noch eine einzige Aussparung 14 (vgl. 6) in der Trennwand bzw. Stirnwand 11 des Elektrofahrzeugs 2 vorgesehen werden muss.
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Darüber hinaus kann an der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung 1 eine zweite Anschlagwand 15 vorgesehen sein, welche beispielsweise einen Anschlag für einen vom Verdampfergehäuse 9 kommenden Anschluss darstellt, sofern dieser nicht, wie dies gemäß der 6 gezeigt ist, in den Verdampfergehäuseanschluss 5 der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 eingeschoben wird.
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Zusätzlich können am Verdampfergehäuseanschluss 5 Clipselemente 16 vorgesehen sein, die eine Clipsverbindung mit dem Fremdgehäuse 9 und damit eine feste Fixierung der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 am Verdampfergehäuse 9 ermöglichen. Derartige Clipselemente 16 können dabei lösbar oder unlösbar sein, wobei insbesondere eine lösbare Variante eine Wartung erleichtert.
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Betrachtet man die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung 1 weiter, so kann man erkennen, dass am Ablaufkanal 4 eine Ringwulst 17 vorgesehen ist, die hinsichtlich einer durch die Ringwulst 17 gebildeten Ebene parallel zur ersten Anschlagwand 12 verläuft. Die Kondenswasserablaufeinrichtung 1 kann dabei zusammen mit der ersten und zweiten Anschlagwand 12, 15, den Clipselementen 16, der Ringwulst 17 und der Rippe 13 als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet sein, wodurch insbesondere die Herstellung sowohl kostengünstig als auch qualitativ hochwertig möglich ist.
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Betrachtet man zudem die Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung 1, so kann man erkennen, dass in dem Ablaufkanal 4 eine im wesentlichen achsparallele Trennwand 18 angeordnet ist, wobei achsparallel parallel zur Achse 8 des Ablaufkanals 4 bedeutet, die einen mit dem Filterdeckelanschluss 7 kommunizierenden oberen Teilkanal 19 und einen mit dem Verdampfergehäuseanschluss 5 kommunizierenden unteren Teilkanal 20 trennt. Beide Teilkanäle 19, 20 münden dabei in den Ablaufkanal 4 bzw. den Ablaufstutzen 6. Über die in diesem Fall achsparallel angeordnete Trennwand 18 kann insbesondere ein Übertritt von beispielsweise Kupferpartikeln vom Filterdeckel 10, beispielsweise gelöst durch ein Gebläse, über die Kondenswasserablaufeinrichtung 1 in das Verdampfergehäuse 9 unterbunden werden, wodurch insbesondere die Gefahr einer Kontaktkorrosion am Verdampfer zumindest reduziert, vorzugsweise sogar ausgeschlossen werden kann. Selbstverständlich ist dabei klar, dass die Trennwand 18 rein theoretisch auch kürzer ausgebildet sein kann, oder eine andere Anordnung aufweist. Wichtig hierbei ist lediglich, dass ein Übertreten von beispielsweise Kupferpartikeln vom Filterdeckelanschluss 7 über den Verdampfergehäuseanschluss 5 in das Verdampfergehäuse 9 vermieden wird, da der Verdampfer in dem Verdampfergehäuse 9 üblicherweise aus Aluminium ausgebildet ist und an diesem Verdampfer die Kupferpartikel eine Kontaktkorrosion auslösen könnten.
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Die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung 1 ist dabei Bestandteil eines Elektrofahrzeugs 2, mit der zuvor beschriebenen Stirnwand 11 bzw. generell einer Trennwand, sowie einer Gummitülle 21, die auf den Ablaufstutzen 6 und einen Teil des Ablaufkanals 4 aufgeschoben ist, die erste Anschlagwand 12 umgreift (vgl. insbesondere 6) und zugleich eine Ringnut 22 aufweist, in welche ein Umfangsrand 23 der Aussparung 14 der Stirnwand 11 bzw. der Trennwand eingreift und darüber die Kondenswasserablaufeinrichtung 1 an der Stirnwand 11 bzw. Trennwand hält. Der rohrförmige Ablaufkanal 4 durchdringt dabei die Stirnwand 11 bzw. die Trennwand, wobei der Verdampfergehäuseanschluss 5 und der Filterdeckelanschluss 7 auf der einen Seite (vgl. 6 auf der linken Seite) und der Ablaufstutzen 6 auf der anderen Seite (vgl. 6 rechte Seite) der Stirnwand 11 bzw. der Trennwand angeordnet sind.
