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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verlegevorrichtung zum Verlegen von Leitungen in Kabelkanälen.
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Leitungen wie elektrische Kabel, Telekommunikationskabel, Wasser- und Gasleitungen werden häufig in Kabelkanälen verlegt. Dies bietet einerseits den Vorteil, dass die Kabel geordnet geführt werden, außerdem sind die Kabel im Schadensfall leichter zugänglich und weniger der Gefahr von Beschädigungen ausgesetzt. Auch ist es möglich, nachträglich zusätzliche Kabel zu verlegen. Insbesondere in großen Gebäuden, wie zum Beispiel in Werkstatt- und Industriehallen, in denen eine große Anzahl an Leitungen verlegt werden muss, kommen Kabelkanäle aufgrund der zuvor genannten Vorteile zum Einsatz. So können die Gebäude den jeweiligen Nutzungen und technischen Neuerungen angepasst werden, ohne dass größere bauliche Maßnahmen notwendig werden.
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Bisher erfolgt das Verlegen der Leitungen im Kabelkanal hauptsächlich manuell. Dazu müssen in der Regel mindestens zwei Arbeiter die Leitungen verlegen, da sich die Leitungen leicht im Kanal verklemmen können, insbesondere wenn zuvor schon mehrere Leitungen verlegt worden sind. Einer der Arbeiter muss daher darauf achten, dass die Leitungen jederzeit genügend Spiel haben und ausreichend schnell von einer Kabelrolle abgewickelt werden. Ein anderer Arbeiter zieht die Leitungen, oft mit Hilfe eines Zugdrahtes und gegebenenfalls einer außerhalb des Kabelkanals angeordneten Zugvorrichtung, Stück für Stück durch den Kabelkanal.
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Da Kabelkanäle häufig unter der Decke, in Zwischenetagen oder über abgehängten Decken verbaut sind, die nur einen geringen Abstand zur darüber liegenden Decke aufweisen, ist das manuelle Verlegen der Leitungen in Kabelkanälen für den Anwender mit erheblichem Aufwand verbunden. Insbesondere bei Kanälen, die einen Höhenunterschied überbrücken und über Stockwerkgrenzen hinweg verlaufen, ist eine manuelle Verlegung der Leitung sehr umständlich und führt häufig dazu, dass die Nachvollziehbarkeit und Zuordnung der Leitungen verloren geht. Darüber hinaus muss mit jeder Leitung oft auch ein entsprechender Zugdraht mit verlegt werden, um eine spätere Ergänzung oder eine Reparatur durch Verlegen einer weiteren Leitung zu ermöglichen. Dies führt oft zu zusätzlichen Komplikationen.
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Kabelkanäle müssen nicht rohrförmig geschlossen sein, sondern haben häufig einen eher rechteckigen und an der Oberseite teilweise offenen Querschnitt. In letzterem Fall sind die oberen Ränder der Seitenwände häufig nach innen parallel zum Boden des Rechtecks abgekantet. Die vorliegende Erfindung ist insbesondere für solche Kabelkanäle gut geeignet, kann aber bei entsprechend angepasster Geometrie auch in geschlossenen Kabelkanälen Anwendung finden.
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Aus dem Stand der Technik bekannte Zugvorrichtungen für das Verlegen von Leitungen in Kabelkanälen können entweder nur für vergleichsweise kurze Strecken oder nur unter Verwendung von Zugdrähten benutzt werden. Soweit innerhalb eines Kabelkanals selbstfahrende Vorrichtungen bekannt sind, können sie nicht in vertikal oder mit großer Steigung verlaufenden Kabelkanälen eingesetzt werden, da sie keinen ausreichenden Halt im Kabelkanal finden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verlegevorrichtung zum Verlegen von Leitungen in Kabelkanälen bereitzustellen, die das Verlegen von Leitungen in Kabelkanälen in vielen Anwendungsfällen erleichtert.
