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DE102019122138B4 - Verfahren und Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt Download PDF

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DE102019122138B4
DE102019122138B4 DE102019122138.2A DE102019122138A DE102019122138B4 DE 102019122138 B4 DE102019122138 B4 DE 102019122138B4 DE 102019122138 A DE102019122138 A DE 102019122138A DE 102019122138 B4 DE102019122138 B4 DE 102019122138B4
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fire
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Abstract

Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) mit Hilfe eines verfahrbaren, bodengeführten, oder wandgeführten, oder deckengeführten oder aufgeständerten Feuerlöschsystems, befestigt an einem Führungsschienensystem (2), bestehend aus einer, zwei oder mehreren medienführenden nachschleppbaren, feuergeschützten Zuführleitung(en) (7),welche mit mindestens einem Löschmittelreservoir (9) und/oder einem Zusatzlöschmittelreservoir (10) verbunden sind,beinhaltend normal druckbeaufschlagte, druckbeaufschlagte oder fließfähige Medien, welche als Flüssigkeiten und/oder Chemikalien und/oder Pulver und/oder Gase ausgebildet sind,dadurch gekennzeichnet,dass am Führungsschienensystem (2) mindestens eine hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch verfahrbare Löscheinheit (3) angeordnet ist,dass die Löscheinheit (3) aus mindestens einem verfahrbaren Schlitten (4), einem Drehgestell (5) und einer dreh- und schwenkbaren Löschturbine (6) besteht,wobei eine ferngesteuerte oder automatisierte Mehrachsensteuerung aufgeschaltet undeine automatische Branderkennungseinheit (12) und/oder eine Steuer- und Überwachungseinheit (16) verbunden und angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder einem Objekt wie an einem Gebäude, einer Umzäunung, oder einem Lagerplatz mit Hilfe eines boden-, wand-, deckengeführten oder aufgeständerten verfahrbaren Feuerlöschsystems.
  • Es ist allgemein bekannt in Gebäuden wie beispielsweise in Hochregallagern oder auf Lagerplätzen zur Gewährleistung der Brandsicherheit und um im Brandfall schnell eingreifen zu können, Sprinkleranlagen zu installieren. Oder es existieren bestimmte Alarmeinsatzpläne um mit klassischer mobiler Löschtechnik Brände zu löschen. In Brandfällen werden verschiedene in der Regel nicht explosive Medien wie Wasser, Kohlendioxid, Stickstoff, Pulver, Chemikalien oder Gemische aus diesen vorgenannten Stoffen jeweils am Havarieort zur Eindämmung des Brandes ausgebracht. Zur Ausbringung sind eine Reihe von verschiedenen technischen Lösungen bekannt. Zunehmend werden auch teilweise- oder vollautomatisierte Löschroboter eingesetzt. Allerdings sind diese sehr langsam bis sie direkt vor Ort angekommen sind und mit der Brandbekämpfung beginnen können. In der Regel sind allerdings bereits in oder an der Bauwerkswand, im oder auf dem Bauwerksboden, in oder an der Bauwerksdecke oder im allgemeinem entlang der Bauwerkswände durchgehende Rohrleitungen oder Rohrleitungsnetze angeordnet, welche die betreffenden Löschmedien enthalten. In den meisten Fällen ist dies Wasser. In gewissen Abständen sind dabei Entnahmeöffnungen angeordnet, welche mittels geeigneter Klappen, Deckeln, Verschraubungen, Verschlüssen und Ventilen verschlossen werden müssen. So kann von der beim Verlegen definierten Entnahmestelle des Löschmediums durch Anschluss geeigneter, beliebig verlängerbarer Schlauchleitungen das Löschmedium einigermaßen havarieortsnah entnommen und dem Einsatzort zugeführt werden. Allerdings bedarf das Anschließen und Verlegen der Zuführleitungen einen gewissen Personaleinsatz und Kraftaufwand und bedeutet zudem immer auch sehr nachteiligen Zeitverlust und gegebenenfalls erhöhte Risiken für das eingesetzte Löschpersonal. Zudem stellen solche Rohrleitungen mit vielen Entnahmeöffnungen ebenfalls einen erheblichen Kostenfaktor dar. Als Beispiel für solch ein System sei hier das in vielen Ländern der Welt verbreitete System der Oberflur- oder Unterflurhydranten genannt. Um vor allem Zeitnah mit der Havariebekämpfung beginnen zu können, werden in wichtigen Bereichen genau auf den Einsatzort zugeschnittenen Sprinkleranlagen eingesetzt, welche im Havariefall automatisch oder fern bedient auslösen und den Brand großflächig bekämpfen. Die konventionelle Lösung ist insbesondere sehr zeitaufwändig und oftmals können Einsatzkräfte nicht vor Ort vordringen, weil sie sich selbst erheblich in Gefahr bringen. Das führt im Extremfall dazu, dass manches Mal lediglich ein kontrolliertes Abbrennen am Brandort erfolgen kann. Gerade in Hochregallagern herrschen sehr enge und unübersichtliche Platzverhältnisse und es können unterschiedlichste brennbare Stoffe, Materialien, Verpackungsmaterialien, Kunststoffe, Öle, eingefettete Teile, Fette, usw. oder komplette Maschinen eingelagert sein. Sprinkleranlagen reagieren zwar zeitlich wesentlich effektiver, sind aber dafür bereits in der Anschaffung und Installation konstruktiv und installationsmäßig erheblich aufwändiger und sehr viel teurer. Sprinkleranlagen müssen zudem in regelmäßigen Abstanden aufwändig gewartet und geprüft werden. Zudem sind sie manchmal aus Sicherheitsgründen in mehreren Etagen übereinander angeordnet, was extrem aufwändig ist. Deshalb werden sie aus Kostengründen zum Beispiel in Freigeländen nicht eingesetzt, sondern hier wird mit Entnahmestellen oder Zapfstellen auf Hydrantenbasis in relativ großen Abständen gearbeitet. Aus der DE 10 2011 111 525 A1 ist ein Sprinklersystem zur Brandbekämpfung beispielsweise in Tunneln bekannt, bei dem nur bestimmte Bereiche des Tunnels nach einer automatischen Brandlokalisation über sogenannte Selektionsleitungen, welche automatisch mit einer Hauptfluidlöschleitung mittels Ventilsteuerung verbunden werden, gelöscht werden sollen. Diese Art Brandbekämpfung bedeutet einen sehr hohen Installationsaufwand und Kostenfaktor.
