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DE102019128771A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Ausleiten von Behältnissen aus Behältnisströmen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Ausleiten von Behältnissen aus Behältnisströmen Download PDF

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DE102019128771A1
DE102019128771A1 DE102019128771.5A DE102019128771A DE102019128771A1 DE 102019128771 A1 DE102019128771 A1 DE 102019128771A1 DE 102019128771 A DE102019128771 A DE 102019128771A DE 102019128771 A1 DE102019128771 A1 DE 102019128771A1
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transport direction
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Wolfgang Hahn
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Original Assignee
Krones AG
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Abstract

Eine Vorrichtung zur Behandlung von Behältnissen (10) mit einer ersten Behandlungseinrichtung (2), welche dazu geeignet und bestimmt ist, die Behältnisse (10) in einer vorgegebenen ersten Weise zu behandeln, mit einer Transporteinrichtung (12a, 12b, 12c, 12d, 12e, 12f), welche die Behältnisse (10) in einer vorgegebenen Transportrichtung (T) transportiert, wobei die Transporteinrichtung die Behältnisse (10) in einem sich in der Transportrichtung erstreckenden Transportstrom transportiert und mit einer nach der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordneten Ausleiteinrichtung (8), welche dazu geeignet und bestimmt ist, eine Vielzahl von in der Transportrichtung nacheinander angeordneten Behältnissen (10) aus dem Transportstrom auszuleiten, wobei die Vorrichtung (1) eine zweite Behandlungseinrichtung (4) aufweist, welche in der Transportrichtung der Behältnisse vor der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordnet ist. Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung (1) eine Lückenerzeugungseinrichtung (14) auf, welche in der Transportrichtung der Behältnisse (10) vor der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordnet ist und welche in dem Transportstrom der Behältnisse wenigstens eine Lücke erzeugt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Behandeln von Behältnissen. Aus dem Stand der Technik sind diverse Vorrichtungen und Verfahren zum Behandeln von Behältnissen bekannt. Bei solchen Vorrichtungen und Verfahren ist es bekannt, zu Zwecken der Qualitätskontrolle oder auch zu anderen Zwecken Inspektionen der hergestellten Produkte durchzuführen.
  • So ist es beispielsweise im Falle von Fülleinrichtungen bekannt, dass mehrere Behältnisse, welche beispielsweise von sämtlichen Füllorganen eines Füllers befüllt wurden, inspiziert werden. Zu diesem Zweck wird allgemein aus einem Produktstrom der Behältnisse eine vorgegebene Anzahl von Behältnissen ausgeleitet, insbesondere eine Anzahl, welche der Anzahl der Behandlungselemente entspricht. Zu diesem Zwecke sind aus dem Stand der Technik Ausleitsysteme bekannt, welche dazu dienen, Behältnisse aus einem Produktstrom auszuschleusen. Eine Inspektion der Behältnisse kann nach der Ausleitung bzw. Ausschleusung durch einen Bediener erfolgen oder aber auch in einem Labor
  • Dabei wird im Stand der Technik üblicherweise ein aufwendiges Ausleitsystem mit einem breiten Transporteur eingesetzt, welches die Behältnisse einzeln und insbesondere auch bei voller Leistung stehend ausleiten kann. So ist es beispielsweise bekannt, nach einem Füller eine Stehend - Ausleitung mit einem breiten Flaschentisch vorzusehen und die Behältnisse einzeln auszuleiten. Die Ausleitung kann dabei auf ein Transportband erfolgen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren vorzuschlagen, bei dem derartige Ausleitungen von Produkten bzw. Produktgruppen einfacher durchführbar sind. Dabei ist es denkbar, dass die Anzahl der auszuleitenden Produkte und insbesondere Behältnisse und insbesondere Flaschen der Anzahl der Behandlungselemente, beispielsweise der Anzahl von Füllventilen oder auch der Anzahl von Schließköpfen (im Falle eines Verschließers) entspricht.
  • Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung und ein Verfahren nach den unabhängigen Patentansprüchen erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung von Behältnissen weist eine erste Behandlungseinrichtung auf, welche dazu geeignet und bestimmt ist, die Behältnisse in einer vorgegebenen ersten Weise zu behandeln. Weiterhin weist die Vorrichtung eine Transporteinrichtung auf, welche die Behältnisse in einer vorgegebenen Transportrichtung transportiert, wobei die Transporteinrichtung die Behältnisse in einem sich in der Transportrichtung erstreckenden Transportstrom transportiert. Bevorzugt erfolgt der Transportstrom in und zwischen den Behandlungsstationen auf Abstand, d.h. die Behältnisse können sich nicht berühren. Mit anderen Worten ist die Transporteinrichtung dazu geeignet und bestimmt, die Behältnisse derart - insbesondere hintereinander - zu transportieren, dass sie sich nicht berühren. Weiterhin weist die Vorrichtung eine nach der ersten Behandlungseinrichtung angeordnete Ausleiteinrichtung auf, welche dazu geeignet und bestimmt ist, eine Vielzahl von in der Transportrichtung nacheinander angeordneten Behältnissen aus dem Transportstrom auszuleiten.
  • Weiterhin weist die Vorrichtung eine zweite Behandlungseinrichtung auf, welche in der Transportrichtung der Behältnisse vor der ersten Behandlungseinrichtung angeordnet ist.
  • Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung eine Lückenerzeugungseinrichtung auf, welche in der Transportrichtung der Behältnisse vor der ersten Behandlungseinrichtung angeordnet ist und welche in dem Transportstrom der Behältnisse wenigstens eine Lücke erzeugt. Es wird daher im Rahmen der Erfindung vorgeschlagen, dass die Lücken in dem Transportstrom bzw. dem Behältnisstrom bereits vor der Ausleitung erzeugt werden und insbesondere auch bereits vor der ersten Behandlungseinrichtung.
  • Bevorzugt befindet sich in der Transportrichtung zwischen der Lückenerzeugungseinrichtung und der Ausleiteinrichtung wenigstens eine Behandlungseinrichtung.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die erste Behandlungseinrichtung eine Vielzahl von gleichartigen Behandlungsstationen auf, welche die Behältnisse in der gleichen Weise behandeln. Bei diesen Behandlungsstationen kann es sich beispielsweise um Umformungsstationen handeln, welche Kunststoffvorformlinge zu Kunststoffbehältnissen umformen oder auch Fülleinrichtungen, welche die Behältnisse befüllen oder auch Etikettiereinrichtungen, welche die Behältnisse mit Etiketten versehen oder auch um Sterilisationseinrichtungen, welche die Behältnisse sterilisieren.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist auch die zweite Behandlungseinrichtung eine Vielzahl von gleichartigen Behandlungsstationen auf, welche die Behältnisse in gleicher Weise behandeln.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die ersten Behandlungsstationen und/ oder die zweiten Behandlungsstationen jeweils auf einem beweglichen Träger angeordnet. Insbesondere kann es sich hierbei um einen drehbaren Träger handeln. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist auch wenigstens eine Behandlungseinrichtung und sind bevorzugt beide Behandlungseinrichtungen auch Bestandteil der Transporteinrichtung. Damit sind auch die Behandlungseinrichtungen selbst dazu geeignet und bestimmt, die Behältnisse zumindest entlang eines Teils des Transportpfads zu transportieren. Bevorzugt werden die Behältnisse während des Behandlungsvorgangs, also beispielsweise eines Umformungsvorgangs, eines Sterilisationsvorgangs oder eine Füllvorgangs transportiert.
  • Weiterhin kann jedoch die Transporteinrichtung bevorzugt noch weitere Transportelemente bzw. Transporteinheiten aufweisen, wie insbesondere aber nicht ausschließlich Transporträder, Transportsterne, Kettenförderer und dergleichen.
  • Bevorzugt bilden daher die Behandlungseinrichtungen auch Bestandteile der Transporteinrichtung aus. Im Rahmen der vorliegenden Offenbarung werden als Behältnisse insbesondere Flaschen und insbesondere Kunststoffflaschen bezeichnet. Daneben kann es sich jedoch auch bei den Behältnissen um Vorformlinge, insbesondere Kunststoffvorformlinge handeln, welche beispielsweise durch Blasmaschinen und insbesondere durch Streckblasmaschinen zu Kunststoffbehältnissen im Sinne von Kunststoffflaschen umgeformt werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Transporteinrichtung dazu geeignet und bestimmt, die Behältnisse wenigstens abschnittsweise vereinzelt in der Transportrichtung zu transportieren. Zu diesem Zweck kann die Transporteinrichtung Greifelemente, wie etwa Greifklammern aufweisen, welche die Behältnisse individuell transportieren. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform transportiert jedoch die Transporteinrichtung die Behältnisse auch abschnittsweise als Reihe und/ oder hintereinander und daher nicht vereinzelt. In diesen Bereichen kann die Transporteinrichtung beispielsweise Transportschienen oder Transportbänder aufweisen.
  • Bevorzugt ist die Ausleiteinrichtung in einem Bereich der Transporteinrichtung angeordnet, in dem die Behältnisse nicht vereinzelt und/oder hintereinander transportiert werden. Bevorzugt ist auch die Lückenerzeugungseinrichtung in einem Bereich der Transporteinrichtung angeordnet, in dem die Behältnisse nicht vereinzelt und/oder hintereinander transportiert werden.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der Vorrichtung um ein geblocktes System, insbesondere um ein System, bei dem die Behandlungseinrichtung in Abhängigkeit voneinander betrieben werden und/ oder synchronisiert sind. So können beispielsweise bei Änderungen einer Arbeitsgeschwindigkeit einer Behandlungseinrichtung auch die Arbeitsgeschwindigkeiten weiterer Behandlungseinrichtungen, die mit dieser erstgenannten Behandlungseinrichtung synchronisiert sind, in gleicher Weise geändert. Diese Synchronisation erfolgt dabei insbesondere elektronisch und/oder softwareseitig, es wären jedoch auch mechanische Kopplungen zwischen einzelnen Anlagenteilen denkbar.
  • Besonders bevorzugt ist die Vorrichtung derart gestaltet, dass jeder Behandlungsstation der zweiten Behandlungseinrichtung, welche ein bestimmtes Behältnis behandelt, auch eine bestimmte Behandlungsstation der ersten Behandlungseinrichtung zugeordnet werden kann, welche im weiteren Verlauf das gleiche Behältnis behandeln kann. So kann beispielsweise mittels einer Prozessoreinrichtung ermittelt werden, dass etwa die Blasstation Nr. 5 einer Umformungseinrichtung ein Behältnis umformt, welches anschließend von dem Füllventil Nr. 13 einer nachgeordneten Fülleinrichtung befüllt wird. Dies ist insbesondere auch deshalb möglich, da die Behältnisse zwischen der Umformungsstation und der weiteren Behandlungseinrichtung wie einer Fülleinrichtung vereinzelt transportiert werden und so ihre genaue Anzahl bekannt ist.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die Behältnisse wenigstens abschnittsweise und bevorzugt vollständig einreihig transportiert. Dies bedeutet, dass bevorzugt etwa Halteelemente für die Behältnisse in der Transportrichtung der Behältnisse hintereinander angeordnet sind.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Ausleiteinrichtung ein bewegbares Ausleitelement auf, welches zum Ausleiten einer vorbestimmten Anzahl der Behältnisse geeignet und bestimmt ist. Dabei kann dieses Ausleitsystem beispielsweise ein in den Produktstrom einschwenkbares Führungsgeländer aufweisen, welches alle Behältnisse ausleitet und insbesondere auf einem dafür vorgesehenen Transporteur und insbesondere einem einspurigen Transporteur ausleitet.