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Die zuvor genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Verlegevorrichtung zum Verlegen von Leitungen in Kabelkanälen gelöst, welche ein Antriebsteil mit einem vorderen Längsträger aufweist, wobei an einem vorderen Ende des vorderen Längsträgers mindestens eine und vorzugsweise zwei Stützrollen vorgesehen sind, das Antriebsteil weiterhin einen hinteren Längsträger aufweist, wobei an einem hinteren Ende des hinteren Längsträgers mindestens eine und vorzugsweise zwei Stützrollen vorgesehen sind, wobei die von den Stützrollen abgewandten Enden des vorderen Längsträgers und des hinteren Längsträgers durch ein Gelenk miteinander verbunden sind, wobei das Gelenk eine zu den Achsen der Stützrollen parallele Gelenkachse hat, wobei die Achsen der Stützrollen eine Bezugsebene definieren, das Antriebsteil weiterhin einen Querträger aufweist, wobei der Querträger an dem hinteren Ende des vorderen Längsträgers abgewinkelt angeordnet ist und wobei an dem Querträger ein Befestigungspunkt für eine Leitung vorgesehen ist, das Antriebsteil weiterhin einen Umlenker aufweist, wobei der Umlenker näher an den Stützrollen des hinteren Längsträgers angeordnet ist als an dem Gelenk und durch Umlenken eine Abwinkelung der Leitung aus einer Ebene parallel zur Bezugsebene hin zu dem Befestigungspunkt bewirkt, der von der Bezugsebene einen anderen Abstand hat als der Umlenker, und das Antriebsteil weiterhin ein Antriebsrad aufweist, wobei das Antriebsrad im Abstand zu den Stützrollen des vorderen und hinteren Längsträgers, vorzugsweise im Bereich des Gelenks, angeordnet ist, wobei eine Tangente an einen Auflagepunkt des Antriebsrades eine Auflageebene definiert, sodass, wenn in einem Betrieb der Verlegevorrichtung durch die Leitung eine Zugkraft auf den Befestigungspunkt ausgeübt wird, die Stützrollen des vorderen und hinteren Längsträgers gegen eine der Auflageebene des Antriebsrades gegenüberliegende Fläche eines Kabelkanals gepresst werden und im Gegenzug das Antriebsrad an die Auflageebene gepresst wird.
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Die Stützrollen bzw. die hierdurch definierte Bezugsebene, und das Antriebsrad bzw. des Auflage erfahren demnach entgegengesetzt gerichtete Kräfte, so dass die Stützrollen und das Antriebsrad an einander gegenüberliegende Flächen des Kabelkanals gedrückt werden.
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Das Anpressen des Antriebsrades an die Auflageebene erlaubt das Aufbringen großer Vortriebskräfte durch das Antriebsrad. Die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung ermöglicht ein Verlegen von Leitungen in Kabelkanälen, ohne dass ein Arbeiter die Leitungen im Kabelkanal führen muss.
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Zu diesem Zweck ist das Antriebsteil so ausgestaltet, dass es in einem Kabelkanal positioniert werden kann und sich darüber hinaus in der oben beschriebenen Weise mit dem Kabelkanal verspannt, wenn eine Zugkraft auf die Leitung ausgeübt wird, sodass das Antriebsteil der erfindungsgemäße Verlegevorrichtung, aufgrund einer durch Anpressen erhöhten Reibung des Antriebsrades an der Auflagefläche im Kabelkanal, eine entsprechend hohe Zugkraft auf die Leitung aufbringen kann. Mit der zunehmenden Zugkraft, die wegen der Reibung der Leitung im Kabelkanal aufgebracht werden muss, wächst auch die Kraft, mit welcher das Antriebsrad angepresst wird, so dass größere Antriebskräfte übertragbar sind. Hierduch ist es möglich, mit der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung z.B. elektrische Leitungskabel über eine gerade Strecke von bis zu 1000 m zu verlegen. Dabei ist es auch möglich, dass das Antriebsteil geneigte oder senkrecht verbaute Kabelkanäle befährt.
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Die Antriebsleistung bzw. die Antriebskräfte sollten dabei auf die jeweils verlegten Leitungen abgestimmt sein, um eine Beschädigung, insbesondere ein Reißen der Leitung, zu vermeiden. Das Antriebsteils kann zu diesem Zweck eine variabel einstellbare Begrenzungsvorrichtung oder - Schaltung der Antriebsleistung aufweisen.
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Kabelkanäle, die von einer vorteilhaften Ausführungsform eines Antriebsteils der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung befahren werden können, weisen einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt auf. Dabei schließen an einen Boden des Kabelkanals, auf welchem die Leitungen verlegt werden, zwei vom Boden hochstehende Seitenwände an, an welche sich wiederum jeweils zu dem Boden des Kabelkanals im Wesentlichen parallele von dem oberen Ende der Seitenwände abgekantete Flächen anschließen. Die Ausdehnung dieser zum Boden parallelen Flächen quer zur Längsrichtung des Kabelkanals ist jedoch geringer als die der Bodenfläche, sodass die dem Boden des Kabelkanals gegenüber liegende Seite des Kabelkanals offen ist, durch welche das Antriebsteil in den Kabelkanal eingesetzt werden kann.
