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Die Erfindung betrifft einen mit gleichen Wagen stapelbaren Einkaufswagen, mit einem Fahrgestell, mit einem auf dem Fahrgestell angeordneten konischen Korb, dessen Rückseite durch eine schwenkbare Wand verschließbar ist, mit einer Schiebeeinrichtung und mit einer im Inneren des Korbes angeordneten, als Drahtgitterstruktur gestalteten Trennwand zur Bildung eines ersten und eines zweiten Korbraumbereiches, wobei der erste Korbraumbereich an die schwenkbare Wand und der zweite Korbraumbereich an die Stirnwand des Korbes angrenzt und wobei die Trennwand eine Anzahl horizontal angeordneter Tragteile und eine Anzahl vertikal angeordneter Stäbe aufweist und mit wenigstens zwei entgegengesetzt angeordneten Anlageteilen ausgestattet ist, die in Gebrauchslage der Trennwand an den Seitenwänden des Korbes arretiert sind.
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Die Erfindung betrifft ferner eine für diesen Einkaufswagen geeignete Trennwand.
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Mit Einkaufswagen der eingangs genannten Art ist es möglich, empfindliche oder zerbrechliche Ware von der übrigen eingekauften Ware abzugrenzen. Die empfindliche oder zerbrechliche Ware wird dabei während des Einkaufsvorgangs im zweiten, meist kleineren Raumbereich untergebracht.
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Bekannt sind Einkaufswagen, die als Trennwand ein rechteckiges Drahtgittergebilde benutzen, wobei die Trennwand mit dem Boden des Korbes und mit dessen beiden Seitenwänden so verbunden ist, dass die Trennwand eine aufrechte Lage einnimmt und ortsfest im Korb des Einkaufswagens angeordnet ist.
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Ähnlich verhält es sich mit einer für Einkaufswagen bestimmten, aus Kunststoff gebildeten Trennwand, die im Dokument
WO 2019/ 038 391 A1 beschrieben ist. Diese Trennwand ist mit Arretierungsmitteln zum Anbringen am Boden des Korbes und mit zwei an den beiden oberen Ecken angeordneten Befestigungsmitteln zum Befestigen der Trennwand an den beiden Seitenwänden des Korbes ausgestattet. Das Dokument erwähnt, dass die gleiche Lösung auch bei einer als Drahtgitterkonstruktion gestalteten Trennwand möglich sei, versäumt es aber, passende, auf die Drahtgitterkonstruktion abgestimmte Befestigungsmittel zu beschreiben. Die hier vorgeschlagenen Befestigungsmittel lassen sich ausschließlich an einer als Kunststoffteil gestalteten Trennwand anbringen. Eine Verwendung bei einer Drahtgitterkonstruktion ist nicht möglich.
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Das Dokument
DE 86 32 324 U1 beschreibt eine Befestigungseinrichtung, insbesondere für Trennwände in Einkaufswagen. Um eine im Korb eines Einkaufswagens befindliche, als Drahtgitterkonstruktion gestaltete Trennwand gegen Lösen zu sichern, sind auf jeder Seite des Korbes jeweils zwei Halbschalen vorgesehen, die eine Verbindung zwischen der Trennwand und den Seitenwänden des Korbes herstellen, wobei jeweils eine der beiden Halbschalen auf die jeweils andere Halbschale aufgeschoben und mit dieser unlösbar verrastet wird. Als nachteilig erweist sich, dass pro Seitenwand zwei Halbschalen erforderlich sind.
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Es gibt Einkaufswagen mit großen und kleinen, breiten und weniger breiten Körben. Will man diese mit Trennwänden ausstatten, benötigt man bis jetzt eine Anzahl unterschiedlicher Trennwände. Allein schon die unterschiedlichen Breiten der bekannten Körbe lassen jeweils eine eigenständige Trennwand entstehen. Dieser Umstand bedeutet bei einer Vielzahl verschieden großer Einkaufswagen eine große Teilevielfalt was einer kostensparenden Fertigung entgegensteht.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, mit einer Trennwand ausgestattete Einkaufswagen der hier vorliegenden Art so weiterzuentwickeln, dass diese mit gleichen Trennwänden ausgestattet werden können, ganz gleich, wie unterschiedlich groß die innen gemessenen Breiten der Körbe sind. Die hierfür zu entwickelnde Trennwand soll ortsfest an verschiedenen Körben angeordnet werden können. Ferner soll die Trennwand mit geringem Materialaufwand, also kostengünstig herstellbar sein.