  • Besonders bevorzugt ist das Ausleitelement in durch die Lückenerzeugungseinrichtung erzeugte Lücken in dem Produktstrom einschwenkbar bzw. bewegbar. Durch dieses Einschwenken kann die vorgegebene Anzahl an Behältnissen ausgeleitet werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die erste Behandlungseinrichtung aus einer Gruppe von Behandlungseinrichtungen ausgewählt, welche Umformungseinrichtungen zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen, Erwärmungseinrichtungen zum Erwärmen von Kunststoffvorformlingen, Sterilisationseinrichtungen zum Sterilisieren von Behältnissen, Etikettiereinrichtungen zum Etikettieren von Behältnissen, Druckeinrichtungen zum Bedrucken von Behältnissen, Fülleinrichtungen zum Füllen, Verschließeinrichtungen zum Verschließen von Behältnissen und dergleichen aufweist.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Lückenerzeugungseinrichtung in der Transportrichtung vor der zweiten Behandlungseinrichtung, innerhalb der zweiten Behandlungseinrichtung oder nach der zweiten Behandlungseinrichtung angeordnet. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Lückenerzeugungseinrichtung in der Transportrichtung vor der ersten Behandlungseinrichtung, in der ersten Behandlungseinrichtung oder nach der ersten Behandlungseinrichtung angeordnet
  • So kann es sich beispielsweise bei der Lückenerzeugungseinrichtung um eine sogenannte Preformsperre bzw. Sperreinrichtung handeln, welche dazu geeignet ist, einen Strom von Kunststoffvorformlingen für einen vorgegebenen Zeitraum bzw. für eine vorgegebene Stückzahl zu unterbrechen, sodass beispielsweise nachfolgende Behandlungseinrichtungen, wie etwa eine Umformungsstation teilweise nicht bestückt wird. So kann beispielsweise eine Preformsperre zunächst kurz gesperrt werden und eine Lücke einer vorgegebenen Anzahl von Kunststoffvorformlingen erzeugen.
  • Dabei kann eine Lücke von wenigstens zwei, bevorzugt wenigstens drei Kunststoffvorformlingen erzeugt werden. Weiterhin kann eine Lücke von beispielsweise weniger als 20, bevorzugt weniger als 15, bevorzugt weniger als 10, bevorzugt weniger als 8 und bevorzugt von weniger als 6 Kunststoffvorformlingen und/ oder Behältnissen erzeugt werden.
  • Bevorzugt kann in einem zweiten Schritt nach einer weiteren vorgegebenen Anzahl von Kunststoffvorformlingen die Preformsperre in gleicher Art gesperrt werden, um eine zweite Lücke zu erzeugen. Besonders bevorzugt befinden sich zwischen der ersten und der zweiten Lücke eine vorgegebene Anzahl von Behältnissen und/ oder Kunststoffvorformlingen, insbesondere eine Anzahl, welche der Anzahl der Behandlungsstationen einer Behandlungseinrichtung entspricht. Bei diesen Behandlungsstationen kann es sich beispielsweise um Füllstationen einer Fülleinrichtung, Verschließstationen einer Verschließeinrichtung oder dergleichen handeln.
  • Diese so erzeugten Lücken können, wie oben erwähnt, zum Einschwenken und Ausschwenken des Ausleitelements verwendet werden.
  • Weiterhin wäre es auch möglich, dass eine Ausleitung von Kunststoffvorformlingen und/oder eine Lückenerzeugung nach einer Heizeinrichtung bzw. nach einem Ofen einer Blasmaschine, jedoch noch vor der eigentlichen Umformungseinrichtung bzw. den Blasstationen erfolgt. Dabei können ebenfalls wieder eine vorgegebene Anzahl von Kunststoffvorformlingen ausgeleitet oder gesperrt werden, beispielsweise zwischen 2 und 8, bevorzugt zwischen 3 und 6 Kunststoffvorformlingen und somit wiederum eine erste Lücke im Produktstrom erzeugt werden. In einem zweiten Schritt können nach einer vorgegebenen Anzahl von Kunststoffvorformlingen oder allgemein Behältnissen nochmals eine vorgegebene Anzahl von Kunststoffvorformlingen gesperrt werden, um eine zweite Lücke zu erzeugen.
  • Bevorzugt ist in die erste erzeugte Lücke des Produktstroms das oben erwähnte Führungsgeländer bzw. ein Ausleitelement einschwenkbar, um die vorgegebene Anzahl von Behältnissen bzw. Flaschen auszuleiten. In der zweiten Lücke kann das Führungsgeländer bzw. das Ausleitelement zurückgeschwenkt werden und der Produktstrom verläuft bevorzugt wieder zur nachfolgenden Maschine bzw. zur nachfolgenden Behandlungseinrichtung.