  • Es gibt auch eine Vielzahl fern bedienter Löschroboter oder teilautomatisierte Löschfahrzeuge, welche aber erst an den jeweiligen Brandort gebracht werden müssen um nach einem gewissen Zeitverzug mit dem Löschen beginnen können. Als Beispiel sei hier ein verfahrbarer Löschroboter gemäß der technischen Lösung aus der CN 205360337 U genannt, der geeignet ist eine größere Menge Löschwasser auszubringen und zudem dieses auch weit zu verspritzen. Dieser muss erst gesteuert auf dem Fußboden verfahren werden, weil er sonst in einem Regallager den Transportweg versperren würde.
  • In der DE 100 65 502 A1 ist ein Löschroboter beschrieben, welcher an der Decke geführt ist und auf Speiseleitungen mittels eines sogenannten Wassermotors verfahren werden soll. Die Position des Löschroboters soll im Brandfall höhen- und seitenversetzbar sein. Die zwei Führungsschienen bestehen dabei aus Stahlrohren auf denen der Löschroboter während des Löschens verfahren werden soll.
  • Die DE 40 03 777 C1 beschreibt eine Brandlöscheinrichtung für Hochregallager, welche gesondert gelagert ist und im Brandfall mittels eines Flurförderfahrzeuges verfahren werden kann. Das zwischen den Regalen horizontal oder vertikal verfahrbare Flurförderfahrzeug entnimmt die Löscheinrichtung aus seiner Lagerposition, fährt diese zum Brandort und löst die Feuerbekämpfung erst dann direkt am Brandort aus. Solch eine technische Lösung ist allerdings nur sehr begrenzt einsetzbar, weil diese Brandlöscheinrichtung in der Art einer Löschpalette nur über eine sehr eng begrenzte Menge an Löschmittel verfügt. Zudem dauert es relativ lange, bis diese Löschpalette direkt am Brandort angekommen ist und mit dem Löschvorgang begonnen werden kann. Sollte das Flurförderfahrzeug bereits aus irgend einem Grund, z.B. fehlende Energieversorgung, ausgefallen sein, kann die Brandlöscheinrichtung nicht eingesetzt werden. Diese Löscheinrichtung ist deshalb nur für kleinere, eng begrenzte Brände in einzelnen Regalfächern geeignet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde ein neuartiges Verfahren und eine Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an und vor einem Objekt mit Hilfe eines boden-, wand-, deckengeführten oder aufgeständerten verfahrbaren Feuerlöschsystems zu schaffen, welches wenig Installationskosten verursacht, geringen Wartungsaufwand bei sehr langer Lebensdauer ermöglicht, sehr schnell einsatzfähig ist, konstruktiv einfach und mechanisch stabil aufgebaut ist, zugleich für verschiedene Medien oder deren Kombination geeignet ist, automatisch, teilautomatisch oder fernbedient ohne Bedienpersonal am Brandort arbeiten kann und schädlichen Fremdeinwirkungen sehr lange widerstehen kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des ersten und des zwölften Patentanspruchs gelöst. Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der rückbezüglichen Unteransprüche. Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an und vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz mit Hilfe eines boden-, wand-, deckengeführten oder aufgeständerten verfahrbaren Feuerlöschsystems kann wahlweise in Abhängigkeit davon, welche brennbaren Gegenstände, Materialien oder Stoffe in Ausbringungsbereich der Vorrichtung gelagert werden, mit verschiedenen Löschmedien, wie Flüssigkeiten und/oder Schäume und/oder Chemikalien und/oder Pulver und/oder Gase ausgeführt bzw. ausgestattet sein. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 kann je nach gewünschter Ausführung als boden-, wand-, deckengeführtes oder aufgeständertes verfahrbares Feuerlöschsystem ausgebildet sein. Es kann je nach geforderter Baugröße an einem Einschienensystem, einem Zweischienensystem, einem Dreischienensystem oder einem Mehrschienensystem, welche als Führungsschienen an denen die Löscheinheit 3 befestigt und entlang verfahren werden kann, ausgebildet sein. Des Weiteren sind an der Löscheinheit 3 eine, zwei oder mehrere medienführende nachschleppbare, feuergeschützte Zuführleitung(en) 7 angeordnet, welche mit mindestens einem Löschmittelreservoir 9 und/oder einem Zusatzlöschmittelreservoir 10 oder auch wahlweise mit einer Energieversorgungseinheit oder einer Steuer- und Überwachungseinheit 16 verbunden sein. Durch diese nachschleppbaren, feuergeschützten Zuführleitungen 7 können normal druckbeaufschlagte, druckbeaufschlagte oder fließfähige Medien, wie Flüssigkeiten und/oder Schäume und/oder Chemikalien und/oder Pulver und/oder Gase als jeweils geeignete Löschmedien der Löscheinheit 3 zugeführt werden.