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Um die Verlegung von Leitungen in Kabelkanälen mit minimalem manuellen Einsatz zu ermöglichen, ist eine besonders zweckmäßige Ausführungsform der Verlegevorrichtung an die oben beschriebene Geometrie eines Kabelkanals angepasst. Dazu besteht das Antriebsteil im Wesentlichen aus drei Komponenten, nämlich dem vorderen und dem hinteren Längsträger sowie einem Querträger. Der vordere und der hintere Längsträger weisen an ihren voneinander abgewandten Enden jeweils zwei Stützrollen auf, die so ausgestaltet sind, dass sie in Kontakt mit den abgekanteten Flächen des Kabelkanals treten können. Der Durchmesser der Stützrollen ist daher maximal so groß wie die lichte Höhe der Seitenwände des Kabelkanals, vorzugsweise etwas kleiner.
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Die freien Enden der (vorzugsweise rechtwinklig) abgekanteten oberen Flächen des Kabelkanals weisen gegebenenfalls zusätzliche zu den Seitenwänden parallele Endabschnitte auf, die sich an die zu dem Boden parallelen abgekanteten oberen Flächen anschließen. Die Höhe dieser Endabschnitte ist jedoch geringer als die Höhe der Wände des Kabelkanals. Damit entsteht ein U-förmiger Bereich in den oberen Eckabschnitten des Kabelkanals. In diesem Fall sind die Stützrollen maximal so breit wie das lichte Maß der U-förmigen Bereiche, die als Führung für die Stützrollen dienen. Die Verlegevorrichtung wird dann an einem Ende des Kabelkanals mit ihren Stützrollen in diese U-förmigen Bereiche eingeführt.
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Es versteht sich daher, dass in einer bevorzugten Ausführungsform der Verlegevorrichtung der Abstand der in Fahrtrichtung rechten und linken Stützrollen des hinteren und/oder vorderen Längsträgers an die jeweilige Breite eines Kabelkanals angepasst ist. Dieser Abstand ist gemäß einer Ausführungsform entlang der Achsen der Stützrollen verstellbar. Die vorderen Stützrollen und die hinteren Stützrollen haben zweckmäßigerweise jeweils eine gemeinsame (gedachte) Achse und definieren demnach eindeutig eine die beiden Achsen enthaltende Bezugsebene. Auch wenn die vorderen und/oder hinteren Stützrollen jeweils unterschiedliche Achsen haben sollten, kann man die Bezugsebene definieren indem man nur eine der vorderen und eine der hinteren Achsen der Stützrollen hierfür heranzieht. Für die Funktion des Antriebsteils kommt es nicht darauf an, um welches Achsenpaar der Stützrollen die Bezugsebene definiert. Wesentlich ist nur die gegensinnige Anpresskraft und die daraus resultierende gegensinnige Bewegung von Stützrollen und Antriebsrad
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An ihren von den Stützrollen abgewandten Enden sind der vordere und der hintere Längsträger durch ein Gelenk miteinander verbunden. Die Gelenkachse, um welche das Gelenk den vorderen und hinteren Längsträger verschwenkt, verläuft parallel zu den Achsen, die zwischen den bzw. für die jeweiligen Stützrollen des vorderen und hinteren Längsträgers definiert sind.
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Vorderer und hinterer Längsträger verlaufen bis auf kleinere Abweichungen aufgrund ihrer Verschwenkung um das Gelenk im Wesentlichen in Längsrichtung, welche durch die Bezugsebene und die Laufrichtung der Stützrollen definiert ist. Der Querträger ist starr an dem vorderen Längsträger und zu diesem abgewinkelt angeordnet und weist zudem einen Befestigungspunkt auf, an dem eine Leitung, die durch den Kabelkanal gezogen werden soll, zu befestigen ist.
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Die Leitung wird um einen Umlenker, der an dem hinteren Längsträger angeordnet ist, zu dem Befestigungspunkt geführt.
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Der Querträger ist so gegenüber dem Längsträger abgewinkelt, so dass der daran angeordnete Befestigungspunkt zu der Bezugsebene einen anderen Abstand hat als der Umlenker. Die Leitung wird daher ausgehend von einer Ausrichtung parallel zur Bezugsebene bis hin zum Umlenker, an diesem Umlenker in Richtung des Befestigungspunktes abgelenkt.
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Eine Zugkraft in der Leitung, die von dem Befestigungspunkt am Querträger aufgenommen wird, übt dadurch eine Querkraft auf den Umlenker aus, während die Hebelwirkung des Querträgers zu einer Kraft auf den vorderen Längsträger führt, was somit ein gegensinniges Verschieben der durch die Achsen der Stützrollen definierten Bezugsebene relativ zum Antriebsrad bzw. dessen Achse bewirkt.