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Die Lösung der primär gestellten Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 aufgeführt.
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Die erfinderischen Merkmale für die Trennwand finden sich im Anspruch 4.
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Der alles entscheidende Vorteil der aufgefundenen Lösung besteht darin, dass Einkaufswagen mit Körben unterschiedlicher Breiten immer mit der gleichen Trennwand ausgestattet werden können. Auch kommt die vorgeschlagene Lösung mit lediglich zwei Anlageteilen aus, was sich kostensenkend auswirkt. Auch lässt sich die Trennwand, wie nachfolgend beschrieben, aufgrund ihrer einfachen Struktur und Bauweise ebenfalls sehr kostengünstig herstellen.
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In der Praxis und unter Berücksichtigung der gestalterischen Möglichkeiten der Trennwände werden sich zwei Einkaufswagengruppen ergeben, die mit jeweils einer gleichen Trennwand ausgestattet werden können. Die erste Gruppe wird alle schmalen bis mittelbreiten Einkaufswagen betreffen, während die zweite Gruppe alle mittelbreiten bis ganz breiten Einkaufswagen mit einer maximalen Normbreite von 65cm umfassen wird.
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Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
- 1 einen mit gleichen Wagen stapelbaren Einkaufswagen üblicher Bauart, der mit einer Trennwand ausgestattet ist;
- 2 mit den Teilansichten a) bis c) drei bevorzugte Ausführungsbeispiele von Trennwänden;
- 3 ein als Aufstecktasche gestaltetes Anlageteil sowie
- 4 ein auf einer Trennwand aufgesetztes Anlageteil in einer mit einer Seitenwand arretierten Lage.
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1 zeigt einen in bekannter Weise mit gleichen Wagen stapelbaren, von Hand bewegbaren Einkaufswagen 1 mit einer im Korbinneren befindlichen Trennwand 11. Der Einkaufswagen 1 weist ein Fahrgestell 2 auf, das einen konischen, nach vorne sich verjüngenden Korb 3 trägt. Es ist eine Schiebeeinrichtung 4 vorgesehen und die Rückseite des Korbes 3 ist in bekannter Weise durch eine in das Korbinnere schwenkbare Wand 5 verschlossen. Die quer zur Schieberichtung des Einkaufswagens 1 angeordnete, hier in Gebrauchslage befindliche Trennwand 11 gliedert das Korbinnere auf in einen ersten Raumbereich 6, der an die Wand 5 angrenzt und in einen gewöhnlich kleineren zweiten Raumbereich 7, der an der Stirnwand 8 des Korbes 3 endet. Die Trennwand 11 liegt als Drahtgitterkonstruktion vor. Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass sich Trennwände 11 im Korbinneren an den Seitenwänden 10 des Korbes 3 ortsfest anbringen lassen. Die Trennwand 11 ist mit dem Boden 9 des Korbes 3 mit nicht näher beschriebenen, jedoch bekannten, auf einer Achse 24 gelegenen Befestigungsmitteln 22 verbunden, während die Trennwand 11 zu beiden Seiten je ein Anlageteil 20 trägt, wobei jedes Anlageteilmittel 20 rastschlüssig mit je einem senkrechten Gitterstab 3a der Seitenwände 10 des Korbes 3 arretiert ist.