  • Weiterhin ist es denkbar, dass die Vorrichtung eine Zuordnungseinrichtung aufweist, welche Behältnisse zu Behandlungselementen, wie etwa Füllventilen oder Verschließköpfen zuordnen. Allerdings ist dies nicht notwendigerweise erforderlich.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform handelt es sich bei der ersten Behandlungseinrichtung um eine Fülleinrichtung, welche Behältnisse befüllt. Bei einer weiteren Behandlungseinrichtung handelt es sich bevorzugt um eine Umformungseinrichtung, welche Kunststoffvorformlinge zu Kunststoffbehältnissen umformt. Es könnte sich jedoch auch um andere Behandlungseinrichtungen wie beispielsweise Sterilisationseinrichtungen handeln. Besonders bevorzugt ist in der Transportrichtung der Kunststoffvorformlinge vor der Umformungseinrichtung eine Erwärmungseinrichtung angeordnet, welche die Kunststoffvorformlinge erwärmt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform bewirkt die Lückenerzeugungseinrichtung, dass eine vorbestimmte Anzahl von Halteelementen, beispielsweise Greifelementen zum Halten der Kunststoffvorformlinge nicht besetzt wird. Im Falle einer Umformungseinrichtung bewirkt dies, dass eine Vielzahl von nacheinander transportierten bzw. angeordneten Umformungsstationen nicht besetzt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Umformungseinrichtung eine Vielzahl von Umformungsstationen auf, welche jeweils zum Umformen der Kunststoffvorformlinge zu Kunststoffbehältnissen geeignet und bestimmt sind. Bevorzugt weisen diese Umformungsstationen jeweils stangenartige Körper und/ oder Reckstangen auf, welche in die Kunststoffvorformlinge einführbar sind, um diese in deren Längsrichtung zu dehnen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Umformungsstationen jeweils Blasformen auf, welche einen Hohlraum ausbilden, innerhalb derer die Kunststoffvorformlinge durch Beaufschlagung mit einem fließfähigen Medium zu den Kunststoffbehältnissen und insbesondere Kunststoffflaschen umformbar sind. Dabei kann es sich bei dem fließfähigen Medium um ein gasförmiges Medium, wie beispielsweise Druckluft, handeln. Es kann sich jedoch bei dem fließfähigen Medium auch um ein flüssiges Medium und insbesondere um ein abzufüllendes Getränk handeln.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Umformungsstationen jeweils Beaufschlagungseinrichtungen auf, welche dazu geeignet und bestimmt sind, die Kunststoffvorformlinge mit einem fließfähigen Medium zu beaufschlagen.
  • Wie erwähnt werden daher bevorzugt durch die Lückenerzeugungseinrichtung aufeinander folgende Umformungsstationen nicht besetzt.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Steuerungseinrichtung auf, welche die Ausleiteinrichtung in Abhängigkeit von der Lückenerzeugungseinrichtung steuert. Dabei kann beispielsweise eine Zeitsteuerung vorgesehen sein, welche die Ausleiteinrichtung dann betätigt bzw. aktiviert, wenn die jeweilige Lücke bei ihr angekommen ist. Es kann jedoch auch eine Steuerung vorgesehen sein, welche die Behältnisse zählt. Besonders bevorzugt wird daher die Ausleiteinrichtung in Abhängigkeit von der Lückenerzeugungseinrichtung gesteuert.
  • Durch die vorliegende Erfindung kann eine Kosteneinsparung durch ein einfaches und bevorzugt in den Produktstrom bzw. Behältnisstrom einschwenkbares Führungsgeländer und einen - insbesondere einspurigem - Transporteur geschaffen werden. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist daher kein Flaschengriff für die Ausleitung erforderlich. Daneben ist auch kein Ausleiten jedes einzelnen Behältnisses erforderlich. Auch werden für die Lücke keine gefüllten verschlossenen (und gegebenenfalls auch etikettierten) Behältnisse bzw. Flaschen ausgeleitet. Auf diese Weise kann auch der Verlust reduziert werden.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Ausleiteinrichtung ein Führungsgeländer auf, welches dazu geeignet und bestimmt ist, die Behältnisse wenigstens auf einer Seite aber bevorzugt beidseitig zu führen.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Behandeln von Behältnissen gerichtet, wobei eine erste Behandlungseinrichtung die Behältnisse in einer vorgegebenen ersten Weise behandelt und eine Transporteinrichtung die Behältnisse in einer vorgegebenen Transportrichtung transportiert und wobei die Transporteinrichtung die Behältnisse in einem sich in der Transportrichtung erstreckenden Transportstrom transportiert und wobei eine nach der ersten Behandlungseinrichtung angeordnete Ausleiteinrichtung eine Vielzahl von in der Transportrichtung nacheinander angeordneten Behältnissen aus dem Transportstrom ausleitet und wobei eine zweite Behandlungseinrichtung, welche in der Transportrichtung der Behältnisse vor der ersten Behandlungseinrichtung angeordnet ist, die Behältnisse in einer zweiten vorgegebenen Weise behandelt.
  • Erfindungsgemäß wird wenigstens zeitweise mittels einer Lückenerzeugungseinrichtung, welche in der Transportrichtung der Behältnisse vor der ersten Behandlungseinrichtung angeordnet ist, in dem Transportstrom der Behältnisse wenigstens eine erste Lücke erzeugt.
