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DE102019204135A1 - Verfahren zum gemischten Betrieb eines gleisgebundenen Streckenabschnitts mit Weiche sowie Streckenabschnitt und Weiche - Google Patents

Verfahren zum gemischten Betrieb eines gleisgebundenen Streckenabschnitts mit Weiche sowie Streckenabschnitt und Weiche Download PDF

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DE102019204135A1
DE102019204135A1 DE102019204135.3A DE102019204135A DE102019204135A1 DE 102019204135 A1 DE102019204135 A1 DE 102019204135A1 DE 102019204135 A DE102019204135 A DE 102019204135A DE 102019204135 A1 DE102019204135 A1 DE 102019204135A1
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Abstract

Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zum gemischten Betrieb eines gleisgebundenen Streckenabschnitts (AC). Der Streckenabschnitt ist von mit einem Zugsicherungssystem, z. B. CBTC, ausgerüsteten Zügen, und von nicht mit diesem Zugsicherungssystem ausgerüsteten befahrbar. Der Streckenabschnitt (AC) ist mit mindestens einer Weiche (13) ausgestattet, sodass in dem Fall, dass ein nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteter Zug aus Richtung eines Nebengleises (BC) in den Streckenabschnitt (AC) einfahren soll, der Streckenabschnitt (AC) als belegt gemeldet wird. Die Belegtmeldung wird ausgelöst durch ein erstes Stellen der Weiche (13) in Richtung des Nebengleises (BC). Nach Durchfahrt des nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zuges (Z1) wird die Belegtmeldung aufgehoben. Die Aufhebung wird durch ein zweites Stellen der Weiche in Richtung des Streckenabschnitts (AC) ausgelöst. Nach dem Stellen der Weiche wird eine Räumfahrt mit einem ausgerüsteten Zug auf dem Streckenabschnitt (AC) durchgeführt. Die Erfindung betrifft außerdem eine Weiche (13) mit einer Vorrichtung zur Erfassung der Weichenstellung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum gemischten Betrieb eines gleisgebundenen Streckenabschnitts, wobei dieser
    • • von mit einem Zugsicherungssystem, insbesondere CBTC, ausgerüsteten Zügen und
    • • von nicht mit diesem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen befahrbar ist, und der Streckenabschnitt mit mindestens einer Weiche ausgestattet ist.
    Außerdem betrifft die Erfindung einen gleisgebundenen Streckenabschnitt mit einem Zugsicherungssystem, insbesondere CBTC, wobei dieser
    • • von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen und
    • • von nicht mit diesem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen befahrbar ist, und der Streckenabschnitt mit mindestens einer Weiche ausgestattet ist.
  • In großen Ballungsräumen werden zunehmend alte Zugsicherungstechnik und Stellwerkstechnik (das heißt eine streckenseitige Zugsicherungseinrichtung), die auf konventioneller Gleisfreimeldung und Signalen basieren, durch moderne Systeme ersetzt. Bei Einrichtung der neuen Zugsicherungssysteme kann eine Fahrt-Erlaubnis dank kabelloser Übertragung direkt im Führerstand angezeigt werden (und von fahrzeugseitigen Einrichtungen auch überwacht werden). In diesem Zusammenhang werden für mit diesen neuen Zugsicherungssystemen ausgerüstete Züge die streckenseitigen Signale (also die streckenseitige Sicherungseinrichtung) überflüssig. Im Zusammenhang mit dieser Erfindung ist also zwischen der Zugsicherungseinrichtung zu unterscheiden, welche immer streckenseitig installiert ist, und Zugsicherungssystemen, mit denen Züge ausgestattet werden, wobei die Zugsicherungssysteme für die betreffenden Züge eine Zugsicherungseinrichtung (streckenseitig) überflüssig machen. Als Zugsicherungssystem kann beispielsweise CBTC (Abkürzung steht für Communication-Based Train Control) zum Einsatz kommen.