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Sobald Zug auf die Leitung gegeben wird, wird damit nicht nur der vordere Längsträger mit einer in relativ zum Antriebsrad anhebenden Kraft beaufschlagt, sondern über den Umlenker auch der hintere Längsträger, der aufgrund des Gelenks verschwenkbar an dem vorderen Längsträger angelegt ist. Um die Hebelwirkung des Querträgers auch hier optimal auszunutzen, ist der Umlenker näher an den Stützrollen des hinteren Längsträgers angeordnet als an dem Gelenk. Zudem weist der Befestigungspunkt einen größeren Abstand zu einer Bezugsebene auf als der Umlenker. Die Bezugsebene wird dabei durch die Achsen der Stützrollen definiert und ist im Wesentlichen parallel zu der Bewegungsrichtung der Verlegevorrichtung.
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Die Begriffe oben, unten, Anheben oder Absenken, wie sie hier verwendet werden, beziehen sich auf eine Orientierung des Antriebsteils, wie sie sich aus 2 ergibt. Es versteht sich, dass das Antriebsteil auch in einer um 180° oder 90° bezüglich der Gelenkachse gedreht Position verwendet werden könnte.
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Damit sich das Antriebsteil der Verlegevorrichtung im Kabelkanal fortbewegen kann, weist es weiterhin das Antriebsrad auf, welches in einem Abstand von den Stützrollen des vorderen und hinteren Längsträgers, vorzugsweise im Bereich des Gelenks, angeordnet ist. Dabei definiert eine Tangente an den Auflagepunkt des Antriebsrades, also dort, wo das Antriebsrad mit dem Boden des Kabelkanals oder mit bereits im Kabelkanal verlegten Leitungen in Kontakt tritt, eine Auflageebene.
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Kommt es durch die von der Leitung ausgeübte Zugkraft zu einem Vershchwenken des Querträgers, werden wie oben beschrieben die Stützrollen des vorderen und hinteren Längsträgers gegen die oberen, zum Boden des Kabelkanals parallelen Flächen gepresst, die im Übrigen auch der Auflageebene gegenüberliegen, während das Antriebsrad auf die Auflageebene gepresst wird. Durch diesen Mechanismus wird die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung bzw. deren Antriebsteil innerhalb des Kabelkanals verspannt. Damit ist es auch möglich, dass das Antriebsteil nicht nur in waagerechten Kabelkanälen fährt, sondern auch auf geneigten oder senkrecht verbauten Kabelkanälen. Zudem kann mit der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung eine beträchtliche Länge an Kabeln verlegt werden.
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Durch das Antriebsrad kann sich das Antriebsteil der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung im Kabelkanal ohne das Zutun eines Arbeiters fortbewegen. Wahlweise kann die Vorrichtung fernsteuerbar oder autonom sein und als Verlegeroboter arbeiten. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung auch in Kabelkanälen arbeiten, die in einer Zwischendecke verbaut sind, ohne dass diese Zwischendecke entfernt oder geöffnet werden muss.
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Die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung kann sowohl in leeren Kabelkanälen eingesetzt werden und vorteilhafterweise auch in Kabelkanälen, in welchen bereits Leitungen verlegt sind.
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In einer Ausführungsform der Verlegevorrichtung sind der vordere Längsträger und der Querträger im Wesentlichen L-förmig zueinander angeordnet. D.h., der vordere Längsträger und der Querträger stehen in einem nahezu rechten Winkel zueinander. Auf diese Weise kann die Hebelwirkung, die über den Querträger aufgrund der Zugkraft der Leitung auf den vorderen Längsträger ausgeübt wird, optimal genutzt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform der Verlegevorrichtung ist der Umlenker zwischen den beiden Stützrollen des hinteren Längsträgers angeordnet. Damit wird die Leitung auch zwischen den beiden Stützrollen des hinteren Längsträgers geführt. Damit wird verhindert, dass sich eine Leitung zwischen den Wänden des Kabelkanals und den Stützrollen des Antriebsteils verklemmt.
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In einer weiteren Ausführungsform der Verlegevorrichtung weist der Umlenker mindestens eine Umlenkrolle auf. Dies bietet den Vorteil, dass die Leitungen beim Verspannen und Lösen reibungsfrei über den Umlenker laufen.
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In einer weiteren Ausführungsform der Verlegevorrichtung umfasst der Umlenker mehrere, vorzugsweise parallele Umlenkabschnitte, sodass in einem Betrieb der Verlegevorrichtung mehrere Leitungen gleichzeitig verlegt werden können. Dabei wird jede Leitung in einem separaten Umlenkabschnitt des Umlenkers geführt. Andererseits, wenn nicht mehrere Leitungen geführt werden, kann in dieser Ausführungsform die Position einer Leitung im Kabelkanal in Querrichtung eingestellt werden, je nach dem in welchem der Umlenkabschnitte die Leitung geführt wird.