  • Es wird daher auch verfahrensseitig vorgeschlagen, dass gezielt stromaufwärts der Ausleiteinrichtung eine vorgegebene Lücke erzeugt wird. Besonders bevorzugt wird ein Ausleitelement der Ausleiteinrichtung in die besagte Lücke eingestellt, um eine vorgegebene Anzahl von Behältnissen auszuleiten.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erzeugt die Lückenerzeugungseinrichtung in einem Transportstrom eine weitere Lücke.
  • Bevorzugt wird dabei die oben genannte erste Lücke vor den auszuleitenden Behältnissen angeordnet und die zweite Lücke nach den auszuleitenden Behältnissen. Mit anderen Worten sind die auszuleitenden Behältnisse zwischen diesen beiden Lücken angeordnet.
  • Wie oben erwähnt wird bevorzugt in die erste Lücke das Ausleitelement eingeschwenkt und in der zweiten Lücke wird das Ausleitelement wieder ausgeschwenkt.
  • Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren ist die Ausleiteinrichtung in einem Bereich angeordnet, in dem die Transporteinrichtung die Behältnisse aneinander und insbesondere einander berührend transportiert. Dies gilt beispielsweise, falls die Ausleiteinrichtung zum Ausleiten von Behältnissen in Form von Kunststoffvorformlingen dient. In diesem Bereich kann es sich bei der Transporteinrichtung beispielsweise um ein Transportband oder eine Zuführschiene handeln.
  • Bevorzugt transportiert damit die Transporteinrichtung bei dieser Ausgestaltung die Behältnisse teilweise bzw. abschnittsweise vereinzelt und abschnittsweise aneinander als Behältnisstrom.
  • Es ist jedoch auch denkbar, dass die Ausleiteinrichtung in einem Bereich angeordnet ist, in dem die Behältnisse zwar hintereinander transportiert werden, aber sich nicht berühren. So könnten etwa die Behältnisse frei auf einem Transportband transportiert werden und sich gleichwohl nicht berühren.
  • Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren werden die Behandlungseinrichtungen wenigstens zeitweise miteinander synchronisiert, also zumindest in einem Arbeitsbetrieb aufeinander abgestimmt gesteuert.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen.
  • Darin zeigen:
    • 1 eine Darstellung einer Vorrichtung zum Behandeln von Behältnissen;
    • 2 eine Darstellung einer Ausleiteinrichtung nach dem internen Stand der Technik der Anmelderin;
    • 3 eine Darstellung einer Ausleiteinrichtung gemäß der Erfindung.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum Behandeln von Behältnissen. Dabei ist diese Vorrichtung exemplarisch zur Veranschaulichung der Erfindung dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass neben oder anstelle der gezeigten einzelnen Einheiten bzw. Aggregate auch andere Einheiten vorhanden sein können.
  • Die Vorrichtung 1 weist eine Vielzahl von Behandlungseinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 und 7 auf, die jeweils durch Transportsegmente miteinander verbunden sind. Entsprechend zeigen die Bezugszeichen 12a bis 12h Segmente bzw. Abschnitte einer Transporteinrichtung bzw. Transporteinheiten.
  • Das Bezugszeichen 2 kennzeichnet eine Behandlungseinrichtung, bei der es sich hier um eine Fülleinrichtung handelt. Diese Behandlungseinrichtung 2 weist eine Vielzahl von Behandlungselementen 22 bzw. Behandlungsstationen 22 auf, welche hier beispielsweise Füllventile zum Befüllen von Behältnissen bzw. Flaschen 10a sind.
  • Das Bezugszeichen 24 kennzeichnet eine Überwachungseinheit, welche beispielsweise einen Füllstand der einzelnen Behältnisse während ihrer Befüllung kontrolliert.
  • Das Bezugszeichen 4 kennzeichnet eine zweite Behandlungseinrichtung, bei der es sich hier um eine Blasformmaschine bzw. eine Streckblasmaschine handelt. Dabei weist diese Blasformmaschine einen drehbaren Träger auf, an dem Umformungsstationen 20 (nur eine gezeigt) angeordnet sind.
  • Das Bezugszeichen 7 kennzeichnet eine Sortiereinrichtung, welche zum Ausrichten bzw. Sortieren von Kunststoffvorformlingen 10, welche hier ebenfalls als Behältnisse anzusehen sind, dienen. Diese werden über eine erste Transporteinheit 12a der Transporteinrichtung zunächst in Richtung eines Eintaktsterns 12b, der eine zweite Transporteinheit 12b darstellt, gefördert. Das Bezugszeichen 14 kennzeichnet eine Einlaufsperre, mit der die Zufuhr von Kunststoffvorformlingen zu der Transporteinheit 12b unterbunden werden kann.
  • Dabei erlaubt diese Einlaufsperre 14 die gezielte Unterbrechung des Stroms der Kunststoffvorformlinge bzw. Behältnisse 10 für eine vorbestimmte Anzahl. Damit dient diese Preformsperre hier als Lückenerzeugungseinrichtung, die in dem Strom der Behältnisse eine Lücke, beispielsweise eine Lücke für vier Behältnisse erzeugen kann. Bevorzugt ist daher die Lückenerzeugungseinrichtung dazu geeignet und bestimmt, definierte Lücken von n Behältnissen bzw. n Leerstellen in dem Behältnisstrom zu erzeugen.
  • Das Bezugszeichen 6 kennzeichnet eine weitere Behandlungseinrichtung, hier in Gestalt eines Ofens, durch den die Kunststoffvorformlinge bzw. Behältnisse 10 gefördert und dabei erwärmt werden. Entsprechend kennzeichnet das Bezugszeichen 12c eine weitere Transporteinheit der Transporteinrichtung. Bei dieser Transporteinheit kann es sich insbesondere um einen Kettenförderer handeln, an dem eine Vielzahl von Halteelementen zum Halten der Behältnisse und zum vereinzelten Transportieren derselben angeordnet ist.