  • In vielen Ballungsräumen verkehren vereinzelt Fernverkehrs-Personenzüge und Langstrecken-Güterzüge, die nicht mit dem neuen Zugsicherungssystem ausgerüstet sind, im Mischverkehr mit den ausgerüsteten Nahverkehrszügen. Allein für den Fernverkehr müssten auf den betroffenen Korridoren nun die streckenseitigen Signale weiter vorgehalten werden, obwohl diese für den hauptsächlich stattfindenden Nahverkehr nicht mehr erforderlich sind. Signale müssen gewartet werden, die Instandhaltung kann recht kostenintensiv sein. Ist der vom Mischverkehr betroffene Korridor recht lang und der Anteil an Fernverkehr im Vergleich Nahverkehr relativ gering, ist es daher unwirtschaftlich, die streckenseitigen Signale vorzuhalten.
  • Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, könnte man die streckenseitigen Signale ausdünnen und sehr lange Fahrstraßen einrichten, die sich über mehrere Kilometer bis hin zu 50 km erstrecken könnten. Eine Fahrstraße von solch großer Länge wiederum hätten den Nachteil, dass vor der Durchfahrt des Fremdzuges für eine sehr lange Zeit kein anderer Zugverkehr stattfinden kann, da die Fahrweg-Elemente ja für die Fahrstraße des Fremdzugs reserviert sind. Dies wiederum würde den wesentlich höher Frequenzen Nahverkehr hemmen, was insbesondere zu Hauptverkehrs Zeiten nicht hinnehmbar wäre.
  • Die Aufgabe der Erfindung liegt daher darin, ein Verfahren zum gemischten Betrieb eines gleisgebundenen Streckenabschnitts (d. h. eine Befahrung durch mit einem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen und unter Verwendung einer streckenseitigen Zugsicherungseinrichtung durch nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen) anzugeben, welches sowohl hinsichtlich der erforderlichen Zugsicherungskomponenten des streckengebundenen Zugsicherungssystem wirtschaftlich als auch hinsichtlich der Auslastung des Streckenabschnittes mit Zügen sowohl mit als auch ohne installiertes Zugsicherungssystem effizient ist. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe der Erfindung, einen Streckenabschnitt anzugeben, mit dem das genannte Verfahren durchgeführt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird mit dem eingangs angegebenen Anspruchsgegenstand (Verfahren) erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
    • • dass in dem Fall, dass ein nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteter Zug aus Richtung eines Nebengleises in den Streckenabschnitt einfahren soll, der Streckenabschnitt als belegt gemeldet wird, wobei die Belegtmeldung durch ein erstes Stellen der Weiche in Richtung des Nebengleises ausgelöst wird, und
    • • dass nach Durchfahrt des nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zuges (im Folgenden kurz nicht ausgerüsteter Zug) die Belegtmeldung aufgehoben wird, wobei die Aufhebung durch ein zweites Stellen der Weiche in Richtung des Streckenabschnitts (AC) ausgelöst wird.
  • Die Erfindung bezieht sich somit auf ein Szenario, bei dem lange Streckenabschnitte mit mindestens einer oder vielen Nebengleisanschlussstellen zur Verfügung stehen, wobei Züge die Strecke passieren sollen, die nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüstet sind und wobei diese Züge von der Nebengleis Anschlussstelle in den Streckenabschnitt einfahren sollen. Das zur Nebengleis Anschlussstelle führende Nebengleis ist nicht mit dem Zugsicherungssystem (insbesondere nicht mit CBTC) ausgestattet. Die nicht ausgerüsteten Züge passieren den streckenseitig mit dem Sicherungssystem ausgerüsteten Streckenabschnitt nach Einfahrt über die weiche des Nebenanschlussgleises. Zudem soll es vorzugsweise auf dem besagten Streckenabschnitt keine Signale mehr geben, weder zur Sicherung von Anschlussstellen noch zur Blockteilung. Zumindest soll auf eine Vielzahl der besagten Signale verzichtet werden, am Anfang und Ende des Streckenabschnittes kann jedoch ein Signal stehen. Auch eine Gleisfreimeldung mit Achszählern oder Gleiskreisen soll vorzugsweise nicht vorhanden sein.