    Am Führungsschienensystem 2 welches gegebenenfalls selbst noch einmal gegen Brandeinwirkung gesondert geschützt ist, ist mindestens eine hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch verfahrbare Löscheinheit 3 angeordnet. Die Löscheinheit 3 besteht aus mindestens einem verfahrbaren Schlitten 4, einem Drehgestell 5 und einer dreh- und schwenkbaren Löschturbine 6. Der Löscheinheit 3 ist eine ferngesteuerte oder automatisierte Mehrachsensteuerung aufgeschaltet. Das kann wahlweise über gesonderte Zuführleitungen 7 oder auch über Funk erfolgen. Ebenfalls kann die Löscheinheit 3 mit einem unabhängigen, vollautomatischen oder selbsttätig auslösenden Steuerprogramm ausgerüstet sein, welches im Havariefall sofort mit einer Ausbringung eines Löschmittels beginnt. Hierzu ist an oder in der Löscheinheit 3 eine automatische Branderkennungseinheit 12 und/oder eine Steuer- und Überwachungseinheit 16 verbunden und angeordnet.
  • Bei großen zu schützenden Flächen oder Räumen kann es sinnvoll sein, die Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, an oder auf einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 so auszuführen, dass auf einem Führungsschienensystem 2 zwei oder mehrere Löscheinheiten 3 verteilt angeordnet sind, welche zusammen oder auch einzeln verfahrbar, auslösbar und/oder steuerbar sind.
  • In einer vorteilhaften Ausführung der Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 ist das Führungsschienensystem 2 selbst mittels weiterer seitlich angeordneten Führungsbahnen in einer Art, wie eine Brückenkran oder Portalkran verfahrbar ausgebildet. Das hat den Vorteil, dass die Löscheinheit 3 oder die zwei oder mehreren Löscheinheiten 3 optimal auf den Brandherd ausgerichtet werden können, was zu einem schnellen Löschen des Brandes führen kann und zu einem minimal notwendigen Ausbringen der Löschmedien führt und Folgeschäden, wie beispielsweise großflächige Wasserschäden weitgehend vermeidet.
  • In einer etwas aufwändiger konstruktiv ausgeführten Ausführung der Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in einem Gebäude oder auf einem Lagerplatz 1 ist die gesamte Löscheinheit 3 oder nur die dreh- und schwenkbare Löschturbine 6 über ein zwischen angeordnetes Teleskopsystem ausfahrbar ausgebildet. Das hat den Vorteil dass eine optimale Position in Bezug auf den Brandherd angefahren werden kann, was zu kurzen Löschzeiten und minimaler Ausbringung des jeweils eingesetzten Löschmediums führen kann.
  • Aus Kostengründen kann es sinnvoll sein, bei der Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 auf dem verfahrbaren Schlitten 4 einen oder mehrere zusätzliche zuschaltbare Löschzusatzbehälter 13 für konzentrierte Löschmittelzusätze mitzuführen. Dadurch kann zum Beispiel eine oder mehrere der nachschleppbaren, feuerfesten Zuführleitungen 7 eingespart werden.
  • Durch eine geeignete Ausbildung der Löschturbine 6 kann bei der Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 die Löschturbine 6 mittels verstellbarer Elemente und angeordneter Zuführungen je nach Brandfall einen Wassernebel, eine Art Wasserwand, Löschschaum, einen Schutzgasgasstrom oder einen gerichteten Wasserstrahl erzeugen.
  • Es ist auch möglich auf der Löscheinheit 3 bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 außer der Löschturbine 6 noch ein in oder an der Löscheinheit 3 anzuordnen. Im Prinzip ist es auch möglich die Löschturbine 6 so auszuführen, dass diese selbst einen oder mehrere Wasserschüsse erzeugt. Dies hat den Vorteil, dass zum Brandherd hin kurzzeitig jegliche Sauerstoffzufuhr unterbrochen werden kann, wobei dadurch das Feuer erlischt und anschließend dann konventionell mit Wasser ein Wiederaufflammen verhindert werden kann. Das zusätzlich gesondert angebrachte Wasserschussgerät oder das Strahl- oder Sprührohr 15 ist bevorzug bis in den Bereich der niedrigsten Ebene, d. h. den Fußbodenbereich höhenverfahrbar und wenigstens um 180° schwenkbar ausgebildet, um eventuell kleine Brandherde unter Einsatz von wenig Löschmedium zielgerichtet auch in einen bestimmten Regalplatz bei Regallagern einbringen zu können. Hierzu ist es von Vorteil, wenn der Steuer- und Überwachungseinheit 16 auch der Steuercomputer der Regalbedienungsgeräte aufgeschalten ist oder die einzelnen Regalplätze und deren Positionen des gesamten Hochregallagers hinterlegt sind.
  • Um die Löscheinheit 3 möglichst von jeder personenbezogener Überwachung zu entkoppeln ist es von Vorteil, wenn bei der Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 die Löscheinheit 3 mit Sensoren zur Luftanalyse, zur Rauchgasanalyse, mit Bewegungsmeldern, Temperatursensoren, Lichtsensoren oder einer oder mehreren Überwachungskameras und/oder weiterer Überwachungstechnik ausgerüstet ist.
  • Auch kann es sinnvoll sein, die Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 so weiter zu bilden, dass an der Löscheinheit 3 oder am oder entlang des Führungsschienensystem 2 ein oder mehrere zusätzliche Zusatztanks 15 zum Beispiel als weitere Wasserspeicher anzuordnen So können diese bei Schäden an der nachschleppbaren, feuergeschützten Zuführleitung 7 angezapft und anstelle des Löschmittelreservoirs spezielle oder weitere Löschmittel angeordnet sind.