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2 zeigt in drei Darstellungen a) bis c) ein und dieselbe Trennwand 11, die aufgrund ihrer vorteilhaften Gestaltung kostengünstig herstellbar ist. Die Trennwand 11 ist als Drahtgitterstruktur gestaltet, die eine Anzahl gleicher vertikaler Stäbe 17 und im Beispiel drei gleiche horizontal angeordnete, ebenfalls aus Stäben gebildete Tragteile 13 aufweist, die mit den vertikalen Stäben 17 kreuzweise verschweißt sind. Die Tragteile 13 sind durch zwei parallel angeordnete Schenkel 16 gebildet, die endseitig jeweils durch einen halbrund gestalteten Krümmungsabschnitt 15 verbunden sind. Die Tragteile 13 sind somit in sich geschlossene Bauteile, was jedoch nicht Bedingung sein muss. Zusammen mit den vertikalen Stäben 17 bildet die so gestaltete Drahtgitterkonstruktion ein Basisteil 12 für eine Trennwand 11 geringer Dicke bei gleichzeitig hoher Stabilität. Endabschnitte 18 der Schenkel 16 bilden zu beiden Seiten der Trennwand 11 zusammen mit den Krümmungsabschnitten 15 eine Anzahl von Aufnahmeabschnitten 14. Im Beispiel sind es sechs Aufnahmeabschnitte 14, die paarweise gegenläufig angeordnet sind, was auch für andere Trennwände 11 gilt, die zum Beispiel weniger oder mehr als drei Tragteile 13 aufweisen. Die Aufnahmeabschnitte 14 ragen in horizontaler Richtung nach rechts und nach links über die jeweils außen liegenden vertikalen Stäbe 17 hinaus. Es sind Anlageteile 20 vorgesehen, die auf die Aufnahmeabschnitte 14 in jeweils gegenläufiger und, bezogen auf die Gebrauchslage der Trennwand 11, in horizontaler Richtung auf die Tragteile 13 aufgeschoben sind. Die Anlageteile 20 sind dazu bestimmt, in aufrechter Lage der Trennwand 11, also in deren Gebrauchslage, eine rastschlüssige Verbindung mit jeweils einem vertikalen Gitterstab 3a der beiden Seitenwände 10 des Korbes 3 einzugehen, siehe 4. Beim Ausführungsbeispiel a) befinden sich die Anlageteile 20 auf den beiden oben liegenden Aufnahmeabschnitten 14. Das Ausführungsbeispiel b) wiederum zeigt, dass sich die beiden Anlageteile 20 auch auf den mittig gelegenen Aufnahmeabschnitten 14 befinden können, während beim Ausführungsbeispiel c) die Anlageteile 20 auf den beiden unten gelegenen Aufnahmeabschnitten 14 angeordnet sind. Die horizontal gemessenen Längen der Aufnahmeabschnitte 14 und der Anlageteile 20 sind in vorteilhafter Weise so gewählt, dass sich die Anlageteile 20 verschieden weit auf die Aufnahmeabschnitte 14 aufschieben lassen. Im Ausführungsbeispiel a) ist zum Beispiel die am weitesten aufgeschobene Position der Anlageteile 20 in Volllinien gezeichnet dargestellt, siehe Maßbezeichnung „min.“, während die gestrichelt dargestellten gleichen Anlageteile 20 am weitesten voneinander entfernt sind, was durch die Maßbezeichnung „max.“ verdeutlicht wird. Die Anlageteile 20 lassen sich also stufenlos und längsverschiebbar auf den Tragteilen 13, demnach auf den Aufnahmeabschnitten 14, und somit auf der Trennwand 11 platzieren. Es macht Sinn, die Verbindung zwischen den Anlageteilen 20 und den Aufnahmeabschnitten 14 maßtechnisch als so genannte Übergangspassung zu wählen, um einerseits ein Aufschieben der Anlageteile 20 auf die Aufnahmeabschnitte unter Aufwendung eines etwas höheren Kraftaufwandes gerade noch zu ermöglichen, andererseits aber zu garantieren, dass eine unerwünschte Lageveränderung der Anlageteile 20 erschwert wird. Ferner sind bei einer derart gewählten Verbindung keine zusätzlichen Befestigungsteile wie Schrauben, Niete, Stifte oder dergleichen erforderlich, was ebenfalls zur Kostenreduzierung beiträgt.