  • Um vorteilhaft auch ohne Signale eine zuverlässige Einrichtung zur Erzeugung von Belegtmeldungen zur Verfügung zu stellen, wird erfindungsgemäß die Weiche verwendet. Wird die Weiche in Richtung des Nebengleises gestellt, wird hierdurch automatisch die Belegtmeldung löst. Andererseits wird die Belegtmeldung wieder aufgehoben, wenn die Weiche in Richtung des Streckenabschnitts gestellt wird. Aus Sicherheitsgründen wird durch die Aufhebung der Belegtmeldung allerdings noch keine Freigabe des Streckenabschnittes ausgelöst, da nach Durchfahrt des nicht ausgerüsteten Zuges nicht sichergestellt ist, dass der Streckenabschnitt wirklich frei ist. Es könnte beispielsweise passieren, dass der nicht ausgerüstete Zug unbemerkt einen Waggon verloren hat.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass nach dem zweiten Stellen der Weiche eine Räumfahrt mit einem mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zug (im Folgenden kurz als ausgerüsteter Zug bezeichnet) auf dem Streckenabschnitt durchgeführt wird bevor der Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen auf dem Streckenabschnitt freigegeben wird.
  • Sobald ein ausgerüsteter Zug die Räumfahrt durchgeführt hat, kann die Strecke wieder freigegeben werden, da dieser Zug über das Sicherungssystem überwacht wird und infolgedessen ausgeschlossen werden kann, dass beispielsweise ein Waggon dieses ausgerüsteten Zuges unbemerkt auf dem Streckenabschnitt liegen bleibt. Die Verwendung eines ausgerüsteten Zuges für die Räumfahrt kann vorteilhaft durch den Fahrplan der ausgerüsteten Züge vorgegeben werden. Der Zug, der die Fahrt durchführt, muss lediglich mit verminderter Geschwindigkeit betrieben werden, damit eine Sichtkontrolle durch einen Zugführer des ausgerüsteten Zuges vorgenommen werden kann. Hierbei kann beispielsweise eine Geschwindigkeit von 40 km/h eingehalten werden, wobei im Falle von Hindernissen auf dem Streckenabschnitt rechtzeitig gebremst werden kann.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass vor dem zweiten Stellen der Weiche eine Räumfahrt mit einem mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zug aus Richtung des Nebengleises durchgeführt wird, bevor der Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen auf dem Streckenabschnitt nach dem zweiten Stellen der Weiche freigegeben wird.
  • Diese Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorteilhaft, wenn ein ausgerüsteter Zug den Betrieb auf dem Streckenabschnitt ausgehend von dem besagten Nebengleis aufnehmen soll. Beispielsweise könnte das Nebengleis dazu dienen, ausgerüstete Züge aus einem Depot in den Streckenabschnitt einzuleiten. Dies wird beispielsweise erforderlich, wenn der Fahrplan eines Nahverkehrssystems (beispielsweise in der Berufsverkehrszeit) eine engere Taktung erforderlich macht, so das zusätzliche ausgerüstete Züge zum Einsatz kommen müssen. Vorteilhaft genügt die Befahrung des Streckenabschnittes von dem Anschlussgleis bis zum Ende des Streckenabschnittes, weil auch nur dieser Bereich des Streckenabschnitts mit dem nicht ausgerüsteten Zug befahren wurde. Nach einer Fahrt nur auf diesem Teil des Streckenabschnittes kann somit anschließend wieder der gesamte Streckenabschnitt freigegeben werden, da der nicht mit der Fahrt befahrene Teil des Streckenabschnittes nicht von einem nicht ausgerüsteten Zug befahren wurde.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Freigabe für den Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen aufgehoben wird, wenn die Stellung der Weiche nicht bekannt ist.