  • Es ist auch möglich und bei bestimmtem Einsatzfällen auch sinnvoll, dass bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 das Löschmittelreservoir 9 und/oder das Zusatzlöschmittelreservoir 10 und/oder die Hydraulikanlage bzw. elektrische Versorgungseinheit 11 und eine wahlweise zusätzliche Steuer und Überwachungseinheit 16 außerhalb des Gebäudes oder Lagerplatzes 1 brandsicher anzuordnen. Das kann beispielsweise ein gesonderter Nebenraum, ein anderes Gebäude, oder ein Kellerraum oder auch über der Dachhaut sein.
  • Für Einsatzfälle im Freien um beispielsweise unterschiedlich bewachsene Flächen, wie Rasenflächen, mit Sträuchern bewachsene Gebiete oder bewaldete Areale überwachen und gegebenenfalls löschen zu können, ist es von Vorteil, wenn die Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude oder einer Umzäunung oder einer Mauer so ausgebildet ist, dass die Anordnung des Führungsschienensystem 2 bevorzugt der Länge oder dem Umfang des Gebäudes, der Länge oder des Umfanges der Umzäunung oder der Länge oder des Umfanges der Grundstücksmauer 18 entspricht. Damit sich die Schleppleitungen noch handhaben lassen, ist es ab einer gewissen Länge sinnvoll mehrere Löscheinheiten 3 verteilt anzuordnen und diese gesondert mit Löschmittel zu versorgen. Bei Umzäunungen oder einer Grundstücksmauer 18 in mehreren Richtungen sollte entlang jeder Richtung am Führungsschienensystem 2 mindestens eine hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch verfahrbare Löscheinheit 3 angeordnet sein. Bei mehreren verteilt angeordneten verfahrbaren Löscheinheiten 3 sollten sich die jeweiligen maximal möglichen Löschflächen 19 sich wenigstens berühren oder besser überschneiden. Diese Löscheinheiten 3 bestehen ebenfalls aus mindestens einem verfahrbaren Schlitten 4, einem Drehgestell 5 und einer dreh- und schwenkbaren Löschturbine 6, wobei eine ferngesteuerte oder automatisierte Mehrachsensteuerung aufgeschaltet und eine automatische Branderkennungseinheit 12 und/oder eine Steuer- und Überwachungseinheit 16 verbunden und angeordnet ist. Sinnvoll ist es gegebenenfalls eine Überwachung von beweglichen Objekten zu integrieren um Personen vor schädlichen Einwirkungen schützen zu können.
  • Das zugehörige Verfahren zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz (1) mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 1 kann so arbeiten, dass da Feuerlöschsystem je nach Einsatzfall und Einsatztort wahlweise vollständig unbefüllt, d. h. praktisch trocken, teilweisen befüllt, zum Beispiel die nachschleppbaren, feuerfesten Zuführleitungen 7 sind befüllt und die Löscheinheit 3 ist nicht befüllt oder es ist vollständig befüllt und damit schwerer verfahrbar. Das hängt natürlich auch von jeweils eingesetzten Löschmedium ab und der gewünschten Betriebsweise ab. Es ist möglich mit normal druckbeaufschlagten Medien zu arbeiten, das Medium kann mit Überdruck zugeführt werden, das ist dann erhöht druckbeaufschlagt. In der Regel sind die eingesetzten Löschmedien fließfähige Medien, wie Flüssigkeiten und/oder Chemikalien und/oder Pulver und/oder Gase (wobei bei Gasen fließfähig für strömend gelten kann). Der Vorteil der trockenen nicht befüllten Ausführung ist, dass die Löscheinheit 3 mit den angeschlossenen Zuführleitungen 7, insbesondere bei einem Einsatz von Wasser als Löschmedium erheblich leichter ist und schneller verfahren werden kann und somit weniger Energie vorgehalten werden muss. Während im befüllten Zustand zum Beispiel ein elektrischer Antrieb bedeutend leistungsfähiger ausgeführt sein muss, um die mit dem Löschmedium befüllten und damit schweren Zuführleitungen nachzuschleppen und die Löscheinheit 3 in die günstigste Löschposition verfahren zu können. Als erstes erfolgt über eingebaute Sensoren ein automatisiertes Erkennen des oder der Brandherde, dann wird der oder werden die Brandherde in ihrer Lage in der überwachten Fläche bzw. im überwachten Raum genau detektiert. Das Signal kann entweder an eine beaufsichtigende Zentrale weiter geleitet werden oder das Feuerlöschsystem arbeitet automatisch. Dann wird die Löscheinheit 3 oder die Löscheinheiten 3 in die näherliegende Position in Bezug auf den Brandherd oder die Brandherde auf der oder den Führungsschienen 2 entsprechend verfahren. Danach erfolgt ein Ausrichten der Löschturbine 6 oder die Löschturbinen 6 in Richtung des Brandherdes in einem optimalen Abstand. Erst dann werden die Löschturbine(n) 6 mit einem fließfähigen Medium beaufschlagt und in Betrieb gesetzt.