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Wird beispielsweise die erste Anschlagwand 12 mit einem nichtkreisrunden Außenumfang, insbesondere oval (vgl. 2), ausgebildet, so ist hierüber eine Verdrehsicherung bezüglich der Gummitülle 21 möglich. Besitzt auch die Ringnut 22 der Gummitülle 21 sowie der zugehörige Umfangsrand 23 der Aussparung 14 in der Stirnwand 11 bzw. Trennwand keinen kreisrunden Querschnitt, kann auch hierdurch eine vergleichsweise einfache Verdrehsicherung der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 in Bezug auf die Trennwand bzw. Stirnwand 11 des Elektrofahrzeugs 2 erreicht werden.
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Die Gummitülle 21 ist dabei im Einbauzustand zwischen dem Filterdeckelanschluss 5 einerseits und der Ringwulst 17 andererseits angeordnet bzw. zwischen diesen eingeklemmt und dadurch lagefixiert auf dem Ablaufkanal 4 fixiert. Das Elektrofahrzeug 2 besitzt zusätzlich einen Verdampfer 24 mit dem Verdampfergehäuse 9, einen Filterdeckel 10 sowie einen Verbindungsschlauch 25 (vgl. die 6 bis 8), wobei das Verdampfergehäuse 9 mit dem Verdampfergehäuseanschluss 5 der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 verclipst und der Verbindungsschlauch 25 mit dem Filterdeckel 10 und dem Filterdeckelanschluss 7 der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 verbunden ist.
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Die Gummitülle 21 besitzt darüber hinaus einen sich über die Ringwulst 17 am Ablaufkanal 4 zum Ablaufstutzen 6 erstreckenden und den Ablaufkanal 4 koaxial umgebenden Ringkragen 26, der gemäß den 6 und 8 auch in Umfangsrichtung unterbrochen sein kann, so dass in diesem Fall lediglich Ringkragensegmente 27 vorgesehen sind, welche einen Ablaufschlauch 28 (vgl. 6) an dem Ablaufstutzen 6 fixieren können. Zusätzlich kann selbstverständlich noch eine Schlauchschelle bzw. generell eine Schelle zur Fixierung verwendet werden.
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Mit der erfindungsgemäßen Kondenswasserablaufeinrichtung 1 ist es möglich, beide Kondenswasserabläufe von einem Filterdeckel 10 und einem Verdampfergehäuse 9 durch einen einzigen und gemeinsamen Ablaufkanal 4 durch eine Stirnwandöffnung bzw. Aussparung 14 zu führen, wobei die Clipselemente 16 zugleich eine Fixierung einer Klimaanlage bzw. eines Verdampfergehäuses 9 ermöglichen. Die Kondenswasserablaufeinrichtung 1 kann dabei sowohl bei linksgelenkten als auch bei rechtsgelenkten Elektrofahrzeugen 2 eingesetzt werden. Die Clipselemente 16 können dabei lösbar oder unlösbar sein. Über die Gummitülle 21 kann ein gewisser Toleranzausgleich in Bezug auf die Stirnwand 11 bzw. generell in Bezug auf die Trennwand erreicht werden. Über die Kondenswasserablaufeinrichtung 1 kann eine Klimaanlage stabil in das Elektrofahrzeug 2 eingebaut werden, da der Verdampfergehäuseanschluss 5 der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 fest mit dem Verdampfergehäuse 9 verbunden ist. Schmelzwasser, welches beispielsweise über eine Frischluftöffnung in eine Gebläsegehäuse eindringen kann, wird über den Filterdeckelanschluss 7 direkt mit der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 verbunden und nicht wie bisher über das Verdampfergehäuse 9 abgeführt, wodurch insbesondere ein Übertritt von Kupferpartikel vom Filterdeckel 10 direkt in das Verdampfergehäuse 9 unterbunden werden kann. Entsprechende Clipselemente 16, welche insbesondere auch eine unlösbare Verbindung ermöglichen, können selbstverständlich auch am Filterdeckelanschluss 7 vorgesehen sein, so dass eine unlösbare Verbindung des Verbindungsschlauchs 25 mit der Kondenswasserablaufeinrichtung 1 ermöglicht wird. Die erfindungsgemäße Kondenswasserablaufeinrichtung 1 ermöglicht darüber hinaus eine vergleichsweise einfache aber dennoch zuverlässige Montage ohne weitere Verbindungsmittel und ohne weitere Werkzeuge.