  • Hierbei handelt es sich vorteilhaft um eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung, die ein Auftreten von Zugunglücken verhindern kann. Da eine Belegtmeldung für den Streckenabschnitt bei der Befahrung mit nicht ausgerüsteten Zügen allein von der Weichenstellung abhängig gemacht wird, handelt es sich hierbei um ein sicherheitsrelevantes Element im Zugsicherungssystem, welches streckseitig agiert. Für den Fall, dass die Weichenstellung aufgrund des Auftretens eines Fehlers nicht ermittelt werden kann, ist daher ein Aufheben der Freigabe für den Betrieb eine Maßnahme zur Steigerung der Betriebssicherheit.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass durch jedes Stellen der Weiche in Richtung des Streckenabschnitts eine Gleissperre auf dem Nebengleis ausgelöst wird, die ein Befahren des Nebengleises verhindert.
  • Als Gleissperre ist eine mechanische Sicherheitseinrichtung zu verstehen, die bei überfahren eine kontrollierte Entgleisung des überfahrenden Zuges auslöst. Dies ist erfindungsgemäß eine Sicherheitsvorkehrung, die auf dem Nebengleis zum Einsatz kommen kann. Selbstverständlich soll die Gleissperre nur zum Einsatz kommen, wenn die eigentlich installierte Sicherheitseinrichtung des Zugsicherungssystems, beispielsweise ein Lichtsignal, versagt hat oder nicht beachtet wurde.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Betrieb auf dem Nebengleis durch eine vom Zugsicherungssystem unterschiedliche Gleissicherungseinrichtung gesteuert wird.
  • Vorteilhaft muss das Nebengleis nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgestattet werden, welches auf dem Streckenabschnitt für ausgerüstete Züge zum Einsatz kommt. Dies erhöht vorteilhaft die Wirtschaftlichkeit der erfindungsgemäßen Lösung. Das Nebengleis kann beispielsweise mit einem streckengebundenen Zugsicherungssystem ausgestattet sein, wie dies beispielsweise im Fernverkehr oder Güterverkehr zum Einsatz kommt. Hierdurch wird ein gemischter Betrieb auch des Streckenabschnittes vorteilhaft auf einfache Weise ermöglicht.
  • Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das Zugsicherungssystem auf dem Streckenabschnitt nicht mit der Gleissicherungseinrichtung für das Nebengleis kommunizieren muss. Erfindungsgemäß ist nämlich die Stellung der Weiche ausschlaggebend dafür, dass beide Streckennetze, nämlich dasjenige, welchem der Streckenabschnitt angehört, und dasjenige, welchem das Nebengleis angehört, für die Zugsicherung relevante Informationen durch die Weichenstellung erhalten können.
  • Die genannte Aufgabe wird alternativ mit dem eingangs angegebenen Anspruchsgegenstand (Streckenabschnitt) erfindungsgemäß auch dadurch gelöst, dass
    • • eine Belegtmeldung für den Streckenabschnitt durch ein erstes Stellen der Weiche in Richtung eines Nebengleises auslösbar ist, und
    • • die Aufhebung der Belegtmeldung durch ein zweites Stellen der Weiche in Richtung des Streckenabschnitts auslösbar ist.
  • Damit weist der erfindungsgemäße Streckenabschnitt alle technischen Voraussetzungen auf, damit mit diesem das vorstehend ausgeführte Verfahren durchgeführt werden kann. Insofern gelten die für das vorstehende Verfahren erläuterten Vorteile auch für den erfindungsgemäßen Streckenabschnitt. Insbesondere ist ein gemischter Betrieb von ausgerüsteten Zügen und nicht ausgerüsteten Zügen auf dem Streckenabschnitt bei gleichzeitig hohem Sicherheitsstandard möglich. Durch die Weichenstellung wird eine Belegtmeldung ausgelöst, welche Unfälle zwischen ausgerüsteten und nicht ausgerüsteten Zügen verhindert.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Freigabe für den Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen aufhebbar ist, wenn die Stellung der Weiche nicht bekannt ist. Die Vorteile dieser Ausführung sind ebenfalls bereits vorstehend erläutert worden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest eines der Enden des gleisgebundenen Streckenabschnitts mit einem Lichtsignal ausgestattet ist.