  • An diese Behandlungseinrichtung 6 schließt sich die oben erwähnte zweite Behandlungseinrichtung 4 in Form einer Umformungseinrichtung zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen an. Dabei ist der drehbare Träger 12d auch als weitere Transporteinheit der Transporteinrichtung ausgebildet. An die Umformungseinrichtung kann sich eine Sterilisationseinheit 3 in Form einer weiteren Behandlungseinrichtung anschließen.
  • Die Bezugszeichen 12e und 12f stellen dabei weitere Transporteinheiten der Transporteinrichtung dar. Das Bezugszeichen 10a kennzeichnet ein Behältnis, wobei hier jedoch bereits umgeformte Behältnisse bzw. Kunststoffflaschen vorliegen.
  • An die Behandlungseinrichtung 3 schließt sich eine weitere Behandlungseinrichtung 5 an, in der ebenfalls eine Sterilisation von Behältnissen durchgeführt werden kann. Das Bezugszeichen 12g kennzeichnet entsprechend eine weitere Transporteinheit, welche hier beispielweise durch eine Vielzahl von Transportsternen gebildet sein kann.
  • An diese Behandlungseinrichtung 5 schließt sich wiederum die oben erwähnte erste Behandlungseinrichtung 2 an.
  • Das Bezugszeichen 8 kennzeichnet schematisch eine Ausleiteinrichtung, welche zum Ausleiten der nunmehr bereits gefertigten und gefüllten Behältnisse dienen kann. Dabei wird jeweils eine vorgegebene Anzahl von Behältnissen ausgeleitet, beispielsweise eine Anzahl, welche der Anzahl der Füllelemente 22 der ersten Behandlungseinrichtung entspricht.
  • Das Bezugszeichen 12i kennzeichnet eine weitere Transporteinheit der Transporteinrichtung 12. Dabei wird darauf hingewiesen, dass einige der Transporteinheiten einen vereinzelten Transport der Behältnisse bewirken und einige der Transporteinheiten einen Transport, bei dem die Behältnisse unmittelbar hintereinander transportiert werden und insbesondere nicht individuell gegriffen werden.
  • Es sind jedoch auch Transporteinheiten denkbar, mittels denen die Behältnisse zwar nicht vereinzelt transportiert werden, aber sich dennoch nicht berühren. So können die Behältnisse etwa auf einem Transportband stehend transportiert werden aber dennoch jeweils einen Abstand zueinander aufweisen. Insbesondere ist es denkbar, dass sich dieser Abstand zwischen den Behältnissen während des Transports ändern kann
  • Auch ist es denkbar, dass die Behältnisse in einer ersten Betriebsart mit einem Abstand zueinander transportiert werden, aber unter bestimmten Umständen sich berühren, etwa wenn ein ordnungsgemäßer Transport eines Behältnisses (kurzzeitig) verhindert ist.
  • So stellt beispielsweise die Transporteinheit 12a eine derartige Transporteinheit dar, bei der die Behältnisse nicht vereinzelt transportiert werden. So könnte die Transporteinheit 12a beispielsweise eine Führungsschiene sein, innerhalb derer die Kunststoffvorformlinge nacheinander gleiten.
  • Auch die Transporteinheit 12i stellt eine Transporteinheit dar, in der die Behältnisse nicht vereinzelt, sondern insbesondere hintereinander gefördert werden. Allerdings weisen auch hier die Behältnisse bevorzugt einen bestimmten Abstand zueinander auf. Bevorzugt handelt es sich bei dieser Transporteinheit 12i um ein Transportband. Das heißt, auch diese Transporteinheit weist keine individuellen Halte- oder Greifelemente zum Halten und/ oder Greifen der Behältnisse auf.
  • Demgegenüber erlauben die Transporteinheiten 12b bis 12h jeweils einen vereinzelten Transport der Kunststoffbehältnisse. Hier werden die Behältnisse bevorzugt zwangsweise auf Abstand zueinander gehalten Zu diesem Zweck weisen bevorzugt die genannten Transporteinheiten 12b bis 12h drei Vorderhalteelemente auf, um die einzelnen Kunststoffvorformlinge zu halten und/ oder zu greifen und auf diese Weise hintereinander bzw. vereinzelt zu fördern. Die Ausleiteinrichtung 8 wirkt daher in einem Bereich derjenigen Transporteinheit 12i, welche die Behältnisse nicht vereinzelt und/oder freistehend auf einem Transportband fördert. Die Ausleiteinrichtung kann auf diese Weise eine Vielzahl von hintereinander transportierten Behältnissen ausleiten. Wie oben erwähnt wird unter einem Ausleiten eine Entnahme der Behältnisse aus einem gewöhnlichen für die Herstellung verwendeten Produktstrom verstanden.