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In einer weiteren Ausführungsform der Verlegevorrichtung ist das Antriebsrad auf der Gelenkachse des Gelenks angeordnet. Damit können die resultierenden Kräfte in dem Antriebsteil optimal auf das Antriebsrad übertragen werden.
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In einer weiteren Ausführungsform der Verlegevorrichtung ist das Antriebsrad mit einer Radkappe abgedeckt. Somit wird verhindert, dass sich Leitungen an dem Antriebsrad verwickeln und es damit zu einem Stillstand der Verlegevorrichtung kommt.
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In einer weiteren Ausführungsform wird das Antriebsteil der Verlegevorrichtung durch eine Nachführung unterstützt, wobei unter einer Nachführung bspw. eine Kabelrolle verstanden wird, die vorzugsweise auf einem selbstfahrenden Wagen angeordnet ist und die zu verlegende Leitung selbsttätig in den Kabelkanal nachführt. Vorzugsweise wird in einem Betrieb der Verlegevorrichtung die Länge des von der Nachführung nachgeführten Leitungsabschnittes so gesteuert, dass sie der Wegstrecke des Antriebsteils entspricht. So kann die Zugkraft, die auf den Querträger des Antriebsteils wirkt, auf die Reibungskraft der Leitung im Kabelkanal beschränkt werden. Auch Steigungen oder senkrechte Kabelkanäle können vom dem Antriebsteil durchfahren werden.
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In einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung ist zwischen der Nachführung und dem Umlenker, vorzugsweise unmittelbar an der Nachführung der Verlegevorrichtung, ein Drucker angeordnet, wobei in einem Betrieb der Verlegevorrichtung mit dem Drucker die zu verlegende Leitung beschriftet wird. Die Leitung wird somit, nachdem sie von der Nachführung abgewickelt wurde, direkt beschriftet, was eine spätere Zuordnung von Leitungen erleichtert. Insbesondere beim Verlegen mehrerer Leitungen in großen Anlagen oder Gebäuden ist eine Beschriftung der Leitungen unverzichtbar. Durch die Ergänzung mit einem Drucker vereinfacht die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung das Verlegen von Leitungen in Kabelkanälen zusätzlich.
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In einer weiteren Ausführungsform besteht der Drucker aus zwei Rollen, wobei die Leitung zwischen diesen beiden Rollen geführt wird und in mindestens einer der beiden Rollen ein Druckkopf vorgesehen ist, der die Leitungen beschriftet. Alternativ ist vorstellbar, dass in beiden Rollen ein Druckkopf vorgesehen ist, sodass die Leitung gleichzeitig von zwei Seiten beschriftet wird. Beim parallelen Verlegen mehrerer Leitungen, können entsprechend mehrere Nachführungen für das Antriebsteil vorgesehen sein. Werden mehrere Leitungen parallel und gleichzeitig verlegt, weist die Verlegevorrichtung vorzugsweise auch mehrere Drucker auf, mit denen jeweils eine Leitung beschriftet wird.
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In einer weiteren Ausführungsform der Verlegevorrichtung weist das Antriebsteil einen Elektromotor für das Antriebsrad auf und wird durch einen Akku mit Antriebsenergie versorgt. Damit ist die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung unabhängig von einer möglicherweise entfernten Stromversorgungsquelle, die mit zusätzlichen Kabeln angeschlossen werden müsste.
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In einer weiteren Ausführungsform ist das Antriebsrad, optional auch die Stützrollen, des erfindungsgemäßen Antriebsteils mit einem elastischen Kunststoff- oder Gummi-Material beschichtet, oder besteht vollständig aus einem solchen Material, welches typischerweise einen hohen Reibungskoeffizienten gegenüber anderen oder gleichen Materialien aufweist, so dass eine entsprechend vergrößerte Reibkraft von dem Antriebsrad und/oder den Stützrollen auf den Kabelkanal ausgeübt werden kann. Dadurch sind geringere Anpresskräfte notwendig, um die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung im Kabelkanal gegen den Reibungswiderstand der im Kabelkanal gleitenden Leitung fortzubewegen.
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In einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung besteht eine Kommunikationsverbindung, insbesondere eine Funkverbindung, zwischen dem Antriebsteil der Verlegevorrichtung und der Nachführung. So wird bspw. der Abstand zwischen dem Antriebsteil der Verlegevorrichtung und der Nachführung berücksichtigt und die Abrollgeschwindigkeit der Nachführung gesteuert. Das Antriebsteil bzw. die Leitung muss dann keine zusätzliche Kraft zum Abwickeln der Leitung von einer Kabeltrommel aufbringen.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die Verlegevorrichtung über Funk steuerbar. Alternativ wird die Verlegevorrichtung autonom gesteuert. Im letzteren Fall verfügt die Verlegevorrichtung vorzugsweise über geeignete Kraft- und/oder Positionssensoren, die es der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung ermöglichen, sich autonom in dem Kabelkanal fortzubewegen.