  • Das Lichtsignal oder die Lichtsignale stellen vorteilhaft eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung zur Verfügung, sodass der gemischte Zugbetrieb (von ausgerüsteten und nicht ausgerüsteten Zügen) sicherer abgewickelt werden kann. Insbesondere kann nicht ausgerüsteten Zügen die Einfahrt in benachbarte Streckenabschnitte verwehrt werden, welche noch für den Betrieb mit ausgerüsteten Zügen freigegeben sind. Die besagten benachbarten Streckenabschnitte müssten dann erst belegt gemeldet werden, wenn der nicht ausgerüstete Zug eine Einfahrterlaubnis über das Lichtsignal angezeigt bekommt. Andererseits sind Lichtsignale jeweils nur noch am Anfang und oder am Ende des Streckenabschnittes notwendig, sodass deren Anzahl vorteilhaft verringert werden kann. Dies bedeutet einen geringeren Investitionsaufwand bei der Ausrüstung der Strecke sowie geringere Wartungskosten beim Betrieb der Strecke.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Vorrichtung Schnittstellen zur Ausgabe einer die Weichenstellung betreffenden Kennung für zwei Stellwerke aufweist, wobei ein Stellwerk für den Betrieb mit einem automatischen Zugsicherungssystem ausgerüstet ist.
  • Die besagte Kennung kann ein elektrisches Signal oder ein mechanischer Zustand sein. Ein elektrisches Signal ist beispielsweise erforderlich, damit die Weichenstellung in das Zugsicherungssystem für ausgerüstete Züge eingespeist werden kann. Auf dem Nebengleis kann beispielsweise ein konventionelles mechanisches Zugsicherungssystem für die Strecke Verwendung finden, wobei die Weichenstellung ebenfalls auf mechanische Weise berücksichtigt wird. Selbstverständlich kann auch das Stellwerk des Nebengleises mit elektrischen Signalen versorgt werden, wenn dieses von einem Computer gesteuert wird.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in der Vorrichtung zur Auslösung der Freimeldung und/oder der Belegtmeldung elektrische Schienenkontakte eingebaut sind.
  • Elektrische Schienenkontakte stellen vorteilhaft eine einfache und zuverlässige Möglichkeit dar, die Schienenstelle zu ermitteln und die Schienen Stellung angeben elektrische Signale zu erzeugen. Diese können in dem Zugsicherungssystem für den Streckenabschnitt sowie das Stellwerk für das Nebengleis weiterverarbeitet werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in der Vorrichtung die Auslösung der Freimeldung und/oder der Belegtmeldung mechanisch durch ein Verschlussregister realisiert ist.
  • Verschlussregister stellen eine bewährte Methode zur Erfassung von mechanischen Zuständen wie der Weichenstellung dar. Auf diese Weise lässt sich die Weichenstellung für ein mechanisches Zugsicherungssystem erfassen.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. Gleiche oder sich entsprechende Zeichnungselemente sind jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden nur insoweit mehrfach erläutert, wie sich Unterschiede zwischen den einzelnen Figuren ergeben.
  • Bei den im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispielen handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Bei den Ausführungsbeispielen stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsformen jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden und damit auch einzeln oder in einer anderen als der gezeigten Kombination als Bestandteil der Erfindung anzusehen sind. Des Weiteren sind die beschriebenen Ausführungsformen auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
  • Es zeigen:
    • 1 exemplarisch einen Schritt eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Anwendung eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Streckenabschnitts und eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Weiche schematisch, wobei die Fahrt eines nicht ausgerüsteten Zuges dargestellt ist,
    • 2 einen weiteren Schritt des Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß 1 unter Anwendung des besagten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Streckenabschnittes und des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Weiche schematisch, wobei die Räumfahrt eines ausgerüsteten Zuges dargestellt ist.