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Auch ist es möglich, die Tragteile 13 nur noch als gerade Drahtstäbe, also unter Verzicht auf die Krümmungsabschnitte 15 zu gestalten, wobei die über die jeweils außen gelegenen vertikalen Stäbe 17 hinausragenden endseitigen Stababschnitte der so gestalteten Tragteile 13 jeweils einen Aufnahmeabschnitt 14 für ein Anlageteil 20 bilden. Auf diese Weise ist es zum Beispiel möglich, jeweils zwei unmittelbar benachbarte endseitige Stababschnitte der Tragteile 13 als Aufnahmeabschnitte 14 vorzusehen. Eine derartige Konstruktion trägt ebenfalls zur angestrebten Kostenreduzierung bei.
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In räumlicher Darstellung zeigt 3 ein Anlageteil 20, das, um bei Trennwänden 11 gemäß 2 verwendet zu werden, taschenartig ausgebildet ist. Das ansonsten geschlossen gestaltete Anlageteil 20 weist deshalb eine Öffnung 21 derart auf, dass das Anlageteil 20 mit der Öffnung 21 voraus auf einen Aufnahmeabschnitt 14 einer Trennwand 11 bevorzugt stramm aufgeschoben werden kann und zwar maximal so weit, bis der Krümmungsabschnitt 15 des Aufnahmeabschnitts 14 an die innere, ebenfalls gekrümmte Wand des Anlageteils 20 anstößt. An der Außenseite eines jeden Krümmungsabschnitts 15 sind zwei vertikale, von jedem Krümmungsabschnitt 15 wegstrebende Vorsprünge 20a vorgesehen, die wie in 4 näher beschrieben, eine Arretierung der Anlageteile 20 an den beiden Seitenwänden 10 des Korbes 3 ermöglichen.
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4 zeigt in einer Draufsicht einen Teil einer Trennwand 11 mit einem auf mindestens ein Tragteil 13 aufgeschobenen Anlageteil 20. Die Zeichnung zeigt ferner einen Längsstab 3b einer Seitenwand 10 des Korbes 3 sowie einen dazugehörenden vertikalen Gitterstab 3a. Am Anlageteil 20 sind zwei zur Seitenwand 10 gerichtete Vorsprünge 20a vorgesehen, die einen Einschnitt 20b zur Aufnahme des vertikalen Gitterstabs 3a bilden, wobei der Einschnitt 20b am Krümmungsabschnitt 15 des Anlageteils 20 endet. Die freien Enden der Vorsprünge 20a tragen Verdickungen derart, dass der freie Abstand zwischen den Verdickungen kleiner ist als der Durchmesser des vertikalen Gitterstabs 3a. Im verrasteten Zustand zwischen dem Anlageteil 20 und dem vertikalen Gitterstab 3a hintergreifen somit die beiden Vorsprünge 20a den vertikalen Gitterstab 3a teilweise, so dass ein Lösen des Anlageteils 20 vom vertikalen Gitterstab 3a nur unter großem Kraftaufwand möglich ist. Der Einschnitt 20b kann auch, um Material zu sparen, durch mehrere hintereinander angeordnete Einschnittabschnitte und damit durch mehr als zwei Vorsprünge 20 gebildet sein. Der Begriff Einschnitt 20b umfasst daher eine derartige Anordnung.
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Der Doppelpfeil in der Zeichnung zeigt die Bewegbarkeit des Anlageteils 20 ewntlang eines Tragteils 13 in die jeweils entgegengesetzte horizontale Richtung.
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Die Bewegbarkeit der Anlageteile 20 ist bei allen Ausführungsbeispielen bevorzugt so zu verstehen, dass die Anlageteile 20 eigentlich nur einmal, und zwar bei der Einstellung auf die vorgesehene Gebrauchsbreite der Trennwände 11, damit gleichsam zum Zweck ihrer Befestigung bewegt, also auf die Aufnahmeabschnitte 14 aufgeschoben werden. Umgekehrt gilt gleiches, wenn es erforderlich ist, Anlageteile 20, etwa bei einer Beschädigung, von den Aufnahmeabschnitten 14 bzw. den Tragteilen 13 zu lösen und gegen neue Anlageteile 20 auszutauschen.
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Es können pro Trennwand 11, sofern dies zweckmäßig scheint, auch mehr als zwei Anlageteile 20 vorgesehen sein.