  • In einer bevorzugten Ausbildung des Verfahrens zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung, einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 mit der Vorrichtung werden zunächst die Art des Brandes und die jeweils brennenden Materialien oder Stoffe analysiert und bestimmt, bevor ein für diesen Brandfall geeignetes fließfähiges Medium ausgewählt, der Löscheinheit zugeführt und der Brand bekämpft wird. Das hat den Vorteil sofort immer das richtige Löschverfahren in Bezug auf die Art des Brandes eingesetzt werden kann. Das bedingt allerdings eine entsprechend umfangreiche Ausführung der Löscheinheit 3 und der nachschleppbaren feuerfesten Zuleitungen 7.
  • Liegen bei entsprechend umfangreicher Ausbildung der Vorrichtung alle möglichen verfügbaren Löschmedien an bzw. sind wahlweise zuführbar, kann beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Gebäude, einer Umzäunung einem Objekt oder auf einem Lagerplatz 1 das Feuerlöschsystem während der Brandbekämpfung und unter der Voraussetzung einer laufende Überwachung des/der Brandherde mittels der Steuer- und Überwachungseinheit 16 und nach der Auswertung des Brandverlaufes von dem gerade eingesetzten fließfähige Medium zum Löschen auf ein anderes fließfähiges besser geeignetes Medium umgeschaltet werden.
  • Die Erfindung soll nachstehend in einem Ausführungsbeispiel an Hand der 1 bis 5 näher beschreiben werden.
    • 1 zeigt einen Gesamtaufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Feuerbekämpfung montiert entlang einer Gebäudewand 1a
    • 2 zeigt den Grundaufbau der Löscheinheit 3 mit zwei Führungsschienen 2 und einem Aufnahmeprofil zur Führung der nachschleppbaren feuerfesten Zuführleitungen 7 an einer Gebäudewand
    • 3 zeigt die die Anbringung von zwei Führungsschienen 2 an zwei Gebäudesäulen 1b und darüber angeordnet ein Schleppleitungsprofil wobei die Führungsschienen 2 mit einer Gitternetzstruktur verbunden sind
    • 4 zeigt die Löscheinheit 3, welche an einer Gebäudedecke 1d mit zwei Führungsschienen 2 verbunden ist
    • 5 zeigt eine Anordnung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung an einer Umzäunung oder einer Grundstücksmauer 18
  • In der 1 ist ein möglicher sinnvoller Gesamtaufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Feuerbekämpfung gezeigt, wobei die Löscheinheit 3 mittels zwei Führungsschienen 2 entlang einer Gebäudewand 1a eines schematisch dargestellten Hochregallagers verfahrbar montiert ist. Auf dem Gebäudeboden1c sind Hochregale angeordnet und befestigt (zeichnerisch nicht dargestellt). Vorteilhafterweise verlaufen die Gänge zwischen den einzelnen Regalen genau rechtwinklig zur Gebäudewand 1a. Die Führungsschienen sind wie aus 2 ersichtlich, direkt an der Gebäudewand 1a befestigt. Es kann aber auch noch eine gesonderte Unterkonstruktion darunter befestigt sein. Außerhalb des Gebäudes 1 ist im Freien oder in einem extra Gebäude oder einen angebauten Raum ein Löschmittelreservoir 9 angeordnet, welches ein Hauptlöschmittel (in der Regel Wasser) enthält. Anstelle des Löschmittelreservoirs 9 kann aber beispielsweise auch eine Wasserleitung mit einem bestimmten Leitungsquerschnitt angeschlossen sein, welche eine genügende Menge an Wasser bereitstellen sollte um die Löscheinheit 3 bei voller Leistung mit ausreichend Löschwasser über einen längeren Zeitraum zu versorgen. Des Weiteren ist hier noch je nach Antriebslösung der Löscheinheit 3 eine hydraulische, pneumatische oder elektrische Versorgungseinheit 11 zum Antrieb der verfahrbaren Löscheinheit 3 angeordnet und mit dieser geeignet verbunden. Es kann auch noch eine Steuer- und Überwachungseinheit 16 angeordnet sein, welche beispielsweise mittels Kabel oder mittels Funk mit der Löscheinheit 3 verbunden ist. Für bestimmte Einsatzfälle kann außerhalb des Gebäudes 1 bei Bedarf noch ein oder mehrere Zusatzlöschmittelreservoir(e) 10 angeordnet sein, um beispielsweise ein anderes Löschmittel oder geeignete Löschmittelzusätze zu bevorraten. Diese Baugruppen sind mit der verfahrbaren Löscheinheit 3 über nachschleppbare Zuführungen 7 verbunden Die Zuführungen 7 sind vorzugsweise besonders feuergeschützt ausgeführt um im Brandfall einer längeren Brandeinwirkung Widerstand leisten zu können. Im Inneren des Gebäudes 1 sind die Zuführleitungen 7 als im Gereich der Führungsschienensystems 2 als Schleppleitungen 8, wie ausgeführt. Je nach Bewegungsrichtung der Löscheinheit 3 werden die Schleppleitungen 8 entsprechend mit bewegt, so dass die Löscheinheit 3 weitgehend über die gesamte Länge des Hochregallagers verfahren und in Einsatz gebracht werden kann. Die Branderkennungseinheit 12 kann an beliebiger Stelle im Gebäude, wie hier an der Gebäudedecke 1d oder auch direkt auf der Löscheinheit3 angeordnet sein. Die Löscheinheit 3 ist mit einer speziellen Löschturbine 6 ausgerüstet, welche das Löschmedium, wie insbesondere Wasser bis ca. 60 Meter weit ausbringen kann. Wahlweise kann das Löschmedium als gerichteter Vollstrahl, als feiner Wasserschleier oder Nebelartig oder als geschlossener oder offener Sprühstrahl ausgebracht bzw. versprüht werden. Zusätzlich ist noch ein Wasserschussgerät neuerer Konstruktion angeordnet, um zielgerichtet bei Bedarf und wenn es die Gebäudeeinbauten erlauben und keine Personen in Gefahr gebracht werden, das Löschmedium schussartig unter extrem hohen Druck und mit sehr großer Ausstossgeschwindigkeit auszubringen um die Sauerstoffzufuhr zum Brandherd unterbrechen zu können. Solcherart Wasserschussgeräte ersticken zunächst die Flammen und ein wieder Aufflammen kann gegebenenfalls verhindert werden, wenn anschließend weiter konventionell gelöscht bzw. gekühlt wird. Die Löschturbine 6 kann aber auch selbst so konstruiert und betrieben werden, dass diese stoßwellenartig Wasserwolken verschießt.