  • In 1 ist ein Streckenabschnitt AC dargestellt, der mit einem Zugsicherungssystem 12, insbesondere CBTC, ausgestattet ist und sowohl von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen Z1 (vergleiche 2) als auch von nicht mit diesem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen Z2 befahrbar ist. Ferner weist der Streckenabschnitt AC Lichtsignale 15 auf.
  • Bei dem genannten Zugsicherungssystem 12 kann es sich beispielsweise um ein System handeln, welches im Geschäftsverkehr auch als CBTC oder Train Guard MT bezeichnet wird. Dieses System basiert auf einem sog. Tracking aller ausgestatteten Züge, d. h., dass die augenblickliche Position dieser Züge immer bekannt ist. Weiterhin wird ein notwendiger Bremsweg für diese Züge berücksichtigt, welcher einen Sicherheitsabstand zu anderen ausgestatteten Zügen definiert. Die Streckenlänge, welche der Zug aufgrund seiner Abmessungen und dem zu berücksichtigenden Bremsweg benötigt, wird auch als Moving Block bezeichnet. Die Berücksichtigung der Moving Blocks gewährleistet, dass keine Gleisfreimeldungen streckenseitig erfolgen müssen, solange in dem Streckenabschnitt AC ausschließlich ausgerüstete Züge unterwegs sind.
  • Von dem Streckenabschnitt AC zweigt ein Nebengleis BC ab. Dieses Nebengleis wird durch die Weiche 13 gestellt. Das Nebengleis BC weist eine Gleissperre 11 auf und ist mit einer Gleissicherungseinrichtung 14 ausgestattet. Ferner weist das Nebengleis BC ein Zusatzsignal 16 auf. Über die Signalverbindungen 17 werden das Zugsicherungssystem 12, die Gleissicherungseinrichtung 14, die Weiche 13 und die Lichtsignale 15, 16 angesteuert.
  • Wie 1 zu entnehmen ist, befindet sich der nicht ausgerüstete Zug Z2 bereits auf dem Streckenabschnitt AC hinter der Abzweigung auf das Nebengleis BC. Der nicht ausgerüstete Zug Z2 ist von dem Nebengleis BC gekommen und wird den Streckenabschnitt AC bei C verlassen.
  • Die Lichtsignale 15 dienen dazu, den Streckenabschnitt AC für nicht ausgerüstete Züge Z2 zu sperren. Außerdem kann der nicht ausgerüstete Zug Z2 nicht in den auf den Streckenabschnitt AC folgenden Streckenabschnitt (nicht dargestellt) einfahren, wenn das Lichtsignal auf „Rot“ steht.
  • 2 zeigt das Szenario gemäß 1 zu einem späteren Zeitpunkt. Nun wird der Streckenabschnitt AC von einem ausgerüsteten Zug Z1 befahren. Zur Sicherstellung, dass der Streckenabschnitt AC frei ist, führt der ausgerüstete Zug Z1 eine Räumfahrt durch. Zu diesem Zeitpunkt steht das Lichtsignal 15 auf „Grün“.
  • Die Gleissperre 11 ist aktiviert, sodass kein nicht ausgerüsteter Zug Z2 in den Streckenabschnitt AC einfahren kann. Ferner wird zu diesem Zeitpunkt die Weiche 13 zurückgestellt und das Zusatzsignal 16 steht auf „Rot“.
  • Nach Abschluss der Räumfahrt erfolgt für den Streckenabschnitt AC eine Freimeldung für ausgerüstete Züge Z1, sodass das Zugsicherungssystem 12 seine uneingeschränkte Arbeit wieder aufnehmen kann.