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In einer weiteren Ausführungsform weist das Antriebsteil der Verlegevorrichtung eine zusätzliche, von der Zugspannung in der Leitung unabhängige Anpresseinrichtung auf, wobei mit der Anpresseinrichtung die Stützrollen und/oder das Antriebsrad aktiv gegen die parallelen Flächen des Kabelkanals gepresst werden. Die Anpresseinrichtung ist dabei unabhängig von der Zugkraft der Leitung und gewährleistet damit, dass das Antriebsteil nicht den Halt im Kabelkanal verliert, sollte die Zugkraft der Leitung bspw. aufgrund einer unzureichenden Nachführung nachlassen. Die gilt zum Beispiel zu Beginn des Verlegevorgangs, insbesondere auch bei ansteigenden Kabelkanälen.
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In allen beschriebenen Ausführungsformen bewegt sich das Antriebsteil in Richtung des vorderen Längsträgers vorwärts. Die Leitung wird also hinter dem Antriebsteil hergezogen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung einer Ausführungsform und der dazugehörigen Figuren deutlich. In den Figuren sind gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
- 1 zeigt eine dreidimensionale Skizze einer Ausführungsform eines Antriebsteils der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung.
- 2 zeigt einen Längsschnitt einer Ausführungsform eines Antriebsteils der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung.
- 3 zeigt einen Querschnitt einer Ausführungsform eines Antriebsteils der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung parallel zu der Bezugsebene.
- 4 zeigt einen Querschnitt einer Ausführungsform eines Antriebsteils der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung senkrecht zu der Bezugsebene.
- 5 zeigt eine Ausführungsform eines Antriebsteils der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung im angepressten Zustand in einem Kabelkanal, in welchem bereits Leitungen vorhanden sind.
- 6 zeigt eine durch eine Nachführung und einen Drucker ergänzte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung.
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Gemäß den 1 bis 5 weist das Antriebsteil 100 der Verlegevorrichtung einen vorderen Längsträger 110, einen hinteren Längsträger 120, ein Gelenk 130, einen Querträger 160, einen Umlenker 180 und ein Antriebsrad 190 auf. An dem vorderen Ende 111 des vorderen Längsträger 110 sind zwei Stützrollen 112, 113 vorgesehen, genauso wie in einem hinteren Ende 121 des hinteren Längsträgers 120 zwei Stützrollen 122, 123 vorgesehen sind.
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Die von den Stützrollen 112, 113, 122, 123 abgewandten Enden 114,124 des vorderen Längsträgers 110 und des hinteren Längsträgers 120 sind durch das Gelenk 130 miteinander verbunden. Die Stützrollen 112, 113 des vorderen Längsträgers 110 liegen auf einer Achse 151, die Stützrollen 122, 123 des hinteren Längsträgers 120 liegen auf einer Achse 152. Das Gelenk 130 hat eine zu den Achsen 151, 152 der Stützrollen 112, 113, 122, 123 parallele Gelenksachse 153. Die Achsen 151, 152 der Stützrollen 112, 113, 122, 123 definieren außerdem eine Bezugsebene 150.
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An dem hinteren Ende 114 des vorderen Längsträger 110 ist ein Querträger 160 abgewickelt angeordnet. Der Winkel zwischen dem Querträger 160 und dem vorderen Längsträger 110 ist ein rechter Winkel.
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An dem Querträger 160 befindet sich ein Befestigungspunkt 161, an dem eine Leitung 140 befestigt wird. Um die Leitung 140 an dem Befestigungspunkt 161 des Querträgers 160 zu befestigen, weist das Antriebsteil 100 eine Klemme auf, die die Leitung 140 derart einklemmt, dass sich die Leitungen 140 in einem Betrieb des Antriebsteils 100 nicht von dem Befestigungspunkt 161 lösen können.
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Die Leitung 140 wird über einen Umlenker 180 von einer Kabeltrommel aus zu dem Befestigungspunkt 161 des Antriebsteil 100 geführt. Der Umlenker 180 ist dabei näher an den Stützrollen 122, 123 des hinteren Längsträgers 120 angeordnet als an dem Gelenk 130, damit eine Zug- bzw. Spannkraft in der Leitung 140, durch welche die Leitung 140 gestreckt wird und die auch auf den Befestigungspunkt 161 am Querträger 160 wirkt, die Stützrollen bzw. die durch die Achsen der Stützrollen definierte Bezugsebene 150 in der Orientierung gemäß 2 relativ zum Antriebsrad 190 anhebt.