  • Insbesondere eröffnet dieses Löschverfahren mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Möglichkeit, Brandherde bzw. brennende Objekte zu umhüllen um die jeweilige Sauerstoffzufuhr zu unterbinden. Zudem werden die brennenden Objekte und deren Umgebung bei minimalem Wassereinsatz optimal gekühlt. Außerdem können mit dem großflächig erzeugbaren feinen Wassernebel bzw. durch die Erzeugung defacto von Wasserwänden Schadstoffe oder Staub- oder Rauchpartikel niedergeschlagen werden. Gasaustritte lassen sich ebenfalls verhindern oder können zumindest weitgehend eingedämmt werden. Je nach Einsatzfall besteht die Möglichkeit eine optimale Tropfengröße oder Tropfenverteilung einzustellen um die infrage kommenden Partikel zu binden und niederzuhalten. Diese Art Feuerbekämpfung verhindert auch Folgeschäden (Wasserschäden) weil nur der unbedingt notwendige Einsatz von Löschmitteln erfolgt. Die Löschmittel werden so zerstäubt, dass eine maximal wirksame Wasseroberfläche entsteht, womit die Feuerbekämpfung optimiert und wesentlich schneller als bisher erfolgen kann.
  • In der 2 ist eine bevorzugte Konstruktion der Löscheinheit 3 mit zwei Führungsschienen 2 an einer Gebäudewand 1a abgebildet. Das Führungsschienensystem 2 besteht aus zwei übereinander parallel zueinander an der Gebäudewand 1a befestigten Führungsschienen 2 an denen ein verfahrbarer Schlitten 4 bewegbar befestigt und geführt ist. Der verfahrbare Schlitten 4 kann je nach Ausführungswunsch hydraulisch beispielsweise mit einem Hydraulikmotor, pneumatisch über Druckluft oder elektrisch mittels eines rotierenden oder linearen elektrischen Antriebes verfahren werden. Auf dem verfahrbaren Schlitten 4 ist ein Drehgestell 5 angeordnet und so ausgeführt, dass die Löschturbine 6 nach links und rechts seitlich verstellbar ist. Gleichfalls ich die Löschturbine 6 noch oben und unten schwenkbar gelagert und bewegbar, so dass sie zielgerichtet auf einen Brandherd ausgerichtet werden kann. Die feuerfest ausgeführten Schleppleitungen 8 sind in einem gesondert angeordneten Schleppleitungsprofil 17 abgelegt und werden durch dieses geführt, so dass diese nicht beschädigt werden können. Wahlweise können auf dem verfahrbaren Schlitten 4 bei Bedarf noch zusätzliche Löschzusatzbehälter 13 oder Zusatztanks 14 angeordnet sein. Die Löscheinheit 3 kann auch noch zusätzlich mit geeigneten brandschützenden Umhüllungen umhaust ausgeführt werden, um sie insgesamt brandfester ausführen zu können.
  • In der 3 ist die Anbringung von zwei Führungsschienen 2 an zwei frei stehenden Gebäudesäulen (oder Teilwänden) 1b gezeigt, wobei die Führungsschienen 2 untereinander mit einer geeigneten Gitternetzstruktur verbunden sind, damit die Führungsschienen 2, auf denen die Löscheinheit 3 längs verfahren werden kann, möglichst verwindungssteif über die frei tragenden Zwischenräume zwischen den Säulen ausgebildet sind. Es ist auch aus Gründen einer höheren Verwindungssteifigkeit und um größere Zwischenräume überbrücken zu können, sinnvoll hier Dreipunkttraversen oder eine Vierpunkttraversen anzuordnen. Im Prinzip ist auch eine gesonderte großflächig frei tragende Gitterkonstruktion möglich.
  • Eine andere mögliche vorteilhafte Anordnung an einer Gebäudedecke 1d ist in der 4 übersichtsmäßig abgebildet. Diese zeigt die Löscheinheit 3, welche unter zwei horizontal verlaufenden Führungsschienen 2 an einer Gebäudedecke 1d geeignet aufgehangen ist. Unter den Führungsschienen 2 bzw. von unten befestigt ist der verfahrbare Schlitten 4 aufgehangen und geführt, an dem das Drehgestell 5 angeordnet ist. Die Löschturbine 6 ist im Drehgestell 5 so gelagert und befestigt, dass diese mittels des Drehgestells 5 in alle notwendigen Richtungen drehbar ist. Vorzugsweise ist diese drehbar um 360 Grad. Je nach Anordnung können aber auch andere kleinere Drehwinkel ausgebildet sein. Die Löschturbine 6 ist hier mittels Hydraulikzylinder nach untern schwenkbar und ausrichtbar. Das Verschwenken kann aber auch pneumatisch oder elektrisch erfolgen.