  • Bezugszeichenliste
  • AC
    Streckenabschnitt
    BC
    Nebengleis
    11
    Gleissperre
    12
    Zugsicherungssystem (Streckenabschnitt)
    13
    Weiche
    14
    Gleissicherungseinrichtung (Nebengleis)
    15
    Lichtsignal
    16
    Zusatzsignal
    17
    Signalverbindung
    Z1
    ausgerüsteter Zug
    Z2
    nicht ausgerüsteter Zug

Claims (12)

  1. Verfahren zum gemischten Betrieb eines gleisgebundenen Streckenabschnitts (AC), wobei dieser • von mit einem Zugsicherungssystem, insbesondere CBTC, ausgerüsteten Zügen und • von nicht mit diesem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen befahrbar ist, und der Streckenabschnitt (AC) mit mindestens einer Weiche ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, • dass in dem Fall, dass ein nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteter Zug aus Richtung eines Nebengleises (BC) in den Streckenabschnitt (AC) einfahren soll, der Streckenabschnitt (AC) als belegt gemeldet wird, wobei die Belegtmeldung durch ein erstes Stellen der Weiche in Richtung des Nebengleises (BC) ausgelöst wird, und • dass nach Durchfahrt des nicht mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zuges die Belegtmeldung aufgehoben wird, wobei die Aufhebung durch ein zweites Stellen der Weiche in Richtung des Streckenabschnitts (AC) ausgelöst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem zweiten Stellen der Weiche eine Räumfahrt mit einem mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zug auf dem Streckenabschnitt (AC) durchgeführt wird bevor der Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen auf dem Streckenabschnitt freigegeben wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem zweiten Stellen der Weiche eine Räumfahrt mit einem mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zug aus Richtung des Nebengleises (BC) durchgeführt wird, bevor der Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen auf dem Streckenabschnitt nach dem zweiten Stellen der Weiche freigegeben wird.
  4. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Freigabe für den Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen aufgehoben wird, wenn die Stellung der Weiche nicht bekannt ist.
  5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch jedes Stellen der Weiche in Richtung des Streckenabschnitts (AC) eine Gleissperre auf dem Nebengleis ausgelöst wird, die eine Befahren des Nebengleises verhindert.
  6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betrieb auf dem Nebengleis (BC) durch eine vom Zugsicherungssystem unterschiedliche Gleissicherungseinrichtung gesteuert wird.
  7. Gleisgebundener Streckenabschnitt (AC) mit einem Zugsicherungssystem, insbesondere CBTC, wobei dieser • von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen und • von nicht mit diesem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen befahrbar ist, und der Streckenabschnitt (AC) mit mindestens einer Weiche ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass • eine Belegtmeldung für den Streckenabschnitt durch ein erstes Stellen der Weiche in Richtung eines Nebengleises (BC) auslösbar ist, und • die Aufhebung der Belegtmeldung durch ein zweites Stellen der Weiche in Richtung des Streckenabschnitts (AC) auslösbar ist.
  8. Gleisgebundener Streckenabschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Freigabe für den Betrieb von mit dem Zugsicherungssystem ausgerüsteten Zügen aufhebbar ist, wenn die Stellung der Weiche nicht bekannt ist.
  9. Gleisgebundener Streckenabschnitt nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Enden des gleisgebundenen Streckenabschnitts mit einem Lichtsignal ausgestattet ist.
  10. Weiche mit einer Vorrichtung zur Erfassung der Weichenstellung, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Schnittstellen zur Ausgabe einer die Weichenstellung betreffenden Kennung für zwei Stellwerke aufweist, wobei ein Stellwerk für den Betrieb mit einem automatischen Zugsicherungssystem ausgerüstet ist.
  11. Weiche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in der Vorrichtung zur Auslösung der Freimeldung und/oder der Belegtmeldung elektrische Schienenkontakte eingebaut sind.
  12. Weiche nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der Vorrichtung die Auslösung der Freimeldung und/oder der Belegtmeldung mechanisch durch ein Verschlussregister realisiert ist.
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