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Der Befestigungspunkt 161 hat einen anderen Abstand von der Bezugsebene 150 als der Umlenker 180. So kann gewährleistet werden, dass die Zugkraft in der Leitung eine Querkraft auf den Umlenker hervorruft und gleichzeitig über den durch den Querträgerd 160 gebildeten Hebel ein entsprechendes Anheben des vorderen Längsträger 110 bewirkt.
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Indem die Leitung 140 um den Umlenker 180 geführt wird, überträgt sich eine Querkomponente der Zugkraft, die von der Leitung 140 auf dem Befestigungspunkt 161 des Querträgers 160 ausgeübt wird, über den Umlenker auch auf den hinteren Längsträger 120. Da der hintere Längsträger 120 über das Gelenk 130 verschwenkbar an dem vorderen Längsträger 110 angelenkt ist, führt also eine Zugkraft an dem Befestigungspunkt 161 durch die Leitung 140 dazu, dass die Stützrollen 112, 113, 122, 123 des vorderen und hinteren Längsträgers 110, 120 relativ zum Querträger 160 in der Orientierung gemäß 2 nach oben bewegt werden. Dabei verschiebt sich in der Darstellung gemäß 2 die horizontale Position der Bezugsebene 150 nach oben, während das Antriebsrad 190 in Gegenrichtung, d. h. nach unten bewegt bzw. gedrückt wird.
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Das Antriebsrad 190, welches zwischen den Stützrollen 112, 113, 122, 123 des vorderen und hinteren Längsträgers 110, 120 angeordnet ist und gleichzeitig auf der Gelenksachse 153 des Gelenks 130 liegt, wird durch die Zugkraft der Leitung 140 gegen eine Auflageebene 154 gepresst, wenn die Stützrollen auf ein Widerlager in Form beispielsweise von Randabschnitten 171 eines Kabelkanals treffen, wobei die Auflageebene 154 durch eine Tangente an einem Auflagepunkt 191 des Antriebsrades 190 definiert ist und das Widerlager durch der Auflageebene 154 gegenüberliegende Wandabschnitte des Kabelkanals gebildet wird.
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Der Umlenker 180 besteht hier aus mehreren Umlenkabschnitten 181, die insbesondere in den 1 und 3 zu erkennen sind. Die Position der Leitung 140 im Kabelkanal 170 kann so bestimmt werden, je nachdem in welchem Umlenkabschnitt 181 des Umlenkers 180 die Leitung 140 geführt wird. Alternativ können auch mehrere Leitungen 140 auf die verschiedenen Umlenkabschnitte 181 des Umlenkers 180 verteilt werden, sodass mehrere Leitungen 140 gleichzeitig verlegt werden. Die Leitungen verlaufen jeweils unterhalb der Umlenkabschnitte 181, damit eine Zugkraft bzw. Zugspannung in den unterhalb der Umlenkabschnitte verlaufenden Leitungsabschnitten die Stützrollen 112, 113, 122 und 123 relativ zum Antriebsrad 190 anhebt (vergleiche die Ansicht gemäß 2).
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Die 4 und 5 zeigen die Anordnung des Antriebsteils 100 in einem Kabelkanal 170. 4 zeigt, wie die Stützrolle 113 des vorderen Längsträgers 110 gegen eine Fläche 171 des Kabelkanals 170 gepresst wird, die der Auflageebene 154 des Antriebsrades 190 gegenüberliegt.
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5 zeigt den dazugehörigen Längsschnitt durch das Antriebsteil 100 in einem Kabelkanal 170. Gemäß 5 ist der Kabelkanal 170 bereits teilweise mit Leitungen 140 gefüllt, sodass das Antriebsrad 190 nicht am Boden des Kabelkanals 170 verläuft, sondern an der Oberfläche der bereits verlegten Leitungen. Die Oberfläche dieser bereits verlegten Leitungen entspricht der Auflageebene 154.
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Gemäß den 1 bis 5 wird das Antriebsteil 100 von Elektromotor mit einem Akku 193 als Energiequelle angetrieben, wobei der Elektromotor mit dem Antriebsrad 190 verbunden ist. Das Antriebsrad 190 wird von einer Radkappe 192 abgedeckt, sodass sich die Leitung 140 nicht innerhalb des Antriebsrades 190 verwickeln kann.