  • In der 5 ist beispielhaft eine mögliche Anordnung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung an einer Umzäunung oder einer Grundstücksmauer 18 abgebildet. Diese Anordnung ist aber auch in weitere andere Geländerichtungen anordenbar. Das Führungsschienensystem 2 ist direkt oben auf einer Umzäunung bzw. auf einer Grundstücksmauer 18 befestigt. Es erstreckt sich hier über die gesamte Breite eines Grundstückes und kann deshalb eine maximale Fläche insbesondere vor der Umzäunung 18 bei Bedarf löschen. Die Löschflächen 19 erstecken sich weit (Wurfweite bis zu 80 Meter) in das vor der Umzäunung liegende Geländeareal. Damit kann auch ein großflächiges Feuer von der Grundstücksgrenze entfernt gehalten werden, so dass ein Übergreifen auf das Gebäude oder auf die übrige innere Grundstücksfläche innerhalb der Umzäunung 18 zuverlässig verhindert werden kann. Bevorzugt handelt es ich um ein Einschienensystem, wobei direkt oben auf der angeordneten Führungsschiene 2 zwei voneinander beabstandete dreh- und schwenkbare Löscheinheiten 3 befestigt sind. Diese sind einzeln getrennt voneinander auf der Führungsschiene 2 mit mitgeführten Schleppleitungen 8 verfahrbar angeordnet und sind auch einzeln mit feuergeschützten Zuführleitungen 7 und einem Löschmittelreservoir 9 (nicht gezeichnet) zur Versorgung mit mindestens einem Löschmedium verbunden. Die Löscheinheiten 3 sind mit geeigneten Antrieben versehen und können bis beispielsweise 360 Grad horizontal verdreht werden. Auch ein vertikales Verschwenken um bis zu 270 Grad ist möglich, so dass die Löscheinheit 3 in jedem Fall genau auf den oder die Brandherde ausgerichtet werden können. Dadurch ist ein Löscheinsatz zur großflächigen Feuerbekämpfung sowohl nach vorn ins freie umliegende Geländeareal, zur Seite oder auch in rückwärtige Richtung zum Gebäude 1 hin problemlos möglich. Neben einer möglicherweise auch autark ausgebildeten Energieversorgungseinheit ist auch eine Steuer- und Überwachungseinheit 16 aufgeschalten. Zudem erfolgt eine automatische Brandüberwachung beispielsweise mittels Temperatursensoren oder mittels einer Wärmebildkamera, so das ein automatische oder teilautomatische Branderkennung und Feuerbekämpfung möglich ist und Die Vorrichtung kann wahlweise automatisch oder fernbetätigt nach Signalauswertung auf Knopfdruck ausgelöst werden. Zudem ist es auch sinnvoll zusätzlich technische Mittel zur Erkennung und Überwachung von beweglichen Objekten durchzuführen. Dadurch ist es möglich zum Beispiel bei Annäherung von Personen Verletzungen dieser lebenden Objekte durch den intensiven druckbeaufschlagten Löschmitteleinsatz zu verhindern und den sich im Löschbereich befindlichen Personen die Möglichkeit zu geben, sich in geschützte Bereiche außerhalb der Löschflächen 19 in Sicherheit zu bringen. Des Weiteren können an geeigneten Stellen hier im vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils beidseitig an den Grundstücksecken zusätzliche Parkboxen 20 für die Löscheinheiten 3 angeordnet sein. Die Löscheinheiten 3 sind dadurch in ihrer Parkposition vor sonstigen jahreszeitlich bedingten Witterungseinflüssen gesichert und visuell nicht sichtbar. Sie werden nur im Bedarfsfall bei einem Löscheinsatz in die erforderliche Position verfahren und in Einsatz gebracht.
  • Im Prinzip ist es auch möglich, die erfindungsgemäße verfahrbare Vorrichtung des Feuerlöschsystems und das zugehörige Löschverfahren zur Feuerbekämpfung so auszubilden, dass diese auch in Flugzeughangars angeordnet werden kann und trotzdem den erforderlichen Brandschutzbestimmungen entspricht.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das zugehörige Verfahren ist einsetzbar zur Feuerbekämpfung in Gebäuden wie insbesondere Hochregallagern, an oder vor einem Gebäude oder Gebäudekomplexen, einer Umzäunung oder einer umgebenden Grundstücksmauern, anderweitigen vor Bränden zu schützenden Objekten oder auf Lagerplätzen im Freien.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Objekt, Gebäude oder Lagerplatz
    1a
    Objektwand, Gebäudewand oder Lagerplatzwand
    1b
    Objektsäulen, Gebäudesäulen oder Lagerplatzsäulen
    1c
    Objektboden, Gebäudeboden oder Lagerplatzboden
    1d
    Objektdecke oder Gebäudedecke
    2
    Führungsschienen, Führungsschienensystem
    3
    Löscheinheit
    4
    verfahrbarer Schlitten
    5
    Drehgestell
    6
    dreh- und schwenkbare Löschturbine
    7
    Zuführleitung
    7.1
    Zapfstelle
    7.2
    Druckteller
    7.3
    Zapfrüssel
    8
    Schleppleitung
    9
    Löschmittelreservoir
    10
    Zusatzlöschmittelreservoir
    11
    hydraulische, pneumatische oder elektrische Versorgungseinheit
    12
    Branderkennungseinheit
    13
    Löschzusatzbehälter
    14
    Zusatztanks
    15
    Wasserschussgerät, Strahl- oder Sprührohr
    16
    Steuer- und Überwachungseinheit
    17
    Schleppleitungsprofil
    18
    Umzäunung oder Grundstücksmauer
    19
    Löschfläche
    20
    Parkbox für Löscheinheit

Claims (14)

  1. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) mit Hilfe eines verfahrbaren, bodengeführten, oder wandgeführten, oder deckengeführten oder aufgeständerten Feuerlöschsystems, befestigt an einem Führungsschienensystem (2), bestehend aus einer, zwei oder mehreren medienführenden nachschleppbaren, feuergeschützten Zuführleitung(en) (7), welche mit mindestens einem Löschmittelreservoir (9) und/oder einem Zusatzlöschmittelreservoir (10) verbunden sind, beinhaltend normal druckbeaufschlagte, druckbeaufschlagte oder fließfähige Medien, welche als Flüssigkeiten und/oder Chemikalien und/oder Pulver und/oder Gase ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass am Führungsschienensystem (2) mindestens eine hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch verfahrbare Löscheinheit (3) angeordnet ist, dass die Löscheinheit (3) aus mindestens einem verfahrbaren Schlitten (4), einem Drehgestell (5) und einer dreh- und schwenkbaren Löschturbine (6) besteht, wobei eine ferngesteuerte oder automatisierte Mehrachsensteuerung aufgeschaltet und eine automatische Branderkennungseinheit (12) und/oder eine Steuer- und Überwachungseinheit (16) verbunden und angeordnet ist.