  • Das Bezugszeichen 50 kennzeichnet eine Steuerungseinrichtung der vorliegenden Anlage. Diese ist insbesondere auch dazu geeignet und bestimmt, die Ausleiteinrichtung in Abhängigkeit von der Lückenerzeugungseinrichtung zu steuern. Falls beispielsweise die Lückenerzeugungseinrichtung zu einem ersten Zeitpunkt T1 eine Lücke in dem Behältnisstrom erzeugt, kann die Steuerungseinrichtung die Ausleiteinrichtung 8 zu einem Zeitpunkt T1 + dT ansteuern, um die Behältnisse auszuleiten. Der Zeitpunkt dT ist dabei der Zeitpunkt, den die Lücke benötigt, um von der Lückenerzeugungseinrichtung zu der Ausleiteinrichtung zu wandern.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Lückenerzeugungseinrichtung auf an anderen Stellen der Anlage befinden kann, etwa nach der Erwärmungseinrichtung 6 und vor der Behandlungseinrichtung 4
  • 2 zeigt eine Ausgestaltung einer Ausleiteinrichtung 108 nach dem internen Stand der Technik der Anmelderin. Hierbei sind zwei Transportbänder 114 und 116 vorgesehen. Im normalen Betrieb werden die Behältnisse in dem Produktstrom auf das Transportband 114 transportiert. Das Bezugszeichen 112 kennzeichnet ein Ausleitelement, wie etwa einen sogenannten Pusher, der eine Vielzahl von Behältnissen auf das zweite Transportband 116, welches der Ausleitung dient, verschieben kann. Diese Transporteinrichtung 116 ist dabei relativ breit ausgestaltet und nimmt daher eine große Menge Platz in Anspruch.
  • Man erkennt, dass sich durch den Einsatz des Pushers nicht immer eindeutig vorhersehen lässt, wie weit die Behältnisse verschoben werden, bzw. auf welchem Band sie zum Stehen kommen. Aus diesem Grund ist das zweite Transportband relativ breit ausgelegt.
  • 3 zeigt eine Ausleiteinrichtung 8 gemäß der Erfindung. Hierbei kommt ebenfalls eine Vielzahl von Behältnissen 10a in einem Produktstrom in der Transportrichtung T an. Dabei ist eine entsprechende Transporteinheit 12j dargestellt.
  • Das Bezugszeichen L kennzeichnet eine Lücke zwischen den Behältnissen 10a und den weiteren auf der linken Seite dargestellten Behältnissen 10a. Diese Lücke L wurde durch die Lückenerzeugungseinrichtung 14 erzeugt
  • Das Bezugszeichen 16 kennzeichnet ein Ausleitelement, welches hier beispielsweise in der Figurenebene schwenkbar sein kann, um so in eine Lücke einzugreifen und eine vorgegebene Anzahl von Behältnissen auf eine Transporteinheit 12k auszuleiten. Die Transporteinheit 121 ist diejenige Transporteinheit, die zum Transportieren der ordnungsgemäßen Behältnisse, das heißt der Behältnisse im Rahmen eines normalen Arbeitsbetriebs, dient. Das Bezugszeichen A zeigt den Abstand zwischen zwei Behältnissen. Diese werden hier derart transportiert, dass sie sich gegenseitig nicht berühren.
  • Man erkennt, dass durch das in 3 gezeigte Ausleitelement eine sanftere Überleitbewegung der Behältnisse erreicht wird. Auf diese Weise kann die Vorrichtung auch in der Transportrichtung sowie auch senkrecht dazu kleiner dimensioniert werden.
  • Im Rahmen der Erfindung wird nun insbesondere vorgeschlagen, dass die Lücke in den Behältnissen bereits weit stromaufwärts erzeugt wird, eben beispielsweise mittels der in 1 gezeigten Lückenerzeugungseinrichtung 14. Bevorzugt ist daher zwischen der Ausleiteinrichtung 8 und der Lückenerzeugungseinrichtung 14 wenigstens eine Behandlungseinrichtung angeordnet und insbesondere wenigstens eine Behandlungseinrichtung, die aus einer Gruppe von Behandlungseinrichtungen ausgewählt ist, welche Fülleinrichtungen, Vorrichtungen zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen, Heizeinrichtungen, Sterilisationseinrichtungen, Etikettiereinrichtungen und dergleichen enthält.
  • Bei der in 1 gezeigten Darstellung ist die Preformsperre in einem Bereich vor der Heizeinrichtung bzw. des Ofens 6 dargestellt.
  • Es wäre jedoch auch möglich, dass die Lückenerzeugungseinrichtung in der Transportrichtung der Behältnisse nach der Heizeinrichtung bzw. dem Ofen 6 angeordnet ist. Auch wäre es denkbar, dass eine derartige Sperre auch nach der Umformungseinrichtung angeordnet sein kann. In 1 ist weiterhin eine Steuerungseinrichtung 50 dargestellt, welche die Ausleiteinrichtung 8 auch in Reaktion auf eine Betätigung der Lückenerzeugungseinrichtung 14 steuert. So kann beispielsweise vorgegeben sein, dass bei einer bestimmten Maschinengeschwindigkeit nach der Erzeugung der Lücke durch die Lückenerzeugungseinrichtung 14 das Ausleitelement 16 in eben diese Lücke einfahren kann und bei der jeweiligen weiteren Lücke das Ausleitelement wieder zurückgestellt werden kann.