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Gemäß der in den 1 bis 5 gezeigte Ausführungsform weist das Antriebsrad 190 des Antriebsteils 100 eine Gummibeschichtung auf, mit welcher eine entsprechende Reibkraft zwischen dem Boden des Kabelkanals 170 bzw. der Auflageebene 154 hergestellt wird. So kann sich das Antriebsteil 100 in einer Richtung 500 im Kabelkanal 170 fortbewegen, auch wenn der Kabelkanal eine Steigung aufweist bzw. senkrecht verbaut ist. Die maximal mögliche Länge, auf welcher mit dem Antriebsteil 100 Leitungen 140 verlegt werden können, wird durch die erhöhte Reibung ebenfalls erhöht.
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In 6 weist die erfindungsgemäße Verlegevorrichtung eine Nachführung 200 und einen Drucker 300 auf. Die Nachführung 200 besteht aus einer auf einem selbstfahrenden Wagen 210 angeordneten Kabelrolle, auf der die Leitung 140 aufgewickelt ist,. Die Nachführung dreht die Kabelrolle, so dass die Leitung entsprechend der von dem Antriebsteil zurückgelegten Wegstrecke von der Kabelrolle abgewickelt und in den Kabelkanal nachgeführt wird, um die durch die Leitung 140 auf den Befestigungspunkt 161 ausgeübte Zugkraft nicht übermäßig anwachsen zu lassen. Die Nachführung 200 ist über eine Funkverbindung mit dem Antriebsteil 100 verbunden. Über die Funkverbindung wird die Abwickelgeschwindigkeit der Nachführung 200 an die Geschwindigkeit des Antriebsteils 100 angepasst, sodass das Antriebsteil 100 keine zusätzlichen Kräfte für das Abwickeln der Leitung 140 aufbringen muss.
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Zwischen der Nachführung 200 und dem Antriebsteil 100 ist ein Drucker 300 angeordnet. Der Drucker 300 weist zwei Druckrollen 310, 320 auf, zwischen denen die Leitung 140 geführt wird. In einer der Druckrollen 320 ist ein Druckkopf 330 angeordnet, mit dem die Leitung 140 nach dem Abwickeln von der Kabelrolle und vor dem Eintritt in den Kabelkanal bedruckt wird.
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Für Zwecke der ursprünglichen Offenbarung wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Merkmale, wie sie sich aus der vorliegenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen für einen Fachmann erschließen, auch wenn sie konkret nur im Zusammenhang mit bestimmten weiteren Merkmalen beschrieben wurden, sowohl einzeln als auch in beliebigen Zusammenstellungen mit anderen der hier offenbarten Merkmale oder Merkmalsgruppen kombinierbar sind, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder technische Gegebenheiten derartige Kombinationen unmöglich oder sinnlos machen. Auf die umfassende, explizite Darstellung sämtlicher denkbarer Merkmalskombination wird hier nur der Kürze und der Lesbarkeit der Beschreibung wegen verzichtet.
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Während die Erfindung im Detail in den Zeichnungen und der vorangehenden Beschreibung dargestellt und beschrieben wurde, erfolgt diese Darstellung und Beschreibung lediglich beispielhaft und ist nicht als Beschränkung des Schutzbereichs gedacht, so wie er durch die Ansprüche definiert wird. Die Erfindung ist nicht auf die offenbarten Ausführungsformen beschränkt
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Abwandlungen der offenbarten Ausführungsformen sind für den Fachmann aus den Zeichnungen, der Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen offensichtlich. In den Ansprüchen schließt das Wort „aufweisen“ nicht andere Elemente oder Schritte aus, und der unbestimmte Artikel „einer“ oder „ein“ schließt eine Mehrzahl nicht aus. Die bloße Tatsache, dass bestimmte Merkmale in unterschiedlichen Ansprüchen beansprucht sind, schließt ihre Kombination nicht aus. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Beschränkung des Schutzbereichs gedacht.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Antriebsteil
- 110
- vorderen Längsträger
- 111
- vorderen Ende
- 112, 113, 122, 123
- Stützrollen
- 114, 124
- abgewandten Enden
- 120
- hinteren Längsträger
- 121
- hinteren Ende
- 130
- Gelenk
- 140
- Leitung
- 150
- Bezugsebene
- 151, 152
- Achse
- 153
- Gelenksachse
- 154
- Auflageebene
- 160
- Querträger
- 161
- Befestigungspunkt
- 170
- Kabelkanal
- 171
- Fläche
- 180
- Umlenker
- 181
- Umlenkabschnitt
- 190
- Antriebsrad
- 191
- Auflagepunkt
- 192
- Radkappe
- 193
- Akku
- 200
- Nachführung
- 210
- selbstfahrender Wagen
- 300
- Drucker
- 310,320
- Rollen
- 330
- Druckkopf
- 500
- Richtung