  2. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Führungsschienensystem (2) zwei oder mehrere Löscheinheiten (3) verteilt angeordnet sind.
  3. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsschienensystem (2) selbst mittels seitlich angeordneten Führungsbahnen als eine Brückenkran oder Portalkran verfahrbar ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Löscheinheit (3) oder die dreh- und schwenkbare Löschturbine (6) über ein zwischen angeordnetes Teleskopsystem ausfahrbar ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem verfahrbaren Schlitten (4) ein zusätzlicher zuschaltbarer Löschzusatzbehälter (13) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor Objekt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löschturbine (6) mittels verstellbarer Elemente und angeordneter Zuführleitungen (7) je nach Brandfall einen Wassernebel, eine Art Wasserwand, Löschschaum, einen Schutzgasgasstrom oder einen gerichteten Wasserstrahl erzeugt.
  7. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass außer der Löschturbine (6) noch ein Wasserschussgerät oder eine konventionelles Strahl- oder Sprührohr (15) in oder an der Löscheinheit (3) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löscheinheit (3) mit Sensoren zur Luftanalyse, Rauchgasanalyse, mit Bewegungsmeldern, Temperatursensoren, Lichtsensoren einer Überwachungskamera und/oder weiterer Überwachungstechnik ausgerüstet ist.
  9. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Löscheinheit (3) oder am Führungsschienensystem (2) ein oder mehrere Zusatztanks (14) für spezielle oder weitere Löschmittel angeordnet sind.
  10. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1)_nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Löschmittelreservoir (9) und/oder das Zusatzlöschmittelreservoir (10) und/oder eine Hydraulikanlage oder eine elektrische Versorgungseinheit (11) und eine wahlweise zusätzliche Steuer und Überwachungseinheit (16) außerhalb des Gebäudes oder Lagerplatzes (1) brandsicher angeordnet sind.
  11. Vorrichtung zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Anordnung des Führungsschienensystems (2) an oder auf einer Umzäunung oder einer Grundstücksmauer (18) am Führungsschienensystem (2) mindestens eine hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch verfahrbare Löscheinheit (3) angeordnet ist, bei mehreren verteilt angeordneten verfahrbaren Löscheinheiten (3) die Löschflächen sich berühren oder überschneiden, wobei die Löscheinheit (3) aus mindestens einem verfahrbaren Schlitten (4), einem Drehgestell (5) und einer dreh- und schwenkbaren Löschturbine (6) besteht, wobei eine ferngesteuerte oder automatisierte Mehrachsensteuerung aufgeschaltet und eine automatische Branderkennungseinheit (12) und/oder eine Steuer- und Überwachungseinheit (16) verbunden und angeordnet ist.
  12. Verfahren zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Feuerlöschsystem je nach Einsatzfall und Einsatztort vollständig unbefüllt, teilweisen befüllt oder vollständig befüllt ist mit normal druckbeaufschlagten, druckbeaufschlagten oder fließfähige Medien, welche als Flüssigkeiten und/oder Chemikalien und/oder Pulver und/oder Gase ausgebildet sind, dass ein automatisiertes Erkennen des oder der Brandherde erfolgt, der oder die Brandherde in ihrer Lage im überwachten Raum detektiert werden, die Löscheinheit (3) oder die Löscheinheiten (3) in die naheliegendste Position in Bezug auf den Brandherd auf der oder den Führungsschiene(n) (2) verfahren werden, die Löschturbine (6) oder die Löschturbinen (6) ausgerichtet werden und erst dann die Löschturbine(n) (6) mit einem fließfähigen Medium beaufschlagt wird.
  13. Verfahren zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst die Art des Brandes und die jeweils brennenden Materialien oder Stoffe analysiert und bestimmt werden bevor ein für diesen Brandfall geeignetes fließfähiges Medium ausgewählt, der Löscheinheit (3) zugeführt und der Brand bekämpft wird.
  14. Verfahren zur Feuerbekämpfung in, an oder vor einem Objekt (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Feuerlöschsystem während der Brandbekämpfung eine laufende Überwachung des/der Brandherde mittels der Steuer- und Überwachungseinheit (16) durchführt und nach Auswertung des Brandverlaufes von dem gerade eingesetzten fließfähige Medium zum Löschen auf ein anderes fließfähiges besser geeignetes Medium umgeschaltet wird.
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