  • Die Anmelderin behält sich vor sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Figuren auch Merkmale beschrieben wurden, welche für sich genommen vorteilhaft sein können. Der Fachmann erkennt unmittelbar, dass ein bestimmtes in einer Figur beschriebenes Merkmal auch ohne die Übernahme weiterer Merkmale aus dieser Figur vorteilhaft sein kann. Ferner erkennt der Fachmann, dass sich auch Vorteile durch eine Kombination mehrerer in einzelnen oder in unterschiedlichen Figuren gezeigter Merkmale ergeben können.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Behandlungseinrichtung, Fülleinrichtung
    3
    Behandlungseinrichtung, Sterilisationseinheit
    4
    Behandlungseinrichtung, Blasformmaschine, Streckblasmaschine
    5
    Behandlungseinrichtung
    6
    Behandlungseinrichtung, Ofen
    7
    Behandlungseinrichtung, Sortiereinrichtung
    8
    Ausleiteinrichtung
    10
    Kunststoffvorformlinge
    10a
    Flasche, Behältnis
    12
    Transporteinrichtung
    12a - 12h
    Segmente bzw. Abschnitte der Transporteinrichtung, Transporteinheiten
    12a
    Transportschiene
    12b
    Eintaktstern
    12c
    Kettenförderer
    12d
    drehbarer Träger
    12e
    Transportstern
    12f
    Transportträger
    12g
    Transportstern
    12h
    Transportträger
    12i
    Transporteinheit
    12j
    Transporteinheit
    12k
    Transporteinheit
    121
    Transporteinheit
    14
    Einlaufsperre, Lückenerzeugungseinrichtung
    16
    Ausleitelement
    20
    Umformungsstationen
    22
    Behandlungselemente, Behandlungsstationen, Füllelemente
    24
    Überwachungseinheit
    50
    Steuerungseinrichtung
    108
    Ausleiteinrichtung
    112
    Ausleitelement
    114
    Transportband
    116
    Transportband
    L
    Lücke
    T
    Transportrichtung
    A
    Abstand zwischen zwei Behältnissen

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Behandlung von Behältnissen (10) mit einer ersten Behandlungseinrichtung (2), welche dazu geeignet und bestimmt ist, die Behältnisse (10) in einer vorgegebenen ersten Weise zu behandeln, mit einer Transporteinrichtung (12a - 12k), welche die Behältnisse (10) in einer vorgegebenen Transportrichtung (T) transportiert, wobei die Transporteinrichtung die Behältnisse (10) in einem sich in der Transportrichtung erstreckenden Transportstrom transportiert und mit einer nach der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordneten Ausleiteinrichtung (8), welche dazu geeignet und bestimmt ist, eine Vielzahl von in der Transportrichtung nacheinander angeordneten Behältnissen (10) aus dem Transportstrom auszuleiten, wobei die Vorrichtung (1) eine zweite Behandlungseinrichtung (4) aufweist, welche in der Transportrichtung der Behältnisse vor der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) eine Lückenerzeugungseinrichtung (14) aufweist, welche in der Transportrichtung der Behältnisse (10) vor der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordnet ist und welche in dem Transportstrom der Behältnisse wenigstens eine Lücke erzeugt.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung (12) die Behältnisse vereinzelt in der Transportrichtung transportiert.
  3. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausleiteinrichtung ein bewegbares Ausleitelement (16) aufweist, welches zum Ausleiten einer vorbestimmten Anzahl der Behältnisse geeignet und bestimmt ist.
  4. Vorrichtung (1) nach dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausleitelement in durch die Lückenerzeugungseinrichtung (14) erzeugte Lücken bewegbar ist.
  5. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Behandlungseinrichtung aus einer Gruppe von Behandlungseinrichtungen (2) ausgewählt ist, welche Fülleinrichtungen zum Befüllen von Behältnissen, Verschließeinrichtungen zum Verschließen von Behältnissen, Etikettiereinrichtungen zum Etikettieren von Behältnissen, Druckeinrichtungen zum Bedrucken von Behältnissen Sterilisationseinrichtungen zum Sterilisieren von Behältnissen (10) und dergleichen aufweist.
  6. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Behandlungseinrichtung (4) aus einer Gruppe von Behandlungseinrichtungen ausgewählt ist, welche Umformungseinrichtungen zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen, Erwärmungseinrichtungen zum Erwärmen von Kunststoffvorformlingen, Sterilisationseinrichtungen zum Sterilisieren von Behältnissen und dergleichen aufweist.
  7. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lückenerzeugungseinrichtung in der Transportrichtung (T) vor der zweiten Behandlungseinrichtung angeordnet ist.
  8. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lückenerzeugungseinrichtung eine Sperreinrichtung ist, welche dazu geeignet ist, einen Strom von Kunststoffvorformlingen zu unterbrechen.
  9. Verfahren zur Behandlung von Behältnissen (10) wobei eine erste Behandlungseinrichtung (2) die Behältnisse (10) in einer vorgegebenen ersten Weise behandelt und eine Transporteinrichtung (12) die Behältnisse (10) in einer vorgegebenen Transportrichtung (T) transportiert, wobei die Transporteinrichtung die Behältnisse (10) in einem sich in der Transportrichtung erstreckenden Transportstrom transportiert und wobei eine nach der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordnete Ausleiteinrichtung (8) eine Vielzahl von in der Transportrichtung nacheinander angeordneten Behältnissen (10) aus dem Transportstrom auszuleitet, und wobei eine zweite Behandlungseinrichtung (4), welche in der Transportrichtung der Behältnisse vor der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordnet ist, die Behältnisse in einer zweiten vorgegebenen Weise behandelt dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zeitweise mittels einer Lückenerzeugungseinrichtung welche in der Transportrichtung der Behältnisse (10) vor der ersten Behandlungseinrichtung (2) angeordnet ist in dem Transportstrom der Behältnisse wenigstens eine erste Lücke erzeugt wird.
  10. Verfahren nach dem vorangegangenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Lückenerzeugungseinrichtung (8) in dem Transportstrom eine weitere Lücke erzeugt.
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